Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich teile Ihnen hiermit meine Entscheidung mit, den Vertrag bezüglich des Dienstes BUND Naturschutz zu beenden.
Diese Mitteilung stellt einen festen, klaren und eindeutigen Willen dar, den Vertrag mit Wirkung zum nächstmöglichen Termin oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Frist zu kündigen.
Ich bitte Sie, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– jegliche Abrechnung ab dem Datum des Kündigungswirksamwerdens einzustellen;
– mir schriftlich die ordnungsgemäße Berücksichtigung dieser Anfrage zu bestätigen;
– und gegebenenfalls mir die Endabrechnung oder die Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugestellt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind nachgewiesen, wodurch dies ein nachweisbares Schriftstück ist, das den Anforderungen des elektronischen Nachweises entspricht. Sie verfügen somit über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung gemäß den anwendbaren Grundsätzen bezüglich schriftlicher Benachrichtigung und Vertragsfreiheit ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bitte ich Sie auch:
– alle meine Daten, die nicht für Ihre rechtlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind, zu löschen;
– alle zugehörigen persönlichen Bereiche zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den anwendbaren Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich bewahre eine vollständige Kopie dieser Mitteilung sowie den Versandnachweis auf.
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft beim BUND Naturschutz
Über BUND Naturschutz
Der BUND Naturschutz, offiziell als Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) bekannt, ist einer der größten und einflussreichsten Umweltschutzverbände in Deutschland. Mit über 680.000 Mitgliedern und Förderern setzt sich die Organisation seit ihrer Gründung 1975 für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, den Schutz bedrohter Arten und die Förderung einer nachhaltigen Lebensweise ein. Der BUND ist als gemeinnütziger Verein organisiert und finanziert seine Arbeit hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel.
Die Zentrale des BUND befindet sich in Berlin, doch die Organisation ist bundesweit mit Landesverbänden, Kreisgruppen und Ortsgruppen vertreten. Diese dezentrale Struktur ermöglicht es dem BUND, sowohl auf lokaler als auch auf nationaler und internationaler Ebene aktiv zu werden. Als anerkannter Naturschutzverband hat der BUND das Recht, bei umweltrelevanten Planungsverfahren mitzuwirken und Stellungnahmen abzugeben.
Die Arbeitsschwerpunkte des BUND umfassen vielfältige Bereiche wie Klimaschutz, Energiewende, nachhaltige Mobilität, Artenschutz, ökologische Landwirtschaft und den Schutz von Wäldern und Gewässern. Der Verband engagiert sich durch Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobbyarbeit, konkrete Naturschutzprojekte und Umweltbildung. Viele Mitglieder schätzen die Möglichkeit, sich ehrenamtlich in lokalen Gruppen zu engagieren und an praktischen Naturschutzmaßnahmen teilzunehmen.
Die Struktur und Organisation des BUND
Der BUND ist föderal organisiert und besteht aus 16 Landesverbänden, die jeweils eigenständige rechtliche Einheiten darstellen. Diese Struktur spiegelt die föderale Organisation Deutschlands wider und ermöglicht eine effektive Arbeit auf allen politischen Ebenen. Jeder Landesverband hat eigene Geschäftsstellen, Mitarbeiter und Projekte, die auf die spezifischen Umweltherausforderungen der jeweiligen Region zugeschnitten sind.
Für Mitglieder bedeutet diese Struktur, dass sie in der Regel einer lokalen oder regionalen BUND-Gruppe angehören, die wiederum dem jeweiligen Landesverband zugeordnet ist. Diese dezentrale Organisation hat auch Auswirkungen auf Verwaltungsprozesse wie die Mitgliedschaft und deren Kündigung, da unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen können.
Mitgliedschaftsformen und Beitragsstruktur
Der BUND bietet verschiedene Formen der Unterstützung an, die sich in ihren Rechten, Pflichten und Kosten unterscheiden. Die wichtigsten Formen sind die ordentliche Mitgliedschaft, die Fördermitgliedschaft und einmalige Spenden. Für die Kündigung ist es wichtig zu verstehen, welche Art der Mitgliedschaft besteht, da sich daraus unterschiedliche rechtliche Konsequenzen ergeben.
