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DAV
2-4 Von-Kahr-Straße
80997 München Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – DAV
2-4 Von-Kahr-Straße
80997 München

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes DAV. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
DAV
2-4 Von-Kahr-Straße
80997 München , Germany
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So beenden Sie Ihre DAV Mitgliedschaft erfolgreich

Über DAV

Der Deutsche Alpenverein e.V. (DAV) ist mit über 1,5 Millionen Mitgliedern der weltweit größte Bergsportverband und einer der größten Naturschutzverbände in Deutschland. Gegründet im Jahr 1869, blickt der DAV auf eine lange Tradition zurück und vereint heute Menschen, die ihre Leidenschaft für die Berge, das Wandern, Klettern und den alpinen Sport teilen. Der Hauptsitz des Vereins befindet sich in München, von wo aus die zentrale Verwaltung und Koordination der bundesweit über 350 Sektionen erfolgt.

Als Mitglied des DAV profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: Versicherungsschutz bei alpinen Aktivitäten, ermäßigte Übernachtungen in über 1.300 Alpenvereinshütten in den Alpen, Zugang zu Kletterhallen und -anlagen, umfangreiche Kurs- und Tourenprogram sowie die Mitgliederzeitschrift "DAV Panorama". Der Verein engagiert sich zudem stark im Naturschutz, in der Wegesicherung und im Erhalt der alpinen Infrastruktur. Viele Mitglieder schätzen auch die Gemeinschaft in den lokalen Sektionen, die regelmäßige Treffen, Ausfahrten und Veranstaltungen organisieren.

Trotz dieser umfangreichen Leistungen kann es verschiedene Gründe geben, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft beim DAV kündigen möchten. Manche nutzen die angebotenen Leistungen nicht mehr ausreichend, andere ziehen um und finden vor Ort keine passende Sektion, wieder andere müssen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen ihre Freizeitaktivitäten einschränken. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, die Kündigungsformalitäten korrekt einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft ordnungsgemäß beendet wird und keine weiteren Beiträge anfallen.

Abonnementpläne und Preise

Mitgliedschaftskategorien beim DAV

Der Deutsche Alpenverein bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die sich nach Alter und Lebenssituation der Mitglieder richten. Die Beitragsstruktur ist so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist, wobei jüngere Mitglieder und Familien besonders berücksichtigt werden. Die genauen Beiträge können zwischen den einzelnen Sektionen leicht variieren, da jede Sektion einen gewissen Gestaltungsspielraum hat, um lokale Gegebenheiten und Angebote zu berücksichtigen.

MitgliedschaftstypAlterJahresbeitrag (ca.)
Kinder und Jugendliche0-17 Jahre20-35 Euro
Junioren18-25 Jahre40-60 Euro
ErwachseneAb 26 Jahre60-80 Euro
Familien2 Erwachsene + Kinder90-120 Euro
SeniorenAb 70 Jahre40-55 Euro

Zusätzliche Leistungen und Kosten

Neben dem Grundbeitrag können zusätzliche Kosten entstehen, wenn Mitglieder spezielle Leistungen in Anspruch nehmen. Kurse für Bergsteigen, Klettern oder Skitouren werden meist separat berechnet, ebenso wie geführte Touren durch qualifizierte Bergführer. Die Nutzung von Kletterhallen der Sektionen ist für Mitglieder oft vergünstigt oder in bestimmten Zeitfenstern kostenfrei, kann aber je nach Sektion unterschiedlich geregelt sein.

Der Versicherungsschutz ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und umfasst Bergungskosten bis zu bestimmten Höchstgrenzen sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden bei DAV-Veranstaltungen. Wer erweiterten Versicherungsschutz wünscht, kann gegen Aufpreis zusätzliche Pakete buchen. Die Übernachtungen auf Alpenvereinshütten sind für Mitglieder deutlich günstiger als für Nichtmitglieder, was bei regelmäßiger Nutzung die Mitgliedschaft schnell amortisiert.

