DVG kündigen leicht gemacht | Postclic
Résilier DVG
Destinataire
Expediteur
Résilier
Quand souhaitez-vous résilier ?

En validant, je déclare avoir lu et accepté les conditions générales et je confirme commander l'offre promo de Postclic premium de 48h à 2,00 € avec un premier mois obligatoire à 49,00 €, puis par la suite 49,00 €/mois sans engagement de durée.

France

Service de résiliation N°1 en Germany

Lettre de résiliation rédigée par un avocat spécialisé
Expéditeur
Fait à Paris, le 13/01/2026
DVG kündigen leicht gemacht | Postclic
DVG
Düsseldorfer Straße 2-4
65760 Eschborn Germany
Objet : Résiliation du contrat DVG

Madame, Monsieur,

Je vous notifie par la présente ma décision de mettre fin au contrat relatif au service DVG.
Cette notification constitue une volonté ferme, claire et non équivoque de résilier le contrat, à effet à la première échéance possible ou conformément au délai contractuel applicable.

Je vous prie de prendre toute mesure utile pour :
– cesser toute facturation à compter de la date effective de résiliation ;
– me confirmer par écrit la bonne prise en compte de la présente demande ;
– et, le cas échéant, me transmettre le décompte final ou la confirmation de solde.

La présente résiliation vous est adressée par e-courrier certifié. L’envoi, l’horodatage et l’intégrité du contenu sont établis, ce qui en fait un écrit probant répondant aux exigences de la preuve électronique. Vous disposez donc de tous les éléments nécessaires pour procéder au traitement régulier de cette résiliation, conformément aux principes applicables en matière de notification écrite et de liberté contractuelle.

Conformément aux règles relatives à la protection des données personnelles, je vous demande également :
– de supprimer l’ensemble de mes données non nécessaires à vos obligations légales ou comptables ;
– de clôturer tout espace personnel associé ;
– et de me confirmer l’effacement effectif des données selon les droits applicables en matière de protection de la vie privée.

Je conserve une copie intégrale de cette notification ainsi que la preuve d’envoi.

à conserver966649193710
Destinataire
DVG
Düsseldorfer Straße 2-4
65760 Eschborn , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre DVG-Mitgliedschaft erfolgreich

Über DVG

Die Deutsche Vermögensberatung AG, kurz DVG oder DVAG, ist Deutschlands größtes eigenständiges Finanzberatungsunternehmen. Mit Hauptsitz in Frankfurt am Main und operativer Zentrale in Eschborn betreut das Unternehmen mehrere Millionen Kunden in Deutschland und Österreich. Gegründet wurde die DVG im Jahr 1975 von Reinfried Pohl mit dem Ziel, allen Bevölkerungsschichten professionelle Finanzberatung zugänglich zu machen.

Das Geschäftsmodell der DVG basiert auf einem Strukturvertrieb mit über 40.000 selbstständigen Vermögensberatern, die Privatkunden in allen Fragen rund um Finanzen, Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau beraten. Die Produktpalette umfasst Versicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds, Altersvorsorgeprodukte und weitere Finanzdienstleistungen verschiedener Partnerunternehmen.

Als Vermittler arbeitet die DVG mit zahlreichen Produktgebern zusammen und bietet keine eigenen Finanzprodukte an. Dies bedeutet, dass Kunden bei einer Kündigung häufig nicht die Beziehung zur DVG selbst beenden, sondern einzelne Verträge mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistern kündigen müssen. Dennoch gibt es Situationen, in denen die Geschäftsbeziehung zur DVG direkt beendet werden muss, etwa bei Beratungsverträgen oder Vollmachten.

Geschäftsmodell und Kundenbeziehung

Die Besonderheit der DVG liegt in ihrem Allfinanzansatz. Vermögensberater analysieren die finanzielle Situation ihrer Kunden ganzheitlich und erstellen individuelle Finanzkonzepte. Diese langfristige Betreuung führt oft zu mehrjährigen Geschäftsbeziehungen. Kunden erhalten eine persönliche Betreuung durch ihren Berater, der als Ansprechpartner für alle finanziellen Angelegenheiten fungiert.

