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Expéditeur
BVG Abonnement kündigen | Postclic
BVG
Postfach 12 01 55
10595 Berlin Germany






Número de contrato:

A la atención de:
Departamento de Cancelaciones – BVG
Postfach 12 01 55
10595 Berlin

Asunto: Cancelación de contrato – Notificación por correo electrónico certificado

Estimados señores,

Por la presente les notifico mi decisión de dar por terminado el contrato número relativo al servicio BVG. Esta notificación constituye una voluntad firme, clara e inequívoca de cancelar el contrato, con efecto en la primera fecha posible o de conformidad con el plazo contractual aplicable.

Les ruego que adopten todas las medidas necesarias para:

– cesar toda facturación a partir de la fecha efectiva de cancelación;
– confirmarme por escrito la correcta recepción de la presente solicitud;
– y, en su caso, enviarme el estado final o la confirmación del saldo.

Esta cancelación se les envía por correo electrónico certificado. El envío, el sello de tiempo y la integridad del contenido están establecidos, lo que lo convierte en una prueba equivalente que cumple con los requisitos de la prueba electrónica. Por lo tanto, disponen de todos los elementos necesarios para procesar esta cancelación correctamente, de conformidad con los principios aplicables en materia de notificación escrita y libertad contractual.

De conformidad con la Ley General para la Defensa de los Consumidores y la normativa de protección de datos, también les solicito que:

– eliminen todos mis datos personales no necesarios para sus obligaciones legales o contables;
– cierren toda cuenta personal asociada;
– y me confirmen la eliminación efectiva de los datos de acuerdo con los derechos aplicables en materia de protección de la privacidad.

Conservo una copia íntegra de esta notificación así como la prueba de envío.

Atentamente,


11/01/2026

a conservar966649193710
Destinatario
BVG
Postfach 12 01 55
10595 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihr BVG-Abo problemlos

Über BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind das kommunale Verkehrsunternehmen der deutschen Hauptstadt Berlin und einer der größten Nahverkehrsbetriebe Deutschlands. Mit über 3.500 Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren befördern die BVG täglich mehrere Millionen Fahrgäste durch die Metropole. Das Unternehmen betreibt neun U-Bahnlinien mit einer Gesamtlänge von etwa 155 Kilometern sowie 22 Straßenbahnlinien und über 150 Buslinien, die das gesamte Stadtgebiet erschließen.

Gegründet im Jahr 1929 durch die Zusammenführung verschiedener Berliner Verkehrsgesellschaften, blickt die BVG auf eine lange Tradition zurück. Heute ist das Unternehmen vollständig im Besitz des Landes Berlin und beschäftigt rund 15.000 Mitarbeiter. Die BVG ist Mitglied im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), was bedeutet, dass ihre Tickets auch in anderen Verkehrsmitteln des Verbunds gültig sind.

Für Berufspendler, Studenten und regelmäßige Nutzer bietet die BVG verschiedene Abonnement-Modelle an, die deutliche Preisvorteile gegenüber Einzelfahrscheinen bieten. Diese Abonnements laufen in der Regel auf unbestimmte Zeit und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Genau hier beginnt für viele Kunden die Herausforderung: Wann und wie kann ein BVG-Abonnement ordnungsgemäß gekündigt werden?

Abonnementpläne und Preise

Verfügbare Abonnementtypen

Die BVG bietet verschiedene Abonnement-Modelle an, die auf unterschiedliche Nutzergruppen zugeschnitten sind. Das klassische Abo ist das Jahresabo, das monatlich bezahlt wird und nach einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten jeweils monatlich kündbar ist. Daneben gibt es das 10-Uhr-Abo für Personen, die hauptsächlich außerhalb der Hauptverkehrszeiten unterwegs sind, sowie spezielle Abonnements für Schüler, Studenten und Auszubildende.

Ein weiteres beliebtes Angebot ist das Firmenticket, bei dem Unternehmen ihren Mitarbeitern vergünstigte Tickets zur Verfügung stellen können. Auch das Deutschland-Ticket, das seit 2023 bundesweit für 49 Euro monatlich angeboten wird, kann über die BVG als Abonnement abgeschlossen werden. Jedes dieser Abonnements hat unterschiedliche Kündigungsfristen und -bedingungen, die Kunden unbedingt beachten sollten.