Zahlungsweise und Beitragseinzug

Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel jährlich im Voraus fällig und üblicherweise per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Einzug erfolgt meist zu Beginn des Mitgliedschaftsjahres, das sich nach dem Beitrittsdatum richtet oder bei manchen Sektionen dem Kalenderjahr folgt. Mitglieder erhalten vor dem Einzug eine Information über die Beitragshöhe und das Einzugsdatum. Bei Änderungen der Bankverbindung oder Problemen beim Einzug sollte die zuständige Sektion oder die Bundesgeschäftsstelle umgehend informiert werden.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein unterliegt dem deutschen Vereinsrecht und den spezifischen Regelungen der DAV-Satzung sowie der Satzungen der einzelnen Sektionen. Als eingetragener Verein (e.V.) gelten für den DAV besondere Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere die Paragraphen 38 bis 79 BGB, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine regeln.

Grundsätzlich gilt in Deutschland für Vereinsmitgliedschaften, dass diese ordentlich gekündigt werden können, sofern die Satzung keine unzumutbaren Einschränkungen vorsieht. Das Recht auf Austritt aus einem Verein ist ein fundamentales Mitgliedsrecht, das nicht übermäßig eingeschränkt werden darf. Die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin müssen jedoch beachtet werden, um rechtswirksam aus dem Verein auszutreten.

Kündigungsfristen beim DAV

Die Kündigungsfrist für die DAV-Mitgliedschaft beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Bei den meisten Sektionen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, sodass eine Kündigung bis spätestens 30. September eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Einige Sektionen haben abweichende Regelungen, weshalb es ratsam ist, die spezifische Satzung der eigenen Sektion zu prüfen oder bei Unsicherheit direkt nachzufragen.

KündigungsstichtagWirksam zumBeitragspflicht endet
Bis 30. September31. DezemberLaufendes Jahr
Nach 30. September31. Dezember FolgejahrFolgejahr

Außerordentliche Kündigung

In besonderen Fällen kann auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein. Wichtige Gründe können schwerwiegende persönliche Umstände sein, wie etwa ein dauerhafter Wegzug ins Ausland, schwere Erkrankungen, die die Ausübung jeglicher alpiner Aktivitäten unmöglich machen, oder erhebliche Beitragserhöhungen. Eine außerordentliche Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe ausführlich darlegen. Der Verein prüft dann, ob die vorgebrachten Gründe eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft rechtfertigen.

Besonderheiten bei Familienmitgliedschaften

Bei Familienmitgliedschaften ist zu beachten, dass in der Regel der Hauptmitgliedsinhaber die Kündigung aussprechen muss. Die Kündigung betrifft dann üblicherweise die gesamte Familienmitgliedschaft. Soll nur ein Familienmitglied aus der gemeinsamen Mitgliedschaft ausscheiden, ist dies oft durch eine Umwandlung in eine andere Mitgliedschaftsform möglich, was jedoch keine Kündigung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern eine Vertragsänderung.

Wie man DAV per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist

Die Kündigung der DAV-Mitgliedschaft per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode, um den Austritt aus dem Verein zu dokumentieren. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet die postalische Kündigung einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Fristen geht.

Der Rückschein des Einschreibens dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben zugestellt wurde, sondern auch das genaue Datum der Zustellung. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, etwa weil der Verein behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben, oder wenn Diskussionen über die Fristwahrung entstehen, dient dieser Nachweis als rechtssicheres Beweismittel. Gerichte erkennen Einschreiben mit Rückschein als vollwertigen Zugangsnachweis an.

Darüber hinaus erfüllt die schriftliche Kündigung das Schriftformerfordernis, das viele Vereinssatzungen für Kündigungen vorsehen. Eine handschriftliche Unterschrift verleiht dem Dokument zusätzliche Rechtsgültigkeit und zeigt eindeutig, dass die Erklärung vom Mitglied persönlich abgegeben wurde. Dies verhindert spätere Behauptungen, die Kündigung sei nicht autorisiert gewesen oder stamme nicht vom Mitglied selbst.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Kündigungen der DAV-Mitgliedschaft sollten an die zentrale Geschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins gerichtet werden. Obwohl viele Mitglieder ihre Mitgliedschaft über eine lokale Sektion verwalten, ist die zentrale Adresse der standardisierte und sicherste Weg, um die Kündigung ordnungsgemäß zuzustellen. Die offizielle Kündigungsadresse lautet:

