Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Alpenverein
Von-Kahr-Straße 2-4
80997 München
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Alpenverein. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
So beenden Sie Ihre Alpenvereins-Mitgliedschaft einfach
Über Alpenverein
Der Deutsche Alpenverein e.V. (DAV) ist mit über 1,5 Millionen Mitgliedern der weltweit größte Bergsportverband und einer der größten Naturschutzverbände in Deutschland. Gegründet im Jahr 1869, blickt der Verein auf eine lange Tradition zurück und unterhält heute über 350 Sektionen im gesamten Bundesgebiet. Der Hauptsitz befindet sich in München, von wo aus die zentrale Verwaltung und Koordination aller Mitgliedschaften erfolgt.
Als Mitglied des Alpenvereins profitieren Bergbegeisterte von zahlreichen Leistungen: Zugang zu über 1.300 Schutzhütten in den Alpen mit vergünstigten Übernachtungspreisen, umfassender Versicherungsschutz bei Bergunfällen weltweit, kostenloses Mitgliedermagazin, Vergünstigungen bei Kursen und Ausbildungen sowie Unterstützung bei der Tourenplanung. Der Verein engagiert sich zudem stark im Naturschutz, in der Jugendarbeit und im nachhaltigen Bergsport.
Trotz der vielfältigen Vorteile entscheiden sich manche Mitglieder für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Die Gründe hierfür sind vielfältig: veränderte Lebensumstände, gesundheitliche Einschränkungen, die das Bergsteigen erschweren, ein Umzug in flache Regionen ohne Bergsportmöglichkeiten, finanzielle Überlegungen oder schlichtweg eine Neuorientierung der Freizeitaktivitäten. Manche Mitglieder nutzen die angebotenen Leistungen auch einfach nicht mehr ausreichend, um den Mitgliedsbeitrag zu rechtfertigen.
Abonnementpläne und Preise
Der Deutsche Alpenverein bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die sich nach Alter, Familienstand und gewünschtem Leistungsumfang richten. Die Beiträge werden jährlich erhoben und können je nach Sektion leicht variieren, da jede Sektion einen eigenen Sektionsbeitrag festlegt, der zum Grundbeitrag hinzukommt.
Mitgliedschaftskategorien im Überblick
| Kategorie | Alter | Grundbeitrag (ca.) | Leistungen |
|---|---|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | Ab 26 Jahren | 60-80 Euro/Jahr | Vollumfänglicher Versicherungsschutz, Hüttenvergünstigungen |
| Junioren | 18-25 Jahre | 40-50 Euro/Jahr | Wie Einzelmitgliedschaft, reduzierter Beitrag |
| Jugend | 7-17 Jahre | 25-35 Euro/Jahr | Versicherungsschutz, Jugendprogramme |
| Kind | 0-6 Jahre | 10-15 Euro/Jahr | Basisversicherung |
| Familienmitgliedschaft | Eltern + Kinder | 100-130 Euro/Jahr | Alle Familienmitglieder versichert |
| Zweitmitgliedschaft | Alle Altersgruppen | 15-25 Euro/Jahr | Bei Mitgliedschaft in zwei Sektionen |
Zusätzliche Kosten und Leistungen
Neben dem Grundbeitrag können weitere Kosten entstehen, etwa für spezielle Kurse, geführte Touren oder den Verleih von Ausrüstung. Die Mitgliedschaft beinhaltet jedoch bereits einen umfassenden Versicherungsschutz, der Bergungskosten bis zu 25.000 Euro abdeckt und weltweit bei alpinen Aktivitäten gilt. Dieser Versicherungsschutz allein rechtfertigt für viele Mitglieder bereits den Jahresbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum Jahresbeginn fällig und per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist bei Vereinsmitgliedschaften in Deutschland üblich und rechtlich zulässig.
Kündigungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen der Vereinsmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Vereinsmitgliedschaften sowie der Satzung des DAV. Nach § 39 BGB kann eine Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen trifft.
