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Björn Steiger Stiftung unterstützen | Postclic
Björn Steiger Stiftung
Leibnizstraße 49
10629 Berlin Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Björn Steiger Stiftung
Leibnizstraße 49
10629 Berlin

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Björn Steiger Stiftung. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Björn Steiger Stiftung
Leibnizstraße 49
10629 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So fördern Sie die Björn Steiger Stiftung effektiv

Über Björn Steiger Stiftung

Die Björn Steiger Stiftung ist eine der bekanntesten gemeinnützigen Organisationen in Deutschland, die sich seit 1969 für die Verbesserung der Notfallhilfe und Rettungsdienste einsetzt. Gegründet wurde sie von Ute und Siegfried Steiger nach dem tragischen Unfalltod ihres achtjährigen Sohnes Björn, der aufgrund der damals unzureichenden Notfallversorgung nicht rechtzeitig gerettet werden konnte. Seitdem hat die Stiftung zahlreiche wegweisende Projekte initiiert, die das deutsche Rettungswesen nachhaltig geprägt haben.

Die Stiftung finanziert sich hauptsächlich durch Spenden, Fördermitgliedschaften und Patenschaften. Viele Menschen unterstützen die Organisation durch regelmäßige Beiträge, um Projekte wie die Installation von Defibrillatoren, Notrufsäulen oder die Kampagne "Baby-Notarztwagen" zu ermöglichen. Die Geschäftsstelle befindet sich in der Leibnizstraße 49 in Berlin, von wo aus die bundesweiten Aktivitäten koordiniert werden.

Zu den wichtigsten Errungenschaften der Björn Steiger Stiftung gehören die Einführung der bundesweiten Notrufnummer 110/112, die flächendeckende Verbreitung von Rettungshubschraubern und die Schaffung des Luftrettungsdienstes in Deutschland. Heute konzentriert sich die Stiftung auf moderne Projekte wie die Verbreitung von Laien-Defibrillatoren, die Kampagne "Kampf dem Herztod" und die Förderung von Erste-Hilfe-Ausbildungen in Schulen.

Abonnementpläne und Fördermitgliedschaften

Verschiedene Unterstützungsformen

Die Björn Steiger Stiftung bietet verschiedene Möglichkeiten der regelmäßigen Unterstützung an. Fördermitglieder können zwischen unterschiedlichen Beitragshöhen wählen, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingezogen werden. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Zudem gibt es spezielle Patenschaften für einzelne Projekte, bei denen Unterstützer gezielt bestimmte Initiativen fördern können.

Die Mindestbeiträge variieren je nach gewählter Unterstützungsform. Während einmalige Spenden jederzeit in beliebiger Höhe möglich sind, beginnen regelmäßige Fördermitgliedschaften meist bei einem monatlichen Betrag von 5 bis 10 Euro. Höhere Beitragsstufen ermöglichen intensivere Unterstützung und werden von der Stiftung besonders geschätzt, da sie langfristige Planungssicherheit bieten.

Übersicht der Beitragsmöglichkeiten

UnterstützungsformMindestbeitragZahlungsrhythmus
Fördermitgliedschaft Basic5-10 EuroMonatlich
Fördermitgliedschaft Standard20-50 EuroMonatlich/Vierteljährlich
ProjektpatenschaftAb 25 EuroMonatlich/Jährlich
Einmalige SpendeBeliebigEinmalig

Leistungen für Fördermitglieder

Fördermitglieder erhalten regelmäßige Informationen über die Arbeit der Stiftung, darunter Newsletter, Jahresberichte und Einladungen zu besonderen Veranstaltungen. Die Stiftung legt großen Wert auf Transparenz und informiert ihre Unterstützer detailliert über die Verwendung der Mittel. Zudem erhalten Förderer jährlich eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt, um die steuerliche Absetzbarkeit zu ermöglichen.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Fördermitgliedschaften und regelmäßige Spendenverpflichtungen bei gemeinnützigen Organisationen unterliegen in Deutschland besonderen rechtlichen Bestimmungen. Im Gegensatz zu kommerziellen Verträgen sind Vereinbarungen mit Stiftungen oft flexibler gestaltet, da sie auf freiwilliger Unterstützung basieren. Dennoch gelten bestimmte Formvorschriften, insbesondere wenn es um die Beendigung einer Fördermitgliedschaft geht.