Die DVG verdient durch Provisionen der Produktgeber, wenn Kunden über ihre Vermögensberater Verträge abschließen. Diese Struktur hat sowohl Befürworter als auch Kritiker. Während einige die persönliche Betreuung und den umfassenden Service schätzen, bemängeln andere mögliche Interessenkonflikte durch provisionsbasierte Beratung.

Rechtliche Stellung und Regulierung

Als Finanzdienstleister unterliegt die DVG der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Unternehmen muss strenge Compliance-Vorgaben einhalten und ist zur Dokumentation aller Beratungsgespräche verpflichtet. Diese Regulierung schützt Verbraucher und stellt sicher, dass Beratungen nach gesetzlichen Standards erfolgen.

Für Kündigungen bedeutet dies, dass bestimmte Verbraucherschutzrechte greifen und Kündigungsfristen gesetzlich geregelt sind. Die DVG ist verpflichtet, Kündigungen ordnungsgemäß zu bearbeiten und zu bestätigen.

Abonnementpläne und Preise

Im Gegensatz zu klassischen Abonnementdiensten bietet die DVG keine standardisierten Preispläne an. Die Kosten für Kunden entstehen indirekt durch die Produkte, die über die Vermögensberater vermittelt werden. Jedes Finanzprodukt hat seine eigene Kostenstruktur, die von den jeweiligen Produktgebern festgelegt wird.

Kostenstruktur bei DVG-Produkten

Die Beratung durch DVG-Vermögensberater ist für Kunden grundsätzlich kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt durch Abschluss- und Bestandsprovisionen, die die Produktgeber an die DVG und ihre Berater zahlen. Diese Provisionen sind in den Produktkosten bereits einkalkuliert.

ProduktkategorieTypische KostenartenZahlungsweise
VersicherungenMonatliche Beiträge, AbschlusskostenMonatlich, jährlich
InvestmentfondsAusgabeaufschlag, VerwaltungsgebührenEinmalig, laufend
BausparverträgeAbschlussgebühr, KontoführungEinmalig, monatlich
AltersvorsorgeVerwaltungskosten, FondsgebührenMonatlich

Beratungsverträge und Vollmachten

In einigen Fällen schließen Kunden separate Beratungsverträge oder erteilen Vollmachten an ihre DVG-Berater. Diese können etwa die Verwaltung von Depots oder die Durchführung von Transaktionen im Namen des Kunden umfassen. Solche Vereinbarungen können eigenständig gekündigt werden, unabhängig von den vermittelten Produkten.

Beratungsverträge sind in der Regel flexibel gestaltet und können mit angemessener Frist gekündigt werden. Die genauen Bedingungen sollten im jeweiligen Vertrag nachgelesen werden. Bei Vollmachten kann der Kunde diese jederzeit widerrufen, wobei eine schriftliche Form empfohlen wird.

Versteckte Kosten und Transparenz

Ein häufiger Kritikpunkt an provisionsbasierter Beratung ist die mangelnde Transparenz über tatsächliche Kosten. Kunden sehen oft nur die monatlichen Beiträge, nicht aber die Provisionen, die im Hintergrund fließen. Seit der Einführung strengerer Transparenzvorschriften müssen Berater jedoch offenlegen, welche Vergütungen sie für vermittelte Produkte erhalten.

Diese Informationen sind wichtig, wenn Kunden ihre Finanzprodukte überprüfen und möglicherweise zu günstigeren Alternativen wechseln möchten. Eine Kündigung kann sinnvoll sein, wenn teurere Produkte durch kostengünstigere Direktangebote ersetzt werden können.

Kündigungsbedingungen

Die Kündigungsbedingungen bei der DVG hängen stark davon ab, was genau gekündigt werden soll. Es ist wichtig zu verstehen, dass die DVG primär als Vermittler fungiert. Daher müssen in den meisten Fällen die einzelnen Verträge mit den Produktgebern gekündigt werden, nicht die Geschäftsbeziehung zur DVG selbst.

