Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – GEMA
Postfach 11 03 66
10503 Berlin
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes GEMA. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA
Über GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften für Musikurheber. Sie wurde 1903 gegründet und vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 85.000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Die GEMA nimmt eine zentrale Rolle im deutschen Musikwirtschaftssystem ein und sorgt dafür, dass Komponisten, Textdichter und Musikverleger eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten.
Als Verwertungsgesellschaft fungiert die GEMA als Treuhänderin zwischen Musikschaffenden und Musiknutzern. Sie lizenziert die öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung von Musikwerken und zieht die entsprechenden Vergütungen ein. Diese werden nach Abzug der Verwaltungskosten an die berechtigten Urheber und Verleger ausgeschüttet. Die GEMA ist dabei gesetzlich verpflichtet, die Rechte aller Mitglieder wahrzunehmen und darf keine Unterschiede zwischen einzelnen Rechteinhabern machen.
Die Mitgliedschaft bei der GEMA ist freiwillig, jedoch übertragen Mitglieder ihre Verwertungsrechte umfassend und ausschließlich an die Gesellschaft. Dies bedeutet, dass Komponisten und Textdichter ihre Werke nicht mehr eigenständig lizenzieren können, sobald sie GEMA-Mitglied sind. Diese Exklusivität ist ein wichtiger Aspekt, der bei einer möglichen Kündigung berücksichtigt werden muss.
Aufgaben und Funktionen der GEMA
Die GEMA erfüllt verschiedene zentrale Aufgaben im deutschen Urheberrechtssystem. Sie erteilt Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe von Musik in Diskotheken, Restaurants, Geschäften, bei Veranstaltungen und im Radio. Zudem vergibt sie Lizenzen für Online-Plattformen, Streaming-Dienste und Downloads. Die Gesellschaft überwacht die Musiknutzung, dokumentiert Aufführungen und sorgt für eine gerechte Verteilung der Einnahmen.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist die internationale Zusammenarbeit mit anderen Verwertungsgesellschaften weltweit. Durch gegenseitige Vertretungsverträge können GEMA-Mitglieder auch im Ausland Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Die GEMA vertritt umgekehrt auch ausländische Rechteinhaber in Deutschland und sorgt für deren Vergütung.
Mitgliedschaftsarten bei der GEMA
Die GEMA unterscheidet zwischen verschiedenen Mitgliedschaftsformen. Es gibt ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und angeschlossene Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind Komponisten und Textdichter, die bestimmte Aufnahmekriterien erfüllen und volle Stimmrechte in der Mitgliederversammlung besitzen. Außerordentliche Mitglieder sind ebenfalls Urheber, haben aber noch nicht alle Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft erfüllt. Angeschlossene Mitglieder sind in der Regel Musikverleger.
Mitgliedschaftsmodelle und Gebühren
Die GEMA erhebt von ihren Mitgliedern verschiedene Gebühren, die je nach Mitgliedschaftsart und Status variieren. Diese Gebührenstruktur ist wichtig zu verstehen, insbesondere wenn man eine Kündigung in Erwägung zieht, da bestehende finanzielle Verpflichtungen auch nach der Kündigung noch erfüllt werden müssen.
Aufnahmegebühren und laufende Beiträge
Bei der Aufnahme in die GEMA wird eine einmalige Aufnahmegebühr fällig. Für ordentliche Mitglieder beträgt diese Gebühr derzeit 150 Euro, für außerordentliche Mitglieder 50 Euro. Angeschlossene Mitglieder, also Musikverleger, zahlen eine höhere Aufnahmegebühr von 300 Euro. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig, auch wenn die Mitgliedschaft später beendet wird.
Zusätzlich zur Aufnahmegebühr erhebt die GEMA jährliche Mitgliedsbeiträge. Diese Beiträge sind gestaffelt und hängen von den Ausschüttungen ab, die ein Mitglied im Vorjahr erhalten hat. Mitglieder mit geringen oder keinen Ausschüttungen zahlen einen Mindestbeitrag, während erfolgreiche Komponisten und Textdichter mit hohen Tantiemeneinnahmen entsprechend höhere Beiträge entrichten müssen.
