Cancellation service #1 in Germany
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate the contract relating to the DJH service.
This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual period.
Please take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper processing of this request;
– and, if applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is addressed to you by certified e-mail. The sending, timestamping and content integrity are established, making it a probative document meeting electronic proof requirements. You therefore have all the necessary elements to proceed with regular processing of this cancellation, in accordance with applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with personal data protection rules, I also request:
– deletion of all my data not necessary for your legal or accounting obligations;
– closure of any associated personal account;
– and confirmation of actual data deletion according to applicable privacy rights.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
So beenden Sie Ihre DJH Mitgliedschaft erfolgreich
Über DJH
Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) ist eine der traditionsreichsten gemeinnützigen Organisationen in Deutschland und bietet seit über 100 Jahren preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten für Familien, Schulklassen, Gruppen und Einzelreisende. Mit über 450 Jugendherbergen in ganz Deutschland stellt das DJH ein flächendeckendes Netzwerk an Unterkünften zur Verfügung, die sich durch ihr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auszeichnen. Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk ermöglicht nicht nur Übernachtungen in deutschen Jugendherbergen, sondern auch in über 3.000 Hostels weltweit, die dem internationalen Jugendherbergsverband Hostelling International angeschlossen sind.
Der Hauptsitz des Deutschen Jugendherbergswerks befindet sich in Potsdam, wo auch die zentrale Verwaltung und Mitgliederverwaltung angesiedelt ist. Die Organisation ist als eingetragener Verein strukturiert und wird von 14 Landesverbänden getragen, die jeweils eigenständig arbeiten, aber unter dem gemeinsamen Dach des DJH agieren. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Nutzung der Jugendherbergen und wird in verschiedenen Kategorien angeboten, die auf unterschiedliche Altersgruppen und Familienkonstellationen zugeschnitten sind.
Das DJH versteht sich nicht nur als Übernachtungsanbieter, sondern auch als Bildungsträger, der durch seine Programme und Angebote zur persönlichen Entwicklung junger Menschen beitragen möchte. Viele Jugendherbergen bieten pädagogische Programme, Klassenfahrten-Pakete und Freizeitaktivitäten an, die speziell auf verschiedene Altersgruppen ausgerichtet sind. Diese Ausrichtung macht das DJH besonders für Schulen, Vereine und Jugendorganisationen attraktiv.
Geschichte und Entwicklung
Die erste Jugendherberge der Welt wurde 1912 in Deutschland gegründet, und das DJH kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Ursprünglich als Bewegung zur Förderung von Jugendreisen und zur Ermöglichung günstiger Unterkunft für junge Menschen entstanden, hat sich das Konzept über die Jahrzehnte kontinuierlich weiterentwickelt. Heute präsentieren sich viele Jugendherbergen als moderne Unterkünfte mit zeitgemäßer Ausstattung, die sowohl Familien als auch ältere Reisende ansprechen.
Die Mitgliederzahlen des DJH schwanken je nach Jahr, liegen aber konstant im Millionenbereich. Trotz der positiven Entwicklung und Modernisierung entscheiden sich jedoch auch regelmäßig Mitglieder für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft, sei es aus finanziellen Gründen, mangelnder Nutzung oder weil sich die persönlichen Reisegewohnheiten verändert haben.
Abonnementpläne und Preise
Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich erforderlich, um in den Jugendherbergen übernachten zu können, wobei es auch Möglichkeiten für Nichtmitglieder gibt, gegen einen Aufpreis zu übernachten. Die reguläre Mitgliedschaft bietet jedoch deutliche Preisvorteile und ist daher für regelmäßige Nutzer empfehlenswert.
