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GEW SACHSEN kündigen
in nur 30 Sekunden!
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Basiert auf 5.600 Bewertungen

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – GEW Sachsen
10 Prager Straße
01069 Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes GEW Sachsen. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
26/02/2026
Wichtiger Hinweis zu den Grenzen des Dienstes
Im Interesse der Transparenz und Prävention ist es wichtig, an die Grenzen zu erinnern, die jedem dematerialisierten Versanddienst innewohnen, selbst wenn dieser zeitgestempelt, verfolgt und zertifiziert ist. Die Garantien betreffen den Versand und den technischen Nachweis, niemals jedoch das Verhalten, die Sorgfalt oder die Entscheidungen des Empfängers.
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So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft bei GEW Sachsen
Über GEW Sachsen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen (GEW Sachsen) ist die Bildungsgewerkschaft im Freistaat Sachsen und vertritt die Interessen von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern, Hochschulmitarbeitern sowie weiteren Beschäftigten im Bildungsbereich. Als Landesverband der bundesweiten GEW setzt sich die Organisation für bessere Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und bildungspolitische Reformen ein. Mit ihrem Sitz in Dresden ist die GEW Sachsen eine wichtige Interessenvertretung für tausende Mitglieder im gesamten Bundesland.
Die Gewerkschaft bietet ihren Mitgliedern vielfältige Leistungen, darunter Rechtsberatung und Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Unterstützung bei Tarifverhandlungen, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie regelmäßige Informationen über bildungspolitische Entwicklungen. Darüber hinaus organisiert die GEW Sachsen Veranstaltungen, Seminare und Netzwerktreffen, die den Austausch unter den Mitgliedern fördern. Die Gewerkschaft ist politisch unabhängig und versteht sich als Interessenvertretung aller Beschäftigten im Bildungssektor, unabhängig von ihrer Position oder Anstellungsform.
Als Mitglied der GEW Sachsen zahlt man einen monatlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach dem Bruttoeinkommen richtet. Diese Beiträge finanzieren die vielfältigen Angebote und die politische Arbeit der Gewerkschaft. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich freiwillig und kann unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gekündigt werden, wenn Mitglieder ihre berufliche Situation ändern, in den Ruhestand gehen oder aus anderen persönlichen Gründen keine Mitgliedschaft mehr wünschen.
Mitgliedschaft und Beitragsstruktur
Beitragsberechnung bei der GEW Sachsen
Die Beitragsstruktur der GEW Sachsen orientiert sich am Solidarprinzip: Wer mehr verdient, zahlt einen höheren absoluten Beitrag, wobei der prozentuale Anteil für alle Mitglieder gleich bleibt. Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt etwa 0,8 Prozent des Bruttoeinkommens. Für bestimmte Personengruppen gibt es ermäßigte Beitragssätze, beispielsweise für Studierende, Referendare, Auszubildende oder Arbeitslose. Diese Differenzierung ermöglicht es auch Menschen mit geringerem Einkommen, von den Leistungen der Gewerkschaft zu profitieren.
Die Beiträge werden in der Regel monatlich per Lastschriftverfahren eingezogen, was eine unkomplizierte Abwicklung gewährleistet. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse sollten Mitglieder dies der GEW Sachsen mitteilen, damit der Beitrag entsprechend angepasst werden kann. Die genaue Höhe des individuellen Beitrags kann bei der Geschäftsstelle erfragt oder über die Beitragsrechner auf der Website der GEW ermittelt werden.
Leistungen der Mitgliedschaft
Mitglieder der GEW Sachsen profitieren von umfassenden Serviceleistungen. Ein zentraler Bestandteil ist der Rechtsschutz in arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten, der bei Konflikten mit Arbeitgebern oder Dienstherren Unterstützung bietet. Die Gewerkschaft übernimmt in vielen Fällen die Kosten für anwaltliche Vertretung und Gerichtsverfahren, was für einzelne Mitglieder einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt.
