
Annulleringstjeneste nr. 1 i Germany

Kontraktnummer:
Til opmærksomheden af:
Annulleringsafdeling – Barmer
Litzowstraße 2-9
10785 Berlin
Emne: Kontraktannullering – Certificeret e-mailmeddelelse
Kære hr. eller fru,
Jeg meddeler dig hermed min beslutning om at opsige kontrakt nummer vedrørende Barmer-tjenesten. Denne meddelelse udgør en fast, klar og utvetydig hensigt om at annullere kontrakten, gældende på den tidligst mulige dato eller i overensstemmelse med den gældende kontraktlige opsigelsesperiode.
Jeg anmoder venligst om at du træffer alle nødvendige foranstaltninger til at:
– ophøre al fakturering fra annulleringens ikrafttrædelsesdato;
– bekræfte skriftligt den korrekte modtagelse af denne anmodning;
– og, hvis relevant, sende mig slutopgørelsen eller saldobekræftelsen.
Denne annullering sendes til dig via certificeret e-mail. Afsendelsen, tidsstemplingen og indholdets integritet er etableret, hvilket gør det til ækvivalent bevis, der opfylder kravene til elektronisk bevis. Du har derfor alle de nødvendige elementer til at behandle denne annullering korrekt, i overensstemmelse med de gældende principper vedrørende skriftlig meddelelse og kontraktfrihed.
I overensstemmelse med forbrugerbeskyttelsesloven fra 2015 og databeskyttelsesbestemmelserne anmoder jeg også om at du:
– sletter alle mine personlige data, der ikke er nødvendige for dine juridiske eller regnskabsmæssige forpligtelser;
– lukker eventuelle tilknyttede personlige konti;
– og bekræfter for mig den effektive sletning af data i overensstemmelse med gældende rettigheder vedrørende beskyttelse af privatlivets fred.
Jeg beholder en fuldstændig kopi af denne meddelelse samt bevis for afsendelse.
Med venlig hilsen,
11/01/2026
Erfahren Sie, wie Sie Ihre Barmer-Mitgliedschaft kündigen
Über Barmer
Die Barmer ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit über 8,7 Millionen Versicherten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet die Barmer umfassende Gesundheitsleistungen und ist bundesweit tätig. Die Krankenkasse entstand 2010 durch die Fusion der Barmer Ersatzkasse mit der Gmünder Ersatzkasse und hat sich seitdem zu einem der führenden Anbieter im deutschen Gesundheitswesen entwickelt.
Mit einem weitreichenden Netzwerk aus Geschäftsstellen, digitalen Services und einem umfangreichen Leistungskatalog positioniert sich die Barmer als moderne Krankenkasse. Der Hauptsitz befindet sich in Wuppertal, während die zentrale Korrespondenzadresse für offizielle Anliegen wie Kündigungen in Berlin angesiedelt ist. Die Barmer zeichnet sich durch innovative Gesundheitsangebote, digitale Zusatzservices und einen erweiterten Leistungskatalog aus, der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht.
Als gesetzliche Krankenkasse unterliegt die Barmer strengen regulatorischen Vorgaben und bietet allen Versicherten den gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz. Darüber hinaus können Mitglieder von zusätzlichen Wahltarifen, Bonusprogrammen und besonderen Versorgungsangeboten profitieren. Die Barmer investiert kontinuierlich in digitale Lösungen wie die Barmer-App, Telemedizin-Angebote und Online-Geschäftsstellen, um den Service für ihre Mitglieder zu optimieren.
Leistungen und Beitragsgestaltung
Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Als gesetzliche Krankenkasse bietet die Barmer den vollständigen Katalog der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittelversorgung, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen, Rehabilitation und Krankengeld. Diese Grundleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch und werden durch das Sozialgesetzbuch V geregelt.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den die Barmer erhebt. Dieser Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 2,19 Prozent und wird ebenfalls paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den gesamten Beitrag allein.
