Opzegdienst nr. 1 in Germany
Contractnummer:
Ter attentie van:
Afdeling Opzeggingen – DAK Gesundheit
Nagelsweg 59-61
20097 Hamburg
Betreft: Contractopzegging – Kennisgeving per gecertificeerde e-mail
Geachte heer/mevrouw,
Hierbij deel ik u mijn beslissing mee om contract nummer met betrekking tot de dienst DAK Gesundheit te beëindigen. Deze kennisgeving vormt een stellig, duidelijk en ondubbelzinnig voornemen om het contract op te zeggen, met ingang van de eerst mogelijke datum of in overeenstemming met de toepasselijke contractuele opzegtermijn.
Ik verzoek u vriendelijk alle noodzakelijke maatregelen te treffen om:
– alle facturering stop te zetten vanaf de ingangsdatum van de opzegging;
– de correcte ontvangst van dit verzoek schriftelijk te bevestigen;
– en, indien van toepassing, mij het eindoverzicht of saldobevestiging te sturen.
Deze opzegging wordt u per gecertificeerde e-mail toegezonden. De verzending, tijdstempel en integriteit van de inhoud zijn vastgesteld, waardoor het gelijkwaardig bewijs vormt dat voldoet aan de vereisten van elektronisch bewijs. U beschikt daarom over alle noodzakelijke elementen om deze opzegging correct te verwerken, in overeenstemming met de toepasselijke beginselen inzake schriftelijke kennisgeving en contractvrijheid.
In overeenstemming met het Burgerlijk Wetboek en de regelgeving inzake gegevensbescherming verzoek ik u tevens om:
– al mijn persoonsgegevens te verwijderen die niet noodzakelijk zijn voor uw wettelijke of boekhoudkundige verplichtingen;
– alle bijbehorende persoonlijke accounts te sluiten;
– en mij de effectieve verwijdering van gegevens te bevestigen in overeenstemming met de toepasselijke rechten inzake bescherming van de privacy.
Ik bewaar een volledige kopie van deze kennisgeving evenals het bewijs van verzending.
Met vriendelijke groet,
11/01/2026
So kündigen Sie Ihre DAK Gesundheit Mitgliedschaft
Über DAK Gesundheit
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit über 5,5 Millionen Versicherten. Als bundesweit tätige Krankenkasse bietet die DAK-Gesundheit umfassende Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung an. Die Hauptverwaltung befindet sich in Hamburg, wo die Kasse auch ihre zentrale Verwaltung und Mitgliederbetreuung koordiniert.
Gegründet wurde die DAK bereits im Jahr 1774 als Krankenkasse für Kaufmannsgehilfen in Hamburg. Über die Jahrhunderte hat sich die Kasse kontinuierlich weiterentwickelt und gehört heute zu den traditionsreichsten Krankenkassen Deutschlands. Die DAK-Gesundheit zeichnet sich durch ein breites Serviceangebot aus, das neben der Grundversorgung auch zahlreiche Zusatzleistungen und innovative Gesundheitsprogramme umfasst.
Als gesetzliche Krankenkasse unterliegt die DAK-Gesundheit den strengen Vorgaben des Sozialgesetzbuches und wird von staatlichen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die Kasse bietet ihren Versicherten Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk von Ärzten, Krankenhäusern und anderen Gesundheitsdienstleistern. Besonders hervorzuheben sind die digitalen Services, die die DAK-Gesundheit in den letzten Jahren ausgebaut hat, sowie spezielle Programme für chronisch Kranke und Familien.
Leistungsumfang und Beitragsstruktur
Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die DAK-Gesundheit bietet wie alle gesetzlichen Krankenkassen einen umfassenden Katalog an Grundleistungen an. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnbehandlungen und Rehabilitation. Diese Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen gesetzlichen Krankenkassen nahezu identisch. Der Unterschied zwischen den Kassen liegt hauptsächlich in den Zusatzleistungen und dem Service.
