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Lettre de résiliation rédigée par un avocat spécialisé
Expéditeur
Fatto a Paris, il 12/01/2026
Deutscher Mieterbund kündigen | Postclic
Deutscher Mieterbund
Gneisenaustraße 66
10961 Berlin Germany
Oggetto: Disdetta del contratto Deutscher Mieterbund

Gentile Signora, Egregio Signore,

Con la presente Le notifico la mia decisione di porre fine al contratto relativo al servizio Deutscher Mieterbund.
Questa notifica costituisce una volontà ferma, chiara e non equivoca di disdire il contratto, con effetto alla prima scadenza possibile o conformemente al termine contrattuale applicabile.

La prego di prendere ogni misura utile per:
– cessare ogni fatturazione a partire dalla data effettiva di disdetta;
– confermarmi per iscritto la corretta presa in carico della presente richiesta;
– e, se del caso, trasmettermi il saldo finale o la conferma di saldo.

La presente disdetta Le è indirizzata tramite posta elettronica certificata. L'invio, la marcatura temporale e l'integrità del contenuto sono stabiliti, il che ne fa uno scritto probante conforme ai requisiti della prova elettronica. Dispone quindi di tutti gli elementi necessari per procedere al trattamento regolare di questa disdetta, conformemente ai principi applicabili in materia di notifica scritta e di libertà contrattuale.

Conformemente alle regole relative alla protezione dei dati personali, Le chiedo inoltre:
– di eliminare l'insieme dei miei dati non necessari ai Suoi obblighi legali o contabili;
– di chiudere ogni spazio personale associato;
– e di confermarmi l'effettiva cancellazione dei dati secondo i diritti applicabili in materia di protezione della vita privata.

Conservo una copia integrale di questa notifica così come la prova di invio.

da conservare966649193710
Destinatario
Deutscher Mieterbund
Gneisenaustraße 66
10961 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund

Über Deutscher Mieterbund

Der Deutsche Mieterbund e.V. ist die größte Interessenvertretung für Mieter in Deutschland und wurde bereits 1951 gegründet. Mit bundesweit über 300 örtlichen Mietervereinen und mehr als 300.000 Mitgliedshaushalten zählt die Organisation zu den wichtigsten Anlaufstellen bei Fragen rund um das Mietrecht. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin in der Gneisenaustraße 66, von wo aus die zentrale Koordination und Interessenvertretung auf Bundesebene erfolgt.

Die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund bietet umfassende Beratungsleistungen zu allen mietrechtlichen Fragestellungen. Dazu gehören Themen wie Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Mängel in der Wohnung, Kündigungsschutz und viele weitere Aspekte des Mietrechts. Mitglieder erhalten nicht nur telefonische und persönliche Beratung, sondern auch Unterstützung bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Vermietern.

Ein besonderer Vorteil der Mitgliedschaft ist der Rechtsschutz in mietrechtlichen Angelegenheiten. Dieser umfasst in der Regel die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter, sofern die Erfolgsaussichten positiv eingeschätzt werden. Darüber hinaus bietet der Mieterbund regelmäßige Informationsveranstaltungen, Publikationen und Online-Ressourcen, die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im Mietrecht informieren.

Die Organisation arbeitet auf drei Ebenen: lokal durch die örtlichen Mietervereine, auf Landesebene durch die Landesmieterbünde und bundesweit durch den Deutschen Mieterbund e.V. Diese Struktur ermöglicht sowohl individuelle Beratung vor Ort als auch eine starke politische Interessenvertretung auf höchster Ebene. Der Mieterbund setzt sich aktiv für mieterfreundliche Gesetzgebung ein und nimmt regelmäßig Stellung zu wohnungspolitischen Themen.

Abonnementpläne und Preise

Die Mitgliedsbeiträge beim Deutschen Mieterbund variieren je nach örtlichem Mieterverein, da jeder Verein seine Beiträge eigenständig festlegt. Diese dezentrale Struktur bedeutet, dass die Kosten für eine Mitgliedschaft regional unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich orientieren sich die Beiträge jedoch an vergleichbaren Standards und bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen.