Zusatzleistungen und Wahltarife
Die Barmer differenziert sich durch ein umfangreiches Angebot an Zusatzleistungen. Dazu gehören erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, alternative Heilmethoden wie Osteopathie und Homöopathie, Reiseschutzimpfungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und professionelle Zahnreinigung. Auch im Bereich der digitalen Gesundheit bietet die Barmer innovative Lösungen wie Online-Kurse, Gesundheits-Apps und telemedizinische Beratungsangebote.
Verschiedene Wahltarife ermöglichen es Versicherten, ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Der Selbstbehalt-Tarif bietet Beitragsrückerstattungen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, während der Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige flexible Absicherungsoptionen bereitstellt. Das Bonusprogramm belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit finanziellen Anreizen. Diese Wahltarife sind jedoch oft mit Bindungsfristen verbunden, die bei einer Kündigung beachtet werden müssen.
| Leistungsbereich | Gesetzliche Grundleistung | Barmer Zusatzleistung |
|---|---|---|
| Osteopathie | Nicht vorgesehen | Bis zu 120 Euro pro Jahr |
| Professionelle Zahnreinigung | Nicht vorgesehen | Bis zu 60 Euro pro Jahr |
| Reiseschutzimpfungen | Begrenzt | Vollständige Kostenübernahme |
| Hautkrebsscreening | Ab 35 Jahren | Ab 15 Jahren |
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben, die im Sozialgesetzbuch V festgelegt sind. Grundsätzlich besteht in Deutschland Versicherungspflicht, sodass ein nahtloser Übergang zu einer neuen Krankenkasse gewährleistet sein muss. Eine Kündigung ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende der Versicherungspflicht, sondern lediglich mit dem Wechsel zu einem anderen Versicherungsträger.
Die reguläre Kündigungsfrist bei der Barmer beträgt zwei Monate zum Monatsende. Voraussetzung für eine ordentliche Kündigung ist eine Mitgliedschaft von mindestens zwölf Monaten. Diese Bindungsfrist dient der Stabilität des Versicherungssystems und verhindert kurzfristige Wechsel. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung bei der Krankenkasse, weshalb der Nachweis des Zustelldatums von entscheidender Bedeutung ist.
Sonderkündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung existieren mehrere Sonderkündigungsrechte, die einen vorzeitigen Wechsel ermöglichen. Das wichtigste Sonderkündigungsrecht greift bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. In diesem Fall können Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Die Barmer ist verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über Beitragsanpassungen zu informieren.
Weitere Sonderkündigungsrechte bestehen bei Wegfall der Versicherungspflicht, beispielsweise durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Auch bei Umzug ins Ausland oder Wechsel in die private Krankenversicherung gelten besondere Kündigungsmodalitäten. Für Wahltarife mit Bindungsfristen gelten gesonderte Kündigungsregelungen, die in den jeweiligen Tarifbedingungen festgelegt sind.
Wichtige Fristen im Überblick
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 2 Monate zum Monatsende | Mindestens 12 Monate Mitgliedschaft |
| Beitragserhöhung | 2 Monate zum Monatsende | Kündigung innerhalb 1 Monat nach Bekanntgabe |
| Wegfall Versicherungspflicht | Sofort | Nachweis erforderlich |
| Wahltarife | Gemäß Tarifbedingungen | Meist 3 Jahre Bindung |
Wie man Barmer per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode zur Beendigung einer Mitgliedschaft bei der Barmer. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationsformen bietet die postalische Kündigung einen physischen, gerichtsfesten Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens. Dies ist besonders wichtig, da der Zeitpunkt des Zugangs bei der Krankenkasse den Beginn der Kündigungsfrist markiert.
Das Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur die Absendung, sondern auch den tatsächlichen Empfang durch die Barmer. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als unwiderlegbarer Beweis, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Dies ist im Streitfall von unschätzbarem Wert, da die Beweislast beim Versicherten liegt. Telefonische Kündigungen werden nicht akzeptiert, und selbst E-Mail-Kündigungen können Nachweisschwierigkeiten mit sich bringen.
Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht durch mündliche Erklärungen ersetzt werden. Ein per Post versandtes Kündigungsschreiben erfüllt diese Anforderung zweifelsfrei. Zudem ermöglicht die postalische Kündigung eine sorgfältige Formulierung und Überprüfung aller relevanten Angaben, bevor das Schreiben abgesendet wird. Fehler können so vermieden werden, die bei spontanen digitalen Kommunikationsformen häufiger auftreten.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtsgültig zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Versicherten, einschließlich Name, Geburtsdatum und Anschrift. Unerlässlich ist die Angabe der Versichertennummer, die auf der elektronischen Gesundheitskarte zu finden ist. Diese Nummer ermöglicht der Barmer die eindeutige Zuordnung des Kündigungsschreibens zum entsprechenden Mitgliedskonto.
Die explizite Kündigungserklärung sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es genügt die Formulierung, dass die Mitgliedschaft bei der Barmer zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird. Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber bei Sonderkündigungsrechten sinnvoll sein. Das Datum des Kündigungsschreibens muss angegeben werden, ebenso wie eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist das Kündigungsschreiben nicht wirksam.
Sinnvoll ist auch die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins. Dies schafft zusätzliche Klarheit und ermöglicht eine rechtzeitige Planung des Wechsels zur neuen Krankenkasse. Falls Wahltarife oder Bonusprogramme bestehen, sollten diese explizit erwähnt und ebenfalls gekündigt werden. Bei Familienmitversicherungen ist zu klären, ob diese separat gekündigt werden müssen.
Die korrekte Adresse für die Kündigung
Für die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Barmer ist die zentrale Korrespondenzadresse zu verwenden. Diese lautet:
- Barmer, Litzowstraße 2-9, 10785 Berlin
Es ist wichtig, genau diese Adresse zu verwenden, da Kündigungen an andere Geschäftsstellen möglicherweise weitergeleitet werden müssen, was zu Verzögerungen führen kann. Die Verwendung der korrekten Adresse stellt sicher, dass das Kündigungsschreiben die zuständige Abteilung direkt erreicht und fristgerecht bearbeitet werden kann. Bei Unsicherheiten kann die Adresse auch telefonisch bei der Barmer-Hotline erfragt werden.
Der Versandprozess
Das Kündigungsschreiben sollte als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Briefporto. Der Rückschein wird nach Zustellung an den Absender zurückgesandt und dient als Nachweis. Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf gewählt werden, das etwas günstiger ist, jedoch keinen unterschriebenen Rückschein liefert.
Moderne Dienste wie Postclic bieten eine zeitgemäße Alternative zum traditionellen Postversand. Über solche Plattformen können Kündigungsschreiben digital erstellt und anschließend professionell gedruckt, kuvertiert und als nachverfolgbares Einschreiben versendet werden. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, da der Gang zur Post entfällt, sowie in der digitalen Dokumentation des gesamten Prozesses. Die professionelle Formatierung und automatische Überprüfung der Pflichtangaben minimiert zudem das Fehlerrisiko.
Unabhängig von der gewählten Versandmethode sollte eine Kopie des Kündigungsschreibens für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden. Zusammen mit dem Rückschein oder der Sendungsverfolgungsnummer bildet dies eine vollständige Dokumentation der Kündigung. Diese Unterlagen sollten mindestens bis zur Bestätigung der Kündigung und dem tatsächlichen Wechsel zur neuen Krankenkasse aufbewahrt werden.
Nach dem Versand
Nach dem Versand der Kündigung sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Kündigungsbestätigung der Barmer eintreffen. Diese Bestätigung enthält das genaue Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet. Falls keine Bestätigung eingeht, ist es ratsam, bei der Barmer nachzufragen. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.
Parallel zur Kündigung sollte bereits die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse vorbereitet werden. Die neue Kasse benötigt eine Mitgliedsbescheinigung der Barmer, die den Zeitpunkt der letzten Mitgliedschaft dokumentiert. Diese wird in der Regel automatisch nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgestellt. Ein nahtloser Übergang ist gesetzlich vorgeschrieben, sodass keine Versorgungslücke entsteht.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung der Barmer-Mitgliedschaft sind vielfältig. Ein häufiger Beweggrund ist der Wunsch nach einem günstigeren Zusatzbeitrag, da die Beitragssätze zwischen den gesetzlichen Krankenkassen variieren können. Auch wenn die Unterschiede oft nur wenige Euro monatlich betragen, summieren sich diese über das Jahr zu einem spürbaren Betrag. Versicherte vergleichen daher regelmäßig die Beiträge verschiedener Kassen.