Die Satzung des Deutschen Alpenvereins sieht vor, dass Mitglieder ihre Mitgliedschaft ordentlich kündigen können. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – dies ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt, der unbedingt beachtet werden muss. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail sind nicht wirksam und werden vom Verein nicht akzeptiert.
Kündigungsfristen und Termine
| Kündigungsart | Frist | Kündigungstermin | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Zum 30. September | Mitgliedschaft endet 31.12. |
| Bei Beitragserhöhung | 6 Wochen | Nach Mitteilung | Sonderkündigungsrecht |
| Außerordentliche Kündigung | Sofort | Bei wichtigem Grund | Fristlose Beendigung |
Wichtige Hinweise zur Kündigungsfrist
Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist entscheidend für eine wirksame Beendigung der Mitgliedschaft. Der Stichtag für eine Kündigung zum Jahresende ist der 30. September eines jeden Jahres. Das bedeutet: Wer seine Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2024 beenden möchte, muss die Kündigung spätestens am 30. September 2024 beim Alpenverein eingehen lassen.
Maßgeblich ist dabei nicht das Datum des Poststempels, sondern der tatsächliche Zugang der Kündigung beim Verein. Aus diesem Grund ist es dringend empfohlen, die Kündigung rechtzeitig zu versenden und einen Nachweis über den Versand aufzubewahren. Eine Kündigung, die erst am 1. Oktober beim Verein eingeht, ist für das laufende Jahr nicht mehr wirksam – die Mitgliedschaft würde sich dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängern.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht der Alpenverein die Mitgliedsbeiträge, steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. In diesem Fall kann die Mitgliedschaft innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung außerordentlich gekündigt werden. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und dient dem Schutz der Mitglieder vor unerwarteten finanziellen Belastungen.
Wie man Alpenverein per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Obwohl wir im digitalen Zeitalter leben, ist die postalische Kündigung per Brief nach wie vor die rechtssicherste Methode zur Beendigung einer Vereinsmitgliedschaft. Der Hauptgrund liegt in der Schriftformerfordernis, die in der Satzung des Alpenvereins und im deutschen Vereinsrecht verankert ist. Eine E-Mail oder ein Telefonanruf erfüllen diese Schriftform nicht und können vom Verein abgelehnt werden.
Die postalische Kündigung bietet mehrere entscheidende Vorteile: Sie schafft einen eindeutigen Nachweis über den Kündigungswillen, ermöglicht die Dokumentation des Versanddatums und gewährleistet, dass die Kündigung die richtige Abteilung erreicht. Besonders wichtig ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein, da dieser als rechtssicherer Zugangsnachweis gilt und im Streitfall vor Gericht verwendet werden kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Schritt 1: Mitgliedsnummer und persönliche Daten bereithalten
Vor dem Verfassen des Kündigungsschreibens sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer griffbereit haben. Diese finden Sie auf Ihrem Mitgliedsausweis, auf Beitragsrechnungen oder in früherer Korrespondenz mit dem Verein. Die Mitgliedsnummer erleichtert die Zuordnung Ihrer Kündigung und beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Halten Sie außerdem Ihre vollständige Adresse, Ihr Geburtsdatum und den Namen Ihrer Sektion bereit.
Schritt 2: Das Kündigungsschreiben formulieren
Das Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es muss folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen persönlichen Daten inklusive Mitgliedsnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum (in der Regel der 31. Dezember) und die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben werden – eine digitale Unterschrift ist nicht ausreichend.
Wichtig ist, dass Sie im Kündigungsschreiben keine ausführlichen Begründungen abgeben müssen. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Rechtfertigung. Formulieren Sie sachlich und knapp, um Missverständnisse zu vermeiden. Vermeiden Sie emotionale Aussagen oder Kritik am Verein, da dies für die Wirksamkeit der Kündigung irrelevant ist und die Bearbeitung nur erschweren könnte.