Preisübersicht der wichtigsten Abonnements

AbonnementtypTarifbereich ABTarifbereich ABCBesonderheiten
Abo Monatskarteca. 86 Euroca. 103 EuroNach 12 Monaten monatlich kündbar
10-Uhr-Aboca. 64 Euroca. 77 EuroGültig ab 10 Uhr werktags, ganztags am Wochenende
Abo 65plusca. 54 Euroca. 66 EuroFür Senioren ab 65 Jahren
Schülerticketca. 29 Euroca. 36 EuroFür Schüler und Auszubildende
Deutschland-Ticket49 Euro49 EuroBundesweit gültig, monatlich kündbar

Zahlungsmodalitäten

Die Abbuchung der monatlichen Abonnementgebühren erfolgt bei der BVG in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegebenen Bankkonto. Die Abbuchung findet üblicherweise am Monatsanfang statt. Kunden sollten darauf achten, dass ihr Konto ausreichend gedeckt ist, da Rücklastschriften mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein können. Bei wiederholten Zahlungsausfällen behält sich die BVG das Recht vor, das Abonnement außerordentlich zu kündigen und die ausstehenden Beträge einzufordern.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Kündigung von Abonnements im öffentlichen Nahverkehr unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt, dass Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden können. Bei der BVG sind diese Bedingungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie in den Besonderen Beförderungsbedingungen festgelegt, die Teil des Vertrages zwischen Kunde und Verkehrsbetrieb sind.

Nach deutschem Recht muss eine Kündigung dem Vertragspartner nachweislich zugehen. Dies bedeutet, dass der Kunde im Streitfall beweisen können muss, dass seine Kündigungserklärung die BVG tatsächlich erreicht hat. Aus diesem Grund ist die postalische Kündigung per Einschreiben die sicherste Methode, da hierbei ein rechtsgültiger Zugangsnachweis erstellt wird, der im Zweifelsfall vor Gericht verwendet werden kann.

Kündigungsfristen im Detail

Die Kündigungsfristen bei der BVG variieren je nach Abonnementtyp. Für das klassische Jahresabo gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Das Deutschland-Ticket hingegen kann bereits ab dem ersten Monat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wer also beispielsweise sein Deutschland-Ticket zum 31. März beenden möchte, muss die Kündigung spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats, also bis zum 28. oder 29. Februar, bei der BVG eingereicht haben. Dabei zählt das Datum des Zugangs bei der BVG, nicht das Absendedatum.

AbonnementtypMindestlaufzeitKündigungsfristKündigungstermin
Jahresabo12 Monate1 MonatZum Monatsende
Deutschland-TicketKeine1 MonatZum Monatsende
10-Uhr-Abo12 Monate1 MonatZum Monatsende
SchülerticketVariabel1 MonatZum Monatsende

Außerordentliche Kündigungsgründe

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem Wegzug aus dem Geltungsbereich des Tickets, wenn der Kunde Berlin dauerhaft verlässt und das Abonnement nicht mehr nutzen kann. Auch bei längerer Krankheit oder anderen wichtigen Gründen kann unter Umständen eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich sein.

Für eine außerordentliche Kündigung müssen entsprechende Nachweise erbracht werden, etwa eine Abmeldebescheinigung bei Wegzug oder ein ärztliches Attest bei längerer Krankheit. Die BVG prüft jeden Einzelfall und entscheidet dann über die Zulässigkeit der außerordentlichen Kündigung. Auch in diesen Fällen sollte die Kündigung schriftlich und nachweisbar erfolgen.

