Cancellation service N°1 in Germany
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – Arbeiter Samariter Bund
Bismarckstraße 6-10
10625 Berlin
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Arbeiter Samariter Bund service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
13/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim ASB leicht
Über Arbeiter Samariter Bund
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., kurz ASB, ist eine der großen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen in Deutschland mit einer über 135-jährigen Geschichte. Gegründet im Jahr 1888 in Berlin, hat sich der ASB zu einem bundesweit tätigen Verband entwickelt, der heute über 1,3 Millionen Mitglieder und Förderer zählt. Die Organisation ist politisch und konfessionell unabhängig und engagiert sich in zahlreichen Bereichen der sozialen Arbeit und Nothilfe.
Der Bundesverband des ASB hat seinen Sitz in der Bismarckstraße 6-10 in 10625 Berlin und koordiniert die Arbeit von 16 Landesverbänden sowie über 270 regionalen Gliederungen in ganz Deutschland. Der ASB beschäftigt hauptamtlich rund 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird zusätzlich von etwa 20.000 ehrenamtlich Engagierten unterstützt. Diese beeindruckende Struktur ermöglicht es der Organisation, ein breites Spektrum an Dienstleistungen anzubieten.
Zu den Kernbereichen des ASB gehören der Rettungsdienst und Krankentransport, der Katastrophenschutz, die Erste-Hilfe-Ausbildung, ambulante Pflegedienste, Hausnotruf-Systeme, Fahrdienste für mobilitätseingeschränkte Menschen, Kinder- und Jugendhilfe sowie verschiedene Betreuungsangebote. Viele Menschen werden Mitglied beim ASB, um die gemeinnützige Arbeit zu unterstützen oder um spezifische Dienstleistungen wie den Hausnotruf oder Menüservice in Anspruch zu nehmen.
Die Mitgliedschaft beim ASB ist grundsätzlich freiwillig und kann verschiedene Formen annehmen. Neben der einfachen Fördermitgliedschaft gibt es auch aktive Mitgliedschaften für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Darüber hinaus schließen viele Menschen Verträge für konkrete Dienstleistungen ab, etwa für den Hausnotruf, Menü-Services oder Pflegeleistungen. Diese vertraglichen Beziehungen unterliegen den allgemeinen deutschen Vertragsrechtsbestimmungen und können unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden.
Mitgliedschaftsformen und Beitragsstrukturen
Verschiedene Arten der Mitgliedschaft
Der Arbeiter-Samariter-Bund bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle an, die sich in ihren Rechten, Pflichten und Beiträgen unterscheiden. Die Fördermitgliedschaft ist die häufigste Form und richtet sich an Menschen, die die Arbeit des ASB finanziell unterstützen möchten, ohne sich aktiv zu engagieren. Fördermitglieder zahlen einen regelmäßigen Beitrag und erhalten dafür Informationen über die Arbeit des Verbandes sowie teilweise Vergünstigungen bei ASB-Dienstleistungen.
Die aktive Mitgliedschaft steht Menschen offen, die sich ehrenamtlich beim ASB engagieren möchten, beispielsweise im Sanitätsdienst, in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder im Katastrophenschutz. Diese Mitglieder durchlaufen in der Regel entsprechende Schulungen und können an Einsätzen teilnehmen. Die Beiträge für aktive Mitglieder sind oft niedriger als für Fördermitglieder oder können in bestimmten Fällen ganz entfallen.
Beitragsstrukturen im Überblick
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beim ASB variiert je nach Landesverband und regionaler Gliederung, da der ASB dezentral organisiert ist. Grundsätzlich liegt der Mindestbeitrag für eine Fördermitgliedschaft bei den meisten Gliederungen zwischen 24 und 60 Euro pro Jahr. Viele Mitglieder entscheiden sich jedoch für höhere Beiträge, um die Arbeit des Verbandes stärker zu unterstützen.