Verwaltungskostenpauschale
Die GEMA finanziert ihre Arbeit durch einen prozentualen Abzug von den eingenommenen Lizenzgebühren. Dieser Verwaltungskostenabzug variiert je nach Einnahmeart und liegt durchschnittlich bei etwa 10 bis 15 Prozent. Bei bestimmten Nutzungsarten können die Verwaltungskosten auch höher ausfallen. Diese Kosten werden automatisch von den Ausschüttungen abgezogen, bevor die Tantiemen an die Mitglieder ausgezahlt werden.
| Mitgliedschaftstyp | Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag (Minimum) |
|---|---|---|
| Ordentliches Mitglied | 150 Euro | 50 Euro |
| Außerordentliches Mitglied | 50 Euro | 50 Euro |
| Angeschlossenes Mitglied | 300 Euro | 100 Euro |
Ausschüttungssystem der GEMA
Die GEMA schüttet die eingenommenen Lizenzgebühren nach einem komplexen Verteilungsplan aus. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Art der Nutzung, die Dauer der Aufführung, die Größe des Veranstaltungsortes und die künstlerische Bedeutung des Werkes. Die Ausschüttungen erfolgen in der Regel mehrmals jährlich für verschiedene Nutzungsbereiche.
Mitglieder erhalten detaillierte Abrechnungen über ihre Tantiemen, die online über das Mitgliederportal einsehbar sind. Die Höhe der Ausschüttungen kann stark variieren und hängt davon ab, wie häufig und in welchem Umfang die Werke eines Mitglieds genutzt werden.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung einer GEMA-Mitgliedschaft ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden, die in der Satzung der GEMA sowie im Berechtigungsvertrag festgelegt sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz aller Beteiligten und sorgen für Rechtssicherheit im Umgang mit Urheberrechten.
Kündigungsfristen bei der GEMA
Die ordentliche Kündigung der GEMA-Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich und muss mit einer Frist von mindestens sechs Monaten erklärt werden. Das bedeutet, dass die Kündigungserklärung spätestens am 30. Juni eines Jahres bei der GEMA eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Eine Kündigung, die nach diesem Stichtag eingeht, wird erst zum Ende des folgenden Jahres wirksam.
Diese lange Kündigungsfrist ist im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) begründet und soll sicherstellen, dass die GEMA ausreichend Zeit hat, die Rechteübertragung ordnungsgemäß abzuwickeln und bestehende Lizenzverträge anzupassen. Für Mitglieder bedeutet dies, dass sie ihre Kündigung sorgfältig planen müssen, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aus der GEMA austreten möchten.
Mindestmitgliedschaftsdauer
Seit Inkrafttreten des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes im Jahr 2016 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestmitgliedschaftsdauer mehr. Theoretisch können Mitglieder bereits im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft kündigen, müssen dabei jedoch die sechsmonatige Kündigungsfrist beachten. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Mitgliedschaft mindestens für die Dauer von etwa eineinhalb Jahren besteht, wenn man direkt nach der Aufnahme kündigt.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, jedoch an hohe rechtliche Hürden gebunden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für das Mitglied unzumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die GEMA ihre satzungsmäßigen Pflichten gravierend verletzt oder wenn sich die persönlichen Umstände des Mitglieds so fundamental ändern, dass die Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht mehr sinnvoll ist.
Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich begründet werden und sollte rechtlich geprüft sein, da die GEMA solche Kündigungen oft nicht ohne Weiteres akzeptiert. In strittigen Fällen kann eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig werden.
