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Ihr Leitfaden zur Kündigung des GIS-Abonnements

Über GIS

Die GIS Gesellschaft für innovative Systemlösungen GmbH ist ein etablierter deutscher IT-Dienstleister mit Sitz am Kurfürstendamm 21 in Berlin. Das Unternehmen bietet verschiedene IT-Services und Systemlösungen für Geschäftskunden sowie Privatpersonen an. Im deutschen Markt hat sich GIS als Anbieter von Abonnement-basierten Dienstleistungen positioniert, die von Software-Lösungen bis zu technischen Support-Services reichen.

Wie bei vielen Dienstleistern in Deutschland unterliegen auch die Verträge mit GIS den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies bedeutet, dass Kunden bestimmte Rechte und Pflichten haben, wenn es um die Kündigung ihrer Abonnements geht. Die korrekte Vorgehensweise bei einer Kündigung ist essentiell, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.

GIS bietet seine Dienste primär über schriftliche Vertragsvereinbarungen an, was bedeutet, dass auch die Kündigung in der Regel schriftlich erfolgen muss. Dies entspricht der gängigen Praxis bei deutschen Dienstleistungsunternehmen und bietet beiden Vertragsparteien die notwendige Rechtssicherheit.

Abonnementpläne und Preise

Die GIS GmbH strukturiert ihre Dienstleistungen in verschiedenen Abonnementmodellen, die auf unterschiedliche Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Die Preisgestaltung variiert je nach Umfang der gebuchten Services und der Vertragslaufzeit.

Verfügbare Service-Pakete

Das Unternehmen bietet typischerweise gestaffelte Pakete an, die von Basis-Services bis zu Premium-Lösungen reichen. Die genaue Preisstruktur wird in der Regel individuell mit dem Kunden vereinbart und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Anzahl der Nutzer, des benötigten Support-Umfangs und der gewünschten Zusatzleistungen.

Paket-TypMindestlaufzeitKündigungsfrist
Basis-Paket12 Monate3 Monate
Professional-Paket24 Monate3 Monate
Enterprise-Paket36 Monate6 Monate

Vertragsbindungen und Laufzeiten

Die meisten Verträge bei GIS haben eine Mindestvertragslaufzeit, die je nach gewähltem Paket zwischen einem und drei Jahren liegt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich die Verträge in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist in Deutschland üblich und rechtlich zulässig, erfordert jedoch, dass der Kunde die Kündigungsfristen genau im Auge behält.

Besonders wichtig ist es zu wissen, dass bei verpasster Kündigungsfrist eine weitere Bindung für mindestens zwölf Monate entstehen kann. Dies macht die rechtzeitige und korrekte Kündigung zu einem kritischen Aspekt der Vertragsbeendigung.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen in Deutschland unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Nach § 309 Nr. 9 BGB sind übermäßig lange Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren gilt zudem das Sonderkündigungsrecht nach § 309 Nr. 9b BGB, welches eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ermöglicht.

Bei GIS gelten die in den jeweiligen Vertragsunterlagen festgelegten Kündigungsfristen. Diese müssen transparent kommuniziert und für den Kunden nachvollziehbar sein. Sollten die AGB des Unternehmens unwirksame Klauseln enthalten, greifen die gesetzlichen Regelungen.

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit. Dabei ist es entscheidend, dass die Kündigung rechtzeitig beim Unternehmen eingeht. Der Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger ist maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Absendung.

Typische Kündigungsfristen bei GIS liegen zwischen drei und sechs Monaten zum Vertragsende. Diese Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, da sonst eine automatische Verlängerung des Vertrages eintritt.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Dienstleister seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt, etwa durch dauerhafte Nichterreichbarkeit, mangelhafte Leistungserbringung oder erhebliche Preissteigerungen ohne entsprechende Anpassungsklauseln.

Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte der wichtige Grund konkret benannt und nachgewiesen werden. Eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund ist nicht wirksam und kann zu Schadensersatzforderungen führen.

Widerrufsrecht bei Neuverträgen

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses beginnt mit Vertragsabschluss und ermöglicht eine Vertragsbeendigung ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf muss ebenfalls schriftlich erfolgen.