Wie man BVG per Post kündigt

Warum postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Obwohl die BVG auch digitale Kündigungsmöglichkeiten anbietet, bleibt die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein die rechtssicherste Methode. Der Hauptgrund liegt in der Beweisbarkeit: Bei einem Einschreiben erhält der Absender einen Nachweis darüber, dass das Schreiben die BVG erreicht hat und wann genau dies geschehen ist. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Kunden behaupteten, ihre Kündigung online eingereicht zu haben, die BVG diese aber nicht erhalten haben wollte. Bei technischen Problemen, Serverausfällen oder einfachen Bedienungsfehlern kann eine digitale Kündigung verloren gehen. Ein Einschreiben mit Rückschein bietet hier absolute Rechtssicherheit, da die Deutsche Post als neutraler Dritter den Zugang bestätigt.

Zudem erfüllt die postalische Kündigung alle formellen Anforderungen, die das deutsche Recht an eine wirksame Kündigungserklärung stellt. Sie ist schriftlich, eigenhändig unterschrieben und nachweisbar zugegangen – drei Kriterien, die vor Gericht entscheidend sein können, falls es zu Unstimmigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung kommt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die postalische Kündigung

Der erste Schritt zur erfolgreichen Kündigung ist die Erstellung des Kündigungsschreibens. Dieses sollte alle wichtigen Informationen enthalten: Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), Ihre Kundennummer oder Abonummer, die Art des Abonnements und den gewünschten Kündigungstermin. Formulieren Sie klar und eindeutig, dass Sie das Abonnement kündigen möchten. Eine höfliche, aber bestimmte Formulierung ist hier angebracht.

Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift oder eine Kopie reicht nicht aus, um die Formwirksamkeit zu gewährleisten. Drucken Sie das Schreiben aus und setzen Sie Ihre handschriftliche Unterschrift darunter. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens für Ihre Unterlagen auf, bevor Sie es versenden.

Der nächste Schritt ist der Gang zur Postfiliale. Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber den entscheidenden Vorteil des Nachweises. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandweg online verfolgen können, und später den Rückschein, der bestätigt, dass die BVG das Schreiben erhalten hat.

Die richtige Adresse für Kündigungen

Besonders wichtig ist, dass Sie Ihre Kündigung an die richtige Adresse senden. Die BVG hat für Kündigungen eine spezielle Postfachadresse eingerichtet, die ausschließlich für Abonnement- und Ticketkündigungen zuständig ist. Verwenden Sie unbedingt diese Adresse, um Verzögerungen zu vermeiden:

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Postfach 12 01 55, 10595 Berlin

Senden Sie Ihre Kündigung nicht an andere Adressen der BVG, auch nicht an die Hauptverwaltung oder an Kundencenter. Nur bei Verwendung der korrekten Postfachadresse ist gewährleistet, dass Ihr Schreiben schnellstmöglich bei der zuständigen Abteilung ankommt und bearbeitet wird. Eine Fehlsendung an eine andere Adresse kann zu Verzögerungen führen, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.

Zeitplanung und Fristen beachten

Planen Sie ausreichend Zeit für den Versand ein. Auch wenn die Deutsche Post in der Regel zuverlässig arbeitet, können Verzögerungen auftreten, besonders während der Ferienzeiten oder um Feiertage herum. Senden Sie Ihre Kündigung daher mindestens eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist ab, besser noch früher. So haben Sie einen Puffer, falls es zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommt.

Bedenken Sie, dass für die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht das Datum zählt, an dem Sie den Brief zur Post bringen, sondern das Datum, an dem er bei der BVG eingeht. Wenn die Kündigungsfrist beispielsweise am 31. Januar endet, muss Ihr Schreiben spätestens an diesem Tag bei der BVG eingegangen sein. Der Poststempel mit dem Absendedatum reicht nicht aus.

Bestätigung der Kündigung abwarten

Nach dem Versand sollten Sie den Rückschein abwarten, der Ihnen bestätigt, dass die BVG Ihre Kündigung erhalten hat. Dieser Rückschein ist Ihr wichtigster Nachweis und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Die BVG versendet in der Regel auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in der der Beendigungstermin des Abonnements genannt wird. Diese Bestätigung sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Eingang Ihrer Kündigung bei Ihnen eintreffen.

Sollten Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, kontaktieren Sie die BVG telefonisch oder schriftlich und erkundigen Sie sich nach dem Stand Ihrer Kündigung. Legen Sie dabei Ihre Sendungsnummer und den Rückschein als Nachweis vor. In den meisten Fällen lassen sich eventuelle Unklarheiten so schnell klären.

