Cancellation service #1 in Germany
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate the contract relating to the Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein service.
This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual period.
Please take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper processing of this request;
– and, if applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is addressed to you by certified e-mail. The sending, timestamping and content integrity are established, making it a probative document meeting electronic proof requirements. You therefore have all the necessary elements to proceed with regular processing of this cancellation, in accordance with applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with personal data protection rules, I also request:
– deletion of all my data not necessary for your legal or accounting obligations;
– closure of any associated personal account;
– and confirmation of actual data deletion according to applicable privacy rights.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft im Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein
Über Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein
Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine etablierte Institution im Bereich der steuerlichen Beratung für Arbeitnehmer und Rentner in Deutschland. Mit Sitz in München bietet der Verein seit vielen Jahren professionelle Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung und berät seine Mitglieder in allen Fragen rund um die Lohnsteuer. Als eingetragener Verein unterliegt der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein den gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes und ist berechtigt, seine Mitglieder in steuerlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Die Hauptgeschäftsstelle des Vereins befindet sich in der Thalkirchner Straße 6 in München, von wo aus die Betreuung der Mitglieder koordiniert wird. Der Verein verfügt über geschulte Beratungsstellenleiter, die die steuerlichen Belange ihrer Mitglieder kompetent bearbeiten. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, die Prüfung von Steuerbescheiden, die Einlegung von Einsprüchen sowie die allgemeine steuerliche Beratung im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen für Lohnsteuerhilfevereine.
Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren Arbeitnehmer und Rentner von einer kostengünstigen Alternative zur klassischen Steuerberatung durch einen Steuerberater. Die Mitgliedsbeiträge sind in der Regel einkommensabhängig gestaffelt und deutlich günstiger als die Honorare für eine Steuerberatungskanzlei. Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein richtet sich speziell an Personen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen und keine komplizierten betrieblichen oder gewerblichen Einkünfte haben.
Leistungsspektrum und Beratungsangebot
Der Verein bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes Beratungsangebot, das alle Aspekte der Einkommensteuer für Arbeitnehmer abdeckt. Dazu gehören die Geltendmachung von Werbungskosten, die Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie die Optimierung der steuerlichen Situation durch legale Gestaltungsmöglichkeiten. Besonders bei komplexeren Sachverhalten wie doppelter Haushaltsführung, Vermietung und Verpachtung im privaten Bereich oder Kapitaleinkünften können Mitglieder auf die Expertise des Vereins zurückgreifen.
Die Beratung erfolgt in der Regel persönlich in den Beratungsstellen oder nach Terminvereinbarung. Viele Lohnsteuerhilfevereine haben in den letzten Jahren auch digitale Angebote entwickelt, um den veränderten Bedürfnissen der Mitglieder gerecht zu werden. Die Kommunikation mit dem Finanzamt wird vom Verein übernommen, was für viele Mitglieder eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Rechtliche Grundlagen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein basiert auf einem Mitgliedschaftsverhältnis, das durch die Satzung des Vereins und das Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Mit dem Beitritt verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags und zur Einhaltung der Satzungsbestimmungen. Der Verein verpflichtet sich im Gegenzug zur ordnungsgemäßen Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten innerhalb seines Tätigkeitsbereichs.
Mitgliedsbeiträge und Kostenstruktur
Die Beitragsstruktur beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein orientiert sich wie bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen am Bruttoeinkommen der Mitglieder. Diese soziale Staffelung stellt sicher, dass auch Geringverdiener Zugang zu professioneller steuerlicher Beratung erhalten. Die genaue Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in der Beitragsordnung des Vereins festgelegt und kann sich jährlich ändern.
Typischerweise werden die Mitgliedsbeiträge nach verschiedenen Einkommensklassen gestaffelt. Dabei spielen Faktoren wie das Jahresbruttoeinkommen, der Familienstand und die Anzahl der zu beratenden Steuererklärungen eine Rolle. Ehepartner können häufig zu vergünstigten Konditionen als zweites Mitglied aufgenommen werden. Die Beiträge werden in der Regel jährlich erhoben und sind selbst als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was die effektiven Kosten für die Mitglieder reduziert.
