Gewofag kündigen leicht gemacht | Postclic
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Opsigelsesbrev udarbejdet af en specialiseret advokat
Expéditeur
Udfærdiget i Paris, den 15/01/2026
Gewofag kündigen leicht gemacht | Postclic
Gewofag
Agnesstraße 1
80797 München Germany
Emne: Opsigelse af Gewofag kontrakten

Kære hr./fru,

Jeg meddeler hermed min beslutning om at opsige kontrakten vedrørende Gewofag tjenesten.
Denne meddelelse udgør en fast, klar og utvetydig vilje til at opsige kontrakten med virkning på den først mulige forfaldsdato eller i overensstemmelse med den gældende kontraktlige frist.

Jeg beder dig om at træffe alle nødvendige foranstaltninger for at:
– stoppe al fakturering fra den faktiske opsigelsesdato;
– bekræfte skriftligt den korrekte modtagelse af denne anmodning;
– og, hvis relevant, sende mig det endelige regnskab eller bekræftelsen af saldo.

Denne opsigelse sendes til dig via certificeret e-post. Afsendelsen, tidsstemplingen og integriteten af indholdet er fastslået, hvilket gør det til et bevisbart dokument, der opfylder kravene til elektronisk bevis. Du har derfor alle de nødvendige elementer til at udføre den regelmæssige behandling af denne opsigelse i overensstemmelse med de gældende principper for skriftlig notifikation og kontraktfrihed.

I overensstemmelse med reglerne vedrørende beskyttelse af personoplysninger anmoder jeg også om:
– at slette alle mine data, der ikke er nødvendige for dine juridiske eller regnskabsmæssige forpligtelser;
– at lukke enhver tilknyttet personlig adgang;
– og at bekræfte den faktiske sletning af data i henhold til de gældende rettigheder vedrørende beskyttelse af privatlivets fred.

Jeg opbevarer en fuldstændig kopi af denne meddelelse samt beviset for afsendelse.

skal opbevares966649193710
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Gewofag
Agnesstraße 1
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So kündigen Sie Ihren Gewofag Mietvertrag erfolgreich

Über Gewofag

Die GEWOFAG AG ist eine der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle im Münchner Immobilienmarkt. Mit einem Bestand von über 35.000 Wohnungen in München und der Region ist das Unternehmen ein wichtiger Akteur im sozialen Wohnungsbau. Die Geschichte der GEWOFAG reicht bis ins Jahr 1928 zurück, als sie gegründet wurde, um bezahlbaren Wohnraum für die Münchner Bevölkerung zu schaffen. Heute ist die Stadt München Hauptanteilseigner der Gesellschaft, was die soziale Verantwortung und den öffentlichen Auftrag unterstreicht.

Als kommunales Wohnungsunternehmen verfolgt die GEWOFAG das Ziel, Wohnraum zu fairen Konditionen anzubieten und dabei besonders Familien, Senioren und Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu unterstützen. Das Portfolio umfasst sowohl Sozialwohnungen als auch frei finanzierte Wohnungen in verschiedenen Münchner Stadtteilen. Neben der Vermietung kümmert sich das Unternehmen auch um die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung der Immobilien. Die GEWOFAG ist bekannt für ihre langfristige Bestandsorientierung und investiert kontinuierlich in die Qualität ihrer Wohnungen.

Der Hauptsitz der GEWOFAG AG befindet sich in der Agnesstraße 1 im Münchner Stadtteil Maxvorstadt. Von hier aus werden alle wesentlichen Geschäftsprozesse gesteuert, einschließlich der Mieterverwaltung, Vertragsangelegenheiten und Kündigungsbearbeitung. Mieter haben verschiedene Möglichkeiten, mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, wobei für rechtlich relevante Vorgänge wie Kündigungen der Postweg die sicherste und empfehlenswerteste Option darstellt. Die GEWOFAG beschäftigt mehrere hundert Mitarbeiter und betreut damit einen der größten kommunalen Wohnungsbestände in Bayern.

Mietverhältnisse und Konditionen

Wohnungstypen und Mietpreise

Die GEWOFAG bietet verschiedene Wohnungskategorien an, die sich hinsichtlich Größe, Ausstattung und Mietpreis unterscheiden. Das Angebot reicht von Ein-Zimmer-Apartments für Singles und Studenten bis hin zu Vier- oder Fünf-Zimmer-Wohnungen für Familien. Ein wesentlicher Teil des Bestands besteht aus geförderten Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist. Diese Sozialwohnungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und bieten Mietpreise deutlich unter dem freien Marktniveau. Die Mieten für geförderte Wohnungen liegen typischerweise zwischen 7 und 11 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Lage, Baujahr und Ausstattung.

