
Servicio de cancelación n°1 en Germany

Número de contrato:
A la atención de:
Departamento de Cancelaciones – SBK
Kurfürstenstraße 130
10785 Berlin
Asunto: Cancelación de contrato – Notificación por correo electrónico certificado
Estimados señores,
Por la presente les notifico mi decisión de dar por terminado el contrato número relativo al servicio SBK. Esta notificación constituye una voluntad firme, clara e inequívoca de cancelar el contrato, con efecto en la primera fecha posible o de conformidad con el plazo contractual aplicable.
Les ruego que adopten todas las medidas necesarias para:
– cesar toda facturación a partir de la fecha efectiva de cancelación;
– confirmarme por escrito la correcta recepción de la presente solicitud;
– y, en su caso, enviarme el estado final o la confirmación del saldo.
Esta cancelación se les envía por correo electrónico certificado. El envío, el sello de tiempo y la integridad del contenido están establecidos, lo que lo convierte en una prueba equivalente que cumple con los requisitos de la prueba electrónica. Por lo tanto, disponen de todos los elementos necesarios para procesar esta cancelación correctamente, de conformidad con los principios aplicables en materia de notificación escrita y libertad contractual.
De conformidad con la Ley General para la Defensa de los Consumidores y la normativa de protección de datos, también les solicito que:
– eliminen todos mis datos personales no necesarios para sus obligaciones legales o contables;
– cierren toda cuenta personal asociada;
– y me confirmen la eliminación efectiva de los datos de acuerdo con los derechos aplicables en materia de protección de la privacidad.
Conservo una copia íntegra de esta notificación así como la prueba de envío.
Atentamente,
11/01/2026
So kündigen Sie Ihre SBK Krankenversicherung schnell und einfach
Über SBK
Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine der größten Betriebskrankenkassen in Deutschland und zählt mit über 1 Million Versicherten zu den bedeutendsten gesetzlichen Krankenversicherungen im Land. Ursprünglich 1927 als Betriebskrankenkasse für Siemens-Mitarbeiter gegründet, steht die SBK heute allen Interessenten offen und bietet ein umfassendes Leistungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit Hauptsitz in München und zahlreichen Geschäftsstellen bundesweit betreut die SBK ihre Versicherten mit einem breiten Spektrum an Gesundheitsleistungen. Die Krankenkasse zeichnet sich durch einen vergleichsweise niedrigen Zusatzbeitrag, umfangreiche Zusatzleistungen und einen modernen digitalen Service aus. Besonders hervorzuheben sind die Bonusprogramme, Zuschüsse für alternative Heilmethoden und präventive Gesundheitsangebote.
Die SBK bietet ihren Mitgliedern neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zahlreiche Extras wie professionelle Zahnreinigung, Osteopathie-Zuschüsse, Gesundheitskurse und innovative digitale Gesundheitsanwendungen. Mit ihrer App "Meine SBK" ermöglicht die Krankenkasse eine unkomplizierte digitale Verwaltung von Versicherungsangelegenheiten.
Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte der SBK ist eng mit der deutschen Industriegeschichte verbunden. Was als betriebsinterne Krankenkasse für Siemens-Beschäftigte begann, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einer der führenden gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands. Nach der Öffnung für alle Versicherten in den 1990er Jahren wuchs die Mitgliederzahl kontinuierlich an.
Heute positioniert sich die SBK als moderne, serviceorientierte Krankenkasse, die traditionelle Werte mit innovativen Lösungen verbindet. Die Digitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle, wobei die persönliche Beratung in den Geschäftsstellen weiterhin einen hohen Stellenwert einnimmt.
Leistungsspektrum der SBK
Das Leistungsangebot der SBK umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsleistungen sowie zahlreiche freiwillige Zusatzleistungen. Dazu gehören erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Zuschüsse für Sehhilfen, Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten und spezielle Tarife für Familien und junge Versicherte.
Besonders attraktiv sind die Angebote im Bereich der alternativen Medizin, wo die SBK deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht. Auch im Bereich der Zahngesundheit bietet die Krankenkasse erweiterte Leistungen an, die über die Regelversorgung hinausgehen.
