Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Zahnzusatzversicherung
Königinstraße 28
80802 München
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Zahnzusatzversicherung. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
11/01/2026
Effektiv Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen
Über Zahnzusatzversicherung
Eine Zahnzusatzversicherung ist eine private Ergänzungsversicherung, die zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen wird. Sie übernimmt Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet werden. Dazu gehören hochwertige Zahnersatzleistungen wie Implantate, Inlays, Veneers sowie professionelle Zahnreinigungen und kieferorthopädische Behandlungen.
In Deutschland bieten zahlreiche Versicherungsgesellschaften Zahnzusatzversicherungen an, darunter große Anbieter wie die Allianz Private Krankenversicherungs-AG, die DKV, die Ergo Direkt und viele weitere. Jeder Versicherer hat unterschiedliche Tarife mit variierenden Leistungsumfängen und Erstattungssätzen. Die Versicherungen unterscheiden sich erheblich in ihren Konditionen, Wartezeiten und Kündigungsfristen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung erfolgt typischerweise durch Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Versicherer prüfen dabei den aktuellen Zahnstatus und können Vorerkrankungen von der Leistung ausschließen oder Risikozuschläge verlangen. Die meisten Tarife sehen Wartezeiten von drei bis acht Monaten vor, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Zudem gibt es häufig gestaffelte Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss.
Leistungsumfang und Versicherungsschutz
Die Leistungen einer Zahnzusatzversicherung variieren je nach gewähltem Tarif erheblich. Basis-Tarife erstatten meist nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz wie Kronen und Brücken. Premium-Tarife hingegen übernehmen bis zu 90 Prozent der Kosten für hochwertige Versorgungen einschließlich Implantaten und Keramikfüllungen. Viele Versicherungen bieten auch Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen, Parodontosebehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen.
Wichtig zu beachten ist, dass Zahnzusatzversicherungen in der Regel keine laufenden oder bereits angeratenen Behandlungen übernehmen. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für zukünftige Behandlungen, die nach Ablauf der Wartezeit notwendig werden. Diese Einschränkung ist ein wesentlicher Aspekt, den Versicherte bei Vertragsabschluss berücksichtigen sollten.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Zahnzusatzversicherungen unterliegen in Deutschland dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Anbieters. Das VVG regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Besonders relevant sind die Bestimmungen zu Kündigungsfristen, Informationspflichten und dem Widerrufsrecht bei Neuverträgen.
Versicherte haben nach Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht, innerhalb dessen sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Nach Ablauf dieser Frist gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. Die Einhaltung der Schriftform und fristgerechte Zustellung sind dabei essenzielle rechtliche Anforderungen.
Abonnementpläne und Preise
Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung variieren stark je nach Leistungsumfang, Eintrittsalter und Zahnzustand des Versicherten. Junge Versicherte mit gesunden Zähnen zahlen deutlich niedrigere Beiträge als ältere Personen oder solche mit bereits vorhandenen Zahnproblemen. Die monatlichen Beiträge können zwischen 10 Euro für einfache Basis-Tarife und über 60 Euro für umfassende Premium-Tarife liegen.
Tarifübersicht nach Leistungsstufen
| Tarifkategorie | Monatlicher Beitrag | Erstattung Zahnersatz | Erstattung Prophylaxe |
|---|---|---|---|
| Basis-Tarif | 10-20 Euro | 50-60% | Nicht enthalten |
| Komfort-Tarif | 25-40 Euro | 70-80% | 50-80 Euro/Jahr |
| Premium-Tarif | 45-65 Euro | 85-90% | 100-150 Euro/Jahr |
Faktoren der Preisgestaltung
Das Eintrittsalter spielt eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung. Wer bereits in jungen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abschließt, profitiert von niedrigeren Monatsbeiträgen, die über die gesamte Vertragslaufzeit stabil bleiben können. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnprobleme, weshalb Versicherer höhere Prämien verlangen. Einige Tarife sehen altersbedingte Beitragssteigerungen vor, während andere mit festen Beiträgen kalkulieren.
Der aktuelle Zahnzustand beeinflusst ebenfalls die Beitragshöhe. Versicherer verlangen bei der Antragstellung detaillierte Angaben zu fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen und bereits vorhandenem Zahnersatz. Fehlende Zähne können zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. Manche Anbieter bieten auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung an, die jedoch deutlich teurer sind und eingeschränkte Leistungen bieten.
