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49-Euro-Ticket
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53003 Bonn Germany
Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – 49-Euro-Ticket
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53003 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes 49-Euro-Ticket. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


26/02/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
49-Euro-Ticket
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Im Interesse der Transparenz und Prävention ist es wichtig, an die Grenzen zu erinnern, die jedem dematerialisierten Versanddienst innewohnen, selbst wenn dieser zeitgestempelt, verfolgt und zertifiziert ist. Die Garantien betreffen den Versand und den technischen Nachweis, niemals jedoch das Verhalten, die Sorgfalt oder die Entscheidungen des Empfängers.

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  • die Gültigkeit einer falschen oder veralteten Adresse.
  • dass der Empfänger den rechtlichen Umfang des Briefes nicht anfechtet.

So kündigen Sie Ihr 49-Euro-Ticket problemlos

Über das 49-Euro-Ticket

Das 49-Euro-Ticket, offiziell als Deutschlandticket bezeichnet, revolutionierte seit seiner Einführung im Mai 2023 den öffentlichen Personennahverkehr in Deutschland. Dieses bundesweit gültige Abonnement ermöglicht unbegrenzte Fahrten in allen Verkehrsverbünden mit Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen. Das Ticket kann bei verschiedenen Verkehrsanbietern wie der Deutschen Bahn, lokalen Verkehrsverbünden oder über spezielle Apps erworben werden.

Als digitales Abonnement konzipiert, bietet das 49-Euro-Ticket eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Monatstickets und ersetzt das zuvor eingeführte 9-Euro-Ticket. Die Verwaltung erfolgt hauptsächlich digital über Apps oder Online-Portale der jeweiligen Verkehrsanbieter. Trotz der digitalen Ausrichtung behalten Fahrgäste das Recht, ihr Abonnement auf traditionellem Wege per Post zu kündigen, was in vielen Fällen die rechtssicherste Methode darstellt.

Die Zuständigkeit für die Kündigung liegt immer beim ursprünglichen Vertragspartner, also dem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund, bei dem das Ticket erworben wurde. Dies kann die Deutsche Bahn, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, der Hamburger Verkehrsverbund oder einer von über hundert anderen Anbietern sein. Diese dezentrale Struktur erfordert besondere Aufmerksamkeit bei der Kündigungsadressierung.

Abonnementpläne und Preise

Aktuelle Preisgestaltung

Das Deutschlandticket folgt einem transparenten und einheitlichen Preismodell, das bundesweit gilt. Der monatliche Preis beträgt regulär 49 Euro, wobei verschiedene Anbieter unterschiedliche Zahlungsmodalitäten anbieten können.

TickettypMonatlicher PreisGültigkeitKündigungsfrist
Deutschlandticket Standard49,00 €Bundesweit ÖPNVBis zum 10. des Monats
Deutschlandticket ermäßigtVariiert nach AnbieterBundesweit ÖPNVBis zum 10. des Monats

Besondere Tarifvarianten

Einige Verkehrsverbünde bieten ermäßigte Varianten für bestimmte Personengruppen an. Studierende, Auszubildende oder Empfänger von Sozialleistungen können teilweise von reduzierten Preisen profitieren. Diese Ermäßigungen werden jedoch nicht einheitlich von allen Anbietern gewährt und unterliegen spezifischen Bedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes.

Die Abrechnung erfolgt üblicherweise monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren. Einige Anbieter ermöglichen auch die Zahlung per Kreditkarte oder andere digitale Zahlungsmethoden. Ein jährliches Abonnement mit Preisvorteil existiert beim Deutschlandticket nicht, da es bewusst als flexibles Monatsabonnement konzipiert wurde.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen der Kündigung

Die Kündigungsbedingungen des 49-Euro-Tickets unterliegen den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens sowie den allgemeinen deutschen Vertragsrechtsbestimmungen. Als Abonnementvertrag kann das Deutschlandticket grundsätzlich zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird.

Die bundesweit einheitliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende, wobei die Kündigung spätestens bis zum zehnten Tag des Monats beim Vertragspartner eingegangen sein muss. Eine Kündigung, die beispielsweise am 11. Januar eingeht, wird erst zum Ende Februar wirksam, sodass noch für Februar bezahlt werden muss.

Fristen und Termine im Überblick

KündigungseingangLetzte AbbuchungVertragsendeBeispiel
Bis 10. JanuarJanuar31. JanuarKündigung am 8. Januar
Bis 10. FebruarFebruar28./29. FebruarKündigung am 10. Februar
Nach 10. MärzApril30. AprilKündigung am 15. März

Sonderkündigungsrechte

Neben der ordentlichen Kündigung existieren Sonderkündigungsrechte, die eine außerordentliche Beendigung des Abonnements ermöglichen. Ein Umzug ins Ausland, eine schwere Erkrankung, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich macht, oder der Tod des Vertragsnehmers berechtigen zu einer außerordentlichen Kündigung. In diesen Fällen müssen entsprechende Nachweise wie Abmeldebescheinigungen oder ärztliche Atteste beigefügt werden.

