Deutsches Jugendherbergswerk kündigen | Postclic
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France

Service de résiliation N°1 en Germany

Lettre de résiliation rédigée par un avocat spécialisé
Expéditeur
Fait à Paris, le 12/01/2026
Deutsches Jugendherbergswerk kündigen | Postclic
Deutsches Jugendherbergswerk
Am Robitschenhof 3
14482 Potsdam Germany
Objet : Résiliation du contrat Deutsches Jugendherbergswerk

Madame, Monsieur,

Je vous notifie par la présente ma décision de mettre fin au contrat relatif au service Deutsches Jugendherbergswerk.
Cette notification constitue une volonté ferme, claire et non équivoque de résilier le contrat, à effet à la première échéance possible ou conformément au délai contractuel applicable.

Je vous prie de prendre toute mesure utile pour :
– cesser toute facturation à compter de la date effective de résiliation ;
– me confirmer par écrit la bonne prise en compte de la présente demande ;
– et, le cas échéant, me transmettre le décompte final ou la confirmation de solde.

La présente résiliation vous est adressée par e-courrier certifié. L’envoi, l’horodatage et l’intégrité du contenu sont établis, ce qui en fait un écrit probant répondant aux exigences de la preuve électronique. Vous disposez donc de tous les éléments nécessaires pour procéder au traitement régulier de cette résiliation, conformément aux principes applicables en matière de notification écrite et de liberté contractuelle.

Conformément aux règles relatives à la protection des données personnelles, je vous demande également :
– de supprimer l’ensemble de mes données non nécessaires à vos obligations légales ou comptables ;
– de clôturer tout espace personnel associé ;
– et de me confirmer l’effacement effectif des données selon les droits applicables en matière de protection de la vie privée.

Je conserve une copie intégrale de cette notification ainsi que la preuve d’envoi.

à conserver966649193710
Destinataire
Deutsches Jugendherbergswerk
Am Robitschenhof 3
14482 Potsdam , Germany
REF/2025GRHS4

So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft im DJH erfolgreich

Über Deutsches Jugendherbergswerk

Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist eine der traditionsreichsten gemeinnützigen Organisationen in Deutschland, die seit über 100 Jahren jungen Menschen und Familien erschwingliche Übernachtungsmöglichkeiten bietet. Mit mehr als 450 Jugendherbergen in ganz Deutschland stellt das DJH ein flächendeckendes Netzwerk für Klassenfahrten, Gruppenreisen und Individualreisende zur Verfügung. Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk ermöglicht vergünstigte Übernachtungspreise und ist Voraussetzung für die Nutzung der meisten Jugendherbergen in Deutschland und weltweit.

Die zentrale Verwaltung des Deutschen Jugendherbergswerks hat ihren Sitz in Potsdam und koordiniert die verschiedenen Landesverbände, die regional organisiert sind. Jeder Landesverband agiert dabei eigenständig, wobei die Mitgliedschaft in einem Landesverband bundesweit und international Gültigkeit besitzt. Das DJH ist Teil des internationalen Hostel-Netzwerks Hostelling International, was Mitgliedern Zugang zu über 3.000 Jugendherbergen weltweit verschafft.

Als gemeinnütziger Verein verfolgt das DJH pädagogische und soziale Ziele, wobei die Förderung des Jugendreisens und der interkulturellen Begegnung im Vordergrund steht. Die Einrichtungen reichen von einfachen Häusern in ländlicher Umgebung bis zu modernen City-Hostels in Metropolen wie Berlin, München oder Hamburg. Trotz der gemeinnützigen Ausrichtung ist das DJH ein Mitgliederverein, dessen Mitgliedschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und entsprechend auch ordnungsgemäß gekündigt werden kann.

Abonnementpläne und Preise

Mitgliedschaftsarten und Kostenstruktur

Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die sich nach Alter und Familiensituation unterscheiden. Die Mitgliedschaft ist keine klassische Abonnement-Dienstleistung, sondern eine Vereinsmitgliedschaft mit jährlichem Beitrag. Die Beitragsstruktur kann zwischen den einzelnen Landesverbänden leicht variieren, folgt jedoch einem einheitlichen Grundprinzip.

MitgliedschaftstypJahresbeitragGültigkeitsdauer
Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre)ca. 7-10 Euro12 Monate
Erwachsene (ab 27 Jahre)ca. 23-25 Euro12 Monate
Familienmitgliedschaftca. 23-25 Euro12 Monate
Senioren (ab 60 Jahre)ca. 18-20 Euro12 Monate

Leistungsumfang der Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk erhalten Mitglieder Zugang zu allen teilnehmenden Jugendherbergen in Deutschland sowie zu den internationalen Partnerhäusern. Die Mitgliedskarte dient als Ausweis und muss bei jeder Übernachtung vorgelegt werden. Neben den reduzierten Übernachtungspreisen profitieren Mitglieder teilweise von zusätzlichen Vergünstigungen bei Kooperationspartnern, etwa bei Freizeiteinrichtungen oder Verkehrsbetrieben.

