1. számú lemondási szolgáltatás Austria országban
Szerződésszám:
Címzett:
Lemondási Osztály – A1
Donau-City-Straße 11
1220 Wien
Tárgy: Szerződés felmondása – Tanúsított e-mail értesítés
Tisztelt Hölgyem/Uram,
Ezúton értesítem Önöket arról, hogy felmondóm a A1 szolgáltatásra vonatkozó számú szerződést. Ez az értesítés határozott, egyértelmű és félreérthetetlen szándékot jelent a szerződés felmondására, a lehető legkorábbi időponttól vagy az alkalmazandó szerződéses felmondási időnek megfelelően.
Kérem, hogy tegyék meg az összes szükséges intézkedést annak érdekében, hogy:
– a tényleges felmondási dátumtól kezdődően szüntessék meg minden számlázást;
– írásban erősítsék meg ennek a kérelemnek a megfelelő kézhezvételét;
– és adott esetben küldjék el nekem a végső kimutatást vagy az egyenleg megerősítését.
Ezt a felmondást tanúsított e-mailben küldöm el Önöknek. A küldés, az időbélyeg és a tartalom integritása megállapított, ami egyenértékű bizonyítékká teszi, amely megfelel az elektronikus bizonyíték követelményeinek. Rendelkeznek tehát minden szükséges elemmel ahhoz, hogy ezt a felmondást megfelelően feldolgozzák, az írásbeli értesítésre és a szerződési szabadságra vonatkozó alkalmazandó elvekkel összhangban.
A Fogyasztóvédelmi törvénynek és az adatvédelmi szabályozásnak megfelelően azt is kérem, hogy:
– töröljék az összes személyes adatomat, amelyek nem szükségesek jogi vagy könyvelési kötelezettségeik teljesítéséhez;
– zárjanak be minden kapcsolódó személyes fiókot;
– és erősítsék meg az adatok hatékony törlését az adatvédelemre vonatkozó alkalmazandó jogoknak megfelelően.
Megőrzöm ennek az értesítésnek a teljes másolatát, valamint a küldés igazolását.
Tisztelettel,
12/01/2026
So beenden Sie Ihren A1 Mobilfunkvertrag erfolgreich
Über A1
A1 Telekom Austria AG ist eines der führenden Telekommunikationsunternehmen im österreichischen Markt und bietet ein breites Spektrum an Mobilfunk-, Internet- und Festnetzdienstleistungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Wien und betreut Millionen von Kunden in Österreich sowie in mehreren mittel- und osteuropäischen Ländern. Obwohl A1 primär in Österreich tätig ist, nutzen auch einige deutsche Kunden die Dienste des Unternehmers, insbesondere in grenznahen Regionen oder bei internationalen Geschäftsbeziehungen.
Die Geschichte von A1 reicht zurück bis zur Gründung der österreichischen Telekom und hat sich über die Jahre zu einem modernen Dienstleister entwickelt, der innovative Technologien und umfassende Kommunikationslösungen anbietet. Das Unternehmen gehört zur América Móvil Gruppe und profitiert von internationaler Expertise im Telekommunikationssektor. A1 bietet neben klassischen Mobilfunktarifen auch Internetlösungen, Festnetztelefonie, TV-Dienste und verschiedene Zusatzservices für Privat- und Geschäftskunden an.
Für Kunden, die ihre Verträge mit A1 beenden möchten, ist es wichtig zu verstehen, dass die Kündigungsabwicklung über die österreichische Zentrale erfolgt. Dies gilt auch für deutsche Kunden, die möglicherweise Verträge mit A1 abgeschlossen haben. Die korrekte Adressierung und Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen sind dabei von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden und eine reibungslose Vertragsbeendigung zu gewährleisten.