Nach deutschem Recht können Fördermitgliedschaften in der Regel jederzeit gekündigt werden, sofern in den Satzungen oder Vereinbarungen keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Die meisten gemeinnützigen Organisationen ermöglichen eine Kündigung mit einer Frist von vier bis sechs Wochen zum Monatsende oder Quartalsende. Es empfiehlt sich, die spezifischen Kündigungsbedingungen in den Unterlagen zu prüfen, die bei Beginn der Mitgliedschaft zugesandt wurden.

Kündigungsfristen bei der Björn Steiger Stiftung

Die Björn Steiger Stiftung handhabt Kündigungen von Fördermitgliedschaften üblicherweise kulant und unbürokratisch. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Bei jährlichen Zahlungen kann eine längere Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten zum Jahresende gelten. Diese Informationen sollten in den Vertragsunterlagen oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung nachlesbar sein.

ZahlungsrhythmusKündigungsfristKündigungstermin
Monatlich4 WochenZum Monatsende
Vierteljährlich6 WochenZum Quartalsende
Jährlich3 MonateZum Jahresende

Gründe für eine Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum Unterstützer ihre Fördermitgliedschaft bei der Björn Steiger Stiftung beenden möchten. Häufig spielen finanzielle Veränderungen eine Rolle, etwa bei Jobverlust, Renteneintritt oder unerwarteten Ausgaben. Andere Förderer möchten ihre Unterstützung neu ausrichten und andere gemeinnützige Projekte fördern. Manchmal kommt es auch vor, dass Spender mehrere Fördermitgliedschaften parallel eingegangen sind und diese nun konsolidieren möchten.

Wichtig ist zu betonen, dass eine Kündigung der Fördermitgliedschaft keine negative Bewertung der Stiftungsarbeit darstellen muss. Die Björn Steiger Stiftung respektiert die Entscheidungen ihrer Unterstützer und ist dankbar für jeden Beitrag, unabhängig von dessen Dauer. Auch nach einer Kündigung bleibt die Möglichkeit bestehen, die Stiftung durch einmalige Spenden oder in anderer Form zu unterstützen.

Wie man die Björn Steiger Stiftung per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Kündigung per Brief ist in Deutschland die rechtlich sicherste Methode, um eine Fördermitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder Telefonanrufen bietet ein postalisches Schreiben einen nachweisbaren Beleg über den Zugang der Kündigung. Besonders wichtig ist dies bei Einhaltung von Kündigungsfristen, da im Streitfall der Nachweis über den rechtzeitigen Versand erbracht werden muss.

Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die formelle Korrektheit. Während bei telefonischen Kündigungen Missverständnisse entstehen können und E-Mails möglicherweise in Spam-Ordnern landen, erreicht ein ordnungsgemäß adressierter Brief mit hoher Sicherheit den Empfänger. Zudem erfüllt die schriftliche Kündigung alle rechtlichen Anforderungen und kann bei Bedarf als Beweisstück dienen.

Für maximale Sicherheit empfiehlt sich der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr, bietet aber den Vorteil, dass der Zugang beim Empfänger dokumentiert wird. Dies ist besonders relevant, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist oder wenn in der Vergangenheit Kommunikationsprobleme aufgetreten sind.

