Servicio de cancelación n°1 en Germany
Número de contrato:
A la atención de:
Departamento de Cancelaciones – KFZ-Versicherung
Königinstraße 28
80802 München
Asunto: Cancelación de contrato – Notificación por correo electrónico certificado
Estimados señores,
Por la presente les notifico mi decisión de dar por terminado el contrato número relativo al servicio KFZ-Versicherung. Esta notificación constituye una voluntad firme, clara e inequívoca de cancelar el contrato, con efecto en la primera fecha posible o de conformidad con el plazo contractual aplicable.
Les ruego que adopten todas las medidas necesarias para:
– cesar toda facturación a partir de la fecha efectiva de cancelación;
– confirmarme por escrito la correcta recepción de la presente solicitud;
– y, en su caso, enviarme el estado final o la confirmación del saldo.
Esta cancelación se les envía por correo electrónico certificado. El envío, el sello de tiempo y la integridad del contenido están establecidos, lo que lo convierte en una prueba equivalente que cumple con los requisitos de la prueba electrónica. Por lo tanto, disponen de todos los elementos necesarios para procesar esta cancelación correctamente, de conformidad con los principios aplicables en materia de notificación escrita y libertad contractual.
De conformidad con la Ley General para la Defensa de los Consumidores y la normativa de protección de datos, también les solicito que:
– eliminen todos mis datos personales no necesarios para sus obligaciones legales o contables;
– cierren toda cuenta personal asociada;
– y me confirmen la eliminación efectiva de los datos de acuerdo con los derechos aplicables en materia de protección de la privacidad.
Conservo una copia íntegra de esta notificación así como la prueba de envío.
Atentamente,
12/01/2026
So beenden Sie Ihre KFZ-Versicherung erfolgreich
Über KFZ-Versicherung
Die KFZ-Versicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle Fahrzeughalter. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung darf kein Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Versicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Schäden.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vertritt die Interessen der deutschen Versicherer und bietet umfassende Informationen zur KFZ-Versicherung unter https://www.gdv.de/. Die Branche umfasst zahlreiche Anbieter, darunter große Versicherungsgesellschaften wie die Allianz Versicherung AG mit Sitz in der Königinstraße 28, 80802 München, sowie viele weitere etablierte Versicherer.
Eine KFZ-Versicherung besteht in der Regel aus mehreren Komponenten: Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die anderen Personen oder deren Eigentum zugefügt werden. Optional können Fahrzeughalter eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern.
Versicherungsumfang und Leistungen
Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das versicherte Fahrzeug verursacht werden. Die Deckungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben und betragen mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Viele Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Deckungssummen an.
Die Teilkaskoversicherung erweitert den Schutz um Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Wildunfälle und Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden, Vandalismus und grobe Fahrlässigkeit.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen für die KFZ-Versicherung sind im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Nach § 1 PflVG muss jeder Halter eines Kraftfahrzeugs für sich und den berechtigten Fahrer eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Es enthält wichtige Bestimmungen zu Vertragsabschluss, Prämienzahlung, Leistungspflicht und Kündigung. Verbraucher genießen dabei besonderen Schutz durch zwingende gesetzliche Regelungen.
Abonnementpläne und Preise
Die Beiträge für eine KFZ-Versicherung variieren erheblich und hängen von zahlreichen individuellen Faktoren ab. Versicherer nutzen komplexe Tarifkalkulationen, um das individuelle Risiko eines Versicherungsnehmers zu bewerten und den entsprechenden Beitrag festzulegen.
Faktoren der Beitragskalkulation
Die Prämienhöhe wird durch verschiedene Kriterien bestimmt: Die Typklasse des Fahrzeugs basiert auf der Schadenstatistik des jeweiligen Modells. Die Regionalklasse berücksichtigt die Schadenhäufigkeit am Wohnort des Versicherungsnehmers. Die Schadenfreiheitsklasse belohnt unfallfreies Fahren mit erheblichen Rabatten – wer lange unfallfrei fährt, kann bis zu 85 Prozent Nachlass auf den Grundbeitrag erhalten.
