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EVM kündigen leicht gemacht | Postclic
EVM
Hauptstraße 10
80331 München Germany
serviceteam@evm.de






Contract number:

To the attention of:
Cancellation Department – EVM
Hauptstraße 10
80331 München

Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification

Dear Sir or Madam,

I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the EVM service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.

I kindly request that you take all necessary measures to:

– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.

This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.

In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:

– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.

I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.

Yours sincerely,


14/01/2026

to keep966649193710
Recipient
EVM
Hauptstraße 10
80331 München , Germany
serviceteam@evm.de
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihren Vertrag bei EVM mühelos

Über EVM

Die EVM GmbH, kurz für Energieversorgung München GmbH, ist ein deutscher Energieversorger mit Sitz in München, der Privathaushalte und Geschäftskunden mit Strom und Gas beliefert. Als regionaler Anbieter hat sich das Unternehmen auf die Versorgung im süddeutschen Raum spezialisiert und bietet verschiedene Tarife für unterschiedliche Kundenbedürfnisse an. Die EVM versteht sich als moderner Energiedienstleister, der neben der reinen Energielieferung auch Beratungsleistungen rund um Energieeffizienz und nachhaltigen Energieverbrauch anbietet.

Das Unternehmen operiert in einem stark regulierten Markt, der durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und verschiedene Verordnungen geregelt wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen schützen Verbraucher und garantieren bestimmte Mindeststandards bei der Energieversorgung. Kunden der EVM haben dadurch verschiedene Rechte, die auch die Kündigung ihres Vertrages betreffen. Die Geschäftsadresse des Unternehmens lautet:

  • EVM GmbH, Hauptstraße 10, 80331 München

Diese Adresse ist besonders wichtig für alle formellen Schreiben, insbesondere wenn es um die Kündigung des Energieliefervertrages geht. Die EVM unterliegt wie alle deutschen Energieversorger strengen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verbraucherrechten. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Kunden jederzeit die Möglichkeit haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn sie mit dem Service oder den Konditionen nicht zufrieden sind.

Leistungsumfang und Servicebereich

Die EVM bietet sowohl Stromlieferung als auch Gasversorgung an. Das Portfolio umfasst verschiedene Tarifmodelle, von Grundversorgungstarifen bis hin zu speziellen Öko-Tarifen für umweltbewusste Kunden. Der Servicebereich konzentriert sich hauptsächlich auf München und das Umland, wobei das Unternehmen in bestimmten Netzgebieten tätig ist. Kunden können zwischen verschiedenen Vertragslaufzeiten wählen, die jeweils unterschiedliche Kündigungsfristen mit sich bringen.

Die Energieversorgung erfolgt über das lokale Stromnetz beziehungsweise Gasnetz, wobei die EVM als Lieferant auftritt. Technische Störungen oder Netzprobleme werden in der Regel vom zuständigen Netzbetreiber behoben, während die EVM für die kaufmännische Abwicklung und Kundenbetreuung zuständig ist. Diese Trennung zwischen Netz und Vertrieb ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt.

Abonnementpläne und Preise

Die EVM strukturiert ihr Angebot in verschiedene Tarifkategorien, die sich nach Verbrauchsmenge, Vertragslaufzeit und zusätzlichen Leistungen unterscheiden. Die Preisgestaltung bei Energieversorgern wie der EVM setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem Grundpreis, der monatlich anfällt, und dem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde. Hinzu kommen staatlich festgelegte Umlagen, Netzentgelte und Steuern, die einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.

Stromtarife im Überblick

TarifnameVertragslaufzeitGrundpreis/MonatArbeitspreis/kWh
EVM BasisKeine Mindestlaufzeitca. 12-15 €ca. 35-40 Cent
EVM Plus12 Monateca. 10-13 €ca. 32-37 Cent
EVM Öko12 Monateca. 11-14 €ca. 33-38 Cent
EVM Premium24 Monateca. 9-12 €ca. 30-35 Cent

Die angegebenen Preise sind Richtwerte und können je nach aktuellem Marktpreis, Verbrauchsmenge und individueller Situation variieren. Energiepreise unterliegen starken Schwankungen, die von verschiedenen Faktoren wie Rohstoffpreisen, politischen Entscheidungen und der allgemeinen Marktsituation abhängen. Kunden sollten daher immer die aktuellen Preise auf der offiziellen Website oder in den Vertragsunterlagen prüfen.

