Opzeggingsservice Nr. 1 in Germany
Geachte heer, mevrouw,
Hierbij deel ik u mijn beslissing mee om het contract met betrekking tot de dienst GEZ Rundfunkbeitrag te beëindigen.
Deze kennisgeving vormt een vastberaden, duidelijke en ondubbelzinnige wil om het contract op te zeggen, met ingang van de eerstvolgende vervaldatum of conform de toepasselijke contractuele termijn.
Ik verzoek u alle nodige maatregelen te nemen om:
– alle facturering stop te zetten vanaf de effectieve opzeggingsdatum;
– mij schriftelijk te bevestigen dat dit verzoek goed is ontvangen;
– en, indien van toepassing, mij de eindafrekening of bevestiging van saldo te sturen.
Deze opzegging wordt u toegestuurd via gecertificeerde e-mail. Het verzenden, de tijdstempel en de integriteit van de inhoud zijn vastgesteld, wat het een bewijskrachtig geschrift maakt dat voldoet aan de vereisten van elektronisch bewijs. U beschikt daarom over alle nodige elementen om deze opzegging regelmatig te verwerken, conform de toepasselijke beginselen inzake schriftelijke kennisgeving en contractvrijheid.
Conform de regels met betrekking tot de bescherming van persoonsgegevens, verzoek ik u ook:
– alle mijn gegevens te verwijderen die niet nodig zijn voor uw wettelijke of boekhoudkundige verplichtingen;
– alle bijbehorende persoonlijke ruimtes te sluiten;
– en mij de effectieve verwijdering van gegevens te bevestigen volgens de toepasselijke rechten inzake bescherming van de persoonlijke levenssfeer.
Ik bewaar een volledige kopie van deze kennisgeving evenals het bewijs van verzending.
So kündigen Sie Ihren Rundfunkbeitrag erfolgreich
Über GEZ Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich noch immer als GEZ bezeichnet, ist eine gesetzlich verpflichtende Abgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Seit 2013 hat dieser Beitrag die frühere Rundfunkgebühr abgelöst und wird vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingezogen. Anders als bei der alten GEZ-Gebühr spielt es heute keine Rolle mehr, ob tatsächlich Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind.
Die Rechtsgrundlage für den Rundfunkbeitrag bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der von allen deutschen Bundesländern ratifiziert wurde. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu entrichten, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Empfangsgeräte vorhanden sind. Unternehmen und Institutionen zahlen nach einem gestaffelten System basierend auf der Anzahl ihrer Betriebsstätten und Mitarbeiter.
Der Beitragsservice verwaltet über 46 Millionen Beitragskonten in Deutschland und ist eine der größten Einzugsstellen für öffentliche Abgaben. Die Einnahmen fließen direkt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und dienen der Finanzierung von Fernsehen, Radio und Online-Angeboten wie Mediatheken und Streaming-Diensten.
Geschichte und Entwicklung
Die Bezeichnung GEZ steht für die ehemalige Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die bis 2013 für die Erhebung der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zuständig war. Mit der Reform zum 1. Januar 2013 wurde das System grundlegend geändert. Die GEZ wurde durch den Beitragsservice ersetzt, und aus der geräteabhängigen Gebühr wurde ein wohnungsbezogener Beitrag.
Diese Umstellung sollte die Verwaltung vereinfachen und die Beitragsgerechtigkeit erhöhen, führte aber auch zu kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit. Viele Bürger empfanden die neue Regelung als ungerecht, besonders wenn sie selbst keine Rundfunkangebote nutzten. Trotz zahlreicher Klagen vor verschiedenen Gerichten wurde die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags mehrfach bestätigt, zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Der Beitragsservice ist verantwortlich für die Anmeldung von Beitragspflichtigen, die Erhebung der Beiträge, die Bearbeitung von Befreiungsanträgen und die Durchsetzung der Beitragspflicht bei Zahlungsverzug. Die Organisation arbeitet im Auftrag aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und hat ihren Hauptsitz in Köln. Von dort aus werden alle administrativen Prozesse zentral gesteuert.
