Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Süwag
Riebeckstraße 2
99086 Erfurt
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Süwag. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
So beenden Sie Ihr Süwag Energie-Abonnement erfolgreich
Über Süwag
Die Süwag Energie AG ist ein traditionsreiches deutsches Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Erfurt, das seit über 100 Jahren am Markt aktiv ist. Als regionaler Energieversorger beliefert Süwag mehrere hunderttausend Kunden in Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit Strom und Erdgas. Das Unternehmen hat sich als verlässlicher Partner für private Haushalte sowie Geschäftskunden etabliert und bietet neben klassischen Energieprodukten auch innovative Lösungen im Bereich erneuerbare Energien und Elektromobilität an.
Die Geschichte der Süwag reicht bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück, als verschiedene regionale Energieversorger zur Süddeutschen Wasser- und Gaswerke AG zusammengeführt wurden. Heute ist das Unternehmen Teil der E.ON-Gruppe und verfügt über ein weitreichendes Netzwerk in der Region. Mit rund 1.500 Mitarbeitern kümmert sich Süwag um die Energieversorgung von Privat- und Gewerbekunden und betreibt zudem ein umfangreiches Netz an Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge.
Als regionaler Versorger legt Süwag besonderen Wert auf Kundennähe und Service. Das Unternehmen betreibt mehrere Kundenzentren in seiner Versorgungsregion und bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten für Kundenanliegen. Trotz dieser positiven Aspekte entscheiden sich jedoch immer wieder Kunden dafür, ihren Vertrag mit Süwag zu kündigen – sei es aufgrund günstigerer Angebote anderer Anbieter, eines Umzugs oder persönlicher Präferenzen hinsichtlich der Energiequellen.
Abonnementpläne und Preise
Stromtarife bei Süwag
Süwag bietet seinen Kunden verschiedene Stromtarife an, die sich in Laufzeit, Preisgestaltung und zusätzlichen Leistungen unterscheiden. Die Tarifpalette reicht von Grundversorgungstarifen über flexible Verträge bis hin zu Ökostromtarifen mit Preisgarantien. Die Preise variieren je nach Verbrauch, Postleitzahl und gewähltem Tarif erheblich, wobei die Grundversorgung in der Regel teurer ist als spezielle Sondertarife.
Zu den bekannten Stromtarifen gehören unter anderem der Süwag Strom Basis, der als Grundversorgungstarif ohne feste Vertragslaufzeit angeboten wird, sowie verschiedene Sondertarife mit Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Besonders beliebt sind die Ökostromtarife, die zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und mit Zertifikaten nachgewiesen werden. Diese Tarife richten sich an umweltbewusste Kunden, die Wert auf nachhaltige Energiegewinnung legen.
| Tariftyp | Vertragslaufzeit | Kündigungsfrist | Preisgarantie |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung | Unbefristet | 2 Wochen | Keine |
| Sondertarif 12 Monate | 12 Monate | 6 Wochen | Optional |
| Sondertarif 24 Monate | 24 Monate | 3 Monate | Optional |
| Ökostrom | 12-24 Monate | 6 Wochen bis 3 Monate | Je nach Tarif |
Gastarife im Überblick
Neben Strom versorgt Süwag seine Kunden auch mit Erdgas für Heizung und Warmwasser. Die Gastarife sind ähnlich strukturiert wie die Stromtarife und umfassen sowohl Grundversorgungstarife als auch verschiedene Sondertarife mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen. Die Preisgestaltung erfolgt auch hier nach Verbrauch und Wohnort, wobei Kunden mit höherem Verbrauch oft von günstigeren Arbeitspreisen profitieren können.
Die Gastarife von Süwag beinhalten in der Regel einen monatlichen Grundpreis sowie einen verbrauchsabhängigen Arbeitspreis pro Kilowattstunde. Viele Tarife bieten Neukundenboni oder Sofortboni, die im ersten Vertragsjahr die Kosten reduzieren. Auch im Gasbereich gibt es klimafreundliche Tarife, bei denen die CO2-Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werden.
Zusätzliche Leistungen und Servicepakete
Süwag bietet über die reine Energielieferung hinaus verschiedene Zusatzleistungen an. Dazu gehören Servicepakete für Heizungswartung, Reparaturservices und Versicherungen für Haushaltsgeräte. Auch im Bereich Elektromobilität ist Süwag aktiv und bietet Ladelösungen für Zuhause sowie Zugang zu einem Netzwerk öffentlicher Ladestationen. Diese Zusatzleistungen sind oft optional buchbar und können die monatlichen Kosten entsprechend erhöhen.
Kündigungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung eines Energieversorgungsvertrags unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versorger festgelegt sind. Diese Vorschriften sollen sowohl die Rechte der Verbraucher schützen als auch eine geregelte Vertragsabwicklung gewährleisten. Grundsätzlich haben Verbraucher das Recht, ihren Energieliefervertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen zu kündigen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Grundversorgung und Sonderverträgen. Die Grundversorgung kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden, während Sonderverträge in der Regel an feste Laufzeiten und längere Kündigungsfristen gebunden sind. Diese Regelungen dienen der Planungssicherheit für beide Vertragsparteien und sind in den jeweiligen Vertragsunterlagen genau spezifiziert.
Ordentliche Kündigung bei Süwag
Bei Süwag gelten für die ordentliche Kündigung die in den Vertragsunterlagen festgelegten Fristen. Für Grundversorgungsverträge beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende. Bei Sonderverträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten muss die Kündigung in der Regel sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Unternehmen eingehen. Verträge mit 24-monatiger Laufzeit erfordern oft eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich Verträge automatisch verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Nach der ersten Vertragslaufzeit verlängern sich die meisten Verträge um weitere 12 Monate, sofern in den AGB nichts anderes vereinbart ist. Um ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden, sollten Kunden die Kündigungsfristen genau im Blick behalten und ihre Kündigung rechtzeitig einreichen.
Sonderkündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Situationen, in denen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Ein wichtiger Fall ist die Preiserhöhung: Wenn Süwag die Preise erhöht, müssen Kunden darüber rechtzeitig informiert werden und haben dann das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt unabhängig von der vereinbarten Vertragslaufzeit und den regulären Kündigungsfristen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug. Wenn Süwag am neuen Wohnort keine Energielieferung anbieten kann oder der Kunde aus anderen Gründen den Vertrag nicht fortführen möchte, kann eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen erfolgen. Allerdings ist Süwag berechtigt, die Fortsetzung des Vertrags am neuen Wohnort anzubieten, sofern dies technisch möglich ist. In diesem Fall muss der Kunde nachweisen, warum eine Vertragsfortsetzung unzumutbar wäre.
Kündigung durch den Versorger
Auch Süwag selbst kann unter bestimmten Umständen den Vertrag kündigen. Dies ist insbesondere bei Zahlungsverzug der Fall, wenn Kunden trotz Mahnung ihre Rechnungen nicht begleichen. Vor einer Versorgungsunterbrechung muss der Versorger jedoch mehrfach mahnen und eine angemessene Frist zur Begleichung der offenen Beträge setzen. Eine Kündigung durch den Versorger ist auch möglich, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
Wie man Süwag per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode, um einen Energieversorgungsvertrag zu beenden. Im Gegensatz zu Online-Formularen oder telefonischen Kündigungen haben Sie bei der postalischen Kündigung einen physischen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung beim Unternehmen eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder das Vorliegen der Kündigung kommt.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet den höchsten Grad an Rechtssicherheit, da Sie nicht nur einen Nachweis über die Aufgabe des Briefes erhalten, sondern auch eine Empfangsbestätigung von Süwag. Diese dokumentiert genau, wann das Schreiben zugestellt wurde. Sollte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, können Sie mit diesem Nachweis eindeutig belegen, dass Sie die Kündigungsfrist eingehalten haben. Gerichte erkennen diese Form der Kündigung als besonders beweiskräftig an.
Während Online-Kündigungen bequem erscheinen mögen, bergen sie Risiken wie technische Probleme, fehlende Bestätigungen oder Zweifel an der tatsächlichen Zustellung. E-Mails können in Spam-Ordnern landen oder aufgrund von Serverausfällen nicht ankommen. Bei der postalischen Kündigung haben Sie die volle Kontrolle über den Prozess und können sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig übermittelt werden.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben an Süwag sollte bestimmte wesentliche Informationen enthalten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Zu den unverzichtbaren Angaben gehören Ihre vollständigen persönlichen Daten, also Name und Anschrift des Vertragsnehmers. Ebenso wichtig ist die Kundennummer, die Sie auf Ihren Vertragsunterlagen oder Rechnungen finden. Diese ermöglicht es Süwag, Ihren Vertrag schnell und eindeutig zu identifizieren.
