Cancellation service N°1 in Germany
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – GEWOBAG
Pinnebergstraße 45
10115 Berlin
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the GEWOBAG service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
11/01/2026
So beenden Sie Ihr Mietverhältnis bei GEWOBAG erfolgreich
Über GEWOBAG
Die GEWOBAG AG gehört zu den größten und traditionsreichsten Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Mit einem Bestand von über 60.000 Wohnungen ist das Unternehmen ein bedeutender Akteur auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Gegründet im Jahr 1913, blickt die GEWOBAG auf eine über hundertjährige Geschichte zurück und hat sich als verlässlicher Vermieter und Immobilienverwalter etabliert. Das Unternehmen befindet sich mehrheitlich im Besitz des Landes Berlin und verfolgt neben wirtschaftlichen auch soziale Ziele im Bereich des Wohnungsbaus.
Die GEWOBAG verwaltet Wohnungen in verschiedenen Berliner Bezirken und bietet ein breites Spektrum an Wohnformen – von klassischen Mietwohnungen über seniorengerechtes Wohnen bis hin zu modernen Neubauprojekten. Das Unternehmen legt besonderen Wert auf Quartiersentwicklung und Nachbarschaftsarbeit. Neben der reinen Vermietung bietet die GEWOBAG auch verschiedene Dienstleistungen für Mieter an, darunter Hauswartservices, Modernisierungsmaßnahmen und Beratungsangebote.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Berlin-Mitte, und hier laufen auch alle wichtigen Verwaltungsvorgänge zusammen. Für Mieter, die ihr Mietverhältnis beenden möchten, ist es wichtig zu wissen, dass die GEWOBAG als professionelles Wohnungsunternehmen klare Strukturen und Prozesse für Kündigungen etabliert hat. Diese müssen unbedingt eingehalten werden, damit die Kündigung rechtswirksam ist und keine unerwünschten Folgen wie Verzögerungen oder zusätzliche Kosten entstehen.
Mietverhältnisse und Vertragsbedingungen bei der GEWOBAG
Arten von Mietverträgen
Die GEWOBAG bietet verschiedene Arten von Mietverträgen an, die sich in ihren Konditionen unterscheiden können. Der Standard ist der unbefristete Mietvertrag, der beiden Parteien Sicherheit bietet und dem Mieter langfristiges Wohnen ermöglicht. Diese Verträge können vom Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich gekündigt werden. Daneben gibt es auch befristete Mietverträge, die jedoch nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sind, etwa bei Eigenbedarf nach Ablauf der Frist oder geplanten Modernisierungsmaßnahmen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Sozialwohnungen, die die GEWOBAG im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus anbietet. Diese unterliegen besonderen Bindungen und Voraussetzungen, was die Miethöhe und die Vergabe betrifft. Auch hier gelten jedoch die allgemeinen mietrechtlichen Kündigungsbestimmungen, sofern der Vertrag vom Mieter beendet werden soll. Gewerbemietverträge für Läden oder Büros im Erdgeschoss von GEWOBAG-Gebäuden folgen anderen rechtlichen Regelungen als Wohnraummietverträge.
Mietpreise und Nebenkosten
Die Mietpreise bei der GEWOBAG variieren je nach Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr der Wohnung erheblich. Als kommunales Wohnungsunternehmen orientiert sich die GEWOBAG an sozialverträglichen Mieten, wobei die Preise dennoch den Marktbedingungen in Berlin unterliegen. In gefragten Innenstadtlagen können die Quadratmeterpreise deutlich höher liegen als in Außenbezirken. Modernisierte Altbauwohnungen sind in der Regel teurer als unsanierte Bestände.
Zu der Kaltmiete kommen Nebenkosten hinzu, die jährlich abgerechnet werden. Diese umfassen Heizkosten, Warmwasser, Hausmeisterdienste, Müllabfuhr, Grundsteuer und weitere Positionen. Die GEWOBAG erstellt detaillierte Betriebskostenabrechnungen, die Mieter sorgfältig prüfen sollten. Bei Kündigungen ist die korrekte Abrechnung dieser Nebenkosten bis zum Auszugsdatum besonders wichtig, um Nachforderungen oder Guthaben korrekt zu ermitteln.