Abonnementpläne und Preise
Mobilfunktarife für Privatkunden
A1 bietet eine Vielzahl von Mobilfunktarifen, die auf unterschiedliche Nutzerbedürfnisse zugeschnitten sind. Die Tarifstruktur reicht von günstigen Einstiegstarifen für Wenignutzer bis hin zu Premium-Paketen mit unbegrenztem Datenvolumen für intensive Smartphone-Nutzer. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei an der inkludierten Datenmenge, der Netzqualität und zusätzlichen Leistungen wie Roaming-Optionen oder Streaming-Diensten.
| Tarifkategorie | Datenvolumen | Preisbereich | Vertragslaufzeit |
|---|---|---|---|
| Einsteiger | 5-10 GB | 15-25 Euro | 24 Monate |
| Standard | 20-40 GB | 25-40 Euro | 24 Monate |
| Premium | Unbegrenzt | 40-60 Euro | 24 Monate |
| Prepaid | Variabel | 10-30 Euro | Keine Bindung |
Internet- und Festnetzangebote
Neben Mobilfunktarifen bietet A1 auch Breitband-Internetlösungen für den Heimgebrauch an. Diese Angebote umfassen verschiedene Geschwindigkeitsstufen von Basis-DSL bis hin zu Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsverbindungen. Viele Pakete beinhalten zusätzlich Festnetztelefonie und TV-Dienste, was sie zu Komplettlösungen für die Hauskommunikation macht. Die Preise variieren je nach gewählter Bandbreite und den inkludierten Zusatzleistungen erheblich.
Geschäftskunden erhalten speziell zugeschnittene Tarife, die auf die Anforderungen von Unternehmen ausgerichtet sind. Diese beinhalten oft Mehrfachanschlüsse, erweiterte Service-Level-Agreements und spezielle Support-Optionen. Die Vertragslaufzeiten bei Geschäftskunden können flexibler gestaltet sein, erfordern jedoch oft längere Kündigungsfristen.
Zusatzoptionen und Servicepakete
A1 bietet zahlreiche Zusatzoptionen, die zu den Basistarifen hinzugebucht werden können. Dazu gehören internationale Roaming-Pakete, Datenvolumen-Aufstockungen, Premium-Support-Services und Geräteschutzversicherungen. Streaming-Dienste wie Musik- oder Video-Plattformen werden teilweise als Bundle-Angebote integriert. Diese Zusatzleistungen erhöhen natürlich die monatlichen Kosten, können aber für bestimmte Nutzergruppen einen erheblichen Mehrwert bieten.
Kündigungsbedingungen
Vertragslaufzeiten und Mindestvertragsdauer
Die meisten A1-Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, was im Telekommunikationssektor üblich ist. Diese Bindungsfrist ermöglicht es dem Anbieter, subventionierte Gerätepreise anzubieten und kalkulierbare Einnahmen zu generieren. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um weitere zwölf Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Einige Tarife bieten auch kürzere Laufzeiten von zwölf Monaten oder sind als monatlich kündbare Optionen verfügbar, allerdings meist zu höheren Grundgebühren.
Kündigungsfristen beachten
Die ordentliche Kündigungsfrist bei A1 beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass Kunden spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages ihre Kündigung einreichen müssen, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten muss die Kündigung also spätestens im 21. Vertragsmonat beim Unternehmen eingehen. Diese Frist ist deutlich länger als bei vielen deutschen Anbietern, wo oft nur einen Monat Kündigungsfrist üblich ist.
| Vertragstyp | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Standardvertrag | 24 Monate | 3 Monate | 12 Monate |
| Kurzlaufzeit | 12 Monate | 3 Monate | 12 Monate |
| Monatlich kündbar | Keine | 1 Monat | Monatlich |
| Prepaid | Keine | Jederzeit | Keine |
Sonderkündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es bestimmte Situationen, in denen Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Dies ist beispielsweise der Fall bei erheblichen Preiserhöhungen, die über die vertraglich vereinbarte Inflationsanpassung hinausgehen. Auch bei gravierenden Leistungsstörungen, die trotz mehrfacher Reklamation nicht behoben werden, kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Ein Umzug ins Ausland oder in Gebiete ohne Netzabdeckung kann ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellen.
Bei Tod des Vertragsnehmers haben die Erben das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch bei nachweislicher Zahlungsunfähigkeit können besondere Kündigungsregelungen greifen. Es ist wichtig zu beachten, dass Sonderkündigungsrechte in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes geltend gemacht werden müssen, typischerweise innerhalb von vier Wochen.