Darüber hinaus erhalten Mitglieder regelmäßig die Verbandszeitschrift mit aktuellen Informationen zu bildungspolitischen Themen, Tarifentwicklungen und gewerkschaftlichen Aktivitäten. Fort- und Weiterbildungsangebote zu pädagogischen, rechtlichen und gewerkschaftlichen Themen runden das Leistungspaket ab. Viele Mitglieder schätzen auch die Möglichkeit zum Networking und zum Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bildungseinrichtungen.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt und unterliegt dem Prinzip der Vereinigungsfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, einer Gewerkschaft beizutreten, aber auch das Recht, seine Mitgliedschaft wieder zu beenden. Die konkreten Kündigungsbedingungen werden in der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft geregelt, müssen aber den allgemeinen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Nach deutschem Vereinsrecht kann eine Mitgliedschaft grundsätzlich zum Ende eines Kalenderjahres oder zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden, sofern die Satzung keine anderen Regelungen trifft. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise mehrere Monate, um der Organisation eine planbare Finanzierung zu ermöglichen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist in besonderen Fällen ebenfalls möglich, beispielsweise bei schwerwiegenden Verstößen der Gewerkschaft gegen ihre satzungsmäßigen Pflichten.
Kündigungsfristen bei der GEW Sachsen
Die GEW Sachsen folgt den Regelungen der bundesweiten GEW-Satzung. Demnach kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung zum 31. März spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres, eine Kündigung zum 30. Juni spätestens bis zum 31. März, eine Kündigung zum 30. September spätestens bis zum 30. Juni und eine Kündigung zum 31. Dezember spätestens bis zum 30. September eingehen muss.
Diese Regelung gibt sowohl der Gewerkschaft als auch den Mitgliedern Planungssicherheit. Es ist wichtig, die Fristen genau einzuhalten, da eine zu spät eingereichte Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin wirksam wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte eindeutig den Wunsch zur Beendigung der Mitgliedschaft ausdrücken. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend und wird von der GEW Sachsen nicht als rechtswirksam anerkannt.
Besondere Kündigungsgründe
In bestimmten Situationen kann eine Mitgliedschaft auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen beendet werden. Dies betrifft beispielsweise den Eintritt in den Ruhestand, den Wechsel in eine andere Branche außerhalb des Bildungssektors oder einen Umzug ins Ausland. In solchen Fällen sollten Mitglieder direkt Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen und ihre Situation schildern. Oft zeigt sich die GEW Sachsen kulant und ermöglicht eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft.
Bei längerer Arbeitslosigkeit oder erheblichen Einkommenseinbußen besteht alternativ zur Kündigung die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag zu beantragen oder die Beitragszahlung vorübergehend auszusetzen. Dies kann sinnvoll sein, wenn man die Mitgliedschaft grundsätzlich aufrechterhalten möchte, aber vorübergehend finanziell belastet ist.
Wie man GEW Sachsen per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der GEW Sachsen sollte unbedingt schriftlich per Post erfolgen. Dies ist die rechtlich sicherste Methode, da sie einen nachweisbaren Zugang der Kündigungserklärung ermöglicht. Im deutschen Vereins- und Vertragsrecht gilt das Prinzip, dass eine Willenserklärung wie eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Bei einer postalischen Sendung kann dieser Zugang durch verschiedene Versandformen dokumentiert werden.
Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet der Postweg einen rechtssicheren Nachweis. E-Mails können in Spam-Ordnern landen, technische Probleme können den Empfang verhindern, und bei telefonischen Kündigungen fehlt die schriftliche Dokumentation. Die GEW Sachsen akzeptiert Kündigungen per E-Mail nicht als rechtswirksam, weshalb der Postweg zwingend erforderlich ist. Dies entspricht auch den allgemeinen Standards im deutschen Vereinsrecht.