Die DAK-Gesundheit hat sich in verschiedenen Bereichen profiliert und bietet erweiterte Leistungen an. Dazu zählen beispielsweise spezielle Präventionskurse, erweiterte Leistungen bei Zahnersatz, Osteopathie-Zuschüsse und besondere Programme für Schwangere. Auch im Bereich der alternativen Heilmethoden geht die DAK-Gesundheit teilweise über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus.
Beiträge und Zusatzbeiträge
Die Beitragshöhe bei der DAK-Gesundheit setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird vom Gesetzgeber festgelegt. Er liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Kosten teilen.
Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen kann. Bei der DAK-Gesundheit liegt dieser Zusatzbeitrag im mittleren Bereich im Vergleich zu anderen gesetzlichen Krankenkassen. Die genaue Höhe kann sich jährlich ändern und wird von der Kasse auf Basis ihrer finanziellen Situation und Ausgabenstruktur kalkuliert.
| Beitragsart | Prozentsatz | Aufteilung |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6% | Je 7,3% Arbeitgeber/Arbeitnehmer |
| Zusatzbeitrag DAK | Variabel | Vollständig Arbeitnehmer |
Familienversicherung und Sondertarife
Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung ist die beitragsfreie Familienversicherung. Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder mit nur geringfügigem Einkommen sowie Kinder können kostenfrei mitversichert werden. Dies macht die DAK-Gesundheit besonders attraktiv für Familien, da der Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder gilt, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen.
Für Selbstständige und Freiberufler bietet die DAK-Gesundheit spezielle Tarife an, die sich an der Einkommenssituation orientieren. Auch Studenten können sich zu vergünstigten Konditionen bei der DAK-Gesundheit versichern. Die Beitragsberechnung erfolgt in diesen Fällen nach speziellen Regelungen des Sozialgesetzbuches.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Kündigung
Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der DAK-Gesundheit unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die im Sozialgesetzbuch verankert sind. Anders als bei privaten Versicherungen gibt es hier besondere Fristen und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht, sodass eine Kündigung nur dann möglich ist, wenn der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse erfolgt oder die Versicherungspflicht endet.
Die ordentliche Kündigungsfrist bei der DAK-Gesundheit beträgt zwei Monate zum Monatsende. Allerdings kann die Kündigung erst nach einer Mindestbindungsfrist von 18 Monaten erfolgen. Diese Bindungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Beitritts zur Kasse oder ab der letzten Kündigung eines Kündigungsrechts. Diese Regelung soll verhindern, dass Versicherte zu häufig zwischen den Kassen wechseln.
Sonderkündigungsrechte
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht besteht und die Mindestbindungsfrist nicht greift. Das wichtigste Sonderkündigungsrecht entsteht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Wenn die DAK-Gesundheit ihren Zusatzbeitrag erhöht, können Versicherte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Weitere Sonderkündigungsrechte bestehen beim Wegfall der Versicherungspflicht, beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung aufgrund einer Einkommenssteigerung über die Versicherungspflichtgrenze. Auch bei einem Umzug ins Ausland oder bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können besondere Kündigungsrechte greifen.
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 2 Monate zum Monatsende | 18 Monate Mitgliedschaft |
| Sonderkündigung bei Beitragserhöhung | 1 Monat zum Monatsende | Erhöhung des Zusatzbeitrags |
| Kündigung bei Wegfall der Versicherungspflicht | Sofort | Ende der Versicherungspflicht |
Nachweis der Anschlusskrankenversicherung
Ein wichtiger Aspekt bei der Kündigung der DAK-Gesundheit ist die Vorlage einer Bestätigung der neuen Krankenkasse. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die neue Krankenkasse die Aufnahme bestätigt hat. Dies stellt sicher, dass keine Versicherungslücke entsteht und die gesetzliche Versicherungspflicht durchgehend erfüllt wird.
Die neue Krankenkasse übernimmt in der Regel auch die formale Abwicklung des Kassenwechsels. Dennoch ist es ratsam, die Kündigung selbst schriftlich vorzunehmen und den Nachweis darüber aufzubewahren. So haben Versicherte die volle Kontrolle über den Prozess und können sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
Wie man DAK Gesundheit per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post ist die rechtlich sicherste und zuverlässigste Methode, um die Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet die schriftliche Kündigung per Post einen rechtsgültigen Nachweis, der im Streitfall vor Gericht verwendet werden kann. Besonders bei wichtigen Verträgen wie der Krankenversicherung ist dieser Nachweis von großer Bedeutung.