Vertragslaufzeit und Beitragsentwicklung
Zahnzusatzversicherungen werden üblicherweise auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängern sich automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt. Die Beiträge können sich im Laufe der Zeit durch Beitragsanpassungen erhöhen, die Versicherer vornehmen dürfen, wenn die Leistungsausgaben die kalkulierten Kosten übersteigen. Solche Anpassungen müssen versicherungsmathematisch begründet und den Versicherten rechtzeitig mitgeteilt werden.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer Zahnzusatzversicherung unterliegt spezifischen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Die meisten Versicherer setzen eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren fest, während der eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden.
Ordentliche Kündigungsfristen
Die reguläre Kündigungsfrist bei Zahnzusatzversicherungen beträgt typischerweise drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr entspricht dabei nicht zwingend dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns. Wenn Sie beispielsweise am 15. März 2023 eine Versicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Versicherungsjahr am 14. März jeden Jahres. Eine Kündigung müsste dann bis spätestens 14. Dezember beim Versicherer eingehen, um zum 14. März des Folgejahres wirksam zu werden.
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungszeitpunkt |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Zum Versicherungsjahresende |
| Nach Beitragserhöhung | 2 Monate | Ab Mitteilung der Erhöhung |
| Nach Leistungsfall | 1 Monat | Nach Regulierung |
Außerordentliches Kündigungsrecht
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Situationen, in denen Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben. Bei Beitragserhöhungen, die nicht auf einer Änderung des Versicherungsumfangs beruhen, steht Versicherten ein Kündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung der Erhöhung zu. Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Erhöhung versicherungsmathematisch begründet ist.
Nach einem Leistungsfall haben sowohl Versicherer als auch Versicherte das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung zu kündigen. Dies gibt beiden Parteien die Möglichkeit, die Geschäftsbeziehung zu beenden, wenn die Zusammenarbeit nicht zufriedenstellend verlaufen ist. Versicherte sollten dieses Recht jedoch sorgfältig abwägen, da ein Wechsel zu einem neuen Anbieter mit erneuten Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen verbunden sein kann.
Gründe für eine Kündigung
Versicherte kündigen ihre Zahnzusatzversicherung aus verschiedenen Gründen. Häufig sind kontinuierliche Beitragssteigerungen ein Motiv, insbesondere wenn diese nicht mehr im Verhältnis zu den erhaltenen Leistungen stehen. Manche Versicherte finden bei anderen Anbietern bessere Konditionen oder umfassendere Leistungspakete zu vergleichbaren oder niedrigeren Preisen.
Unzufriedenheit mit der Leistungsabwicklung ist ein weiterer häufiger Kündigungsgrund. Wenn Versicherer Leistungen ablehnen, die Versicherte für erstattungsfähig hielten, oder wenn die Bearbeitung von Erstattungsanträgen zu lange dauert, führt dies oft zur Kündigung. Auch Änderungen in der persönlichen Lebenssituation, wie der Wechsel in die private Krankenversicherung oder finanzielle Engpässe, können eine Kündigung motivieren.
Wie man Zahnzusatzversicherung per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die rechtlich sicherste Methode, eine Zahnzusatzversicherung zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet das Einschreiben mit Rückschein einen rechtsgültigen Nachweis über den Versand und den Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Dieser Nachweis ist entscheidend, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommt.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Deutsche Gerichte erkennen das Einschreiben mit Rückschein als rechtssicheren Zugangsnachweis an. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben versandt wurde, sondern auch wann es beim Empfänger angekommen ist. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da die Kündigung erst mit Zugang beim Versicherer wirksam wird, nicht bereits mit dem Versanddatum.
Viele Versicherer akzeptieren zwar mittlerweile auch Online-Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen hier weniger eindeutig. E-Mails können in Spam-Ordnern landen oder aus technischen Gründen nicht zugestellt werden. Bei Online-Formularen fehlt oft ein eindeutiger Empfangsnachweis. Die postalische Kündigung per Einschreiben eliminiert diese Unsicherheiten vollständig.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein rechtswirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören Ihre vollständigen persönlichen Daten mit Name, Adresse und Geburtsdatum sowie Ihre Versicherungsnummer oder Vertragsnummer. Diese Angaben ermöglichen dem Versicherer die eindeutige Zuordnung Ihrer Kündigung zum entsprechenden Vertrag.