Die richtige Adresse für Kündigungen

Kündigungsschreiben sollten an die offizielle Geschäftsadresse der Björn Steiger Stiftung gesendet werden. Diese Adresse ist im Impressum der Website sowie auf allen offiziellen Dokumenten der Stiftung vermerkt. Es ist wichtig, die korrekte und vollständige Adresse zu verwenden, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Björn Steiger Stiftung, Leibnizstraße 49, 10629 Berlin

Wichtige Bestandteile des Kündigungsschreibens

Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben sollte alle relevanten Informationen enthalten, um eine eindeutige Zuordnung und Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Kündigenden, einschließlich Name, Adresse und idealerweise die Mitgliedsnummer oder Spendernummer. Diese Angaben erleichtern der Stiftung die Identifikation des entsprechenden Fördervertrags erheblich.

Der Text sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es genügt eine einfache Erklärung, dass die Fördermitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll. Eine ausführliche Begründung ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch hinzugefügt werden. Wichtig ist die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, um sicherzustellen, dass die Kündigung bearbeitet wurde.

Erforderliche Angaben im Überblick

Das Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des Absenders, Datum der Erstellung, Betreff mit dem Wort "Kündigung", eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Beendigungstermins, Mitglieds- oder Spendernummer falls vorhanden, Bitte um schriftliche Bestätigung und die persönliche Unterschrift. Diese formalen Anforderungen gewährleisten eine reibungslose Bearbeitung.

Der Versandprozess Schritt für Schritt

Nachdem das Kündigungsschreiben erstellt wurde, sollte es sorgfältig auf Vollständigkeit geprüft werden. Anschließend wird es ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben, da eine eigenhändige Unterschrift für die rechtliche Wirksamkeit wichtig ist. Das Schreiben wird dann in einen Briefumschlag gesteckt, der mit der korrekten Adresse der Björn Steiger Stiftung beschriftet wird.

Für den Versand empfiehlt sich der Gang zur Postfiliale, um das Schreiben als Einschreiben aufzugeben. Der Mitarbeiter wird das Schreiben registrieren und einen Beleg ausstellen, der die Aufgabe dokumentiert. Dieser Beleg sollte aufbewahrt werden, bis die Kündigungsbestätigung der Stiftung eingegangen ist. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält man zusätzlich eine Unterschrift des Empfängers als Nachweis.

Digitale Unterstützung durch Postclic

Wer den Gang zur Post vermeiden möchte, kann auf moderne Dienste wie Postclic zurückgreifen. Diese Plattform ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und dem digitalen Nachweis über den Versand, der jederzeit abrufbar ist.

Postclic übernimmt den gesamten Prozess vom Druck über die Kuvertierung bis zum Versand als nachverfolgbaren Brief. Nutzer können bequem von zu Hause aus ihr Kündigungsschreiben hochladen oder direkt auf der Plattform erstellen. Der Service stellt sicher, dass das Schreiben professionell formatiert und fristgerecht zugestellt wird, was besonders bei knappen Kündigungsfristen von Vorteil ist.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Erfahrungen mit der Kündigungsabwicklung

Die meisten Erfahrungsberichte zur Kündigung von Fördermitgliedschaften bei der Björn Steiger Stiftung fallen positiv aus. Viele ehemalige Förderer berichten, dass ihre Kündigungen problemlos und zeitnah bearbeitet wurden. Die Stiftung zeigt sich in der Regel kulant und respektiert die Entscheidung ihrer Unterstützer ohne Nachfragen oder Überredungsversuche.

Einige Unterstützer berichten, dass sie nach der Kündigung noch eine freundliche Rückmeldung mit Dank für die bisherige Unterstützung erhielten. Dies unterstreicht den professionellen und wertschätzenden Umgang der Organisation mit ihren Förderern. Verzögerungen bei der Bearbeitung sind selten und treten meist nur bei unvollständigen Angaben im Kündigungsschreiben auf.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler bei Kündigungen ist die Verwendung einer falschen oder unvollständigen Adresse. Manche Unterstützer senden ihre Kündigung an lokale Kontaktstellen oder veraltete Adressen, was zu Verzögerungen führen kann. Daher sollte immer die aktuelle Geschäftsadresse aus dem offiziellen Impressum verwendet werden.