| Mitgliedschaftstyp | Durchschnittlicher Jahresbeitrag | Leistungen |
|---|---|---|
| Fördermitgliedschaft | 24-60 Euro | Unterstützung der ASB-Arbeit, Informationsmaterial, teilweise Vergünstigungen |
| Aktive Mitgliedschaft | 12-36 Euro | Ehrenamtliches Engagement, Schulungen, Versicherungsschutz bei Einsätzen |
| Jugendmitgliedschaft | 6-24 Euro | Teilnahme an Jugendgruppen, Ausbildungen, Freizeitangebote |
Kostenpflichtige Dienstleistungen
Neben der Mitgliedschaft bietet der ASB verschiedene kostenpflichtige Dienstleistungen an, für die separate Verträge abgeschlossen werden. Der Hausnotruf-Service kostet in der Regel zwischen 23 und 30 Euro monatlich für die Basisvariante. Erweiterte Pakete mit zusätzlichen Leistungen wie Schlüsselhinterlegung oder mobilen Notrufsystemen können bis zu 50 Euro monatlich kosten. Für die Installation fällt meist eine einmalige Gebühr von 50 bis 80 Euro an.
Ambulante Pflegeleistungen werden nach den Pflegesätzen der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet, wobei die Kosten je nach Pflegegrad und Leistungsumfang stark variieren können. Der Menü-Service, bei dem warme Mahlzeiten nach Hause geliefert werden, kostet typischerweise zwischen 6 und 9 Euro pro Mahlzeit. Fahrdienste werden meist nach Kilometern abgerechnet, wobei die Preise regional unterschiedlich sind.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Die Kündigung einer Mitgliedschaft oder eines Dienstleistungsvertrags beim Arbeiter-Samariter-Bund unterliegt den allgemeinen deutschen Rechtsvorschriften. Grundsätzlich gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Regelungen zu Vereinsmitgliedschaften gemäß § 39 BGB sowie die allgemeinen Vertragsrechtsbestimmungen. Die Satzung des ASB und die jeweiligen Vertragsbedingungen konkretisieren diese gesetzlichen Vorgaben.
Nach § 39 BGB kann die Mitgliedschaft in einem Verein gekündigt werden, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die meisten ASB-Gliederungen sehen in ihren Satzungen eine ordentliche Kündigungsfrist vor, die typischerweise zwischen vier Wochen und drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres oder Geschäftsjahres liegt. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist gemäß § 314 BGB grundsätzlich möglich, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar ist.
Kündigungsfristen für Mitgliedschaften
Die konkreten Kündigungsfristen für ASB-Mitgliedschaften unterscheiden sich je nach Landesverband und Ortsgliederung. Die meisten Gliederungen arbeiten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende, was bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember endet. Einige Gliederungen ermöglichen auch kürzere Fristen von sechs Wochen oder einem Monat.
| Kündigungsart | Typische Frist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahresende | Zum 31. Dezember |
| Ordentliche Kündigung (kurz) | 6 Wochen zum Quartalsende | Zum Ende eines Quartals |
| Außerordentliche Kündigung | Ohne Frist bei wichtigem Grund | Sofort wirksam |
Kündigungsfristen für Dienstleistungsverträge
Für Dienstleistungsverträge wie den Hausnotruf oder ambulante Pflegeleistungen gelten oft andere Kündigungsfristen als für die Mitgliedschaft. Hausnotruf-Verträge haben typischerweise eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren mit einer anschließenden Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag meist automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Pflegeverträge können gemäß § 115 SGB XI in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sowohl vom Pflegebedürftigen als auch vom Pflegedienst. Diese kurze Kündigungsfrist trägt der besonderen Situation pflegebedürftiger Menschen Rechnung. Für den Menü-Service gelten meist sehr flexible Kündigungsregelungen, oft ist eine Abbestellung mit wenigen Tagen Vorlauf möglich.
Wichtige Aspekte bei der Kündigung
Bei der Kündigung einer ASB-Mitgliedschaft oder eines Dienstleistungsvertrags sind mehrere wichtige Punkte zu beachten. Die Kündigung muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein und sollte alle relevanten Daten enthalten, insbesondere die Mitgliedsnummer oder Vertragsnummer sowie die vollständigen Kontaktdaten. Es empfiehlt sich, das konkrete Datum anzugeben, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, idealerweise unter Bezugnahme auf die geltende Kündigungsfrist.