Übersicht der Mitgliedsbeiträge
| Mitgliedstyp | Jahresbeitrag | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | Ab 60 Euro | Vollständige Mitgliedsrechte, Stimmrecht |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | Ab 24 Euro | Für Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose |
| Familienmitgliedschaft | Ab 72 Euro | Für Paare und Familien mit Kindern |
| Fördermitgliedschaft | Frei wählbar | Ohne Stimmrecht, reine Unterstützung |
| Jugendmitgliedschaft | Ab 16 Euro | Für Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren |
Die Beiträge können je nach Landesverband leicht variieren, da diese teilweise eigene Beitragsordnungen haben. Viele Mitglieder entscheiden sich auch dafür, einen höheren Beitrag als den Mindestbetrag zu zahlen, um die Arbeit des BUND stärker zu unterstützen. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar, da der BUND als gemeinnütziger Verein anerkannt ist.
Leistungen und Vorteile der Mitgliedschaft
Mit einer BUND-Mitgliedschaft erhalten Mitglieder verschiedene Leistungen und Vorteile. Dazu gehört das vierteljährlich erscheinende Mitgliedermagazin "BUNDmagazin", das über aktuelle Umweltthemen, Kampagnen und Projekte informiert. Mitglieder haben zudem die Möglichkeit, an Veranstaltungen, Exkursionen und Workshops teilzunehmen und sich in lokalen Gruppen zu engagieren.
Ordentliche Mitglieder besitzen ein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen und können somit die Ausrichtung des Verbandes mitbestimmen. Darüber hinaus erhalten Mitglieder Zugang zu einem Netzwerk gleichgesinnter Menschen, die sich für Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Viele lokale BUND-Gruppen organisieren praktische Naturschutzaktionen wie Biotoppflege, Amphibienschutz oder Baumpflanzungen, an denen Mitglieder teilnehmen können.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung einer BUND-Mitgliedschaft unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Satzung des Vereins festgelegt sind. Grundsätzlich gilt in Deutschland für Vereinsmitgliedschaften das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Paragraphen 38 bis 40 BGB, die die Beendigung der Mitgliedschaft regeln. Diese gesetzlichen Bestimmungen werden durch die jeweilige Vereinssatzung konkretisiert.
Kündigungsfristen und Zeitpunkte
Gemäß der BUND-Satzung kann die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Jahresende, das heißt, eine Kündigung muss spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres beim BUND eingehen, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Eine Kündigung, die nach diesem Datum eingeht, wird erst zum Ende des folgenden Jahres wirksam.
| Kündigungseingang | Wirksamkeit der Kündigung | Beitragspflicht |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember desselben Jahres | Bis Jahresende |
| Nach 30. September | 31. Dezember des Folgejahres | Bis Ende Folgejahr |
| Außerordentliche Kündigung | Sofort bei wichtigem Grund | Anteilig |
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
In besonderen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich. Ein wichtiger Grund im Sinne des Vereinsrechts liegt vor, wenn einem Mitglied die Fortsetzung der Mitgliedschaft bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende persönliche oder finanzielle Notlagen sein.
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der wichtige Grund in der Kündigung detailliert dargelegt und nachgewiesen werden. Der BUND prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass bloße Unzufriedenheit mit der Vereinsarbeit oder politische Meinungsverschiedenheiten in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt werden.
Beitragspflicht bis zum Kündigungszeitpunkt
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt die Beitragspflicht bestehen. Das bedeutet, dass der volle Jahresbeitrag für das laufende Mitgliedschaftsjahr zu entrichten ist, auch wenn die Kündigung bereits ausgesprochen wurde. Bei einer ordnungsgemäßen Kündigung zum Jahresende ist also der Beitrag für das gesamte Jahr zu zahlen. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer anerkannten außerordentlichen Kündigung.
Manche Mitglieder zahlen ihre Beiträge per Lastschriftverfahren. In diesem Fall sollte das SEPA-Lastschriftmandat nicht einfach widerrufen werden, bevor die Kündigung wirksam geworden ist, da sonst die Gefahr von Mahnungen und zusätzlichen Kosten besteht. Der korrekte Weg ist, zunächst die Kündigung auszusprechen und das Lastschriftmandat erst nach Bestätigung der Kündigung zu widerrufen.
