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Cancellation service N°1 in Switzerland

Lettre de résiliation rédigée par un avocat spécialisé
Expéditeur
SWICA Krankenversicherung kündigen | Postclic
Swica
Untere Zäune 6
8406 Winterthur Switzerland






Contract number:

To the attention of:
Cancellation Department – Swica
Untere Zäune 6
8406 Winterthur

Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification

Dear Sir or Madam,

I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Swica service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.

I kindly request that you take all necessary measures to:

– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.

This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.

In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:

– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.

I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.

Yours sincerely,


11/01/2026

to keep966649193710
Recipient
Swica
Untere Zäune 6
8406 Winterthur , Switzerland
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre SWICA Krankenversicherung leicht

Über Swica

SWICA Versicherungen AG ist eine der führenden Krankenversicherungen der Schweiz mit Hauptsitz in Winterthur. Das Unternehmen wurde 1992 gegründet und entstand aus dem Zusammenschluss mehrerer traditionsreicher Krankenkassen. Heute betreut SWICA über 1,5 Millionen Versicherte und beschäftigt rund 2.000 Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in der Schweiz. Als Genossenschaft organisiert, bietet SWICA sowohl obligatorische Grundversicherungen als auch umfassende Zusatzversicherungen im Bereich Gesundheit und Unfallschutz an.

Das Unternehmen zeichnet sich durch innovative Dienstleistungen aus, darunter telemedizinische Beratungsangebote, digitale Gesundheitsplattformen und ein ausgedehntes Netzwerk von Vertragsärzten und Gesundheitseinrichtungen. SWICA legt besonderen Wert auf Prävention und Gesundheitsförderung und unterstützt ihre Versicherten mit verschiedenen Programmen zur Erhaltung der Gesundheit. Die Versicherung ist bekannt für ihren Kundenservice und wurde mehrfach für ihre Servicequalität ausgezeichnet.

Für deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz leben oder arbeiten, stellt SWICA eine wichtige Option im schweizerischen Gesundheitssystem dar. Das obligatorische Krankenversicherungssystem der Schweiz unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System, was bei einer eventuellen Kündigung und Rückkehr nach Deutschland beachtet werden muss. Grenzgänger und Personen mit Wohnsitz in beiden Ländern sollten sich besonders sorgfältig über ihre Versicherungspflichten informieren.

Abonnementpläne und Preise

Grundversicherung nach KVG

Die obligatorische Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) bildet die Basis des schweizerischen Gesundheitssystems. SWICA bietet verschiedene Modelle der Grundversicherung an, die sich in der Wahl des Leistungserbringers und der Höhe der Prämien unterscheiden. Das Standardmodell erlaubt freie Arztwahl, während alternative Versicherungsmodelle wie Hausarztmodell, HMO-Modell oder Telmed-Modell Prämieneinsparungen von bis zu 25 Prozent ermöglichen.

Die Prämien für die Grundversicherung variieren je nach Wohnkanton, Alter, Franchisehöhe und gewähltem Versicherungsmodell erheblich. Die Franchise kann zwischen 300 und 2.500 Schweizer Franken pro Jahr gewählt werden, wobei höhere Franchisen zu niedrigeren Monatsprämien führen. Zusätzlich zur Franchise zahlen Versicherte einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Behandlungskosten bis maximal 700 Schweizer Franken pro Jahr.

VersicherungsmodellMerkmalePrämienersparnis
StandardFreie Arztwahl0%
HausarztmodellErste Anlaufstelle HausarztBis 15%
HMO-ModellBehandlung in GesundheitszentrumBis 20%
TelmedTelefonische ErstberatungBis 25%

Zusatzversicherungen

Neben der obligatorischen Grundversicherung bietet SWICA ein breites Spektrum an Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) an. Diese umfassen ambulante Zusatzversicherungen für Alternativmedizin, Zahnbehandlungen und erweiterte Leistungen bei Sehhilfen. Die Spitalzusatzversicherungen ermöglichen die Wahl zwischen allgemeiner, halbprivater oder privater Abteilung sowie freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz oder sogar weltweit.

Die Prämien für Zusatzversicherungen sind risikobasiert und hängen von Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang ab. Im Gegensatz zur Grundversicherung kann SWICA bei Zusatzversicherungen Gesundheitsprüfungen verlangen und Personen mit Vorerkrankungen ablehnen oder Vorbehalte anbringen. Beliebte Zusatzversicherungen wie COMPLETA TOP kosten je nach Alter zwischen 100 und 400 Schweizer Franken monatlich.