Das Kündigungsschreiben sollte eine klare Kündigungserklärung enthalten, beispielsweise: "Hiermit kündige ich meinen Zahnzusatzversicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Geben Sie wenn möglich das konkrete Kündigungsdatum an. Falls Sie sich über das genaue Datum unsicher sind, formulieren Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" – der Versicherer ist dann verpflichtet, den frühestmöglichen Kündigungstermin zu berücksichtigen.
Fordern Sie in Ihrem Schreiben explizit eine schriftliche Kündigungsbestätigung an. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass der Versicherer Ihre Kündigung bearbeitet hat. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig, da bei Versicherungsverträgen die Schriftform erforderlich ist. Eine digitale Unterschrift oder ein ausgedrucktes Schreiben ohne Unterschrift erfüllt diese Anforderung nicht.
Korrekte Versandadresse
Die Kündigung muss an die in den Versicherungsbedingungen angegebene Adresse gesendet werden. Viele Versicherer haben spezielle Abteilungen für Kündigungen. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder die Website Ihres Versicherers für die korrekte Kündigungsadresse. Bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG als einem der größten Anbieter lautet die Adresse:
- Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München
Beachten Sie, dass andere Versicherer möglicherweise abweichende Adressen haben. Die DKV Deutsche Krankenversicherung hat beispielsweise ihren Sitz in Köln, die Ergo Direkt in Nürnberg. Verwenden Sie immer die für Ihren spezifischen Versicherer zutreffende Adresse, um Verzögerungen zu vermeiden.
Der Versandprozess Schritt für Schritt
Erstellen Sie zunächst Ihr Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Machen Sie vor dem Versand eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens für Ihre Unterlagen. Diese Kopie dient als Beweismittel, falls später Fragen zum Inhalt Ihrer Kündigung auftreten.
Legen Sie das Kündigungsschreiben in einen Briefumschlag und adressieren Sie diesen korrekt an Ihren Versicherer. Gehen Sie zu einer Postfiliale und versenden Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zusätzlich zu den normalen Portokosten etwa 4,50 Euro, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Der Postmitarbeiter händigt Ihnen einen Einlieferungsbeleg aus, den Sie aufbewahren sollten.
Nach einigen Tagen erhalten Sie den unterschriebenen Rückschein zurück, der bestätigt, dass Ihr Schreiben beim Versicherer angekommen ist. Bewahren Sie sowohl den Einlieferungsbeleg als auch den Rückschein zusammen mit Ihrer Kopie des Kündigungsschreibens auf. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis für die fristgerechte Kündigung.
Postclic als moderne Alternative
Für Versicherte, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, bietet der Dienst Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Einschreiben versenden zu lassen. Der Service übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand des Schreibens, während Sie einen digitalen Nachweis über den Versand erhalten.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Postclic stellt sicher, dass alle rechtlich notwendigen Angaben enthalten sind und das Schreiben formal korrekt gestaltet ist. Der digitale Versandnachweis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein traditioneller Rückschein und kann bei Bedarf als Beweis vorgelegt werden. Besonders für berufstätige Personen, die während der Öffnungszeiten von Postfilialen keine Zeit haben, stellt dies eine wertvolle Erleichterung dar.
Nach der Kündigung
Nachdem Sie Ihre Kündigung versendet haben, sollten Sie innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Versicherer erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Versicherungsendes ausweisen. Prüfen Sie dieses Datum sorgfältig und gleichen Sie es mit Ihrer ursprünglichen Kündigungserklärung ab. Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie umgehend den Versicherer.
Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Beiträge nach dem Kündigungsdatum abgebucht werden. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung. Falls der Versicherer dennoch Beiträge einzieht, widersprechen Sie der Abbuchung bei Ihrer Bank und fordern Sie schriftlich die Rückerstattung beim Versicherer an. Verweisen Sie dabei auf Ihre Kündigung und legen Sie Kopien der Nachweise bei.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen von Versicherten mit Zahnzusatzversicherungen und deren Kündigungsprozessen fallen sehr unterschiedlich aus. Viele Kunden berichten von reibungslosen Kündigungsabläufen, während andere auf Schwierigkeiten und verzögerte Bearbeitungen hinweisen. Diese Unterschiede hängen oft vom jeweiligen Versicherer und der individuellen Situation ab.
