Aktuell Lohnsteuerhilfeverein kündigen | Postclic
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Aktuell Lohnsteuerhilfeverein kündigen | Postclic
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein
Alexanderstraße 1
10178 Berlin Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Aktuell Lohnsteuerhilfeverein
Alexanderstraße 1
10178 Berlin

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Aktuell Lohnsteuerhilfeverein. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


12/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Aktuell Lohnsteuerhilfeverein
Alexanderstraße 1
10178 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein

Über Aktuell Lohnsteuerhilfeverein

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist ein in Deutschland tätiger Verein, der sich auf die Unterstützung seiner Mitglieder bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung spezialisiert hat. Mit Sitz in der Alexanderstraße 1 in Berlin bietet der Verein seinen Mitgliedern professionelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse eines Lohnsteuerhilfevereins liegen.

Lohnsteuerhilfevereine sind in Deutschland eine etablierte Institution, die Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären bei der Anfertigung ihrer Steuererklärungen hilft. Sie stellen eine kostengünstige Alternative zu Steuerberatern dar, wobei ihr Tätigkeitsbereich durch das Steuerberatungsgesetz klar definiert ist. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein gehört zu den zahlreichen Vereinen, die bundesweit tätig sind und ihre Dienstleistungen regional oder überregional anbieten.

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein basiert auf dem Vereinsrecht und unterliegt spezifischen Regelungen, die sowohl durch die Satzung des jeweiligen Vereins als auch durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt sind. Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, der sich häufig am Einkommen orientiert, und erhalten dafür Unterstützung bei der Steuererklärung sowie Beratung in steuerlichen Fragen.

Leistungsspektrum des Vereins

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein konzentriert sich auf die Beratung von Arbeitnehmern und Rentnern in allen Fragen der Einkommensteuer. Dazu gehört die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung, die Überprüfung von Steuerbescheiden, die Einlegung von Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide sowie die Vertretung vor dem Finanzamt in zulässigen Fällen.

Die Beratung erfolgt typischerweise in Beratungsstellen, die sich in verschiedenen Städten befinden können. Mitglieder vereinbaren Termine mit ihren Beratern, bringen ihre Steuerunterlagen mit und erhalten dann Unterstützung bei der Zusammenstellung und Einreichung ihrer Steuererklärung. In vielen Fällen können Mitglieder durch die professionelle Beratung Steuervorteile nutzen, die sie ohne fachkundige Hilfe möglicherweise übersehen hätten.

Mitgliedschaft und Beitragsstruktur

Die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre Mitglied werden, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen werden regelmäßig angepasst und orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Lohnsteuerhilfevereine.

Beitragsberechnung

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich in der Regel nach dem Gesamteinkommen des Mitglieds oder der Familie. Dabei wird eine gestaffelte Beitragsordnung angewendet, die sicherstellt, dass Mitglieder mit geringerem Einkommen auch geringere Beiträge zahlen. Die genaue Beitragsstruktur kann zwischen verschiedenen Lohnsteuerhilfevereinen variieren und ist in der jeweiligen Satzung festgelegt.

EinkommensbereichTypischer Jahresbeitrag
Bis 15.000 Euro60-100 Euro
15.001-25.000 Euro100-150 Euro
25.001-40.000 Euro150-250 Euro
Über 40.000 Euro250-400 Euro

Diese Angaben dienen lediglich der Orientierung, da die tatsächlichen Beiträge vom jeweiligen Verein festgelegt werden und sich nach dessen Satzung richten. Zusätzlich zum Grundbeitrag können in manchen Fällen Aufnahmegebühren oder Zuschläge für besondere Leistungen anfallen.

Leistungsumfang der Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft erhalten Mitglieder Zugang zu allen Beratungsleistungen, die im Rahmen der Befugnisse eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Dies umfasst die Erstellung der Einkommensteuererklärung für das laufende Jahr sowie gegebenenfalls die Bearbeitung von Vorjahren. Auch die Vertretung gegenüber dem Finanzamt in steuerlichen Angelegenheiten ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Kündigung der Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein unterliegt sowohl den allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Vereinsmitgliedschaften als auch den spezifischen Regelungen in der Satzung des jeweiligen Vereins. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen, um die Mitgliedschaft ordnungsgemäß und fristgerecht beenden zu können.

