Bund der Steuerzahler kündigen | Postclic
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Bund der Steuerzahler
Am Borsigturm 1
13507 Berlin Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Bund der Steuerzahler
Am Borsigturm 1
13507 Berlin

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Bund der Steuerzahler. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


12/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Bund der Steuerzahler
Am Borsigturm 1
13507 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler

Über Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler e.V. ist eine der ältesten und bekanntesten Interessenvertretungen für Steuerzahler in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1949 setzt sich der gemeinnützige Verein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern, eine gerechte Steuerpolitik und die Wahrung der Rechte der Steuerzahler ein. Mit über 200.000 Mitgliedern bundesweit ist der Bund der Steuerzahler eine einflussreiche Organisation, die regelmäßig Steuerverschwendung aufdeckt und sich für Transparenz in der öffentlichen Verwaltung einsetzt.

Die Hauptgeschäftsstelle des Vereins befindet sich in Berlin, von wo aus die bundesweite Arbeit koordiniert wird. Zusätzlich gibt es in jedem Bundesland eigenständige Landesverbände, die sich mit regionalen steuerpolitischen Themen befassen. Der Verein finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, was seine Unabhängigkeit von staatlichen Stellen und politischen Parteien gewährleistet.

Leistungen und Angebote für Mitglieder

Als Mitglied des Bundes der Steuerzahler erhalten Sie Zugang zu verschiedenen Services und Informationsangeboten. Dazu gehört die regelmäßige Zeitschrift, die über aktuelle steuerpolitische Entwicklungen informiert und praktische Tipps für Steuerzahler enthält. Mitglieder können zudem eine kostenlose Erstberatung in steuerlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, wobei es sich hierbei um eine allgemeine Orientierungshilfe handelt und nicht um eine umfassende Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Mitgliedschaft ist die Unterstützung der politischen Arbeit des Vereins. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht jährlich das bekannte "Schwarzbuch", in dem besonders fragwürdige Fälle von Steuergeldverschwendung dokumentiert werden. Durch ihre Mitgliedschaft tragen Unterstützer dazu bei, dass diese wichtige Kontrollarbeit fortgeführt werden kann.

Gründe für eine Mitgliedschaft

Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler. Viele schätzen die politische Arbeit des Vereins und möchten durch ihren Beitrag die Interessenvertretung der Steuerzahler stärken. Andere nutzen primär die Informationsangebote und die Möglichkeit zur Erstberatung in steuerlichen Fragen. Die Mitgliedschaft wird oft als Ausdruck des Engagements für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern verstanden.

Abonnementpläne und Preise

Der Bund der Steuerzahler bietet verschiedene Mitgliedschaftsmodelle an, die sich in erster Linie nach der Beitragshöhe unterscheiden. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich als Jahresmitgliedschaft konzipiert, wobei die Beiträge je nach Bundesland und gewähltem Modell variieren können. Die Landesverbände haben teilweise eigene Beitragsstrukturen, die auf die regionalen Gegebenheiten abgestimmt sind.

Standardmitgliedschaft

Die reguläre Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler kostet in der Regel zwischen 60 und 90 Euro pro Jahr, abhängig vom jeweiligen Landesverband. Dieser Beitrag berechtigt zur Nutzung aller Mitgliederservices, zum Bezug der Mitgliederzeitschrift und zur Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins. Ehepaare können häufig eine vergünstigte Familienmitgliedschaft in Anspruch nehmen, bei der beide Partner als Mitglieder geführt werden, aber nur ein reduzierter Gesamtbeitrag anfällt.

Ermäßigte Beiträge

Für bestimmte Personengruppen bietet der Bund der Steuerzahler ermäßigte Mitgliedsbeiträge an. Dazu gehören insbesondere Studenten, Auszubildende, Rentner und Personen mit geringem Einkommen. Die ermäßigten Beiträge liegen typischerweise bei etwa 30 bis 40 Euro pro Jahr. Um den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen zu können, muss in der Regel ein entsprechender Nachweis erbracht werden.

Fördermitgliedschaft

Wer die Arbeit des Bundes der Steuerzahler besonders unterstützen möchte, kann eine Fördermitgliedschaft abschließen. Hierbei wird ein höherer Beitrag als der Standardbeitrag gezahlt, wobei die Höhe vom Mitglied selbst bestimmt werden kann. Fördermitglieder erhalten dieselben Leistungen wie reguläre Mitglieder, tragen aber durch ihren erhöhten Beitrag stärker zur Finanzierung der Vereinsarbeit bei.