Besonders empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber den entscheidenden Vorteil, dass Sie einen schriftlichen Nachweis über den Zugang der Kündigung erhalten. Der Rückschein dokumentiert genau, wann und von wem die Sendung entgegengenommen wurde. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein rechtswirksames Kündigungsschreiben an die GEW Sachsen muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig identifiziert und bearbeitet werden zu können. Zunächst sollten Sie Ihre vollständigen persönlichen Daten angeben: Vor- und Nachname, vollständige Adresse sowie Ihre Mitgliedsnummer, falls bekannt. Die Mitgliedsnummer erleichtert der Geschäftsstelle die Zuordnung erheblich und beschleunigt die Bearbeitung.
Das Schreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulieren Sie eindeutig, dass Sie Ihre Mitgliedschaft bei der GEW Sachsen kündigen möchten. Geben Sie den gewünschten Kündigungstermin an, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder zu einem konkreten Datum unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch angegeben werden.
Wichtig ist auch die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit, dass Ihre Kündigung bearbeitet wurde und zum gewünschten Termin wirksam wird. Vergessen Sie nicht, das Schreiben eigenhändig zu unterschreiben, da eine Unterschrift für die Rechtswirksamkeit erforderlich ist. Ein ausgedrucktes Schreiben ohne Unterschrift oder ein maschinell erstelltes Dokument ohne persönliche Signatur wird nicht als gültige Kündigung anerkannt.
Die korrekte Versandadresse
Für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft bei der GEW Sachsen verwenden Sie bitte folgende offizielle Adresse:
- GEW Sachsen, Prager Straße 10, 01069 Dresden
Diese Adresse ist die offizielle Geschäftsstelle der GEW Sachsen, an die alle schriftlichen Mitteilungen, einschließlich Kündigungen, zu richten sind. Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt auf Ihrem Kündigungsschreiben und dem Briefumschlag anzugeben. Fehlerhafte Adressen können zu Verzögerungen führen oder dazu, dass Ihre Kündigung nicht rechtzeitig ankommt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die postalische Kündigung
Der Kündigungsprozess per Post lässt sich in mehrere übersichtliche Schritte gliedern. Zunächst erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben am Computer oder handschriftlich. Achten Sie dabei auf eine klare Struktur und alle notwendigen Angaben. Drucken Sie das Schreiben aus und unterschreiben Sie es eigenhändig mit Datum. Ohne persönliche Unterschrift ist die Kündigung nicht wirksam.
Machen Sie vor dem Versand unbedingt eine Kopie des unterschriebenen Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen. Diese Kopie dient als Nachweis für den Inhalt Ihrer Kündigung, falls später Unklarheiten auftreten sollten. Bewahren Sie diese Kopie zusammen mit dem Einschreiben-Beleg oder Rückschein mindestens bis zur Bestätigung der Kündigung auf.
Stecken Sie das Original des Kündigungsschreibens in einen ausreichend frankierten Briefumschlag und adressieren Sie ihn an die oben genannte Adresse der GEW Sachsen. Gehen Sie zur Post und versenden Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zusätzlich zur normalen Briefmarke etwa 4,85 Euro, bietet aber den wichtigen Nachweis über den Zugang. Alternativ können Sie auch ein einfaches Einschreiben wählen, das etwas günstiger ist, aber keinen Rückschein beinhaltet.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg der Post sorgfältig auf. Dieser dokumentiert, dass Sie die Sendung zur Post gegeben haben. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einige Tage später den unterschriebenen Rückschein zurück, der den Zugang bei der GEW Sachsen bestätigt. Mit diesen Dokumenten haben Sie einen vollständigen Nachweis über Ihre fristgerechte Kündigung.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für alle, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet sich die Nutzung von Diensten wie Postclic an. Postclic ist ein Online-Service, der das Versenden von wichtigen Briefen wie Kündigungen erleichtert. Sie erstellen Ihr Kündigungsschreiben online, und der Dienst übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand als nachverfolgbares Einschreiben.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen sich den Weg zur Post, müssen nicht auf Öffnungszeiten achten und haben dennoch die Rechtssicherheit eines Einschreibens. Postclic bietet zudem einen digitalen Nachweis über den Versand und den Zugang Ihres Kündigungsschreibens. Die professionelle Formatierung und der automatisierte Prozess stellen sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind und das Schreiben korrekt adressiert wird.
