
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – GEW
74 Henriettenstraße
10179 Berlin
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes GEW. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
13/01/2026
So beenden Sie Ihre GEW-Mitgliedschaft schnell und einfach
Über GEW
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist mit rund 280.000 Mitgliedern die größte Bildungsgewerkschaft in Deutschland und eine der bedeutendsten Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Seit ihrer Gründung im Jahr 1948 vertritt die GEW die Interessen von Beschäftigten in Bildungseinrichtungen, von Kitas über Schulen und Hochschulen bis hin zu Forschungseinrichtungen und Weiterbildungsinstitutionen.
Die GEW setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und die Qualität des Bildungssystems ein. Sie bietet ihren Mitgliedern rechtlichen Beistand, Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen und Rechtsschutz bei berufsbezogenen Konflikten. Darüber hinaus organisiert die Gewerkschaft Fortbildungen, Seminare und informiert über bildungspolitische Entwicklungen durch ihre Zeitschrift "Erziehung und Wissenschaft".
Der Hauptsitz der GEW befindet sich in Berlin, doch die Organisation ist bundesweit durch Landesverbände und regionale Geschäftsstellen vertreten. Diese dezentrale Struktur ermöglicht eine enge Betreuung der Mitglieder vor Ort, während wichtige Entscheidungen und die strategische Ausrichtung auf Bundesebene koordiniert werden. Trotz der regionalen Gliederung ist für formelle Mitgliedschaftsangelegenheiten wie Kündigungen die zentrale Adresse in Berlin maßgeblich.
Leistungen und Vorteile der Mitgliedschaft
Eine GEW-Mitgliedschaft bietet umfangreiche Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Bildungsbeschäftigten zugeschnitten sind. Dazu gehört insbesondere der Rechtsschutz in arbeits- und dienstrechtlichen Auseinandersetzungen, der auch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten umfasst. Mitglieder erhalten zudem kostenlose Rechtsberatung durch Fachanwälte und können auf ein Netzwerk von Vertrauensleuten und Betriebsräten zurückgreifen.
Die GEW engagiert sich aktiv in der Bildungspolitik und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Arbeitgebern, Ministerien und politischen Entscheidungsträgern. Sie führt Tarifverhandlungen, organisiert bei Bedarf Streiks und setzt sich für Verbesserungen in Bereichen wie Arbeitszeit, Klassengrößen und Digitalisierung ein. Für viele Mitglieder ist diese kollektive Interessenvertretung ein wesentlicher Grund für den Beitritt.
Warum Mitglieder die GEW verlassen
Trotz der vielfältigen Leistungen gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder eine Kündigung in Erwägung ziehen. Ein häufiger Grund ist der Berufsausstieg durch Pensionierung oder einen Berufswechsel außerhalb des Bildungssektors. Während die GEW auch Rentnerinnen und Rentner als Mitglieder aufnimmt, entscheiden sich manche für eine Beendigung der Mitgliedschaft nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle, da die Mitgliedsbeiträge einkommensabhängig sind und für manche Beschäftigte, insbesondere Teilzeitkräfte oder Berufseinsteiger, eine spürbare monatliche Belastung darstellen können. Andere Mitglieder sind mit einzelnen politischen Positionen der Gewerkschaft nicht einverstanden oder fühlen sich durch die Arbeit der GEW nicht ausreichend vertreten.
Manche Kündigungen erfolgen auch aus praktischen Gründen, etwa bei einem Umzug ins Ausland oder wenn Beschäftigte zu einer anderen Gewerkschaft wechseln möchten, die ihre spezifischen beruflichen Interessen besser abdeckt. Unabhängig vom individuellen Grund ist es wichtig, die Kündigung formal korrekt durchzuführen, um rechtliche Klarheit zu schaffen und weitere Beitragsforderungen zu vermeiden.