Kündigung von Finanzprodukten

Versicherungen, Fonds und andere über die DVG vermittelte Produkte haben jeweils eigene Kündigungsfristen und -bedingungen. Diese sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Produktgeber festgelegt. Typische Kündigungsfristen betragen:

ProdukttypKündigungsfristBesonderheiten
Lebensversicherungen3 Monate zum VertragsendeAlternativ: Beitragsfreistellung möglich
Sachversicherungen3 Monate, Sonderkündigungsrecht bei BeitragserhöhungJährliche Verlängerung
InvestmentfondsMeist täglich kündbarBeachtung von Rücknahmepreisen
Bausparverträge6 Monate nach ZuteilungsreifeVorher meist Beitragsfreistellung

Beendigung der Beratungsbeziehung

Wenn Kunden die Beratung durch ihren DVG-Berater nicht mehr wünschen, können sie dies jederzeit mitteilen. Eine formelle Kündigung ist hierfür nicht zwingend erforderlich, wird aber aus Beweisgründen empfohlen. Die Beendigung der Beratungsbeziehung bedeutet nicht automatisch, dass bestehende Verträge gekündigt werden.

Kunden sollten beachten, dass bei Beendigung der Beratungsbeziehung möglicherweise kein persönlicher Ansprechpartner mehr für Fragen zu bestehenden Verträgen zur Verfügung steht. Die Verträge selbst laufen jedoch weiter, und Kunden können sich direkt an die Produktgeber wenden.

Widerruf von Vollmachten

Vollmachten, die DVG-Beratern erteilt wurden, können jederzeit widerrufen werden. Dies sollte schriftlich erfolgen und klar formulieren, welche Vollmachten konkret widerrufen werden. Der Widerruf sollte an die offizielle Adresse der DVG gesendet werden:

  • Deutsche Vermögensberatung AG, Düsseldorfer Straße 2-4, 65760 Eschborn

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Das deutsche Vertragsrecht gibt Verbrauchern verschiedene Rechte bei der Kündigung von Finanzdienstleistungen. Bei Verträgen, die im Rahmen einer Haustürsituation oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB. Dieses Recht erlaubt es, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Darüber hinaus haben Versicherungsnehmer nach § 8 VVG ein 30-tägiges Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen. Auch nach Ablauf dieser Fristen können Verträge unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden.

Sonderkündigungsrechte

In bestimmten Situationen können Sonderkündigungsrechte greifen, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Dazu gehören erhebliche Beitragserhöhungen, Änderungen der Versicherungsbedingungen zum Nachteil des Kunden oder Schadensfälle bei Sachversicherungen. Diese Rechte sind in den jeweiligen Produktbedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz geregelt.

Wie man DVG per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um Verträge oder Geschäftsbeziehungen mit der DVG zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder mündlichen Kündigungen bietet ein schriftliches Kündigungsschreiben einen nachweisbaren Beleg, der bei späteren Unstimmigkeiten von entscheidender Bedeutung sein kann.

Warum postalische Kündigung die beste Wahl ist

Obwohl digitale Kommunikation heute weit verbreitet ist, bleibt die postalische Kündigung per Einschreiben der Goldstandard für rechtlich relevante Erklärungen. Der Hauptvorteil liegt im Nachweis: Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert eindeutig, dass das Kündigungsschreiben den Empfänger erreicht hat und wann dies geschah.

Bei Finanzdienstleistungen, wo oft erhebliche Summen im Spiel sind und Fristen strikt eingehalten werden müssen, ist dieser Nachweis unerlässlich. E-Mails können in Spam-Ordnern landen, Online-Formulare können technische Probleme aufweisen, und telefonische Kündigungen hinterlassen keine verlässliche Dokumentation. Ein postalisches Einschreiben hingegen schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Elemente enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Zunächst sollten alle relevanten persönlichen Daten angegeben werden, damit die DVG die Kündigung eindeutig zuordnen kann. Dazu gehören vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und falls vorhanden die Kunden- oder Vertragsnummer.

Das Schreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Verwenden Sie eindeutige Formulierungen wie "Hiermit kündige ich" anstatt vager Ausdrücke wie "Ich möchte gerne kündigen". Geben Sie genau an, was gekündigt werden soll: die Beratungsbeziehung, eine spezifische Vollmacht oder ein bestimmter Vertrag.

Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben

Ein vollständiges Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vollständiger Name und Adresse des Kündigenden
  • Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation
  • Kunden- oder Vertragsnummer, falls vorhanden
  • Name des betreuenden Beraters, wenn bekannt
  • Klare Kündigungserklärung mit Angabe des Kündigungsgegenstands
  • Gewünschter Kündigungstermin oder Kündigungsfrist
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Datum und handschriftliche Unterschrift

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Der Versand sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Dies kostet bei der Deutschen Post derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto, bietet aber maximale Sicherheit. Der Rückschein dokumentiert nicht nur den Zugang beim Empfänger, sondern auch das genaue Datum, was bei der Berechnung von Kündigungsfristen entscheidend sein kann.

Bewahren Sie den Rückschein sowie eine Kopie des Kündigungsschreibens sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Nachweis, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Im Streitfall können sie vor Gericht oder bei Verbraucherschlichtungsstellen vorgelegt werden.

Korrekte Adresse für Kündigungen

Kündigungen an die DVG sollten an die offizielle Unternehmensadresse gesendet werden:

  • Deutsche Vermögensberatung AG, Düsseldorfer Straße 2-4, 65760 Eschborn

Diese Adresse ist im Impressum der DVG angegeben und für offizielle Korrespondenz vorgesehen. Senden Sie Ihre Kündigung nicht an Ihren persönlichen Berater oder lokale Geschäftsstellen, da dies zu Verzögerungen führen kann. Die zentrale Adresse gewährleistet, dass Ihr Schreiben die zuständige Abteilung erreicht.

Fristen beachten und rechtzeitig versenden

Berechnen Sie die Kündigungsfrist genau und senden Sie Ihr Schreiben rechtzeitig ab. Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende muss das Kündigungsschreiben beispielsweise spätestens am 30. September beim Empfänger eingehen. Planen Sie einige Tage für den Postweg ein und versenden Sie Ihre Kündigung lieber etwas früher.

Wichtig ist das Zugangsdatum, nicht das Absendedatum. Ein Brief, der am letzten Tag der Frist abgeschickt wird, aber erst danach ankommt, ist zu spät. Der Rückschein dokumentiert das Zugangsdatum und schützt Sie vor Streitigkeiten über die Rechtzeitigkeit.

Kündigungsbestätigung anfordern

Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung an. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass die DVG Ihre Kündigung akzeptiert hat. In der Bestätigung sollte das Datum des Vertragsende genannt sein.

Wenn Sie innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung erhalten, sollten Sie nachfassen. Kontaktieren Sie die DVG telefonisch oder schriftlich und verweisen Sie auf Ihr Kündigungsschreiben mit Datum und Einschreibenummer. Der Rückschein beweist, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

Digitale Unterstützung durch Postclic

Für diejenigen, die den Prozess vereinfachen möchten, bieten moderne Dienste wie Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als echten Brief mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung, den Druck und den Versand per Einschreiben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, müssen nicht zur Post gehen und erhalten dennoch einen rechtssicheren Nachweis. Der digitale Versandbeleg dokumentiert alle Schritte und kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Besonders bei mehreren Kündigungen oder wenn keine Zeit für den Gang zur Post bleibt, kann dies eine sinnvolle Option sein.

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie überprüfen, ob alle Abbuchungen tatsächlich eingestellt wurden. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden Monaten und widersprechen Sie umgehend unberechtigten Abbuchungen. Bei Lastschriften haben Sie acht Wochen Zeit, diese durch Ihre Bank zurückbuchen zu lassen.

Falls Sie Verträge gekündigt haben, die einen Rückkaufswert haben, sollten Sie die Auszahlung überwachen. Bei Lebensversicherungen oder Fondssparplänen kann es einige Wochen dauern, bis das Geld überwiesen wird. Fordern Sie eine detaillierte Abrechnung an, um nachvollziehen zu können, wie sich der ausgezahlte Betrag zusammensetzt.