Rechtliche Grundlagen bei grenzüberschreitenden Verträgen
Für deutsche Kunden, die einen Vertrag mit dem österreichischen Unternehmen A1 abgeschlossen haben, gelten grundsätzlich die österreichischen Vertragsbedingungen. Allerdings können auch EU-weite Verbraucherschutzrichtlinien relevant sein, insbesondere wenn der Vertrag als Fernabsatzgeschäft zustande gekommen ist. In solchen Fällen besteht möglicherweise ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss. Bei Streitigkeiten über die Vertragsbeendigung kann die Frage der Gerichtsbarkeit komplex werden, weshalb eine sorgfältige Dokumentation aller Kündigungsschritte besonders wichtig ist.
Wie man A1 per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode zur Beendigung eines Vertrages mit A1. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet ein postalisch versandtes Kündigungsschreiben einen unwiderlegbaren Nachweis über den Zugang beim Empfänger. Der Rückschein dokumentiert genau, wann das Schreiben zugestellt wurde, was bei späteren Streitigkeiten über die Einhaltung von Kündigungsfristen entscheidend sein kann.
Viele Telekommunikationsunternehmen akzeptieren zwar mittlerweile auch Online-Kündigungen, jedoch können technische Probleme, Serverausfälle oder Übertragungsfehler dazu führen, dass die Kündigung nicht ordnungsgemäß registriert wird. Bei telefonischen Kündigungen fehlt oft die schriftliche Bestätigung, und es kann zu Missverständnissen über den genauen Kündigungszeitpunkt kommen. Ein per Einschreiben versandter Brief hingegen schafft Rechtssicherheit und ist im Zweifelsfall vor Gericht verwertbar.
Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Dazu gehören zunächst die vollständigen persönlichen Daten des Kündigenden, also Name, Vorname und die aktuelle Adresse. Ebenso wichtig ist die eindeutige Identifikation des zu kündigenden Vertrages durch Angabe der Kundennummer, Vertragsnummer oder Rufnummer. Ohne diese Informationen kann A1 die Kündigung möglicherweise nicht dem richtigen Vertrag zuordnen.
Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Es empfiehlt sich, das gewünschte Vertragsende explizit zu nennen, auch wenn man sich nicht sicher ist, ob die Frist korrekt berechnet wurde. Zusätzlich sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsendes gebeten werden.
Die korrekte Adressierung
Für die Kündigung eines A1-Vertrages muss das Schreiben an die offizielle Kündigungsadresse des Unternehmens gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- A1 Telekom Austria AG, Kündigungsabteilung, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien
Es ist wichtig, die Adresse exakt so zu verwenden und das Schreiben ausdrücklich an die Kündigungsabteilung zu richten. Dies stellt sicher, dass das Schreiben intern schnell an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Bei falscher Adressierung kann es zu Verzögerungen kommen, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Versand per Einschreiben mit Rückschein
Der Versand sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Der Rückschein dient als Zustellnachweis und dokumentiert das genaue Datum der Zustellung. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist. Der Rückschein sollte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens sorgfältig aufbewahrt werden, idealerweise für mindestens drei Jahre nach Vertragsende.
Beim Gang zur Post sollte man darauf achten, dass der Brief korrekt frankiert und als Einschreiben mit Rückschein aufgegeben wird. Die Postmitarbeiter stellen eine Einlieferungsquittung aus, die ebenfalls aufbewahrt werden sollte. Diese Quittung beweist, dass das Schreiben tatsächlich zur Post gegeben wurde. Für Kündigungen ins Ausland, wie in diesem Fall nach Österreich, sollte man mit einer Zustelldauer von etwa drei bis fünf Werktagen rechnen.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Kunden, die den Aufwand des postalischen Versands minimieren möchten, bietet der Dienst Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und kümmert sich dann um den professionellen Druck und Versand per Einschreiben. Der Vorteil liegt nicht nur in der Zeitersparnis, sondern auch in der Sicherheit, dass alle formalen Anforderungen korrekt erfüllt werden. Die Plattform bietet zudem einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung.
