
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – DLRG
An der Uhle 1
31542 Bad Nenndorf
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes DLRG. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihre DLRG-Mitgliedschaft schnell und einfach
Über DLRG
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) ist mit über 1,8 Millionen Mitgliedern und Förderern die größte freiwillige Wasserrettungsorganisation der Welt. Gegründet im Jahr 1913 nach einer verheerenden Badekatastrophe in Binz auf Rügen, bei der 17 Menschen ertranken, hat sich die DLRG zum Ziel gesetzt, Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren. Der gemeinnützige Verein mit Hauptsitz in Bad Nenndorf bei Hannover ist in ganz Deutschland mit rund 2.000 Ortsgruppen vertreten und bildet jährlich hunderttausende Menschen in Schwimm- und Rettungsfähigkeiten aus.
Als Mitglied der DLRG unterstützt man nicht nur die lebensrettende Arbeit der Organisation, sondern erhält auch Zugang zu verschiedenen Ausbildungsangeboten, Schwimmkursen und kann aktiv im Wasserrettungsdienst mitwirken. Die Mitgliedschaft ist in verschiedenen Kategorien verfügbar, von der Jugendmitgliedschaft über die aktive Mitgliedschaft bis hin zur Fördermitgliedschaft für Personen, die die Arbeit der DLRG finanziell unterstützen möchten, ohne selbst aktiv tätig zu sein.
Die DLRG finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuwendungen. Die Organisation arbeitet weitgehend ehrenamtlich, wobei über 40.000 Mitglieder im Wasserrettungsdienst aktiv sind. Jährlich werden etwa 1.000 Menschen aus akuten Wassergefahren gerettet, und die DLRG leistet rund drei Millionen Stunden ehrenamtliche Arbeit. Diese beeindruckenden Zahlen zeigen die gesellschaftliche Bedeutung der Organisation, die jedoch auch bedeutet, dass eine Mitgliedschaft mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist.
Mitgliedschaftsarten und Beitragsstruktur
Verschiedene Mitgliedschaftskategorien
Die DLRG bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsformen an, die auf die verschiedenen Bedürfnisse und Lebensumstände der Mitglieder zugeschnitten sind. Die Beitragsstruktur wird dabei von den einzelnen Gliederungen festgelegt, weshalb es regionale Unterschiede geben kann. Grundsätzlich unterscheidet die DLRG zwischen aktiven Mitgliedern, die an Ausbildungen teilnehmen und im Wasserrettungsdienst tätig sind, passiven Mitgliedern, die die Organisation unterstützen, sowie Kinder- und Jugendmitgliedschaften mit reduzierten Beiträgen.
| Mitgliedschaftsart | Durchschnittlicher Jahresbeitrag | Leistungen |
|---|---|---|
| Kinder (bis 14 Jahre) | 12-24 Euro | Schwimmausbildung, Jugendarbeit, Versicherungsschutz |
| Jugendliche (15-17 Jahre) | 18-30 Euro | Rettungsschwimmausbildung, Jugendarbeit, Versicherungsschutz |
| Aktive Mitglieder (ab 18 Jahre) | 24-48 Euro | Alle Ausbildungen, Einsatzdienst, Versicherungsschutz |
| Fördermitglieder | 24-48 Euro | Unterstützung der DLRG-Arbeit, Informationen |
Zusätzliche Kosten und Leistungen
Neben dem Grundbeitrag können je nach Ortsgruppe zusätzliche Kosten für spezielle Ausbildungen, Lehrmaterialien oder Ausrüstung anfallen. Die meisten DLRG-Gliederungen bieten jedoch vergünstigte oder kostenlose Schwimmkurse für Mitglieder an, was besonders für Familien mit Kindern einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Zudem sind alle Mitglieder während ihrer DLRG-Tätigkeit über die Organisation versichert, was einen wichtigen Zusatznutzen darstellt.
Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel jährlich eingezogen, wobei viele Gliederungen auch halbjährliche oder monatliche Zahlungsweisen per Lastschriftverfahren anbieten. Diese flexible Zahlungsgestaltung macht die Mitgliedschaft auch für Menschen mit geringerem Einkommen zugänglich. Dennoch kann es verschiedene Gründe geben, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft beenden möchten, sei es aus finanziellen Gründen, durch einen Umzug, veränderte Lebensumstände oder mangelnde Zeit für die aktive Teilnahme.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Satzungsrechtliche Bestimmungen
Die Kündigung einer DLRG-Mitgliedschaft unterliegt den Regelungen der Vereinssatzung sowie den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Vereinsrechts gemäß BGB. Nach § 39 BGB kann die Mitgliedschaft in einem Verein grundsätzlich zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden, wobei die Kündigungsfrist in der Vereinssatzung festgelegt wird. Bei der DLRG beträgt die reguläre Kündigungsfrist in den meisten Gliederungen drei Monate zum Ende des Kalenderjahres, was bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kündigungsmodalitäten in der Satzung der jeweiligen DLRG-Gliederung geregelt sind, da die DLRG als föderaler Verband organisiert ist. Während die Bundessatzung den Rahmen vorgibt, können die Landes- und Ortsverbände eigene Regelungen treffen, die jedoch nicht den übergeordneten Bestimmungen widersprechen dürfen. Mitglieder sollten daher vor einer Kündigung die spezifische Satzung ihrer Gliederung prüfen, die in der Regel auf der Website der lokalen DLRG-Gruppe oder beim Vorstand erhältlich ist.
Kündigungsfristen im Detail
| Kündigungsart | Frist | Wirksamkeit |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahresende | 31. Dezember |
| Kündigung bei Umzug | 6 Wochen nach Umzug | Zum Monatsende |
| Außerordentliche Kündigung | Ohne Frist bei wichtigem Grund | Sofort |
| Kündigung Minderjähriger | 3 Monate zum Jahresende | 31. Dezember |
Besondere Kündigungsgründe
Das deutsche Vereinsrecht sieht auch Sonderkündigungsrechte vor. Bei einem Wohnortwechsel, der die Teilnahme an den Vereinsaktivitäten unmöglich oder unzumutbar macht, kann eine Kündigung mit verkürzter Frist ausgesprochen werden. Ebenso besteht bei wichtigen Gründen wie schwerer Erkrankung, erheblichen finanziellen Schwierigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Umständen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.
Für minderjährige Mitglieder ist zu beachten, dass die Kündigung durch die gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, erfolgen muss. Dies entspricht den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger. Die Kündigung sollte in diesem Fall von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen und spätere Diskussionen zu vermeiden.
Wichtige rechtliche Hinweise
Nach deutschem Recht muss eine Kündigung dem Verein zugehen, um wirksam zu werden. Der bloße Versand reicht nicht aus – entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der die Bedeutung einer nachweisbaren Versandmethode unterstreicht. Zudem sollte beachtet werden, dass bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr in der Regel nicht zurückerstattet werden, da sie die Leistungen des gesamten Zeitraums abdecken.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Mitgliedschaft auch nach Ausspruch der Kündigung bis zum Wirksamkeitsdatum fortbesteht. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten eines Mitglieds bis zu diesem Zeitpunkt bestehen bleiben, einschließlich der Beitragspflicht. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
Wie man DLRG per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode zur Beendigung einer DLRG-Mitgliedschaft. Im Gegensatz zu mündlichen Kündigungen oder E-Mails bietet die schriftliche Kündigung per Post einen eindeutigen Nachweis über den Versand und den Zugang beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, da im Streitfall die Beweislast beim Kündigenden liegt – man muss also nachweisen können, dass die Kündigung fristgerecht versendet und zugestellt wurde.
Das deutsche Vereinsrecht schreibt für Kündigungen grundsätzlich die Schriftform vor, was bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. E-Mails oder Online-Formulare erfüllen diese Anforderung nicht automatisch, es sei denn, sie sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Da die meisten Privatpersonen nicht über eine solche Signatur verfügen, bleibt der klassische Brief die praktikabelste und rechtssicherste Option.
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte bestimmte wesentliche Elemente enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Zunächst müssen die vollständigen persönlichen Daten des Kündigenden angegeben werden, einschließlich Name, Adresse und Mitgliedsnummer, falls vorhanden. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und verhindert Verwechslungen, besonders bei häufigen Namen. Die Mitgliedsnummer findet sich in der Regel auf dem Mitgliedsausweis oder auf Beitragsbescheiden.