Typische Beitragsstaffelung
Obwohl die genauen Beiträge beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein individuell variieren können, lässt sich eine allgemeine Struktur erkennen. Mitglieder mit niedrigeren Einkommen zahlen deutlich weniger als Besserverdiener. Die Beitragsspanne bewegt sich üblicherweise zwischen etwa 60 Euro für Geringverdiener bis zu mehreren hundert Euro für Mitglieder mit höheren Einkommen.
| Einkommensbereich | Geschätzter Jahresbeitrag |
|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 60 - 80 Euro |
| 10.000 - 20.000 Euro | 80 - 120 Euro |
| 20.000 - 30.000 Euro | 120 - 180 Euro |
| 30.000 - 40.000 Euro | 180 - 250 Euro |
| Über 40.000 Euro | 250 - 400 Euro |
Zusätzliche Leistungen und Kosten
Im Mitgliedsbeitrag sind in der Regel die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung sowie die grundlegende steuerliche Beratung enthalten. Für besondere Leistungen wie die Bearbeitung von Einsprüchen, die Vertretung vor dem Finanzgericht oder umfangreiche Recherchen können unter Umständen zusätzliche Gebühren anfallen. Dies sollte in der Beitragsordnung oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins transparent dargestellt sein.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Fristen
Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Satzung des Vereins festgelegt sind. Diese Regelungen entsprechen den üblichen Standards bei Lohnsteuerhilfevereinen und berücksichtigen sowohl die Interessen der Mitglieder als auch die organisatorischen Erfordernisse des Vereins.
Grundsätzlich gilt bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen eine ordentliche Kündigungsfrist, die in der Regel drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres beträgt. Das Geschäftsjahr entspricht häufig dem Kalenderjahr, sodass eine Kündigung zum 31. Dezember erfolgen kann, wenn sie spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres beim Verein eingeht. Diese Frist ermöglicht es dem Verein, seine Kapazitäten zu planen und die steuerlichen Angelegenheiten der ausscheidenden Mitglieder ordnungsgemäß abzuschließen.
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall und erfordert die Einhaltung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist. Mitglieder sollten ihre Kündigungsabsicht schriftlich und eindeutig formulieren. Es empfiehlt sich, in der Kündigung das Mitgliedsdatum, die Mitgliedsnummer sowie die persönlichen Daten anzugeben, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Die Kündigung sollte ausdrücklich das gewünschte Kündigungsdatum nennen oder sich auf die nächstmögliche Kündigungsfrist beziehen.
Nach deutschem Vereinsrecht ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie dem Verein auch tatsächlich zugeht. Daher ist es von größter Bedeutung, die Kündigung auf einem Weg zu versenden, der den Zugang nachweisen kann. Die bloße Absendung reicht nicht aus – entscheidend ist der Zugang beim Empfänger innerhalb der Kündigungsfrist.
Außerordentliche Kündigung
Neben der ordentlichen Kündigung sieht das Gesetz auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Mitglied die Fortsetzung der Mitgliedschaft bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Solche Gründe können beispielsweise erhebliche Pflichtverletzungen des Vereins, schwerwiegende Beratungsfehler oder eine grundlegende Änderung der persönlichen Verhältnisse sein.
Bei einer außerordentlichen Kündigung entfällt die reguläre Kündigungsfrist, jedoch muss der wichtige Grund in der Kündigung dargelegt und nachgewiesen werden. Die außerordentliche Kündigung ist die Ausnahme und sollte nur bei tatsächlich schwerwiegenden Gründen in Betracht gezogen werden.
Wichtige Fristen im Überblick
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Zum Jahresende |
| Außerordentliche Kündigung | Keine | Sofort bei wichtigem Grund |
Wie man Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein per Post kündigt
Die Kündigung per Post ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode, um die Mitgliedschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet die postalische Kündigung den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Nachweises über die Absendung und den Zugang der Kündigung beim Verein.
Die schriftliche Form ist bei Kündigungen von Mitgliedschaften grundsätzlich zu empfehlen und in vielen Satzungen sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail wird von vielen Vereinen nicht akzeptiert, da sie nicht die erforderliche Rechtssicherheit bietet. Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist der Goldstandard, wenn es darum geht, einen rechtlich hieb- und stichfesten Nachweis über die fristgerechte Kündigung zu führen.
Vorbereitung der Kündigung
Bevor Sie die Kündigung verfassen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammentragen. Dazu gehören Ihre Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Mitgliedskarte oder auf Schreiben des Vereins finden, sowie Ihre vollständigen persönlichen Daten. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen die genauen Kündigungsfristen und stellen Sie sicher, dass Sie diese einhalten können. Notieren Sie sich auch das Datum Ihres Mitgliedschaftsbeginns, da dies für die Zuordnung hilfreich sein kann.