Kündigungsfristen

Gemäß § 39 BGB kann die Mitgliedschaft in einem Verein grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzuhalten ist. Viele Lohnsteuerhilfevereine orientieren sich an dieser gesetzlichen Regelung, wobei das Geschäftsjahr häufig dem Kalenderjahr entspricht.

Das bedeutet konkret: Wer seine Mitgliedschaft zum 31. Dezember beenden möchte, muss die Kündigung spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres einreichen. Einige Vereine können in ihrer Satzung auch abweichende Regelungen treffen, beispielsweise längere Kündigungsfristen oder andere Stichtage. Daher ist es unerlässlich, die Satzung des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins zu konsultieren oder direkt beim Verein nachzufragen.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Verein seine satzungsgemäßen Pflichten nicht erfüllt, die Beiträge unangemessen erhöht werden oder andere schwerwiegende Umstände eintreten, die eine Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar machen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten die üblichen Kündigungsfristen nicht, jedoch muss der Kündigungsgrund konkret benannt und nachvollziehbar dargelegt werden. Eine außerordentliche Kündigung sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt, da andernfalls rechtliche Unsicherheiten entstehen können.

Gründe für eine Kündigung

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dazu, ihre Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein zu beenden. Häufig spielen finanzielle Überlegungen eine Rolle, etwa wenn der Mitgliedsbeitrag als zu hoch empfunden wird oder wenn sich die persönliche finanzielle Situation verändert hat. Andere Mitglieder wechseln zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein, der möglicherweise günstigere Konditionen oder eine bessere Erreichbarkeit bietet.

Auch Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität kann ein Kündigungsgrund sein. Wenn Mitglieder das Gefühl haben, nicht ausreichend beraten zu werden oder wenn es zu Fehlern bei der Steuererklärung gekommen ist, kann dies den Wunsch nach einer Beendigung der Mitgliedschaft verstärken. Zudem entscheiden sich manche Menschen dafür, ihre Steuererklärung künftig selbst zu erstellen, beispielsweise mithilfe von Steuersoftware, oder sie wechseln zu einem Steuerberater.

Wie man Aktuell Lohnsteuerhilfeverein per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um die Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein zu beenden. Im Gegensatz zu mündlichen Kündigungen oder E-Mails bietet die schriftliche Kündigung per Post einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung beim Verein.

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Eine Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, stellt sicher, dass die Kündigungserklärung tatsächlich beim Empfänger angekommen ist. Der Rückschein dient als rechtsgültiger Nachweis über den Zugang der Kündigung, was besonders wichtig ist, wenn es später zu Unklarheiten über den Kündigungszeitpunkt kommen sollte.

E-Mail-Kündigungen werden nicht von allen Vereinen akzeptiert, und selbst wenn sie akzeptiert werden, kann es schwierig sein, den tatsächlichen Zugang nachzuweisen. Telefonische Kündigungen sind rechtlich ebenfalls problematisch, da sie keine Schriftform wahren und später schwer nachweisbar sind. Die Satzung vieler Vereine schreibt explizit die Schriftform für Kündigungen vor, weshalb die postalische Kündigung die einzig rechtssichere Option darstellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Schritt 1: Kündigungsschreiben verfassen

Das Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es muss folgende Elemente enthalten: die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds (Name, Adresse, Mitgliedsnummer falls vorhanden), eine eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum und die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Das Schreiben sollte sachlich und höflich formuliert sein. Es ist nicht notwendig, ausführliche Begründungen für die Kündigung anzugeben, eine einfache Erklärung des Kündigungswunsches genügt. Wichtig ist, dass das Schreiben eigenhändig unterschrieben wird, da eine Kündigung ohne Unterschrift möglicherweise nicht anerkannt wird.

