Cancellation service N°1 in Germany
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – Schokoticket
Postfach 100235
40003 Düsseldorf
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Schokoticket service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
12/01/2026
So beenden Sie Ihr Schokoticket-Abo erfolgreich
Über Schokoticket
Das Schokoticket ist ein spezielles Schülerticket für den öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen, das Kindern und Jugendlichen eine flexible und kostengünstige Mobilität ermöglicht. Dieses Abonnement richtet sich primär an Schülerinnen und Schüler, die täglich zur Schule pendeln und darüber hinaus den gesamten Verkehrsverbund für private Fahrten nutzen möchten. Das Ticket gilt in verschiedenen Verkehrsverbünden wie dem VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr), VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) und anderen regionalen Verkehrsgesellschaften.
Die zentrale Verwaltung und der Vertrieb erfolgen über die ZSVA (Zentrale Service- und Vertriebs-Aktiengesellschaft des öffentlichen Nahverkehrs), die als Koordinationsstelle für landesweite Tickets fungiert. Das Schokoticket wurde entwickelt, um jungen Menschen Unabhängigkeit zu verschaffen und gleichzeitig Eltern eine verlässliche und bezahlbare Transportlösung zu bieten. Mit diesem Ticket können Schüler nicht nur den Schulweg zurücklegen, sondern auch nachmittags Freizeitaktivitäten wahrnehmen, Freunde besuchen oder am Wochenende Ausflüge unternehmen.
Das Besondere am Schokoticket ist seine Gültigkeit rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr, einschließlich Wochenenden und Ferienzeiten. Dies unterscheidet es von reinen Schulwegtickets, die zeitlich und räumlich eingeschränkter sind. Die Nutzung umfasst Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalbahnen innerhalb des jeweiligen Verkehrsverbundes. Für viele Familien stellt das Schokoticket eine erhebliche Erleichterung dar, da es den individuellen Fahrdienst durch Eltern reduziert und Kindern früh Selbstständigkeit vermittelt.
Abonnementpläne und Preise
Die Preisgestaltung des Schokotickets variiert je nach Verkehrsverbund und individuellen Umständen der Familie. Grundsätzlich wird das Ticket als Jahresabonnement angeboten, wobei die Kosten monatlich abgerechnet werden. Die Preise sind sozial gestaffelt, sodass Familien mit geringem Einkommen oder Bezieher von Sozialleistungen reduzierte Tarife erhalten können. Diese soziale Komponente macht das Schokoticket zu einem inklusiven Mobilitätsangebot.
| Tarifkategorie | Monatlicher Preis (ca.) | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Standardtarif | 37-45 Euro | Regulärer Preis ohne Ermäßigung |
| Ermäßigter Tarif | 12-15 Euro | Für Bezieher von Sozialleistungen |
| Schulwegkostenträger | 0 Euro | Bei Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung |
Die genauen Preise hängen vom jeweiligen Verkehrsverbund ab, in dem das Ticket genutzt wird. Im VRR-Gebiet beispielsweise liegt der Standardpreis bei etwa 39 Euro monatlich, während der ermäßigte Tarif bei rund 12 Euro liegt. Familien, deren Kinder Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung haben, erhalten das Ticket kostenfrei, müssen jedoch die entsprechenden Nachweise erbringen. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise per Lastschriftverfahren, wobei die monatlichen Beträge automatisch vom angegebenen Konto abgebucht werden.
Ein wichtiger Aspekt ist die Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel ein Jahr beträgt. Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird. Neben dem regulären Schokoticket gibt es auch Sondervarianten für bestimmte Altersgruppen oder Ausbildungssituationen. Die Beantragung erfolgt entweder direkt bei den Verkehrsbetrieben, über Schulen oder online über die jeweiligen Verkehrsverbund-Websites. Bei der Erstbestellung ist häufig ein Passfoto erforderlich, da das Ticket personalisiert ausgegeben wird und nicht übertragbar ist.
Kündigungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung des Schokotickets unterliegt spezifischen vertraglichen Regelungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde festgelegt sind. Gemäß deutschem Vertragsrecht handelt es sich beim Schokoticket um einen Dauerschuldvertrag, der besondere Kündigungsfristen und -bedingungen vorsieht. Die Einhaltung dieser Fristen ist zwingend erforderlich, um eine rechtzeitige Beendigung des Abonnements zu gewährleisten und weitere Abbuchungen zu vermeiden.