Weitere wichtige Faktoren sind das Alter und die Fahrerfahrung des Versicherungsnehmers, die jährliche Fahrleistung, die Nutzungsart des Fahrzeugs (privat oder gewerblich), der Fahrerkreis (nur Versicherungsnehmer oder mehrere Personen) sowie die gewählte Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen.
Übersicht typischer Beitragsstrukturen
| Versicherungsart | Durchschnittlicher Jahresbeitrag | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| KFZ-Haftpflicht | 200-600 Euro | Pflichtversicherung, Schäden Dritter |
| Teilkasko | zusätzlich 150-400 Euro | Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch |
| Vollkasko | zusätzlich 200-800 Euro | Alle Schäden inkl. selbstverschuldete |
Zahlungsmodalitäten
Die meisten Versicherer bieten verschiedene Zahlungsweisen an: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Die jährliche Zahlweise ist in der Regel am günstigsten, da Versicherer bei häufigeren Zahlungen Ratenzuschläge erheben. Diese können zwischen 3 und 10 Prozent des Jahresbeitrags betragen.
Der Versicherungsbeitrag wird üblicherweise zu Beginn des Versicherungsjahres fällig. Das Versicherungsjahr entspricht bei den meisten Verträgen dem Kalenderjahr und beginnt am 1. Januar. Bei unterjährigem Vertragsbeginn wird der Beitrag anteilig berechnet.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer KFZ-Versicherung unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Diese sollen sowohl die Interessen der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer wahren und für Planungssicherheit sorgen.
Ordentliche Kündigung zum Vertragsende
Die reguläre Kündigungsfrist für KFZ-Versicherungen beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da die meisten Verträge zum 31. Dezember enden, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Diese Frist ist im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt und gilt für alle Versicherer gleichermaßen.
Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Absendedatum, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer maßgeblich ist. Daher sollte die Kündigung rechtzeitig und nachweisbar versendet werden, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht zugeht.
Sonderkündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung bestehen mehrere Sonderkündigungsrechte, die eine vorzeitige Vertragsbeendigung ermöglichen. Nach einem Schadenfall haben sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung erfolgen.
Bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer steht dem Versicherungsnehmer ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung ausgeübt werden. Wichtig: Nicht jede Beitragsanpassung begründet ein Sonderkündigungsrecht – Änderungen aufgrund veränderter Schadenfreiheitsklassen nach einem selbst verursachten Schaden berechtigen nicht zur Sonderkündigung.
Weitere Kündigungsanlässe
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Fahrzeugverkauf | Sofort nach Verkauf | Nachweis erforderlich |
| Fahrzeugstilllegung | Sofort nach Abmeldung | Abmeldebescheinigung nötig |
| Versichererwechsel des Käufers | 1 Monat | Bei Fahrzeugübernahme |
| Nach Schadenfall | 1 Monat nach Regulierung | Beide Parteien berechtigt |
Wichtige Hinweise zur Kündigung
Bei der Kündigung einer KFZ-Versicherung müssen bestimmte Angaben enthalten sein: Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsscheinnummer, das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie der gewünschte Kündigungstermin. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte eigenhändig unterschrieben werden.
Nach erfolgreicher Kündigung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, für eine nahtlose Anschlussversicherung zu sorgen. Eine Versicherungslücke ist gesetzlich nicht zulässig und kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Viele neue Versicherer übernehmen auf Wunsch die Kündigung beim bisherigen Versicherer.
Wie man KFZ-Versicherung per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um einen KFZ-Versicherungsvertrag zu beenden. Sie bietet den größten Rechtsschutz und dokumentiert eindeutig den Kündigungswillen sowie den Zeitpunkt der Zustellung.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Im Streitfall über die Einhaltung von Kündigungsfristen ist ein nachweisbarer Zugang der Kündigung beim Versicherer entscheidend. Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bietet hierfür die beste Beweismöglichkeit. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass die Sendung zugestellt wurde, sondern auch wann und an wen.
Anders als bei E-Mails oder Online-Formularen, die technisch fehlschlagen oder in Spam-Ordnern landen können, garantiert ein Einschreiben die physische Zustellung. Gerichte erkennen Einschreiben mit Rückschein als vollwertigen Nachweis an, während digitale Übermittlungswege oft Zweifel an der tatsächlichen Zustellung aufwerfen können.
