DEHOGA Mitgliedschaft kündigen | Postclic
Säg upp DEHOGA
Mottagare
Avsändare
Säg upp
När vill du säga upp?

Genom att validera förklarar jag att jag har läst och accepterat de allmänna villkoren och jag bekräftar att jag beställer Postclic premiums kampanjerbjudande på 48h för 2,00 € med en obligatorisk första månad på 49,00 €, sedan därefter 49,00 €/månad utan bindningstid.

Sweden

Uppsägningstjänst Nr 1 i Germany

Uppsägningsbrev upprättat av en specialiserad advokat
Expéditeur
Upprättad i Paris, den 15/01/2026
DEHOGA Mitgliedschaft kündigen | Postclic
DEHOGA
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin Germany
Ärende: Uppsägning av kontraktet DEHOGA

Hej,

Jag meddelar er härmed om mitt beslut att avsluta kontraktet avseende tjänsten DEHOGA.
Detta meddelande utgör en fast, tydlig och otvetydig vilja att säga upp kontraktet, med verkan vid första möjliga tidpunkt eller i enlighet med gällande avtalsperiod.

Jag ber er att vidta alla nödvändiga åtgärder för att:
– upphöra med all fakturering från och med det faktiska uppsägningsdatumet;
– bekräfta skriftligen att denna begäran har tagits emot;
– och, i förekommande fall, skicka mig den slutliga räkningen eller bekräftelsen på saldot.

Denna uppsägning skickas till er via certifierad e-post. Sändningen, tidsstämplingen och innehållets integritet är fastställda, vilket gör det till en giltig handling som uppfyller kraven på elektroniskt bevis. Ni har därför alla nödvändiga element för att behandla denna uppsägning på ett korrekt sätt, i enlighet med tillämpliga principer för skriftligt meddelande och avtalsfrihet.

I enlighet med reglerna om skydd av personuppgifter begär jag också att ni:
– raderar alla mina uppgifter som inte är nödvändiga för era juridiska eller redovisningsmässiga skyldigheter;
– stänger alla tillhörande personliga konton;
– och bekräftar den faktiska raderingen av uppgifter enligt tillämpliga rättigheter avseende integritetsskydd.

Jag behåller en fullständig kopia av detta meddelande samt bevis på sändning.

att behålla966649193710
Mottagare
DEHOGA
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre DEHOGA-Mitgliedschaft richtig

Über DEHOGA

Der DEHOGA Bundesverband e.V. ist die führende Interessenvertretung des Gastgewerbes in Deutschland und vereint Hoteliers, Gastwirte und Caterer unter einem Dach. Mit seiner Hauptgeschäftsstelle am Weidendamm 1a in Berlin vertritt der Verband die Interessen von über 70.000 Mitgliedsbetrieben aus der Hotel- und Gastronomiebranche. Die Organisation gliedert sich in Landes- und Regionalverbände, die flächendeckend in ganz Deutschland präsent sind und ihren Mitgliedern umfassende Dienstleistungen anbieten.

Als Mitglied des DEHOGA profitieren Unternehmen von zahlreichen Serviceleistungen, darunter rechtliche Beratung, arbeitsrechtliche Unterstützung, Tarifverhandlungen und branchenspezifische Weiterbildungsangebote. Der Verband setzt sich auf politischer Ebene für die Belange des Gastgewerbes ein und bietet seinen Mitgliedern Zugang zu exklusiven Informationen, Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten. Die Mitgliedschaft wird in der Regel über die jeweiligen Landesverbände organisiert, wobei die Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren wie Betriebsgröße, Umsatz und regionaler Zugehörigkeit abhängt.