Zusätzliche Dienstleistungen
Neben der reinen Wohnraumvermietung bietet die GEWOBAG verschiedene Zusatzleistungen an. Dazu gehören Concierge-Services in ausgewählten Wohnanlagen, Gemeinschaftsräume für Mieterveranstaltungen, Mietergärten und Spielplätze. Einige dieser Leistungen können optional gegen Aufpreis gebucht werden. Wenn Mieter kündigen möchten, sollten sie prüfen, ob sie auch separate Verträge für solche Zusatzleistungen abgeschlossen haben, die gegebenenfalls separat gekündigt werden müssen.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter
Das deutsche Mietrecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), regelt die Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge sehr klar. Für Mieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Diese Frist ist im § 573c BGB festgelegt und kann durch Mietverträge nicht zu Ungunsten des Mieters verlängert werden. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn Sie Ihre GEWOBAG-Wohnung zum 31. August beenden möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats Juni bei der GEWOBAG eingehen. Samstage gelten hierbei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, da eine verspätete Kündigung automatisch um einen weiteren Monat nach hinten verschoben wird, was zusätzliche Mietkosten bedeutet.
Formvorschriften für wirksame Kündigungen
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung ist die Schriftform. Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum in schriftlicher Form erfolgen. Das bedeutet konkret: Die Kündigung muss auf Papier ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder über ein Online-Portal ist rechtlich unwirksam und hat keine Rechtswirkung. Auch eine mündliche Kündigung oder ein Telefonanruf reichen nicht aus.
Die Unterschrift muss von allen Mietern geleistet werden, die im Mietvertrag als Vertragspartner aufgeführt sind. Wenn also beispielsweise beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen auch beide die Kündigung unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Bei der GEWOBAG sollten Sie darauf achten, dass die Kündigung an die korrekte Adresse gesendet wird und alle erforderlichen Angaben enthält, insbesondere die vollständige Anschrift der Wohnung und die Mietvertragsnummer.
Sonderkündigungsrechte und vorzeitige Beendigung
In bestimmten Situationen können Mieter auch außerordentlich kündigen, also ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Dies ist beispielsweise bei erheblichen Mängeln der Wohnung möglich, die das vertragsgemäße Wohnen unmöglich machen. Auch bei einer unzumutbaren Härte kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Allerdings sind die Hürden hierfür hoch, und es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.
Eine weitere Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung ist die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags mit der GEWOBAG. Wenn Sie aus dringenden Gründen früher aus der Wohnung ausziehen müssen, können Sie mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Manchmal zeigt sich die GEWOBAG kulant, insbesondere wenn bereits ein Nachmieter gefunden werden kann. Allerdings besteht hierauf kein Rechtsanspruch.
Kündigungsgründe aus Mietersicht
Mieter entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dazu, ihr Mietverhältnis mit der GEWOBAG zu beenden. Häufig sind berufliche Veränderungen wie ein Jobwechsel in eine andere Stadt oder familiäre Gründe wie Familienzuwachs oder Verkleinerung des Haushalts ausschlaggebend. Auch der Wunsch nach Wohneigentum oder einem anderen Wohnumfeld kann zur Kündigung führen. Manchmal spielen auch Unzufriedenheit mit der Wohnsituation, Nachbarschaftskonflikte oder Mieterhöhungen eine Rolle.
Wichtig zu wissen ist, dass Mieter für eine ordentliche Kündigung keinen Grund angeben müssen. Anders als bei Vermieterkündigungen, die nur aus wichtigen Gründen zulässig sind, steht Mietern das Recht zur freien Kündigung zu. Es kann jedoch höflich sein, in der Kündigung kurz den Grund zu erwähnen, etwa einen Umzug in eine andere Stadt. Dies ist aber keine rechtliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung.
Wie man GEWOBAG per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung der sicherste Weg ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben, ist die rechtssicherste Methode, um ein Mietverhältnis mit der GEWOBAG zu beenden. Der Hauptvorteil liegt in der Nachweisbarkeit: Mit einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie einen dokumentierten Beweis darüber, dass Ihre Kündigung bei der GEWOBAG eingegangen ist und wann dies geschehen ist. Dieser Nachweis kann im Streitfall entscheidend sein, etwa wenn die GEWOBAG behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben.
Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen erfüllt die postalische Kündigung zweifelsfrei die gesetzliche Schriftformerfordernis. Während bei E-Mails oder Online-Formularen immer Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit bestehen, ist ein unterschriebener Brief eindeutig formgültig. Zudem vermeiden Sie technische Probleme wie Serverausfälle, volle Postfächer oder Spam-Filter, die bei elektronischer Kommunikation auftreten können.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Professionalität und Ernsthaftigkeit, die damit ausgedrückt wird. Ein förmlicher Brief signalisiert, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen und korrekt abwickeln möchten. Dies kann die weitere Zusammenarbeit bei Themen wie Wohnungsübergabe, Kautionsrückzahlung und Nebenkostenabrechnung positiv beeinflussen. Die GEWOBAG als professionelles Unternehmen ist auf den postalischen Weg eingestellt und bearbeitet solche Kündigungen routiniert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt besteht darin, Ihren Mietvertrag gründlich zu prüfen. Notieren Sie sich Ihre Mietvertragsnummer, die genaue Wohnungsbezeichnung und alle Namen der Vertragspartner. Prüfen Sie auch, ob im Vertrag besondere Regelungen zur Kündigung vermerkt sind, auch wenn diese die gesetzlichen Fristen nicht zu Ihren Ungunsten verändern dürfen. Berechnen Sie dann genau, zu welchem Datum Sie kündigen können, unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Verfassen Sie anschließend Ihr Kündigungsschreiben. Dieses sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständige Anschrift und die Anschrift der GEWOBAG, das aktuelle Datum, eine klare Betreffzeile mit dem Wort "Kündigung" und der Wohnungsbezeichnung, die Erklärung, dass Sie das Mietverhältnis ordentlich kündigen, das gewünschte Beendigungsdatum, die Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung sowie um einen Termin zur Wohnungsübergabe. Vergessen Sie nicht, das Schreiben eigenhändig zu unterschreiben.
Drucken Sie das Kündigungsschreiben aus und lassen Sie es von allen im Mietvertrag genannten Mietern unterschreiben. Fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie an, bevor Sie den Brief versenden. Gehen Sie dann zur Post und versenden Sie die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sorgfältig auf. Sobald Sie den Rückschein erhalten, der die Zustellung bei der GEWOBAG bestätigt, heften Sie auch diesen zu Ihren Unterlagen. Damit haben Sie einen lückenlosen Nachweis über Ihre Kündigung.
Die korrekte Adresse für Kündigungen
Für die Kündigung Ihres Mietverhältnisses bei der GEWOBAG verwenden Sie folgende Adresse:
- GEWOBAG AG, Pinnebergstraße 45, 10115 Berlin
Diese Adresse ist die Hauptverwaltung der GEWOBAG, wo alle wichtigen Vertragsvorgänge bearbeitet werden. Senden Sie Ihre Kündigung ausschließlich an diese Adresse und nicht an lokale Hausverwaltungen oder Servicebüros, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß bearbeitet wird. In Ihrem Mietvertrag oder in Schreiben der GEWOBAG kann möglicherweise eine spezifische Abteilung oder ein Ansprechpartner genannt sein – in diesem Fall können Sie diese Information zusätzlich im Adressfeld vermerken.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Wer den Prozess der postalischen Kündigung vereinfachen möchte, kann auf digitale Dienste wie Postclic zurückgreifen. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und diese dann professionell als echten Brief mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis: Sie müssen nicht zur Post gehen, sondern können den gesamten Vorgang bequem von zu Hause aus erledigen. Dabei profitieren Sie von professionell formatierten Vorlagen, die alle rechtlich relevanten Elemente enthalten.
Ein weiterer Vorteil von Postclic ist der digitale Nachweis. Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand und können den Status Ihrer Sendung online verfolgen. Dies kombiniert die Rechtssicherheit der postalischen Kündigung mit dem Komfort digitaler Services. Besonders für Menschen, die beruflich stark eingespannt sind oder keinen einfachen Zugang zu einer Postfiliale haben, kann dies eine praktische Lösung sein. Der Service stellt sicher, dass Ihre Kündigung formgerecht und fristwahrend bei der GEWOBAG ankommt.
Wichtige Punkte nach dem Versand der Kündigung
Nachdem Sie Ihre Kündigung versendet haben, sollten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung von der GEWOBAG erhalten. Diese Bestätigung sollte das Beendigungsdatum des Mietverhältnisses und idealerweise auch erste Informationen zum weiteren Vorgehen enthalten. Falls Sie nach zwei Wochen keine Reaktion erhalten haben, sollten Sie telefonisch bei der GEWOBAG nachfragen und auf Ihre Kündigung hinweisen.
Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen für den Auszug. Vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe, idealerweise einige Tage vor dem offiziellen Mietende, um noch Zeit für eventuelle Nachbesserungen zu haben. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos. Kümmern Sie sich um notwendige Schönheitsreparaturen, falls diese laut Mietvertrag zu Ihren Pflichten gehören. Organisieren Sie die Ummeldungen bei Behörden, Versorgungsunternehmen und anderen Stellen rechtzeitig.
