BSW Bahn-Sozialwerk kündigen | Postclic
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BSW Bahn-Sozialwerk kündigen | Postclic
BSW Bahn-Sozialwerk
Chausseestraße 17
10115 Berlin Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – BSW Bahn-Sozialwerk
Chausseestraße 17
10115 Berlin

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes BSW Bahn-Sozialwerk. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


12/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
BSW Bahn-Sozialwerk
Chausseestraße 17
10115 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim BSW Bahn-Sozialwerk

Über BSW Bahn-Sozialwerk

Das BSW Bahn-Sozialwerk ist eine traditionsreiche soziale Einrichtung, die seit über 100 Jahren für Beschäftigte der Deutschen Bahn und deren Angehörige existiert. Mit Hauptsitz in der Chausseestraße 17 in Berlin bietet das BSW ein umfangreiches Angebot an Freizeiteinrichtungen, Ferienunterkünften und sozialen Leistungen. Als gemeinnütziger Verein verfolgt das Bahn-Sozialwerk das Ziel, die Lebensqualität seiner Mitglieder durch attraktive Freizeit- und Erholungsangebote zu verbessern.

Die Organisation betreibt bundesweit zahlreiche Ferienanlagen, Freizeitstätten und Begegnungszentren. Mitglieder profitieren von vergünstigten Konditionen bei Urlaubsreisen, Freizeitaktivitäten und verschiedenen Veranstaltungen. Das BSW versteht sich als sozialpartnerschaftliche Einrichtung, die durch Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse finanziert wird. Die Mitgliedschaft steht primär Bahnbeschäftigten offen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen fortgeführt werden.

Das Leistungsspektrum umfasst neben Ferienunterkünften auch kulturelle Veranstaltungen, Sportangebote und Beratungsleistungen. Mit über 200.000 Mitgliedern zählt das BSW zu den größten Sozialwerken in Deutschland. Die dezentrale Struktur mit regionalen Geschäftsstellen ermöglicht eine wohnortnahe Betreuung der Mitglieder. Trotz der vielfältigen Vorteile entscheiden sich manche Mitglieder aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft.

Mitgliedschaftsformen und Beitragsstruktur

Verschiedene Mitgliedschaftskategorien

Das BSW Bahn-Sozialwerk bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsformen an, die sich nach dem Beschäftigungsstatus und der Verbindung zur Deutschen Bahn richten. Die Hauptmitgliedschaft steht aktiven Bahnbeschäftigten zu, während ehemalige Mitarbeiter unter bestimmten Bedingungen eine fortgeführte Mitgliedschaft beantragen können. Familienangehörige können als assoziierte Mitglieder aufgenommen werden, wobei die genauen Konditionen von der Hauptmitgliedschaft abhängen.

Aktive Beschäftigte der Deutschen Bahn erhalten ihre Mitgliedschaft häufig automatisch oder mit vereinfachtem Beitrittsverfahren. Die Beiträge werden in vielen Fällen direkt vom Gehalt einbehalten, was den administrativen Aufwand minimiert. Pensionäre und Rentner können ihre Mitgliedschaft zu angepassten Konditionen weiterführen, wobei die Beitragshöhe oft reduziert ist. Diese unterschiedlichen Kategorien spiegeln die soziale Ausrichtung der Organisation wider.

Beitragsübersicht und Zahlungsmodalitäten

MitgliedschaftstypMonatlicher BeitragBesonderheiten
Aktive BahnbeschäftigteVariabel nach TarifvertragGehaltabzug möglich
Rentner/PensionäreReduzierter BeitragFortführung der Mitgliedschaft
FamilienangehörigeZusatzbeitragAbhängig von Hauptmitgliedschaft

Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann regional unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich sind die Beiträge so kalkuliert, dass sie die Betriebskosten der Einrichtungen decken und gleichzeitig sozialverträglich bleiben. Zahlungen erfolgen üblicherweise monatlich, wobei bei aktiven Beschäftigten der Einzug direkt über die Lohnabrechnung erfolgt. Andere Mitglieder zahlen per Lastschriftverfahren oder Überweisung.