Schritt 2: Korrekte Adresse verwenden

Die Kündigung muss an die offizielle Adresse des Vereins gesendet werden. Für den Aktuell Lohnsteuerhilfeverein lautet diese:

  • Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., Alexanderstraße 1, 10178 Berlin

Es ist wichtig, die Adresse korrekt und vollständig anzugeben, um sicherzustellen, dass das Schreiben den richtigen Empfänger erreicht. Kündigungen, die an eine falsche Adresse oder an eine lokale Beratungsstelle gesendet werden, können möglicherweise nicht fristgerecht bearbeitet werden.

Schritt 3: Versand per Einschreiben

Der Versand sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber den entscheidenden Vorteil, dass der Zugang der Kündigung nachweisbar ist. Der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers dient als Beweis dafür, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf verwendet werden, bei dem der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Diese Variante ist etwas günstiger als das Einschreiben mit Rückschein, bietet aber ebenfalls einen ausreichenden Nachweis über die Zustellung.

Schritt 4: Aufbewahrung der Nachweise

Alle Belege im Zusammenhang mit der Kündigung sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post sowie der Rückschein. Diese Dokumente können wichtig werden, falls es später zu Unstimmigkeiten über die Kündigung kommt oder wenn der Verein behauptet, keine Kündigung erhalten zu haben.

Digitale Unterstützung beim Kündigungsprozess

Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bieten Dienste wie Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgten Brief zu versenden, ohne selbst zur Post gehen zu müssen. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung des Schreibens, den Ausdruck, das Kuvertieren und den Versand per Einschreiben.

Ein wesentlicher Vorteil solcher Dienste ist die digitale Nachverfolgung des gesamten Prozesses. Nutzer erhalten Benachrichtigungen über den Versandstatus und können jederzeit einsehen, ob das Schreiben zugestellt wurde. Dies spart nicht nur Zeit, sondern bietet auch zusätzliche Sicherheit durch den digitalen Nachweis. Besonders für Menschen, die wenig Zeit haben oder unsicher beim Verfassen formeller Schreiben sind, kann dies eine hilfreiche Unterstützung sein.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit Lohnsteuerhilfevereinen variieren erheblich und hängen von vielen Faktoren ab, darunter die Qualität der Beratung, die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Bei der Bewertung eines Lohnsteuerhilfevereins sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.

Häufige Erfahrungen mit Lohnsteuerhilfevereinen

Viele Mitglieder schätzen die persönliche Beratung und die Tatsache, dass sie sich nicht selbst mit den komplexen Regelungen des Steuerrechts auseinandersetzen müssen. Besonders positiv wird oft hervorgehoben, wenn Berater proaktiv auf mögliche Steuervorteile hinweisen und die Erklärung so optimieren, dass Mitglieder eine möglichst hohe Steuererstattung erhalten.

Kritik wird häufig geäußert, wenn die Beratungsqualität nicht den Erwartungen entspricht, wenn Berater schwer erreichbar sind oder wenn es zu langen Wartezeiten für Termine kommt. Auch die Beitragshöhe wird manchmal als zu hoch empfunden, insbesondere wenn die erzielte Steuererstattung den Mitgliedsbeitrag nicht deutlich übersteigt.

Worauf bei der Kündigung zu achten ist

Bei der Kündigung sollten Mitglieder einige wichtige Punkte beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Zunächst ist es ratsam, die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist einzureichen, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht zugeht. Eine Kündigung, die erst wenige Tage vor Fristende verschickt wird, birgt das Risiko, dass sie zu spät ankommt und die Mitgliedschaft sich automatisch verlängert.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass mit der Kündigung der Mitgliedschaft auch der Anspruch auf Beratungsleistungen endet. Wer noch eine laufende Steuererklärung in Bearbeitung hat, sollte dies bei der Planung der Kündigung berücksichtigen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung erst nach Abschluss der aktuellen Steuererklärung auszusprechen.