Wie man die BUND-Mitgliedschaft per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode, um eine BUND-Mitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder Telefonanrufen bietet ein Brief per Post einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Empfänger, was bei eventuellen Unstimmigkeiten von entscheidender Bedeutung sein kann.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Ein per Einschreiben versandter Kündigungsbrief bietet maximale Rechtssicherheit. Das Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch den Zugang beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, da bei Vereinsmitgliedschaften der Zugang der Kündigung beim Verein entscheidend ist, nicht nur der Versand. Mit einem Einschreiben haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis darüber, wann Ihre Kündigung beim BUND eingegangen ist.
E-Mail-Kündigungen können technische Probleme haben, im Spam-Ordner landen oder vom Empfänger bestritten werden. Telefonische Kündigungen sind rechtlich noch problematischer, da sie schwer nachweisbar sind und oft nicht akzeptiert werden. Die Satzung des BUND sieht zudem ausdrücklich die Schriftform für Kündigungen vor, was bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist.
Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte alle notwendigen Informationen enthalten, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen und Rückfragen zu vermeiden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vollständiger Name und Anschrift des kündigenden Mitglieds
- Mitgliedsnummer, falls vorhanden
- Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation
- Eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Beendigungszeitpunkts
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Die Kündigungserklärung sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Formulierungen wie "Ich möchte eventuell kündigen" oder "Ich denke über eine Kündigung nach" sind nicht ausreichend. Die Erklärung muss eindeutig den Willen zur Beendigung der Mitgliedschaft ausdrücken. Es ist ratsam, den frühestmöglichen Kündigungstermin anzugeben oder alternativ "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu formulieren.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Aufgrund der föderalen Struktur des BUND ist es wichtig, die Kündigung an die richtige Adresse zu senden. In den meisten Fällen ist dies entweder die lokale BUND-Gruppe, der Landesverband oder die Bundesgeschäftsstelle. Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle für Ihre Mitgliedschaft zuständig ist, können Sie die Kündigung an die Bundesgeschäftsstelle senden, die dann für die Weiterleitung sorgt:
- BUND e.V., Am Köllnischen Park 10, 10179 Berlin
Alternativ können Sie auch die Adresse Ihres zuständigen Landesverbandes oder Ihrer lokalen BUND-Gruppe verwenden, falls Sie diese kennen. Diese Informationen finden Sie in der Regel auf Ihrer Mitgliedskarte, auf Beitragsrechnungen oder auf der BUND-Website unter den Kontaktinformationen der regionalen Gliederungen.
Der Versand per Einschreiben
Für den Versand der Kündigung sollten Sie unbedingt ein Einschreiben mit Rückschein wählen. Bei der Deutschen Post kostet diese Versandart aktuell etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Briefporto. Der Rückschein wird Ihnen nach Zustellung mit der Unterschrift des Empfängers zurückgeschickt und dient als Beweis für den Zugang Ihrer Kündigung.
Bewahren Sie sowohl die Versandquittung als auch den Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihre Nachweise dafür, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Im Falle von Unstimmigkeiten oder wenn Sie weiterhin Beitragsrechnungen erhalten, können Sie damit belegen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig beim BUND eingegangen ist.
Moderne Alternativen für den Briefversand
Für Menschen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es mittlerweile digitale Dienste, die den Versand von Kündigungsbriefen übernehmen. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, Kündigungen online zu erstellen und automatisch als echten Brief mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens.
Solche Dienste übernehmen die korrekte Adressierung, sorgen für eine rechtssichere Formulierung und bieten digitale Nachweise über den Versand. Dies kann besonders praktisch sein, wenn man mehrere Kündigungen zu versenden hat oder sich unsicher über die korrekte Formulierung ist. Der Brief wird dabei tatsächlich physisch gedruckt und per Post versendet, sodass die rechtlichen Anforderungen an die Schriftform vollständig erfüllt werden.