Kundenbewertungen und Tipps

Die Erfahrungen mit der DVG sind gemischt und reichen von sehr positiv bis stark kritisch. Diese Bandbreite spiegelt die individuelle Natur von Finanzberatung wider, die stark von der Qualität des einzelnen Beraters und der Passung der Produkte zur Kundensituation abhängt.

Positive Erfahrungsberichte

Viele Kunden schätzen die persönliche Betreuung und den ganzheitlichen Ansatz der DVG. Besonders Kunden, die sich selbst nicht intensiv mit Finanzthemen beschäftigen möchten, empfinden den Service als wertvoll. Die regelmäßigen Gespräche und die Überwachung der Verträge werden als Entlastung wahrgenommen.

Positiv hervorgehoben wird oft die Erreichbarkeit der Berater und deren Engagement, auch komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Einige Kunden berichten, dass ihre Berater sie vor finanziellen Fehlentscheidungen bewahrt oder ihnen geholfen haben, ihre Altersvorsorge strukturiert aufzubauen.

Kritische Stimmen

Kritik entzündet sich häufig an den Kosten der vermittelten Produkte. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass provisionsbasierte Beratung zu Interessenkonflikten führen kann, da Berater einen Anreiz haben, teurere Produkte mit höheren Provisionen zu empfehlen. Unabhängige Honorarberater würden oft kostengünstigere Alternativen empfehlen.

Einige Kunden berichten von aggressiven Verkaufstaktiken oder dem Gefühl, unter Druck gesetzt worden zu sein. Besonders junge Menschen, die von DVG-Beratern angesprochen werden, fühlen sich manchmal überrumpelt. Auch die Qualität der Beratung wird unterschiedlich bewertet, was mit der großen Zahl an Beratern und deren unterschiedlichem Ausbildungsstand zusammenhängt.

Häufige Kündigungsgründe

Menschen kündigen ihre Beziehung zur DVG aus verschiedenen Gründen. Ein häufiger Grund ist die Entdeckung günstigerer Alternativen. Wer sich selbst mit Finanzen beschäftigt, stellt oft fest, dass ETF-Sparpläne oder Direktversicherungen deutlich niedrigere Kosten haben als über die DVG vermittelte Produkte.

Andere Kunden sind mit der Beratungsqualität unzufrieden oder haben das Vertrauen in ihren Berater verloren. Manchmal ändern sich auch die Lebensumstände, sodass die abgeschlossenen Verträge nicht mehr passen. Auch ein Wechsel des Beraters innerhalb der DVG, mit dem die Chemie nicht stimmt, kann zur Kündigung führen.

Praktische Tipps für Kunden

Bevor Sie eine Geschäftsbeziehung mit der DVG eingehen oder beenden, sollten Sie einige Punkte beachten. Lassen Sie sich Zeit bei Entscheidungen und unterschreiben Sie nichts unter Druck. Vergleichen Sie die vorgeschlagenen Produkte mit Alternativen am Markt, etwa über Vergleichsportale oder unabhängige Beratung.

Dokumentieren Sie alle Beratungsgespräche und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Dies ist nicht nur bei späteren Kündigungen hilfreich, sondern auch wenn Sie die Qualität der Beratung überprüfen möchten. Fordern Sie schriftliche Zusammenfassungen der Beratungsergebnisse an.

Überprüfung bestehender Verträge

Wenn Sie bereits Kunde der DVG sind, sollten Sie Ihre Verträge regelmäßig überprüfen. Passen die Produkte noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation? Sind die Kosten angemessen? Gibt es günstigere Alternativen? Eine unabhängige Zweitmeinung kann hier wertvolle Erkenntnisse liefern.

Verbraucherzentralen bieten kostengünstige Checks von Versicherungs- und Finanzprodukten an. Für etwa 90 Euro erhalten Sie eine detaillierte Analyse Ihrer Verträge durch unabhängige Experten. Dies kann sich lohnen, um teure Fehlentscheidungen zu korrigieren.