Das Schreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Es empfiehlt sich, das gewünschte Kündigungsdatum anzugeben, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder "zum 31. Dezember 2025". Falls besondere Kündigungsgründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sollten diese kurz und sachlich dargelegt werden.
Wichtige Bestandteile des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:
- Vollständiger Name und aktuelle Anschrift des Mitglieds
- Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation
- Eindeutige Kündigungserklärung mit dem Wort "kündigen"
- Gewünschtes Kündigungsdatum oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Bei Minderjährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigter
- Datum und eigenhändige Unterschrift
- Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
Die korrekte Empfängeradresse
Die Kündigung muss an die zuständige DLRG-Gliederung gerichtet werden. In den meisten Fällen ist dies die Ortsgruppe, bei der die Mitgliedschaft besteht. Für allgemeine Anfragen oder wenn die lokale Adresse nicht bekannt ist, kann die Kündigung auch an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden, die das Schreiben dann an die zuständige Gliederung weiterleitet. Die offizielle Adresse für Kündigungen lautet:
- DLRG Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., An der Uhle 1, 31542 Bad Nenndorf
Es ist jedoch ratsam, zunächst zu prüfen, ob die lokale Ortsgruppe eine eigene Geschäftsstelle hat und die Kündigung direkt dorthin zu senden, da dies die Bearbeitung beschleunigen kann. Die Kontaktdaten der lokalen Gliederungen finden sich auf der offiziellen DLRG-Website unter www.dlrg.de oder können telefonisch bei der Bundesgeschäftsstelle erfragt werden.
Versandoptionen und deren Vor- und Nachteile
Für den Versand der Kündigung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich in Kosten und Beweiskraft unterscheiden. Der einfache Brief ist die kostengünstigste Variante, bietet jedoch keinen Nachweis über den Versand oder die Zustellung. Dies kann problematisch werden, wenn der Verein behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben. Daher ist von dieser Methode abzuraten, wenn es um fristgebundene Kündigungen geht.
Das Einschreiben ist eine deutlich sicherere Option. Die Deutsche Post bietet verschiedene Einschreiben-Varianten an: Das Einschreiben Einwurf dokumentiert lediglich den Einwurf in den Briefkasten, während das Einschreiben mit Rückschein zusätzlich die Unterschrift des Empfängers als Zustellnachweis liefert. Letzteres ist die rechtssicherste Methode, kostet jedoch etwa 4,85 Euro zusätzlich zum Briefporto. Für wichtige Kündigungen mit knappen Fristen ist diese Investition jedoch sehr empfehlenswert.
Moderne Lösungen für den Briefversand
In der heutigen digitalen Zeit gibt es auch moderne Alternativen zum traditionellen Postweg, die die Vorteile der Schriftform mit der Bequemlichkeit digitaler Prozesse verbinden. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen. Der Vorteil solcher Dienste liegt in der professionellen Formatierung, der automatischen Archivierung und dem digitalen Versandnachweis.
Bei Postclic wird das Kündigungsschreiben digital erstellt, dann ausgedruckt, kuvertiert und als Einschreiben verschickt. Der gesamte Prozess wird dokumentiert, und der Nutzer erhält einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung. Dies spart nicht nur den Gang zur Post, sondern sorgt auch für eine professionelle Präsentation des Schreibens. Besonders für Menschen, die beruflich stark eingespannt sind oder keine Möglichkeit haben, während der Postöffnungszeiten ein Einschreiben aufzugeben, stellt dies eine praktische Alternative dar.
Nachverfolgung und Bestätigung
Nach dem Versand der Kündigung sollte man die Sendung nachverfolgen und auf eine Empfangsbestätigung warten. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält man den unterschriebenen Rückschein automatisch zurück, was als Beweis für den Zugang dient. Dieses Dokument sollte sorgfältig aufbewahrt werden, idealerweise zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens.
Es empfiehlt sich, im Kündigungsschreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Die DLRG ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine solche Bestätigung zu senden, doch die meisten Gliederungen kommen dieser Bitte nach. Falls innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung keine Bestätigung eingeht, sollte man telefonisch oder schriftlich nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wurde.