Leistungen und Vorteile der Mitgliedschaft

Mitglieder des BSW profitieren von erheblichen Preisnachlässen bei der Buchung von Ferienunterkünften. Die Organisation betreibt Hotels, Ferienwohnungen und Freizeiteinrichtungen an attraktiven Standorten in Deutschland und teilweise im Ausland. Die Ermäßigungen können je nach Saison und Auslastung bis zu 40 Prozent gegenüber regulären Preisen betragen. Zusätzlich erhalten Mitglieder bevorzugten Zugang zu beliebten Urlaubszeiten.

Neben den Unterkünften bietet das BSW ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm mit Konzerten, Theaterbesuchen und kulturellen Ausflügen zu vergünstigten Konditionen. Sportliche Aktivitäten wie Ski-Freizeiten, Wandertouren oder Radreisen werden regelmäßig organisiert. Für Familien gibt es spezielle Angebote wie Kinderbetreuung, Ferienlager und familienorientierte Events. Die sozialen Beratungsleistungen umfassen Unterstützung in schwierigen Lebenslagen und Vermittlung von Hilfsangeboten.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Satzungsrechtliche Bestimmungen

Die Mitgliedschaft im BSW Bahn-Sozialwerk unterliegt den Regelungen der Vereinssatzung, die als rechtliche Grundlage für alle Mitgliedschaftsfragen dient. Gemäß dieser Satzung ist eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft grundsätzlich möglich. Die genauen Modalitäten sind in den aktuellen Satzungsbestimmungen festgelegt, die Mitglieder bei Beitritt erhalten oder auf der offiziellen Website einsehen können. Diese Regelungen entsprechen den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Vereinsrechts.

Das Vereinsrecht in Deutschland gewährt Mitgliedern grundsätzlich das Recht zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Dieses Recht kann nur in sehr engen Grenzen eingeschränkt werden. Die Satzung des BSW muss daher eine angemessene Kündigungsmöglichkeit vorsehen. Wichtig ist die Einhaltung der Schriftform bei der Kündigung, was bedeutet, dass eine schriftliche Kündigungserklärung erforderlich ist. Mündliche Kündigungen oder E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur sind in der Regel nicht wirksam.

Kündigungsfristen und Stichtage

KündigungsartFristWirksamkeit
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Jahresende31. Dezember
Bei BerufsaustrittNach SatzungIndividuell prüfen
Außerordentliche KündigungFristlos bei wichtigem GrundSofort

Die übliche Kündigungsfrist beim BSW beträgt drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Bei verspäteter Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Diese Regelung ist typisch für Vereine und dient der Planungssicherheit der Organisation.

Besondere Kündigungsrechte können bei Ausscheiden aus dem Dienst der Deutschen Bahn bestehen. In solchen Fällen sollten Mitglieder die spezifischen Satzungsbestimmungen prüfen oder sich an die zuständige Geschäftsstelle wenden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist theoretisch möglich, setzt aber schwerwiegende Gründe voraus, die die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar machen. Solche Fälle sind jedoch selten und bedürfen sorgfältiger rechtlicher Prüfung.

Häufige Kündigungsgründe

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer BSW-Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist das Ausscheiden aus dem Dienst der Deutschen Bahn, insbesondere wenn keine weitere berufliche Verbindung zum Unternehmen besteht. Manche ehemalige Beschäftigte sehen dann keinen Mehrwert mehr in der fortgesetzten Mitgliedschaft, zumal sie die Angebote möglicherweise seltener nutzen können oder wollen.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Wenn die Beiträge nicht mehr im Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung der Angebote stehen, entscheiden sich Mitglieder für eine Kündigung. Dies trifft besonders auf Personen zu, die aus geografischen Gründen die Einrichtungen nicht mehr erreichen können oder deren Lebensumstände sich geändert haben. Umzüge in andere Regionen, gesundheitliche Einschränkungen oder veränderte Freizeitpräferenzen können die Attraktivität der Mitgliedschaft mindern.