Wohnungsübergabe und Vertragsabwicklung
Vorbereitung auf die Wohnungsübergabe
Die Wohnungsübergabe ist ein entscheidender Moment bei der Beendigung des Mietverhältnisses. Eine gute Vorbereitung kann spätere Streitigkeiten vermeiden und die Rückzahlung der Kaution beschleunigen. Beginnen Sie etwa vier Wochen vor dem Auszugstermin mit der Planung. Lesen Sie Ihren Mietvertrag noch einmal genau durch, insbesondere die Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Rückgabezustand. Nicht alle Klauseln sind rechtlich wirksam, aber es ist wichtig zu wissen, was vereinbart wurde.
Die Wohnung sollte besenrein übergeben werden, das heißt, sie muss sauber und geräumt sein. Alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt werden, inklusive Möbel, Vorhänge und Dekorationsartikel. Beseitigen Sie Bohrlöcher und Dübel in den Wänden oder sprechen Sie mit der GEWOBAG ab, ob diese bleiben können. Reinigen Sie die Wohnung gründlich, einschließlich Fenster, Heizkörper, Bad und Küche. Ein professioneller Endzustand hinterlässt einen guten Eindruck und minimiert Beanstandungen.
Schönheitsreparaturen und Renovierungspflichten
Die Frage der Schönheitsreparaturen ist oft konfliktträchtig. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Allerdings können Schönheitsreparaturen wie das Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern und Türen vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Solche Klauseln sind aber nur wirksam, wenn sie bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen. Starre Fristen wie "alle drei Jahre streichen" sind beispielsweise unwirksam.
Bei der GEWOBAG sollten Sie prüfen, was genau in Ihrem Mietvertrag steht. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie renovieren müssen, können Sie sich an einen Mieterverein wenden. Viele Mieter entscheiden sich aus praktischen Gründen dafür, die Wohnung zu streichen, auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind, um Diskussionen zu vermeiden und die Kaution schneller zurückzuerhalten. Falls Sie renovieren, verwenden Sie neutrale, helle Farben, da die GEWOBAG bunte oder ausgefallene Wandfarben möglicherweise beanstanden könnte.
Der Übergabetermin mit der GEWOBAG
Zum vereinbarten Übergabetermin erscheint ein Vertreter der GEWOBAG, oft ein Hausmeister oder ein Mitarbeiter der Objektverwaltung. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für diesen Termin und bringen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson als Zeugen mit. Der Vertreter wird die Wohnung begehen und den Zustand überprüfen. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem alle Mängel, Schäden und Zählerstände dokumentiert werden.
Lesen Sie das Übergabeprotokoll sorgfältig durch, bevor Sie es unterschreiben. Wenn Sie mit Feststellungen nicht einverstanden sind, vermerken Sie Ihre abweichende Meinung im Protokoll. Machen Sie eigene Fotos von allen Räumen und Details. Übergeben Sie alle Schlüssel, einschließlich Haustür-, Wohnungs-, Keller- und Briefkastenschlüssel. Lassen Sie sich die Anzahl der übergebenen Schlüssel im Protokoll bestätigen. Notieren Sie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser und melden Sie diese den jeweiligen Versorgern.
Kaution und Nebenkostenabrechnung
Die Mietkaution muss die GEWOBAG nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen. Allerdings darf sie einen angemessenen Betrag einbehalten, um eventuelle Forderungen wie Schäden oder ausstehende Nebenkosten zu begleichen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe. Für die Nebenkostenabrechnung darf die GEWOBAG einen Teil der Kaution einbehalten, bis die Abrechnung erstellt wurde.
Wenn Sie nach sechs Monaten noch keine Rückmeldung zur Kaution erhalten haben, sollten Sie schriftlich bei der GEWOBAG nachfragen und eine Frist zur Rückzahlung setzen. Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung genau auf Plausibilität und Richtigkeit. Bei Unstimmigkeiten haben Sie das Recht, Belege einzusehen und die Abrechnung anzufechten. Die GEWOBAG muss alle Abzüge von der Kaution detailliert begründen und nachweisen.
Kundenerfahrungen und praktische Tipps
Typische Erfahrungen von GEWOBAG-Mietern
Die Erfahrungen von Mietern mit der GEWOBAG sind gemischt, wie bei den meisten großen Wohnungsgesellschaften. Viele Mieter schätzen die Zuverlässigkeit und Professionalität des Unternehmens sowie die vergleichsweise sozialverträglichen Mieten. Positiv wird oft hervorgehoben, dass die GEWOBAG als kommunales Unternehmen nicht primär gewinnorientiert arbeitet und sich um langfristige Quartiersentwicklung bemüht. Die Verwaltung wird als strukturiert und nachvollziehbar beschrieben.