Trotz der vielfältigen Vorteile entscheiden sich manche Mitglieder aus unterschiedlichen Gründen für eine Kündigung ihrer DEHOGA-Mitgliedschaft. Dies kann auf veränderte Geschäftsmodelle, Betriebsschließungen, finanzielle Erwägungen oder die Wahrnehmung eines unzureichenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses zurückzuführen sein. Unabhängig vom Kündigungsgrund ist es wichtig, die formalen Anforderungen und Fristen korrekt einzuhalten, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Mitgliedschaftsstrukturen und Beiträge

Organisationsstruktur des DEHOGA

Die DEHOGA-Organisation ist föderalistisch aufgebaut und spiegelt die deutsche Verwaltungsstruktur wider. Der Bundesverband fungiert als Dachorganisation, während die eigentliche Mitgliedschaft über die 16 Landesverbände und deren Untergliederungen erfolgt. Diese Struktur bedeutet, dass Kündigungen in der Regel an den zuständigen Landesverband gerichtet werden müssen, wobei die Bundesgeschäftsstelle in Berlin für übergeordnete Angelegenheiten zuständig ist.

Jeder Landesverband verfügt über eigene Satzungen und Geschäftsordnungen, die sich in Details unterscheiden können. Dennoch folgen alle Verbände gemeinsamen Grundprinzipien bezüglich Mitgliedschaft, Beitragszahlungen und Kündigungsmodalitäten. Diese föderale Struktur erfordert von Mitgliedern besondere Aufmerksamkeit bei der Kündigung, da sie sicherstellen müssen, dass ihr Kündigungsschreiben an die korrekte Adresse gesendet wird.

Beitragsmodelle und Kostenstrukturen

Die Mitgliedsbeiträge beim DEHOGA werden individuell berechnet und variieren erheblich je nach Bundesland, Betriebsart und Unternehmensgröße. Die Beitragshöhe richtet sich üblicherweise nach Kriterien wie Anzahl der Betten, Sitzplätze, Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz. Kleinere Gastronomiebetriebe zahlen in der Regel deutlich niedrigere Beiträge als große Hotelketten oder Kongresszentren.

BetriebstypTypische Beitragsspanne (jährlich)Berechnungsgrundlage
Kleine Gaststätte200 - 500 EuroSitzplätze, Umsatz
Mittelgroßes Restaurant500 - 1.500 EuroUmsatz, Mitarbeiterzahl
Hotel (bis 50 Betten)800 - 2.000 EuroBettenzahl, Sterne-Kategorie
Großbetrieb/Hotelkette2.000 - 10.000+ EuroUmsatz, Standorte

Diese Beiträge werden üblicherweise jährlich oder in Raten erhoben. Zusätzlich können regionale Unterschiede die Beitragshöhe beeinflussen, da wirtschaftlich stärkere Regionen teilweise höhere Beitragssätze aufweisen. Für viele Betriebe stellen diese Kosten einen relevanten Ausgabenposten dar, weshalb die Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft sorgfältig abgewogen werden sollte.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Kündigungsfristen beim DEHOGA

Die Kündigung einer DEHOGA-Mitgliedschaft unterliegt spezifischen Fristen, die in den jeweiligen Satzungen der Landes- und Regionalverbände festgelegt sind. In den meisten Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr entspricht häufig dem Kalenderjahr, kann aber je nach Verband abweichen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung zum 31. Dezember spätestens bis zum 30. September oder sogar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden muss.

Besonders wichtig ist der Zugang der Kündigung beim Verband, nicht das Absendedatum. Nach deutschem Vereinsrecht ist eine Kündigung erst wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Daher ist die Wahl einer nachweisbaren Versandmethode von entscheidender Bedeutung. Eine verspätet eingereichte Kündigung führt automatisch zur Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr, einschließlich der damit verbundenen Beitragspflicht.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

Die Mitgliedschaft im DEHOGA basiert auf den Grundsätzen des deutschen Vereinsrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Gemäß § 39 BGB können Mitglieder eines Vereins ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung der satzungsmäßigen Bestimmungen kündigen. Die Kündigungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht, das jedoch an die vertraglich vereinbarten Modalitäten gebunden ist.

Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Schriftform nach § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden erfordert. Elektronische Kündigungen per E-Mail oder Online-Formular erfüllen diese Anforderung grundsätzlich nicht, es sei denn, die Satzung lässt dies ausdrücklich zu. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung liegt beim kündigenden Mitglied, weshalb eine dokumentierte Versandmethode unerlässlich ist.

Außerordentliche Kündigungsgründe

Neben der ordentlichen Kündigung sieht das deutsche Vereinsrecht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Solche Gründe können beispielsweise die dauerhafte Betriebsaufgabe, Insolvenz oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Verbands sein. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht an die regulären Kündigungsfristen gebunden, muss aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

KündigungsartKündigungsfristVoraussetzungen
Ordentliche Kündigung3-6 Monate zum JahresendeSchriftform, fristgerecht
Außerordentliche KündigungKeineWichtiger Grund, unverzüglich
Kündigung bei BetriebsaufgabeSofort möglichNachweis der Geschäftsaufgabe

Wie man DEHOGA per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Die Kündigung per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode zur Beendigung einer DEHOGA-Mitgliedschaft. Diese Form der Zustellung bietet den entscheidenden Vorteil eines gerichtsfesten Nachweises über den Versand und Zugang des Kündigungsschreibens. Der Rückschein dokumentiert eindeutig, wann und von wem das Schreiben entgegengenommen wurde, was im Streitfall von unschätzbarem Wert sein kann.

Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen, die rechtlich unwirksam sind, oder E-Mails, deren Zugang bestritten werden kann, erfüllt die postalische Kündigung alle formalen Anforderungen des deutschen Rechts. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist zweifelsfrei gegeben, und der Nachweis über den Zugang beim Empfänger ist durch die Zustellungsurkunde der Deutschen Post erbracht. Diese Sicherheit rechtfertigt den etwas höheren Aufwand und die zusätzlichen Kosten für das Einschreiben.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Zunächst sollten die vollständigen Kontaktdaten des kündigenden Mitglieds angegeben werden, einschließlich Firmenname, Anschrift und Mitgliedsnummer, sofern bekannt. Die eindeutige Identifikation ist wichtig, damit der Verband die Kündigung dem richtigen Mitgliedskonto zuordnen kann.

Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im DEHOGA fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Es empfiehlt sich, das gewünschte Kündigungsdatum explizit zu nennen, auch wenn dies bereits durch die Fristberechnung feststeht. Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen hilfreich sein.

Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift des Kündigungsberechtigten. Bei juristischen Personen wie GmbHs oder AGs muss die Kündigung durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstand unterzeichnet werden. Eine Kopie des Kündigungsschreibens sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden, zusammen mit dem Einlieferungsbeleg und später dem Rückschein.

Die korrekte Empfängeradresse

Die Kündigung muss an die zuständige Stelle gerichtet werden, was je nach Organisationsstruktur variieren kann. Während die Bundesgeschäftsstelle für übergeordnete Angelegenheiten zuständig ist, erfolgt die Mitgliederverwaltung in der Regel über die Landesverbände. Mitglieder sollten ihre Kündigungsunterlagen prüfen oder beim zuständigen Landesverband nachfragen, um die korrekte Adresse zu ermitteln.

Für allgemeine Korrespondenz und in Fällen, in denen die Landesverbandszuständigkeit unklar ist, kann die Kündigung an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden:

  • DEHOGA Bundesverband e.V., Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin

Die Bundesgeschäftsstelle wird das Schreiben gegebenenfalls an den zuständigen Landesverband weiterleiten. Dennoch ist es ratsam, sich vorab über die korrekte Zuständigkeit zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Kontaktdaten der Landesverbände sind auf der DEHOGA-Website verfügbar.

Der Versandprozess Schritt für Schritt

Der Versand einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfordert einen Besuch bei einer Postfiliale. Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Kündigungsschreiben wird in einen Briefumschlag gelegt, auf dem die Empfängeradresse und die eigene Absenderadresse vermerkt sind. An der Postfiliale wird das Einschreiben mit Rückschein aufgegeben, wofür derzeit eine Gebühr von etwa 4,85 Euro anfällt.