MitgliedschaftstypJahresbeitragZielgruppe
Standardmitgliedschaft60-90 EuroAlle Interessierten
Ermäßigte Mitgliedschaft30-40 EuroStudenten, Rentner, Geringverdiener
Familienmitgliedschaft80-110 EuroEhepaare und Lebenspartner
Fördermitgliedschaftab 100 EuroBesonders engagierte Unterstützer

Zahlungsweise und Beitragseinzug

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel jährlich im Voraus fällig und können per Überweisung oder Lastschriftverfahren entrichtet werden. Bei der Anmeldung wird üblicherweise ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, sodass der Beitrag automatisch vom Konto eingezogen wird. Dies erleichtert sowohl dem Mitglied als auch dem Verein die Verwaltung der Beiträge. Wer das Lastschriftverfahren nicht nutzen möchte, kann den Beitrag auch manuell überweisen, nachdem eine entsprechende Rechnung zugestellt wurde.

Kündigungsbedingungen

Die Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Satzung des Vereins festgelegt sind. Diese Regelungen orientieren sich am deutschen Vereinsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Für Mitglieder ist es wichtig, diese Bedingungen zu kennen, um eine Kündigung rechtswirksam und fristgerecht durchführen zu können.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Nach § 39 BGB kann die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein grundsätzlich gekündigt werden. Die Satzung des Vereins kann jedoch bestimmte Kündigungsfristen und -modalitäten vorsehen, die eingehalten werden müssen. Beim Bund der Steuerzahler gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Da das Geschäftsjahr meist mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bedeutet dies, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden.

Kündigungsfristen im Detail

Die genauen Kündigungsfristen können je nach Landesverband leicht variieren, da diese als eigenständige Vereine mit eigenen Satzungen organisiert sind. In den meisten Fällen gilt jedoch die Dreimonatsfrist zum Jahresende. Eine frühere Kündigung während des laufenden Jahres ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würden.

KündigungsartFristWirksamkeit
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Jahresende31. Dezember
Kündigung bis 30. September3 MonateZum Ende des laufenden Jahres
Kündigung nach 30. September3 MonateZum Ende des Folgejahres
Außerordentliche KündigungOhne Frist bei wichtigem GrundSofort

Wichtige Hinweise zur Kündigungsfrist

Es ist entscheidend, dass die Kündigung rechtzeitig beim Verein eingeht. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum des Versands, sondern der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Bund der Steuerzahler eingeht. Daher empfiehlt es sich, die Kündigung mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu versenden, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht zugestellt wird. Bei einem Versand kurz vor Fristablauf besteht das Risiko, dass die Kündigung erst nach Ablauf der Frist eintrifft und somit erst zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.

Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine grundlegende Änderung der Vereinspolitik sein, die mit den persönlichen Überzeugungen des Mitglieds nicht mehr vereinbar ist. Auch finanzielle Notlagen können unter Umständen einen wichtigen Grund darstellen. In jedem Fall muss die außerordentliche Kündigung begründet werden und der Verein kann die Rechtmäßigkeit prüfen.

Beitragspflicht bis zum Kündigungstermin

Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die Beitragspflicht bestehen. Wenn die Kündigung beispielsweise zum 31. Dezember wirksam wird, ist der Mitgliedsbeitrag für das gesamte Jahr zu entrichten. Eine anteilige Rückerstattung des Jahresbeitrags erfolgt in der Regel nicht, da die Mitgliedschaft als Jahresmitgliedschaft konzipiert ist und die Leistungen des Vereins über das gesamte Jahr hinweg in Anspruch genommen werden können.

Wie man Bund der Steuerzahler per Post kündigt

Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der postalische Weg ist dabei die zuverlässigste und rechtssicherste Methode. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationswegen bietet ein per Post versandtes Kündigungsschreiben den Vorteil, dass es als offizielles Dokument gilt und bei Bedarf als Nachweis dienen kann.