Die Kommunikation mit dem Beitragsservice erfolgt primär schriftlich über die offizielle Postadresse. Dies gilt besonders für rechtlich relevante Vorgänge wie Abmeldungen, Änderungen der persönlichen Daten oder Widersprüche gegen Bescheide. Der postalische Weg bietet dabei die höchste Rechtssicherheit und sollte bei allen wichtigen Anliegen bevorzugt werden.
Abonnementpläne und Preise
Der Rundfunkbeitrag folgt einem einheitlichen Preismodell, das für alle privaten Haushalte in Deutschland gleichermaßen gilt. Anders als bei kommerziellen Abonnements gibt es keine verschiedenen Tarife oder Pakete zur Auswahl. Die Höhe des Beitrags wird durch die Ministerpräsidenten der Länder auf Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten festgelegt.
| Kategorie | Monatlicher Beitrag | Vierteljährlicher Beitrag |
|---|---|---|
| Private Wohnung | 18,36 Euro | 55,08 Euro |
| Betriebsstätte (Grundbeitrag) | 18,36 Euro | 55,08 Euro |
| Betriebsfahrzeug | 6,12 Euro | 18,36 Euro |
Zahlungsmodalitäten für Privathaushalte
Der Rundfunkbeitrag wird standardmäßig vierteljährlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt üblicherweise per SEPA-Lastschriftmandat, kann aber auch durch Überweisung geleistet werden. Bei der Überweisung ist es wichtig, die neunstellige Beitragsnummer als Verwendungszweck anzugeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
Pro Wohnung ist nur ein Beitrag zu entrichten, unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Lebenspartner oder Mitbewohner können sich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn bereits eine Person in der Wohnung angemeldet ist. Dies muss jedoch schriftlich beim Beitragsservice beantragt werden.
Regelungen für Unternehmen und Institutionen
Für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls gelten komplexere Regelungen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen. Kleinunternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen einen Drittel des vollen Beitrags, während größere Unternehmen gestaffelte Beiträge entrichten müssen.
Bestimmte gemeinnützige Einrichtungen, Kirchen und soziale Institutionen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden. Auch hier ist ein formeller Antrag mit entsprechenden Nachweisen erforderlich.
Kündigungsbedingungen
Der Begriff Kündigung ist beim Rundfunkbeitrag rechtlich nicht ganz korrekt, da es sich nicht um ein freiwilliges Vertragsverhältnis handelt, sondern um eine gesetzliche Pflichtabgabe. Dennoch gibt es bestimmte Situationen, in denen die Beitragspflicht endet oder eine Abmeldung möglich ist. Die Kenntnis dieser Bedingungen ist entscheidend, um unnötige Zahlungen zu vermeiden und rechtliche Probleme zu umgehen.
Gründe für eine Abmeldung
Die häufigsten legitimen Gründe für eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sind der Umzug ins Ausland, der Tod des Beitragspflichtigen, der Zusammenzug mit einer bereits angemeldeten Person oder die Aufgabe der Wohnung. In allen diesen Fällen muss die Abmeldung schriftlich erfolgen und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands endet die Beitragspflicht nicht, sondern es muss lediglich eine Adressänderung mitgeteilt werden. Die Beitragsnummer bleibt dabei bestehen. Nur wenn man nachweislich keine eigene Wohnung mehr in Deutschland bewohnt, kann eine vollständige Abmeldung erfolgen.
Befreiung und Ermäßigung
Bestimmte Personengruppen können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Dazu gehören Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen. Die Befreiung muss beantragt werden und gilt nicht automatisch.
Für die Befreiung sind aktuelle Bescheide der jeweiligen Sozialleistungsträger vorzulegen. Menschen mit Behinderung benötigen einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen. Taubblinde Personen und Empfänger von Blindenhilfe zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel des regulären Betrags.