Die Schriftform ist für eine rechtssichere Kündigung unerlässlich. Zwar akzeptieren einige ASB-Gliederungen mittlerweile auch E-Mail-Kündigungen, jedoch bietet nur die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein einen zweifelsfreien Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung. Dieser Nachweis kann im Streitfall entscheidend sein, etwa wenn der ASB behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Wie man Arbeiter Samariter Bund per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode zur Beendigung einer Mitgliedschaft oder eines Vertrags beim ASB. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen oder einfachen E-Mails erhalten Sie bei einem Einschreiben mit Rückschein einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass Ihr Kündigungsschreiben beim Empfänger angekommen ist. Dieser Nachweis kann im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten entscheidend sein.
Telefonische Kündigungen werden von den meisten ASB-Gliederungen nicht akzeptiert, da sie keine ausreichende Dokumentation ermöglichen. E-Mail-Kündigungen bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone: Während sie von einigen Gliederungen anerkannt werden, können Sie nicht zweifelsfrei nachweisen, dass die E-Mail tatsächlich gelesen wurde oder nicht im Spam-Ordner gelandet ist. Zudem erfüllt eine E-Mail nicht immer die Schriftformerfordernis im rechtlichen Sinne.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Professionalität und Ernsthaftigkeit, die sie vermittelt. Ein ordentlich formuliertes, ausgedrucktes und unterschriebenes Kündigungsschreiben zeigt, dass Sie es mit Ihrem Anliegen ernst meinen und alle formalen Anforderungen erfüllen möchten. Dies kann die Bearbeitungsgeschwindigkeit positiv beeinflussen und Rückfragen minimieren.
Vorbereitung der Kündigung
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammentragen. Suchen Sie zunächst Ihre Mitgliedsnummer oder Vertragsnummer heraus, die Sie auf Ihrer Mitgliedskarte, auf Beitragsrechnungen oder in der Vertragsbestätigung finden. Überprüfen Sie in Ihren Unterlagen die genaue Kündigungsfrist und berechnen Sie das frühestmögliche Kündigungsdatum. Notieren Sie sich außerdem die vollständige Adresse der zuständigen ASB-Gliederung.
Es ist wichtig zu wissen, dass der ASB dezentral organisiert ist. Wenn Sie Mitglied in einer Orts- oder Regionalgruppe sind oder einen Vertrag mit einer lokalen Gliederung haben, sollten Sie Ihre Kündigung direkt an diese Gliederung richten. Die Bundesgeschäftsstelle in Berlin ist nur für übergeordnete Angelegenheiten zuständig. Die Adresse Ihrer lokalen Gliederung finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen oder auf der ASB-Website unter der Suche nach regionalen Ansprechpartnern.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben an den ASB sollte mehrere wesentliche Elemente enthalten. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten im Briefkopf, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Adresse und gegebenenfalls Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen. Führen Sie dann die Adresse der zuständigen ASB-Gliederung auf, gefolgt vom aktuellen Datum.
In der Betreffzeile sollten Sie klar und deutlich angeben, dass es sich um eine Kündigung handelt. Nennen Sie dabei konkret, was Sie kündigen möchten: die Mitgliedschaft, einen Hausnotruf-Vertrag oder eine andere Dienstleistung. Im Haupttext des Schreibens formulieren Sie Ihre Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich. Geben Sie Ihre Mitglieds- oder Vertragsnummer an und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum, idealerweise unter Bezugnahme auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, eventuelle Missverständnisse frühzeitig zu klären. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich, da eine Unterschrift für die Rechtsgültigkeit einer Kündigung erforderlich ist. Eine bloße Namensnennung ohne Unterschrift ist nicht ausreichend.
Versand als Einschreiben mit Rückschein
Für den Versand Ihrer Kündigung sollten Sie unbedingt die Option "Einschreiben mit Rückschein" bei der Deutschen Post wählen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet Ihnen aber maximale Rechtssicherheit. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Zustellstatus online verfolgen können, und nach erfolgreicher Zustellung kommt der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers zu Ihnen zurück.