Weiterhin sollte das Schreiben die Zählernummer sowie die Vertragskontonummer enthalten. Geben Sie außerdem an, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen möchten – entweder zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Datum. Bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Preiserhöhung oder Umzug sollten Sie den Kündigungsgrund explizit nennen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beifügen. Eine klare Formulierung des Kündigungswunsches ist essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden.
Das Datum und Ihre handschriftliche Unterschrift dürfen nicht fehlen, da das Schreiben sonst möglicherweise als ungültig betrachtet wird. Bei gemeinsamen Verträgen müssen alle Vertragspartner unterschreiben. Es empfiehlt sich außerdem, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zu bitten. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, eventuelle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
Die korrekte Versandadresse
Für die Kündigung Ihres Süwag-Vertrags sollten Sie Ihr Schreiben an die offizielle Korrespondenzadresse des Unternehmens senden. Die korrekte Adresse für Kündigungen lautet:
- Süwag Energie AG, Riebeckstraße 2, 99086 Erfurt
Stellen Sie sicher, dass Sie diese Adresse exakt übernehmen und leserlich auf dem Umschlag vermerken. Eine falsche oder unvollständige Adressierung kann dazu führen, dass Ihr Kündigungsschreiben verspätet oder gar nicht ankommt, was die Einhaltung der Kündigungsfrist gefährden würde. Überprüfen Sie die Adresse daher sorgfältig, bevor Sie den Brief zur Post bringen.
Der Versandprozess Schritt für Schritt
Nachdem Sie Ihr Kündigungsschreiben verfasst und alle erforderlichen Informationen eingefügt haben, sollten Sie es ausdrucken und handschriftlich unterschreiben. Fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des Schreibens an, bevor Sie es in einen Umschlag stecken. Diese Kopie dient als Beleg für den Inhalt Ihrer Kündigung und kann bei späteren Nachfragen hilfreich sein.
Begeben Sie sich mit dem verschlossenen und korrekt adressierten Umschlag zu einer Postfiliale und versenden Sie ihn als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber die bereits erwähnte Rechtssicherheit. Der Mitarbeiter der Post wird Ihnen eine Quittung aushändigen, die Sie unbedingt aufbewahren sollten. Nach einigen Tagen erhalten Sie den Rückschein, der die Zustellung bei Süwag bestätigt. Bewahren Sie auch diesen Beleg zusammen mit der Kopie Ihres Kündigungsschreibens sorgfältig auf.
Moderne Alternativen mit digitalem Nachweis
Für Kunden, die den Gang zur Post scheuen oder aus zeitlichen Gründen eine bequemere Lösung bevorzugen, gibt es mittlerweile moderne Dienste, die die Vorteile der postalischen Kündigung mit digitaler Effizienz verbinden. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, rechtssichere Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Einschreiben-Nachweis zu versenden.
Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung der Dokumente. Sie müssen nicht selbst zur Post gehen, sondern können den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus erledigen. Dabei erhalten Sie dennoch einen vollwertigen Zustellnachweis, der rechtlich genauso anerkannt ist wie der Rückschein eines klassischen Einschreibens. Zudem werden alle Dokumente digital archiviert, sodass Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Kündigungsunterlagen haben.
Solche Services führen Sie durch den Kündigungsprozess und stellen sicher, dass alle notwendigen Angaben im Schreiben enthalten sind. Dies minimiert das Risiko von Fehlern, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen könnten. Für Menschen mit wenig Zeit oder Unsicherheiten bezüglich der korrekten Formulierung kann dies eine wertvolle Hilfe sein, ohne dass die Rechtssicherheit der postalischen Kündigung verloren geht.
Nach der Kündigung: Was zu beachten ist
Nachdem Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben, sollten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Süwag erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Vertragsendes sowie Informationen zur Endabrechnung enthalten. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, empfiehlt es sich, proaktiv beim Kundenservice nachzufragen und auf Ihr Kündigungsschreiben zu verweisen.
Wichtig ist auch die Ablesung des Zählerstands zum Vertragsende. In der Regel wird Süwag Sie dazu auffordern, den Zählerstand abzulesen und mitzuteilen. Alternativ kann auch ein Mitarbeiter des Netzbetreibers zur Ablesung vorbeikommen. Notieren Sie sich den Zählerstand unbedingt selbst und fotografieren Sie den Zähler als zusätzlichen Nachweis. Dies schützt Sie vor ungerechtfertigten Nachforderungen.
