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Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Giganetz ist ein deutscher Internetanbieter, der sich auf Breitband- und Glasfaserverbindungen spezialisiert hat. Das Unternehmen mit Sitz in Hildesheim bietet verschiedene Tarife für Privat- und Geschäftskunden an und positioniert sich als regionaler Anbieter mit persönlichem Service. Giganetz konzentriert sich auf den Ausbau moderner Glasfasernetze und verspricht hohe Übertragungsgeschwindigkeiten sowie stabile Verbindungen für seine Kunden.
Die Giganetz GmbH hat ihren Hauptsitz in der Braunschweiger Straße 1 in Hildesheim und bedient primär Kunden in Niedersachsen sowie angrenzenden Regionen. Als kleinerer Anbieter im Vergleich zu den großen Telekommunikationskonzernen versucht Giganetz, durch lokale Präsenz und individuelle Betreuung zu punkten. Das Unternehmen arbeitet kontinuierlich am Ausbau seiner Infrastruktur und erweitert sein Versorgungsgebiet stetig.
Für Kunden, die ihren Vertrag mit Giganetz beenden möchten, ist es wichtig, die korrekten Kündigungswege und Fristen zu kennen. Die rechtssichere Kündigung erfolgt in Deutschland traditionell auf dem Postweg, da nur so ein eindeutiger Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung beim Anbieter erbracht werden kann.
Giganetz bietet verschiedene Internettarife an, die sich hauptsächlich in der Bandbreite unterscheiden. Die Tarifstruktur ist darauf ausgelegt, sowohl Einsteiger als auch anspruchsvolle Nutzer mit hohem Datenvolumenbedarf zu bedienen. Die genauen Preise und Leistungen können je nach Verfügbarkeit am jeweiligen Standort variieren, da nicht alle Tarife in allen Ausbaugebieten verfügbar sind.
| Tarifname | Geschwindigkeit | Monatspreis (ca.) | Mindestlaufzeit |
|---|---|---|---|
| Giganetz Basic | 50 Mbit/s | 29,90 € | 24 Monate |
| Giganetz Standard | 100 Mbit/s | 39,90 € | 24 Monate |
| Giganetz Premium | 250 Mbit/s | 49,90 € | 24 Monate |
| Giganetz Ultra | 500 Mbit/s | 59,90 € | 24 Monate |
| Giganetz Gigabit | 1000 Mbit/s | 79,90 € | 24 Monate |
Neben den monatlichen Grundgebühren können bei Giganetz weitere Kosten anfallen. Dazu gehören in der Regel eine einmalige Bereitstellungsgebühr bei Vertragsabschluss, die je nach Aktion zwischen 0 und 69,90 Euro liegen kann. Auch für die Hardware wie Router oder Modems können zusätzliche Kosten oder Leihgebühren anfallen, sofern diese nicht im Tarif inkludiert sind.
Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit berechnen viele Anbieter, möglicherweise auch Giganetz, eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann sich auf die noch ausstehenden Monatsgebühren belaufen. Kunden sollten daher genau prüfen, ob sich eine vorzeitige Kündigung finanziell lohnt oder ob das Abwarten des regulären Vertragsendes günstiger ist.
Die Kündigung von Telekommunikationsverträgen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Seit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 gelten verbesserte Verbraucherrechte. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dürfen Verträge sich nur noch um maximal einen Monat verlängern, und die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls nur noch einen Monat.
Während der Mindestvertragslaufzeit, die bei Giganetz üblicherweise 24 Monate beträgt, ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich. Ausnahmen bestehen nur bei Sonderkündigungsrechten, etwa bei Umzug an einen Standort ohne Verfügbarkeit des Dienstes oder bei erheblichen Leistungsstörungen, die der Anbieter nicht beheben kann.
Für die Kündigung eines Giganetz-Vertrags gelten folgende Fristen:
| Vertragssituation | Kündigungsfrist | Hinweis |
|---|---|---|
| Während Mindestlaufzeit | Keine ordentliche Kündigung möglich | Nur Sonderkündigungsrechte |
| Zum Ende der Mindestlaufzeit | 3 Monate vor Ablauf | Rechtzeitig kündigen |
| Nach automatischer Verlängerung | 1 Monat | Monatliche Kündigung möglich |
| Sonderkündigungsrecht | Sofort bis 3 Monate | Je nach Grund unterschiedlich |
In bestimmten Situationen haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, das eine vorzeitige Beendigung des Vertrags ermöglicht. Ein häufiger Fall ist der Umzug an einen Standort, an dem Giganetz seine Leistungen nicht anbieten kann. In diesem Fall muss der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit geben, den Vertrag am neuen Wohnort fortzuführen. Ist dies technisch nicht möglich, greift das Sonderkündigungsrecht.