Mitgliedschaftskategorien im Überblick
| Mitgliedschaftstyp | Preis pro Jahr | Gültigkeitsbereich | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Kinder/Jugendliche (bis 26 Jahre) | ca. 7-10 Euro | Deutschland und weltweit | Ermäßigter Tarif für junge Menschen |
| Erwachsene (ab 27 Jahre) | ca. 23-25 Euro | Deutschland und weltweit | Einzelmitgliedschaft |
| Familienmitgliedschaft | ca. 23-25 Euro | Deutschland und weltweit | Gilt für Eltern mit Kindern unter 18 Jahren |
| Senioren (ab 60 Jahre) | ca. 23-25 Euro | Deutschland und weltweit | Teilweise Zusatzleistungen |
Die genauen Preise können je nach Landesverband leicht variieren, da die 14 Landesverbände des DJH teilweise eigene Preisstrukturen haben. Die Mitgliedschaft wird in der Regel für ein Kalenderjahr ausgestellt und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist ein wichtiger Aspekt, den Mitglieder bei der Planung einer eventuellen Kündigung berücksichtigen sollten.
Leistungen der Mitgliedschaft
Mit der DJH-Mitgliedschaft erhalten Mitglieder verschiedene Vorteile, die über die reine Übernachtungsmöglichkeit hinausgehen. Dazu gehören reduzierte Übernachtungspreise in allen deutschen Jugendherbergen, Zugang zu internationalen Jugendherbergen weltweit, regelmäßige Informationen über Sonderangebote und Programme sowie teilweise Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Die Familienmitgliedschaft ist besonders attraktiv, da sie alle minderjährigen Kinder einschließt und somit für Familien mit mehreren Kindern ein ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Trotz dieser Vorteile gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder sich für eine Kündigung entscheiden. Häufige Kündigungsgründe sind die mangelnde Nutzung der Jugendherbergen, veränderte Reisegewohnheiten, finanzielle Überlegungen oder der Wunsch, alternative Unterkunftsformen zu nutzen. Auch der Wegfall des ursprünglichen Nutzungszwecks, beispielsweise wenn Kinder erwachsen werden und nicht mehr mit der Familie reisen, führt oft zu Kündigungen.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DJH festgelegt sind. Diese Bedingungen orientieren sich an den allgemeinen deutschen Rechtsvorschriften für Vereinsmitgliedschaften und Dauerschuldverhältnisse. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen und einzuhalten, um eine wirksame Kündigung sicherzustellen und ungewollte Verlängerungen zu vermeiden.
Kündigungsfristen und Laufzeiten
Die DJH-Mitgliedschaft wird in der Regel für ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Mitgliedschaftsjahres. Das bedeutet konkret, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres erfolgen muss, wenn die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres enden soll. Diese Frist ist verbindlich und muss unbedingt eingehalten werden, um eine automatische Verlängerung und damit verbundene weitere Beitragszahlungen zu vermeiden.
| Kündigungszeitpunkt | Wirksamkeit der Kündigung | Letzte Beitragszahlung |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember desselben Jahres | Laufendes Kalenderjahr |
| Nach 30. September | 31. Dezember des Folgejahres | Folgendes Kalenderjahr |
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft wie beim DJH ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach § 39 BGB kann eine Mitgliedschaft grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten ist, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Diese gesetzliche Regelung bildet die Grundlage für die Kündigungsbedingungen des DJH und schützt sowohl die Rechte der Mitglieder als auch die Planungssicherheit des Vereins.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach deutschem Recht eine Kündigung grundsätzlich der Schriftform bedarf. Dies bedeutet, dass eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail nicht ausreichend ist und nicht als wirksam anerkannt wird. Die Schriftform dient dem Nachweis und der Rechtssicherheit für beide Seiten. Eine ordnungsgemäße Kündigung muss daher in Papierform erfolgen und sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen Nachweis über den Zugang beim Empfänger zu haben.