Mitgliedschaft und Beitragsstruktur
Die Beiträge zur SBK setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Der Gesamtbeitrag wird prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet und zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Beitragsberechnung im Detail
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der SBK, der sich jährlich ändern kann. Die SBK gehört traditionell zu den Krankenkassen mit einem vergleichsweise moderaten Zusatzbeitrag, was sie für viele Versicherte attraktiv macht.
| Beitragskomponente | Prozentsatz | Aufteilung |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6% | Arbeitgeber/Arbeitnehmer je 7,3% |
| Zusatzbeitrag SBK (variabel) | ca. 1,3-1,7% | Vollständig Arbeitnehmer (mit AG-Zuschuss) |
| Pflegeversicherung | 3,05-3,4% | Hälftig geteilt (Ausnahme Sachsen) |
Besondere Mitgliedschaftsformen
Die SBK bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an, die auf unterschiedliche Lebenssituationen zugeschnitten sind. Dazu gehören die Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die freiwillige Versicherung für Selbstständige und Freiberufler sowie die Familienversicherung für Angehörige ohne eigenes Einkommen.
Studierende können sich zu einem vergünstigten Tarif bei der SBK versichern, während Rentner nach bestimmten Vorversicherungszeiten in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Jede Mitgliedschaftsform hat spezifische Kündigungsfristen und -bedingungen, die bei einem Wechsel zu beachten sind.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung wie der SBK unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Versicherten und gewährleisten, dass niemand ohne Krankenversicherungsschutz dasteht. Das Verständnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist essentiell für eine erfolgreiche Kündigung.
Ordentliche Kündigung nach Beitragserhöhung
Das häufigste Kündigungsszenario ergibt sich bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch die Krankenkasse. Sobald die SBK ihren Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate zum Monatsende, wobei die Kündigung erst nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung wirksam werden kann.
Die SBK ist verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über Beitragsänderungen zu informieren und dabei auch auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen rechtssicheren Nachweis zu haben.
Kündigung nach Mindestbindungsfrist
Unabhängig von Beitragserhöhungen können Versicherte ihre Mitgliedschaft bei der SBK nach Ablauf der Mindestbindungsfrist von 18 Monaten kündigen. Diese Regelung gilt seit 2021 und hat die vorherige Mindestbindungsfrist von 18 Monaten abgelöst. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier zwei Monate zum Monatsende.
Wichtig ist, dass die 18-monatige Bindungsfrist ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft berechnet wird. Wer beispielsweise am 1. Januar 2023 Mitglied wurde, kann frühestens zum 31. Juli 2024 kündigen, wenn die Kündigung bis spätestens 31. Mai 2024 bei der SBK eingegangen ist.
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Beitragserhöhung | 2 Monate zum Monatsende | Sonderkündigungsrecht ab Bekanntgabe |
| Nach 18 Monaten | 2 Monate zum Monatsende | Ordentliche Kündigung ohne Grund |
| Versicherungspflicht endet | Sofort | Bei Wegfall der Versicherungspflicht |
| Umzug ins Ausland | Sofort | Mit Nachweis des neuen Wohnsitzes |
Sonderkündigungsrechte
Neben den regulären Kündigungsmöglichkeiten existieren verschiedene Sonderkündigungsrechte. Dazu gehört die Beendigung der Versicherungspflicht, etwa durch den Wechsel in eine Privatversicherung bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder durch den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit. Auch bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland endet die Mitgliedschaft automatisch.
Studierende, die ihr Studium beenden und in ein Arbeitsverhältnis wechseln, haben ebenfalls besondere Kündigungsrechte. In solchen Fällen ist eine sofortige Kündigung möglich, wobei entsprechende Nachweise wie Arbeitsverträge oder Meldebescheinigungen erforderlich sind.
Rechtliche Anforderungen an das Kündigungsschreiben
Das deutsche Sozialrecht verlangt für die Kündigung einer Krankenversicherung die Schriftform. Dies bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail, Telefon oder Fax nicht rechtswirksam ist. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben werden und sollte alle relevanten Informationen enthalten: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, gewünschtes Kündigungsdatum und die neue Krankenkasse.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Nur so kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass die Kündigung fristgerecht bei der SBK eingegangen ist. Der Poststempel gilt als Datum des Zugangs, nicht das Datum der Aufgabe.
Wie man SBK per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um die Mitgliedschaft bei der SBK zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet der Postweg mit Einschreiben einen eindeutigen, gerichtsfesten Nachweis über den Zugang des Kündigungsschreibens. Dies ist besonders wichtig, da bei Nichteinhaltung der Kündigungsfristen die Mitgliedschaft automatisch verlängert wird.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Der Versand per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kündigungsmethoden. Erstens erhalten Sie einen physischen Beleg über den Versand und Zugang Ihres Schreibens. Zweitens wird das Datum des Eingangs bei der SBK dokumentiert, was bei der Einhaltung von Fristen entscheidend sein kann.