Gastarife und Konditionen

TarifnameVertragslaufzeitGrundpreis/MonatArbeitspreis/kWh
EVM Gas BasisKeine Mindestlaufzeitca. 15-18 €ca. 12-15 Cent
EVM Gas Plus12 Monateca. 13-16 €ca. 10-13 Cent
EVM Gas Öko12 Monateca. 14-17 €ca. 11-14 Cent

Bei Gastarifen sind die Preisschwankungen oft noch ausgeprägter als bei Strom, da sie direkt von den Weltmarktpreisen für Erdgas abhängen. Viele Kunden entscheiden sich für eine Kündigung, wenn sie feststellen, dass die Preise ihres aktuellen Anbieters deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen oder wenn sie durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter erheblich sparen können.

Zusätzliche Kosten und Gebühren

Neben den regulären Tarifkosten können bei der EVM weitere Gebühren anfallen. Dazu gehören möglicherweise Kosten für Sonderzählerstände, Mahngebühren bei verspäteter Zahlung oder Kosten für die Sperrung und Entsperrung des Anschlusses bei Zahlungsverzug. Diese zusätzlichen Kosten sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt und sollten bei der Gesamtkalkulation berücksichtigt werden. Viele Kunden kündigen auch aufgrund unerwarteter Preiserhöhungen, die der Anbieter unter Einhaltung bestimmter Fristen ankündigen muss.

Kündigungsbedingungen

Die Kündigung eines Energieliefervertrages bei der EVM unterliegt klaren rechtlichen Regelungen, die im Energiewirtschaftsgesetz und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens festgelegt sind. Diese Bestimmungen schützen Verbraucher und stellen sicher, dass eine Kündigung unter fairen Bedingungen möglich ist. Die konkreten Kündigungsbedingungen hängen von der Art des Vertrages ab, den der Kunde mit der EVM abgeschlossen hat.

Ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung wird der Vertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit oder nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Die Kündigungsfrist ist abhängig vom gewählten Tarif und beträgt in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monaten zum Vertragsende. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit, wie dem EVM Basis-Tarif, gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Bei Verträgen mit fester Laufzeit von zwölf oder vierundzwanzig Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

VertragstypKündigungsfristVerlängerung
Ohne Mindestlaufzeit2 Wochen zum MonatsendeMonatlich
12 Monate Laufzeit4-6 Wochen vor Ablauf12 Monate
24 Monate Laufzeit3 Monate vor Ablauf12 Monate
Grundversorgung2 WochenUnbefristet

Es ist wichtig, die Kündigungsfrist genau zu beachten, da eine verspätete Kündigung dazu führt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert. Dies kann besonders ärgerlich sein, wenn man bereits einen günstigeren Anbieter gefunden hat oder aus anderen Gründen wechseln möchte. Die genauen Fristen sind in den Vertragsunterlagen aufgeführt, die jeder Kunde bei Vertragsabschluss erhalten hat.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Das Sonderrecht zur außerordentlichen Kündigung besteht insbesondere bei Preiserhöhungen. Wenn die EVM die Preise erhöht, muss sie dies mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich mitteilen. Kunden haben dann das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein: Umzug in ein Gebiet, in dem die EVM nicht liefert, Tod des Vertragsnehmers oder schwerwiegende Vertragsverletzungen durch den Anbieter. Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes der EVM kann der Vertrag in der Regel an die neue Adresse mitgenommen werden. Möchte man dies nicht, kann man unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Umzugstermin kündigen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Rahmenbedingungen für Energielieferverträge. Paragraph 41 EnWG legt fest, dass Haushaltskunden das Recht haben, ihren Energielieferanten frei zu wählen und zu wechseln. Die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) konkretisieren diese Rechte für Verbraucher. Diese gesetzlichen Bestimmungen garantieren, dass Kündigungen nicht willkürlich erschwert werden dürfen und dass Verbraucher geschützt sind.

Bei der Grundversorgung, also dem Bezug von Energie ohne speziellen Vertrag, gelten besonders verbraucherfreundliche Bedingungen. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Viele Kunden befinden sich in der Grundversorgung, ohne es zu wissen, etwa wenn sie nach einem Umzug keinen expliziten Vertrag abgeschlossen haben. In diesem Fall ist eine Kündigung besonders einfach möglich.

Wie man EVM per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die rechtlich sicherste Methode, um einen Energieliefervertrag mit der EVM zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder mündlichen Kündigungen bietet ein schriftliches Kündigungsschreiben per Post einen rechtsgültigen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommen sollte.