Besondere Kündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch Situationen, in denen ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen kann. Dies ist beispielsweise der Fall bei erheblichen Beitragserhöhungen, grundlegenden Änderungen der Leistungen oder bei wichtigen persönlichen Gründen. In solchen Fällen kann unter Umständen auch eine Kündigung außerhalb der regulären Kündigungsfrist möglich sein. Allerdings sollte in diesen Fällen der konkrete Kündigungsgrund deutlich dargelegt werden, und es empfiehlt sich, gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Wie man DJH per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die zuverlässigste und rechtssicherste Methode, um eine Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk zu beenden. Im Gegensatz zu anderen Kommunikationswegen bietet die schriftliche Kündigung per Post den entscheidenden Vorteil, dass sie den gesetzlichen Formvorschriften entspricht und ein Nachweis über die Absendung und den Zugang beim Empfänger erbracht werden kann. Dies ist besonders wichtig, um im Streitfall belegen zu können, dass die Kündigung fristgerecht erfolgt ist.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die postalische Kündigung per Einschreiben mit Rückschein gilt als die sicherste Methode der Kündigungsübermittlung. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass der Absender einen rechtsgültigen Nachweis erhält, dass das Kündigungsschreiben beim Empfänger eingegangen ist. Der Rückschein dokumentiert das Datum der Zustellung und die Identität des Empfängers, was im Falle von Unstimmigkeiten oder Missverständnissen von entscheidender Bedeutung sein kann. Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam, und auch E-Mail-Kündigungen werden häufig nicht anerkannt, da sie nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform entsprechen.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, alle notwendigen Informationen vollständig und strukturiert darzulegen. In einem Kündigungsschreiben können alle relevanten Daten wie Mitgliedsnummer, Name, Adresse und das gewünschte Kündigungsdatum klar angegeben werden, was Missverständnisse vermeidet und die Bearbeitung erleichtert. Zudem kann das Schreiben sorgfältig formuliert und vor dem Versand noch einmal überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte bestimmte Mindestangaben enthalten, um eine eindeutige Zuordnung und Bearbeitung zu ermöglichen. Dazu gehören der vollständige Name des Mitglieds, die aktuelle Adresse, die Mitgliedsnummer (falls vorhanden), eine eindeutige Kündigungserklärung sowie das gewünschte Kündigungsdatum. Es ist empfehlenswert, ausdrücklich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist hinzuweisen und um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
Das Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Die Kündigungsabsicht muss eindeutig zum Ausdruck kommen, wobei Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" geeignet sind. Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen hilfreich sein, insbesondere wenn eine außerordentliche Kündigung angestrebt wird.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Für die Kündigung der DJH-Mitgliedschaft ist es entscheidend, das Kündigungsschreiben an die richtige Adresse zu senden. Die zuständige Stelle für Kündigungen ist die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Jugendherbergswerks in Potsdam. Das Kündigungsschreiben sollte an folgende Adresse gesendet werden:
- Deutsches Jugendherbergswerk e.V., Adenauerstraße 35-37, 14469 Potsdam
Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Landesverband möglicherweise auch eine Kündigung direkt beim zuständigen Landesverband möglich ist. In den meisten Fällen ist jedoch die zentrale Adresse in Potsdam die richtige Anlaufstelle. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, das Kündigungsschreiben sowohl an die Hauptgeschäftsstelle als auch an den zuständigen Landesverband zu senden, um sicherzugehen, dass die Kündigung bearbeitet wird.
Versandoptionen und Nachweismöglichkeiten
Für den Versand des Kündigungsschreibens stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die unterschiedliche Grade an Nachweissicherheit bieten. Die empfehlenswerteste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein, bei dem der Absender sowohl einen Nachweis über die Aufgabe als auch über den Zugang beim Empfänger erhält. Der Rückschein wird nach der Zustellung an den Absender zurückgeschickt und dokumentiert das genaue Zustelldatum sowie die Unterschrift des Empfängers.
Eine Alternative ist das Einschreiben Einwurf, bei dem der Zusteller die Einlieferung in den Briefkasten bestätigt. Diese Variante ist kostengünstiger als das Einschreiben mit Rückschein, bietet aber keinen Nachweis über die Identität des Empfängers. Für eine Kündigung ist diese Option grundsätzlich ausreichend, da der Nachweis des Zugangs erbracht wird. Der einfache Briefversand ohne besondere Versandart ist zwar die günstigste Option, bietet jedoch keinerlei Nachweis und wird daher für wichtige Dokumente wie Kündigungen nicht empfohlen.