Online-Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail werden von gesetzlichen Krankenkassen oft nicht akzeptiert, da das Sozialgesetzbuch die Schriftform vorschreibt. Telefonische Kündigungen sind ebenfalls nicht rechtswirksam. Die postalische Kündigung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und minimiert das Risiko von Missverständnissen oder technischen Problemen.
Ein weiterer Vorteil ist die Nachvollziehbarkeit: Mit dem Einschreiben-Rückschein haben Sie einen unterschriebenen Beleg darüber, wann und von wem Ihr Kündigungsschreiben bei der SBK entgegengenommen wurde. Dies ist besonders wertvoll, wenn später Unklarheiten über den Zeitpunkt der Kündigung entstehen sollten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt zur erfolgreichen Kündigung ist die Vorbereitung aller notwendigen Informationen. Halten Sie Ihre Versichertennummer bereit, die Sie auf Ihrer Versichertenkarte oder in Dokumenten der SBK finden. Überprüfen Sie, ob Sie die Kündigungsfristen einhalten können und ob bereits eine neue Krankenkasse gefunden wurde, die Ihre Aufnahme bestätigt hat.
Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und eindeutig. Es sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse), Ihre Versichertennummer bei der SBK, eine eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum und die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Falls vorhanden, geben Sie auch den Namen Ihrer neuen Krankenkasse an.
Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift oder ein eingescanntes Dokument erfüllt nicht die Anforderungen der Schriftform nach deutschem Recht. Verwenden Sie hochwertiges Papier und einen professionellen Briefkopf, um die Seriosität Ihres Anliegens zu unterstreichen.
Die korrekte Versandadresse
Für die postalische Kündigung ist es entscheidend, die korrekte Adresse zu verwenden. Die offizielle Postanschrift für Kündigungen bei der SBK lautet:
- SBK Deutschland GmbH, c/o Studio City Entertainment Services GmbH, Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin
Achten Sie darauf, diese Adresse exakt zu übernehmen, einschließlich aller Zusätze und Postleitzahl. Fehlerhafte Adressen können zu Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall dazu, dass Ihre Kündigung nicht fristgerecht zugestellt wird.
Der Versand als Einschreiben mit Rückschein
Gehen Sie mit Ihrem unterschriebenen Kündigungsschreiben zur Post und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandstatus online verfolgen können.
Der Rückschein wird von einem Mitarbeiter der SBK bei Empfang unterschrieben und kommt per Post zu Ihnen zurück. Bewahren Sie diesen Rückschein zusammen mit dem Einlieferungsbeleg sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis dafür, dass Sie fristgerecht gekündigt haben.
Alternative: Nutzung professioneller Versandservices
Für Versicherte, die den Gang zur Post scheuen oder sicherstellen möchten, dass ihre Kündigung professionell und rechtssicher abgewickelt wird, gibt es moderne Alternativen. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als nachverfolgten Brief versenden zu lassen.
Der Vorteil solcher Services liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung. Das System erstellt automatisch ein rechtssicheres Kündigungsschreiben, das alle erforderlichen Angaben enthält. Der Versand erfolgt als Einschreiben, und Sie erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und Zugang. Dies ist besonders praktisch für Berufstätige, die nicht während der Postöffnungszeiten Zeit haben.
Postclic und ähnliche Dienste bieten zudem den Vorteil, dass alle Dokumente digital archiviert werden. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Kündigungsbestätigung und müssen keine Papierbelege aufbewahren. Die Kosten für solche Services sind überschaubar und oft günstiger als der Zeitaufwand für den persönlichen Gang zur Post.
Was nach dem Versand zu beachten ist
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie die Sendungsverfolgung nutzen, um sicherzustellen, dass das Schreiben zugestellt wurde. Die SBK ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zuzusenden. Diese sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes und Informationen zur Übertragung Ihrer Versicherungszeiten an die neue Krankenkasse enthalten.
Falls Sie nach zwei Wochen keine Bestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie die SBK telefonisch und fragen nach dem Status Ihrer Kündigung. Beziehen Sie sich dabei auf Ihre Sendungsnummer und das Zustelldatum laut Rückschein. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen.