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Schriftform bei Kündigungen ist im deutschen Vertragsrecht fest verankert. Während einige Unternehmen mittlerweile auch Online-Kündigungen akzeptieren, ist die postalische Kündigung die einzige Methode, die in jedem Fall rechtlich anerkannt wird. Ein per Einschreiben mit Rückschein versandtes Kündigungsschreiben liefert den unwiderlegbaren Beweis, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist und wann genau dies geschehen ist.

Telefonische Kündigungen werden von vielen Energieversorgern nicht akzeptiert oder müssen nachträglich schriftlich bestätigt werden. E-Mail-Kündigungen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone, da sie nicht in jedem Fall die Schriftform im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches erfüllen. Auch wenn die EVM möglicherweise Online-Kündigungen über ihr Kundenportal ermöglicht, bietet nur die postalische Kündigung die absolute Rechtssicherheit, die man bei einem so wichtigen Vorgang benötigt.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Kunden, die Kundennummer oder Vertragsnummer, die genaue Bezeichnung des zu kündigenden Vertrages und der gewünschte Kündigungszeitpunkt. Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein und den Wunsch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses deutlich zum Ausdruck bringen.

Folgende Informationen sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:

  • Vollständiger Name und Adresse des Kunden
  • Kundennummer bei der EVM
  • Zählernummer des Strom- oder Gaszählers
  • Vertragsbezeichnung und Tarifname
  • Gewünschter Kündigungstermin oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Die eigenhändige Unterschrift ist besonders wichtig, da sie die Echtheit des Schreibens bestätigt. Eine digitale Unterschrift oder ein eingescanntes Dokument erfüllt nicht die Anforderungen der Schriftform. Das Kündigungsschreiben sollte auf einem weißen DIN-A4-Blatt verfasst werden und professionell gestaltet sein, auch wenn es keine strengen formellen Vorgaben gibt.

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto, bietet aber entscheidende Vorteile. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben zugestellt wurde, sondern auch wann und an wen. Dieser Nachweis kann im Streitfall vor Gericht verwendet werden und ist praktisch unanfechtbar.

Das Einschreiben sollte an folgende Adresse gesendet werden:

  • EVM GmbH, Hauptstraße 10, 80331 München

Es ist ratsam, eine Kopie des Kündigungsschreibens für die eigenen Unterlagen aufzubewahren, zusammen mit dem Einlieferungsbeleg der Post und später dem Rückschein. Diese Dokumente sollten mindestens bis zur vollständigen Abwicklung der Kündigung und der letzten Abrechnung aufbewahrt werden, besser noch darüber hinaus für eventuelle spätere Nachfragen.

Alternative Versandoptionen und moderne Lösungen

Während das traditionelle Einschreiben die bewährteste Methode ist, gibt es mittlerweile auch moderne Dienste, die den Versand von wichtigen Dokumenten vereinfachen. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und dann als echten, nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung, während gleichzeitig die rechtliche Sicherheit eines postalischen Versands gewährleistet bleibt.

Bei der Nutzung solcher Dienste wird das Kündigungsschreiben online erstellt, wobei alle notwendigen Informationen abgefragt werden. Der Dienst übernimmt dann den Druck, das Kuvertieren und den Versand als Einschreiben. Der Kunde erhält einen digitalen Nachweis über den Versand und kann den Status der Zustellung online verfolgen. Dies ist besonders praktisch für Menschen, die wenig Zeit haben oder unsicher sind, ob sie alle formalen Anforderungen korrekt erfüllen.

Zeitpunkt und Fristen beachten

Der Zeitpunkt des Versands ist entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Maßgeblich ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Zeitpunkt, zu dem das Schreiben beim Empfänger eingeht. Daher sollte man das Kündigungsschreiben mit ausreichend Vorlauf versenden, um sicherzustellen, dass es rechtzeitig ankommt. Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende sollte das Schreiben spätestens am 25. oder 26. des Vormonats abgeschickt werden.

Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben während der regulären Geschäftszeiten zu versenden, also von Montag bis Freitag. Einschreiben, die am Wochenende oder an Feiertagen eintreffen, werden erst am nächsten Werktag zugestellt. Bei knappen Fristen kann dies den Unterschied zwischen einer rechtzeitigen und einer verspäteten Kündigung ausmachen.

Nach dem Versand: Bestätigung und weitere Schritte

Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte man innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der EVM erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum der Vertragsbeendigung enthalten und möglicherweise Informationen zur Endabrechnung. Falls keine Bestätigung eintrifft, sollte man sich telefonisch oder schriftlich erkundigen, ob die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.

