Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Mark-E
Musterstraße 1
10115 Berlin
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Mark-E. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
11/01/2026
Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mark-E Vertrag beenden
Über Mark-E
Mark-E ist ein etablierter regionaler Energieversorger mit Sitz in Hagen, Nordrhein-Westfalen, der Privat- und Geschäftskunden mit Strom, Gas und Wasser beliefert. Das Unternehmen ist Teil der Enervie-Gruppe und versorgt seit über 100 Jahren Menschen im südwestfälischen Raum mit Energie. Mit einem Fokus auf regionale Verbundenheit und zunehmend nachhaltige Energielösungen hat sich Mark-E als verlässlicher Partner für Energieversorgung in der Region etabliert.
Das Leistungsspektrum von Mark-E umfasst nicht nur die klassische Energieversorgung, sondern auch moderne Dienstleistungen wie Elektromobilität, Smart-Home-Lösungen und energieeffiziente Heizsysteme. Als regionaler Versorger legt Mark-E besonderen Wert auf Kundennähe und persönlichen Service, was sich in mehreren Kundenzentren und einem ausgebauten Servicenetzwerk widerspiegelt.
Trotz der langjährigen Präsenz am Markt und der soliden Reputation kann es verschiedene Gründe geben, warum Kunden ihren Vertrag mit Mark-E beenden möchten. Umzüge in andere Versorgungsgebiete, attraktivere Angebote von Wettbewerbern, veränderte Lebensumstände oder der Wunsch nach alternativen Energiekonzepten sind häufige Beweggründe für eine Kündigung. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, den Kündigungsprozess korrekt und fristgerecht durchzuführen, um rechtliche Komplikationen oder ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
Die postalische Kündigung per Einschreiben gilt dabei als die rechtssicherste Methode, um einen Energievertrag zu beenden. Diese Form der Kündigung bietet einen nachweisbaren Zustellungsnachweis und schützt Verbraucher vor möglichen Streitigkeiten über den Zugang der Kündigung beim Anbieter.
Abonnementpläne und Preise bei Mark-E
Stromtarife im Überblick
Mark-E bietet verschiedene Stromtarife an, die auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Die Tarifstruktur umfasst sowohl klassische Grundversorgungstarife als auch Sonderverträge mit verschiedenen Laufzeiten und Konditionen. Zu den Haupttarifen gehören Basis-Tarife für die Grundversorgung, Öko-Stromtarife mit zertifiziertem Grünstrom sowie flexible Tarife mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
Die Preisgestaltung bei Mark-E setzt sich typischerweise aus einem monatlichen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde zusammen. Je nach gewähltem Tarif können Neukundenboni, Preisgarantien oder andere Vergünstigungen hinzukommen. Die genauen Konditionen variieren abhängig vom Wohnort, da Mark-E primär als regionaler Versorger agiert.
| Tarifart | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung | Unbefristet | 2 Wochen | Gesetzlich geregelt |
| Sondervertrag Standard | 12 Monate | 6 Wochen | Preisgarantie möglich |
| Sondervertrag Premium | 24 Monate | 3 Monate | Neukundenbonus |
| Ökostrom-Tarif | 12 Monate | 6 Wochen | 100% Grünstrom |
Gastarife und Konditionen
Neben Strom bietet Mark-E auch verschiedene Gastarife an, die nach ähnlichen Prinzipien strukturiert sind. Die Erdgastarife unterscheiden sich ebenfalls in Grundversorgung und Sonderverträge, wobei auch hier unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten. Kunden können zwischen konventionellem Erdgas und klimaneutralem Biogas wählen.
Die Gaspreise setzen sich analog zu den Stromtarifen aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen, der in Cent pro Kilowattstunde abgerechnet wird. Saisonale Schwankungen und Entwicklungen am Energiemarkt können die Preise beeinflussen, wobei Preisgarantien in bestimmten Tarifen Schutz vor kurzfristigen Erhöhungen bieten.
Zusatzleistungen und Servicepakete
Mark-E erweitert sein Portfolio kontinuierlich um zusätzliche Dienstleistungen. Dazu gehören Wallboxen für Elektrofahrzeuge, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Smart-Home-Lösungen. Diese Zusatzprodukte sind oft mit eigenen Vertragskonditionen verbunden, die bei einer Kündigung separat zu berücksichtigen sind.
Kündigungsbedingungen bei Mark-E
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung von Energieverträgen in Deutschland unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versorger festgelegt sind. Grundsätzlich wird zwischen der Grundversorgung und Sonderverträgen unterschieden, da für diese unterschiedliche Kündigungsfristen gelten.