Einige Mitglieder kündigen auch aufgrund von Unzufriedenheit mit bestimmten Aspekten des Angebots. Dies kann die Verfügbarkeit von Unterkünften zu gewünschten Terminen betreffen, die Qualität einzelner Einrichtungen oder den wahrgenommenen Service. In wenigen Fällen führen auch organisatorische Veränderungen oder Beitragsanpassungen zu Kündigungsentscheidungen. Jeder Kündigungsgrund ist individuell und sollte sorgfältig abgewogen werden.

Wie man BSW Bahn-Sozialwerk per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Die Kündigung per Post mit Einschreiben ist die rechtssicherste Methode, um eine Mitgliedschaft beim BSW Bahn-Sozialwerk zu beenden. Im deutschen Recht gilt für Vereinsmitgliedschaften grundsätzlich das Schriftformerfordernis, was bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. E-Mails oder Online-Formulare erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht, es sei denn, sie sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Ein weiterer entscheidender Vorteil der postalischen Kündigung ist die Beweisbarkeit des Zugangs. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einen dokumentierten Nachweis, dass Ihre Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, können Sie mit dem Rückschein oder der Sendungsverfolgung beweisen, dass Sie fristgerecht gekündigt haben.

Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht bindend und werden von Organisationen üblicherweise nicht akzeptiert. Selbst wenn ein Mitarbeiter am Telefon die Kündigung entgegennimmt, besteht keine rechtliche Sicherheit. Die schriftliche Form schützt beide Seiten vor Missverständnissen und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen korrekt übermittelt werden. Aus diesen Gründen empfehlen Verbraucherschützer und Rechtsexperten stets den postalischen Weg.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Vorbereitung der Kündigungsunterlagen

Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie alle relevanten Informationen zusammentragen. Dazu gehören Ihre vollständige Mitgliedsnummer, die Sie auf Ihrer Mitgliedskarte oder auf Beitragsabrechnungen finden. Notieren Sie auch Ihre persönlichen Daten wie vollständigen Namen, Geburtsdatum und aktuelle Adresse. Prüfen Sie in Ihren Unterlagen oder in der Satzung die genaue Kündigungsfrist, um sicherzustellen, dass Sie diese einhalten.

Überprüfen Sie, ob Sie noch offene Verpflichtungen haben, etwa gebuchte Urlaubsaufenthalte oder laufende Zahlungsverpflichtungen. Diese sollten vor oder mit der Kündigung geklärt werden. Machen Sie sich Gedanken über den gewünschten Kündigungstermin. Bei der ordentlichen Kündigung zum Jahresende ist dies der 31. Dezember, bei anderen Kündigungsgründen kann ein abweichender Termin relevant sein.

Formulierung des Kündigungsschreibens

Ihr Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und dem aktuellen Datum. Adressieren Sie das Schreiben an die offizielle Kündigungsadresse des BSW. In der Betreffzeile sollte deutlich "Kündigung der Mitgliedschaft" stehen, gefolgt von Ihrer Mitgliedsnummer.

Im Haupttext erklären Sie eindeutig, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum 31. Dezember 2024". Es ist nicht erforderlich, einen Kündigungsgrund anzugeben, Sie können dies aber tun, wenn Sie möchten. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungsdatums.

Wichtig ist, dass Sie das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Eine Kündigung ohne Unterschrift ist nicht wirksam. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen auf. Dies hilft Ihnen, bei eventuellen Rückfragen oder Problemen alle Details parat zu haben.

Die korrekte Versandadresse

Ihre Kündigung muss an die offizielle Adresse der Hauptverwaltung des BSW Bahn-Sozialwerk gesendet werden:

  • BSW Bahn-Sozialwerk, Chausseestraße 17, 10115 Berlin

Verwenden Sie einen ausreichend frankierten Umschlag und wählen Sie die Versandart "Einschreiben mit Rückschein". Diese Versandoption kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Der Rückschein dokumentiert, wann genau Ihre Kündigung zugestellt wurde. Alternativ können Sie ein Einschreiben mit Sendungsverfolgung wählen, das ebenfalls nachweisbar ist, aber keinen physischen Rückschein liefert.