  • Deutscher Alpenverein e.V., Von-Kahr-Straße 2-4, 80997 München

Alternativ akzeptieren viele lokale Sektionen auch Kündigungen direkt, was insbesondere dann praktisch sein kann, wenn Sie persönlichen Kontakt zur Geschäftsstelle Ihrer Sektion haben. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden, sollten Sie die genaue Adresse Ihrer Sektion verwenden, die Sie auf der Website Ihrer lokalen DAV-Sektion oder in Ihren Mitgliedsunterlagen finden. Im Zweifelsfall ist jedoch die zentrale Münchner Adresse immer die sichere Wahl, da dort alle Mitgliederdaten zentral verwaltet werden.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig zugeordnet werden zu können und rechtlich Bestand zu haben. Folgende Angaben sollten in Ihrem Kündigungsschreiben nicht fehlen:

  • Ihre vollständigen persönlichen Daten: Vor- und Nachname, vollständige Adresse
  • Ihre Mitgliedsnummer beim DAV, falls bekannt (zu finden auf Mitgliedsausweis oder Beitragsbescheiden)
  • Die Bezeichnung der zu kündigenden Mitgliedschaft, gegebenenfalls die Sektion
  • Eine eindeutige Kündigungserklärung mit dem Wort "Kündigung" oder "kündige hiermit"
  • Der gewünschte Kündigungstermin oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Datum und handschriftliche Unterschrift

Der Versandprozess Schritt für Schritt

Nachdem Sie Ihr Kündigungsschreiben verfasst haben, sollten Sie wie folgt vorgehen: Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es handschriftlich. Verwenden Sie einen qualitativ hochwertigen Umschlag und frankieren Sie diesen als Einschreiben mit Rückschein bei der Post. Dies kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber die erwähnte Rechtssicherheit.

Bewahren Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens sowie den Einlieferungsbeleg der Post sorgfältig auf. Sobald Sie den Rückschein erhalten, der die Zustellung bestätigt, sollten Sie auch diesen zu Ihren Unterlagen nehmen. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Kündigung. Es empfiehlt sich, diese Unterlagen mindestens bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung wirksam wird, aufzubewahren – besser noch länger.

Digitale Unterstützung beim Versand

Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, gibt es moderne digitale Lösungen wie Postclic, die den gesamten Ablauf erleichtern. Solche Dienste übernehmen die professionelle Formatierung des Kündigungsschreibens, den Druck und den Versand per Einschreiben. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Gewissheit, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Postclic bietet zudem einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung, der jederzeit online abrufbar ist. Dies ist besonders praktisch für Menschen, die viel unterwegs sind oder keine Zeit haben, zur Post zu gehen. Die Kosten für solche Dienste sind überschaubar und beinhalten bereits Porto und Einschreiben-Gebühren. Die professionelle Abwicklung minimiert zudem das Risiko von Formfehlern, die eine Kündigung unwirksam machen könnten.

Bestätigung der Kündigung

Nach Eingang Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb einiger Wochen eine schriftliche Bestätigung vom DAV erhalten. Diese Bestätigung dokumentiert den Erhalt Ihrer Kündigung und nennt das Datum, zu dem Ihre Mitgliedschaft endet. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, sollten Sie proaktiv nachfragen, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung bearbeitet wurde.

Kontrollieren Sie auch Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte dennoch ein Beitrag eingezogen werden, obwohl Ihre Kündigung fristgerecht erfolgte, können Sie diesen unter Vorlage Ihrer Kündigungsnachweise zurückfordern. Die Bank kann bei unberechtigten Lastschriften innerhalb von acht Wochen eine Rückbuchung vornehmen.

Kundenbewertungen und Tipps

Häufige Kündigungsgründe

Die Beweggründe für eine Kündigung der DAV-Mitgliedschaft sind vielfältig und oft sehr persönlich. Ein häufiger Grund ist die mangelnde Nutzung der Mitgliedsvorteile. Viele Menschen treten dem Alpenverein mit großen Plänen bei, stellen aber nach einiger Zeit fest, dass berufliche oder familiäre Verpflichtungen weniger Zeit für alpine Aktivitäten lassen als ursprünglich gedacht. Wenn die Kletterhalle monatelang nicht besucht wird und auch keine Hüttentouren unternommen werden, erscheint der Jahresbeitrag irgendwann nicht mehr gerechtfertigt.