Unfallversicherungen

SWICA bietet auch private Unfallversicherungen an, die über den obligatorischen Schutz durch den Arbeitgeber hinausgehen. Diese decken Unfälle während der Freizeit ab und bieten erweiterte Leistungen wie höhere Taggelder, Invaliditätskapital und weltweiten Versicherungsschutz. Für Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten und somit nicht über den Arbeitgeber unfallversichert sind, ist eine private Unfalldeckung besonders wichtig.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

Die Kündigungsbedingungen bei SWICA richten sich nach schweizerischem Recht und unterscheiden sich grundlegend zwischen der obligatorischen Grundversicherung und den freiwilligen Zusatzversicherungen. Während die Grundversicherung nach KVG relativ einfach gekündigt werden kann, gelten für Zusatzversicherungen nach VVG strengere Bedingungen. Diese Unterscheidung ist für Versicherte von zentraler Bedeutung, da sie unterschiedliche Kündigungsfristen und Voraussetzungen mit sich bringt.

Für deutsche Staatsbürger, die in die Schweiz gezogen sind und nun zurückkehren möchten, gelten besondere Regelungen. Bei Wegzug aus der Schweiz endet die Versicherungspflicht im schweizerischen System automatisch, was eine außerordentliche Kündigung ermöglicht. Allerdings muss der Wegzug durch entsprechende Dokumente wie eine Abmeldebescheinigung nachgewiesen werden. Grenzgänger unterliegen speziellen Regelungen und sollten sich vor einer Kündigung eingehend beraten lassen.

Kündigungsfristen für die Grundversicherung

Die obligatorische Grundversicherung kann grundsätzlich auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens bis zum 30. September bei SWICA eingehen muss, um per 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Diese ordentliche Kündigungsfrist gilt für alle Versicherten unabhängig vom gewählten Versicherungsmodell.

Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung besteht bei Prämienerhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. SWICA muss Prämienanpassungen bis spätestens Ende Oktober mitteilen, woraufhin Versicherte bis Ende November kündigen können. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt jedoch nur für die Grundversicherung und nur bei tatsächlichen Prämienerhöhungen, nicht bei Änderungen aufgrund höheren Alters oder Wechsel der Franchisestufe.

KündigungsartKündigungsfristWirksamkeit
Ordentliche KündigungBis 30. September31. Dezember
Bei PrämienerhöhungBis 30. November31. Dezember
Bei Wegzug ins AuslandUnverzüglichNach Nachweis

Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen nach VVG unterliegen anderen Kündigungsregeln als die Grundversicherung. Die meisten Zusatzversicherungen bei SWICA können mit einer Frist von drei Monaten auf das Vertragsende gekündigt werden. Viele Verträge haben jedoch eine Mindestlaufzeit von einem bis drei Jahren, während der eine Kündigung ausgeschlossen ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Bei Zusatzversicherungen mit fünfjähriger Vertragsdauer beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls drei Monate vor Ablauf der Vertragsperiode. SWICA kann Zusatzversicherungen grundsätzlich ebenfalls kündigen, muss dabei aber die gleichen Fristen einhalten. Eine Kündigung durch den Versicherer ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, etwa nach Leistungsfällen oder bei Zahlungsverzug.

Besondere Kündigungsgründe

Bei Wegzug aus der Schweiz besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Versicherungen. Versicherte müssen SWICA unverzüglich über den Wegzug informieren und entsprechende Nachweise wie eine Abmeldebescheinigung der Gemeinde vorlegen. Die Versicherung endet dann zum Zeitpunkt des tatsächlichen Wegzugs. Für Grenzgänger, die ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz beenden, gelten ähnliche Regelungen.

Bei Tod des Versicherten endet die Versicherung automatisch. Angehörige sollten SWICA dennoch zeitnah informieren und eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen. Bereits bezahlte Prämien für den verbleibenden Zeitraum werden anteilig zurückerstattet. Bei Heirat oder Scheidung ergeben sich keine besonderen Kündigungsrechte, allerdings können sich Prämien durch Haushaltsänderungen beeinflussen lassen.

Wie man Swica per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Kündigung per Einschreiben ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um eine Versicherung bei SWICA zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet ein per Post versandtes Kündigungsschreiben einen unwiderlegbaren Nachweis über den Zugang der Kündigung. Dies ist besonders wichtig, da bei Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt der Versicherte die Beweislast trägt. Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur das Absendedatum, sondern auch den Empfang durch SWICA.