Nach der Erstlaufzeit von zwölf Monaten verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist im Verkehrsbereich üblich und dient der Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen. Für Verbraucher bedeutet dies jedoch, dass sie die Kündigungsfristen genau im Blick behalten müssen, um ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
Kündigungsfristen und wichtige Termine
Die Kündigungsfrist für das Schokoticket beträgt in der Regel einen Monat zum Monatsende. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats beim zuständigen Verkehrsverbund eingegangen sein muss, damit sie zum gewünschten Termin wirksam wird. Wenn beispielsweise eine Kündigung zum 31. Juli erfolgen soll, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens 30. Juni bei der zuständigen Stelle vorliegen.
| Kündigungszeitpunkt | Fristende | Vertragsende |
|---|---|---|
| Reguläre Kündigung | Ein Monat zum Monatsende | Ende des Folgemonats |
| Sonderkündigung (Schulwechsel) | Nachweis erforderlich | Nach Prüfung |
| Sonderkündigung (Umzug) | Mit Meldebestätigung | Nach Prüfung |
Neben der ordentlichen Kündigung existieren auch Sonderkündigungsrechte, die unter bestimmten Umständen greifen. Diese umfassen beispielsweise den Wegfall der Schüler-Eigenschaft durch Schulabschluss, einen Schulwechsel außerhalb des Geltungsbereichs oder einen Umzug in ein anderes Bundesland. In solchen Fällen kann das Schokoticket auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen beendet werden, allerdings müssen entsprechende Nachweise wie Schulbescheinigungen oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden.
Gründe für eine Kündigung
Familien entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung des Schokotickets. Ein häufiger Anlass ist der Schulabschluss oder der Wechsel zu einer weiterführenden Bildungseinrichtung außerhalb des Verkehrsverbunds. In diesem Fall endet die Berechtigung zur Nutzung des Schülertickets, und eine Fortsetzung ist nicht sinnvoll. Auch ein Umzug in eine andere Region oder ein anderes Bundesland macht die Kündigung notwendig, da das Ticket räumlich begrenzt gültig ist.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Manche Familien stellen fest, dass ihr Kind das Ticket nicht mehr ausreichend nutzt, etwa weil es den Führerschein erworben hat oder die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann. In solchen Fällen können die monatlichen Kosten als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Auch Veränderungen in der familiären Situation, wie etwa ein Wechsel des Wohnorts näher zur Schule, können eine Kündigung sinnvoll machen.
Unzufriedenheit mit dem Service oder häufige Verspätungen und Ausfälle im öffentlichen Nahverkehr werden ebenfalls als Kündigungsgründe genannt. Obwohl das Schokoticket selbst nicht für die Qualität des Verkehrsangebots verantwortlich ist, führt mangelnde Zuverlässigkeit dazu, dass Eltern alternative Transportlösungen bevorzugen. Schließlich gibt es auch administrative Gründe, etwa wenn ein Kind auf eine Privatschule wechselt, die eigene Transportlösungen anbietet.
Wie man Schokoticket per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode zur Beendigung des Schokoticket-Abonnements. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationswegen bietet die postalische Kündigung einen eindeutigen Nachweis über den Versand und den Zugang des Kündigungsschreibens beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder die Wirksamkeit der Kündigung kommen sollte.
Der deutsche Gesetzgeber erkennt das Einschreiben mit Rückschein als beweiskräftiges Dokument an. Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben versendet wurde, sondern auch, wann es beim Empfänger angekommen ist und wer es entgegengenommen hat. Diese Informationen sind entscheidend, um die Einhaltung von Kündigungsfristen nachzuweisen. Sollte der Verkehrsverbund behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben, kann der Absender mit dem Rückschein das Gegenteil belegen.