Schritt 3: Die korrekte Empfängeradresse verwenden
Die Kündigung muss an die zentrale Geschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins in München gesendet werden. Die korrekte Adresse lautet:
- Deutscher Alpenverein e.V., Von-Kahr-Straße 2-4, 80997 München
Senden Sie die Kündigung nicht an Ihre lokale Sektion, da diese möglicherweise nicht befugt ist, Kündigungen entgegenzunehmen, oder die Weiterleitung Zeit kostet, was zu Fristversäumnissen führen kann. Die zentrale Geschäftsstelle ist die einzige Stelle, die für die Bearbeitung von Kündigungen zuständig ist.
Schritt 4: Versand per Einschreiben mit Rückschein
Der Versand sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg als Nachweis, dass Sie das Schreiben aufgegeben haben, und später den Rückschein, der bestätigt, wann und von wem das Schreiben beim Alpenverein entgegengenommen wurde.
Bewahren Sie beide Dokumente mindestens bis zum Ende der Mitgliedschaft auf, idealerweise sogar darüber hinaus. Diese Nachweise sind im Streitfall, etwa bei versehentlich weiter abgebuchten Beiträgen, von unschätzbarem Wert. Ohne diese Nachweise ist es schwierig, zu beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt ist.
Alternative: Digitale Versandservices nutzen
Für Mitglieder, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit für den traditionellen Versandweg haben, bieten digitale Services wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Dienste ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen den Weg zur Post, müssen keine Briefmarken kaufen und erhalten trotzdem einen vollwertigen Versandnachweis. Der Service übernimmt das Drucken, Kuvertieren und Versenden des Briefes. Zudem wird sichergestellt, dass alle rechtlich notwendigen Angaben im Schreiben enthalten sind und die korrekte Adresse verwendet wird. Der digitale Nachweis ist dabei genauso rechtskräftig wie ein klassischer Einschreibebeleg.
Nach der Kündigung: Was zu beachten ist
Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Alpenverein erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes sowie Informationen zur letzten Beitragszahlung enthalten. Bewahren Sie diese Bestätigung sorgfältig auf.
Falls Sie nach vier Wochen noch keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie beim Alpenverein nachfragen. Nutzen Sie dabei Ihre Einschreibenummer als Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Kündigungen in der internen Bearbeitung verloren gehen – ein Nachweis über den Versand schützt Sie in solchen Situationen.
Überprüfen Sie nach dem Ende der Mitgliedschaft Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte dies doch der Fall sein, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen und dem Alpenverein Ihre Kündigungsbestätigung sowie die Versandnachweise vorlegen.
Kundenbewertungen und Tipps
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess beim Deutschen Alpenverein sind überwiegend positiv. Der Verein wird allgemein als seriös und korrekt in der Abwicklung von Kündigungen wahrgenommen. Die meisten ehemaligen Mitglieder berichten, dass ihre Kündigung problemlos akzeptiert und zeitnah bestätigt wurde, sofern die Frist eingehalten wurde.
Dennoch gibt es einige wiederkehrende Herausforderungen, von denen Mitglieder berichten. Die häufigste Schwierigkeit ist das Versäumen der Kündigungsfrist zum 30. September. Viele Mitglieder sind sich dieser spezifischen Frist nicht bewusst und versuchen, ihre Mitgliedschaft zum Jahresende oder zu einem beliebigen Zeitpunkt zu kündigen. In solchen Fällen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr, was zu Frustration führen kann.
Häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden
Ein weiterer häufiger Fehler ist das Versenden der Kündigung an die falsche Adresse. Manche Mitglieder schicken ihre Kündigung an ihre lokale Sektion oder an veraltete Adressen, die sie im Internet gefunden haben. Dies kann zu Verzögerungen führen, die dazu führen, dass die Kündigung nicht fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingeht. Verwenden Sie daher immer die aktuelle Adresse der Hauptgeschäftsstelle in München.