Bewahren Sie sowohl die Versandquittung mit der Sendungsnummer als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Beweis dafür, dass die Kündigung rechtzeitig abgeschickt und beim ASB angekommen ist. Im Streitfall können Sie damit nachweisen, dass Sie alle formalen Anforderungen erfüllt haben. Es empfiehlt sich, auch eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre eigenen Unterlagen aufzubewahren.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Menschen, die Zeit sparen möchten oder unsicher bei der korrekten Formulierung und dem Versand von Kündigungsschreiben sind, kann ein Service wie Postclic hilfreich sein. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als verfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung des Schreibens, den Ausdruck, das Kuvertieren und den Versand als Einschreiben.
Ein wesentlicher Vorteil solcher Dienste ist der digitale Nachweis über den gesamten Prozess. Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand und können den Zustellstatus online verfolgen. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie keine Zeit haben, zur Post zu gehen, oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle formalen Anforderungen korrekt erfüllt werden. Die Kosten für solche Services sind in der Regel moderat und beinhalten bereits das Porto für das Einschreiben.
Adresse für die Kündigung
Wenn Sie Ihre Kündigung an die Bundesgeschäftsstelle des Arbeiter-Samariter-Bundes richten möchten oder müssen, verwenden Sie folgende Adresse:
- Bismarckstraße 6-10, 10625 Berlin
Beachten Sie jedoch, dass bei einer Mitgliedschaft in einer lokalen Gliederung oder bei Verträgen mit einem regionalen ASB die Kündigung direkt an diese Stelle gerichtet werden sollte. Die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Gliederung finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte, auf Rechnungen oder auf der Website des ASB unter dem Punkt "Standorte" oder "Regionalverbände".
Nach dem Versand der Kündigung
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Kündigungsbestätigung vom ASB erhalten. Wenn diese ausbleibt, empfiehlt es sich, proaktiv nachzufragen. Kontaktieren Sie die zuständige Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich und erkundigen Sie sich nach dem Status Ihrer Kündigung. Halten Sie dabei Ihre Sendungsnummer und den Rückschein bereit, um nachweisen zu können, dass Ihr Schreiben zugestellt wurde.
Prüfen Sie nach Erhalt der Kündigungsbestätigung genau, ob das angegebene Beendigungsdatum mit Ihren Erwartungen übereinstimmt. Sollten Sie feststellen, dass die Kündigung nicht zum gewünschten Termin wirksam wird, weil beispielsweise die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, haben Sie noch die Möglichkeit, eine erneute Kündigung zum nächstmöglichen Termin auszusprechen. Auch hier gilt wieder: Versenden Sie diese per Einschreiben mit Rückschein.
Gründe für eine Kündigung beim ASB
Persönliche und finanzielle Gründe
Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, ihre Mitgliedschaft beim Arbeiter-Samariter-Bund oder einen Dienstleistungsvertrag zu kündigen. Ein häufiger Grund sind veränderte persönliche oder finanzielle Umstände. Wenn das verfügbare Budget knapper wird, überprüfen viele Menschen ihre regelmäßigen Ausgaben und entscheiden sich möglicherweise, auf Mitgliedsbeiträge oder bestimmte Dienstleistungen zu verzichten. Dies ist besonders bei Fördermitgliedschaften der Fall, die primär der finanziellen Unterstützung der Organisation dienen.
Auch ein Umzug in eine andere Region kann ein Kündigungsgrund sein, insbesondere wenn am neuen Wohnort keine ASB-Gliederung aktiv ist oder andere Wohlfahrtsorganisationen bevorzugt werden. Bei Dienstleistungen wie dem Hausnotruf kann es vorkommen, dass der Service am neuen Wohnort nicht verfügbar ist oder dass man sich für einen lokalen Anbieter entscheidet. Ebenso kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung dazu führen, dass ambulante Pflegeleistungen oder der Hausnotruf nicht mehr benötigt werden.