Typische Beitragsstrukturen

Die meisten örtlichen Mietervereine bieten verschiedene Mitgliedschaftsmodelle an, die sich nach Haushaltsgröße und Leistungsumfang unterscheiden. Einzelpersonen zahlen in der Regel niedrigere Beiträge als Mehrpersonenhaushalte. Zusätzlich gibt es oft ermäßigte Tarife für Rentner, Studenten, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen.

MitgliedschaftstypDurchschnittlicher JahresbeitragLeistungsumfang
Einzelperson60-90 EuroVollständige Beratung und Rechtsschutz
Mehrpersonenhaushalt80-120 EuroVollständige Beratung und Rechtsschutz
Ermäßigt40-60 EuroVollständige Beratung und Rechtsschutz

Aufnahmegebühren und Wartezeiten

Bei vielen örtlichen Mietervereinen wird zusätzlich zum Jahresbeitrag eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, die typischerweise zwischen 10 und 30 Euro liegt. Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Wartezeit: Rechtsschutz wird häufig erst nach einer Mitgliedschaft von drei Monaten gewährt. Diese Regelung soll verhindern, dass Personen nur im akuten Streitfall Mitglied werden und direkt danach wieder kündigen.

Die Beitragszahlung erfolgt üblicherweise jährlich oder halbjährlich per Lastschrifteinzug oder Überweisung. Einige Mietervereine bieten auch monatliche Zahlungsoptionen an, wobei der Gesamtjahresbeitrag dann meist etwas höher ausfällt. Die genauen Konditionen sind in den jeweiligen Satzungen der örtlichen Mietervereine festgelegt.

Zusätzliche Leistungen

Neben der Grundmitgliedschaft bieten manche Mietervereine erweiterte Servicepakete an, die beispielsweise auch Rechtsschutz in Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bei Eigentumsangelegenheiten umfassen. Diese Zusatzleistungen sind jedoch nicht bei allen Vereinen verfügbar und können mit höheren Beiträgen verbunden sein. Die Mitgliederzeitschrift, die regelmäßig erscheint, ist in der Regel im Grundbeitrag enthalten.

Kündigungsbedingungen

Die Kündigung einer Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Satzung des jeweiligen örtlichen Mietervereins festgelegt sind. Da die Mitgliedschaft nicht beim Bundesverband, sondern beim lokalen Mieterverein besteht, sind die konkreten Kündigungsmodalitäten dort geregelt. Dennoch folgen die meisten Vereine ähnlichen Grundprinzipien, die sich am Vereinsrecht orientieren.

Kündigungsfristen und Stichtage

Die übliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Bei den meisten Mietervereinen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, sodass Kündigungen bis spätestens 30. September eingehen müssen, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Einige Vereine haben abweichende Geschäftsjahre, weshalb es wichtig ist, die spezifischen Regelungen des eigenen Mietervereins zu prüfen.

KündigungszeitpunktKündigungsfristWirksamkeit
Bis 30. September3 Monate31. Dezember desselben Jahres
Nach 30. September3 Monate31. Dezember des Folgejahres

Formvorschriften für die Kündigung

Gemäß den Satzungen der meisten Mietervereine muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Die Schriftform bedeutet nach deutschem Recht, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. E-Mails, Faxe oder telefonische Kündigungen werden in der Regel nicht als wirksam anerkannt. Diese strenge Formvorschrift dient der Rechtssicherheit für beide Seiten und verhindert Missverständnisse.

Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode, um eine Mitgliedschaft zu beenden. Nur so kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Kündigung fristgerecht beim Mieterverein eingegangen ist. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Kündigenden, weshalb der Versandnachweis von entscheidender Bedeutung ist. Ein einfacher Brief ohne Sendungsverfolgung birgt das Risiko, dass der Mieterverein den Eingang bestreitet oder die Kündigung tatsächlich verloren geht.

Besondere Kündigungsgründe

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Solche Gründe können beispielsweise ein Umzug ins Ausland, eine erhebliche Beitragserhöhung oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Vereins sein. Eine außerordentliche Kündigung muss jedoch gut begründet werden und ist an keine festen Fristen gebunden.