Es ist ratsam, vor der Kündigung noch offene steuerliche Angelegenheiten zu klären. Wenn der Verein gerade Ihre Steuererklärung bearbeitet oder ein Einspruchsverfahren läuft, sollten Sie überlegen, ob Sie diese Vorgänge noch abschließen lassen möchten, bevor Sie kündigen. Eine Kündigung während laufender Verfahren kann zu Komplikationen führen, auch wenn der Verein verpflichtet ist, begonnene Arbeiten ordnungsgemäß zu Ende zu führen.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, die eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person und Ihrer Mitgliedschaft ermöglichen. Beginnen Sie das Schreiben mit Ihren vollständigen Kontaktdaten einschließlich Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum. Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an, falls vorhanden, und beziehen Sie sich explizit auf Ihre Mitgliedschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Der Hauptteil des Schreibens sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Geben Sie entweder ein konkretes Kündigungsdatum an oder beziehen Sie sich auf die nächstmögliche Kündigungsfrist gemäß Satzung. Vermeiden Sie vage Formulierungen oder bedingte Aussagen – eine Kündigung muss eindeutig und bestimmt sein.
Es ist nicht erforderlich, Gründe für Ihre Kündigung anzugeben, es sei denn, Sie berufen sich auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer ordentlichen Kündigung steht Ihnen das Kündigungsrecht zu, ohne dass Sie dies begründen müssen. Dennoch kann es höflich sein, einen kurzen Hinweis auf die Gründe zu geben, etwa einen Umzug oder einen Wechsel zu einem anderen Beratungsangebot.
Die richtige Versandadresse
Die Kündigung muss an die korrekte Adresse des Vereins gesendet werden, um rechtswirksam zu sein. Für den Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein lautet die offizielle Adresse:
- Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V., Thalkirchner Str. 6, 80337 München
Verwenden Sie diese Adresse für Ihre Kündigungssendung und stellen Sie sicher, dass Sie sie korrekt und vollständig auf dem Umschlag angeben. Eine falsch adressierte Kündigung kann zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall die Kündigungsfrist versäumen lassen.
Versand per Einschreiben
Der Versand per Einschreiben ist bei Kündigungen unbedingt zu empfehlen. Die Deutsche Post bietet verschiedene Einschreibeoptionen an, wobei das Einschreiben mit Rückschein die sicherste Variante darstellt. Bei dieser Versandart erhalten Sie nicht nur eine Bestätigung über die Aufgabe des Briefes, sondern auch einen unterschriebenen Rückschein, der den Zugang beim Empfänger dokumentiert.
Das einfache Einschreiben bietet bereits einen Nachweis über die Aufgabe des Briefes bei der Post, jedoch keinen direkten Nachweis über den Zugang beim Empfänger. Rechtlich wird bei einem Einschreiben vermutet, dass es nach der üblichen Postlaufzeit zugestellt wurde, sofern keine besonderen Umstände dagegensprechen. Diese Vermutung kann im Streitfall sehr hilfreich sein.
Bewahren Sie alle Belege über die Versendung sorgfältig auf. Dazu gehören der Einlieferungsbeleg der Post, der Rückschein sowie eine Kopie des Kündigungsschreibens. Diese Unterlagen sind Ihre Beweismittel, falls es später zu Unklarheiten über den Zugang oder den Inhalt der Kündigung kommen sollte.
Moderne Alternativen mit digitalem Nachweis
In der heutigen digitalen Zeit gibt es auch moderne Dienste, die den Versand von Kündigungen erleichtern. Plattformen wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Kombination aus Bequemlichkeit und rechtlicher Sicherheit. Sie erstellen das Schreiben digital, der Dienst übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand per Einschreiben.
Postclic und ähnliche Anbieter stellen einen digitalen Nachweis über den gesamten Versandprozess bereit, einschließlich des Zeitpunkts der Aufgabe und der Zustellung. Dies kann besonders praktisch sein, wenn Sie keine Zeit haben, persönlich zur Post zu gehen, oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass das Schreiben professionell formatiert ist. Solche Dienste können auch hilfreich sein, wenn Sie aus dem Ausland kündigen möchten oder wenn Sie mehrere Kündigungen gleichzeitig versenden müssen.
