Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Rheinische Post
Postfach 101053
40091 Düsseldorf
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Rheinische Post. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihr Abonnement der Rheinischen Post
Über Rheinische Post
Die Rheinische Post ist eine der traditionsreichsten Tageszeitungen Deutschlands und blickt auf eine lange Geschichte zurück, die bis ins Jahr 1946 reicht. Mit ihrem Hauptsitz in Düsseldorf hat sich die Zeitung als wichtige Informationsquelle für die Region Nordrhein-Westfalen etabliert und erreicht täglich hunderttausende Leser. Die Zeitung gehört zur Rheinische Post Mediengruppe und bietet ihren Abonnenten umfassende Berichterstattung über lokale, nationale und internationale Themen.
Das Angebot der Rheinischen Post umfasst neben der gedruckten Tageszeitung auch digitale Inhalte über das Portal RP Online. Leser können zwischen verschiedenen Abonnementmodellen wählen, die sowohl die klassische Printausgabe als auch digitale Zugänge beinhalten. Die Zeitung deckt ein breites Spektrum an Themen ab, darunter Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur und regionale Nachrichten aus verschiedenen Städten wie Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach und weiteren Regionen.
Mit mehreren Lokalausgaben bedient die Rheinische Post unterschiedliche Regionen in Nordrhein-Westfalen und bietet damit maßgeschneiderte Berichterstattung für lokale Gemeinschaften. Diese regionale Verankerung macht die Zeitung zu einem wichtigen Bestandteil der Medienlandschaft in Westdeutschland. Für viele Abonnenten ist die Rheinische Post nicht nur eine Nachrichtenquelle, sondern auch ein täglicher Begleiter, der über das Geschehen in ihrer unmittelbaren Umgebung informiert.
Abonnementpläne und Preise
Die Rheinische Post bietet verschiedene Abonnementmodelle an, die auf unterschiedliche Leserbedürfnisse zugeschnitten sind. Die Preisgestaltung variiert je nach gewähltem Paket, Lieferumfang und regionaler Ausgabe. Grundsätzlich können Interessenten zwischen reinen Printabonnements, digitalen Zugängen oder Kombipaketen wählen, die beide Medienformen vereinen.
Printabonnements
Das klassische Printabonnement beinhaltet die tägliche Zustellung der gedruckten Zeitung direkt nach Hause. Je nach Wohnort erhalten Abonnenten die entsprechende Lokalausgabe mit regionalspezifischen Inhalten. Die Preise für Printabonnements liegen typischerweise zwischen 35 und 50 Euro monatlich, abhängig von der gewählten Ausgabe und eventuellen Zusatzleistungen. Wochenendabonnements, die nur die Samstagsausgabe umfassen, sind ebenfalls verfügbar und bieten eine kostengünstigere Alternative für Leser, die nicht täglich eine Zeitung benötigen.
Digitalabonnements
Für digital affine Leser bietet die Rheinische Post verschiedene Online-Pakete an. Diese ermöglichen den Zugriff auf alle Artikel auf RP Online sowie häufig auch auf E-Paper-Versionen der gedruckten Ausgabe. Digitalabonnements sind in der Regel günstiger als Printabonnements und beginnen bei etwa 15 bis 25 Euro monatlich. Sie bieten den Vorteil, dass Inhalte jederzeit und überall auf verschiedenen Geräten abrufbar sind.
Kombi-Abonnements
Kombipakete vereinen Print- und Digitalzugang und richten sich an Leser, die beide Formate nutzen möchten. Diese Pakete bieten oft das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und liegen preislich meist nur geringfügig über reinen Printabonnements. Abonnenten erhalten damit maximale Flexibilität beim Nachrichtenkonsum.
| Abonnementtyp | Ungefährer Preis | Leistungen |
|---|---|---|
| Printabonnement | 35-50 € monatlich | Tägliche Zustellung, Lokalausgabe |
| Digitalabonnement | 15-25 € monatlich | Online-Zugang, E-Paper |
| Kombi-Abonnement | 40-55 € monatlich | Print + Digital |
| Wochenendabo | 15-25 € monatlich | Samstagsausgabe |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Rheinische Post regelmäßig Aktionsangebote für Neukunden bereitstellt, die vergünstigte Einstiegspreise für die ersten Monate beinhalten. Nach Ablauf dieser Aktionsphase gelten dann die regulären Preise. Viele Abonnenten entscheiden sich später für eine Kündigung, wenn die Aktionskonditionen auslaufen und die Kosten steigen.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung eines Abonnements bei der Rheinischen Post unterliegt bestimmten vertraglichen Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Diese Bedingungen sind für Abonnenten bindend und müssen bei einer Kündigung beachtet werden, um rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist für Abonnements der Rheinischen Post beträgt in der Regel sechs Wochen zum Monatsende. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens sechs Wochen vor dem gewünschten Vertragsende beim Verlag eingegangen sein muss. Bei einem gewünschten Kündigungstermin zum 31. März müsste die Kündigung demnach spätestens Mitte Februar vorliegen. Diese Frist gilt für reguläre Abonnements nach Ablauf einer eventuellen Mindestvertragslaufzeit.