Auch bei Preiserhöhungen steht Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht zu. Sollte der Preis von 49 Euro angehoben werden, müssen Verkehrsunternehmen dies rechtzeitig ankündigen und Kunden die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung einräumen. Dieses Recht muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.

Wie man das 49-Euro-Ticket per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Obwohl viele Anbieter digitale Kündigungswege anbieten, bleibt die postalische Kündigung per Einschreiben die rechtssicherste Methode. Sie bietet einen unwiderlegbaren Zugangsnachweis, der bei eventuellen Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt entscheidend sein kann. Digitale Systeme können technische Fehler aufweisen, E-Mails im Spam-Ordner landen oder Online-Formulare Übertragungsprobleme haben.

Das deutsche Vertragsrecht erkennt die Schriftform als besonders beweiskräftig an. Ein per Einschreiben mit Rückschein versandtes Kündigungsschreiben dokumentiert nicht nur das Absendedatum, sondern auch den Zugang beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, da für die Fristwahrung der Zugang beim Vertragspartner maßgeblich ist, nicht das Absendedatum.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören die vollständige Adresse des Absenders, die Kundennummer oder Vertragsnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung und das gewünschte Vertragsende. Die Unterschrift sollte handschriftlich erfolgen, da dies die Authentizität des Schreibens unterstreicht.

Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Vermeiden Sie lange Erklärungen oder Rechtfertigungen für die Kündigung, da diese rechtlich nicht erforderlich sind und möglicherweise zu Missverständnissen führen können. Eine höfliche, aber bestimmte Formulierung ist angemessen.

Ermittlung der korrekten Kündigungsadresse

Die größte Herausforderung bei der Kündigung des Deutschlandtickets besteht darin, die korrekte Adresse des Vertragspartners zu ermitteln. Diese Information findet sich in den Vertragsunterlagen, auf der Rechnung oder in der App des jeweiligen Anbieters. Bei einem über die Deutsche Bahn abgeschlossenen Abonnement lautet die Kündigungsadresse:

  • Deutsche Bahn AG, Kundenservice, Postfach 11 03 35, 53003 Bonn

Wurde das Ticket jedoch bei einem anderen Verkehrsverbund erworben, muss die Kündigung an diesen gerichtet werden. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat beispielsweise eine eigene Kündigungsadresse, ebenso wie der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund oder die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein. Eine Verwechslung kann dazu führen, dass die Kündigung nicht fristgerecht bearbeitet wird.

Versand per Einschreiben

Der Versand sollte ausschließlich per Einschreiben erfolgen, idealerweise mit Rückschein. Bei der Deutschen Post kostet ein Einschreiben Einwurf etwa 2,65 Euro, ein Einschreiben mit Rückschein circa 4,85 Euro. Die höhere Investition lohnt sich, da der Rückschein als gerichtsfester Zugangsnachweis dient.

Bewahren Sie alle Belege auf, einschließlich der Quittung der Post und des zurückgesandten Rückscheins. Diese Dokumente sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden, um bei eventuellen Nachforderungen oder Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt gewappnet zu sein.

Alternative: Professionelle Kündigungsservices

Für Personen, die den Aufwand der postalischen Kündigung scheuen oder sich bezüglich der korrekten Adressierung unsicher sind, bieten Services wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Dienste übernehmen den gesamten Prozess der Brieferstellung, des Drucks und des nachverfolgten Versands. Der Vorteil liegt in der professionellen Formatierung, der automatischen Adressermittlung und dem digitalen Versandnachweis.

Postclic erstellt auf Basis Ihrer Angaben ein rechtssicheres Kündigungsschreiben, druckt dieses aus und versendet es per Einschreiben an die korrekte Adresse. Sie erhalten eine digitale Bestätigung über den Versand sowie später über den Zugang beim Empfänger. Dies spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko von Formfehlern oder Adressierungsfehlern.

Nach dem Versand

Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Verkehrsunternehmen erhalten. Falls diese nicht innerhalb von zwei Wochen eintrifft, empfiehlt sich eine telefonische Nachfrage unter Angabe der Sendungsnummer des Einschreibens. Überprüfen Sie zudem Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass nach dem vereinbarten Vertragsende keine weiteren Abbuchungen erfolgen.

Sollte trotz ordnungsgemäßer Kündigung weiterhin abgebucht werden, widersprechen Sie der Lastschrift bei Ihrer Bank und setzen Sie sich umgehend schriftlich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung. Legen Sie Kopien Ihrer Kündigungsunterlagen und des Einschreibenbelegs bei.

Kundenbewertungen und Tipps

Häufige Kündigungsgründe

Die Gründe für eine Kündigung des 49-Euro-Tickets sind vielfältig. Viele Nutzer entscheiden sich für die Kündigung, weil sich ihre Mobilitätsbedürfnisse geändert haben. Der Wechsel zum Homeoffice, ein Umzug in eine ländliche Region mit schlechter ÖPNV-Anbindung oder die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugs machen das Abonnement überflüssig.