Die postalische Kündigung erfüllt die strengen Anforderungen der Schriftform nach deutschem Recht. Das bedeutet, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben sein muss und im Original vorliegen sollte. Digitale Signaturen oder E-Mails werden zwar zunehmend akzeptiert, aber die klassische Briefform mit Unterschrift gilt nach wie vor als Goldstandard und wird von allen Behörden und Gerichten anerkannt.
Ein weiterer wichtiger Vorteil der postalischen Kündigung ist die Nachweisbarkeit durch ein Einschreiben. Mit einem Einschreiben mit Rückschein können Versicherte exakt dokumentieren, wann die Kündigung bei der DAK-Gesundheit eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig für die Einhaltung von Kündigungsfristen, da das Datum des Zugangs bei der Kasse entscheidend ist, nicht das Datum der Absendung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die postalische Kündigung
Der erste Schritt bei der postalischen Kündigung ist die Erstellung des Kündigungsschreibens. Dieses sollte alle wichtigen Informationen enthalten: die vollständigen persönlichen Daten inklusive Versichertennummer, eine eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Kündigungstermins sowie die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben werden.
Im Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben nicht fehlen: vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse, Versichertennummer bei der DAK-Gesundheit, das Datum der Kündigung und der gewünschte Beendigungstermin. Es empfiehlt sich außerdem, die neue Krankenkasse zu benennen, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist. Eine klare und präzise Formulierung verhindert Missverständnisse und beschleunigt die Bearbeitung.
Nach der Erstellung des Kündigungsschreibens sollte dieses per Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Adresse der DAK-Gesundheit gesendet werden. Die korrekte Postanschrift lautet:
- DAK-Gesundheit, Nagelsweg 59-61, 20097 Hamburg
Das Einschreiben mit Rückschein kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber die Sicherheit eines rechtsgültigen Nachweises. Der Rückschein dokumentiert, dass die Kündigung bei der DAK-Gesundheit eingegangen ist und wann dies geschehen ist. Dieser Nachweis sollte sorgfältig aufbewahrt werden, bis die Kündigungsbestätigung vorliegt.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Versicherte, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic unterstützt beim Versenden von nachverfolgten Briefen und übernimmt die professionelle Formatierung sowie den Versand des Kündigungsschreibens. Der Service erstellt das Schreiben auf Basis der eingegebenen Daten, druckt es aus und versendet es direkt per Einschreiben an die DAK-Gesundheit.
Die Vorteile von Postclic liegen vor allem in der Zeitersparnis und der Bequemlichkeit. Versicherte müssen nicht zur Post gehen und können den gesamten Vorgang digital abwickeln. Dabei erhalten sie einen digitalen Nachweis über den Versand, der genauso rechtsgültig ist wie ein traditioneller Rückschein. Die professionelle Formatierung stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und das Schreiben den formalen Anforderungen entspricht.
Wichtige Dokumente und Fristen
Bei der Kündigung sollten Versicherte einige wichtige Dokumente bereithalten. Dazu gehört eine Kopie der Versichertenkarte oder ein anderer Nachweis der Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Auch die Bestätigung der neuen Krankenkasse sollte bereits vorliegen oder zumindest in Bearbeitung sein. Es ist ratsam, alle Unterlagen zu kopieren und die Kopien zusammen mit dem Kündigungsnachweis aufzubewahren.
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für eine erfolgreiche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung muss das Kündigungsschreiben spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Austrittstermin bei der DAK-Gesundheit eingehen. Wird beispielsweise eine Kündigung zum 31. Dezember angestrebt, muss das Schreiben bis spätestens 31. Oktober bei der Kasse vorliegen. Bei Sonderkündigungen gelten kürzere Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen.