Bei der Grundversorgung haben Verbraucher das Recht, mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und kann nicht durch AGB eingeschränkt werden. Bei Sonderverträgen hingegen gelten die individuell vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, die typischerweise zwischen vier Wochen und drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit liegen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist. Bei Mark-E beträgt diese Frist bei den meisten Sonderverträgen sechs Wochen zum Vertragsende. Es ist entscheidend, die genauen Konditionen des eigenen Vertrags zu prüfen, da abweichende Regelungen möglich sind.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich die meisten Verträge automatisch um weitere zwölf Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Um eine ungewollte Verlängerung zu vermeiden, sollten Kunden ihre Kündigungsfrist genau im Blick behalten und die Kündigung frühzeitig einreichen.
Außerordentliche Kündigung
In bestimmten Situationen haben Verbraucher das Recht zur außerordentlichen Kündigung, auch wenn die reguläre Vertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht insbesondere bei Preiserhöhungen, die über die vertraglich vereinbarten Anpassungen hinausgehen. Mark-E muss Kunden über Preiserhöhungen rechtzeitig informieren, und diese haben dann das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist zu kündigen.
Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung ist ein Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets von Mark-E. In diesem Fall können Kunden den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Umzugstermin kündigen. Wichtig ist, den Umzug nachzuweisen, beispielsweise durch eine Meldebescheinigung.
Kündigung bei Anbieterwechsel
Beim Wechsel zu einem neuen Energieversorger übernimmt in der Regel der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger. Dies ist für Verbraucher die komfortabelste Lösung, da sie sich nicht selbst um die Formalitäten kümmern müssen. Allerdings sollten Kunden sicherstellen, dass die Kündigungsfristen eingehalten werden können, da der neue Anbieter die Kündigung erst nach Vertragsabschluss einreichen kann.
Bei knappen Fristen ist es ratsam, die Kündigung selbst vorzunehmen, um sicherzugehen, dass sie rechtzeitig beim alten Versorger eingeht. Dies gibt Verbrauchern die volle Kontrolle über den Prozess und minimiert das Risiko einer ungewollten Vertragsverlängerung.
Wichtige Fristen im Überblick
| Kündigungsart | Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Grundversorgung | 2 Wochen | Gesetzlich festgelegt |
| Sondervertrag ordentlich | 6 Wochen bis 3 Monate | Vertragsabhängig |
| Sonderkündigung Preiserhöhung | Laut Mitteilung | Meist 2-4 Wochen |
| Sonderkündigung Umzug | 6 Wochen | Nachweis erforderlich |
Wie man Mark-E per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode, um einen Vertrag mit Mark-E zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder Online-Kündigungen bietet das Einschreiben einen rechtlich belastbaren Nachweis darüber, dass die Kündigung tatsächlich beim Versorger eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder das Zustandekommen der Kündigung kommt.
Deutsche Gerichte erkennen das Einschreiben mit Rückschein als vollwertigen Beweis für den Zugang einer Willenserklärung an. Der Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch die tatsächliche Zustellung beim Empfänger. Dies schützt Verbraucher vor Situationen, in denen der Versorger behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben.
Während einige Anbieter mittlerweile Online-Kündigungsformulare oder E-Mail-Kündigungen akzeptieren, sind diese Methoden nicht immer rechtlich gleichwertig. E-Mails können in Spam-Ordnern landen, Online-Formulare können technische Probleme aufweisen, und in beiden Fällen fehlt oft ein eindeutiger Zugangsnachweis. Die postalische Kündigung eliminiert diese Unsicherheiten und gibt Verbrauchern die Gewissheit, dass ihre Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Vorbereitung der Kündigung
Bevor Sie Ihre Kündigung verfassen, sollten Sie alle relevanten Vertragsinformationen zusammentragen. Dazu gehören Ihre Kundennummer, Zählernummer, Vertragsnummer und die genaue Bezeichnung des gekündigten Tarifs. Diese Informationen finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen, Jahresabrechnungen oder monatlichen Abschlagsrechnungen von Mark-E.
Prüfen Sie außerdem genau Ihre Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Kündigungstermin. Diese Informationen stehen in Ihren Vertragsunterlagen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Berechnen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein, damit Ihre Kündigung rechtzeitig bei Mark-E eingeht.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Dazu gehören Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse), die Kundennummer, die eindeutige Erklärung, dass Sie den Vertrag kündigen möchten, sowie das gewünschte Kündigungsdatum. Bei einer ordentlichen Kündigung sollten Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder das konkrete Vertragsende angeben.
Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Vermeiden Sie unnötige Erklärungen oder Begründungen für Ihre Kündigung, da diese rechtlich nicht erforderlich sind. Eine Ausnahme bildet die außerordentliche Kündigung, bei der Sie den Grund (z.B. Preiserhöhung oder Umzug) angeben und gegebenenfalls nachweisen müssen.