Schweizerisches Recht erkennt die Schriftform als verbindliche Kündigungsform an. Während elektronische Kommunikation zunehmend akzeptiert wird, können technische Probleme oder Serverausfälle dazu führen, dass E-Mails nicht ankommen oder im Spam-Ordner landen. Bei der postalischen Kündigung sind solche Risiken ausgeschlossen. Zudem verlangt SWICA für bestimmte Kündigungen explizit die Schriftform, was eine handschriftliche Unterschrift auf einem physischen Dokument erfordert.

Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, alle erforderlichen Dokumente beizulegen. Bei Wegzug ins Ausland müssen beispielsweise Nachweise wie Abmeldebescheinigungen oder Arbeitsverträge im Ausland eingereicht werden. Diese lassen sich problemlos als Kopien dem Kündigungsschreiben beilegen. Die postalische Zusendung gewährleistet, dass alle Unterlagen vollständig und in der richtigen Form bei SWICA eingehen.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben an SWICA muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um wirksam zu sein. Zunächst sollten die vollständigen persönlichen Daten des Versicherten aufgeführt werden, einschließlich Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Adresse. Die Versicherungsnummer ist zwingend anzugeben, da SWICA diese zur eindeutigen Identifizierung des Vertrages benötigt. Diese Nummer findet sich auf der Versicherungskarte und auf allen Korrespondenzschreiben von SWICA.

Das Kündigungsschreiben muss klar und unmissverständlich die Absicht zur Kündigung ausdrücken. Es sollte angegeben werden, welche Versicherung gekündigt wird – ob Grundversicherung, Zusatzversicherung oder beide. Bei Zusatzversicherungen ist es ratsam, die genaue Bezeichnung des Produkts anzugeben, da SWICA verschiedene Zusatzversicherungen anbietet. Der gewünschte Kündigungstermin sollte explizit genannt werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen.

Eine handschriftliche Unterschrift ist unerlässlich, um dem Schreiben Rechtsgültigkeit zu verleihen. Bei gemeinsam versicherten Familienmitgliedern müssen alle volljährigen Personen, die ihre Versicherung kündigen möchten, das Schreiben separat unterschreiben. Für minderjährige Kinder unterschreiben die gesetzlichen Vertreter. Das Datum der Unterzeichnung sollte ebenfalls vermerkt werden, idealerweise kurz vor dem Versand, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.

Die korrekte Versandadresse

Kündigungsschreiben für SWICA-Versicherungen müssen an die zentrale Geschäftsadresse in Winterthur gesendet werden. Die korrekte Adresse lautet:

  • SWICA Versicherungen AG, Untere Zäune 6, 8406 Winterthur, Switzerland

Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden. Obwohl SWICA über mehrere Geschäftsstellen in der Schweiz verfügt, sollten Kündigungen stets an die Hauptverwaltung in Winterthur adressiert werden. Dies gewährleistet eine zentrale und einheitliche Bearbeitung aller Kündigungen. Bei der Adressierung sollte darauf geachtet werden, dass der Absender vollständig auf dem Umschlag vermerkt ist, damit das Schreiben bei Zustellproblemen zurückgesendet werden kann.

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Bei der Schweizer Post wird dies als "Einschreiben Plus" bezeichnet und kostet zusätzlich zur normalen Briefgebühr einige Franken. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass der Brief zugestellt wurde, sondern auch wann und an wen. Diese Information ist bei späteren Unstimmigkeiten über den Kündigungstermin von unschätzbarem Wert.

Beim Aufgeben des Einschreibens erhält der Absender eine Quittung mit einer Sendungsnummer, über die der Versandstatus online verfolgt werden kann. Diese Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, bis die Kündigung von SWICA schriftlich bestätigt wurde. Nach erfolgreicher Zustellung wird der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers an den Absender zurückgeschickt. Dieser Rückschein dient als rechtsgültiger Nachweis für den Zugang der Kündigung.

Für Versicherte, die sich bereits im Ausland befinden, empfiehlt sich der Versand per internationalem Einschreiben. Die Laufzeiten können dabei länger sein, weshalb ausreichend Vorlaufzeit vor Ablauf der Kündigungsfrist eingeplant werden sollte. Alternativ kann das Kündigungsschreiben auch von einer vertrauenswürdigen Person in der Schweiz aufgegeben werden, was die Zustellzeit verkürzt.