Die Familienmitgliedschaft deckt beide Elternteile sowie alle minderjährigen Kinder ab, was sie besonders attraktiv für Familien macht. Einzelmitgliedschaften sind personengebunden und nicht übertragbar. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist ein wichtiger Aspekt, den Mitglieder bei der Planung einer möglichen Kündigung berücksichtigen sollten.

Zusätzliche Kosten und Gebühren

Neben dem Mitgliedsbeitrag fallen bei der Nutzung der Jugendherbergen natürlich Übernachtungskosten an. Diese variieren je nach Standort, Saison und Zimmertyp erheblich. Mitglieder zahlen dabei deutlich weniger als Nichtmitglieder, die einen Aufschlag entrichten müssen. Zusatzleistungen wie Vollpension, Halbpension oder spezielle Programmangebote werden separat berechnet und sind nicht im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Kündigungsbedingungen

Rechtliche Grundlagen der Kündigung

Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk unterliegt dem deutschen Vereinsrecht sowie den spezifischen Satzungen des DJH und der jeweiligen Landesverbände. Als Vereinsmitgliedschaft gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei kommerziellen Abonnements. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 38 bis 40 die Beendigung der Mitgliedschaft in Vereinen, wobei die konkrete Ausgestaltung der Kündigungsfristen in der Vereinssatzung festgelegt wird.

Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Beim Deutschen Jugendherbergswerk entspricht das Geschäftsjahr in der Regel dem Kalenderjahr. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der zuständigen Stelle zugehen, damit sie rechtswirksam wird. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend und wird in der Regel nicht akzeptiert.

Kündigungsfristen und Termine

Die Kündigungsfrist beim Deutschen Jugendherbergswerk beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Mitgliedsjahres. Da die Mitgliedschaft meistens mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, bedeutet dies eine Kündigungsfrist zum 30. September für eine Beendigung zum 31. Dezember. Diese Frist kann je nach Landesverband leicht variieren, weshalb ein Blick in die spezifischen Mitgliedschaftsbedingungen des jeweiligen Landesverbandes empfehlenswert ist.

KündigungsaspektDetails
Kündigungsfrist3 Monate zum Jahresende
Spätester Kündigungstermin30. September
Mitgliedschaft endet31. Dezember
Form der KündigungSchriftlich per Post
Außerordentliche KündigungNur bei wichtigem Grund möglich

Besondere Kündigungssituationen

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Situationen, in denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Ein wichtiger Grund im Sinne des Vereinsrechts könnte beispielsweise eine erhebliche Beitragserhöhung, ein Umzug ins Ausland oder andere persönliche Umstände sein, die die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar machen. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes liegt beim kündigenden Mitglied.

Bei minderjährigen Mitgliedern muss die Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, erfolgen. Dies gilt auch für Familienmitgliedschaften, bei denen ein Elternteil als Hauptmitglied eingetragen ist. Im Todesfall eines Mitglieds endet die Mitgliedschaft automatisch, eine förmliche Kündigung ist nicht erforderlich, jedoch sollten die Angehörigen das DJH informieren.

Häufige Kündigungsgründe

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer DJH-Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist die mangelnde Nutzung der Jugendherbergen, etwa weil sich die persönlichen Reisegewohnheiten geändert haben oder alternative Unterkunftsmöglichkeiten bevorzugt werden. Familien mit heranwachsenden Kindern stellen manchmal fest, dass ihre Kinder das Angebot nicht mehr nutzen möchten und andere Reiseformen präferieren.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere wenn der Jahresbeitrag nicht durch entsprechende Übernachtungen amortisiert wird. Einige Mitglieder kündigen auch aufgrund von Unzufriedenheit mit einzelnen Jugendherbergen oder dem Service, wobei dies eher die Ausnahme darstellt. Umzüge in Regionen mit geringer Jugendherbergsdichte oder ins Ausland sind weitere praktische Gründe für eine Kündigung.

Wie man Deutsches Jugendherbergswerk per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung der sicherste Weg ist

Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode zur Beendigung der Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet der Postweg einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da der Zugang und nicht das Absenden der Kündigung entscheidend ist.