Nach der Kündigung
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie auf eine Kündigungsbestätigung des Vereins warten. Die meisten seriösen Organisationen bestätigen den Erhalt einer Kündigung und das Wirksamkeitsdatum schriftlich. Falls Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Bestätigung erhalten, sollten Sie beim Verein nachfragen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist.
Prüfen Sie nach dem Kündigungstermin Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls nach dem Kündigungstermin noch Beiträge eingezogen werden, sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Verein aufnehmen und auf Ihre Kündigung hinweisen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Nachweise über die fristgerechte Kündigung vorlegen können.
Gründe für eine Kündigung und Alternativen
Die Entscheidung, die Mitgliedschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein zu kündigen, kann verschiedene Gründe haben. Ein häufiger Grund ist ein Wechsel zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein oder zu einem Steuerberater. Manche Mitglieder entscheiden sich auch dafür, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen, insbesondere wenn ihre steuerlichen Verhältnisse einfach sind und sie sich die Mitgliedsbeiträge sparen möchten.
Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität kann ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Wenn Mitglieder das Gefühl haben, nicht ausreichend beraten zu werden oder wenn es zu Fehlern bei der Steuererklärung gekommen ist, kann dies das Vertrauen in den Verein erschüttern. Auch organisatorische Gründe wie lange Wartezeiten, ungünstige Öffnungszeiten der Beratungsstellen oder eine schlechte Erreichbarkeit können zur Kündigung führen.
Veränderung der persönlichen Situation
Manchmal ändern sich die persönlichen Umstände so, dass eine Mitgliedschaft nicht mehr sinnvoll oder zulässig ist. Wenn ein Arbeitnehmer sich selbständig macht, darf er nicht mehr Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins bleiben, da diese nur Arbeitnehmer und Rentner beraten dürfen. Ein Umzug in eine andere Region kann ebenfalls ein Grund sein, zu einem örtlich besser erreichbaren Verein zu wechseln.
Auch finanzielle Gründe können eine Rolle spielen. Wenn die Mitgliedsbeiträge im Verhältnis zur erwarteten Steuererstattung als zu hoch empfunden werden oder wenn das Budget knapp ist, entscheiden sich manche Mitglieder für eine Kündigung. In solchen Fällen lohnt es sich jedoch zu prüfen, ob nicht eine günstigere Beitragsstufe in Frage kommt oder ob der Verein Ermäßigungen für besondere Lebenslagen anbietet.
Alternativen zur Kündigung
Bevor Sie endgültig kündigen, sollten Sie überlegen, ob es Alternativen gibt. Bei Unzufriedenheit mit der Beratung kann ein klärendes Gespräch mit dem Beratungsstellenleiter oder der Geschäftsführung des Vereins hilfreich sein. Viele Probleme lassen sich durch Kommunikation lösen, und der Verein hat ein Interesse daran, seine Mitglieder zufriedenzustellen.
Wenn die Kosten ein Problem darstellen, erkundigen Sie sich nach möglichen Beitragsermäßigungen oder Ratenzahlungen. Manche Vereine bieten auch unterschiedliche Leistungspakete an, sodass Sie möglicherweise zu einem günstigeren Tarif wechseln können, wenn Sie auf bestimmte Zusatzleistungen verzichten.
Wechsel zu einem anderen Anbieter
Falls Sie zu einem anderen Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater wechseln möchten, sollten Sie dies gut planen. Kündigen Sie erst, wenn Sie sich bei einem neuen Anbieter angemeldet haben, um eine lückenlose steuerliche Betreuung sicherzustellen. Informieren Sie sich vorher über die Konditionen und Leistungen des neuen Anbieters und vergleichen Sie diese mit Ihrem bisherigen Verein.
Bei einem Wechsel sollten Sie auch die Übergabe Ihrer steuerlichen Unterlagen organisieren. Der alte Verein ist verpflichtet, Ihre Unterlagen herauszugeben, damit der neue Berater nahtlos weiterarbeiten kann. Klären Sie rechtzeitig, wie diese Übergabe ablaufen soll und welche Unterlagen Sie selbst aufbewahren sollten.