Die schriftliche Form wahrt zudem die gesetzlichen Anforderungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Obwohl mittlerweile auch Textform (E-Mail) grundsätzlich zulässig ist, bevorzugen viele Versicherer und Juristen aus Beweisgründen weiterhin die klassische Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt besteht darin, alle relevanten Vertragsdaten zusammenzustellen. Halten Sie Ihre Versicherungsscheinnummer, das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie Ihre Kundennummer bereit. Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder der letzten Beitragsrechnung die genaue Adresse Ihres Versicherers.
Für die Allianz Versicherung AG als einem der größten Anbieter lautet die Kündigungsadresse:
- Allianz Versicherung AG, Königinstraße 28, 80802 München
Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und eindeutig. Es sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten, das Datum, die Versicherungsscheinnummer, das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs, eine eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Beendigungstermins sowie Ihre handschriftliche Unterschrift.
Geben Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein bei der Post auf. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber die notwendige Rechtssicherheit. Bewahren Sie sowohl die Quittung der Post als auch den zurückkommenden Rückschein sorgfältig auf – diese Dokumente sind Ihr Nachweis für die fristgerechte Kündigung.
Fristen und Timing beachten
Planen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein. Obwohl die Deutsche Post innerhalb Deutschlands in der Regel ein bis zwei Werktage für die Zustellung benötigt, können Verzögerungen auftreten. Versenden Sie Ihre Kündigung daher mindestens eine Woche vor Fristablauf, besser noch früher.
Bei Kündigungen zum Jahresende bedeutet dies: Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben spätestens Mitte November. So haben Sie einen ausreichenden Puffer, falls es zu Verzögerungen kommt oder Sie die Kündigung nochmals versenden müssen.
Moderne Unterstützung beim Kündigungsprozess
Der traditionelle Kündigungsprozess per Post kann zeitaufwendig sein und erfordert einen Gang zur Post. Moderne Dienste wie Postclic vereinfachen diesen Prozess erheblich. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen, ohne das Haus verlassen zu müssen.
Der Service bietet mehrere Vorteile: Die professionelle Formatierung stellt sicher, dass alle rechtlich erforderlichen Angaben enthalten sind. Der digitale Nachweis dokumentiert Versand und Zustellung elektronisch. Die Zeitersparnis ist erheblich, da weder Briefpapier noch Umschläge benötigt werden und kein Postweg erforderlich ist. Dennoch erfolgt die Zustellung als vollwertiges Einschreiben mit allen rechtlichen Vorteilen.
Nach der Kündigung
Nach Versand der Kündigung sollten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Versicherer erhalten. Diese bestätigt den Erhalt Ihrer Kündigung und nennt das genaue Vertragsende. Sollte keine Bestätigung innerhalb von zwei Wochen eintreffen, kontaktieren Sie den Versicherer und weisen Sie auf Ihre Kündigung hin.
Sorgen Sie rechtzeitig für eine Anschlussversicherung. Die neue Versicherung sollte nahtlos an die alte anschließen, um keine Versicherungslücke entstehen zu lassen. Viele Versicherer benötigen für den Vertragsabschluss eine Bestätigung über die Schadenfreiheitsklasse vom bisherigen Versicherer.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Gründe für einen Versichererwechsel
Versicherungsnehmer kündigen ihre KFZ-Versicherung aus verschiedenen Gründen. Der häufigste Anlass ist das Einsparpotenzial durch einen Tarifvergleich. Viele Autofahrer stellen fest, dass sie bei anderen Anbietern für vergleichbare Leistungen deutlich weniger zahlen würden. Unterschiede von mehreren hundert Euro pro Jahr sind keine Seltenheit.
Ein weiterer wichtiger Grund sind Unzufriedenheit mit dem Service und der Schadensregulierung. Kunden berichten häufig von langen Bearbeitungszeiten, unfreundlichem Kundenservice oder Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung. Eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung ist vielen Versicherungsnehmern wichtiger als ein niedriger Beitrag.