Gründe für eine Kündigung und Alternativen
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung der DLRG-Mitgliedschaft sind vielfältig und individuell. Einer der häufigsten Gründe ist mangelnde Zeit für die aktive Teilnahme an Vereinsaktivitäten. Viele Mitglieder treten der DLRG mit großem Engagement bei, stellen aber später fest, dass berufliche oder familiäre Verpflichtungen eine regelmäßige Teilnahme unmöglich machen. Besonders bei aktiven Mitgliedern, die sich im Wasserrettungsdienst engagieren, können die zeitlichen Anforderungen erheblich sein.
Finanzielle Gründe spielen ebenfalls eine Rolle, auch wenn die DLRG-Beiträge im Vergleich zu anderen Vereinen moderat sind. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei Veränderungen der persönlichen finanziellen Situation können selbst geringe Beiträge zur Belastung werden. Ein Umzug in eine andere Stadt oder Region ist ein weiterer häufiger Kündigungsgrund, insbesondere wenn am neuen Wohnort keine DLRG-Ortsgruppe existiert oder die Entfernung zur nächsten Gruppe zu groß ist.
Alternativen zur Kündigung
Bevor man eine Kündigung ausspricht, sollte man mögliche Alternativen in Betracht ziehen. Die DLRG bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an, die unterschiedliche Aktivitätsgrade ermöglichen. Ein Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft oder zur Fördermitgliedschaft kann eine Lösung sein, wenn man die Organisation weiterhin unterstützen möchte, aber keine Zeit für aktive Teilnahme hat.
Bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt sich ein Gespräch mit dem Vorstand der Ortsgruppe. Viele Gliederungen zeigen Verständnis für besondere Situationen und können individuelle Lösungen anbieten, etwa eine vorübergehende Beitragsreduzierung oder Beitragsbefreiung. Die DLRG ist als gemeinnütziger Verein daran interessiert, ihre Mitglieder zu halten, und zeigt sich häufig kulant in schwierigen Lebenslagen.
Ruhende Mitgliedschaft als Option
Einige DLRG-Gliederungen bieten die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft an. Dabei bleibt die formale Mitgliedschaft bestehen, aber die Aktivitäten und teilweise auch die Beitragszahlungen werden ausgesetzt. Dies kann sinnvoll sein, wenn man absehen kann, dass die Gründe für die geplante Kündigung nur vorübergehender Natur sind, etwa bei einem befristeten Auslandsaufenthalt, einer zeitintensiven Ausbildungsphase oder während der Elternzeit.
Erfahrungen von Mitgliedern und praktische Tipps
Positive Aspekte der DLRG-Mitgliedschaft
Trotz der verschiedenen Kündigungsgründe berichten viele ehemalige und aktuelle Mitglieder von positiven Erfahrungen mit der DLRG. Besonders hervorgehoben wird die qualitativ hochwertige Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung, die von professionell geschulten Ausbildern durchgeführt wird. Viele Eltern schätzen die Möglichkeit, ihre Kinder in einem sicheren Umfeld schwimmen lernen zu lassen und gleichzeitig wichtige Werte wie Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein vermittelt zu bekommen.
Die Gemeinschaft und der soziale Aspekt werden ebenfalls häufig positiv bewertet. Die DLRG bietet nicht nur Ausbildung und Einsatzdienste, sondern auch ein aktives Vereinsleben mit Veranstaltungen, Ausflügen und Festen. Für viele Mitglieder sind die in der DLRG geschlossenen Freundschaften ein wichtiger Grund, dem Verein treu zu bleiben. Aktive Mitglieder berichten zudem von der persönlichen Bereicherung durch die ehrenamtliche Arbeit und das gute Gefühl, Leben retten zu können.
Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge
Auf der anderen Seite gibt es auch Kritikpunkte, die von Mitgliedern geäußert werden. Manche bemängeln die teilweise veralteten Strukturen und Prozesse, insbesondere in kleineren Ortsgruppen. Die Digitalisierung schreitet in einigen Gliederungen nur langsam voran, was sich beispielsweise in umständlichen Anmeldeverfahren oder fehlenden Online-Kommunikationsmöglichkeiten zeigt. Auch die Kündigungsprozesse selbst werden manchmal als unnötig kompliziert wahrgenommen, wenn keine klaren Informationen über die zuständigen Ansprechpartner oder die genauen Modalitäten verfügbar sind.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Transparenz bezüglich der Beitragsverwendung. Während die DLRG als gemeinnütziger Verein zur Rechenschaft verpflichtet ist, wünschen sich einige Mitglieder eine aktivere Kommunikation darüber, wofür ihre Beiträge konkret eingesetzt werden. Dies könnte die Identifikation mit dem Verein stärken und möglicherweise auch Kündigungen aus Unzufriedenheit reduzieren.
Praktische Tipps für den Kündigungsprozess
Basierend auf den Erfahrungen zahlreicher Mitglieder lassen sich einige praktische Tipps für einen reibungslosen Kündigungsprozess ableiten. Erstens sollte man frühzeitig mit der Kündigung beginnen, um nicht in Zeitdruck zu geraten. Die Kündigungsfristen sind verbindlich, und eine verspätete Kündigung führt automatisch zur Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Es empfiehlt sich, die Kündigung mindestens vier Monate vor dem gewünschten Austrittsdatum zu versenden, um einen Puffer für eventuelle Verzögerungen zu haben.
Zweitens ist es ratsam, vor der Kündigung alle offenen Angelegenheiten zu klären. Dazu gehört die Rückgabe von Vereinseigentum wie Ausweisen, Ausrüstung oder Lehrmaterialien. Auch ausstehende Beitragszahlungen sollten beglichen werden, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. Eine saubere Abwicklung erleichtert nicht nur die Bearbeitung der Kündigung, sondern hinterlässt auch einen positiven Eindruck, falls man später wieder Mitglied werden möchte.
Umgang mit Problemen bei der Kündigung
In seltenen Fällen kann es zu Problemen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung der Kündigung kommen. Falls die DLRG-Gliederung nicht auf die Kündigung reagiert oder diese nicht anerkennt, sollte man zunächst das Gespräch suchen und die Situation freundlich, aber bestimmt klären. In den meisten Fällen handelt es sich um Missverständnisse oder administrative Verzögerungen, die sich durch direkte Kommunikation lösen lassen.
Sollte die Gliederung die Kündigung trotz fristgerechtem Eingang und korrekter Form nicht akzeptieren, kann man sich an den übergeordneten Landes- oder Bundesverband wenden. Diese Instanzen können vermittelnd eingreifen und für eine Klärung sorgen. In extremen Fällen, wenn alle Versuche scheitern, kann auch rechtlicher Rat eingeholt werden, wobei dies bei Vereinsmitgliedschaften selten notwendig ist.
Nach der Kündigung: Was zu beachten ist
Nach erfolgreicher Kündigung sollte man die Kündigungsbestätigung und alle relevanten Unterlagen mindestens drei Jahre lang aufbewahren. Dies dient als Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommen sollte, etwa wenn der Verein versehentlich weiterhin Beiträge einzieht. Sollten nach dem Kündigungsdatum noch Beiträge abgebucht werden, muss man umgehend reagieren und die Rückbuchung veranlassen sowie den Verein kontaktieren.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft nicht automatisch eine Abmeldung vom Newsletter oder anderen Kommunikationskanälen bedeutet. Wenn man keine weiteren Informationen der DLRG erhalten möchte, sollte man dies separat mitteilen. Umgekehrt kann man auch nach der Kündigung weiterhin Informationen erhalten und die Arbeit der DLRG durch Spenden unterstützen, ohne Mitglied zu sein.
Abschließend sei erwähnt, dass eine Kündigung der DLRG-Mitgliedschaft keine endgültige Entscheidung sein muss. Viele ehemalige Mitglieder treten später wieder bei, wenn sich ihre Lebensumstände geändert haben. Die DLRG heißt Neumitglieder und Rückkehrer gleichermaßen willkommen und bietet flexible Möglichkeiten für unterschiedliche Formen des Engagements. Die Organisation leistet wichtige gesellschaftliche Arbeit im Bereich der Wassersicherheit und Schwimmausbildung, und jede Form der Unterstützung – sei es als aktives Mitglied, Förderer oder Spender – trägt dazu bei, Leben zu retten und Menschen vor dem Ertrinken zu bewahren.