Mitgliedsbeiträge und Beitragsstruktur
Die Beitragshöhe bei der GEW richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der Mitglieder und beträgt in der Regel 0,77 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Diese prozentuale Berechnung stellt sicher, dass die Beiträge an die individuelle finanzielle Situation angepasst sind. Für Beschäftigte mit höherem Einkommen bedeutet dies entsprechend höhere Beiträge, während Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte weniger zahlen.
Es gibt verschiedene Beitragskategorien, die unterschiedliche Beschäftigungssituationen berücksichtigen. Vollzeitbeschäftigte zahlen den regulären Beitragssatz, während für Teilzeitbeschäftigte, Studierende, Referendare und Arbeitslose reduzierte Beiträge gelten. Rentnerinnen und Rentner zahlen ebenfalls einen ermäßigten Beitrag, der sich an ihrer Rente orientiert.
Übersicht der Beitragskategorien
| Mitgliedsgruppe | Beitragssatz | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Vollzeitbeschäftigte | 0,77% des Bruttoeinkommens | Regulärer Beitragssatz |
| Teilzeitbeschäftigte | 0,77% des Bruttoeinkommens | Berechnung nach tatsächlichem Einkommen |
| Studierende | Reduzierter Festbeitrag | Ca. 2,50 Euro monatlich |
| Referendare/LAA | Reduzierter Beitrag | Ca. 3,50 Euro monatlich |
| Arbeitslose | Stark reduzierter Beitrag | Ca. 2,50 Euro monatlich |
| Rentner/Pensionäre | 0,63% der Bruttorente | Ermäßigter Satz |
Beitragszahlung und Verwaltung
Die Beiträge werden in der Regel monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Mitglieder erteilen der GEW bei Beitritt eine Einzugsermächtigung, sodass die Beiträge automatisch vom Konto abgebucht werden. Diese Praxis ist bei Gewerkschaften und Vereinen üblich und erleichtert die Verwaltung für beide Seiten. Bei Änderungen des Einkommens sollten Mitglieder die GEW informieren, damit der Beitrag entsprechend angepasst werden kann.
Ein Teil der Mitgliedsbeiträge kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie berufsbezogene Leistungen betreffen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Rechtsschutz und Beratung. Die GEW stellt ihren Mitgliedern jährlich eine Beitragsbescheinigung zur Verfügung, die für die Steuererklärung verwendet werden kann.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Mitgliedschaft in der GEW ist rechtlich als Dauerschuldverhältnis einzuordnen, ähnlich wie ein Vereinsmitgliedschaft. Die Kündigungsmodalitäten sind in der Satzung der GEW geregelt, die für alle Mitglieder verbindlich ist. Grundsätzlich gilt, dass eine Mitgliedschaft unbefristet besteht, bis sie durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Nach der GEW-Satzung ist eine Kündigung zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Das bedeutet, dass Kündigungstermine jeweils der 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember sind. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende. Wer also beispielsweise zum 30. Juni austreten möchte, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März bei der GEW eingereicht haben.
Fristen und Termine im Überblick
| Kündigungstermin | Kündigungsfrist bis spätestens | Beitragspflicht endet |
|---|---|---|
| 31. März | 31. Dezember (Vorjahr) | 31. März |
| 30. Juni | 31. März | 30. Juni |
| 30. September | 30. Juni | 30. September |
| 31. Dezember | 30. September | 31. Dezember |
Besondere Kündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Diese kommt in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise eine erhebliche Beitragserhöhung oder grundlegende Satzungsänderungen sein, denen das Mitglied nicht zustimmt.
Bei einem Berufswechsel außerhalb des Bildungsbereichs oder bei dauerhafter Arbeitslosigkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft, auch wenn dies formal nicht als außerordentliche Kündigung gilt. In solchen Fällen ist es ratsam, die individuelle Situation in der Kündigung zu erläutern und gegebenenfalls um eine kulante Behandlung zu bitten.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Das deutsche Vereinsrecht, das auch für Gewerkschaften gilt, schützt sowohl die Rechte der Organisation als auch die der Mitglieder. Die negative Koalitionsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, garantiert jedem das Recht, eine Gewerkschaft zu verlassen. Niemand kann gezwungen werden, Mitglied einer Gewerkschaft zu bleiben, auch wenn bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.
Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail sind nicht wirksam. Dies dient der Rechtssicherheit für beide Seiten und stellt sicher, dass die Willenserklärung eindeutig dokumentiert ist. Die Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument.
Wie man GEW per Post kündigt
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die zuverlässigste und rechtssicherste Methode, um eine GEW-Mitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen oder telefonischen Mitteilungen bietet der Versand per Post mit Einschreiben einen nachweisbaren Beleg darüber, dass die Kündigung fristgerecht versandt und zugestellt wurde. Dies ist besonders wichtig, da die Einhaltung der Kündigungsfristen entscheidend dafür ist, wann die Mitgliedschaft tatsächlich endet.
Viele Mitglieder fragen sich, warum sie nicht einfach eine E-Mail schreiben oder anrufen können. Der Grund liegt in den rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Kündigung. Das deutsche Recht verlangt für die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail erfüllt diese Anforderung nicht, da sie keine handschriftliche Unterschrift enthält. Auch eine telefonische Kündigung ist rechtlich nicht bindend.
Vorteile der postalischen Kündigung
Der Versand per Einschreiben bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erhalten Sie einen Einlieferungsbeleg, der als Nachweis dient, dass Sie die Kündigung rechtzeitig zur Post gegeben haben. Dies kann wichtig sein, wenn später Streit über die Einhaltung der Kündigungsfrist entsteht. Zweitens wird die Zustellung dokumentiert, sodass die GEW nicht behaupten kann, die Kündigung nie erhalten zu haben.
Ein weiterer Vorteil ist die Professionalität und Ernsthaftigkeit, die mit einer postalischen Kündigung verbunden ist. Ein formelles Kündigungsschreiben zeigt, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen und alle rechtlichen Anforderungen erfüllen möchten. Dies kann dazu beitragen, dass Ihre Kündigung zügig bearbeitet wird und es zu keinen Missverständnissen oder Verzögerungen kommt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kündigung
Der erste Schritt besteht darin, ein formelles Kündigungsschreiben zu verfassen. Dieses sollte Ihre vollständigen persönlichen Daten enthalten, einschließlich Name, Adresse und Mitgliedsnummer, falls bekannt. Geben Sie klar und unmissverständlich an, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten, und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum. Achten Sie darauf, dass dieses Datum mit den satzungsgemäßen Kündigungsterminen übereinstimmt.
Im Schreiben sollten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und dokumentiert, dass die GEW Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen hat. Vergessen Sie nicht, das Schreiben eigenhändig zu unterschreiben, da die Kündigung sonst möglicherweise als unwirksam angesehen werden könnte.
Nachdem Sie das Kündigungsschreiben verfasst haben, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Stecken Sie das Original in einen Umschlag und adressieren Sie diesen an die zentrale Geschäftsstelle der GEW:
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Henriettenstraße 74, 10179 Berlin
Auch wenn Sie möglicherweise Kontakt zu einer regionalen Geschäftsstelle haben, ist es empfehlenswert, die Kündigung an die Hauptgeschäftsstelle in Berlin zu senden. Dies ist die offizielle Adresse für Mitgliedschaftsangelegenheiten und stellt sicher, dass Ihre Kündigung zentral erfasst und bearbeitet wird.
Versand als Einschreiben
Gehen Sie mit dem adressierten Umschlag zur Post und versenden Sie ihn als Einschreiben. Sie haben dabei die Wahl zwischen einem einfachen Einschreiben und einem Einschreiben mit Rückschein. Das einfache Einschreiben ist kostengünstiger und für eine Kündigung in der Regel ausreichend. Es dokumentiert die Aufgabe des Briefes und die Zustellung.