Mindestvertragslaufzeit
Viele Abonnements der Rheinischen Post haben eine Mindestvertragslaufzeit, die typischerweise zwischen drei und zwölf Monaten liegt. Besonders bei Aktionsangeboten mit vergünstigten Einstiegspreisen ist häufig eine längere Mindestlaufzeit vereinbart. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Abonnement unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden.
Automatische Verlängerung
Wird ein Abonnement nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich automatisch. Die Verlängerungsdauer beträgt üblicherweise einen weiteren Monat oder ein weiteres Jahr, abhängig von den ursprünglichen Vertragsbedingungen. Diese automatische Verlängerung ist im deutschen Presserecht üblich und soll die kontinuierliche Belieferung der Abonnenten sicherstellen. Für Abonnenten bedeutet dies jedoch, dass eine rechtzeitige Kündigung essentiell ist, wenn sie den Vertrag nicht fortsetzen möchten.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigungsbedingungen für Zeitungsabonnements in Deutschland basieren auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie den individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlags. Gemäß deutschem Recht müssen Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten transparent kommuniziert werden. Verbraucher haben zudem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Neuabschlüssen, das unabhängig von den regulären Kündigungsfristen gilt.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Kündigungsfrist | 6 Wochen zum Monatsende |
| Mindestlaufzeit | 3-12 Monate (je nach Vertrag) |
| Automatische Verlängerung | 1 Monat oder 1 Jahr |
| Widerrufsrecht | 14 Tage bei Neuabschluss |
Sonderkündigungsrechte
In bestimmten Situationen können Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, das eine Kündigung außerhalb der regulären Fristen ermöglicht. Dazu gehören beispielsweise Umzüge in Gebiete, in denen die Zeitung nicht zugestellt werden kann, oder erhebliche Preiserhöhungen. Auch bei wiederholten Zustellproblemen kann unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Diese Sonderfälle sollten im Kündigungsschreiben klar benannt und gegebenenfalls mit Nachweisen belegt werden.
Wie man Rheinische Post per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um ein Abonnement bei der Rheinischen Post zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder Online-Kündigungen bietet die schriftliche Kündigung per Post einen eindeutigen Nachweis über den Versand und Zugang der Kündigungserklärung. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder die Wirksamkeit der Kündigung kommen sollte.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die schriftliche Kündigung per Post gilt im deutschen Recht als besonders beweiskräftig. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen dokumentierten Nachweis über den Versand und die Zustellung des Kündigungsschreibens. Dies ist vor allem dann relevant, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist oder wenn es in der Vergangenheit bereits Kommunikationsprobleme mit dem Verlag gab. Telefonische Kündigungen können bestritten werden, und Online-Kündigungen sind nicht bei allen Verlagen möglich oder werden möglicherweise nicht als ausreichend anerkannt.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die formelle Korrektheit. Ein schriftliches Kündigungsschreiben kann alle notwendigen Informationen enthalten, einschließlich Kundennummer, vollständiger Adresse und eindeutiger Kündigungserklärung. Dies minimiert das Risiko von Missverständnissen oder unvollständigen Angaben, die bei anderen Kündigungsmethoden auftreten können.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte bestimmte Elemente enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Zunächst müssen die persönlichen Daten des Abonnenten vollständig angegeben werden, einschließlich Name, Adresse und Kundennummer. Die Kundennummer findet sich üblicherweise auf Rechnungen oder Lieferscheinen der Zeitung. Eine eindeutige Kündigungserklärung ist essentiell, beispielsweise: "Hiermit kündige ich mein Abonnement der Rheinischen Post fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
Das Kündigungsdatum sollte klar benannt werden. Wenn der genaue Kündigungstermin bekannt ist, sollte dieser explizit genannt werden. Alternativ kann die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Kündigung zum frühestmöglichen Termin wirksam wird. Das Schreiben sollte mit Datum und handschriftlicher Unterschrift versehen werden, da dies die rechtliche Wirksamkeit unterstreicht.