Durch die Nutzung solcher Dienste entfällt der Gang zur Post, und man muss sich nicht um Briefpapier, Umschläge oder Frankierung kümmern. Die professionelle Formatierung des Kündigungsschreibens stellt sicher, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind und das Schreiben einen seriösen Eindruck macht. Der digitale Zustellnachweis ist rechtlich gleichwertig mit dem klassischen Rückschein und kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Besonders bei internationalen Kündigungen, wie im Fall von A1 nach Österreich, kann dies die Abwicklung erheblich vereinfachen.
Nachverfolgung und Bestätigung
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte man die Zustellung aktiv nachverfolgen. Bei Verwendung eines Einschreibens erhält man eine Sendungsnummer, mit der sich der Zustellstatus online verfolgen lässt. Sobald der Rückschein zurückkommt, hat man den endgültigen Beweis für die fristgerechte Zustellung. Falls innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung keine Kündigungsbestätigung von A1 eingeht, sollte man proaktiv nachfragen.
Die Kündigungsbestätigung sollte das genaue Datum des Vertragsendes enthalten sowie Informationen über eventuell noch offene Zahlungen oder die Rücksendung von Geräten. Diese Bestätigung sollte sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass das Vertragsende korrekt berechnet wurde. Bei Unstimmigkeiten sollte man umgehend schriftlich widersprechen und auf die Einhaltung der ursprünglichen Kündigungserklärung bestehen.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe bei A1
Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung ihres A1-Vertrages. Ein häufiger Grund sind günstigere Angebote bei Konkurrenzanbietern, insbesondere nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, wenn die anfänglichen Rabatte auslaufen. Viele Kunden berichten, dass die Preise nach den ersten 24 Monaten deutlich steigen, während andere Anbieter attraktivere Konditionen für Neukunden bieten. Der Wechsel zu einem lokalen deutschen Anbieter ist für deutsche Kunden oft naheliegend, da dies die Kommunikation und Vertragsabwicklung vereinfacht.
Ein weiterer häufiger Kündigungsgrund sind Unzufriedenheit mit der Netzqualität oder dem Kundenservice. Obwohl A1 in Österreich über ein gut ausgebautes Netz verfügt, können deutsche Kunden in grenzfernen Regionen Einschränkungen erleben. Auch Probleme bei der Erreichbarkeit des Kundenservice, insbesondere bei grenzüberschreitenden Anfragen, werden oft als Kündigungsgrund genannt. Lange Wartezeiten in Hotlines und unzureichende Problemlösungen führen bei vielen Kunden zu Frustration.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei A1 sind gemischt. Viele berichten von einer reibungslosen Abwicklung, wenn alle Formalien korrekt eingehalten wurden. Die Kündigungsbestätigung erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens. Positiv wird oft hervorgehoben, dass A1 keine aggressiven Rückgewinnungsversuche unternimmt und die Entscheidung des Kunden respektiert.
Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die von Verzögerungen oder Problemen bei der Kündigungsabwicklung berichten. Einige Kunden mussten mehrfach nachfragen, um eine Kündigungsbestätigung zu erhalten. In Einzelfällen kam es zu Unstimmigkeiten über das korrekte Vertragsende oder über noch offene Forderungen. Besonders problematisch kann die Situation werden, wenn Geräte im Rahmen eines Vertrages finanziert wurden und die Restschuld noch nicht vollständig beglichen ist.
Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Um Probleme bei der Kündigung zu vermeiden, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Erstens ist es ratsam, die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu verschicken, sondern sich einen Zeitpuffer zu lassen. Auch wenn die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, sollte man die Kündigung lieber vier Monate vor dem gewünschten Vertragsende versenden, um eventuelle Verzögerungen auszugleichen. Dies gibt auch ausreichend Zeit, um bei Problemen nachzufassen.