Auch die fehlende Unterschrift ist ein Problem, das immer wieder auftritt. Manche Mitglieder drucken ihr Kündigungsschreiben aus und versenden es, ohne es zu unterschreiben. Eine solche Kündigung ist formunwirksam und kann vom Verein abgelehnt werden. Prüfen Sie daher vor dem Versand, ob Ihre handschriftliche Unterschrift vorhanden ist.
Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung
Erfahrene ehemalige Mitglieder empfehlen, die Kündigung bereits im Juli oder August zu versenden, um auf der sicheren Seite zu sein. So haben Sie ausreichend Zeitpuffer, falls Probleme auftreten oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Eine frühzeitige Kündigung schadet nicht – wichtig ist nur, dass sie bis zum 30. September beim Verein eingeht.
Fotografieren oder scannen Sie Ihr Kündigungsschreiben, bevor Sie es versenden. Diese digitale Kopie kann hilfreich sein, falls Sie später nachweisen müssen, welchen genauen Wortlaut Ihre Kündigung hatte. Zusammen mit dem Einschreibebeleg haben Sie dann eine vollständige Dokumentation des gesamten Kündigungsvorgangs.
Manche Mitglieder berichten auch von positiven Erfahrungen mit einem vorherigen Anruf beim Alpenverein. Obwohl die telefonische Kündigung nicht rechtswirksam ist, kann ein Anruf klären, ob alle Daten korrekt sind und welche Unterlagen eventuell noch benötigt werden. Dies ersetzt jedoch nicht die schriftliche Kündigung per Post.
Was passiert mit bestehenden Buchungen und Leistungen?
Eine wichtige Frage, die viele Mitglieder beschäftigt, betrifft bereits gebuchte Hüttenübernachtungen oder angemeldete Kurse. Grundsätzlich gilt: Alle Leistungen, die Sie während Ihrer Mitgliedschaft gebucht haben, können Sie auch nach der Kündigung noch in Anspruch nehmen, sofern sie noch während der Mitgliedschaftsdauer stattfinden. Der Versicherungsschutz gilt bis zum letzten Tag Ihrer Mitgliedschaft.
Für Kurse oder Touren, die nach dem Ende Ihrer Mitgliedschaft stattfinden, gelten die Teilnahmebedingungen für Nichtmitglieder. Dies bedeutet in der Regel höhere Kosten. Planen Sie daher eventuelle Aktivitäten entsprechend und berücksichtigen Sie dies bei der Entscheidung über den Kündigungszeitpunkt.
Alternativen zur vollständigen Kündigung
Bevor Sie Ihre Mitgliedschaft vollständig kündigen, sollten Sie prüfen, ob es Alternativen gibt, die besser zu Ihrer aktuellen Situation passen. Der Alpenverein bietet die Möglichkeit, von einer Einzelmitgliedschaft in eine günstigere Kategorie zu wechseln, etwa wenn Sie in eine jüngere Altersgruppe fallen oder wenn eine Familienmitgliedschaft für Sie vorteilhafter wäre.
Auch ein Wechsel der Sektion kann sinnvoll sein, wenn Sie umgezogen sind. Manche Sektionen erheben niedrigere Beiträge als andere, und eine Sektion in Ihrer Nähe bietet möglicherweise attraktivere lokale Angebote. Ein Sektionswechsel ist in der Regel unkompliziert und kann eine Alternative zur Kündigung darstellen, wenn Sie grundsätzlich weiterhin vom Versicherungsschutz und den Hüttenvergünstigungen profitieren möchten.
Für Mitglieder, die vorübergehend keine Zeit für Bergsport haben, aber langfristig dabei bleiben möchten, kann es sich lohnen, die Mitgliedschaft beizubehalten. Der jährliche Beitrag ist im Vergleich zu den Leistungen, insbesondere dem umfassenden Versicherungsschutz, oft günstiger als kommerzielle Alternativen. Zudem bleibt die Mitgliedsnummer erhalten, was bei einer späteren Wiederaufnahme Vorteile haben kann.