Alternative Optionen prüfen

Bevor eine endgültige Kündigungsentscheidung getroffen wird, kann es sich lohnen, Alternativen zu prüfen. Manche Vereine bieten die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag bei finanziellen Schwierigkeiten vorübergehend zu reduzieren oder die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Auch ein Gespräch mit der Vereinsleitung über eventuelle Unzufriedenheiten kann manchmal zu einer Lösung führen, ohne dass die Mitgliedschaft beendet werden muss.

Wer mit dem aktuellen Lohnsteuerhilfeverein unzufrieden ist, sollte auch einen Wechsel zu einem anderen Verein in Betracht ziehen. Die Leistungen und Beiträge können zwischen verschiedenen Vereinen erheblich variieren, und möglicherweise gibt es einen anderen Verein, der besser zu den individuellen Bedürfnissen passt.

Nach der Kündigung

Nach erfolgter Kündigung sollten Mitglieder eine schriftliche Bestätigungen vom Verein erhalten. Falls diese nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen eintrifft, empfiehlt es sich, beim Verein nachzufragen. Die Kündigungsbestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da sie als Nachweis dafür dient, dass die Mitgliedschaft tatsächlich beendet wurde.

Wer weiterhin Unterstützung bei der Steuererklärung benötigt, sollte rechtzeitig nach Alternativen suchen. Dies kann die Mitgliedschaft in einem anderen Lohnsteuerhilfeverein sein, die Beauftragung eines Steuerberaters oder die Nutzung von Steuersoftware zur selbstständigen Erstellung der Steuererklärung. Jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Rechtliche Absicherung

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Verein eine Kündigung nicht anerkennt oder weiterhin Beiträge einfordert, obwohl die Mitgliedschaft ordnungsgemäß gekündigt wurde. In solchen Situationen ist es wichtig, alle Nachweise über die Kündigung griffbereit zu haben. Der Rückschein des Einschreibens sowie eine Kopie des Kündigungsschreibens sind die wichtigsten Dokumente, um die eigene Position zu belegen.

Falls der Verein trotz ordnungsgemäßer Kündigung weiterhin Beiträge einzieht, sollten Mitglieder schriftlich widersprechen und auf die erfolgte Kündigung hinweisen. Bei Lastschrifteinzügen kann die Bank angewiesen werden, die Lastschrift zurückzubuchen. In hartnäckigen Fällen kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Verbraucherzentrale sinnvoll sein.

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein bietet viele Vorteile, ist aber keine lebenslange Verpflichtung. Wer sich zur Kündigung entschließt, sollte dies auf dem rechtssicheren Weg per Post tun und alle Fristen sowie Formalitäten beachten. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation lässt sich die Mitgliedschaft problemlos beenden, sodass Mitglieder flexibel auf veränderte Lebensumstände reagieren können.

FAQ

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein bietet umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner. Zu den Dienstleistungen gehören die Erstellung der jährlichen Steuererklärung, die Überprüfung von Steuerbescheiden, die Einlegung von Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide sowie die Vertretung vor dem Finanzamt in zulässigen Fällen.

Die Mitgliedsbeiträge im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein orientieren sich häufig am Einkommen der Mitglieder. Der genaue Beitrag kann variieren, daher empfiehlt es sich, direkt beim Verein nach den aktuellen Beiträgen zu fragen, um eine transparente Kostenübersicht zu erhalten.

Um Ihre Mitgliedschaft im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an den Verein senden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen in Ihrem Schreiben angeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein hat Beratungsstellen in verschiedenen Städten in Deutschland. Mitglieder können Termine mit ihren Beratern vereinbaren und sollten die Website des Vereins oder die Geschäftsstelle kontaktieren, um die nächstgelegene Beratungsstelle zu finden.

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein bietet eine kostengünstige Alternative zu Steuerberatern, da die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein in der Regel mit niedrigeren Kosten verbunden ist. Zudem ist der Tätigkeitsbereich des Vereins durch das Steuerberatungsgesetz klar definiert, was bedeutet, dass die Unterstützung speziell auf Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ausgerichtet ist.