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Kündigung per Brief hat mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationswegen. Erstens entspricht sie der traditionellen Schriftform, die in der Satzung vieler Vereine explizit vorgesehen ist. Zweitens ermöglicht sie durch den Versand als Einschreiben mit Rückschein einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Empfänger. Dieser Nachweis kann im Streitfall von entscheidender Bedeutung sein, wenn beispielsweise die Einhaltung der Kündigungsfrist nachgewiesen werden muss.

Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht bindend und werden von Vereinen in der Regel nicht akzeptiert. Auch E-Mail-Kündigungen können problematisch sein, da sie nicht immer als ausreichende Schriftform anerkannt werden und die Zustellung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Server-Probleme, Spam-Filter oder technische Fehler können dazu führen, dass eine E-Mail nicht ankommt, ohne dass der Absender davon erfährt.

Die korrekte Adresse für die Kündigung

Für die Kündigung der Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler ist das Kündigungsschreiben an die zentrale Geschäftsstelle in Berlin zu richten. Dies ist besonders wichtig, da eine Kündigung nur dann rechtswirksam ist, wenn sie bei der zuständigen Stelle eingeht. Die korrekte Adresse lautet:

  • Bund der Steuerzahler e.V., Am Borsigturm 1, 13507 Berlin

Bei der Adressierung sollten Sie darauf achten, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Der vollständige Name des Vereins "Bund der Steuerzahler e.V." sollte ebenso wie die exakte Adresse angegeben werden. Dies stellt sicher, dass das Schreiben auch tatsächlich bei der richtigen Abteilung ankommt und bearbeitet werden kann.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich wirksam zu sein. Dazu gehören zunächst die vollständigen persönlichen Daten des kündigenden Mitglieds, also Name, Vorname und Adresse. Wenn dem Mitglied eine Mitgliedsnummer zugeordnet wurde, sollte diese ebenfalls angegeben werden, um die Zuordnung zu erleichtern. Das Geburtsdatum kann zusätzlich hilfreich sein, um Verwechslungen auszuschließen.

Der zentrale Satz des Kündigungsschreibens sollte unmissverständlich formuliert sein. Eine klare Formulierung wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler e.V. fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist ausreichend und rechtlich eindeutig. Es ist nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben, auch wenn dies natürlich möglich ist. Das Kündigungsschreiben sollte mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen werden, da dies die Authentizität des Dokuments unterstreicht.

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Durch das Einschreiben erhalten Sie eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandweg nachverfolgen können. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und an Sie zurückgeschickt, sodass Sie einen schriftlichen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Verein haben.

Dieser Nachweis ist besonders wichtig, wenn die Kündigung kurz vor Ablauf einer Frist versendet wird. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, ob die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist, können Sie mit dem Rückschein zweifelsfrei belegen, wann die Kündigung zugestellt wurde. Bewahren Sie sowohl die Versandquittung als auch den Rückschein sorgfältig auf, idealerweise gemeinsam mit einer Kopie des Kündigungsschreibens.

Alternative: Digitale Services für den Briefversand

Wer den Gang zur Post scheut oder zeitlich flexibler sein möchte, kann auf digitale Services wie Postclic zurückgreifen. Diese Dienste ermöglichen es, Briefe online zu erstellen und zu versenden, ohne selbst zur Postfiliale gehen zu müssen. Sie laden einfach Ihr Kündigungsschreiben hoch oder erstellen es direkt in der Anwendung, geben die Empfängeradresse ein, und der Service übernimmt den Druck und Versand des Briefes.

Der Vorteil solcher Services liegt nicht nur in der Zeitersparnis, sondern auch in der professionellen Formatierung und der digitalen Nachverfolgbarkeit. Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand und können den Status Ihrer Sendung online einsehen. Zudem wird automatisch dokumentiert, wann der Brief erstellt und versandt wurde, was als zusätzlicher Nachweis dienen kann. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder vollen Terminkalendern kann dies eine praktische Alternative zum herkömmlichen Postversand sein.

Aufbewahrung der Unterlagen

Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, die Versandquittung des Einschreibens und der Rückschein. Diese Dokumente sollten mindestens bis zur Bestätigung der Kündigung durch den Verein und idealerweise bis zum Ablauf der Mitgliedschaft aufbewahrt werden. In Einzelfällen kann es auch sinnvoll sein, die Unterlagen darüber hinaus zu archivieren, falls es später noch zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte.