Viele Verkehrsverbünde und Verkehrsgesellschaften akzeptieren zwar auch Online-Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, jedoch sind diese Verfahren nicht immer eindeutig geregelt. Technische Probleme, Spam-Filter oder Serverausfälle können dazu führen, dass elektronische Kündigungen nicht ankommen oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Die postalische Kündigung umgeht diese Risiken und bietet maximale Rechtssicherheit. Zudem verlangen einige Verkehrsverbünde explizit die Schriftform für Kündigungen, was die Notwendigkeit eines postalischen Versands unterstreicht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die postalische Kündigung
Der erste Schritt zur erfolgreichen Kündigung besteht darin, die korrekte Adresse des zuständigen Verkehrsverbunds oder der Ausgabestelle zu ermitteln. Für zentral über die ZSVA erworbene Schokotickets lautet die Adresse:
- ZSVA Zentrale Service- und Vertriebs-Aktiengesellschaft des öffentlichen Nahverkehrs, Postfach 100235, 40003 Düsseldorf
Falls das Ticket jedoch direkt bei einem lokalen Verkehrsbetrieb oder über die Schule erworben wurde, sollte die Kündigung an die entsprechende Stelle gerichtet werden. Diese Information findet sich in den Vertragsunterlagen oder kann beim Kundenservice erfragt werden. Eine Kündigung an die falsche Adresse kann dazu führen, dass die Frist nicht gewahrt wird und der Vertrag sich automatisch verlängert.
Das Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um eine eindeutige Zuordnung und Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu gehören der vollständige Name des Kindes, das Geburtsdatum, die Kundennummer oder Vertragsnummer sowie die aktuelle Adresse. Es ist ratsam, den gewünschten Kündigungstermin explizit zu nennen, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum 31. Juli 2024". Eine höfliche, aber bestimmte Formulierung ist empfehlenswert.
Nach der Fertigstellung des Kündigungsschreibens sollte dieses ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. Die Unterschrift ist ein wichtiges formales Element, das die Authentizität des Schreibens bestätigt. Anschließend wird das Dokument in einen Umschlag gesteckt und zur Post gebracht. Dort sollte der Versand als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber den entscheidenden Vorteil des Nachweises.
Die Post händigt dem Absender eine Quittung aus, die als Beleg für den Versand dient. Der Rückschein wird nach Zustellung vom Empfänger unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt. Dieser Rückschein sollte sorgfältig aufbewahrt werden, idealerweise zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für eventuelle spätere Nachweise gegenüber dem Verkehrsverbund oder im Streitfall gegenüber einem Gericht.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder Zeit sparen möchten, bietet der Dienst Postclic eine moderne Alternative. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als nachverfolgtes Einschreiben versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Nutzer geben einfach ihre Daten online ein, und Postclic übernimmt den gesamten Prozess des Ausdruckens, Kuvertierens und Versendens.
Ein weiterer Vorteil von Postclic ist die digitale Nachverfolgung. Nutzer erhalten eine Bestätigung über den Versand und können den Status der Zustellung online verfolgen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und Transparenz im Kündigungsprozess. Der digitale Nachweis kann bei Bedarf jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden, was die Dokumentation vereinfacht. Besonders für berufstätige Eltern, die wenig Zeit für Behördengänge haben, stellt dieser Service eine praktische Lösung dar.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Viele Kunden gehen davon aus, dass eine Kündigung sofort wirksam wird, übersehen jedoch die vertraglich festgelegte Frist von einem Monat. Um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, sollte sie mindestens eine Woche vor Fristende versendet werden. Dies berücksichtigt mögliche Verzögerungen bei der Postzustellung und gibt dem Verkehrsverbund ausreichend Zeit zur Bearbeitung.
Ein weiterer Fehler ist die unvollständige Angabe der Vertragsdaten. Ohne Kundennummer oder Vertragsnummer kann die Kündigung möglicherweise nicht zugeordnet werden, was zu Verzögerungen führt. Es ist daher wichtig, alle verfügbaren Informationen anzugeben und diese sorgfältig zu prüfen, bevor das Schreiben versendet wird. Auch die korrekte Schreibweise des Namens und der Adresse ist entscheidend, um Verwechslungen zu vermeiden.
Manche Kunden vergessen, die Rücksendung der Chipkarte zu berücksichtigen. In einigen Fällen verlangen Verkehrsverbünde die Rückgabe der personalisierten Karte nach Vertragsende. Falls dies nicht erfolgt, können zusätzliche Gebühren anfallen. Es empfiehlt sich daher, in den AGB nachzulesen oder beim Kundenservice nachzufragen, ob die Karte zurückgeschickt werden muss. Falls ja, sollte dies ebenfalls per Einschreiben erfolgen, um einen Nachweis zu haben.