Ein weiterer Fehler ist die zu späte Kündigung. Wer zum Monatsende kündigen möchte, sollte die Kündigungsfrist von vier Wochen beachten und das Schreiben rechtzeitig absenden. Bei knappen Fristen ist ein Einschreiben besonders wichtig, um den rechtzeitigen Zugang nachweisen zu können. Auch fehlende Angaben wie die Mitgliedsnummer können die Bearbeitung verzögern.

Nach der Kündigung: Was zu beachten ist

Nach dem Versand der Kündigung sollte man auf die Kündigungsbestätigung warten, die üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Wochen eintrifft. Falls keine Bestätigung eingeht, empfiehlt sich eine höfliche Nachfrage bei der Stiftung. Die Kündigungsbestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da sie als Nachweis für die Beendigung der Mitgliedschaft dient.

Es ist ratsam, auch die eigenen Kontoauszüge zu prüfen, um sicherzustellen, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte es dennoch zu einer Abbuchung kommen, kann diese mit Verweis auf die Kündigung und die Kündigungsbestätigung zurückgefordert werden. In der Praxis sind solche Fälle bei der Björn Steiger Stiftung jedoch sehr selten.

Alternative Unterstützungsmöglichkeiten

Wer seine regelmäßige Fördermitgliedschaft beendet, aber die Arbeit der Björn Steiger Stiftung weiterhin unterstützen möchte, hat verschiedene Alternativen. Einmalige Spenden sind jederzeit möglich und können flexibel an die persönliche finanzielle Situation angepasst werden. Auch die Teilnahme an Spendenaktionen oder das Engagement als ehrenamtlicher Helfer sind Möglichkeiten, die Stiftungsarbeit zu fördern.

Zudem bietet die Stiftung die Möglichkeit, durch Unternehmensspenden oder Erbschaften langfristige Unterstützung zu leisten. Wer seine Fördermitgliedschaft aus finanziellen Gründen kündigt, kann auch eine Reduzierung des Beitrags in Betracht ziehen, statt die Mitgliedschaft vollständig zu beenden. Die Stiftung zeigt sich in solchen Fällen meist gesprächsbereit und findet individuelle Lösungen.

FAQ

Die Björn Steiger Stiftung bietet verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung an, darunter Fördermitgliedschaften mit unterschiedlichen Beitragshöhen. Sie können monatlich, vierteljährlich oder jährlich spenden, und die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Zudem gibt es spezielle Patenschaften für einzelne Projekte, die es Ihnen ermöglichen, gezielt bestimmte Initiativen zu fördern.

Die Björn Steiger Stiftung hat zahlreiche bedeutende Projekte initiiert, darunter die Einführung der bundesweiten Notrufnummer 110/112, die flächendeckende Verbreitung von Rettungshubschraubern und die Schaffung des Luftrettungsdienstes in Deutschland. Aktuell konzentriert sich die Stiftung auf moderne Projekte wie die Verbreitung von Laien-Defibrillatoren und die Kampagne 'Kampf dem Herztod'.

Um Ihre Fördermitgliedschaft bei der Björn Steiger Stiftung zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Bitte senden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben an die Geschäftsstelle in der Leibnizstraße 49, Berlin. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten in dem Schreiben enthalten sind.

Als Fördermitglied der Björn Steiger Stiftung profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen, da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist. Ihre regelmäßigen Beiträge sind steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Die Stiftung stellt Ihnen am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung aus, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können.

Sie können sich über die aktuellen Projekte und Aktivitäten der Björn Steiger Stiftung informieren, indem Sie die offizielle Website der Stiftung besuchen oder den regelmäßigen Newsletter abonnieren. Außerdem werden Informationen über Veranstaltungen und Kampagnen auf den sozialen Medien der Stiftung veröffentlicht, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können.