Fordern Sie in Ihrem Schreiben eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass Mark-E Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen hat. Bitten Sie außerdem um eine Endabrechnung zum Kündigungstermin.
Die korrekte Adresse für Kündigungen
Kündigungen an Mark-E sollten an die offizielle Geschäftsadresse des Unternehmens gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- Mark-E GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin
Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt zu verwenden, um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden. Überprüfen Sie die Adresse vor dem Versand noch einmal sorgfältig, da falsch adressierte Sendungen zu Problemen bei der fristgerechten Kündigung führen können.
Versand per Einschreiben
Für den Versand Ihrer Kündigung sollten Sie unbedingt ein Einschreiben mit Rückschein wählen. Dieses kostet bei der Deutschen Post aktuell einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber einen unschätzbaren rechtlichen Vorteil. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie die Zustellung online verfolgen können, sowie einen unterschriebenen Rückschein als Beweis für die Zustellung.
Bewahren Sie sowohl die Versandquittung als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht versendet und zugestellt wurde. Im Streitfall können diese Unterlagen entscheidend sein.
Alternativ zum Gang zur Postfiliale können Sie auch digitale Dienste nutzen, die den Versand nachverfolgbarer Briefe ermöglichen. Postclic beispielsweise bietet die Möglichkeit, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgbare Einschreiben zu versenden. Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis, dem digitalen Versandnachweis und der professionellen Formatierung der Schreiben. Sie laden einfach Ihr Kündigungsschreiben hoch oder erstellen es direkt im System, und der Dienst übernimmt den Druck und Versand als Einschreiben.
Nachverfolgung und Bestätigung
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie den Zustellstatus regelmäßig überprüfen. Bei einem Einschreiben können Sie dies online über die Sendungsverfolgung der Post tun. Sobald die Zustellung bestätigt ist, sollten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Mark-E erhalten.
Falls Sie nach drei Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie sich proaktiv an den Kundenservice von Mark-E wenden und nach dem Status Ihrer Kündigung fragen. Halten Sie dabei Ihre Sendungsnummer und den Rückschein bereit, um nachweisen zu können, dass Ihre Kündigung zugestellt wurde.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler bei Kündigungen ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Berechnen Sie den spätesten Versandtermin so, dass die Kündigung unter Berücksichtigung der Postlaufzeit rechtzeitig bei Mark-E eingeht. Als Faustregel sollten Sie mindestens fünf Werktage für die Zustellung einplanen.
Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Angabe von Vertragsdaten. Wenn Ihre Kundennummer oder andere wichtige Informationen fehlen, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Überprüfen Sie Ihr Kündigungsschreiben daher sorgfältig auf Vollständigkeit, bevor Sie es versenden.
Vermeiden Sie außerdem vage Formulierungen wie "hiermit möchte ich eventuell kündigen" oder "ich denke über eine Kündigung nach". Ihre Kündigungserklärung muss eindeutig und unmissverständlich sein, um rechtlich wirksam zu werden.
Kundenbewertungen und Tipps zur Kündigung
Erfahrungen von Kunden mit Mark-E
Die Erfahrungen von Kunden mit Mark-E fallen gemischt aus, wie bei den meisten Energieversorgern. Viele langjährige Kunden schätzen die regionale Verbundenheit und den persönlichen Service, der durch lokale Kundenzentren geboten wird. Besonders positiv wird häufig die Erreichbarkeit und Hilfsbereitschaft des Kundenservice hervorgehoben.
Kritik gibt es gelegentlich bezüglich der Preisgestaltung, insbesondere wenn Bestandskunden nach Ablauf von Neukundenboni höhere Preise zahlen als Neukunden für vergleichbare Tarife. Dies ist allerdings ein branchenweites Phänomen und kein spezifisches Problem von Mark-E. Einige Kunden berichten auch von Verzögerungen bei Abrechnungen oder der Bearbeitung von Anfragen, insbesondere zu Spitzenzeiten.
Tipps für eine reibungslose Kündigung
Um Ihre Kündigung bei Mark-E so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Praktiken befolgen. Beginnen Sie den Kündigungsprozess frühzeitig, idealerweise mehrere Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gibt Ihnen einen Puffer für unvorhergesehene Probleme und stellt sicher, dass Sie keine Fristen verpassen.
Dokumentieren Sie jeden Schritt des Kündigungsprozesses sorgfältig. Machen Sie Kopien aller Unterlagen, notieren Sie sich Datum und Uhrzeit von Telefonaten mit dem Kundenservice, und bewahren Sie alle Versandnachweise auf. Diese Dokumentation kann im Streitfall von unschätzbarem Wert sein.
Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, koordinieren Sie den Wechseltermin sorgfältig, um eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen. Informieren Sie sowohl Mark-E als auch Ihren neuen Versorger über das gewünschte Wechseldatum. Beachten Sie, dass bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets von Mark-E der Vertrag normalerweise an die neue Adresse mitgenommen werden muss, sofern Sie nicht von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Umgang mit Problemen bei der Kündigung
Sollte Mark-E Ihre Kündigung nicht anerkennen oder es zu Problemen bei der Vertragsbeendigung kommen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie versuchen, das Problem direkt mit dem Kundenservice zu klären. Halten Sie dabei Ihre Nachweise bereit und bleiben Sie sachlich und bestimmt.
Wenn eine direkte Klärung nicht möglich ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese unabhängige Institution vermittelt kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Die Schlichtungsstelle kann oft eine Lösung herbeiführen, ohne dass ein kostspieliges Gerichtsverfahren notwendig wird.
Auch Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Energieversorgern. Sie können rechtliche Einschätzungen geben und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. In besonders hartnäckigen Fällen kann auch die Einschaltung eines Anwalts für Energierecht sinnvoll sein.
Nach der Kündigung: Endabrechnung und Rückzahlungen
Nach erfolgreicher Kündigung erhalten Sie von Mark-E eine Endabrechnung, die auf Basis Ihres tatsächlichen Verbrauchs bis zum Kündigungstermin erstellt wird. Dafür ist in der Regel eine Ablesung des Zählerstands notwendig. Mark-E wird Sie entweder zu einer Selbstablesung auffordern oder einen Termin für eine Ablesung vor Ort vereinbaren.
Die Endabrechnung sollte innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Überprüfen Sie diese sorgfältig auf Richtigkeit. Wenn Sie im Laufe des Vertragsjahres mehr Abschläge gezahlt haben als Ihr tatsächlicher Verbrauch kostet, erhalten Sie eine Rückerstattung. Umgekehrt müssen Sie eine Nachzahlung leisten, wenn Ihr Verbrauch die geleisteten Abschläge überstiegen hat.
Sollten Sie mit der Endabrechnung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, diese zu beanstanden. Wenden Sie sich in diesem Fall schriftlich an Mark-E und legen Sie dar, welche Punkte Sie für fehlerhaft halten. Auch hier ist eine schriftliche Kommunikation per Einschreiben empfehlenswert, um einen Nachweis zu haben.
Wechsel zu einem neuen Anbieter
Nach der erfolgreichen Kündigung bei Mark-E steht Ihnen der gesamte Energiemarkt offen. Es lohnt sich, die verschiedenen Angebote gründlich zu vergleichen, um den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif zu finden. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Vertragsbedingungen wie Laufzeit, Kündigungsfristen, Preisgarantien und die Herkunft der Energie.
Vergleichsportale im Internet können eine erste Orientierung bieten, sollten aber nicht die einzige Informationsquelle sein. Prüfen Sie die Angebote auch direkt auf den Websites der Anbieter und lesen Sie Kundenbewertungen. Besonders wichtig ist die Bonität und Zuverlässigkeit des neuen Anbieters, um nicht von Insolvenzen oder anderen Problemen überrascht zu werden.
Bei der Wahl eines neuen Tarifs sollten Sie auch Ihre persönlichen Werte berücksichtigen. Wenn Ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist, können Sie gezielt nach Ökostrom-Tarifen suchen. Viele Anbieter bieten mittlerweile zertifizierten Grünstrom aus erneuerbaren Energien an, der oft nicht wesentlich teurer ist als konventioneller Strom.
Langfristige Strategien für Energieverträge
Um langfristig von günstigen Energiepreisen zu profitieren, sollten Sie Ihre Verträge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf wechseln. Viele Verbraucher bleiben jahrelang beim selben Anbieter, obwohl sie durch einen Wechsel erheblich sparen könnten. Setzen Sie sich eine jährliche Erinnerung, um Ihre Energiekosten zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Beachten Sie dabei, dass Neukundenboni oft nur im ersten Vertragsjahr gelten. Nach Ablauf dieser Boni können die Kosten deutlich steigen. Kalkulieren Sie daher immer die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit und nicht nur die Kosten im ersten Jahr. Ein Tarif ohne Bonus, aber mit dauerhaft günstigen Preisen, kann langfristig vorteilhafter sein als ein Tarif mit hohem Neukundenbonus.
Achten Sie außerdem auf Ihre Verbrauchsgewohnheiten und passen Sie Ihren Tarif entsprechend an. Wenn sich Ihr Verbrauch durch Änderungen im Haushalt verändert hat, lohnt es sich, dies bei der Tarifwahl zu berücksichtigen. Auch die Investition in energieeffiziente Geräte oder eine bessere Dämmung kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.