Die Endabrechnung von Süwag sollte innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende bei Ihnen eintreffen. Prüfen Sie diese Abrechnung sorgfältig auf Richtigkeit, insbesondere den abgerechneten Verbrauch und die angewendeten Preise. Eventuelle Guthaben werden Ihnen auf das hinterlegte Konto überwiesen, während Nachzahlungen fristgerecht beglichen werden sollten. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie sich umgehend mit Süwag in Verbindung setzen und Ihre Einwände schriftlich darlegen.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Gründe für eine Kündigung
Die Gründe, warum Kunden ihren Vertrag mit Süwag kündigen, sind vielfältig. Ein häufiger Anlass sind Preiserhöhungen, die viele Verbraucher dazu veranlassen, nach günstigeren Alternativen zu suchen. In Zeiten stark steigender Energiepreise vergleichen immer mehr Menschen die Tarife verschiedener Anbieter und wechseln zu Versorgern mit besseren Konditionen. Auch das Auslaufen von Neukundenboni kann dazu führen, dass der Tarif im zweiten Jahr deutlich teurer wird, was einen Wechsel attraktiv macht.
Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund ist der Umzug in eine andere Region. Nicht immer ist Süwag am neuen Wohnort verfügbar oder die Konditionen sind dort weniger vorteilhaft als bei lokalen Anbietern. Manche Kunden nutzen den Umzug auch als Gelegenheit, generell ihren Energieversorger zu wechseln und sich neu zu orientieren. Dabei spielen oft auch Aspekte wie Nachhaltigkeit eine Rolle – Verbraucher, denen Ökostrom wichtig ist, wechseln möglicherweise zu Anbietern, die ausschließlich erneuerbare Energien vertreiben.
Unzufriedenheit mit dem Kundenservice ist ein weiterer Faktor, der zu Kündigungen führen kann. Lange Wartezeiten bei der Hotline, komplizierte Abrechnungen oder Probleme bei der Vertragsabwicklung können das Vertrauen in den Versorger erschüttern. Auch wenn solche Probleme nicht die Regel sind, reicht manchmal eine negative Erfahrung aus, um Kunden zum Wechsel zu bewegen. Die Liberalisierung des Energiemarktes hat dazu geführt, dass Verbraucher heute eine große Auswahl haben und nicht mehr an einen Versorger gebunden sind.
Erfahrungen anderer Kunden
Die Erfahrungen von Kunden mit Süwag fallen unterschiedlich aus. Viele Langzeitkunden schätzen die Zuverlässigkeit der Energieversorgung und den regionalen Bezug des Unternehmens. Die Nähe zu den Kundenzentren wird oft positiv hervorgehoben, ebenso wie die Möglichkeit, persönlich vorbeizukommen und Anliegen zu klären. Auch die Stabilität der Versorgung und die vergleichsweise seltenen Störungen werden in Bewertungen häufig gelobt.
Auf der anderen Seite gibt es auch kritische Stimmen, insbesondere was die Preisgestaltung betrifft. Einige Kunden bemängeln, dass die Tarife im Vergleich zu reinen Online-Anbietern teurer sind und dass Preiserhöhungen nicht immer transparent kommuniziert werden. Auch der Kündigungsprozess wird gelegentlich als umständlich beschrieben, wobei manche Kunden berichten, dass es länger gedauert hat, bis sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben.
Praktische Tipps für einen reibungslosen Wechsel
Wenn Sie vorhaben, Ihren Süwag-Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst sollten Sie sich bereits vor der Kündigung um einen neuen Versorger kümmern. Viele neue Anbieter übernehmen auf Wunsch die Kündigung beim alten Versorger, was den Prozess vereinfachen kann. Allerdings sollten Sie bei wichtigen Kündigungsfristen lieber selbst aktiv werden, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt.
Achten Sie darauf, dass zwischen dem Ende Ihres alten Vertrags und dem Beginn des neuen Vertrags keine Lücke entsteht. Der neue Vertrag sollte nahtlos an den alten anschließen, damit Sie durchgehend mit Energie versorgt werden. Informieren Sie sich auch über eventuelle Wechselboni oder Sonderkonditionen bei Ihrem neuen Anbieter. Viele Versorger bieten attraktive Prämien für Neukunden, die jedoch oft an Bedingungen geknüpft sind.