Zweitens sollte man vor der Kündigung alle Vertragsunterlagen gründlich prüfen und die eigene Kundennummer sowie Vertragsnummer bereithalten. Eine Kopie des ursprünglichen Vertrages kann hilfreich sein, um die vereinbarten Konditionen und Laufzeiten zu verifizieren. Auch alle bisherigen Korrespondenz mit A1 sollte aufbewahrt werden, da diese bei Streitigkeiten relevant werden kann.
Umgang mit Zusatzleistungen und Geräten
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Zusatzleistungen und finanzierte Geräte. Wenn zum Vertrag ein Smartphone oder Router gehört, der noch nicht vollständig abbezahlt ist, muss die Restschuld in der Regel mit der Kündigung beglichen werden. A1 wird in der Kündigungsbestätigung die Höhe der Restschuld mitteilen und eine Rechnung ausstellen. Es ist wichtig, diese Rechnung fristgerecht zu begleichen, um Mahngebühren oder rechtliche Schritte zu vermeiden.
Geliehene Geräte wie Router oder TV-Boxen müssen nach Vertragsende zurückgesendet werden. Hierfür sollte man sich von A1 ein Rücksendeetikett zusenden lassen und die Geräte sorgfältig verpacken. Es empfiehlt sich, die Rücksendung ebenfalls per Einschreiben oder zumindest mit Sendungsverfolgung durchzuführen, um einen Nachweis über die Rückgabe zu haben. Andernfalls können Gebühren für nicht zurückgegebene Geräte erhoben werden.
Portierung der Rufnummer
Kunden, die ihre Mobilfunknummer behalten möchten, sollten rechtzeitig eine Rufnummernportierung beantragen. Dies kann bereits vor dem eigentlichen Vertragsende beim neuen Anbieter beantragt werden. Die Portierung ist gesetzlich geregelt und muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein. A1 darf für die Freigabe der Rufnummer eine Gebühr erheben, die jedoch gesetzlich begrenzt ist. Es ist wichtig, die Portierung nicht zu früh zu beantragen, da die Rufnummer dann bereits vor Vertragsende zum neuen Anbieter übertragen wird.
Vorbereitung auf den Anbieterwechsel
Parallel zur Kündigung sollte man sich frühzeitig um einen neuen Anbieter kümmern. Ein nahtloser Übergang ist wichtig, um keine Ausfallzeiten bei der Mobilfunk- oder Internetnutzung zu erleben. Viele deutsche Anbieter wie Telekom, Vodafone oder O2 bieten Wechselprämien oder übernehmen sogar die Kündigungsabwicklung beim alten Anbieter. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Netzqualität und Kundenservice zu achten.
Bei einem Wechsel von einem österreichischen zu einem deutschen Anbieter sollte man bedenken, dass sich die Vertragsbedingungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden können. Deutsche Telekommunikationsverträge unterliegen dem deutschen Telekommunikationsgesetz, das teilweise verbraucherfreundlichere Regelungen vorsieht, etwa kürzere Kündigungsfristen nach der Mindestvertragslaufzeit. Auch die Preistransparenz und Informationspflichten sind in Deutschland oft strenger geregelt.
Abschließende Überprüfung und Dokumentation
Nach erfolgreicher Kündigung und Vertragsende sollte man die finale Abrechnung von A1 sorgfältig prüfen. Diese sollte keine laufenden Gebühren mehr enthalten, sondern nur noch eventuell anteilige Kosten bis zum Vertragsende oder Restschulden für Geräte. Alle Unterlagen zur Kündigung, einschließlich Kündigungsschreiben, Rückschein, Kündigungsbestätigung und Endabrechnung, sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Dies entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche.
Falls nach Vertragsende noch Abbuchungen von A1 erfolgen, sollte man umgehend widersprechen und die Bank über die unrechtmäßige Abbuchung informieren. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandaten kann man diese innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Es empfiehlt sich, das Lastschriftmandat bei A1 nach Vertragsende explizit zu widerrufen, um unberechtigte Abbuchungen von vornherein zu verhindern. Eine schriftliche Dokumentation aller Schritte schützt vor späteren Missverständnissen und erleichtert die Klärung eventueller Unstimmigkeiten.