Nach der Kündigung: Bestätigung und Nachverfolgung
Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie auf eine schriftliche Bestätigungsantwort warten. Der BUND sollte den Erhalt Ihrer Kündigung bestätigen und das Datum des Wirksamwerdens mitteilen. Falls Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Bestätigung erhalten, sollten Sie telefonisch oder schriftlich nachfragen, ob Ihre Kündigung eingegangen ist.
Prüfen Sie nach dem Kündigungstermin Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls trotz wirksamer Kündigung weiterhin Beiträge eingezogen werden, widersprechen Sie der Abbuchung bei Ihrer Bank und kontaktieren Sie den BUND mit Verweis auf Ihre Kündigung und den entsprechenden Nachweisen.
Gründe für eine Kündigung der BUND-Mitgliedschaft
Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, ihre BUND-Mitgliedschaft zu beenden. Das Verständnis dieser Gründe kann hilfreich sein, um die eigene Entscheidung zu reflektieren und gegebenenfalls Alternativen zur vollständigen Kündigung zu erwägen.
Finanzielle Gründe
Ein häufiger Grund für Kündigungen sind veränderte finanzielle Verhältnisse. Jobverlust, Renteneintritt, Studium oder andere Lebensumstände können dazu führen, dass der Mitgliedsbeitrag zur Belastung wird. In solchen Fällen sollten Mitglieder wissen, dass der BUND ermäßigte Beiträge für verschiedene Personengruppen anbietet. Eine Umstellung auf einen ermäßigten Beitrag kann eine Alternative zur Kündigung sein.
Manche Mitglieder kündigen auch, weil sie ihre finanzielle Unterstützung anders verteilen möchten oder sich für andere Organisationen entschieden haben. Dies ist eine persönliche Entscheidung, die respektiert werden sollte. Es ist jedoch sinnvoll zu überlegen, ob eine Reduzierung des Beitrags auf den Mindestbetrag eine Option wäre, um die Verbindung zum BUND aufrechtzuerhalten.
Umzug oder Auswanderung
Ein Umzug ins Ausland ist ein nachvollziehbarer Grund für eine Kündigung, da die Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme an lokalen BUND-Aktivitäten dann wegfallen. Allerdings kann auch aus dem Ausland eine Fördermitgliedschaft sinnvoll sein, wenn man die Arbeit des BUND weiterhin unterstützen möchte. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist eine Kündigung meist nicht notwendig, da man sich einfach einer BUND-Gruppe am neuen Wohnort anschließen kann.
Unzufriedenheit mit der Vereinsarbeit
Einige Mitglieder kündigen aus Unzufriedenheit mit bestimmten Positionen, Kampagnen oder der allgemeinen Ausrichtung des BUND. Umwelt- und Naturschutz sind komplexe Themenfelder, bei denen es unterschiedliche Ansichten über die besten Strategien und Prioritäten geben kann. Manche Mitglieder empfinden die Arbeit als zu politisch, andere als nicht politisch genug. Wieder andere sind mit der Schwerpunktsetzung oder der Kommunikation unzufrieden.
In solchen Fällen kann es hilfreich sein, das direkte Gespräch mit der lokalen BUND-Gruppe oder dem Landesverband zu suchen. Als demokratisch organisierter Verein bietet der BUND Mitgliedern die Möglichkeit, sich einzubringen und die Ausrichtung mitzugestalten. Eine Kündigung sollte nicht die erste Reaktion auf Unzufriedenheit sein, sondern erst nach dem Versuch der konstruktiven Auseinandersetzung erfolgen.
Zeitmangel und fehlende Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme
Manche Menschen treten dem BUND mit der Absicht bei, sich aktiv zu engagieren, stellen dann aber fest, dass sie zeitlich nicht die Kapazitäten haben. Wichtig ist zu verstehen, dass eine BUND-Mitgliedschaft keinerlei Verpflichtung zur aktiven Teilnahme beinhaltet. Auch passive Mitglieder, die lediglich ihren Beitrag zahlen, leisten einen wertvollen Beitrag zur Finanzierung der Umweltschutzarbeit.
Wer sich nicht aktiv einbringen kann oder möchte, muss deshalb nicht kündigen. Die finanzielle Unterstützung allein ist bereits ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Viele BUND-Mitglieder sind reine Fördermitglieder ohne aktive Beteiligung, und das ist vollkommen in Ordnung und gewünscht.