Versand und Nachverfolgung

Gehen Sie persönlich zur Postfiliale, um Ihr Kündigungsschreiben aufzugeben. Lassen Sie sich die Sendungsnummer geben und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sorgfältig auf. Mit der Sendungsnummer können Sie online den Zustellstatus verfolgen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie kurz vor Ablauf einer Frist kündigen.

Notieren Sie sich das Versanddatum und prüfen Sie nach einigen Tagen den Zustellstatus. Sobald der Brief zugestellt wurde, sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Kündigungsbestätigung erhalten. Wenn diese ausbleibt, können Sie sich auf Basis Ihres Einschreibebelegs an das BSW wenden und um Bestätigung bitten. Der Beleg ist Ihr rechtlicher Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.

Digitale Unterstützung durch Postclic

Für Personen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit für die manuelle Erstellung und den Versand eines Kündigungsschreibens haben, bietet der Service Postclic eine praktische Alternative. Postclic ist ein Online-Dienst, der das Versenden von wichtigen Dokumenten wie Kündigungen vereinfacht. Sie erstellen Ihr Kündigungsschreiben online, und Postclic übernimmt den professionellen Druck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben.

Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Bequemlichkeit. Sie müssen nicht zur Post gehen und erhalten trotzdem einen vollständigen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung. Postclic formatiert Ihr Schreiben professionell und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Der Service eignet sich besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Berufstätige mit wenig Zeit oder Personen, die Wert auf digitale Dokumentation legen.

Die Kosten für solche Dienste sind überschaubar und liegen oft nur geringfügig über den Kosten eines selbst versandten Einschreibens, wenn man Porto, Papier und den Zeitaufwand berücksichtigt. Zudem erhalten Sie bei Postclic eine digitale Archivierung Ihrer Kündigung, was die spätere Nachvollziehbarkeit erleichtert. Dennoch bleibt der traditionelle Postweg eine vollkommen gleichwertige und von vielen bevorzugte Option.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Erfahrungen ehemaliger Mitglieder

Die Erfahrungen mit der Kündigung beim BSW Bahn-Sozialwerk fallen überwiegend positiv aus. Viele ehemalige Mitglieder berichten, dass der Kündigungsprozess unkompliziert verlief und die Bestätigung zeitnah eintraf. Die Organisation wird als seriös und zuverlässig beschrieben, was sich auch in der Abwicklung von Kündigungen widerspiegelt. Probleme treten hauptsächlich dann auf, wenn Kündigungsfristen nicht korrekt beachtet wurden oder die Kündigung nicht schriftlich erfolgte.

Einige Mitglieder berichten von Nachfragen seitens des BSW bezüglich der Kündigungsgründe. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen und ist nicht als Versuch zu werten, die Kündigung zu verhindern. Die Angabe von Gründen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Manche ehemalige Mitglieder schätzen diese Nachfrage als Zeichen des Interesses an Mitgliederzufriedenheit.

Wichtige Hinweise zur Kündigungsabwicklung

Achten Sie darauf, dass nach der Kündigung keine weiteren Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach dem Kündigungstermin. Sollten dennoch Abbuchungen erfolgen, wenden Sie sich umgehend an das BSW und legen Sie Ihre Kündigungsbestätigung vor. In den meisten Fällen werden zu Unrecht eingezogene Beiträge problemlos zurückerstattet.

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft über einen Gehaltsabzug bezahlt haben, informieren Sie auch Ihre Personalabteilung über die Kündigung. Obwohl das BSW die Deutsche Bahn üblicherweise informiert, schadet eine zusätzliche Mitteilung nicht und verhindert Missverständnisse. Geben Sie Ihre Mitgliedskarte und eventuelle weitere Mitgliedsausweise zurück oder vernichten Sie diese nach Ablauf der Mitgliedschaft.