Alternative Unterstützung durch spezialisierte Dienste

Für Kunden, die den Aufwand einer postalischen Kündigung scheuen oder unsicher sind, ob sie alle formellen Anforderungen korrekt erfüllen, gibt es mittlerweile spezialisierte Dienste, die bei der Kündigungsabwicklung unterstützen. Solche Services wie Postclic übernehmen die professionelle Erstellung und den Versand von Kündigungsschreiben per Einschreiben.

Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und der Sicherheit, dass alle formellen Anforderungen erfüllt werden. Die Kündigungsschreiben werden professionell formatiert, enthalten alle notwendigen Angaben und werden automatisch als Einschreiben versendet. Zudem erhalten Nutzer einen digitalen Nachweis über den Versand, der jederzeit abrufbar ist. Dies kann besonders praktisch sein, wenn man keine Zeit hat, zur Postfiliale zu gehen, oder wenn man sicherstellen möchte, dass keine wichtigen Details vergessen werden.

Kundenbewertungen und Tipps

Häufige Kündigungsgründe

Die Gründe, warum Kunden ihr BVG-Abonnement kündigen möchten, sind vielfältig. Ein häufiger Grund ist der Wegzug aus Berlin oder Brandenburg, wodurch das Ticket nicht mehr benötigt wird. Viele Studenten und Auszubildende kündigen ihr Abonnement nach Abschluss ihrer Ausbildung, wenn sie entweder die Stadt verlassen oder auf ein Auto umsteigen. Auch die Umstellung auf Homeoffice während und nach der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Berufspendler ihr Abonnement nicht mehr benötigen.

Ein weiterer Grund sind Preiserhöhungen. Die BVG passt ihre Tarife regelmäßig an, was bei manchen Kunden zu Unmut führt. Einige entscheiden sich dann, auf das günstigere Deutschland-Ticket umzusteigen oder ganz auf öffentliche Verkehrsmittel zu verzichten. Auch unzufriedenheit mit dem Service, etwa häufige Verspätungen oder Ausfälle, kann ein Kündigungsgrund sein, auch wenn dies seltener vorkommt.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei der BVG sind überwiegend positiv. Die meisten berichten, dass ihre Kündigung problemlos bearbeitet wurde, sofern sie die Kündigungsfrist eingehalten und die richtige Adresse verwendet haben. Besonders die postalische Kündigung per Einschreiben wird als zuverlässig beschrieben, da hier ein klarer Nachweis über den Zugang vorliegt.

Einige Kunden berichten allerdings von Verzögerungen bei der Kündigungsbestätigung. In solchen Fällen empfiehlt es sich, nach etwa drei Wochen bei der BVG nachzufragen. Wichtig ist dabei, die Sendungsnummer des Einschreibens bereitzuhalten, um nachweisen zu können, dass die Kündigung tatsächlich versendet wurde. In fast allen Fällen konnte so eine Lösung gefunden werden.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Um Probleme bei der Kündigung zu vermeiden, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Erstens: Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Kündigungsfrist. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach oder kontaktieren Sie die BVG, um sicherzugehen, wann Sie spätestens kündigen müssen. Zweitens: Verwenden Sie ausschließlich die angegebene Postfachadresse für Kündigungen. Drittens: Versenden Sie Ihre Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein, auch wenn dies etwas teurer ist.

Viertens: Formulieren Sie Ihre Kündigung klar und eindeutig. Vermeiden Sie Missverständnisse, indem Sie explizit schreiben, dass Sie das Abonnement kündigen möchten, und nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin. Fünftens: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf – das Kündigungsschreiben in Kopie, den Rückschein und die Kündigungsbestätigung der BVG. Diese Dokumente können im Streitfall entscheidend sein.

Was tun bei Problemen?

Sollte es trotz ordnungsgemäßer Kündigung zu Problemen kommen, etwa weil die BVG weiterhin Beträge abbucht oder behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, ist schnelles Handeln gefordert. Kontaktieren Sie zunächst den Kundenservice der BVG und legen Sie Ihren Rückschein als Nachweis vor. In den meisten Fällen lässt sich das Problem so klären.