Weitere Gründe für ein Sonderkündigungsrecht können erhebliche und dauerhafte Leistungsstörungen sein, die der Anbieter trotz Aufforderung nicht behebt. Auch bei Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit kann unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Wichtig ist, dass diese Kündigungsgründe dokumentiert und nachgewiesen werden können.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist in Deutschland der rechtssicherste Weg, einen Vertrag zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder Online-Formularen erhalten Sie bei einem Einschreiben einen eindeutigen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung beim Anbieter eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder das Zustandekommen der Kündigung kommt.
Viele Anbieter akzeptieren zwar auch andere Kündigungsformen, aber nur bei der postalischen Kündigung haben Sie als Verbraucher die volle Kontrolle und Beweissicherheit. Der Einlieferungsbeleg und die Empfangsbestätigung dienen als rechtsgültiger Nachweis vor Gericht. Gerade bei wichtigen Fristen sollte man daher nicht auf diese Sicherheit verzichten.
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie alle relevanten Vertragsdaten zusammentragen. Dazu gehören Ihre Kundennummer, die Vertragsnummer, Ihre vollständige Adresse sowie das Datum des Vertragsbeginns. Diese Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf Ihrer monatlichen Rechnung. Je präziser Sie diese Angaben machen, desto schneller kann Giganetz Ihre Kündigung zuordnen und bearbeiten.
Ihr Kündigungsschreiben sollte klar und eindeutig formuliert sein. Es muss den Begriff "Kündigung" enthalten und das gewünschte Vertragsende nennen. Formulieren Sie höflich, aber bestimmt. Geben Sie alle Vertragsdaten an und bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben werden, da eine Kündigung in Deutschland der Schriftform bedarf.
Die korrekte Kündigungsadresse für Giganetz lautet:
Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben ausschließlich an diese offizielle Geschäftsadresse. Kündigungen an andere Adressen oder Abteilungen könnten zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall als nicht zugegangen gelten. Achten Sie darauf, dass die Adresse vollständig und korrekt auf dem Umschlag vermerkt ist.
Senden Sie Ihre Kündigung unbedingt als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet bei der Deutschen Post aktuell etwa 7 Euro, bietet Ihnen aber maximale Rechtssicherheit. Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg, auf dem das Versanddatum vermerkt ist, und später den unterschriebenen Rückschein als Nachweis, dass Giganetz das Schreiben erhalten hat. Bewahren Sie beide Dokumente sorgfältig auf.
Für Kunden, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es mittlerweile digitale Alternativen. Services wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung. Zudem erhalten Sie einen digitalen Nachweis über den Versand und können den Status Ihres Briefes online verfolgen.
Solche Services übernehmen den gesamten Prozess: vom Druck des Briefes über das Kuvertieren bis zum Versand als nachverfolgbare Sendung. Dies kann besonders praktisch sein, wenn die Kündigungsfrist knapp ist oder Sie sich gerade im Ausland befinden. Die Kosten sind meist vergleichbar mit einem Einschreiben bei der Post, der Komfort ist jedoch deutlich höher.
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie auf die Kündigungsbestätigung von Giganetz warten. Diese sollte innerhalb von zwei Wochen eintreffen. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, kontaktieren Sie den Kundenservice und verweisen Sie auf Ihr Einschreiben. Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig auf das genannte Vertragsende und mögliche Restforderungen.
Denken Sie daran, eventuell geliehene Hardware wie Router oder Modems fristgerecht zurückzusenden. Giganetz wird Ihnen hierfür in der Regel eine Frist setzen und ein Rücksendeetikett zur Verfügung stellen. Versäumen Sie diese Rücksendung nicht, da sonst Kosten für nicht zurückgegebene Geräte anfallen können. Dokumentieren Sie auch die Rücksendung der Hardware mit einem Versandbeleg.
Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, ihren Vertrag mit Giganetz zu kündigen. Ein häufiger Grund sind günstigere Angebote bei Wettbewerbern, besonders nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, wenn Neukunden-Rabatte auslaufen. Auch technische Probleme wie instabile Verbindungen oder nicht erreichte Bandbreiten führen zu Kündigungswünschen. Manche Kunden wechseln aufgrund eines Umzugs zu einem anderen Anbieter oder benötigen generell keine Festnetzverbindung mehr.
Ein weiterer Grund kann unzureichender Kundenservice sein. Wenn Probleme nicht zeitnah gelöst werden oder die Erreichbarkeit des Supports zu wünschen übrig lässt, suchen Kunden nach Alternativen. Auch Preiserhöhungen während der Vertragslaufzeit sorgen regelmäßig für Unmut und Kündigungswünsche bei den Kunden.
Der häufigste Fehler bei Kündigungen ist das Verpassen der Kündigungsfrist. Markieren Sie sich das Datum, bis zu dem Ihre Kündigung spätestens bei Giganetz eingegangen sein muss, deutlich im Kalender. Rechnen Sie dabei Postlaufzeiten ein und versenden Sie Ihre Kündigung lieber einige Tage früher als nötig. Eine zu spät eingegangene Kündigung führt zur automatischen Vertragsverlängerung und bindet Sie für weitere Monate.
Bewahren Sie alle Dokumente rund um Ihre Kündigung sorgfältig auf. Dazu gehören Kopien des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg, der Rückschein, die Kündigungsbestätigung von Giganetz sowie alle weiteren Korrespondenz. Diese Unterlagen sind wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt. Legen Sie am besten einen eigenen Ordner für den Kündigungsvorgang an.
Bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben explizit um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Vertragsendes. Dies gibt Ihnen Sicherheit und vermeidet Missverständnisse. Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von zwei Wochen eintreffen, werden Sie aktiv und kontaktieren Sie Giganetz. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass alles automatisch funktioniert.
Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einem neuen Internetanbieter, falls Sie weiterhin eine Internetverbindung benötigen. Viele Anbieter benötigen mehrere Wochen für die Bereitstellung eines neuen Anschlusses. Planen Sie den Wechsel so, dass keine Versorgungslücke entsteht. Prüfen Sie dabei auch die Verfügbarkeit und tatsächliche Geschwindigkeit am neuen Standort durch unabhängige Tests.
Manchmal behaupten Anbieter, keine Kündigung erhalten zu haben. Genau hier zeigt sich der Wert des Einschreibens mit Rückschein. Mit diesem Nachweis können Sie belegen, dass und wann Ihre Kündigung zugegangen ist. Ohne diesen Nachweis stehen Sie in einer schwierigen Beweissituation.
Ein anderes Problem sind Rückforderungen für angeblich nicht zurückgesendete Hardware. Dokumentieren Sie daher die Rücksendung aller Geräte mit Fotos und Versandbelegen. Erstellen Sie eine Liste aller zurückgesendeten Geräte mit Seriennummern. So können Sie im Streitfall nachweisen, dass Sie Ihrer Rückgabepflicht nachgekommen sind.
Manchmal werden nach der Kündigung noch Abbuchungen vorgenommen. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge sorgfältig und widersprechen Sie unberechtigten Abbuchungen umgehend bei Ihrer Bank. Mit der Kündigungsbestätigung und dem vereinbarten Vertragsende können Sie nachweisen, dass keine Zahlungspflicht mehr besteht. Setzen Sie Giganetz eine Frist zur Rückerstattung und drohen Sie gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten.
Haben Sie Ihren Vertrag erst kürzlich abgeschlossen, könnte ein Widerruf statt einer Kündigung die bessere Option sein. Bei Verträgen, die im Fernabsatz geschlossen wurden, also online oder telefonisch, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Widerruf macht den Vertrag rückwirkend unwirksam, während eine Kündigung den Vertrag erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt beendet.
Der Widerruf muss ebenfalls schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, ob Sie noch innerhalb der Widerrufsfrist liegen. Dies kann Ihnen die Zahlung für die gesamte Mindestvertragslaufzeit ersparen.
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Verfasst von Leon Werner
Ehem. Postberaterin · 3 Jahre Erfahrung
Ehemalige Beraterin für Postdienste und elektronische Signaturen: Seit 3 Jahren schreibe ich für Postclic, um beweissichere Korrespondenz alltagstauglich zu machen.