Bestätigung der Kündigung

Nach Eingang der Kündigung sollte der Bund der Steuerzahler diese schriftlich bestätigen. In der Bestätigung wird üblicherweise das Datum des Eingangs der Kündigung sowie der Termin, zu dem die Mitgliedschaft endet, genannt. Sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Versand der Kündigung keine Bestätigung erhalten, ist es ratsam, beim Verein nachzufragen. Nutzen Sie dafür die Sendungsnummer Ihres Einschreibens, um nachzuweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde.

Kundenbewertungen und Tipps

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Bund der Steuerzahler sind vielfältig und hängen oft davon ab, welche Erwartungen an die Mitgliedschaft geknüpft wurden. Viele Mitglieder schätzen die politische Arbeit des Vereins und sehen ihren Beitrag als Unterstützung für eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Die regelmäßigen Publikationen und die Aufdeckung von Steuerverschwendung werden häufig positiv hervorgehoben.

Häufige Gründe für eine Kündigung

Trotz der grundsätzlich positiven Wahrnehmung der Vereinsarbeit gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft kündigen. Ein häufiger Grund ist die Veränderung der persönlichen finanziellen Situation. Wenn der Mitgliedsbeitrag im Haushaltsbudget nicht mehr eingeplant werden kann, entscheiden sich viele für eine Kündigung. Dies ist besonders bei Rentnern oder Personen, die arbeitslos werden, zu beobachten.

Ein weiterer Grund kann die Unzufriedenheit mit der politischen Ausrichtung oder einzelnen Positionen des Vereins sein. Der Bund der Steuerzahler bezieht zu vielen steuerpolitischen Themen klare Positionen, die nicht immer mit den Ansichten aller Mitglieder übereinstimmen. Wenn die Differenzen zu groß werden, entscheiden sich manche Mitglieder für einen Austritt.

Manche Mitglieder kündigen auch, weil sie die angebotenen Services nicht oder nur selten in Anspruch nehmen. Wenn die Mitgliederzeitschrift nicht gelesen wird und auch die Beratungsangebote nicht genutzt werden, erscheint der Mitgliedsbeitrag einigen als nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen überwiegt das Gefühl, dass der Beitrag in keinem angemessenen Verhältnis zum persönlichen Nutzen steht.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die meisten Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess. Wenn die Kündigung fristgerecht und schriftlich erfolgt, wird sie in der Regel problemlos bearbeitet. Die Kündigungsbestätigung geht meist innerhalb weniger Wochen ein, und es gibt keine Versuche, die Mitglieder zum Verbleib im Verein zu überreden. Dies wird von vielen als positiv empfunden, da sie eine respektvolle und professionelle Behandlung ihrer Entscheidung erleben.

Vereinzelt berichten Mitglieder jedoch auch von Verzögerungen bei der Bearbeitung oder von fehlenden Kündigungsbestätigungen. In solchen Fällen ist es wichtig, proaktiv beim Verein nachzufragen und auf den Nachweis der Zustellung durch das Einschreiben zu verweisen. In den allermeisten Fällen lassen sich solche Probleme durch eine kurze Nachfrage klären.

Praktische Tipps für die Kündigung

Basierend auf den Erfahrungen vieler Mitglieder lassen sich einige praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung ableiten. Erstens sollten Sie die Kündigungsfrist genau im Blick behalten und die Kündigung nicht auf den letzten Drücker versenden. Eine Kündigung im August oder Anfang September gibt Ihnen ausreichend Puffer, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig zum 30. September beim Verein eingeht.

Zweitens ist es ratsam, die Kündigung klar und unmissverständlich zu formulieren. Vermeiden Sie komplizierte Formulierungen oder bedingte Kündigungen. Eine einfache, direkte Kündigungserklärung ist rechtlich am sichersten und lässt keine Zweifel an Ihrer Absicht aufkommen.

Drittens sollten Sie alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren und dokumentieren. Machen Sie Kopien von allen Schreiben, bewahren Sie Versandnachweise auf und notieren Sie sich Daten von Telefonaten, falls Sie zusätzlich beim Verein anrufen. Diese Dokumentation kann im Streitfall sehr wertvoll sein.