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 6 Monate | Zum 31. Dezember |
| Außerordentliche Kündigung | Keine | Jederzeit mit wichtigem Grund |
Rechteübertragung nach der Kündigung
Ein wichtiger Aspekt bei der Kündigung der GEMA-Mitgliedschaft ist die Frage, was mit den Rechten an den Musikwerken geschieht. Grundsätzlich fallen die Verwertungsrechte mit Wirksamwerden der Kündigung wieder an den Urheber zurück. Dieser kann dann selbst über die Lizenzierung seiner Werke entscheiden oder sich einer anderen Verwertungsgesellschaft anschließen.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Für Werke, die während der GEMA-Mitgliedschaft geschaffen wurden und für die bereits Lizenzverträge bestehen, kann die GEMA weiterhin Tantiemen einziehen und ausschütten. Diese Nachwirkung der Rechteübertragung kann sich über mehrere Jahre erstrecken und sollte bei der Kündigungsentscheidung berücksichtigt werden.
Gründe für eine Kündigung
Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer GEMA-Mitgliedschaft. Einige Komponisten und Textdichter möchten ihre Werke selbst vermarkten und lizenzieren, insbesondere wenn sie hauptsächlich im digitalen Bereich tätig sind. Andere sind mit der Höhe der Ausschüttungen oder der Verteilungspraxis unzufrieden und suchen nach alternativen Lösungen.
Manche Mitglieder beenden ihre musikalische Karriere oder verlagern ihren Schwerpunkt auf Tätigkeiten, die keine GEMA-Mitgliedschaft mehr erfordern. Auch der Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Vergabe von Lizenzen, beispielsweise für Creative-Commons-Veröffentlichungen, kann ein Kündigungsgrund sein, da die GEMA-Mitgliedschaft solche alternativen Lizenzmodelle nur eingeschränkt zulässt.
Wie man die GEMA-Mitgliedschaft per Post kündigt
Die Kündigung der GEMA-Mitgliedschaft muss zwingend schriftlich erfolgen und per Post an die zuständige Abteilung gesendet werden. Online-Kündigungen oder telefonische Kündigungserklärungen werden von der GEMA nicht akzeptiert. Diese Anforderung entspricht den rechtlichen Vorgaben für Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen und dient der Rechtssicherheit beider Seiten.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Die Kündigungserklärung muss an die folgende Adresse gerichtet werden:
- GEMA, z. Hd. Mitgliederabrechnung, Postfach 11 03 66, 10503 Berlin
Es ist wichtig, die Kündigung an diese spezifische Postfachadresse zu senden, da sie direkt an die zuständige Abteilung weitergeleitet wird. Alternativ kann die Kündigung auch an die Hauptgeschäftsstelle der GEMA in der Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin, gesendet werden. Die Verwendung der Postfachadresse ist jedoch zu empfehlen, da sie eine schnellere Bearbeitung gewährleistet.
Warum ein Einschreiben mit Rückschein notwendig ist
Die GEMA empfiehlt ausdrücklich, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Diese Versandart bietet mehrere wichtige Vorteile: Sie erhalten einen rechtssicheren Nachweis über das Absendedatum, was für die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend ist. Der Rückschein dokumentiert zudem, dass die Kündigung tatsächlich bei der GEMA eingegangen ist und wann dies geschehen ist.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, da Streitigkeiten über den Zugang einer Kündigungserklärung nicht selten sind. Ohne einen solchen Nachweis tragen Sie das Risiko, dass die GEMA behauptet, die Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Ein einfacher Brief ohne Sendungsverfolgung bietet diesen Schutz nicht und sollte daher vermieden werden.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass Sie Ihre GEMA-Mitgliedschaft kündigen möchten. Geben Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten an, einschließlich Ihrer GEMA-Mitgliedsnummer, Ihres vollständigen Namens und Ihrer Adresse. Diese Angaben ermöglichen der GEMA eine eindeutige Zuordnung Ihrer Kündigung.
Nennen Sie explizit den gewünschten Kündigungstermin. Wenn Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten, formulieren Sie dies entsprechend. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende. Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen, müssen Sie den wichtigen Grund ausführlich darlegen und gegebenenfalls durch Dokumente belegen.