Dokumentieren Sie jeden Schritt des Kündigungsprozesses sorgfältig. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, Bestätigungen und Abrechnungen auf. Dies kann bei späteren Unstimmigkeiten sehr hilfreich sein. Notieren Sie sich auch die Namen von Ansprechpartnern und das Datum von Telefonaten, falls Sie zusätzlich zum schriftlichen Kontakt auch telefonisch mit Süwag kommunizieren. Eine gute Dokumentation schützt Ihre Rechte und erleichtert die Klärung eventueller Probleme.
Besonderheiten bei der Kündigung der Grundversorgung
Die Kündigung der Grundversorgung unterscheidet sich in einigen Punkten von der Kündigung eines Sondervertrags. Der größte Vorteil der Grundversorgung ist die kurze Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, was einen schnellen Wechsel ermöglicht. Allerdings ist die Grundversorgung meist deutlich teurer als Sondertarife, weshalb ein Wechsel in einen günstigeren Tarif oft erhebliche Einsparungen bringt.
Wenn Sie von der Grundversorgung in einen Sondervertrag bei einem anderen Anbieter wechseln möchten, kann der neue Versorger die Kündigung für Sie übernehmen. Dies ist bei der Grundversorgung besonders unkompliziert, da keine langen Kündigungsfristen zu beachten sind. Dennoch sollten Sie den Prozess im Auge behalten und sicherstellen, dass alles ordnungsgemäß abläuft. Eine schriftliche Bestätigung des Wechsels sollten Sie in jedem Fall anfordern und aufbewahren.
Vermeidung typischer Fehler
Bei der Kündigung eines Energieversorgungsvertrags können verschiedene Fehler passieren, die Sie durch sorgfältige Vorbereitung vermeiden können. Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der Kündigungsfrist, was zu einer ungewollten Vertragsverlängerung führt. Markieren Sie sich daher das Ende Ihrer Vertragslaufzeit im Kalender und setzen Sie sich eine Erinnerung einige Wochen vorher, um rechtzeitig zu kündigen.
Ein weiterer Fehler ist die Verwendung einer falschen oder veralteten Adresse für die Kündigung. Überprüfen Sie die Versandadresse immer anhand aktueller Informationen von der offiziellen Website oder aus Ihren Vertragsunterlagen. Auch unvollständige Angaben im Kündigungsschreiben können zu Verzögerungen führen. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Daten wie Kundennummer, Zählernummer und Vertragskontonummer korrekt angegeben sind.
Manche Kunden machen den Fehler, ihre Kündigung nur per E-Mail oder telefonisch einzureichen, ohne eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Dies kann zu Beweisproblemen führen, wenn der Versorger später behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben. Die postalische Kündigung mit Einschreiben bietet hier die größte Sicherheit. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen, sondern bestehen Sie immer auf einer schriftlichen Bestätigung aller wichtigen Vereinbarungen.
Langfristige Überlegungen nach der Kündigung
Nach der erfolgreichen Kündigung Ihres Süwag-Vertrags sollten Sie auch langfristig Ihre Energiekosten im Blick behalten. Der Energiemarkt ist dynamisch, und Preise können sich schnell ändern. Es lohnt sich, regelmäßig die Tarife verschiedener Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls erneut zu wechseln, wenn sich deutlich günstigere Angebote ergeben. Viele Verbraucher nutzen Vergleichsportale, um einen Überblick über die aktuellen Marktpreise zu erhalten.
Beachten Sie jedoch, dass nicht immer der günstigste Preis das einzige Kriterium sein sollte. Auch die Vertragsbedingungen, die Seriosität des Anbieters und die Herkunft der Energie spielen eine Rolle. Ökostromtarife sind oft nur geringfügig teurer als konventionelle Tarife, tragen aber zu einer nachhaltigeren Energieversorgung bei. Informieren Sie sich über Zertifizierungen und die tatsächliche Herkunft des Stroms, um Greenwashing zu vermeiden.
Denken Sie auch daran, dass Sie als Verbraucher durch Ihr Wechselverhalten den Wettbewerb auf dem Energiemarkt fördern. Anbieter, die schlechten Service oder überhöhte Preise bieten, verlieren Kunden und werden dadurch zum Umdenken gezwungen. Ihr bewusster Umgang mit der Wahl Ihres Energieversorgers hat also nicht nur persönliche finanzielle Auswirkungen, sondern trägt auch zu einem faireren und kundenfreundlicheren Markt bei. Nutzen Sie diese Macht als Verbraucher und treffen Sie informierte Entscheidungen bei der Wahl Ihres Energieversorgers.