Ein Einschreiben mit Rückschein bietet zusätzliche Sicherheit, da Sie eine unterschriebene Empfangsbestätigung zurückerhalten. Dies kann in Streitfällen hilfreich sein, ist aber mit höheren Kosten verbunden. Für die meisten Kündigungen reicht das einfache Einschreiben völlig aus, da die Beweislast bei der GEW liegt, wenn sie behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Alternative: Digitale Versandservices nutzen
Für Mitglieder, die den Gang zur Post scheuen oder einen digitaleren Ansatz bevorzugen, gibt es moderne Alternativen wie Postclic. Solche Services ermöglichen es, ein Kündigungsschreiben online zu erstellen und digital zu versenden, wobei der Anbieter den physischen Druck, die Kuvertierung und den Versand per Einschreiben übernimmt.
Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und Bequemlichkeit. Sie müssen nicht zur Post gehen und können die Kündigung von zu Hause aus erledigen. Zudem bieten diese Services oft professionelle Vorlagen und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Der digitale Nachweis über den Versand wird in Ihrem Benutzerkonto gespeichert und ist jederzeit abrufbar.
Postclic und ähnliche Anbieter kümmern sich um die komplette Abwicklung und stellen sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben rechtssicher und fristgerecht bei der GEW ankommt. Dies kann besonders hilfreich sein, wenn Sie sich unsicher sind, wie ein Kündigungsschreiben formal korrekt aufgebaut sein sollte, oder wenn Sie sichergehen möchten, dass keine Fehler unterlaufen.
Nach der Kündigung
Nachdem Sie die Kündigung versendet haben, sollten Sie auf eine Bestätigungsschreiben der GEW warten. Dieses sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eintreffen. In der Bestätigung wird das Datum des Mitgliedschaftsendes genannt und gegebenenfalls auf noch offene Beitragszahlungen hingewiesen. Prüfen Sie diese Angaben sorgfältig und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Falls Sie nach vier Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie bei der GEW nachfragen. Nutzen Sie dafür Ihren Einlieferungsbeleg als Nachweis, dass Sie die Kündigung fristgerecht versendet haben. In den meisten Fällen wird die Kündigung jedoch problemlos bearbeitet, und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
Denken Sie daran, dass Sie bis zum offiziellen Ende Ihrer Mitgliedschaft weiterhin beitragspflichtig sind. Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist, falls die Beiträge noch per Lastschrift eingezogen werden. Nach Beendigung der Mitgliedschaft sollten Sie die Einzugsermächtigung widerrufen oder zumindest prüfen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit der GEW-Kündigung sind überwiegend positiv. Die meisten berichten, dass der Kündigungsprozess unkompliziert verläuft, solange die formalen Anforderungen beachtet werden. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung der Einhaltung der Kündigungsfristen, da verspätete Kündigungen automatisch zum nächstmöglichen Termin wirksam werden, was zu zusätzlichen Beitragszahlungen führt.
Einige ehemalige Mitglieder berichten, dass sie nach der Kündigung Rückfragen von der GEW erhielten, insbesondere zu den Gründen für den Austritt. Dies dient der Qualitätssicherung und hilft der Gewerkschaft, ihre Arbeit zu verbessern. Sie sind nicht verpflichtet, ausführliche Begründungen zu liefern, eine kurze Erklärung ist jedoch oft hilfreich und wird geschätzt.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler ist die Nichtbeachtung der Kündigungsfristen. Viele Mitglieder gehen davon aus, dass eine Kündigung sofort oder zum Monatsende wirksam wird, und sind überrascht, wenn sie erfahren, dass sie noch mehrere Monate beitragspflichtig sind. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Fristen und planen Sie Ihre Kündigung entsprechend.