Die Kündigungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Sie dient als Nachweis dafür, dass die Kündigung vom Unternehmen akzeptiert wurde. In der Bestätigung sollte auch erwähnt werden, wie mit dem Zählerstand verfahren wird und wann die Endabrechnung zu erwarten ist. Üblicherweise wird zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ein Zählerstand benötigt, den man entweder selbst ablesen und mitteilen kann oder der von einem Mitarbeiter des Netzbetreibers abgelesen wird.

Kundenbewertungen und Tipps

Die Erfahrungen von Kunden mit der EVM und insbesondere mit dem Kündigungsprozess variieren, wie bei den meisten Energieversorgern. Während einige Kunden einen reibungslosen Ablauf berichten, haben andere von Schwierigkeiten oder Verzögerungen berichtet. Diese unterschiedlichen Erfahrungen zeigen, wie wichtig es ist, bei der Kündigung alle formalen Anforderungen genau zu beachten und dokumentierbar vorzugehen.

Häufige Gründe für eine Kündigung

Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihres Energieliefervertrages mit der EVM. Der häufigste Grund sind Preiserhöhungen, die über dem Marktdurchschnitt liegen. Wenn die EVM ihre Preise erhöht, nutzen viele Kunden ihr Sonderkündigungsrecht, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Gerade in Zeiten stark schwankender Energiepreise kann ein Wechsel zu erheblichen Einsparungen führen.

Ein weiterer häufiger Kündigungsgrund ist Unzufriedenheit mit dem Kundenservice. Lange Wartezeiten bei Anfragen, schwer erreichbare Ansprechpartner oder fehlerhafte Abrechnungen führen dazu, dass Kunden das Vertrauen in ihren Anbieter verlieren. Auch wenn die Grundversorgung in Deutschland sehr zuverlässig ist, spielt der Service bei der Kundenzufriedenheit eine wichtige Rolle.

Umzüge sind ebenfalls ein häufiger Anlass für Kündigungen. Auch wenn der Vertrag theoretisch an die neue Adresse mitgenommen werden kann, nutzen viele Kunden einen Umzug als Gelegenheit, ihre Energieverträge zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Besonders bei einem Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet ist eine Kündigung oft unvermeidlich.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Kunden, die ihre Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet haben, berichten überwiegend von positiven Erfahrungen. Die schriftliche Form bietet Sicherheit und führt in den meisten Fällen zu einer reibungslosen Abwicklung. Probleme treten eher dann auf, wenn Kunden versuchen, telefonisch oder per E-Mail zu kündigen und keine ausreichende Dokumentation haben.

Einige Kunden berichten von Verzögerungen bei der Kündigungsbestätigung oder der Endabrechnung. In solchen Fällen ist es wichtig, hartnäckig zu bleiben und regelmäßig nachzufragen. Der Rückschein des Einschreibens ist dabei ein wertvolles Beweismittel, das zeigt, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Bei anhaltenden Problemen kann man sich an die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur wenden, die als Schlichtungsstelle fungiert.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Basierend auf den Erfahrungen zahlreicher Kunden lassen sich einige praktische Tipps ableiten, die eine erfolgreiche Kündigung wahrscheinlicher machen. Erstens sollte man sich frühzeitig mit den Vertragsbedingungen vertraut machen und die Kündigungsfrist genau kennen. Ein Blick in die ursprünglichen Vertragsunterlagen oder die AGB auf der Website der EVM gibt Aufschluss über die genauen Bedingungen.

Zweitens ist es ratsam, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu formulieren und alle notwendigen Informationen zu inkludieren. Eine klare, unmissverständliche Formulierung verhindert Missverständnisse und beschleunigt die Bearbeitung. Die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung sollte explizit im Schreiben erwähnt werden.

Drittens sollte man den Versand als Einschreiben mit Rückschein wählen und den Rückschein sorgfältig aufbewahren. Dieser Nachweis ist im Zweifelsfall Gold wert und kann bei Streitigkeiten den entscheidenden Unterschied machen. Die zusätzlichen Kosten von wenigen Euro sind gut investiert, wenn man bedenkt, welche Probleme dadurch vermieden werden können.