Bei einem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich des örtlichen Mietervereins besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Mitgliedschaft oft mit verkürzter Frist oder sogar sofort beendet werden. Einige Mietervereine bieten auch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft auf einen anderen örtlichen Mieterverein am neuen Wohnort zu übertragen, sodass keine Neuaufnahme mit erneuter Wartezeit erforderlich ist.

Automatische Verlängerung

Wird die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Diese stillschweigende Verlängerung ist bei Vereinsmitgliedschaften üblich und rechtlich zulässig. Mitglieder sollten daher rechtzeitig prüfen, ob sie ihre Mitgliedschaft fortsetzen möchten, um eine ungewollte Verlängerung und die damit verbundene Beitragspflicht zu vermeiden.

Wie man Deutscher Mieterbund per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist nicht nur die rechtlich sicherste, sondern auch die vom Gesetzgeber und den Vereinssatzungen vorgesehene Form der Beendigung einer Mitgliedschaft. Im Folgenden wird detailliert erläutert, wie eine ordnungsgemäße Kündigung per Post durchgeführt wird und worauf dabei besonders zu achten ist.

Ermittlung der korrekten Adresse

Der erste Schritt besteht darin, die zuständige Adresse für die Kündigung zu ermitteln. Da die Mitgliedschaft beim örtlichen Mieterverein und nicht beim Bundesverband besteht, muss die Kündigung an den lokalen Verein gerichtet werden. Die Adresse findet sich auf den Mitgliedsunterlagen, Beitragsbescheiden oder der Website des jeweiligen Mietervereins.

Für allgemeine Anfragen oder falls der örtliche Mieterverein nicht mehr ermittelt werden kann, kann auch die Bundesgeschäftsstelle kontaktiert werden:

  • Deutscher Mieterbund e.V., Gneisenaustraße 66, 10961 Berlin

Die Bundesgeschäftsstelle kann bei Bedarf Auskunft über den zuständigen örtlichen Mieterverein geben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kündigung selbst an den lokalen Verein gerichtet werden muss, bei dem die Mitgliedschaft tatsächlich besteht.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds, die Mitgliedsnummer falls vorhanden, eine eindeutige Kündigungserklärung und das gewünschte Kündigungsdatum. Die Formulierung sollte klar und unmissverständlich sein, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

  • Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Mitglieds
  • Mitgliedsnummer oder andere Identifikationsmerkmale
  • Eindeutige Kündigungserklärung
  • Kündigungstermin unter Beachtung der Frist
  • Datum und eigenhändige Unterschrift
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung

Die Formulierung sollte höflich, aber bestimmt sein. Es ist nicht erforderlich, Gründe für die Kündigung anzugeben, es sei denn, es handelt sich um eine außerordentliche Kündigung. Eine klare Sprache verhindert Missverständnisse und erleichtert die Bearbeitung durch den Mieterverein.

Versand per Einschreiben

Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Der Absender erhält einen Nachweis über den Versand und zusätzlich eine unterschriebene Empfangsbestätigung, die beweist, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist.

Bei der Deutschen Post gibt es verschiedene Einschreibeoptionen. Das Einschreiben Rückschein ist für Kündigungen am besten geeignet, da hier der Zustellzeitpunkt und die Identität des Empfängers dokumentiert werden. Das Einschreiben Einwurf bietet zwar einen Zustellnachweis, aber keine Unterschrift des Empfängers, was im Streitfall problematisch sein kann.

Vorteile der postalischen Kündigung

  • Rechtssichere Dokumentation durch Einschreiben
  • Erfüllung der gesetzlichen Schriftform
  • Nachweis des Zugangs beim Empfänger
  • Schutz vor Bestreitungen des Kündigungseingangs
  • Beweiskraft im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen

Alternative: Digitale Versandservices

In der heutigen digitalen Zeit gibt es moderne Alternativen zum Gang zur Postfiliale. Services wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben bequem online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens. Zudem wird ein digitaler Versandnachweis erstellt, der rechtlich gleichwertig ist.