Bestätigung der Kündigung
Bitten Sie in Ihrem Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Die GEMA ist zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine solche Bestätigung zu senden, tut dies aber in der Regel. Eine Kündigungsbestätigung gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass Ihre Kündigung ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
Falls Sie innerhalb von vier Wochen keine Bestätigung erhalten, sollten Sie bei der GEMA nachfragen. Nutzen Sie dafür am besten den schriftlichen Weg oder kontaktieren Sie die Mitgliederbetreuung telefonisch. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, einschließlich des Rückscheins und eventueller Korrespondenz mit der GEMA.
Digitale Hilfsmittel für den Versand
Der postalische Versand einer Kündigung kann zeitaufwendig sein, insbesondere wenn man den Gang zur Post scheut oder unsicher ist, ob das Schreiben korrekt formuliert ist. Moderne digitale Services wie Postclic können diesen Prozess erheblich vereinfachen. Solche Dienste ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als Einschreiben mit Rückschein versenden zu lassen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen sich den Weg zur Post, erhalten professionell formatierte Schreiben und haben alle Nachweise digital verfügbar. Der Service übernimmt den physischen Versand und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn man sich unsicher über die korrekte Formulierung oder die rechtlichen Anforderungen ist.
Nach der Kündigung zu beachtende Punkte
Auch nach dem Versand der Kündigung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Ihre Mitgliedschaft endet nicht sofort, sondern erst zum vereinbarten Kündigungstermin. Bis dahin bleiben alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft bestehen. Sie müssen weiterhin Ihre Mitgliedsbeiträge zahlen und die GEMA ist berechtigt, Ihre Werke zu lizenzieren und Tantiemen einzuziehen.
Informieren Sie sich über ausstehende Ausschüttungen. Die GEMA wird Ihnen auch nach Beendigung der Mitgliedschaft noch Tantiemen auszahlen, die für Nutzungen während Ihrer Mitgliedschaft anfallen. Diese Nachzahlungen können sich über mehrere Jahre erstrecken, da Lizenzgebühren oft mit zeitlicher Verzögerung eingehen und abgerechnet werden.
Erfahrungen von Mitgliedern und praktische Hinweise
Die Erfahrungen von GEMA-Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess sind unterschiedlich. Viele berichten von einer reibungslosen Abwicklung, wenn alle formalen Anforderungen beachtet werden. Andere haben Schwierigkeiten erlebt, insbesondere wenn Unklarheiten über Kündigungsfristen oder ausstehende Zahlungen bestanden.
Häufige Probleme bei der Kündigung
Ein häufiges Problem ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Mitglieder, die nicht beachten, dass die Kündigung bis zum 30. Juni eingehen muss, müssen ein weiteres Jahr Mitglied bleiben. Dies kann zu Frustration führen, insbesondere wenn bereits konkrete Pläne für die Zeit nach der GEMA-Mitgliedschaft bestehen. Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Kündigung sind daher essentiell.
Ein weiteres Problem kann die Unklarheit über die Rechtelage nach der Kündigung sein. Manche Mitglieder gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie sofort nach der Kündigung frei über alle ihre Werke verfügen können. Tatsächlich kann die GEMA jedoch weiterhin Lizenzen für bestehende Nutzungen verwalten, was zu Missverständnissen führen kann.
Kommunikation mit der GEMA
Die Qualität der Kommunikation mit der GEMA wird von Mitgliedern unterschiedlich bewertet. Während einige von hilfsbereiten und kompetenten Ansprechpartnern berichten, kritisieren andere lange Wartezeiten und schwer erreichbare Mitarbeiter. Bei Fragen zur Kündigung empfiehlt es sich, zunächst die schriftliche Kommunikation zu wählen, da diese dokumentierbar ist und rechtlich relevante Aussagen festhält.