Andere Kunden kündigen aufgrund von Unzufriedenheit mit der Servicequalität, häufigen Verspätungen oder überfüllten Zügen. Auch finanzielle Gründe spielen eine Rolle, insbesondere wenn das Ticket nicht ausreichend genutzt wird und sich die monatliche Investition nicht rechnet. Studierende wechseln möglicherweise zu vergünstigten Semestertickets ihrer Hochschule.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Beginnen Sie den Kündigungsprozess frühzeitig, idealerweise bereits Anfang des Monats, um die Frist zum zehnten sicher einzuhalten. Berücksichtigen Sie dabei auch Postlaufzeiten und mögliche Verzögerungen. In der Vorweihnachtszeit oder während der Ferienzeiten kann die Postzustellung länger dauern.

Fotografieren oder scannen Sie Ihr Kündigungsschreiben vor dem Versand. Diese digitale Kopie dient als zusätzliche Absicherung und kann bei Bedarf schnell vorgelegt werden. Notieren Sie sich das Datum des Versands und die Sendungsnummer des Einschreibens.

Erfahrungen mit verschiedenen Anbietern

Die Kündigungserfahrungen variieren je nach Vertragspartner erheblich. Während größere Verkehrsverbünde und die Deutsche Bahn über etablierte Kündigungsprozesse verfügen, berichten Kunden kleinerer regionaler Anbieter gelegentlich von längeren Bearbeitungszeiten. Generell wird die Bearbeitung postalischer Kündigungen als zuverlässiger eingeschätzt als digitale Alternativen.

Einige Anbieter bestätigen Kündigungen automatisch per E-Mail, andere versenden eine postalische Bestätigung. Falls Sie nach drei Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie proaktiv nachfragen. Die meisten Verkehrsunternehmen sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar und können den Status Ihrer Kündigung überprüfen.

Vermeidung typischer Fehler

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Kündigungsadresse. Senden Sie die Kündigung niemals an eine allgemeine Servicestelle oder an die falsche Unternehmensadresse. Überprüfen Sie die Adresse mehrfach anhand Ihrer Vertragsunterlagen. Ein weiterer Fehler ist die Nichteinhaltung der Schriftform oder das Fehlen wichtiger Angaben wie der Kundennummer.

Viele Kunden unterschätzen die Bedeutung der Fristwahrung. Eine Kündigung, die auch nur einen Tag nach dem zehnten des Monats eingeht, verschiebt das Vertragsende um einen ganzen Monat. Planen Sie daher einen Puffer ein und versenden Sie die Kündigung spätestens am fünften des Monats.

Rechtliche Absicherung

Bewahren Sie alle kündigungsrelevanten Unterlagen systematisch auf. Dazu gehören der Kündigungsbrief in Kopie, der Einschreibenbeleg, der Rückschein, eventuelle Kündigungsbestätigungen und Kontoauszüge der letzten Monate. Diese Dokumentation ist bei Streitigkeiten über Kündigungszeitpunkte oder ungerechtfertigte Abbuchungen unverzichtbar.

Sollte es trotz ordnungsgemäßer Kündigung zu Problemen kommen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Diese kostenlose Einrichtung vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen und kann häufig eine außergerichtliche Einigung herbeiführen.

Die postalische Kündigung des 49-Euro-Tickets erfordert Sorgfalt und Beachtung formaler Anforderungen, bietet aber die größte Rechtssicherheit. Mit der richtigen Vorbereitung, der korrekten Adressierung und einem rechtzeitigen Versand per Einschreiben stellen Sie sicher, dass Ihr Abonnement fristgerecht beendet wird und keine unerwünschten Folgekosten entstehen.

Ähnliche Kündigungsdienste

FAQ

Das 49-Euro-Ticket, offiziell als Deutschlandticket bekannt, bietet im Vergleich zum 9-Euro-Ticket eine bundesweite Gültigkeit für unbegrenzte Fahrten in allen Verkehrsverbünden, einschließlich Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen. Es ist als digitales Abonnement konzipiert, was eine einfachere Verwaltung über Apps und Online-Portale ermöglicht. Zudem bietet es eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Monatstickets.

Das 49-Euro-Ticket kann bei verschiedenen Anbietern erworben werden, darunter die Deutsche Bahn und lokale Verkehrsverbünde. Der Kauf ist sowohl über spezielle Apps als auch über die Online-Portale der jeweiligen Anbieter möglich. Achten Sie darauf, die für Sie passende Zahlungsmethode auszuwählen, da diese je nach Anbieter variieren kann.

Um das 49-Euro-Ticket zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist ratsam, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Die Kündigungsfrist beträgt bis zum 10. des Monats, sodass Sie sicherstellen sollten, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim ursprünglichen Vertragspartner, dem Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund, eingeht.

Ja, das 49-Euro-Ticket bietet die Möglichkeit von ermäßigten Preisen, die jedoch je nach Anbieter variieren können. Es ist empfehlenswert, sich direkt bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund zu informieren, um die genauen Konditionen und möglichen Ermäßigungen zu erfahren.

Das 49-Euro-Ticket ist ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültig und umfasst Fahrten mit Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen. Für Fernverkehrszüge, wie Intercity- oder ICE-Züge, ist das Ticket nicht gültig. Informieren Sie sich daher über alternative Ticketoptionen, wenn Sie längere Strecken im Fernverkehr zurücklegen möchten.