Tipps und wichtige Hinweise zur Kündigung
Basierend auf den Erfahrungen vieler Mitglieder gibt es einige praktische Tipps, die den Kündigungsprozess erleichtern und mögliche Probleme vermeiden können.
Rechtzeitig kündigen
Planen Sie Ihre Kündigung mit ausreichend zeitlichem Vorlauf. Wenn Sie zum Jahresende kündigen möchten, sollten Sie Ihr Kündigungsschreiben spätestens Anfang September versenden. So haben Sie einen Puffer, falls es zu Verzögerungen bei der Post kommt oder Ihre Kündigung aus formalen Gründen zunächst nicht akzeptiert wird und nachgebessert werden muss.
Alle Kopien aufbewahren
Fertigen Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens an und bewahren Sie diese zusammen mit dem Einschreiben-Beleg und dem Rückschein auf. Diese Unterlagen sind wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt. Bewahren Sie die Dokumente mindestens bis ein Jahr nach dem Kündigungstermin auf, um auf der sicheren Seite zu sein.
Lastschriftmandat nicht voreilig widerrufen
Wenn Sie per Lastschrift zahlen, widerrufen Sie das SEPA-Mandat nicht, bevor Ihre Kündigung bestätigt wurde und wirksam geworden ist. Ein voreiliger Widerruf kann zu Mahnungen und zusätzlichen Kosten führen, da Sie bis zum Kündigungstermin beitragspflichtig bleiben. Warten Sie die Kündigungsbestätigung ab und widerrufen Sie das Mandat erst danach schriftlich beim BUND.
Freundlich und sachlich bleiben
Auch wenn Sie unzufrieden sein sollten, formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben sachlich und höflich. Emotionale Vorwürfe oder ausführliche Begründungen sind nicht notwendig und können den Prozess unnötig verkomplizieren. Eine klare, höfliche Kündigungserklärung ist vollkommen ausreichend und wird professioneller aufgenommen.
Alternativen zur Kündigung prüfen
Bevor Sie endgültig kündigen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Können Sie auf einen ermäßigten Beitrag wechseln? Reicht eine Umwandlung in eine Fördermitgliedschaft ohne Stimmrecht? Gibt es die Möglichkeit einer Beitragspause in finanziell schwierigen Zeiten? Ein Gespräch mit der Mitgliederverwaltung kann klären, welche Optionen bestehen. Der BUND ist in der Regel offen für individuelle Lösungen, um Mitglieder zu halten.
Was passiert nach der Kündigung
Nach erfolgreicher Kündigung werden Ihre Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen behandelt. Der BUND wird Ihre personenbezogenen Daten löschen oder sperren, sobald keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Sie erhalten keine weiteren Mitgliederzeitschriften mehr und haben keinen Zugang mehr zu Mitglieder-exklusiven Veranstaltungen.
Eine erneute Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Falls Sie Ihre Entscheidung überdenken oder sich Ihre Lebensumstände wieder ändern, können Sie ohne Probleme erneut Mitglied werden. Der BUND freut sich über jedes Mitglied, egal ob neu oder zurückkehrend. Die Wiederaufnahme erfolgt unkompliziert durch Ausfüllen eines neuen Mitgliedsantrags.
Spenden als Alternative
Wenn Sie die regelmäßige Beitragspflicht einer Mitgliedschaft nicht möchten, aber dennoch den BUND unterstützen wollen, können Sie auch ohne Mitgliedschaft spenden. Einmalige oder projektbezogene Spenden sind jederzeit möglich und ebenfalls steuerlich absetzbar. So können Sie die Umweltschutzarbeit des BUND flexibel unterstützen, ohne die Verpflichtungen einer Mitgliedschaft einzugehen.
Der BUND bietet auch die Möglichkeit, gezielt bestimmte Projekte oder Kampagnen zu unterstützen. Wenn Ihnen beispielsweise der Insektenschutz besonders am Herzen liegt, können Sie speziell für entsprechende Projekte spenden. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, Ihre Unterstützung genau dort einzusetzen, wo sie Ihren persönlichen Prioritäten entspricht.