Erfahrungen von Mitgliedern und praktische Hinweise
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit Lohnsteuerhilfevereinen sind generell gemischt und hängen stark von der individuellen Beratungsqualität und den persönlichen Erwartungen ab. Viele Mitglieder schätzen die persönliche Betreuung und die Tatsache, dass sie sich nicht selbst mit der komplexen Materie des Steuerrechts auseinandersetzen müssen. Die Gewissheit, dass ein Fachmann die Steuererklärung prüft und alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpft, wird häufig als großer Vorteil genannt.
Kritik wird manchmal an der Wartezeit für Termine geäußert, insbesondere in der Hauptsaison zur Abgabe der Steuererklärung. Auch die unterschiedliche Qualität der Beratung je nach Beratungsstelle oder Berater wird gelegentlich bemängelt. Während einige Mitglieder von einer exzellenten, proaktiven Beratung berichten, fühlen sich andere nur standardmäßig betreut.
Tipps für eine reibungslose Kündigung
Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige praktische Hinweise beachten. Planen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig und verpassen Sie nicht die Kündigungsfrist. Wenn Sie zum Jahresende kündigen möchten und eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt, sollten Sie spätestens Ende September aktiv werden. Berücksichtigen Sie dabei auch die Postlaufzeiten und eventuelle Verzögerungen.
Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und höflich. Auch wenn Sie mit dem Service unzufrieden waren, ist ein sachlicher und respektvoller Ton angebracht. Dies erleichtert die Abwicklung und verhindert unnötige Konflikte. Vermeiden Sie emotionale oder vorwurfsvolle Formulierungen, selbst wenn Sie gute Gründe für Ihre Unzufriedenheit haben.
Dokumentation ist entscheidend
Die sorgfältige Dokumentation aller Schritte im Kündigungsprozess kann im Streitfall entscheidend sein. Fertigen Sie Kopien aller Schreiben an und bewahren Sie diese zusammen mit den Versandnachweisen auf. Notieren Sie sich auch Daten und Inhalte von Telefonaten oder persönlichen Gesprächen mit dem Verein. Diese Aufzeichnungen können wertvoll sein, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Fotografieren Sie wichtige Dokumente zusätzlich mit Ihrem Smartphone und speichern Sie diese in einer Cloud oder auf mehreren Geräten. So sind Sie gegen den Verlust von Papierdokumenten abgesichert. Eine gut organisierte Dokumentation gibt Ihnen Sicherheit und erspart Ihnen im Zweifelsfall viel Ärger.
Umgang mit Problemen nach der Kündigung
Falls nach Ihrer Kündigung Probleme auftreten, etwa weil der Verein die Kündigung nicht anerkennt oder weiterhin Beiträge einzieht, sollten Sie zunächst das direkte Gespräch suchen. Oft lassen sich Missverständnisse durch ein klärendes Telefonat oder einen Brief ausräumen. Legen Sie dabei Ihre Nachweise über die fristgerechte Kündigung vor und bestehen Sie höflich, aber bestimmt auf Ihrem Recht.
Wenn der Verein nicht reagiert oder sich weigert, die Kündigung anzuerkennen, können Sie sich an Verbraucherschutzorganisationen wenden oder rechtlichen Rat einholen. In den meisten Fällen reicht jedoch bereits die Androhung rechtlicher Schritte, um eine Klärung herbeizuführen. Dokumentieren Sie alle Versuche der Kontaktaufnahme und bewahren Sie alle Korrespondenz auf.
Steuerliche Aspekte nach der Kündigung
Nach der Kündigung Ihrer Mitgliedschaft müssen Sie sich um die weitere Erstellung Ihrer Steuererklärungen kümmern. Wenn Sie zu einem anderen Berater wechseln, sollte dieser nahtlos die Betreuung übernehmen können. Falls Sie Ihre Steuererklärung künftig selbst erstellen möchten, gibt es zahlreiche Softwarelösungen und Online-Plattformen, die Sie dabei unterstützen können.
Beachten Sie, dass die Mitgliedsbeiträge, die Sie im laufenden Jahr bis zur Kündigung gezahlt haben, weiterhin als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzbar sind. Bewahren Sie daher die Beitragsnachweise auf und geben Sie diese bei Ihrer nächsten Steuererklärung an, unabhängig davon, wer diese erstellt.
Die Entscheidung für oder gegen eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein sollte gut überlegt sein und auf Ihren individuellen Bedürfnissen basieren. Während für manche Menschen die professionelle Unterstützung unverzichtbar ist, können andere mit einfachen steuerlichen Verhältnissen ihre Erklärung problemlos selbst erstellen.