Fristen und rechtliche Vorgaben
Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag sollte zeitnah erfolgen, sobald der Grund für die Beendigung der Beitragspflicht eintritt. Bei einem Umzug ins Ausland gilt als Stichtag das Datum der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Die Abmeldung beim Beitragsservice sollte spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Wohnung aufgegeben wurde.
| Situation | Erforderliche Nachweise | Frist |
|---|---|---|
| Umzug ins Ausland | Abmeldebestätigung Einwohnermeldeamt | Zum Monatsende |
| Zusammenzug | Bestätigung des Hauptbeitragszahlers | Zum Monatsende |
| Todesfall | Sterbeurkunde | Zum Todestag |
Wird die Abmeldung nicht rechtzeitig vorgenommen, bleibt die Beitragspflicht bestehen und bereits entstandene Beitragsschulden müssen beglichen werden. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit entsprechenden Nachweisen möglich.
Wie man GEZ Rundfunkbeitrag per Post kündigt
Die postalische Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist der rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Weg. Im Gegensatz zu telefonischen Anfragen oder Online-Formularen bietet ein schriftlicher Brief mit Einschreiben einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang der Mitteilung. Dies ist besonders wichtig, da der Beitragsservice bei fehlender oder verspäteter Abmeldung weiterhin Beiträge einfordern kann.
Warum der postalische Weg am zuverlässigsten ist
Ein per Einschreiben versendeter Brief dokumentiert nicht nur den Inhalt Ihrer Abmeldung, sondern auch das Datum der Aufgabe und den Zugang beim Empfänger. Dies ist im Streitfall von entscheidender Bedeutung. Telefonische Abmeldungen werden oft nicht ordnungsgemäß dokumentiert, und Online-Formulare können technische Probleme aufweisen oder nicht korrekt übermittelt werden.
Der Beitragsservice selbst empfiehlt für rechtlich relevante Vorgänge den Schriftweg. Alle wichtigen Änderungen, Widersprüche oder Abmeldungen sollten daher postalisch mit Nachweis erfolgen. Ein einfacher Brief ohne Einschreiben birgt das Risiko, dass bei Verlust kein Zugangsnachweis existiert.
Die korrekte Postadresse
Für alle Anliegen bezüglich des Rundfunkbeitrags ist ausschließlich folgende Adresse zuständig:
- Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, Postfach 8001 01, 50661 Köln
Diese Adresse gilt bundesweit für alle Beitragszahler, unabhängig vom Wohnort. Briefe an andere Adressen, etwa an einzelne Rundfunkanstalten oder regionale ARD-Sender, werden nicht bearbeitet und verzögern das Verfahren unnötig. Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um eine reibungslose Zustellung zu gewährleisten.
Notwendige Angaben und Dokumente
Ein Abmeldeschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit es bearbeitet werden kann. Dazu gehören die neunstellige Beitragsnummer, die vollständigen persönlichen Daten mit aktueller Anschrift, das Datum der Abmeldung und der Grund für die Beendigung der Beitragspflicht. Ohne diese Informationen kann der Beitragsservice die Abmeldung nicht zuordnen und bearbeiten.
Je nach Abmeldegrund sind unterschiedliche Nachweise beizufügen. Bei einem Umzug ins Ausland ist die Abmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamts erforderlich. Diese zeigt das offizielle Datum der Abmeldung und dient als Nachweis, dass keine Wohnung mehr in Deutschland besteht. Bei einem Zusammenzug mit einer bereits beitragspflichtigen Person sollte die Beitragsnummer des Hauptzahlers angegeben werden.
Im Todesfall muss eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt werden. Erben oder Angehörige sollten zudem ihre Berechtigung zur Abmeldung durch entsprechende Dokumente belegen. Alle Nachweise sollten als Kopien beigelegt werden, Originaldokumente werden nicht zurückgesendet.