Gesundheitliche Einschränkungen sind ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund. Verletzungen, chronische Erkrankungen oder das fortschreitende Alter können dazu führen, dass die körperlichen Anforderungen des Bergsports nicht mehr erfüllt werden können. Auch ein Umzug in eine Region ohne nahe gelegene Berge oder ohne aktive DAV-Sektion führt häufig zur Kündigung, da die Anbindung an die Gemeinschaft und die praktische Nutzbarkeit der Angebote leiden.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei Veränderungen der persönlichen finanziellen Situation überprüfen viele Menschen ihre laufenden Ausgaben und kündigen Mitgliedschaften, die nicht zu den absoluten Prioritäten gehören. Manche Mitglieder kündigen auch, weil sie mit einzelnen Entscheidungen oder der Ausrichtung des Vereins nicht einverstanden sind, etwa in Fragen des Naturschutzes, der Hüttenpolitik oder der Gebührenstruktur.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess beim DAV sind überwiegend positiv. Der Verein gilt als seriös und professionell in der Abwicklung von Austritten. Die meisten Kündigungen werden problemlos bearbeitet, und Mitglieder erhalten zeitnah eine Bestätigung. Die klaren Regelungen in der Satzung und die transparente Kommunikation der Fristen erleichtern den Prozess erheblich.

Gelegentlich berichten ehemalige Mitglieder von Verzögerungen bei der Bearbeitung, insbesondere wenn die Kündigung kurz vor Ablauf der Frist eingeht oder wenn sie an die falsche Adresse geschickt wurde. Solche Probleme lassen sich durch rechtzeitiges Handeln und die Verwendung der korrekten zentralen Adresse vermeiden. Einige Mitglieder erwähnen auch, dass sie nach der Kündigung noch Informationsmaterial oder Einladungen zu Veranstaltungen erhalten haben, was jedoch eher auf administrative Übergangszeiten zurückzuführen ist als auf eine bewusste Ignorierung der Kündigung.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Um Ihren Austritt aus dem DAV so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Kündigen Sie frühzeitig, idealerweise einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gibt Ihnen einen Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen beim Postversand und stellt sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bearbeitet wird. Eine Kündigung im August für das Jahresende ist deutlich stressfreier als eine Last-Minute-Kündigung Ende September.

Überprüfen Sie vor der Kündigung Ihre Mitgliedsunterlagen, um alle relevanten Informationen griffbereit zu haben. Ihre Mitgliedsnummer und die genaue Bezeichnung Ihrer Mitgliedschaft erleichtern die Zuordnung und Bearbeitung erheblich. Falls Sie unsicher über Ihre Kündigungsfrist sind, kontaktieren Sie Ihre Sektion oder die Bundesgeschäftsstelle vorab, um Klarheit zu schaffen.

Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und sachlich. Es ist nicht notwendig, ausführliche Begründungen für Ihren Austritt zu liefern, auch wenn Sie dies natürlich tun können. Eine höfliche, aber bestimmte Formulierung ist vollkommen ausreichend. Vermeiden Sie emotionale oder kritische Aussagen, die möglicherweise zu unnötigen Rückfragen führen könnten.

Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie Ihre Mitgliedschaft endgültig kündigen, sollten Sie prüfen, ob es Alternativen gibt, die Ihren aktuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Der DAV bietet verschiedene Mitgliedschaftsmodelle an, und ein Wechsel in eine günstigere Kategorie könnte eine Option sein, wenn finanzielle Gründe im Vordergrund stehen. Senioren zahlen beispielsweise deutlich reduzierte Beiträge, und auch bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten zeigt sich der Verein oft gesprächsbereit.

Eine Ruhendstellung der Mitgliedschaft ist bei einigen Sektionen möglich, wenn Sie absehen können, dass Sie die Angebote nur vorübergehend nicht nutzen werden. Dies kann etwa bei einem längeren Auslandsaufenthalt, einer Schwangerschaft oder einer vorübergehenden Erkrankung sinnvoll sein. Während der Ruhephase zahlen Sie einen reduzierten Beitrag oder sind von der Beitragspflicht befreit, bleiben aber grundsätzlich Mitglied und können später problemlos wieder aktiv werden.