Kritik gibt es gelegentlich an der Reaktionsgeschwindigkeit bei Reparaturen und Anfragen. Als großes Unternehmen mit vielen tausend Wohnungen kann es manchmal etwas dauern, bis Anliegen bearbeitet werden. Auch bei Kündigungen berichten einige Mieter von bürokratischen Prozessen. Wichtig ist daher, alle Schritte sorgfältig zu dokumentieren und Fristen einzuhalten. Bei der Wohnungsübergabe wird die GEWOBAG als gründlich, aber im Allgemeinen fair beschrieben.
Tipps für einen reibungslosen Kündigungsprozess
Um die Kündigung Ihres GEWOBAG-Mietverhältnisses so problemlos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige praktische Tipps beachten. Erstens: Planen Sie frühzeitig. Beginnen Sie mindestens vier Monate vor Ihrem gewünschten Auszugsdatum mit den Vorbereitungen, um die dreimonatige Kündigungsfrist sicher einzuhalten. Zweitens: Dokumentieren Sie alles schriftlich. Führen Sie eine Akte mit allen Dokumenten zum Mietverhältnis, zur Kündigung und zum Auszug.
Drittens: Kommunizieren Sie proaktiv mit der GEWOBAG. Warten Sie nicht darauf, dass sich das Unternehmen bei Ihnen meldet, sondern fragen Sie aktiv nach, wenn Sie Informationen benötigen oder Fristen ablaufen. Viertens: Seien Sie bei der Wohnungsübergabe gewissenhaft. Eine gut vorbereitete, saubere Wohnung und eine kooperative Haltung beim Übergabetermin können viele spätere Probleme vermeiden. Fünftens: Kennen Sie Ihre Rechte als Mieter, aber bleiben Sie gleichzeitig fair und respektvoll im Umgang mit der GEWOBAG.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler bei Kündigungen ist die Nichteinhaltung der Schriftform. Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Absprachen oder informelle Kommunikationswege. Eine rechtswirksame Kündigung erfordert zwingend ein unterschriebenes Schreiben auf Papier. Ein weiterer Fehler ist die falsche Berechnung der Kündigungsfrist. Viele Mieter übersehen, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen muss, um zum übernächsten Monatsende wirksam zu werden.
Auch die unvollständige Unterschrift ist problematisch: Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, müssen alle unterschreiben. Vergessen Sie nicht, alle Schlüssel zurückzugeben – fehlende Schlüssel können zu Abzügen von der Kaution führen. Ein weiterer Fehler ist die unzureichende Dokumentation des Wohnungszustands bei Übergabe. Machen Sie unbedingt Fotos, um im Streitfall Beweise zu haben. Schließlich sollten Sie nicht vergessen, alle Vertragspartner wie Stromanbieter, Internet und Versicherungen über Ihren Umzug zu informieren.
Rechtliche Unterstützung bei Problemen
Wenn es bei der Kündigung oder Wohnungsübergabe zu Problemen kommt, sollten Sie nicht zögern, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mietervereine bieten kompetente Beratung zu allen Fragen des Mietrechts und können bei Konflikten vermitteln. Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein kostet meist nur einen geringen Jahresbeitrag und beinhaltet oft auch Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit dem Vermieter.
Bei größeren Auseinandersetzungen, etwa über die Höhe von Schadensersatzforderungen oder die Rechtmäßigkeit von Kautionseinbehalten, kann auch die Konsultation eines auf Mietrecht spezialisierten Anwalts sinnvoll sein. Viele Rechtsanwälte bieten eine kostengünstige Erstberatung an. Zudem gibt es in Berlin verschiedene Beratungsstellen, die kostenlose oder kostengünstige Hilfe anbieten. Wichtig ist, bei Problemen nicht zu lange zu warten, da für rechtliche Ansprüche oft Fristen gelten.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses bei der GEWOBAG erfordert Sorgfalt und die Einhaltung formaler Vorgaben, ist aber bei korrekter Vorgehensweise unproblematisch durchführbar. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet die größte Rechtssicherheit und sollte daher bevorzugt werden. Mit guter Planung, vollständiger Dokumentation und rechtzeitigem Handeln können Sie sicherstellen, dass Ihr Auszug reibungslos verläuft und Sie Ihre Kaution vollständig zurückerhalten. Die GEWOBAG ist als professionelles Wohnungsunternehmen auf solche Prozesse eingestellt und wird bei korrektem Vorgehen Ihrerseits den Kündigungsprozess ordnungsgemäß abwickeln.