Umgang mit Beratern nach der Kündigung

Nach einer Kündigung kann das Verhältnis zum bisherigen Berater angespannt sein. Bleiben Sie dennoch sachlich und professionell. Ihr Berater ist verpflichtet, Ihre Entscheidung zu respektieren und darf Sie nicht weiter bedrängen. Sollte dies dennoch geschehen, können Sie sich an die Compliance-Abteilung der DVG wenden.

Bedenken Sie, dass auch nach Beendigung der Beratungsbeziehung bestehende Verträge weiterlaufen. Sie können diese direkt mit den Produktgebern verwalten oder zu einem anderen Berater wechseln. Einige Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, Verträge ohne Berater fortzuführen.

Alternativen zur DVG

Nach einer Kündigung stellt sich die Frage nach Alternativen. Für selbstständige Anleger bieten Online-Broker und Direktbanken kostengünstige Möglichkeiten zum Vermögensaufbau. ETF-Sparpläne sind oft ohne Ausgabeaufschlag erhältlich und haben niedrige laufende Kosten.

Wer weiterhin persönliche Beratung wünscht, kann Honorarberater in Betracht ziehen. Diese werden nicht durch Provisionen, sondern durch ein transparentes Honorar vergütet, was Interessenkonflikte reduziert. Die Kosten sind zwar direkt sichtbar, können aber langfristig niedriger sein als versteckte Provisionen.

Auch Verbraucherzentralen und unabhängige Finanzberater bieten Beratung an. Die Qualität und Unabhängigkeit dieser Beratung wird oft als höher eingeschätzt, allerdings fehlt die langfristige Betreuung, die viele an der DVG schätzen.

Rechtliche Unterstützung bei Problemen

Sollte es bei der Kündigung zu Problemen kommen oder sich die DVG weigern, eine Kündigung anzuerkennen, können Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Verbraucherzentralen bieten Erstberatung an und können bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

Bei größeren Streitigkeiten kann der Ombudsmann für Versicherungen angerufen werden. Dieses kostenlose Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher eine niedrigschwellige Möglichkeit, Konflikte zu lösen. Erst wenn auch dies nicht zum Erfolg führt, sollte ein Anwalt für Versicherungsrecht konsultiert werden.

Die rechtssichere postalische Kündigung per Einschreiben ist Ihre beste Absicherung gegen solche Probleme. Mit dem Rückschein in der Hand haben Sie einen eindeutigen Beweis, dass Sie fristgerecht gekündigt haben, was in den allermeisten Fällen ausreicht, um Ihre Rechte durchzusetzen.

FAQ

Die DVG bietet eine umfassende Palette von Finanzdienstleistungen an, darunter Versicherungen, Bausparverträge, Investmentfonds und Altersvorsorgeprodukte. Die Vermögensberater analysieren die individuelle finanzielle Situation der Kunden und erstellen maßgeschneiderte Finanzkonzepte, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Ziele der Kunden abgestimmt sind.

Die DVG verdient durch Provisionen von Produktgebern, wenn Kunden über ihre Vermögensberater Verträge abschließen. Diese Provisionsstruktur ermöglicht es den Beratern, eine persönliche und langfristige Betreuung anzubieten, da sie ein Interesse daran haben, dass die Kunden mit den empfohlenen Produkten zufrieden sind.

Um Ihre Geschäftsbeziehung zur DVG zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kündigung als Einschreiben versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise auch einzelne Verträge mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistern kündigen müssen.

Die DVG zeichnet sich durch ihren Allfinanzansatz aus, bei dem die Vermögensberater eine ganzheitliche Analyse der finanziellen Situation ihrer Kunden durchführen. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern bietet die DVG keine eigenen Finanzprodukte an, sondern vermittelt Produkte verschiedener Partnerunternehmen, was den Kunden eine breitere Auswahl an Optionen ermöglicht.

Die Wartezeit auf einen Termin mit einem DVG-Vermögensberater kann variieren, abhängig von der Verfügbarkeit des Beraters in Ihrer Region. In der Regel können Sie jedoch innerhalb weniger Tage einen Termin vereinbaren, um Ihre finanziellen Anliegen zu besprechen und eine individuelle Beratung zu erhalten.