Besonders praktisch ist dies für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität. Der Service kostet eine geringe Gebühr, die jedoch angesichts der Zeitersparnis und der zusätzlichen Sicherheit durchaus gerechtfertigt ist. Alle Schritte können bequem von zu Hause aus erledigt werden, und Sie behalten dennoch die volle Kontrolle über den Inhalt und den Versandzeitpunkt Ihrer Kündigung.
Häufige Gründe für die Kündigung der GEW-Mitgliedschaft
Berufliche Veränderungen
Einer der häufigsten Gründe für die Kündigung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sind berufliche Veränderungen. Wenn Mitglieder den Bildungssektor verlassen und in eine andere Branche wechseln, verliert die GEW-Mitgliedschaft ihre direkte Relevanz. Auch der Eintritt in den Ruhestand führt oft dazu, dass ehemalige Lehrkräfte oder Erzieher ihre Mitgliedschaft beenden, da sie nicht mehr im aktiven Arbeitsleben stehen und die gewerkschaftlichen Leistungen nicht mehr in gleichem Maße benötigen.
Allerdings bietet die GEW Sachsen auch für Rentner und Pensionäre spezielle Mitgliedschaftsformen mit reduzierten Beiträgen an. Diese können sinnvoll sein, wenn man weiterhin die Verbandszeitschrift erhalten oder an Veranstaltungen teilnehmen möchte. Einige Mitglieder entscheiden sich bei einem Berufswechsel auch für eine ruhende Mitgliedschaft, falls sie planen, später wieder in den Bildungsbereich zurückzukehren.
Finanzielle Überlegungen
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge stellen für manche Menschen eine finanzielle Belastung dar, insbesondere wenn sich die Einkommenssituation verschlechtert oder andere finanzielle Verpflichtungen Vorrang haben. Teilzeitbeschäftigte oder Berufseinsteiger mit geringem Einkommen überlegen manchmal, ob sie sich den Gewerkschaftsbeitrag leisten können oder wollen. In solchen Fällen sollte jedoch geprüft werden, ob ein ermäßigter Beitrag beantragt werden kann, bevor man die Mitgliedschaft komplett beendet.
Manche Mitglieder stellen auch fest, dass sie die angebotenen Leistungen nicht oder nur selten in Anspruch nehmen und empfinden den Beitrag daher als nicht gerechtfertigt. Dies kann bei Personen der Fall sein, die keine rechtlichen Probleme haben, wenig Interesse an gewerkschaftspolitischen Aktivitäten zeigen oder die Informationsangebote nicht nutzen. Hier ist eine individuelle Kosten-Nutzen-Abwägung erforderlich.
Unzufriedenheit mit der Gewerkschaftsarbeit
Einige Mitglieder kündigen ihre Mitgliedschaft, weil sie mit der politischen Ausrichtung oder den Aktivitäten der GEW nicht mehr übereinstimmen. Gewerkschaften vertreten naturgemäß bestimmte politische Positionen, die nicht alle Mitglieder gleichermaßen teilen. Wenn die Diskrepanz zwischen persönlichen Überzeugungen und gewerkschaftlichen Positionen zu groß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein.
Auch Unzufriedenheit mit der Servicequalität, der Erreichbarkeit der Geschäftsstelle oder der Unterstützung in konkreten Fällen kann zur Kündigung führen. Manche Mitglieder fühlen sich nicht ausreichend vertreten oder haben negative Erfahrungen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen gemacht. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit der Gewerkschaft zu suchen, bevor man die Mitgliedschaft beendet.
Doppelmitgliedschaften und Alternativen
Manchmal stellen Mitglieder fest, dass sie über mehrere Kanäle abgesichert sind, beispielsweise durch eine private Rechtsschutzversicherung, die auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. In solchen Fällen erscheint die Gewerkschaftsmitgliedschaft möglicherweise redundant. Auch Personen, die Mitglied in mehreren Berufsverbänden sind, entscheiden sich manchmal, ihre Mitgliedschaften zu konsolidieren und nur eine Organisation beizubehalten.