Der Postmitarbeiter versieht den Brief mit einer Sendungsnummer, die eine Online-Verfolgung ermöglicht. Der Einlieferungsbeleg mit dieser Nummer muss sorgfältig aufbewahrt werden. Nach Zustellung des Briefes wird der Rückschein an den Absender zurückgeschickt, der als endgültiger Nachweis über den Zugang beim Empfänger dient. Dieser Rückschein sollte zusammen mit der Kopie des Kündigungsschreibens und dem Einlieferungsbeleg mindestens bis zum wirksamen Kündigungstermin aufbewahrt werden.

Moderne Alternativen: digitale Versandservices

Für Mitglieder, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit für den persönlichen Versand haben, bieten digitale Versanddienstleister wie Postclic eine praktische Alternative. Diese Services ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten, nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der vollständig digitalen Dokumentation des Versandprozesses.

Solche Dienste übernehmen die professionelle Formatierung des Schreibens, den Druck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben. Der Nutzer erhält einen digitalen Nachweis über den Versand und später über die Zustellung. Dies kann besonders für Geschäftskunden vorteilhaft sein, die ihre Korrespondenz digital archivieren möchten. Die Kosten für solche Services liegen meist nur geringfügig über den reinen Portokosten, bieten aber erheblichen Mehrwert durch die eingesparte Zeit und die komfortable Abwicklung.

Häufige Kündigungsgründe und praktische Tipps

Warum Mitglieder den DEHOGA verlassen

Die Gründe für eine Kündigung der DEHOGA-Mitgliedschaft sind vielfältig und individuell. Ein häufiger Beweggrund ist die Betriebsaufgabe oder -verkauf, bei der die Mitgliedschaft nicht auf den neuen Eigentümer übertragen werden soll. Auch Änderungen im Geschäftsmodell, etwa die Umstellung von einem Restaurant auf einen reinen Lieferservice, können dazu führen, dass die Verbandsmitgliedschaft nicht mehr als passend empfunden wird.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Insbesondere kleinere Betriebe mit knappen Budgets hinterfragen regelmäßig den Nutzen der Mitgliedschaft im Verhältnis zu den Kosten. Wenn die angebotenen Leistungen nicht oder nur selten in Anspruch genommen werden, erscheint der Mitgliedsbeitrag manchen als nicht gerechtfertigt. Auch Unzufriedenheit mit der Verbandsarbeit oder politischen Positionen des DEHOGA kann zu Kündigungen führen.

Wichtige Hinweise vor der Kündigung

Vor der endgültigen Kündigung sollten Mitglieder einige Aspekte bedenken. Zunächst ist zu prüfen, ob bestimmte Verbandsleistungen noch in Anspruch genommen werden sollen oder ob laufende Beratungsprozesse abgeschlossen sind. Eine Kündigung beendet den Zugang zu allen Mitgliederservices, einschließlich rechtlicher Beratung und Weiterbildungsangeboten.

Es kann sinnvoll sein, vor der Kündigung ein Gespräch mit dem zuständigen Verband zu führen, um mögliche Alternativen zu erörtern. Manche Verbände bieten reduzierte Beitragssätze für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder passive Mitgliedschaften mit geringeren Kosten an. Auch die Möglichkeit einer Beitragsstundung sollte in Erwägung gezogen werden, wenn temporäre finanzielle Engpässe der Kündigungsgrund sind.

Nach der Kündigung: was zu beachten ist

Nach dem Versand der Kündigung sollten Mitglieder auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung warten. Diese bestätigt den Erhalt der Kündigung und nennt das genaue Datum des Mitgliedschaftsendes. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung eingehen, ist eine Nachfrage beim Verband ratsam. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als Nachweis für den rechtzeitigen Versand.