Gründe für einen Kassenwechsel und Erfahrungen
Häufige Kündigungsgründe
Versicherte entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für einen Wechsel von der DAK-Gesundheit zu einer anderen Krankenkasse. Ein häufiger Grund ist die Höhe des Zusatzbeitrags. Wenn andere Krankenkassen einen niedrigeren Zusatzbeitrag anbieten, kann dies über das Jahr gesehen zu erheblichen Einsparungen führen. Besonders bei Familien mit mehreren berufstätigen Mitgliedern summieren sich diese Unterschiede schnell.
Ein weiterer wichtiger Grund für einen Kassenwechsel sind die angebotenen Zusatzleistungen. Manche Versicherte suchen spezielle Leistungen wie erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Zuschüsse für alternative Heilmethoden oder besondere Programme für chronische Erkrankungen. Wenn die DAK-Gesundheit diese gewünschten Leistungen nicht oder nur eingeschränkt anbietet, kann ein Wechsel zu einer Kasse mit passenderen Angeboten sinnvoll sein.
Auch der Service und die Erreichbarkeit spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Krankenkasse. Lange Wartezeiten bei der Hotline, komplizierte Antragsverfahren oder unzureichende digitale Services können Gründe sein, sich nach Alternativen umzusehen. Die persönliche Betreuung und die Qualität der Beratung sind für viele Versicherte entscheidende Faktoren.
Bewertungen und Kundenerfahrungen
Die DAK-Gesundheit erhält in verschiedenen Kundenbewertungen und Tests gemischte Bewertungen. Positiv hervorgehoben werden häufig das breite Leistungsspektrum und die lange Tradition der Kasse. Viele Versicherte schätzen die bundesweite Präsenz und die Möglichkeit, in zahlreichen Geschäftsstellen persönliche Beratung zu erhalten. Auch die digitalen Services der DAK-Gesundheit werden überwiegend positiv bewertet.
Kritikpunkte betreffen manchmal die Bearbeitungszeiten bei Anträgen und die Erreichbarkeit des Kundenservice. In Stoßzeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen, was von einigen Versicherten als problematisch empfunden wird. Auch bei der Erstattung von Kosten gibt es gelegentlich Beschwerden über lange Bearbeitungsdauern oder unklare Ablehnungsgründe.
Tipps für einen reibungslosen Kassenwechsel
Um einen reibungslosen Wechsel von der DAK-Gesundheit zu einer anderen Krankenkasse zu gewährleisten, sollten Versicherte einige wichtige Punkte beachten. Zunächst ist es ratsam, sich bereits vor der Kündigung bei der neuen Wunschkasse zu informieren und die Aufnahme zu klären. Die meisten Krankenkassen bieten Online-Formulare oder Beratungsgespräche an, um den Wechsel vorzubereiten.
Ein wichtiger Tipp ist die sorgfältige Dokumentation aller Schritte. Versicherte sollten Kopien aller Schreiben anfertigen, Bestätigungen aufbewahren und Fristen in einem Kalender notieren. Falls es zu Verzögerungen oder Problemen kommt, können diese Unterlagen als Nachweis dienen. Auch die Kommunikation mit beiden Krankenkassen sollte dokumentiert werden, einschließlich Telefongesprächen mit Datum und Gesprächspartner.
Es empfiehlt sich außerdem, den Arbeitgeber frühzeitig über den geplanten Kassenwechsel zu informieren. Der Arbeitgeber muss die Beiträge an die neue Krankenkasse abführen und benötigt dafür entsprechende Informationen. Eine rechtzeitige Mitteilung verhindert Probleme bei der Beitragsabführung und stellt sicher, dass keine Zahlungsrückstände entstehen.
Schließlich sollten Versicherte auch laufende Behandlungen und Anträge berücksichtigen. Wenn zum Zeitpunkt des Kassenwechsels noch Leistungsanträge bei der DAK-Gesundheit offen sind, sollten diese vor dem Wechsel geklärt werden. Bei längerfristigen Behandlungen ist es sinnvoll, mit der neuen Kasse zu klären, ob und wie die Behandlung fortgesetzt werden kann. Eine gute Planung verhindert Unterbrechungen in der medizinischen Versorgung und finanzielle Unsicherheiten.