Die richtige Versandadresse
Für die Kündigung eines Abonnements sollte das Kündigungsschreiben an die folgende Adresse gesendet werden:
- RP Aboclient, Postfach 101053, 40091 Düsseldorf
Diese Postfachadresse ist speziell für Abonnementangelegenheiten eingerichtet und gewährleistet, dass die Kündigung bei der zuständigen Abteilung eingeht. Es ist wichtig, die Adresse korrekt und vollständig zu verwenden, um Verzögerungen oder Fehlzustellungen zu vermeiden.
Versand per Einschreiben
Der Versand des Kündigungsschreibens sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet jedoch entscheidende Vorteile. Der Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch den Zugang beim Empfänger. Dies ist rechtlich bedeutsam, da die Kündigungsfrist nicht mit dem Versand, sondern mit dem Zugang beim Verlag zu laufen beginnt.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender eine Bestätigung mit Unterschrift des Empfängers oder der annehmenden Person. Dieser Nachweis sollte sorgfältig aufbewahrt werden, mindestens bis zur endgültigen Beendigung des Abonnements und idealerweise darüber hinaus. Im Streitfall kann dieser Nachweis entscheidend sein, um zu belegen, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Alternative Versandmethoden
Neben dem Einschreiben mit Rückschein gibt es weitere Versandoptionen, die einen Nachweis ermöglichen. Das einfache Einschreiben dokumentiert den Versand, aber nicht den Zugang beim Empfänger. Diese Variante ist kostengünstiger, bietet jedoch weniger Rechtssicherheit. Ein Einwurf-Einschreiben bestätigt, dass der Brief in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde, allerdings ohne Unterschrift.
Digitale Unterstützung beim Versand
Moderne Dienste wie Postclic können den Prozess der postalischen Kündigung erheblich vereinfachen. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und dann professionell ausdrucken, kuvertieren und per Einschreiben versenden zu lassen. Der Service bietet dabei mehrere Vorteile: Nutzer sparen sich den Gang zur Post, erhalten eine professionelle Formatierung des Schreibens und bekommen einen digitalen Nachweis über den Versand. Der gesamte Prozess kann bequem von zu Hause aus durchgeführt werden, während gleichzeitig die rechtliche Sicherheit eines Einschreibens gewahrt bleibt.
Nach der Kündigung
Nach dem Versand der Kündigung sollten Abonnenten eine Kündigungsbestätigung vom Verlag erwarten. Diese wird üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen per Post oder E-Mail zugestellt. Die Bestätigung sollte das genaue Kündigungsdatum enthalten und bestätigen, dass keine weiteren Zahlungen anfallen. Falls keine Bestätigung eingeht, ist es ratsam, beim Kundenservice nachzufragen und dabei auf das versendete Einschreiben zu verweisen.
Auch nach erfolgter Kündigung sollten Abonnenten ihre Kontoauszüge überprüfen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Bei einem Lastschriftverfahren kann es sinnvoll sein, die Einzugsermächtigung zu widerrufen, falls nach dem Kündigungstermin noch Beträge abgebucht werden sollten. In solchen Fällen können Abonnenten die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für die Kündigung eines Abonnements der Rheinischen Post sind vielfältig. Ein häufiger Grund ist das Auslaufen von Aktionsangeboten, nach denen die monatlichen Kosten deutlich steigen. Viele Neukunden werden mit attraktiven Einstiegspreisen geworben, die nach drei bis sechs Monaten enden. Die dann geltenden Regelpreise empfinden viele Abonnenten als zu hoch, insbesondere wenn sie die Zeitung nicht täglich lesen.
Ein weiterer verbreiteter Kündigungsgrund ist die Verlagerung des Medienkonsums ins Digitale. Immer mehr Leser bevorzugen Online-Nachrichtenportale, soziale Medien oder Nachrichten-Apps gegenüber der gedruckten Zeitung. Die tägliche Zustellung einer Printzeitung wird dann als unnötig empfunden, zumal viele Inhalte auch kostenlos oder über günstigere Digitalabonnements verfügbar sind.
Zustellprobleme sind ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Kündigungsgrund. Wenn die Zeitung wiederholt zu spät, gar nicht oder in beschädigtem Zustand geliefert wird, sinkt die Zufriedenheit der Abonnenten erheblich. Auch Umzüge, finanzielle Engpässe oder ein generell verändertes Leseverhalten führen häufig zu Kündigungen.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei der Rheinischen Post sind gemischt. Viele Abonnenten berichten von einem reibungslosen Ablauf, wenn die Kündigung schriftlich und fristgerecht erfolgt. Die Kündigungsbestätigung wird in diesen Fällen zeitnah zugestellt, und die Belieferung endet wie vereinbart. Besonders positiv wird hervorgehoben, wenn die Kündigung per Einschreiben versendet wurde, da dies Rechtssicherheit bietet.