Solche digitalen Services übernehmen die korrekte Formatierung, den Druck und den Versand des Kündigungsschreibens. Der Nutzer gibt lediglich die erforderlichen Daten online ein und erhält anschließend eine Bestätigung über den Versand sowie einen Nachweis über die Zustellung. Dies kann besonders für Personen hilfreich sein, die wenig Zeit haben oder unsicher bei der Formulierung sind.

Aufbewahrung der Unterlagen

Alle Dokumente im Zusammenhang mit der Kündigung sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg des Einschreibens und der Rückschein. Diese Unterlagen dienen als Beweis, falls es zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder die Wirksamkeit der Kündigung kommt.

Es empfiehlt sich, diese Dokumente mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist plus einige Monate darüber hinaus aufzubewahren. Sollte der Mieterverein nach dem Kündigungstermin noch Beiträge einziehen oder die Mitgliedschaft als fortbestehend betrachten, können diese Unterlagen die eigene Position untermauern.

Bestätigung der Kündigung

Nach dem Versand der Kündigung sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Mieterverein eintreffen. Diese Bestätigung sollte das Datum des Kündigungseingangs und den Zeitpunkt des Mitgliedschaftsendes enthalten. Falls keine Bestätigung eingeht, ist es ratsam, beim Mieterverein nachzufragen.

In der Kündigungsbestätigung sollte auch klargestellt werden, ob noch offene Beitragsforderungen bestehen oder ob eine Beitragsrückerstattung erfolgt. Manche Mietervereine erstatten anteilige Beiträge, wenn die Kündigung unterjährig wirksam wird, andere nicht. Diese Details sind in der jeweiligen Satzung geregelt.

Kundenbewertungen und Tipps

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Deutschen Mieterbund sind überwiegend positiv, insbesondere wenn es um die Qualität der Beratung und die Unterstützung bei mietrechtlichen Problemen geht. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, vor allem bezüglich der Kündigungsmodalitäten und der Beitragsgestaltung.

Häufige Kündigungsgründe

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist der Wegzug aus der Mietwohnung, beispielsweise durch den Erwerb von Wohneigentum. In diesem Fall benötigen die ehemaligen Mieter die Dienstleistungen des Mieterbundes nicht mehr und möchten die Beiträge einsparen.

Ein weiterer Grund sind finanzielle Überlegungen. Manche Mitglieder empfinden die jährlichen Beiträge als zu hoch, insbesondere wenn sie die Beratungsleistungen nur selten oder gar nicht in Anspruch nehmen. Gerade jüngere Mieter ohne größere Probleme mit dem Vermieter hinterfragen manchmal den Nutzen der Mitgliedschaft.

Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität oder dem Service des örtlichen Mietervereins führt ebenfalls zu Kündigungen. Obwohl die meisten Mietervereine professionell arbeiten, gibt es vereinzelt Beschwerden über lange Wartezeiten, unzureichende Beratung oder mangelnde Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten. In solchen Fällen sehen Mitglieder keinen Mehrwert mehr in der Mitgliedschaft.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die meisten Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess, sofern die Fristen eingehalten werden. Die örtlichen Mietervereine bestätigen Kündigungen in der Regel zügig und korrekt. Probleme entstehen hauptsächlich dann, wenn Mitglieder die dreimonatige Kündigungsfrist nicht beachten oder die Kündigung nicht schriftlich einreichen.

Einige Mitglieder kritisieren die lange Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende als unflexibel. Wer beispielsweise im Oktober kündigen möchte, muss noch bis Ende des folgenden Jahres Mitglied bleiben und Beiträge zahlen. Diese Regelung wird von manchen als kundenunfreundlich empfunden, ist aber bei Vereinen rechtlich üblich und zulässig.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Erfahrene Mitglieder empfehlen, die Kündigung frühzeitig zu planen und nicht bis kurz vor Fristende zu warten. Wer sicher sein möchte, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, sollte sie mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Frist absenden. Dies gibt ausreichend Zeit für den Postweg und eventuelle Rückfragen.