Moderne Alternativen für den Briefversand
In der heutigen digitalen Zeit gibt es auch moderne Dienste, die den Versand von Kündigungsschreiben vereinfachen können. Postclic ist ein Beispiel für einen solchen Service, der es ermöglicht, Briefe online zu erstellen und als physische Post mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis, da kein Gang zur Post erforderlich ist, sowie in der professionellen Formatierung und dem digitalen Nachweis der Versendung. Solche Services können besonders praktisch sein, wenn man zeitlich eingeschränkt ist oder sicherstellen möchte, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Bei der Nutzung solcher Dienste ist darauf zu achten, dass sie einen rechtsgültigen Versandnachweis bieten und das Schreiben tatsächlich als physischer Brief versendet wird. Der digitale Nachweis sollte das Versanddatum und idealerweise auch die Zustellung dokumentieren. Wichtig ist auch, dass der Service seriös ist und die Datenschutzbestimmungen einhält, da persönliche Daten übermittelt werden.
Aufbewahrung von Nachweisen
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens ist es wichtig, alle Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens selbst, der Einlieferungsbeleg der Post sowie der Rückschein oder die Zustellbestätigung. Diese Dokumente sollten mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und idealerweise darüber hinaus aufbewahrt werden, um im Falle von Unstimmigkeiten einen Nachweis führen zu können. Es empfiehlt sich, sowohl physische Kopien als auch digitale Scans anzufertigen und sicher zu verwahren.
Sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung keine Kündigungsbestätigung vom DJH eingehen, ist es ratsam, schriftlich nachzuhaken und dabei auf die erfolgte Kündigung sowie die vorliegenden Nachweise hinzuweisen. Eine solche Nachfrage kann ebenfalls per Einschreiben erfolgen, um auch hier einen Nachweis zu haben.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess beim Deutschen Jugendherbergswerk sind überwiegend positiv. Die meisten Nutzer berichten, dass die Kündigung unkompliziert verläuft, sofern die Kündigungsfrist eingehalten und die richtige Adresse verwendet wird. Dennoch gibt es einige Aspekte, die bei der Kündigung beachtet werden sollten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Häufige Erfahrungen bei der Kündigung
Viele ehemalige Mitglieder berichten, dass die Bearbeitungszeit für Kündigungen beim DJH in der Regel zwischen zwei und vier Wochen liegt. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung wird meist zeitnah versendet, wobei einige Mitglieder anmerken, dass es hilfreich ist, explizit um eine solche Bestätigung zu bitten. In Einzelfällen kam es vor, dass Kündigungen nicht rechtzeitig bearbeitet wurden oder dass trotz fristgerechter Kündigung noch Beiträge abgebucht wurden. In solchen Fällen war es jedoch meist möglich, die Situation durch Vorlage der Versandnachweise zu klären und bereits gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.
Ein häufig genannter Punkt ist die Wichtigkeit der korrekten Adressierung. Einige Mitglieder berichten, dass Kündigungsschreiben, die an lokale Jugendherbergen oder falsche Adressen gesendet wurden, nicht oder verspätet bearbeitet wurden. Daher ist es entscheidend, das Kündigungsschreiben direkt an die Hauptgeschäftsstelle in Potsdam zu richten.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Um eine reibungslose Kündigung sicherzustellen, sollten einige praktische Tipps beachtet werden. Erstens ist es ratsam, die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu versenden, sondern einen zeitlichen Puffer einzuplanen. Auch wenn die Kündigungsfrist bis zum 30. September läuft, ist es sinnvoll, das Schreiben bereits im August zu versenden, um eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung oder Bearbeitung auszugleichen. Zweitens sollte die Mitgliedsnummer unbedingt im Kündigungsschreiben angegeben werden, da dies die Zuordnung und Bearbeitung erheblich beschleunigt.
Drittens ist es empfehlenswert, im Kündigungsschreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen anzugeben. Dies erleichtert die Kommunikation und stellt sicher, dass eventuelle Unklarheiten schnell geklärt werden können. Viertens sollte man nach der Kündigung die Kontoauszüge im Blick behalten, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls doch eine Abbuchung erfolgt, sollte umgehend Kontakt mit dem DJH aufgenommen und auf die erfolgte Kündigung hingewiesen werden.