Umgang mit der Endabrechnung

Nach der Kündigung erhält man von der EVM eine Endabrechnung, die den Verbrauch bis zum Kündigungsdatum abrechnet. Diese Abrechnung sollte sorgfältig geprüft werden, da Fehler nicht ungewöhnlich sind. Der angegebene Zählerstand sollte mit dem tatsächlich abgelesenen Wert übereinstimmen. Falls man den Zählerstand selbst abgelesen und dokumentiert hat, etwa durch ein Foto mit Zeitstempel, kann man eventuelle Diskrepanzen nachweisen.

Guthaben aus Vorauszahlungen sollten innerhalb weniger Wochen nach der Endabrechnung erstattet werden. Falls dies nicht geschieht, sollte man schriftlich eine Erstattung anfordern und eine angemessene Frist setzen. Bei Nachzahlungen ist es wichtig, die Rechnung zu prüfen und nur berechtigte Forderungen zu begleichen. Im Zweifelsfall kann man sich an die Verbraucherzentrale wenden, die bei der Prüfung von Energieabrechnungen behilflich ist.

Vorbereitung auf den Anbieterwechsel

Wer die EVM kündigt, sollte sich rechtzeitig um einen neuen Energieversorger kümmern. Idealerweise hat man bereits vor der Kündigung einen neuen Anbieter gefunden und einen Vertrag abgeschlossen. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung beim alten Versorger, was den Prozess vereinfacht. Allerdings ist es sicherer, die Kündigung selbst vorzunehmen, um die volle Kontrolle über den Zeitpunkt zu behalten.

Bei einem Anbieterwechsel ist es wichtig, dass keine Versorgungslücke entsteht. Falls zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch kein neuer Vertrag aktiv ist, rutscht man automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers. Diese ist zwar teurer als Sonderverträge, garantiert aber eine lückenlose Versorgung. Aus der Grundversorgung kann man dann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen wieder heraus.

Langfristige Überlegungen zur Energieversorgung

Die Kündigung eines Energievertrages ist auch eine gute Gelegenheit, grundsätzlich über die eigene Energieversorgung nachzudenken. Möchte man zu einem Ökostromanbieter wechseln? Lohnt sich eine Photovoltaikanlage? Gibt es Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu reduzieren? Diese Fragen sollten bei einem Anbieterwechsel mitbedacht werden.

Viele Verbraucher wechseln regelmäßig ihren Energieanbieter, um von Neukundenrabatten zu profitieren. Diese Strategie kann zu erheblichen Einsparungen führen, erfordert aber auch einen gewissen Aufwand. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich die Kündigungsfristen im Kalender notieren und rechtzeitig Vergleichsportale nutzen, um die besten Angebote zu finden.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Kündigung eines Energieliefervertrages mit der EVM durch eine sorgfältige Vorbereitung und die Wahl der postalischen Kündigungsmethode in der Regel problemlos möglich ist. Die Einhaltung der formalen Anforderungen, insbesondere der Versand als Einschreiben mit Rückschein, bietet die notwendige Rechtssicherheit. Mit den richtigen Informationen und einer systematischen Vorgehensweise steht einem erfolgreichen Anbieterwechsel nichts im Wege.

FAQ

Die EVM bietet eine Vielzahl von Tarifen für Privathaushalte an, darunter Grundversorgungstarife sowie spezielle Öko-Tarife für umweltbewusste Kunden. Diese Tarife sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Haushalte im süddeutschen Raum abgestimmt und bieten flexible Vertragslaufzeiten.

Um Ihren Vertrag bei der EVM zu kündigen, müssen Sie ein formelles Schreiben per Post (Einschreiben) an die EVM GmbH, Hauptstraße 10, 80331 München senden. Achten Sie darauf, Ihre Kundennummer und das gewünschte Kündigungsdatum anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen.

Neben der reinen Energieversorgung bietet die EVM auch Beratungsleistungen rund um Energieeffizienz und nachhaltigen Energieverbrauch an. Dies umfasst individuelle Beratungsgespräche, um Kunden dabei zu helfen, ihren Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen.

Die EVM konzentriert sich hauptsächlich auf München und das Umland. Das Unternehmen ist in bestimmten Netzgebieten aktiv und stellt sicher, dass die Kunden in diesen Regionen zuverlässig mit Strom und Gas versorgt werden.

Die EVM unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die die Rechte der Verbraucher schützen. Dazu gehören Regelungen zu Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Mindeststandards bei der Energieversorgung, die sicherstellen, dass Kunden jederzeit die Möglichkeit haben, zu einem anderen Anbieter zu wechseln, wenn sie mit dem Service nicht zufrieden sind.