Checkliste für eine reibungslose Kündigung

  • Kündigungsfrist in der Satzung des örtlichen Mietervereins prüfen
  • Kündigungsschreiben mit allen erforderlichen Angaben erstellen
  • Eigenhändige Unterschrift nicht vergessen
  • Versand per Einschreiben mit Rückschein
  • Kopien aller Dokumente für eigene Unterlagen anfertigen
  • Kündigungsbestätigung abwarten und prüfen
  • Lastschriftmandat gegebenenfalls widerrufen
  • Mitgliedsausweis und Unterlagen aufbewahren bis Mitgliedschaft beendet ist

Alternativen zur Kündigung

Bevor Mitglieder eine Kündigung aussprechen, sollten sie prüfen, ob es Alternativen gibt. Manche Mietervereine bieten eine ruhende Mitgliedschaft an, bei der die Beiträge reduziert werden oder ganz entfallen, die Mitgliedschaft aber formal bestehen bleibt. Dies kann sinnvoll sein, wenn absehbar ist, dass die Beratungsleistungen in Zukunft wieder benötigt werden.

Bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt sich ein Gespräch mit dem Mieterverein über mögliche Beitragsermäßigungen. Viele Vereine zeigen sich kulant und bieten Lösungen an, um die Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Auch ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif oder eine Ratenzahlung können Optionen sein.

Nach der Kündigung

Nach dem Wirksamwerden der Kündigung endet auch der Versicherungsschutz und die Beratungsleistungen. Mitglieder sollten sich bewusst sein, dass bei späteren mietrechtlichen Problemen keine Unterstützung mehr durch den Mieterbund erfolgt. Eine Wiederaufnahme ist zwar möglich, unterliegt aber erneut der Wartezeit für den Rechtsschutz.

Es ist ratsam, nach der Kündigung zu prüfen, ob noch Beitragszahlungen erfolgen. Falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde, sollte dieses widerrufen werden, um unberechtigte Abbuchungen zu verhindern. Sollten nach dem Kündigungstermin noch Beiträge eingezogen werden, ist umgehend Kontakt mit dem Mieterverein aufzunehmen und auf die erfolgte Kündigung hinzuweisen.

Für Mieter, die weiterhin Unterstützung in mietrechtlichen Fragen benötigen, gibt es Alternativen zum Mieterbund. Dazu gehören spezialisierte Rechtsschutzversicherungen mit Mietrechtsschutz, die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht oder kostenlose Mieterberatungen, die von manchen Kommunen oder Verbraucherzentralen angeboten werden. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

FAQ

Die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund bietet zahlreiche Vorteile, darunter umfassende Beratungsleistungen zu mietrechtlichen Fragestellungen wie Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen und Kündigungsschutz. Mitglieder erhalten Unterstützung bei der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Vermietern und profitieren von einem Rechtsschutz, der Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, sofern die Erfolgsaussichten positiv sind.

Die Mitgliedsbeiträge beim Deutschen Mieterbund variieren je nach örtlichem Mieterverein. In der Regel liegen die Beiträge zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr, abhängig von der Region und den spezifischen Leistungen des jeweiligen Vereins. Es ist ratsam, sich direkt bei dem örtlichen Mieterverein zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.

Um Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Senden Sie Ihre Kündigung als eingeschriebenen Brief an Ihren örtlichen Mieterverein. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Informationen wie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und das Kündigungsdatum anzugeben.

Im Rahmen der Mitgliedschaft werden verschiedene rechtliche Themen abgedeckt, darunter Mängel in der Wohnung, Schönheitsreparaturen, Mietverträge und die Durchsetzung von Mietminderungen. Mitglieder erhalten sowohl telefonische als auch persönliche Beratung zu diesen Themen, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

Der Deutsche Mieterbund bietet regelmäßige Informationsveranstaltungen, Publikationen und Online-Ressourcen an, die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im Mietrecht informieren. Diese Ressourcen sind eine wertvolle Möglichkeit, um auf dem Laufenden zu bleiben und sich über wichtige Änderungen in der Mietgesetzgebung zu informieren.