Umgang mit Problemen bei der Kündigung
Sollte es trotz ordnungsgemäßer Kündigung zu Problemen kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese zu lösen. Zunächst sollte man schriftlich beim DJH nachhaken und dabei alle relevanten Nachweise beifügen, insbesondere die Kopie des Kündigungsschreibens und den Zustellnachweis. In den meisten Fällen lassen sich Probleme auf diesem Weg klären. Falls das DJH nicht reagiert oder die Kündigung nicht anerkennt, kann man sich an den zuständigen Landesverband wenden oder gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Bei ungerechtfertigten Beitragsabbuchungen nach erfolgter Kündigung hat man das Recht, die Lastschrift bei der Bank zurückzubuchen. Dies ist innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung möglich. Allerdings sollte parallel dazu unbedingt der Kontakt zum DJH gesucht werden, um die Situation zu klären und zu dokumentieren. In hartnäckigen Fällen kann auch die Einschaltung einer Verbraucherzentrale hilfreich sein, die bei der Durchsetzung der eigenen Rechte unterstützen kann.
Alternativen zur vollständigen Kündigung
Bevor man sich für eine Kündigung entscheidet, lohnt es sich, mögliche Alternativen zu prüfen. Das DJH bietet beispielsweise verschiedene Mitgliedschaftsformen an, sodass ein Wechsel in eine günstigere Kategorie eine Option sein kann. Wer die Mitgliedschaft hauptsächlich aus Kostengründen kündigen möchte, sollte bedenken, dass die Jahresbeiträge im Vergleich zu den Übernachtungskosten relativ gering sind und sich bereits nach wenigen Übernachtungen amortisieren können.
Eine weitere Überlegung ist, dass die Mitgliedschaft auch international gültig ist und Zugang zu Tausenden von Jugendherbergen weltweit bietet. Wer plant, im nächsten Jahr möglicherweise doch wieder eine Jugendherberge zu nutzen, sollte die Kündigung gut abwägen, da eine Neuanmeldung mit erneutem Verwaltungsaufwand verbunden ist. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, sofern diese Option angeboten wird, anstatt sie vollständig zu kündigen.
Langfristige Überlegungen
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Kündigung sollten auch langfristige Aspekte berücksichtigt werden. Die DJH-Mitgliedschaft bietet nicht nur Zugang zu günstigen Übernachtungen, sondern unterstützt auch eine gemeinnützige Organisation, die sich für Jugendarbeit und Bildung einsetzt. Wer diese Werte teilt und die Arbeit des DJH unterstützen möchte, kann dies durch die Beibehaltung der Mitgliedschaft tun, auch wenn die persönliche Nutzung aktuell gering ist.
Zudem ist zu bedenken, dass die Preise für Jugendherbergsübernachtungen für Nichtmitglieder deutlich höher sind als für Mitglieder. Der Aufpreis kann je nach Jugendherberge zwischen drei und fünf Euro pro Nacht betragen, sodass sich die Mitgliedschaft bereits nach wenigen Übernachtungen rechnet. Wer also auch nur gelegentlich plant, Jugendherbergen zu nutzen, fährt mit einer bestehenden Mitgliedschaft meist günstiger als mit wiederholten Einzelbuchungen als Nichtmitglied.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Kündigung einer DJH-Mitgliedschaft grundsätzlich unkompliziert ist, wenn die formalen Anforderungen beachtet werden. Die postalische Kündigung per Einschreiben an die Hauptgeschäftsstelle in Potsdam ist der sicherste Weg, um eine fristgerechte und wirksame Beendigung der Mitgliedschaft zu gewährleisten. Durch die Einhaltung der Kündigungsfrist, die korrekte Adressierung und die Aufbewahrung aller Nachweise kann man sicherstellen, dass die Kündigung reibungslos verläuft und keine ungewollten weiteren Beitragszahlungen erfolgen. Gleichzeitig lohnt es sich, vor einer endgültigen Kündigung die persönliche Nutzung und mögliche Alternativen zu überdenken, um eine informierte Entscheidung zu treffen.