Das Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur den Versand, sondern auch den Empfang durch den Verein. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als Beweis, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Bei späteren Streitigkeiten über die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist dieser Nachweis von unschätzbarem Wert. Elektronische Kommunikationswege bieten diese rechtliche Sicherheit in der Regel nicht, da sie von vielen Vereinen nicht als formgültige Kündigungswege akzeptiert werden.

Zudem entspricht die schriftliche Kündigung per Post den Anforderungen der DJH-Satzung und des deutschen Vereinsrechts. Sie wahrt die Schriftform im juristischen Sinne und erfüllt alle formalen Kriterien einer wirksamen Kündigungserklärung. Die postalische Kündigung vermeidet technische Probleme wie volle E-Mail-Postfächer, Spam-Filter oder fehlende Lesebestätigungen, die bei elektronischer Kommunikation auftreten können.

Vorbereitung der Kündigungsunterlagen

Für eine wirksame Kündigung benötigen Sie mehrere Informationen und Unterlagen. Zunächst sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer bereithalten, die sich auf Ihrem Mitgliedsausweis oder in früheren Korrespondenzen mit dem DJH findet. Diese Nummer ermöglicht eine eindeutige Zuordnung Ihrer Kündigung und beschleunigt die Bearbeitung erheblich. Notieren Sie auch den Landesverband, bei dem Sie Mitglied sind, da die Zuständigkeiten regional organisiert sind.

Ihre vollständigen persönlichen Daten sollten in der Kündigung enthalten sein: vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und gegebenenfalls die Adresse, unter der Sie zum Zeitpunkt des Beitritts gemeldet waren, falls diese abweicht. Bei Familienmitgliedschaften sollten die Namen aller eingetragenen Familienmitglieder aufgeführt werden. Je präziser Ihre Angaben sind, desto reibungsloser verläuft der Kündigungsprozess.

Inhalt und Formulierung des Kündigungsschreibens

Ein Kündigungsschreiben sollte klar, präzise und höflich formuliert sein. Der Betreff sollte unmissverständlich das Anliegen benennen, beispielsweise "Kündigung der Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk". Im ersten Satz sollte die Kündigungsabsicht eindeutig erklärt werden, ohne Raum für Missverständnisse zu lassen. Verwenden Sie Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder konkreter "zum 31. Dezember 2024".

Geben Sie alle relevanten Identifikationsdaten an, damit Ihre Mitgliedschaft zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um die Angabe des Beendigungsdatums der Mitgliedschaft. Dies schafft zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass beide Seiten vom gleichen Sachverhalt ausgehen. Fordern Sie gegebenenfalls auch die Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge, falls relevant.

Vermeiden Sie lange Erklärungen oder Begründungen für Ihre Kündigung, da diese rechtlich nicht erforderlich sind. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Begründung. Halten Sie den Ton sachlich und professionell, auch wenn Sie möglicherweise unzufrieden mit dem Service waren. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich, da dies die Authentizität unterstreicht und rechtliche Verbindlichkeit schafft.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Die Kündigung sollte an die zentrale Verwaltungsadresse des Deutschen Jugendherbergswerks gesendet werden, die für Mitgliedschaftsangelegenheiten zuständig ist:

  • Deutsches Jugendherbergswerk e.V., Am Robitschenhof 3, 14482 Potsdam

Diese Adresse ist die offizielle Kontaktstelle für Kündigungen und gewährleistet, dass Ihr Schreiben die zuständige Abteilung erreicht. Alternativ können Sie auch die Adresse Ihres spezifischen Landesverbandes verwenden, falls dieser in den Mitgliedschaftsunterlagen ausdrücklich als Kündigungsadresse genannt wird. Im Zweifelsfall ist die zentrale Adresse in Potsdam jedoch immer eine sichere Wahl, da von dort die Weiterleitung an den zuständigen Landesverband erfolgt.

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Der Versand als Einschreiben mit Rückschein ist bei Kündigungen die empfohlene Versandart. Bei der Post können Sie diesen Service für einen Aufpreis in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandstatus online verfolgen können. Nach Zustellung wird Ihnen der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers zugesandt, der als rechtsgültiger Zugangsnachweis dient.

Bewahren Sie sowohl die Versandquittung als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihre Beweise dafür, dass die Kündigung fristgerecht beim Deutschen Jugendherbergswerk eingegangen ist. Scannen oder fotografieren Sie diese Unterlagen zusätzlich und speichern Sie sie digital ab. Im Falle von Unstimmigkeiten können Sie so jederzeit nachweisen, wann und an wen Sie die Kündigung versendet haben.