Wie man GIS per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

In Deutschland gilt die Schriftform als goldener Standard für rechtssichere Kündigungen. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet den höchsten Grad an Rechtssicherheit und ist daher die empfohlene Methode zur Beendigung eines Vertrages mit GIS. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen lässt sich bei einem per Post versandten Kündigungsschreiben eindeutig nachweisen, dass und wann das Schreiben beim Empfänger angekommen ist.

Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist, dass sie den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform gemäß § 126 BGB entspricht. Während viele Unternehmen mittlerweile auch elektronische Kündigungen akzeptieren, ist dies nicht immer der Fall, und im Streitfall bietet ein postalisch versandtes Kündigungsschreiben die stärkste Beweisposition.

Das Einschreiben mit Rückschein ist besonders empfehlenswert, da es nicht nur den Versand, sondern auch den Zugang beim Empfänger dokumentiert. Diese Dokumentation kann im Falle von Unstimmigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten entscheidend sein.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Dazu gehören die vollständigen Kontaktdaten des Kündigenden, die Vertragsnummer oder Kundennummer, eine eindeutige Kündigungserklärung sowie das gewünschte Kündigungsdatum.

Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Vermeiden Sie Konjunktive oder vage Formulierungen. Stattdessen sollte die Kündigung direkt und eindeutig ausgesprochen werden. Es ist nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

  • Vollständiger Name und Adresse des Kündigenden
  • Kundennummer oder Vertragsnummer
  • Eindeutige Kündigungserklärung
  • Gewünschtes Kündigungsdatum oder Hinweis auf nächstmöglichen Termin
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Versand per Einschreiben

Der Versand sollte ausschließlich per Einschreiben erfolgen. Bei der Deutschen Post stehen verschiedene Einschreiben-Optionen zur Verfügung. Das einfache Einschreiben dokumentiert die Übergabe an die Post, während das Einschreiben mit Rückschein zusätzlich den Zugang beim Empfänger bestätigt.

Für rechtlich relevante Kündigungen empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein, auch wenn dies etwas teurer ist. Der Rückschein dient als Beweis, dass das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde, und gibt Auskunft über den genauen Zustellzeitpunkt.

Die korrekte Empfängeradresse

Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsadresse von GIS gesendet werden:

  • GIS GmbH, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin

Stellen Sie sicher, dass die Adresse vollständig und korrekt auf dem Umschlag vermerkt ist. Fehlerhafte Adressangaben können zu Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall dazu, dass die Kündigung nicht fristgerecht zugeht.

Moderne Alternativen für den Briefversand

In der digitalen Ära muss niemand mehr persönlich zur Post gehen, um ein Einschreiben zu versenden. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben bequem online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Solche Services bieten mehrere Vorteile: Sie sparen Zeit, stellen sicher, dass das Schreiben professionell formatiert ist, und bieten digitale Nachweise über den Versand und die Zustellung.

Die Verwendung solcher Dienste kann besonders hilfreich sein, wenn man sich unsicher über die korrekte Formulierung ist oder wenn man sicherstellen möchte, dass alle rechtlich relevanten Angaben enthalten sind. Zudem erhält man eine digitale Dokumentation des gesamten Vorgangs, die bei Bedarf als Nachweis dienen kann.

Aufbewahrung der Nachweise

Bewahren Sie alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Kündigung sorgfältig auf. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post und der Rückschein. Diese Dokumente sollten mindestens bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages, idealerweise aber drei Jahre lang aufbewahrt werden, da dies der regulären Verjährungsfrist entspricht.

Im Falle von Unstimmigkeiten oder wenn das Unternehmen behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben, sind diese Nachweise unverzichtbar. Sie dienen als Beweis dafür, dass die Kündigung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt ist.

Kundenbewertungen und Tipps

Häufige Kündigungsgründe

Kunden entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung ihrer GIS-Verträge. Zu den häufigsten Motiven gehören veränderte geschäftliche Anforderungen, der Wechsel zu einem anderen Dienstleister mit besseren Konditionen oder ein geringerer Bedarf an den gebuchten Services.

Manche Kunden berichten auch von Unzufriedenheit mit dem Kundenservice oder der Qualität der erbrachten Leistungen. In solchen Fällen ist es wichtig, zunächst das Gespräch mit dem Unternehmen zu suchen, bevor man zur Kündigung schreitet. Oftmals lassen sich Probleme durch Kommunikation lösen.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Kündigung, idealerweise mehrere Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. So haben Sie ausreichend Zeit, alle notwendigen Schritte zu unternehmen und können sicherstellen, dass nichts übersehen wird.

Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau, um die exakte Kündigungsfrist und das Vertragsende zu ermitteln. Markieren Sie sich den spätesten Kündigungstermin im Kalender und setzen Sie sich eine Erinnerung einige Wochen vorher.

Checkliste für die Kündigung

  • Vertragsnummer und Kundennummer bereithalten
  • Kündigungsfrist und Vertragsende prüfen
  • Kündigungsschreiben sorgfältig formulieren
  • Vollständige Empfängeradresse verwenden
  • Per Einschreiben mit Rückschein versenden
  • Alle Belege aufbewahren
  • Kündigungsbestätigung abwarten und prüfen

Nach der Kündigung

Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von GIS erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Vertragsendes enthalten und bestätigen, dass keine weiteren Zahlungen erforderlich sind.

Falls Sie keine Bestätigung erhalten, nehmen Sie proaktiv Kontakt mit dem Unternehmen auf. Verweisen Sie dabei auf Ihr Kündigungsschreiben und das Datum der Zustellung. Ihre Einschreiben-Belege dienen hier als wichtiger Nachweis.

Umgang mit Rückforderungen und offenen Posten

Klären Sie vor der Kündigung alle offenen Rechnungen und stellen Sie sicher, dass keine Zahlungsrückstände bestehen. Dies erleichtert die Vertragsbeendigung erheblich und verhindert spätere Komplikationen. Wenn Sie per Lastschrift zahlen, widerrufen Sie das SEPA-Mandat erst nach vollständiger Vertragsabwicklung.

Sollte es nach der Kündigung zu unberechtigten Abbuchungen kommen, widersprechen Sie diesen umgehend bei Ihrer Bank. Sie haben das Recht, innerhalb von acht Wochen Lastschriften zurückzugeben, bei fehlender Autorisierung sogar bis zu 13 Monate.

Empfehlungen für die Zukunft

Dokumentieren Sie alle Geschäftsbeziehungen systematisch. Legen Sie für jeden Vertrag einen Ordner an, in dem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln. Notieren Sie sich wichtige Termine wie Vertragsbeginn, Kündigungsfristen und automatische Verlängerungsdaten.

Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie alle abonnierten Services noch benötigen. Eine jährliche Überprüfung Ihrer Verträge hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und rechtzeitig zu reagieren, wenn sich Ihre Anforderungen ändern. Bei langfristigen Verträgen sollten Sie sich bereits bei Vertragsabschluss den Termin für die frühestmögliche Kündigung notieren.

FAQ

Die GIS GmbH bietet verschiedene Abonnementpläne an, die auf die Bedürfnisse ihrer Kunden zugeschnitten sind. Diese reichen von Basis-Services bis hin zu Premium-Lösungen. Die genaue Preisstruktur wird individuell mit dem Kunden vereinbart und hängt von Faktoren wie der Anzahl der Nutzer, dem benötigten Support-Umfang und gewünschten Zusatzleistungen ab.

Um Ihr Abonnement bei GIS zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, dass Sie die Kündigung fristgerecht einreichen, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden. Beachten Sie, dass die Kündigungsfrist je nach gewähltem Paket unterschiedlich sein kann.

Die Verträge mit GIS unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies bedeutet, dass Kunden bestimmte Rechte und Pflichten haben, insbesondere in Bezug auf Kündigungen und Vertragsverlängerungen. Es ist ratsam, sich über diese Bestimmungen zu informieren, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Ja, GIS bietet technischen Support für seine Dienstleistungen an. Der Umfang des Supports kann je nach gewähltem Abonnementpaket variieren. Kunden können Unterstützung bei der Nutzung der Software-Lösungen sowie bei technischen Problemen erhalten, was besonders für Geschäftskunden von Bedeutung ist.

Die Mindestlaufzeit der Abonnementpakete bei GIS beträgt in der Regel 12 Monate. Dies gilt insbesondere für das Basis-Paket. Es ist wichtig, die Vertragsbedingungen zu beachten, da die Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten je nach gewähltem Paket unterschiedlich sein können.