Auch nach wirksamer Kündigung können noch Beitragsforderungen für das laufende Geschäftsjahr bestehen, da die Mitgliedschaft bis zum Kündigungstermin fortbesteht. Diese Forderungen sind berechtigt und sollten beglichen werden, um Mahnverfahren zu vermeiden. Eventuelle Guthaben aus Vorauszahlungen werden in der Regel nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet.

Mitglieder sollten außerdem prüfen, ob sie durch die DEHOGA-Mitgliedschaft in Tarifverträge oder Versicherungen eingebunden waren, die nun separat gekündigt oder neu abgeschlossen werden müssen. Auch der Zugang zu Online-Portalen und Informationsdiensten endet mit der Mitgliedschaft, weshalb wichtige Dokumente vorher gesichert werden sollten.

Erfahrungen ehemaliger Mitglieder

Erfahrungsberichte ehemaliger DEHOGA-Mitglieder zeigen ein gemischtes Bild. Viele berichten von einer reibungslosen Abwicklung der Kündigung, sofern die formalen Anforderungen beachtet wurden. Die Kündigungsbestätigung erfolgt in den meisten Fällen zeitnah, und offene Forderungen werden transparent kommuniziert. Probleme treten hauptsächlich dann auf, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten oder falsche Adressen verwendet wurden.

Einige ehemalige Mitglieder berichten von Nachfragen seitens des Verbands bezüglich der Kündigungsgründe. Diese Rückfragen dienen der Qualitätsverbesserung und sind nicht als Versuch zu verstehen, die Kündigung zu verhindern. Eine Beantwortung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Andere Mitglieder erwähnen, dass sie nach der Kündigung noch für einige Monate Informationsmaterial erhielten, was auf Verzögerungen in der Datenbankpflege zurückzuführen ist.

Insgesamt zeigen die Erfahrungen, dass eine gut vorbereitete, fristgerechte und dokumentierte Kündigung per Einschreiben der sicherste Weg ist, um die DEHOGA-Mitgliedschaft rechtswirksam zu beenden. Die Investition in eine nachweisbare Versandmethode zahlt sich durch Rechtssicherheit und Seelenfrieden aus und sollte bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht gescheut werden.

FAQ

Eine Mitgliedschaft im DEHOGA bietet zahlreiche Vorteile für Gastronomieunternehmen, darunter rechtliche Beratung, Unterstützung im Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen und branchenspezifische Weiterbildungsangebote. Zudem profitieren Mitglieder von exklusiven Informationen, Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten, die helfen, die Sichtbarkeit und den Erfolg ihres Unternehmens zu steigern.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags im DEHOGA hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Betriebsgröße, dem Umsatz und der regionalen Zugehörigkeit. Die Beiträge werden in der Regel über die jeweiligen Landesverbände organisiert, sodass die Kosten an die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Mitglieder angepasst sind.

Um Ihre DEHOGA-Mitgliedschaft zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an den zuständigen Landesverband senden. Achten Sie darauf, die formalen Anforderungen und Fristen einzuhalten, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Kündigungsfristen zu informieren, die je nach Landesverband variieren können.

Der DEHOGA bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter rechtliche Beratung, Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen, Tarifverhandlungen sowie branchenspezifische Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus engagiert sich der Verband politisch für die Belange des Gastgewerbes und stellt seinen Mitgliedern exklusive Informationen und Netzwerkmöglichkeiten zur Verfügung.

Als neues Mitglied im DEHOGA können Sie sofort von den umfassenden Dienstleistungen profitieren, die der Verband anbietet. Dazu gehören rechtliche Beratung, Unterstützung bei Tarifverhandlungen und Zugang zu Weiterbildungsangeboten. Zudem haben Sie die Möglichkeit, an exklusiven Veranstaltungen teilzunehmen und sich mit anderen Mitgliedern zu vernetzen, was Ihnen helfen kann, Ihr Geschäft zu optimieren und neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.