Die GEMA bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, darunter eine telefonische Mitgliederbetreuung, E-Mail-Support und ein Online-Portal. Für rechtlich relevante Anfragen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Kündigung, sollte jedoch immer der Schriftweg gewählt werden, um einen Nachweis über die Kommunikation zu haben.
Alternative Verwertungsmöglichkeiten nach der GEMA
Nach dem Austritt aus der GEMA stehen Komponisten und Textdichtern verschiedene Optionen offen. Sie können ihre Werke selbst vermarkten und Lizenzen direkt an Nutzer vergeben. Dies erfordert jedoch einen erheblichen administrativen Aufwand und setzt gute Kenntnisse des Urheberrechts voraus. Für Urheber mit einem umfangreichen Werkkatalog und vielen Nutzungen kann dies schnell überfordernd werden.
Eine Alternative ist der Beitritt zu einer anderen Verwertungsgesellschaft, beispielsweise einer ausländischen Organisation oder einer spezialisierten Gesellschaft für bestimmte Nutzungsarten. Dabei ist zu beachten, dass jede Verwertungsgesellschaft eigene Aufnahmekriterien, Gebührenstrukturen und Verteilungspläne hat. Ein gründlicher Vergleich ist daher empfehlenswert.
Manche Urheber entscheiden sich auch für hybride Modelle, bei denen sie bestimmte Rechte selbst verwalten und andere über Verwertungsgesellschaften oder spezialisierte Agenturen lizenzieren lassen. Solche Modelle erfordern jedoch eine klare Rechteaufteilung und können rechtlich komplex sein.
Finanzielle Überlegungen
Die finanziellen Auswirkungen einer GEMA-Kündigung sollten sorgfältig bedacht werden. Ohne die GEMA müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Ihre Werke lizenziert werden und Sie die entsprechenden Vergütungen erhalten. Dies kann bedeuten, dass Ihre Einnahmen zunächst sinken, insbesondere wenn Sie keine etablierten Vertriebskanäle haben.
Berücksichtigen Sie auch, dass die GEMA über ein weltweites Netzwerk von Partnergesellschaften verfügt, durch das Sie auch im Ausland Tantiemen erhalten. Ohne diese Infrastruktur wird es deutlich schwieriger, internationale Nutzungen zu erfassen und zu vergüten. Für Urheber, deren Werke international genutzt werden, kann der Austritt aus der GEMA daher mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein.
Rechtliche Beratung
Bei Unsicherheiten über die rechtlichen Folgen einer Kündigung oder bei komplexen Sachverhalten empfiehlt sich die Konsultation eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts. Dies gilt besonders bei außerordentlichen Kündigungen, bei Streitigkeiten mit der GEMA oder wenn umfangreiche Werkkataloge und bedeutende finanzielle Interessen betroffen sind.
Eine rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Interessen optimal gewahrt werden. Die Kosten für eine solche Beratung sind in der Regel gut investiert, wenn dadurch rechtliche Probleme und finanzielle Nachteile vermieden werden können.
Langfristige Perspektive
Die Entscheidung für oder gegen eine GEMA-Mitgliedschaft sollte langfristig gedacht werden. Überlegen Sie, wie sich Ihre musikalische Karriere entwickeln wird und welche Verwertungsmöglichkeiten in Zukunft für Sie relevant sein könnten. Eine voreilige Kündigung kann sich als nachteilig erweisen, wenn Sie später feststellen, dass die Dienstleistungen der GEMA doch benötigt werden.
Gleichzeitig sollten Sie sich nicht von der Komplexität des Kündigungsprozesses abschrecken lassen, wenn Sie überzeugt sind, dass ein Austritt der richtige Schritt ist. Mit sorgfältiger Planung, korrekter Einhaltung der Formalitäten und gegebenenfalls professioneller Unterstützung lässt sich die Kündigung erfolgreich durchführen. Der Schlüssel liegt in der gründlichen Vorbereitung und der Beachtung aller rechtlichen und administrativen Anforderungen.