Ein weiterer Kündigungsgrund sind unterschiedliche Zusatzleistungen. Während die Barmer ein umfangreiches Angebot an Extraleistungen bietet, können andere Krankenkassen in spezifischen Bereichen attraktiver sein. Manche Versicherte legen besonderen Wert auf bestimmte alternative Heilmethoden, Bonusprogramme oder digitale Services. Auch die Erreichbarkeit und Servicequalität von Geschäftsstellen spielt eine Rolle, insbesondere für ältere Versicherte, die persönliche Beratung bevorzugen.
Berufliche Veränderungen führen ebenfalls häufig zu Kassenwechseln. Bei einem Arbeitgeberwechsel empfehlen Kollegen möglicherweise andere Krankenkassen, oder der neue Arbeitgeber arbeitet mit bestimmten Kassen zusammen. Selbstständige wechseln manchmal aufgrund spezieller Tarife für Freiberufler. Auch Unzufriedenheit mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit von Anträgen oder der Erreichbarkeit des Kundenservice motiviert Versicherte zum Wechsel.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Versicherten mit dem Kündigungsprozess bei der Barmer sind überwiegend positiv. Die Krankenkasse bearbeitet Kündigungen in der Regel zügig und unkompliziert. Kündigungsbestätigungen werden zeitnah versendet, und die erforderlichen Bescheinigungen für die neue Krankenkasse werden ohne Verzögerung ausgestellt. Dies entspricht dem gesetzlichen Anspruch auf einen reibungslosen Kassenwechsel.
Vereinzelt berichten Versicherte von Rückfragen der Barmer, insbesondere wenn Wahltarife mit Bindungsfristen bestehen. In solchen Fällen prüft die Krankenkasse, ob die Kündigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dies ist ein normaler Vorgang und dient der rechtlichen Absicherung beider Seiten. Wichtig ist, dass alle relevanten Informationen bereits im Kündigungsschreiben enthalten sind, um Rückfragen zu vermeiden.
Praktische Tipps für einen erfolgreichen Wechsel
Um einen reibungslosen Kassenwechsel zu gewährleisten, sollten Versicherte einige praktische Hinweise beachten. Zunächst ist es ratsam, die Kündigungsfrist genau zu berechnen und das Kündigungsschreiben rechtzeitig abzusenden. Eine Kündigung kann nicht rückwirkend erfolgen, daher ist Pünktlichkeit entscheidend. Die Mitgliedschaft von mindestens zwölf Monaten sollte vor der Kündigung überprüft werden.
Vor der Kündigung sollte bereits eine neue Krankenkasse ausgewählt sein. Ein Vergleich der Zusatzbeiträge und Zusatzleistungen hilft bei der Entscheidung. Die neue Kasse sollte über den geplanten Wechsel informiert werden, idealerweise bereits vor der Kündigung bei der Barmer. Viele Krankenkassen unterstützen den Wechselprozess aktiv und übernehmen teilweise sogar administrative Aufgaben.
Laufende Behandlungen sollten mit der neuen Krankenkasse abgeklärt werden, um Kontinuität zu gewährleisten. Rezepte, Heilmittelverordnungen und genehmigte Behandlungen behalten in der Regel ihre Gültigkeit über den Kassenwechsel hinaus. Dennoch ist eine frühzeitige Kommunikation mit behandelnden Ärzten und der neuen Kasse sinnvoll. Die elektronische Gesundheitskarte wird nach dem Wechsel automatisch von der neuen Krankenkasse zugesandt.
Abschließend ist zu betonen, dass ein Kassenwechsel in Deutschland ein verbraucherfreundlicher Prozess ist, der durch klare gesetzliche Regelungen geschützt wird. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet dabei die größte Rechtssicherheit und sollte daher bevorzugt werden. Mit sorgfältiger Vorbereitung und Beachtung der Fristen steht einem erfolgreichen Wechsel nichts im Wege.