Was nach der Kündigung zu beachten ist

Nach der wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft sollten Sie überprüfen, ob tatsächlich keine weiteren Beiträge mehr eingezogen werden. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach dem Kündigungstermin, um sicherzustellen, dass keine Lastschriften mehr erfolgen. Sollte dennoch ein Beitrag abgebucht werden, können Sie diesen innerhalb von acht Wochen zurückbuchen lassen und sollten sich umgehend mit dem Verein in Verbindung setzen.

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hatten, können Sie dieses auch direkt bei Ihrer Bank widerrufen. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen können. Informieren Sie aber dennoch den Verein über die Kündigung, da ein bloßer Widerruf des Lastschriftmandats keine rechtswirksame Kündigung der Mitgliedschaft darstellt.

Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie sich endgültig für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob es Alternativen gibt, die Ihren Bedürfnissen besser entsprechen. Wenn finanzielle Gründe im Vordergrund stehen, können Sie möglicherweise auf einen ermäßigten Beitrag wechseln. Viele Landesverbände bieten flexible Beitragsstufen an, und in begründeten Fällen kann auch eine individuelle Lösung gefunden werden.

Wenn Sie mit bestimmten Positionen des Vereins nicht einverstanden sind, können Sie sich auch aktiv in die Vereinsarbeit einbringen und versuchen, Einfluss auf die politische Ausrichtung zu nehmen. Als Mitglied haben Sie Mitspracherechte und können an Mitgliederversammlungen teilnehmen. Manchmal lohnt es sich, das Gespräch zu suchen, bevor man die Mitgliedschaft beendet.

Zusammenfassende Empfehlungen

Die Kündigung der Mitgliedschaft beim Bund der Steuerzahler ist grundsätzlich ein unkomplizierter Vorgang, wenn Sie die formalen Anforderungen beachten. Die wichtigsten Punkte sind die Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende, die schriftliche Form der Kündigung und der Versand als Einschreiben mit Rückschein an die korrekte Adresse in Berlin. Mit diesen Grundlagen steht einer rechtswirksamen Kündigung nichts im Wege.

Denken Sie daran, dass die postalische Kündigung der sicherste Weg ist, um Ihre Mitgliedschaft zu beenden. Moderne digitale Services können den Prozess erleichtern, ohne dass Sie auf die Rechtssicherheit eines schriftlichen Nachweises verzichten müssen. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, ist eine gründliche Dokumentation aller Schritte empfehlenswert, um bei eventuellen Rückfragen oder Problemen gut vorbereitet zu sein.

FAQ

Eine Mitgliedschaft im Bund der Steuerzahler bietet zahlreiche Vorteile, darunter den Zugang zu einer regelmäßigen Zeitschrift, die über aktuelle steuerpolitische Entwicklungen informiert und praktische Tipps für Steuerzahler enthält. Zudem können Mitglieder eine kostenlose Erstberatung in steuerlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen, die als Orientierungshilfe dient. Darüber hinaus unterstützen Mitglieder die politische Arbeit des Vereins, insbesondere die Veröffentlichung des jährlichen 'Schwarzbuchs', das Fälle von Steuergeldverschwendung dokumentiert.

Die Mitgliedsbeiträge beim Bund der Steuerzahler variieren je nach Art der Mitgliedschaft. Für Einzelpersonen liegt der Beitrag in der Regel bei einem jährlichen Betrag, der in der Satzung des Vereins festgelegt ist. Es gibt auch ermäßigte Beiträge für Studenten und Rentner. Die genauen Beträge können auf der offiziellen Website des Vereins eingesehen werden.

Um Ihre Mitgliedschaft im Bund der Steuerzahler zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an die Hauptgeschäftsstelle in Berlin senden. Achten Sie darauf, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Kündigung zu gewährleisten.

Der Bund der Steuerzahler hat in jedem Bundesland eigenständige Landesverbände, die sich mit regionalen steuerpolitischen Themen befassen. Diese Verbände organisieren Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen und lokale Kampagnen, um die Interessen der Steuerzahler in den jeweiligen Regionen zu vertreten und auf spezifische Probleme aufmerksam zu machen.

Der Bund der Steuerzahler finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Diese Finanzierungsstruktur gewährleistet die Unabhängigkeit des Vereins von staatlichen Stellen und politischen Parteien, sodass er seine Aufgaben als Interessenvertretung der Steuerzahler objektiv und ohne Einflussnahme durchführen kann.