Unzufriedenheit mit Leistungen oder Service
Ein weiterer Kündigungsgrund kann Unzufriedenheit mit den erbrachten Leistungen oder dem Kundenservice sein. Bei ambulanten Pflegeleistungen kann es vorkommen, dass die Chemie zwischen Pflegepersonal und Pflegebedürftigem nicht stimmt oder dass die Qualität der Pflege nicht den Erwartungen entspricht. Auch häufige Personalwechsel oder unzuverlässige Einsatzzeiten können zu Unmut führen.
Beim Hausnotruf-Service können technische Probleme, verzögerte Reaktionszeiten oder unbefriedigende Kommunikation mit der Notrufzentrale Gründe für eine Kündigung sein. Manche Nutzer stellen auch fest, dass sie den Service seltener nutzen als erwartet und die monatlichen Kosten daher nicht gerechtfertigt erscheinen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, zunächst das Gespräch mit der zuständigen ASB-Gliederung zu suchen, um zu klären, ob eine Verbesserung möglich ist, bevor man kündigt.
Wechsel zu anderen Anbietern
Viele Menschen kündigen ihre ASB-Mitgliedschaft oder Dienstleistungsverträge, weil sie zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Im Bereich der ambulanten Pflege und des Hausnotrufs gibt es zahlreiche Anbieter, und ein Vergleich kann zeigen, dass andere Organisationen günstigere Preise, umfassendere Leistungen oder einen besseren Service bieten. Auch die Entscheidung, eine andere Wohlfahrtsorganisation zu unterstützen, etwa aufgrund persönlicher Überzeugungen oder lokaler Präferenzen, kann zu einem Wechsel führen.
Bei Fördermitgliedschaften kommt es vor, dass Menschen ihre Unterstützung auf andere gemeinnützige Organisationen konzentrieren möchten, die ihnen persönlich näher stehen oder deren Arbeitsschwerpunkte besser mit ihren eigenen Werten übereinstimmen. Dies ist ein legitimer Grund und sollte nicht als Kritik am ASB verstanden werden, sondern als persönliche Prioritätensetzung im Rahmen des eigenen gesellschaftlichen Engagements.
Veränderter Bedarf
Besonders bei Dienstleistungsverträgen ist ein veränderter Bedarf ein häufiger Kündigungsgrund. Wenn sich der Gesundheitszustand verbessert und ein Hausnotruf nicht mehr notwendig erscheint, ist eine Kündigung nachvollziehbar. Umgekehrt kann eine Verschlechterung des Gesundheitszustands dazu führen, dass man in eine stationäre Pflegeeinrichtung zieht und ambulante Dienste nicht mehr benötigt werden.
Auch bei Fahrdiensten kann sich der Bedarf ändern, etwa wenn Angehörige die Transportaufgaben übernehmen oder wenn man wieder selbst mobil wird. Der Menü-Service wird möglicherweise nicht mehr benötigt, wenn Familienangehörige die Versorgung mit Mahlzeiten übernehmen oder wenn man wieder selbst kochen kann. In all diesen Fällen ist eine Kündigung die logische Konsequenz der veränderten Lebensumstände.
Erfahrungen und hilfreiche Tipps
Erfahrungsberichte von ehemaligen Mitgliedern
Die Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess beim ASB sind überwiegend positiv. Die meisten ehemaligen Mitglieder berichten, dass ihre Kündigungen reibungslos bearbeitet wurden und sie zeitnah eine Bestätigung erhielten. Die dezentrale Struktur des ASB bedeutet allerdings, dass die Erfahrungen je nach Gliederung variieren können. Während einige Regionalverbände sehr professionell und schnell reagieren, kann es bei anderen zu Verzögerungen kommen.
Einige ehemalige Mitglieder berichten, dass sie nach der Kündigung Kontakt vom ASB erhielten, in dem nach den Gründen für die Kündigung gefragt wurde oder Angebote unterbreitet wurden, um die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Dies ist eine übliche Praxis und sollte nicht als aufdringlich empfunden werden. Sie sind nicht verpflichtet, auf solche Anfragen zu reagieren oder Ihre Kündigungsgründe zu erläutern, können dies aber tun, wenn Sie der Organisation konstruktives Feedback geben möchten.
Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
Ein häufiges Problem bei Kündigungen ist das Versäumen der Kündigungsfrist. Wenn Sie zu spät kündigen, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft oder Ihr Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum, meist um ein ganzes Jahr. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Kündigungsfrist in Ihren Kalender eintragen und sich rechtzeitig an die Kündigung erinnern lassen. Berechnen Sie dabei nicht nur die Frist selbst, sondern auch einige Tage für den Postweg ein.
Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn die Kündigung an die falsche Adresse geschickt wird. Prüfen Sie daher genau, welche ASB-Gliederung für Sie zuständig ist, und verwenden Sie die korrekte Adresse. Wenn Sie unsicher sind, können Sie im Zweifel sowohl an Ihre lokale Gliederung als auch an die Bundesgeschäftsstelle schreiben, wobei die lokale Gliederung in der Regel die richtige Anlaufstelle ist.
Manche Menschen vergessen, eine Kündigungsbestätigung anzufordern, und stellen dann Monate später fest, dass ihre Kündigung nicht bearbeitet wurde oder verloren gegangen ist. Fordern Sie daher explizit eine schriftliche Bestätigung an und haken Sie nach, wenn diese nicht innerhalb von drei Wochen eintrifft. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens bis ein Jahr nach dem Kündigungsdatum auf, um im Streitfall gewappnet zu sein.
Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Für eine erfolgreiche und stressfreie Kündigung beim ASB sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Erstens: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung Ihrer Kündigung. Je früher Sie sich mit den Kündigungsfristen und -modalitäten auseinandersetzen, desto geringer ist das Risiko, dass Sie wichtige Fristen verpassen. Legen Sie sich einen Ordner an, in dem Sie alle relevanten Unterlagen sammeln, einschließlich Ihrer Mitgliedskarte, Verträge, Beitragsrechnungen und Korrespondenz mit dem ASB.
Zweitens: Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar, sachlich und höflich. Vermeiden Sie emotionale Ausbrüche oder ausführliche Beschwerden, selbst wenn Sie mit dem Service unzufrieden waren. Eine professionelle, sachliche Kündigung wird in der Regel schneller und reibungsloser bearbeitet. Beschränken Sie sich auf die wesentlichen Informationen: Ihre Daten, die Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum und die Bitte um Bestätigung.
Drittens: Nutzen Sie immer den Versand per Einschreiben mit Rückschein, auch wenn dies zusätzliche Kosten verursacht. Die Investition von wenigen Euro kann Ihnen im Zweifelsfall viel Ärger und möglicherweise auch Geld ersparen, wenn es zu Unstimmigkeiten über den Zugang der Kündigung kommt. Bewahren Sie den Rückschein zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens auf.
Was tun bei Problemen mit der Kündigung
Wenn Sie trotz korrekter Kündigung Probleme haben, etwa weil der ASB die Kündigung nicht anerkennt oder weiterhin Beiträge abbucht, sollten Sie zunächst schriftlich Kontakt zur zuständigen Geschäftsstelle aufnehmen. Schildern Sie die Situation sachlich, verweisen Sie auf Ihr Kündigungsschreiben und legen Sie Kopien Ihres Einschreibens und des Rückscheins bei. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Klärung, etwa zwei Wochen.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden, die kostenlose Erstberatung anbietet. Auch der Ombudsmann der Freien Wohlfahrtspflege kann bei Streitigkeiten mit Wohlfahrtsverbänden vermittelnd tätig werden. In hartnäckigen Fällen, insbesondere wenn es um größere Geldsummen geht, kann auch rechtlicher Beistand durch einen Anwalt für Vertragsrecht sinnvoll sein.
Bei unrechtmäßigen Abbuchungen nach wirksamer Kündigung sollten Sie Ihre Bank anweisen, die Lastschriften zurückzugeben. Dies ist innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung ohne Angabe von Gründen möglich. Informieren Sie gleichzeitig den ASB schriftlich darüber, dass Sie die Lastschriften zurückgebucht haben und fordern Sie die Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig für den Fall, dass rechtliche Schritte notwendig werden sollten.