Sollte die BVG nicht kooperativ sein, können Sie sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden, die kostenlose Erstberatung anbietet. Auch ein Schlichtungsverfahren ist möglich, wenn es zu größeren Unstimmigkeiten kommt. In jedem Fall ist Ihr Einschreiben-Rückschein das wichtigste Beweismittel, das Sie haben. Er dokumentiert zweifelsfrei, dass Sie Ihre Kündigungspflicht erfüllt haben.

Besonderheiten beim Deutschland-Ticket

Das Deutschland-Ticket, das seit 2023 angeboten wird, hat einige Besonderheiten bei der Kündigung. Im Gegensatz zu den klassischen BVG-Abonnements gibt es hier keine Mindestvertragslaufzeit. Das Ticket kann bereits nach dem ersten Monat mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Dies macht es besonders flexibel für Kunden, die nur zeitweise auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.

Allerdings ist zu beachten, dass das Deutschland-Ticket ein Abonnement ist, das sich automatisch verlängert. Wer es nur für einen bestimmten Zeitraum nutzen möchte, muss also aktiv kündigen. Auch hier gilt: Die sicherste Methode ist die postalische Kündigung per Einschreiben an die angegebene Postfachadresse. Die Kündigungsbedingungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen zum Deutschland-Ticket festgelegt, die auf der Website der BVG einsehbar sind.

Abschließende Empfehlungen

Die Kündigung eines BVG-Abonnements ist grundsätzlich unkompliziert, sofern man die wichtigsten Regeln beachtet: rechtzeitige Kündigung unter Einhaltung der Fristen, Verwendung der korrekten Adresse und Versand per Einschreiben mit Rückschein. Diese drei Faktoren sind entscheidend für eine erfolgreiche Kündigung ohne Komplikationen.

Planen Sie ausreichend Zeit ein und beginnen Sie den Kündigungsprozess nicht erst in letzter Minute. Je früher Sie Ihre Kündigung versenden, desto sicherer können Sie sein, dass alle Fristen eingehalten werden und keine unerwünschten weiteren Abbuchungen erfolgen. Mit der richtigen Vorbereitung und Vorgehensweise steht einer problemlosen Beendigung Ihres BVG-Abonnements nichts im Wege.

FAQ

Die BVG bietet verschiedene Abonnementtypen an, die auf unterschiedliche Nutzergruppen zugeschnitten sind. Dazu gehören das klassische Jahresabo, das monatlich bezahlt wird und nach einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten kündbar ist. Für Personen, die hauptsächlich außerhalb der Hauptverkehrszeiten reisen, gibt es das 10-Uhr-Abo. Zudem gibt es spezielle Abonnements für Schüler, Studenten und Auszubildende, die vergünstigte Preise erhalten.

Um Ihr BVG-Abonnement zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Achten Sie darauf, die Kündigung fristgerecht einzureichen, um eine automatische Verlängerung des Abonnements zu vermeiden.

Das Firmenticket der BVG ermöglicht es Unternehmen, ihren Mitarbeitern vergünstigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Dies fördert nicht nur die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, sondern kann auch die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen. Unternehmen profitieren von einem einfachen Abrechnungsprozess und können die Kosten für die Fahrkarten steuerlich absetzen.

Nach der Bestellung eines BVG-Abonnements erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage Ihre persönliche Fahrkarte per Post. Die Nutzung des Abonnements kann sofort beginnen, sobald Sie die Fahrkarte erhalten haben. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die genauen Lieferzeiten zu informieren, insbesondere wenn Sie das Abo zu einem bestimmten Datum benötigen.

Ja, die BVG bietet spezielle Abonnements und Rabatte für Schüler, Studenten und Auszubildende an. Diese Abonnements sind deutlich günstiger als die regulären Preise und ermöglichen es jungen Menschen, kostengünstig den öffentlichen Nahverkehr in Berlin zu nutzen. Um von diesen Rabatten zu profitieren, müssen entsprechende Nachweise, wie ein Schüler- oder Studentenausweis, vorgelegt werden.