Versandoptionen und Nachweisführung
Das Einschreiben ist die sicherste Versandart für eine Abmeldung. Es gibt verschiedene Varianten: Das Einschreiben Standard dokumentiert die Aufgabe, das Einschreiben Einwurf bestätigt den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers, und das Einschreiben Rückschein liefert zusätzlich eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift. Für rechtlich wichtige Dokumente wie eine Abmeldung empfiehlt sich mindestens ein Einschreiben Einwurf.
Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Die Quittung der Post, Kopien des Abmeldeschreibens und aller beigefügten Dokumente sollten mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Diese Unterlagen sind im Streitfall Ihre einzige Möglichkeit nachzuweisen, dass Sie die Abmeldung fristgerecht und korrekt vorgenommen haben.
Digitale Unterstützung beim Versand
Moderne Dienste wie Postclic können den Prozess der postalischen Abmeldung erheblich vereinfachen. Solche Plattformen ermöglichen es, Briefe digital zu erstellen und automatisch als nachverfolgtes Einschreiben versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der professionellen Formatierung, der automatischen Archivierung und dem digitalen Zustellnachweis.
Mit solchen Services sparen Sie den Gang zur Post und erhalten dennoch alle rechtlichen Vorteile eines Einschreibens. Die digitale Dokumentation macht es zudem einfacher, im Nachhinein den Versand nachzuvollziehen. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder bei Auslandsaufenthalten kann dies eine praktische Alternative sein.
Bearbeitungszeit und Bestätigung
Nach Eingang der Abmeldung beim Beitragsservice dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis vier Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über die Abmeldung mit dem genauen Datum, ab dem die Beitragspflicht endet. Diese Bestätigung sollten Sie ebenfalls aufbewahren.
Sollten Sie nach sechs Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, empfiehlt es sich, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Notieren Sie sich bei telefonischen Kontakten immer Datum, Uhrzeit und den Namen des Gesprächspartners. Eine schriftliche Nachfrage per Einschreiben bietet jedoch auch hier mehr Rechtssicherheit.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen der Bürger mit dem Beitragsservice sind gemischt. Während die Abwicklung in vielen Fällen problemlos verläuft, berichten andere von langen Bearbeitungszeiten, Kommunikationsschwierigkeiten oder Problemen bei der Anerkennung von Befreiungsgründen. Ein Blick auf die häufigsten Erfahrungen und Herausforderungen kann helfen, typische Fehler zu vermeiden.
Häufige Probleme bei der Abmeldung
Eines der häufigsten Probleme ist die fehlende oder unvollständige Dokumentation. Viele Menschen melden sich telefonisch oder online ab, ohne einen schriftlichen Nachweis zu erhalten. Wenn dann weiterhin Beiträge abgebucht werden, fehlt der Beweis für die Abmeldung. Daher ist der postalische Weg mit Einschreiben unverzichtbar.
Ein weiteres Problem sind unvollständige Unterlagen. Wird die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts vergessen oder ist die Beitragsnummer falsch angegeben, verzögert sich die Bearbeitung erheblich. Manche Abmeldungen werden auch deshalb abgelehnt, weil der angegebene Grund nicht ausreicht oder nicht nachgewiesen werden kann.
Besonders bei Auslandsumzügen kommt es häufig zu Missverständnissen. Einige Bürger glauben, dass eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch zur Beendigung der Beitragspflicht führt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Abmeldung beim Beitragsservice muss separat und explizit erfolgen, sonst laufen die Beiträge weiter.
Tipps für eine erfolgreiche Abmeldung
Bereiten Sie Ihre Abmeldung sorgfältig vor. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente, bevor Sie das Schreiben aufsetzen. Prüfen Sie Ihre Beitragsnummer auf den letzten Bescheiden oder Kontoauszügen und tragen Sie diese korrekt ein. Formulieren Sie Ihr Anliegen klar und eindeutig, ohne unnötige Erklärungen oder emotionale Äußerungen.