Ein Wechsel der Sektion kann ebenfalls eine Alternative sein, wenn Sie mit Ihrer aktuellen Sektion unzufrieden sind oder umgezogen sind. Jede Sektion hat ihre eigene Kultur, ihr eigenes Programm und ihre eigenen Schwerpunkte. Vielleicht finden Sie in einer anderen Sektion ein Angebot, das besser zu Ihren Interessen passt. Der Wechsel ist in der Regel unkompliziert und erfordert keine Kündigung der gesamten DAV-Mitgliedschaft.

Nach der Kündigung

Nach dem wirksamen Austritt aus dem DAV verlieren Sie Zugang zu allen Mitgliedsvorteilen. Ihr Versicherungsschutz endet mit dem Austrittsdatum, was besonders wichtig ist, wenn Sie weiterhin alpine Aktivitäten planen. Sie sollten sich dann um alternative Versicherungslösungen kümmern, etwa eine private Bergungs- und Unfallversicherung. Die ermäßigten Übernachtungspreise auf Alpenvereinshütten stehen Ihnen ebenfalls nicht mehr zur Verfügung, und Sie zahlen die deutlich höheren Nichtmitgliedspreise.

Ihre Mitgliedskarte sollten Sie nach dem Austritt nicht mehr verwenden. Manche ehemalige Mitglieder bewahren ihre Karte als Erinnerung auf, was völlig in Ordnung ist, solange Sie nicht versuchen, damit Mitgliedsvorteile in Anspruch zu nehmen. Ein Missbrauch könnte rechtliche Konsequenzen haben. Die Teilnahme an Kursen und Touren der DAV-Sektionen ist nach dem Austritt in der Regel weiterhin möglich, allerdings zu höheren Gebühren für Nichtmitglieder.

Eine Wiedereintritt ist jederzeit möglich, falls Sie Ihre Entscheidung später überdenken. Sie werden dann als neues Mitglied behandelt und erhalten eine neue Mitgliedsnummer. Ihre frühere Mitgliedschaft und deren Dauer werden in der Regel nicht angerechnet, was jedoch für die meisten Mitgliedsrechte keine Rolle spielt. Lediglich bei bestimmten Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft könnte eine Unterbrechung relevant sein.

FAQ

Als Mitglied des DAV profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen, darunter Versicherungsschutz bei alpinen Aktivitäten, ermäßigte Übernachtungen in über 1.300 Alpenvereinshütten, Zugang zu Kletterhallen und -anlagen sowie ein umfangreiches Kurs- und Tourenprogramm. Zudem erhalten Sie die Mitgliederzeitschrift 'DAV Panorama', die Informationen über Aktivitäten und Naturschutzprojekte bietet.

Der DAV bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die sich nach Alter und Lebenssituation richten. Die Beitragsstruktur ist so gestaltet, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist. Die genauen Beiträge variieren je nach Kategorie, sodass es für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien unterschiedliche Tarife gibt. Es empfiehlt sich, die aktuelle Beitragsordnung auf der offiziellen DAV-Website zu überprüfen.

Um Ihre Mitgliedschaft beim DAV zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Achten Sie darauf, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten in das Kündigungsschreiben aufzunehmen, um die Bearbeitung zu erleichtern.

Der DAV organisiert eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen, darunter geführte Wanderungen, Kletterkurse, alpine Touren und regelmäßige Treffen in den lokalen Sektionen. Diese Veranstaltungen fördern nicht nur die sportliche Betätigung, sondern auch den Austausch und die Gemeinschaft unter den Mitgliedern. Viele Sektionen bieten zudem spezielle Events für Familien und Kinder an.

Der Deutsche Alpenverein engagiert sich stark im Naturschutz, indem er sich für den Erhalt der alpinen Infrastruktur einsetzt und Projekte zur Wegesicherung und zum Schutz von Naturgebieten initiiert. Der DAV arbeitet eng mit verschiedenen Naturschutzorganisationen zusammen, um die alpine Landschaft zu bewahren und nachhaltige Freizeitaktivitäten zu fördern. Mitglieder können sich aktiv an diesen Projekten beteiligen und so einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.