Es gibt auch Fälle, in denen Mitglieder zu einer anderen Gewerkschaft wechseln, die sie als besser zu ihrer beruflichen Situation passend empfinden. Im Bildungssektor existieren neben der GEW auch andere Verbände und Gewerkschaften, die teilweise spezifischere Interessenvertretungen anbieten. Ein Wechsel erfordert dann die Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Bestätigung der Kündigung
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der GEW Sachsen erhalten. Diese Bestätigung dokumentiert, dass Ihre Kündigung eingegangen ist und zum genannten Termin wirksam wird. Sie sollte auch Informationen über die letzte Beitragszahlung enthalten. Falls Sie nach vier Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie telefonisch oder schriftlich bei der Geschäftsstelle nachfragen.
Die Kündigungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument, das Sie aufbewahren sollten. Sie dient als Nachweis dafür, dass die Mitgliedschaft ordnungsgemäß beendet wurde. Dies kann relevant werden, falls später noch Beiträge abgebucht werden oder Unklarheiten über den Status Ihrer Mitgliedschaft entstehen. Mit der Kündigungsbestätigung können Sie solche Missverständnisse schnell klären.
Beendigung des Lastschriftverfahrens
Wenn Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift eingezogen wurden, sollten Sie überprüfen, dass nach dem Kündigungstermin keine weiteren Abbuchungen mehr erfolgen. Die GEW Sachsen wird das Lastschriftmandat normalerweise automatisch beenden, aber es ist ratsam, Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung zu kontrollieren. Falls dennoch ein Beitrag abgebucht wird, können Sie diesen innerhalb von acht Wochen durch Ihre Bank zurückbuchen lassen.
Bei ungerechtfertigten Abbuchungen nach dem Kündigungstermin sollten Sie umgehend Kontakt mit der GEW Sachsen aufnehmen und auf die erfolgte Kündigung hinweisen. In der Regel werden solche Fälle schnell geklärt und zu viel gezahlte Beiträge erstattet. Ihr Einschreiben-Beleg und die Kündigungsbestätigung dienen dabei als Nachweis.
Verlust von Leistungen
Mit der Beendigung der Mitgliedschaft entfallen alle gewerkschaftlichen Leistungen. Dies betrifft insbesondere den Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Falls Sie zum Zeitpunkt der Kündigung einen laufenden Rechtsfall haben, sollten Sie dies unbedingt mit der GEW Sachsen klären, bevor Sie die Mitgliedschaft beenden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung erst nach Abschluss des Verfahrens auszusprechen.
Auch der Zugang zu Fortbildungsveranstaltungen, Beratungsangeboten und der Verbandszeitschrift endet mit der Mitgliedschaft. Wenn Sie diese Leistungen regelmäßig nutzen, sollten Sie vor einer Kündigung gut abwägen, ob alternative Informationsquellen und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen. Für manche berufliche Situationen kann die Gewerkschaftsmitgliedschaft trotz der Kosten einen erheblichen Mehrwert bieten.
Möglichkeit der Wiederaufnahme
Eine Kündigung der GEW-Mitgliedschaft ist nicht endgültig. Sollten Sie später wieder Mitglied werden wollen, ist ein erneuter Beitritt jederzeit möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich Ihre berufliche oder finanzielle Situation wieder ändert oder Sie die gewerkschaftlichen Leistungen doch wieder benötigen. Die GEW Sachsen nimmt ehemalige Mitglieder in der Regel ohne Probleme wieder auf.
Bei einer Wiederaufnahme gelten die aktuellen Beitragssätze und Mitgliedschaftsbedingungen. Ihre frühere Mitgliedschaft wird dabei berücksichtigt, was in manchen Fällen Vorteile bei der Beitragsberechnung oder bei Leistungsansprüchen bringen kann. Der Wiedereintritt erfolgt durch einen normalen Mitgliedsantrag, der online oder schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden kann.