Positive Erfahrungen
Versicherte, die ihre Zahnzusatzversicherung per Einschreiben gekündigt haben, berichten mehrheitlich von problemlosen Abläufen. Die Kündigungsbestätigungen treffen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen ein, und die Beitragsabbuchungen werden pünktlich zum Vertragsende eingestellt. Besonders größere Versicherungsgesellschaften mit professionellen Verwaltungsstrukturen wickeln Kündigungen zuverlässig ab.
Kunden schätzen besonders die Rechtssicherheit des Einschreibens. Mehrere Erfahrungsberichte erwähnen Situationen, in denen Versicherer zunächst behaupteten, keine Kündigung erhalten zu haben. In diesen Fällen konnten die Versicherten durch Vorlage des Rückscheins nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen war, woraufhin die Versicherer die Kündigung akzeptierten.
Herausforderungen und Probleme
Einige Versicherte berichten von Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Kündigungen. Manche Versicherer reagieren erst nach mehrmaliger Nachfrage mit einer Kündigungsbestätigung. In solchen Fällen ist es wichtig, hartnäckig zu bleiben und notfalls mit rechtlichen Schritten zu drohen. Der Rückschein des Einschreibens ist dabei das entscheidende Beweismittel.
Problematisch kann auch die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge sein, wenn die Kündigung während eines laufenden Versicherungsjahres erfolgt. Einige Versicherer behalten anteilige Beiträge ein oder rechnen diese gegen ausstehende Leistungen auf. Versicherte sollten in solchen Fällen genau prüfen, ob diese Praxis vertraglich gedeckt ist, und gegebenenfalls widersprechen.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihrer Kündigung frühzeitig, mindestens vier Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, alle notwendigen Informationen zusammenzustellen und eventuelle Rückfragen zu klären. Suchen Sie Ihre Versicherungsunterlagen heraus und notieren Sie Ihre Vertragsnummer, das Versicherungsbeginn-Datum und die Kündigungsadresse.
Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie eventuell noch laufende Behandlungen haben, für die Sie Erstattungen erwarten. Reichen Sie alle offenen Rechnungen vor der Kündigung ein, da nach Vertragsende keine Leistungsansprüche mehr bestehen. Klären Sie mit Ihrem Zahnarzt, ob geplante Behandlungen noch vor dem Kündigungstermin abgeschlossen werden können.
Falls Sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, schließen Sie den neuen Vertrag erst ab, nachdem Sie die Kündigungsbestätigung für die alte Versicherung erhalten haben. Dies vermeidet eine Doppelversicherung und die damit verbundenen unnötigen Kosten. Beachten Sie jedoch, dass beim Wechsel erneut Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen anfallen können.
Dokumentation und Aufbewahrung
Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Dokumente rund um Ihre Kündigung sammeln. Dazu gehören Kopien des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg, der Rückschein, die Kündigungsbestätigung und alle weitere Korrespondenz mit dem Versicherer. Diese Dokumentation ist wichtig, falls später Fragen oder Probleme auftreten.
Bewahren Sie diese Unterlagen mindestens drei Jahre nach Vertragsende auf. Dies entspricht der regelmäßigen Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche. In dieser Zeit können noch Forderungen oder Erstattungsansprüche auftauchen, für die Sie Nachweise benötigen. Eine sorgfältige Dokumentation schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und ermöglicht es Ihnen, eigene Ansprüche durchzusetzen.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Manche Versicherer bieten die Möglichkeit, den Tarif zu wechseln oder anzupassen, ohne den Vertrag komplett zu beenden. Ein Tarifwechsel innerhalb derselben Gesellschaft kann Vorteile haben, da bereits erworbene Alterungsrückstellungen erhalten bleiben und keine neuen Wartezeiten anfallen.
Bei finanziellen Engpässen können Sie auch eine vorübergehende Beitragsfreistellung oder Beitragsreduzierung anfragen. Einige Versicherer bieten solche Optionen für Zeiten von Arbeitslosigkeit oder anderen Notlagen an. Dies ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, ohne die vollen Beiträge zahlen zu müssen.
Wenn Sie mit den Leistungen unzufrieden sind, führen Sie zunächst ein Gespräch mit Ihrem Versicherer. Oft lassen sich Missverständnisse klären oder Kompromisse finden. Dokumentieren Sie solche Gespräche schriftlich und fordern Sie Bestätigungen für getroffene Vereinbarungen an. Erst wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind, sollten Sie die endgültige Kündigung in Betracht ziehen.