Gründe für eine Kündigung der SBK
Die Entscheidung, die SBK zu verlassen, kann verschiedene Ursachen haben. Obwohl die SBK als solide und leistungsstarke Krankenkasse gilt, gibt es individuelle Gründe, warum Versicherte einen Wechsel in Betracht ziehen.
Finanzielle Überlegungen
Ein häufiger Kündigungsgrund sind Beitragserhöhungen. Wenn die SBK ihren Zusatzbeitrag anhebt, suchen viele Versicherte nach günstigeren Alternativen. Auch wenn die Unterschiede zwischen den Krankenkassen oft nur wenige Euro pro Monat betragen, summieren sich diese über Jahre zu beträchtlichen Beträgen. Besonders für Familien mit mehreren Versicherten kann ein Kassenwechsel spürbare Einsparungen bringen.
Es ist jedoch wichtig, nicht nur auf den Preis zu schauen. Ein niedriger Beitrag nützt wenig, wenn die gewünschten Zusatzleistungen fehlen. Ein umfassender Vergleich sollte sowohl Beiträge als auch Leistungen berücksichtigen.
Leistungsunterschiede und spezielle Bedürfnisse
Manche Versicherte wechseln die Krankenkasse, weil andere Anbieter bessere Leistungen in bestimmten Bereichen bieten. Dies kann die Übernahme von Kosten für Naturheilverfahren, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz oder spezielle Behandlungsmethoden betreffen. Auch die Qualität und Erreichbarkeit des Kundenservices spielt eine Rolle.
Besonders bei chronischen Erkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen kann es sinnvoll sein, zu einer Krankenkasse zu wechseln, die spezialisierte Programme oder bessere Betreuung in diesem Bereich anbietet. Einige Kassen haben beispielsweise besonders gute Diabetes-Programme oder Angebote für psychische Gesundheit.
Service und Erreichbarkeit
Die Qualität des Kundenservices ist ein weiterer wichtiger Faktor. Lange Wartezeiten am Telefon, schwer erreichbare Geschäftsstellen oder langsame Bearbeitung von Anträgen können frustrierend sein. Einige Versicherte bevorzugen Krankenkassen mit einem dichteren Netz an Geschäftsstellen vor Ort, während andere Wert auf exzellente digitale Services legen.
Die Digitalisierung schreitet in der Krankenversicherungsbranche unterschiedlich schnell voran. Wer Wert auf moderne Apps, Online-Einreichung von Rechnungen und digitale Gesundheitsanwendungen legt, sollte prüfen, ob die aktuelle Krankenkasse hier mit der Konkurrenz mithalten kann.
Tipps für einen reibungslosen Kassenwechsel
Ein Wechsel der Krankenkasse will gut vorbereitet sein. Mit der richtigen Planung verläuft der Übergang zur neuen Kasse problemlos und ohne Versicherungslücken.
Neue Krankenkasse vor der Kündigung auswählen
Bevor Sie Ihre Mitgliedschaft bei der SBK kündigen, sollten Sie bereits eine neue Krankenkasse gefunden und deren Aufnahmebereitschaft bestätigt haben. Die meisten Krankenkassen bieten Online-Formulare zur Anmeldung an. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Zusage, oft innerhalb weniger Tage.
Informieren Sie Ihre neue Krankenkasse über das geplante Kündigungsdatum bei der SBK. Die neue Kasse kümmert sich in der Regel um die Formalitäten mit Ihrem Arbeitgeber und stellt sicher, dass der Übergang nahtlos erfolgt. Sie sollten jedoch selbst die Kündigung bei der SBK vornehmen, da dies nicht von der neuen Kasse übernommen werden kann.
Timing und Fristen beachten
Planen Sie Ihren Kassenwechsel mit ausreichend Zeitpuffer. Berücksichtigen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist und rechnen Sie einige Tage für den Postweg ein. Wenn Sie beispielsweise zum 31. August wechseln möchten, sollte Ihre Kündigung spätestens am 30. Juni bei der SBK eingehen.
Beachten Sie auch, dass die neue Krankenkasse Zeit für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung benötigt. Beginnen Sie den Prozess daher mindestens drei Monate vor dem gewünschten Wechseldatum. So haben Sie genug Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen.
Dokumentation und Nachweise aufbewahren
Bewahren Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Kassenwechsel sorgfältig auf. Dazu gehören der Einlieferungsbeleg und Rückschein Ihrer Kündigung, die Kündigungsbestätigung der SBK, die Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse und alle Korrespondenz mit beiden Kassen.