Planen Sie ausreichend Zeit für den Postweg ein, insbesondere wenn Sie sich der Kündigungsfrist nähern. Auch wenn rechtlich der Zugang beim Empfänger zählt, sollten Sie das Kündigungsschreiben mindestens eine Woche vor Fristende absenden. Dies gibt Ihnen einen zeitlichen Puffer für eventuelle Verzögerungen im Postverkehr und stellt sicher, dass die Frist gewahrt bleibt.

Moderne Alternativen mit digitaler Nachverfolgung

Für diejenigen, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, gibt es moderne Dienstleister wie Postclic, die den Versand rechtssicherer Kündigungsschreiben übernehmen. Solche Services erstellen professionell formatierte Kündigungsschreiben, drucken diese aus und versenden sie als Einschreiben. Der Vorteil liegt in der vollständigen digitalen Nachverfolgung des gesamten Prozesses, von der Erstellung bis zur Zustellung.

Diese Dienste bieten einen digitalen Nachweis über alle Schritte und archivieren die Versandbelege automatisch. Dies spart Zeit und Aufwand, da Sie nicht zur Post gehen müssen und alle Unterlagen digital verfügbar bleiben. Die Kosten für solche Services sind überschaubar und werden von vielen als lohnende Investition für die zusätzliche Sicherheit und Bequemlichkeit betrachtet. Besonders für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität stellen solche Dienste eine wertvolle Alternative dar.

Nach dem Versand der Kündigung

Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Kündigungsbestätigung vom Deutschen Jugendherbergswerk erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes sowie gegebenenfalls Informationen über die Rückgabe des Mitgliedsausweises enthalten. Prüfen Sie die Bestätigung sorgfältig auf Richtigkeit, insbesondere das angegebene Beendigungsdatum.

Falls Sie nach vier Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie telefonisch oder schriftlich nachfragen. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens drei Jahre auf, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft. Dies schützt Sie vor möglichen späteren Forderungen oder Missverständnissen. Kontrollieren Sie nach Ablauf der Mitgliedschaft, ob tatsächlich keine weiteren Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden.

Kundenbewertungen und Tipps

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit der Kündigung beim Deutschen Jugendherbergswerk sind überwiegend positiv. Viele berichten von einer unkomplizierten Abwicklung, sofern die Kündigungsfrist eingehalten und die Kündigung schriftlich per Post eingereicht wurde. Die Bearbeitungszeit wird als angemessen beschrieben, und Kündigungsbestätigungen werden in der Regel zeitnah versendet. Die Organisation als gemeinnütziger Verein zeigt sich in den meisten Fällen kulant und entgegenkommend.

Einige Mitglieder berichten jedoch von Verzögerungen, wenn die Kündigung nicht an die richtige Adresse oder den zuständigen Landesverband gesendet wurde. In solchen Fällen kann es zu Weiterleitungen kommen, die den Prozess verlängern. Andere erwähnen Schwierigkeiten bei der Zuordnung ihrer Kündigung, wenn die Mitgliedsnummer nicht angegeben wurde oder persönliche Daten nicht aktuell waren. Diese Erfahrungen unterstreichen die Wichtigkeit präziser Angaben im Kündigungsschreiben.

Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung

Beginnen Sie mit der Kündigungsvorbereitung frühzeitig, idealerweise zwei bis drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, alle notwendigen Informationen zusammenzustellen und eventuelle Unklarheiten zu klären. Überprüfen Sie Ihre Mitgliedschaftsunterlagen auf die genaue Kündigungsfrist und den zuständigen Landesverband. Notieren Sie sich wichtige Daten und setzen Sie sich gegebenenfalls eine Erinnerung, damit Sie die Frist nicht versäumen.

Erstellen Sie eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens für Ihre eigenen Unterlagen, bevor Sie es versenden. Diese Kopie sollte zusammen mit dem Einschreiben-Beleg und dem späteren Rückschein aufbewahrt werden. Fotografieren Sie auch Ihren Mitgliedsausweis, bevor Sie ihn gegebenenfalls zurücksenden, um einen Nachweis über Ihre Mitgliedsnummer und Mitgliedschaftsdaten zu haben. Eine gut organisierte Dokumentation erspart Ihnen mögliche Komplikationen.

Häufige Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der Kündigungsfrist, was dazu führt, dass die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird. Markieren Sie sich den spätesten Kündigungstermin deutlich in Ihrem Kalender und planen Sie einen Puffer ein. Ein weiterer Fehler ist die Kündigung per E-Mail oder über Online-Formulare, die möglicherweise nicht als formgültig anerkannt werden. Verlassen Sie sich ausschließlich auf den postalischen Weg.