Auch Veränderungen in der Lebenssituation führen zu Kündigungen: Ein Umzug in eine Region mit günstigerer Regionalklasse, der Wechsel zu einem sichereren Fahrzeug oder die Änderung der Nutzungsgewohnheiten können Anlass sein, die Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls zu wechseln.
Praktische Tipps für Versicherungsnehmer
Vergleichen Sie regelmäßig die Tarife verschiedener Anbieter. Die KFZ-Versicherungslandschaft ist dynamisch, und neue Anbieter oder geänderte Tarifstrukturen können erhebliche Einsparmöglichkeiten bieten. Ein jährlicher Vergleich im Herbst, rechtzeitig vor dem Stichtag 30. November, ist empfehlenswert.
Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Eine günstige Versicherung mit schlechtem Service oder eingeschränkten Leistungen kann im Schadenfall teuer werden. Prüfen Sie insbesondere die Deckungssummen, die Werkstattbindung bei Kaskoversicherungen und die Regelungen zur Selbstbeteiligung.
Dokumentieren Sie alle Kommunikation mit Ihrem Versicherer sorgfältig. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben, Kündigungen und Bestätigungen auf. Diese Dokumentation kann bei Streitigkeiten über Kündigungsfristen oder Vertragskonditionen entscheidend sein.
Erfahrungen mit der Kündigung
Viele Versicherungsnehmer berichten, dass die Kündigung selbst in der Regel problemlos verläuft, sofern die Fristen eingehalten werden. Probleme entstehen meist durch verspätete Kündigungen oder unvollständige Angaben im Kündigungsschreiben. Die Verwendung eines Einschreibens wird von erfahrenen Versicherungsnehmern durchweg empfohlen.
Einige Versicherer versuchen, Kunden durch Rückgewinnungsangebote zu halten. Nach Erhalt der Kündigung werden teilweise günstigere Konditionen angeboten. Versicherungsnehmer sollten solche Angebote kritisch prüfen und mit den bereits recherchierten Alternativen vergleichen.
Besondere Situationen und Fallstricke
Bei Fahrzeugverkauf ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Die Versicherung endet nicht automatisch mit dem Verkauf, sondern muss aktiv gekündigt werden. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob der Käufer die Versicherung übernimmt oder eine eigene abschließt. Ohne klare Regelung können Versicherungslücken oder Doppelversicherungen entstehen.
Junge Fahrer und Fahranfänger sollten bei einem Versichererwechsel besonders auf die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse achten. Nicht alle Versicherer übernehmen die beim Vorversicherer erreichte Einstufung vollständig. Eine schriftliche Bestätigung der Schadenfreiheitsklasse vom neuen Versicherer vor der Kündigung beim alten Anbieter ist ratsam.
Empfehlungen für einen reibungslosen Wechsel
Beginnen Sie mit der Planung des Versichererwechsels frühzeitig, idealerweise bereits im Oktober. So haben Sie ausreichend Zeit für Vergleiche, Angebote und die fristgerechte Kündigung. Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie diese sorgfältig auf Leistungsumfang und Kleingedrucktes.
Klären Sie mit dem neuen Versicherer alle Details, bevor Sie beim alten kündigen. Stellen Sie sicher, dass der neue Vertrag rechtzeitig beginnt und keine Versicherungslücke entsteht. Viele neue Versicherer bieten einen Kündigungsservice an, der die Abwicklung mit dem Vorversicherer übernimmt – nutzen Sie diesen Service, wenn er angeboten wird.
Informieren Sie sich über die Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden mit dem neuen Versicherer. Unabhängige Verbraucherschutzorganisationen und Testberichte geben Aufschluss über Service-Qualität und Zuverlässigkeit bei der Schadensregulierung. Ein etablierter Versicherer mit guten Bewertungen bietet oft mehr Sicherheit als ein unbekannter Billiganbieter.
Die Kündigung einer KFZ-Versicherung ist ein rechtlich klar geregelter Vorgang, der bei Beachtung der Fristen und Verwendung der richtigen Form problemlos möglich ist. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet dabei die größte Rechtssicherheit und sollte bevorzugt werden. Mit sorgfältiger Planung und rechtzeitigem Handeln steht einem erfolgreichen Versichererwechsel nichts im Wege.