Alternativen zur vollständigen Kündigung

Bevor Sie endgültig kündigen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Manche Mitglieder wissen nicht, dass es unter Umständen die Option einer ruhenden Mitgliedschaft oder einer Beitragsreduzierung gibt. Kontaktieren Sie die zuständige Geschäftsstelle und erkundigen Sie sich nach solchen Möglichkeiten. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie die Mitgliedschaft später wieder aktivieren möchten.

Bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten bietet das BSW möglicherweise Ratenzahlungen oder Stundungen an. Als soziale Einrichtung ist die Organisation grundsätzlich an der Aufrechterhaltung von Mitgliedschaften interessiert und zeigt sich oft kulant. Ein offenes Gespräch kann Lösungen aufzeigen, die eine Kündigung unnötig machen.

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Kündigung und Ablauf der Mitgliedschaft endet Ihr Zugang zu allen BSW-Leistungen. Bereits gebuchte und bezahlte Urlaubsaufenthalte, die nach dem Kündigungstermin stattfinden, sollten vor der Kündigung geklärt werden. In der Regel werden bestehende Buchungen honoriert, wenn sie vor der Kündigung erfolgt sind. Klären Sie dies aber sicherheitshalber im Vorfeld.

Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens drei Jahre auf. Dies umfasst das Kündigungsschreiben, den Einschreibebeleg, die Kündigungsbestätigung und eventuelle weitere Korrespondenz. Diese Dokumente sind wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Eine gut dokumentierte Kündigung schützt Sie vor unberechtigten Forderungen.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Mitgliedschaft in Erwägung ziehen, ist dies grundsätzlich möglich. Die Wiederaufnahme erfolgt nach den dann gültigen Bedingungen und Beitragssätzen. Ehemalige Mitglieder werden dabei nicht benachteiligt, müssen aber das reguläre Aufnahmeverfahren durchlaufen. Informieren Sie sich in diesem Fall direkt beim BSW über die aktuellen Konditionen und Voraussetzungen.

FAQ

Aktive Bahnbeschäftigte profitieren von einer Vielzahl von Vorteilen, darunter vergünstigte Konditionen bei Urlaubsreisen, Zugang zu Freizeitaktivitäten und kulturellen Veranstaltungen. Zudem erhalten Mitglieder exklusive Angebote in den bundesweit betriebenen Ferienanlagen und Freizeitstätten, die darauf abzielen, die Lebensqualität zu verbessern.

Die Mitgliedsbeiträge im BSW Bahn-Sozialwerk variieren je nach Mitgliedschaftsform und Beschäftigungsstatus. Aktive Mitarbeiter der Deutschen Bahn zahlen in der Regel einen geringeren Beitrag im Vergleich zu ehemaligen Mitarbeitern oder assoziierten Mitgliedern. Für genaue Informationen zu den Beiträgen empfiehlt es sich, die aktuellen Tarife direkt beim BSW zu erfragen.

Um Ihre Mitgliedschaft im BSW Bahn-Sozialwerk zu kündigen, müssen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen und dieses per Einschreiben an die Geschäftsstelle des BSW senden. Achten Sie darauf, Ihre Mitgliedsnummer und die gewünschten Kündigungsdetails im Schreiben anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Das BSW Bahn-Sozialwerk bietet eine breite Palette an Freizeit- und Erholungsangeboten, darunter Ferienunterkünfte in verschiedenen Regionen Deutschlands, Sportangebote, kulturelle Veranstaltungen und Beratungsleistungen. Diese Angebote sind darauf ausgelegt, den Mitgliedern eine abwechslungsreiche und erholsame Freizeitgestaltung zu ermöglichen.

Ja, ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bahn können unter bestimmten Bedingungen eine fortgeführte Mitgliedschaft im BSW Bahn-Sozialwerk beantragen. Dies ermöglicht ihnen, weiterhin von den Vorteilen und Angeboten des Sozialwerks zu profitieren, auch nachdem sie das Unternehmen verlassen haben.