Ein weiterer Fehler ist die Verwendung unvollständiger oder falscher Adressdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Adresse der GEW-Hauptgeschäftsstelle verwenden und dass Ihre eigenen Kontaktdaten aktuell und vollständig sind. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihre Kündigung nicht zugeordnet werden kann oder dass die Bestätigung Sie nicht erreicht.
Manche Mitglieder vergessen, die Kündigung zu unterschreiben, was dazu führt, dass sie als unwirksam betrachtet wird. Die eigenhändige Unterschrift ist ein zwingendes Formerfordernis, ohne das die Kündigung rechtlich nicht bindend ist. Überprüfen Sie vor dem Versand, ob Sie das Schreiben tatsächlich unterschrieben haben.
Tipps für einen reibungslosen Ablauf
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung problemlos bearbeitet wird, sollten Sie einige Best Practices beachten. Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und präzise, ohne unnötige Ausschweifungen. Nennen Sie die wichtigsten Informationen in den ersten Sätzen: Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und die Tatsache, dass Sie kündigen möchten.
Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, einschließlich des Einlieferungsbelegs, einer Kopie des Kündigungsschreibens und der Kündigungsbestätigung der GEW. Diese Dokumente können wichtig sein, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt, etwa wenn versehentlich weiterhin Beiträge eingezogen werden.
Wenn Sie die Mitgliedschaft aus finanziellen Gründen kündigen möchten, sollten Sie prüfen, ob nicht eine Beitragsreduzierung in Frage kommt. Die GEW bietet für verschiedene Lebenslagen ermäßigte Beiträge an. Ein Gespräch mit der Mitgliederverwaltung kann klären, ob eine solche Option für Sie besteht, bevor Sie die Mitgliedschaft komplett beenden.
Besondere Situationen
Bei einem Umzug ins Ausland sollten Sie dies in Ihrer Kündigung erwähnen, da die GEW möglicherweise eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft ermöglicht. Gleiches gilt für einen Berufswechsel außerhalb des Bildungsbereichs. In solchen Fällen kann es sein, dass die regulären Kündigungsfristen kulant gehandhabt werden.
Falls Sie während der Kündigungsfrist noch Leistungen der GEW in Anspruch nehmen möchten, etwa Rechtsberatung in einer laufenden Angelegenheit, sollten Sie dies zeitlich einplanen. Nach Ablauf der Mitgliedschaft haben Sie keinen Anspruch mehr auf Gewerkschaftsleistungen, auch wenn der Sachverhalt während Ihrer Mitgliedschaft entstanden ist.
Sollten Sie nach der Kündigung feststellen, dass Sie die Entscheidung bereuen, ist ein Wiedereintritt jederzeit möglich. Die GEW nimmt ehemalige Mitglieder gerne wieder auf, wobei Sie dann als Neumitglied gelten und gegebenenfalls Wartefristen für bestimmte Leistungen wie den Rechtsschutz beachten müssen.
Abschließende Empfehlungen
Die Kündigung einer GEW-Mitgliedschaft ist ein rechtlich relevanter Vorgang, der sorgfältig durchgeführt werden sollte. Die postalische Kündigung per Einschreiben bleibt die sicherste Methode, um alle formalen Anforderungen zu erfüllen und einen nachweisbaren Beleg zu haben. Beachten Sie die Kündigungsfristen, verwenden Sie die korrekte Adresse und stellen Sie sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben alle notwendigen Angaben enthält.
Moderne digitale Services können den Prozess erleichtern und Ihnen Zeit sparen, ohne dass Sie auf die Rechtssicherheit eines postalischen Einschreibens verzichten müssen. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen, ist eine gut dokumentierte und fristgerechte Kündigung der Schlüssel zu einem reibungslosen Austritt aus der Gewerkschaft. Mit der richtigen Vorbereitung und Beachtung der formalen Anforderungen steht einer problemlosen Beendigung Ihrer GEW-Mitgliedschaft nichts im Wege.