Allerdings gibt es auch Berichte über Schwierigkeiten im Kündigungsprozess. Einige Abonnenten beklagen, dass trotz rechtzeitiger Kündigung weiterhin Zeitungen geliefert und Beträge abgebucht wurden. In solchen Fällen ist der dokumentierte Nachweis durch ein Einschreiben besonders wertvoll. Andere Kunden berichten von Rückwerbeversuchen durch den Kundenservice, bei denen vergünstigte Konditionen angeboten werden, um die Kündigung zu verhindern.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Um eine reibungslose Kündigung sicherzustellen, sollten Abonnenten mehrere Punkte beachten. Erstens ist es wichtig, die Kündigungsfrist genau zu berechnen und das Kündigungsschreiben rechtzeitig zu versenden. Eine Kündigung, die nur wenige Tage zu spät eingeht, kann dazu führen, dass das Abonnement sich um einen weiteren Monat oder sogar ein ganzes Jahr verlängert.
Zweitens sollte das Kündigungsschreiben alle relevanten Informationen enthalten. Neben Name, Adresse und Kundennummer ist eine eindeutige Kündigungserklärung essentiell. Formulierungen wie "Ich möchte mein Abonnement überdenken" oder "Bitte informieren Sie mich über Kündigungsmöglichkeiten" sind keine wirksamen Kündigungen. Stattdessen sollte klar formuliert werden: "Hiermit kündige ich mein Abonnement fristgerecht."
Drittens empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Die zusätzlichen Kosten von wenigen Euro sind gut investiert, um im Zweifelsfall einen rechtssicheren Nachweis zu haben. Der Rückschein sollte aufbewahrt werden, bis die Kündigungsbestätigung vorliegt und die letzte Lieferung erfolgt ist.
Umgang mit Rückwerbeversuchen
Nach Eingang einer Kündigung versuchen viele Verlage, Abonnenten mit speziellen Angeboten zurückzugewinnen. Die Rheinische Post ist hier keine Ausnahme. Abonnenten erhalten möglicherweise Anrufe oder Schreiben mit vergünstigten Konditionen, Prämien oder anderen Anreizen, um das Abonnement fortzusetzen. Diese Rückwerbeversuche sind legitim und können durchaus attraktive Konditionen bieten.
Abonnenten sollten jedoch bedenken, dass solche Sonderkonditionen oft zeitlich befristet sind und danach wieder die regulären Preise gelten. Wer sich grundsätzlich gegen ein Abonnement entschieden hat, sollte bei seiner Entscheidung bleiben und sich nicht von kurzfristigen Rabatten umstimmen lassen. Falls die Angebote jedoch tatsächlich interessant sind, können Abonnenten natürlich darauf eingehen, sollten dann aber die neuen Vertragsbedingungen genau prüfen.
Besondere Situationen
In bestimmten Situationen gelten besondere Regelungen für die Kündigung. Bei einem Todesfall kann das Abonnement von den Erben gekündigt werden, wobei in der Regel Sonderfristen gelten. Auch bei Umzügen ins Ausland oder in Gebiete ohne Zustellmöglichkeit besteht oft ein Sonderkündigungsrecht. In solchen Fällen sollte die besondere Situation im Kündigungsschreiben erwähnt und mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei erheblichen Preiserhöhungen haben Abonnenten ebenfalls häufig ein Sonderkündigungsrecht. Der Verlag muss solche Erhöhungen rechtzeitig ankündigen und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Abonnenten sollten ihre Post vom Verlag daher aufmerksam lesen, um solche Hinweise nicht zu übersehen.
Abschließende Empfehlungen
Die Kündigung eines Abonnements bei der Rheinischen Post ist grundsätzlich unkompliziert, wenn die formalen Anforderungen beachtet werden. Die wichtigsten Punkte sind die Einhaltung der Kündigungsfrist, eine eindeutige schriftliche Kündigungserklärung und der Versand per Einschreiben. Wer diese Grundregeln befolgt, kann davon ausgehen, dass die Kündigung wirksam wird und das Abonnement zum gewünschten Termin endet.
Für Abonnenten, die den Aufwand minimieren möchten, bieten moderne Dienste wie Postclic eine praktische Alternative. Der digitale Weg zur postalischen Kündigung vereint die Bequemlichkeit digitaler Prozesse mit der Rechtssicherheit traditioneller Briefpost. Unabhängig von der gewählten Methode sollte jedoch immer ein Nachweis über die Kündigung aufbewahrt werden, um im Streitfall abgesichert zu sein.