Manche Mitglieder vergessen, eine Kündigungsbestätigung anzufordern, was später zu Unklarheiten führen kann. Andere geben unvollständige oder veraltete persönliche Daten an, was die Zuordnung der Kündigung erschwert. Vermeiden Sie es auch, das Kündigungsschreiben zusammen mit anderen Dokumenten in einem Umschlag zu versenden, da dies die Bearbeitung verkomplizieren kann. Senden Sie ein separates Schreiben ausschließlich für die Kündigung.

Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie Ihre Mitgliedschaft endgültig kündigen, sollten Sie mögliche Alternativen in Betracht ziehen. Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet manchmal die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für ein Jahr ruhen zu lassen, was bei vorübergehenden Lebensumständen sinnvoll sein kann. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landesverband nach solchen Optionen, falls Sie planen, die Mitgliedschaft später wieder aufzunehmen.

Für Mitglieder, die nur gelegentlich Jugendherbergen nutzen, könnte auch eine Einzelübernachtung mit Nichtmitglieder-Aufschlag eine Alternative sein, obwohl dies langfristig teurer ist. Familien sollten prüfen, ob eine Umstellung von einer Familienmitgliedschaft auf eine Einzelmitgliedschaft sinnvoll ist, falls nur noch ein Familienmitglied das Angebot nutzt. Manchmal lohnt sich auch ein Gespräch mit dem Landesverband über individuelle Lösungen.

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Beendigung Ihrer Mitgliedschaft sollten Sie Ihren Mitgliedsausweis vernichten oder gemäß den Anweisungen in der Kündigungsbestätigung zurücksenden. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden Monaten, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls doch eine Abbuchung erfolgt, wenden Sie sich umgehend mit Ihrer Kündigungsbestätigung und dem Einschreiben-Beleg an das DJH.

Bedenken Sie, dass Sie nach der Kündigung keinen Zugang mehr zu den Mitgliedervorteilen haben und bei Übernachtungen in Jugendherbergen den höheren Nichtmitglieder-Preis zahlen müssen. Eine erneute Mitgliedschaft können Sie jederzeit beantragen, falls Sie das Angebot wieder nutzen möchten. Die Wiederaufnahme ist in der Regel unkompliziert und erfolgt durch einen neuen Mitgliedsantrag beim gewünschten Landesverband. Ihre frühere Mitgliedschaft hat dabei keinen Einfluss auf eine Neuanmeldung.

FAQ

Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) bietet zahlreiche Vorteile, darunter vergünstigte Übernachtungspreise in über 450 Jugendherbergen in Deutschland und Zugang zu mehr als 3.000 Jugendherbergen weltweit. Mitglieder profitieren zudem von speziellen Angeboten und Rabatten auf Reisen und Aktivitäten, die von den Jugendherbergen organisiert werden. Darüber hinaus fördert das DJH die interkulturelle Begegnung und das Jugendreisen, was die Mitgliedschaft besonders wertvoll für junge Menschen und Familien macht.

Die Mitgliedsbeiträge im Deutschen Jugendherbergswerk variieren je nach Mitgliedschaftsart, die sich nach Alter und Familiensituation richtet. Es gibt spezielle Tarife für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien. Die genauen Preise können auf der offiziellen Website des DJH eingesehen werden. Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Vereinsmitgliedschaft und bietet im Gegenzug zahlreiche Vorteile bei Übernachtungen und Reisen.

Um Ihre Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Senden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben an die zentrale Verwaltung des DJH in Potsdam. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung alle notwendigen Informationen enthält, wie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und das Datum, an dem Sie die Kündigung einreichen.

Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet eine Vielzahl von Unterkünften, die von einfachen Jugendherbergen in ländlichen Gebieten bis hin zu modernen City-Hostels in großen Städten wie Berlin, München und Hamburg reichen. Die Einrichtungen sind darauf ausgelegt, Gruppenreisen, Klassenfahrten und Individualreisenden eine komfortable und erschwingliche Übernachtungsmöglichkeit zu bieten. Jede Jugendherberge hat ihre eigenen Besonderheiten und Angebote, die den Bedürfnissen der Gäste gerecht werden.

Die Buchung einer Übernachtung im Deutschen Jugendherbergswerk kann einfach über die offizielle Website des DJH erfolgen. Mitglieder können sich einloggen, um ihre Rabatte zu nutzen, während Nicht-Mitglieder die Möglichkeit haben, sich zu registrieren. Bei der Buchung können Sie die gewünschte Jugendherberge, die Reisedaten und die Anzahl der Personen angeben. Es wird empfohlen, im Voraus zu buchen, insbesondere in der Hochsaison, um die Verfügbarkeit zu gewährleisten.