Digitale Unterstützung durch Postclic

Für Versicherte, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als Einschreiben versenden zu lassen. Der Service übernimmt dabei die professionelle Formatierung des Schreibens, den Ausdruck und den Versand als nachverfolgbares Einschreiben. Dies spart nicht nur Zeit, sondern gewährleistet auch, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Ein besonderer Vorteil von Postclic ist der digitale Versandnachweis. Nutzer erhalten eine elektronische Bestätigung über den Versand und können den Status ihrer Sendung online verfolgen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und Transparenz im Kündigungsprozess. Der Service eignet sich besonders für Personen, die bereits im Ausland leben und keinen einfachen Zugang zur Schweizer Post haben, oder für diejenigen, die sicherstellen möchten, dass ihre Kündigung professionell und fristgerecht erfolgt.

Nach dem Versand

Nach dem Versand der Kündigung sollten Versicherte eine schriftliche Kündigungsbestätigung von SWICA erwarten. Diese wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens versendet. Die Bestätigung sollte das Kündigungsdatum, den Zeitpunkt des Versicherungsendes und gegebenenfalls Informationen zur Rückerstattung bereits bezahlter Prämien enthalten. Falls keine Bestätigung eingeht, sollte proaktiv bei SWICA nachgefragt werden.

Versicherte sollten ihre Versicherung bis zum offiziellen Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten und die Prämien weiterhin pünktlich bezahlen. Eine vorzeitige Einstellung der Prämienzahlungen kann zu rechtlichen Problemen führen und die Kündigung ungültig machen. Erst nach Erhalt der Kündigungsbestätigung und nach Ablauf der Kündigungsfrist endet die Versicherungspflicht bei SWICA vollständig.

Kundenbewertungen und Tipps

Häufige Gründe für eine Kündigung

Die Gründe, warum Versicherte ihre SWICA-Versicherung kündigen, sind vielfältig. Ein häufiger Grund sind Prämienerhöhungen, die das Budget belasten. Da die Krankenversicherungsprämien in der Schweiz regelmäßig steigen, wechseln viele Versicherte zu günstigeren Anbietern, um Kosten zu sparen. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der Grundversicherung bei allen Schweizer Krankenkassen identisch sind, sodass ein Wechsel aus Kostengründen durchaus sinnvoll sein kann.

Ein weiterer häufiger Kündigungsgrund ist der Wegzug aus der Schweiz. Deutsche Staatsbürger, die nach einem Arbeitsaufenthalt in der Schweiz nach Deutschland zurückkehren, müssen ihre Schweizer Krankenversicherung kündigen und sich im deutschen Gesundheitssystem versichern. Auch Grenzgänger, die ihre Arbeit in der Schweiz aufgeben, benötigen eine Kündigung ihrer SWICA-Versicherung. In solchen Fällen ist es wichtig, die nahtlose Anschlussversicherung im neuen Wohnsitzland zu gewährleisten.

Unzufriedenheit mit dem Service oder der Leistungsabwicklung kann ebenfalls zu einer Kündigung führen. Obwohl SWICA generell für guten Kundenservice bekannt ist, berichten einzelne Versicherte von Problemen bei der Rechnungsabwicklung oder langen Wartezeiten bei Anfragen. Manche Versicherte wechseln auch, weil sie mit den Zusatzversicherungen unzufrieden sind oder bessere Konditionen bei einem anderen Anbieter gefunden haben.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die meisten Versicherten berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess bei SWICA. Das Unternehmen gilt als zuverlässig in der Bearbeitung von Kündigungen und hält sich an die gesetzlichen Fristen. Kündigungsbestätigungen werden in der Regel zeitnah versendet, was Versicherten Planungssicherheit gibt. Allerdings sollte die Kündigung rechtzeitig erfolgen, da bei Versäumnis der Fristen eine Verlängerung um ein weiteres Jahr droht.

Einige Versicherte berichten, dass SWICA nach Erhalt einer Kündigung telefonisch Kontakt aufnimmt, um die Gründe zu erfragen oder alternative Lösungen anzubieten. Dies wird von manchen als hilfreicher Service empfunden, von anderen als Versuch, die Kündigung zu verhindern. Versicherte sollten sich davon nicht unter Druck setzen lassen und bei ihrer Entscheidung bleiben, wenn diese gut überlegt ist. Es besteht keine Verpflichtung, auf solche Angebote einzugehen.

Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Vor der Kündigung sollte unbedingt eine Anschlussversicherung gesichert sein. In der Schweiz besteht Versicherungspflicht, und eine Lücke im Versicherungsschutz kann zu rechtlichen Problemen und hohen Nachzahlungen führen. Bei einem Wechsel zu einer anderen Schweizer Krankenkasse sollte die neue Versicherung bereits bestätigt sein, bevor die Kündigung bei SWICA eingereicht wird. Die neue Krankenkasse kann oft bei der Kündigung behilflich sein.