Versenden Sie die Abmeldung rechtzeitig, idealerweise bereits vor dem tatsächlichen Auszug oder der Ausreise. So haben Sie noch Zeit, auf eventuelle Rückfragen zu reagieren. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf und notieren Sie sich das Versanddatum.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, können Sie vorab telefonisch beim Beitragsservice nachfragen. Verlassen Sie sich aber nicht auf mündliche Zusagen, sondern senden Sie die Abmeldung immer schriftlich mit Nachweis.
Umgang mit Mahnungen und Widersprüchen
Sollten Sie trotz ordnungsgemäßer Abmeldung weiterhin Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen erhalten, bewahren Sie Ruhe. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Abmeldung tatsächlich eingegangen ist und bearbeitet wurde. Kontaktieren Sie den Beitragsservice schriftlich und legen Sie Kopien Ihrer Abmeldebestätigung und des Einschreibebelegs bei.
Gegen fehlerhafte Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Auch dieser muss schriftlich erfolgen und sollte per Einschreiben versendet werden. Begründen Sie Ihren Widerspruch sachlich und fügen Sie alle relevanten Nachweise bei. In den meisten Fällen werden berechtigte Widersprüche anerkannt.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird und Sie weiterhin der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Dies sollte jedoch der letzte Schritt sein und idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen.
Erfahrungen mit Befreiungen
Anträge auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag werden in der Regel zügig bearbeitet, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Empfänger von Sozialleistungen sollten ihre Bescheide regelmäßig aktualisieren, da Befreiungen oft nur befristet gewährt werden. Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf einen neuen Antrag mit aktuellen Nachweisen zu stellen.
Menschen mit Behinderung berichten teilweise von Schwierigkeiten bei der Anerkennung bestimmter Merkzeichen. Hier hilft es, die gesetzlichen Grundlagen zu kennen und im Zweifelsfall auf die entsprechenden Paragraphen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu verweisen. Auch hier gilt: Alle Anträge und Nachweise schriftlich einreichen und Kopien aufbewahren.
Positive Erfahrungen und Lob
Trotz vieler Kritik gibt es auch zahlreiche positive Rückmeldungen. Viele Bürger berichten von freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern am Servicetelefon und von schneller Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen. Besonders die Möglichkeit, Beiträge per Lastschrift zu zahlen und die Übersichtlichkeit der Bescheide werden gelobt.
Wer sich an die formalen Vorgaben hält, seine Unterlagen vollständig einreicht und den postalischen Weg mit Nachweis wählt, hat in der Regel keine Probleme mit der Abmeldung. Die meisten Schwierigkeiten entstehen durch Unkenntnis der Regeln oder unvollständige Dokumentation.
Empfehlungen für besondere Situationen
Studierende, die ins Ausland gehen, sollten ihre Abmeldung besonders sorgfältig dokumentieren. Behalten Sie Nachweise über Ihr Auslandsstudium und die dortige Wohnsituation auf. Bei befristeten Auslandsaufenthalten kann es sinnvoll sein, vorab zu klären, ob eine vorübergehende Abmeldung möglich ist.
Personen, die zwischen mehreren Wohnungen pendeln, sollten genau prüfen, welche Wohnung als Hauptwohnsitz gilt. Nur für diesen ist der Rundfunkbeitrag zu entrichten. Bei Unklarheiten hilft eine schriftliche Anfrage beim Beitragsservice mit Schilderung der konkreten Situation.
Wohngemeinschaften sollten untereinander klären, wer als Hauptbeitragszahler fungiert. Alle anderen Bewohner können sich dann abmelden und die Beitragsnummer des Hauptzahlers angeben. Dies vermeidet Doppelzahlungen und Missverständnisse.