Diese Unterlagen können wichtig werden, falls es zu Unklarheiten über Versicherungszeiten, Beitragszahlungen oder den genauen Zeitpunkt des Kassenwechsels kommt. Auch für die Steuererklärung sind diese Nachweise relevant, da Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzbar sind.
Arbeitgeber informieren
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber zeitnah über den bevorstehenden Kassenwechsel. Ihr Arbeitgeber muss die Beitragszahlungen ab dem Wechseldatum an die neue Krankenkasse überweisen. Die neue Kasse sendet Ihrem Arbeitgeber in der Regel automatisch eine Mitgliedsbescheinigung zu, aber eine frühzeitige Information durch Sie selbst erleichtert den Übergang.
Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen ihre Beitragszahlungen selbst umstellen. Kündigen Sie rechtzeitig Daueraufträge oder Lastschriftmandate für die SBK und richten Sie neue Zahlungen an die neue Krankenkasse ein.
Laufende Behandlungen und Rezepte
Wenn Sie sich aktuell in Behandlung befinden oder regelmäßig Medikamente benötigen, klären Sie mit Ihrem Arzt, wie der Kassenwechsel sich auswirkt. In der Regel gibt es keine Probleme, da alle gesetzlichen Krankenkassen die gleichen Grundleistungen abdecken müssen. Bei speziellen Zusatzleistungen oder genehmigten Behandlungen sollten Sie jedoch nachfragen.
Holen Sie sich vor dem Kassenwechsel noch benötigte Rezepte und Überweisungen ab. Nach dem Wechsel erhalten Sie eine neue Versichertenkarte, die Sie beim nächsten Arztbesuch vorlegen. Ihre alte SBK-Karte sollten Sie nach dem Wechsel vernichten oder an die SBK zurücksenden.
Häufige Fragen und Herausforderungen beim Kassenwechsel
Beim Wechsel der Krankenkasse tauchen immer wieder ähnliche Fragen und Unsicherheiten auf. Die wichtigsten Punkte sollten im Vorfeld geklärt werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Was passiert bei verspäteter Kündigung?
Wenn Ihre Kündigung nicht fristgerecht bei der SBK eingeht, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft automatisch. Sie müssen dann die nächste Kündigungsmöglichkeit abwarten, was je nach Situation mehrere Monate dauern kann. Deshalb ist der Versand als Einschreiben mit Rückschein so wichtig – er liefert den Beweis, dass Sie die Frist eingehalten haben.
Falls Sie die Frist knapp verpassen, kontaktieren Sie sowohl die SBK als auch Ihre neue Wunschkasse. In manchen Fällen zeigen sich Krankenkassen kulant, besonders wenn nur wenige Tage Unterschied bestehen. Eine Garantie gibt es dafür jedoch nicht.
Kann die SBK die Kündigung ablehnen?
Grundsätzlich kann die SBK eine fristgerechte Kündigung nicht ablehnen, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Krankenkasse muss die Kündigung akzeptieren und eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder formale Mängel vorliegen.
Sollte die SBK Ihre Kündigung dennoch ablehnen, prüfen Sie die Begründung genau. Oft handelt es sich um formale Gründe, die sich beheben lassen. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Schlichtungsstelle der gesetzlichen Krankenversicherung wenden.
Versicherungsschutz während des Wechsels
Eine Sorge vieler Versicherter ist, ob sie während des Kassenwechsels durchgehend versichert sind. Die gute Nachricht: Es entsteht keine Versicherungslücke. Ihr Versicherungsschutz bei der SBK endet erst, wenn die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt. Dies ist gesetzlich so geregelt, um zu verhindern, dass Menschen ohne Krankenversicherungsschutz dastehen.
Die neue Krankenkasse übernimmt nahtlos am Tag nach dem Ende Ihrer SBK-Mitgliedschaft. Sollte es zu Verzögerungen kommen, bleibt der Schutz bei der SBK bestehen, bis die neue Kasse die Mitgliedschaft bestätigt hat.
Mit einer sorgfältigen Planung, der Einhaltung aller Fristen und dem Versand Ihrer Kündigung per Einschreiben steht einem erfolgreichen Wechsel von der SBK zu einer anderen Krankenkasse nichts im Wege. Die postalische Kündigung mag in Zeiten der Digitalisierung altmodisch erscheinen, bleibt aber die rechtssicherste Methode und bietet Ihnen den besten Schutz vor späteren Komplikationen.