Alle relevanten Unterlagen sollten vor der Kündigung zusammengestellt werden. Dazu gehören die Versicherungskarte, frühere Korrespondenz mit SWICA und bei Wegzug entsprechende Nachweise wie Abmeldebescheinigungen oder Arbeitsverträge im Ausland. Eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie alle Versandnachweise sollten mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, um bei eventuellen späteren Unstimmigkeiten einen Nachweis zu haben.

Bei Zusatzversicherungen ist besondere Vorsicht geboten. Diese sollten erst gekündigt werden, wenn eine neue Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter definitiv bestätigt wurde. Da Zusatzversicherungen eine Gesundheitsprüfung erfordern, besteht das Risiko, bei einem anderen Anbieter abgelehnt zu werden. In diesem Fall wäre es fatal, wenn die bisherige Zusatzversicherung bereits gekündigt wurde. Eine Rücknahme der Kündigung ist bei Zusatzversicherungen in der Regel nicht möglich.

Alternativen zur Kündigung

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten mögliche Alternativen geprüft werden. Bei der Grundversicherung kann ein Wechsel des Versicherungsmodells erhebliche Prämieneinsparungen bringen, ohne dass die Versicherung gekündigt werden muss. Der Wechsel von einem Standardmodell zu einem Hausarzt- oder Telmed-Modell ist jeweils auf Ende des Kalenderjahres möglich und kann die Prämien um bis zu 25 Prozent reduzieren.

Auch eine Erhöhung der Franchise führt zu niedrigeren Monatsprämien. Wer selten zum Arzt geht, kann durch die Wahl einer höheren Franchise erheblich sparen. Die Franchise kann jährlich angepasst werden, wobei die Änderung bis Ende November für das Folgejahr bei SWICA beantragt werden muss. Diese Option ist besonders für junge und gesunde Versicherte attraktiv, die nur selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Bei finanziellen Schwierigkeiten können Versicherte bei SWICA eine Ratenzahlung oder Stundung der Prämien beantragen. Zudem haben Personen mit niedrigem Einkommen in der Schweiz Anspruch auf Prämienverbilligungen durch den Staat. Diese müssen bei der zuständigen kantonalen Stelle beantragt werden. SWICA kann bei der Antragstellung beratend zur Seite stehen. Eine Kündigung aus rein finanziellen Gründen sollte daher erst erwogen werden, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

FAQ

SWICA bietet verschiedene Modelle der obligatorischen Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) an. Dazu gehören das Standardmodell, das eine freie Arztwahl ermöglicht, sowie alternative Modelle wie das Hausarztmodell, bei dem die Versicherten einen Hausarzt wählen, der sie dann bei weiteren Behandlungen koordiniert. Diese Modelle unterscheiden sich in der Höhe der Prämien und der Flexibilität bei der Wahl der Leistungserbringer.

Um Ihre SWICA-Versicherung zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung als eingeschriebenen Brief versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Beachten Sie die Kündigungsfristen, die in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt sind.

SWICA zeichnet sich durch innovative Dienstleistungen aus, die auf die Gesundheitsförderung ihrer Versicherten abzielen. Dazu gehören telemedizinische Beratungsangebote, die es ermöglichen, medizinische Fragen bequem von zu Hause aus zu klären, sowie digitale Gesundheitsplattformen, die Informationen und Programme zur Prävention und Gesundheitsförderung bereitstellen. Diese Angebote unterstützen die Versicherten aktiv bei der Erhaltung ihrer Gesundheit.

Deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz leben oder arbeiten, sollten sich über die Unterschiede zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Krankenversicherungssystem informieren. Insbesondere ist es wichtig, die Versicherungspflichten zu verstehen, insbesondere für Grenzgänger und Personen mit Wohnsitz in beiden Ländern. Bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland sollten die Kündigungsfristen und -modalitäten der SWICA-Versicherung beachtet werden.

SWICA legt großen Wert auf Prävention und Gesundheitsförderung. Das Unternehmen bietet verschiedene Programme an, die darauf abzielen, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise Gesundheitschecks, Impfungen und Beratungen zu gesunder Ernährung und Bewegung. Diese Maßnahmen sind Teil des Engagements von SWICA, die Lebensqualität ihrer Versicherten zu verbessern und Krankheiten vorzubeugen.