Kundenbewertungen und Tipps
Erfahrungen von Eltern und Schülern
Die Bewertungen zum Schokoticket fallen überwiegend positiv aus, insbesondere was das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Flexibilität angeht. Viele Eltern schätzen die Möglichkeit, ihren Kindern eine kostengünstige und umfassende Mobilitätslösung zu bieten. Die Tatsache, dass das Ticket rund um die Uhr und an allen Tagen gültig ist, wird besonders hervorgehoben. Schüler selbst berichten von der gewonnenen Unabhängigkeit und der Möglichkeit, spontan Freunde zu besuchen oder an Freizeitaktivitäten teilzunehmen.
Kritik gibt es gelegentlich hinsichtlich des Kündigungsprozesses. Einige Nutzer berichten von Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice oder von Unklarheiten bezüglich der Kündigungsfristen. In Einzelfällen kam es zu Problemen, weil Kündigungen nicht rechtzeitig bearbeitet wurden oder verloren gingen. Diese Erfahrungen unterstreichen die Wichtigkeit der postalischen Kündigung mit Nachweis, um solche Situationen zu vermeiden.
Praktische Tipps für einen reibungslosen Kündigungsablauf
Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfiehlt es sich, frühzeitig zu planen. Wer weiß, dass das Ticket zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr benötigt wird, sollte die Kündigung nicht auf den letzten Drücker vorbereiten. Eine rechtzeitige Kündigung vermeidet Stress und gibt ausreichend Zeit, um eventuelle Rückfragen des Verkehrsverbunds zu klären.
Es ist ratsam, alle Unterlagen zum Schokoticket an einem zentralen Ort aufzubewahren. Dazu gehören der ursprüngliche Vertrag, alle Zahlungsbelege und die Korrespondenz mit dem Verkehrsverbund. Diese Dokumente können bei der Kündigung hilfreich sein und dienen als Nachweis im Fall von Unstimmigkeiten. Eine digitale Kopie der wichtigsten Unterlagen kann zusätzliche Sicherheit bieten.
Nach dem Versand der Kündigung sollte man die Kontoauszüge im Auge behalten, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen nach dem Kündigungstermin erfolgen. Falls doch noch Beträge abgebucht werden, sollte man umgehend den Kundenservice kontaktieren und auf die erfolgte Kündigung hinweisen. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als wichtiges Beweismittel. In hartnäckigen Fällen kann auch eine Rücklastschrift bei der Bank in Betracht gezogen werden.
Für Familien mit mehreren Kindern, die jeweils ein Schokoticket besitzen, ist es wichtig, jede Kündigung separat und mit den jeweiligen individuellen Daten zu verfassen. Eine gemeinsame Kündigung für mehrere Tickets kann zu Verwechslungen führen und die Bearbeitung verzögern. Jedes Kind hat eine eigene Kundennummer, und jede Kündigung muss eindeutig zugeordnet werden können.
Alternativen nach der Kündigung
Nach der Kündigung des Schokotickets stellt sich für viele Familien die Frage nach alternativen Mobilitätslösungen. Für Schüler, die weiterhin auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind, bieten sich Einzelfahrkarten oder Monatskarten an. Diese sind zwar oft teurer als das Schokoticket, aber für gelegentliche Fahrten durchaus praktikabel. Einige Verkehrsverbünde bieten auch spezielle Jugendtickets oder Ausbildungstickets an, die preislich attraktiv sind.
Eine weitere Option ist die Nutzung von Fahrgemeinschaften oder das Fahren mit dem Fahrrad. Viele Schulen fördern das Radfahren durch sichere Abstellmöglichkeiten und Fahrradaktionen. Dies ist nicht nur kostengünstig, sondern auch gesundheitsfördernd und umweltfreundlich. Für längere Strecken kann eine Kombination aus Fahrrad und öffentlichem Nahverkehr sinnvoll sein, wobei dann nur noch Teilstrecken mit dem ÖPNV zurückgelegt werden müssen.
Für ältere Schüler, die bereits einen Führerschein besitzen, kann auch die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs in Betracht kommen. Hierbei sollten jedoch die Kosten für Versicherung, Kraftstoff und Wartung realistisch kalkuliert werden. Oft stellt sich heraus, dass der öffentliche Nahverkehr trotz höherer Einzelticketpreise insgesamt günstiger ist. Carsharing-Angebote können für gelegentliche Fahrten eine flexible Ergänzung darstellen, sind aber für den täglichen Schulweg meist nicht die optimale Lösung.