Frei finanzierte Wohnungen der GEWOFAG bewegen sich preislich im mittleren Segment des Münchner Mietmarkts. Hier können die Quadratmeterpreise zwischen 12 und 18 Euro liegen, was im Vergleich zu privaten Vermietern in München oft noch moderat ist. Die GEWOFAG legt Wert auf sozialverträgliche Mietpreisgestaltung und verzichtet auf aggressive Mieterhöhungen. Nebenkosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben transparent abgerechnet und umfassen Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeisterservice und weitere umlagefähige Kosten. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt jährlich und gibt Mietern die Möglichkeit, ihre Nebenkosten nachzuvollziehen.

Vertragsbedingungen und Laufzeiten

Mietverträge bei der GEWOFAG werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies entspricht dem Standard im deutschen Wohnraummietrecht und bietet Mietern ein hohes Maß an Sicherheit. Befristete Mietverträge sind nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Eigenbedarf oder geplanten umfassenden Modernisierungsmaßnahmen. Die Vertragsunterlagen umfassen neben dem eigentlichen Mietvertrag auch Übergabeprotokolle, Hausordnung und Informationen zur Nebenkostenabrechnung. Mieter verpflichten sich zur pfleglichen Behandlung der Wohnung und zur Einhaltung der Hausordnung.

Die Kaution beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten und kann in drei Monatsraten gezahlt werden. Diese wird auf einem separaten Kautionskonto verzinst und nach Beendigung des Mietverhältnisses unter Berücksichtigung eventueller Forderungen zurückerstattet. Mieterhöhungen sind an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und können bei frei finanzierten Wohnungen nach der ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Bei geförderten Wohnungen gelten besondere Mietpreisgrenzen, die durch die Förderbestimmungen festgelegt sind.

WohnungstypDurchschnittliche GrößeMietpreis pro qmZielgruppe
Geförderte Wohnung45-85 qm7-11 EuroEinkommensschwache Haushalte
Frei finanziert50-100 qm12-18 EuroMittlere Einkommen
Seniorenwohnung40-70 qm8-13 EuroÄltere Menschen

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Kündigungsfristen für Mieter

Das deutsche Mietrecht regelt die Kündigungsfristen für Wohnraummietverhältnisse klar und eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mieter haben das Recht, ihr Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit sie zum übernächsten Monatsende wirksam wird. Geht die Kündigung beispielsweise am 3. Januar ein, endet das Mietverhältnis am 31. März.

Wichtig ist, dass die Kündigung in Schriftform erfolgen muss. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich unwirksam. Das Schriftformerfordernis dient dem Schutz beider Vertragsparteien und stellt sicher, dass die Willenserklärung eindeutig dokumentiert ist. Bei mehreren Mietern müssen alle Vertragspartner die Kündigung unterschreiben, sofern nicht anders vereinbart. Eine Einzelkündigung ist nur möglich, wenn die übrigen Mieter dem zustimmen und das Mietverhältnis mit ihnen fortgesetzt wird.

Besondere Kündigungsgründe und Ausnahmen

In bestimmten Situationen können Mieter von der regulären Kündigungsfrist abweichen. Ein fristloser Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Wohnung erhebliche Mängel aufweist, die die Gesundheit gefährden oder die Nutzung unmöglich machen. Auch bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Vermieters kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Allerdings muss der Mieter dem Vermieter in der Regel zunächst die Möglichkeit zur Abhilfe geben und eine angemessene Frist setzen.

Ein weiterer Sonderfall ist die Kündigung wegen berufsbedingten Umzugs. Während dies früher ein anerkannter Härtefallgrund war, der eine verkürzte Kündigungsfrist ermöglichte, gilt heute grundsätzlich die gesetzliche Dreimonatsfrist. Mieter können jedoch versuchen, mit der GEWOFAG eine einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags zu vereinbaren. Dies kann insbesondere dann erfolgreich sein, wenn bereits ein Nachmieter vorgeschlagen werden kann. Eine solche Vereinbarung sollte ebenfalls schriftlich fixiert werden und alle Modalitäten wie Übergabetermin und Kautionsrückzahlung regeln.

Formale Anforderungen an das Kündigungsschreiben

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen. Es sollte die vollständige Anschrift des Mieters und der GEWOFAG enthalten, die genaue Bezeichnung der Wohnung mit Adresse und gegebenenfalls Wohnungsnummer sowie eine eindeutige Kündigungserklärung. Der gewünschte Beendigungstermin sollte klar benannt werden, wobei die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" rechtlich zulässig ist und die gesetzliche Frist automatisch zur Anwendung bringt.

Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietern eigenhändig unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift oder eine Kopie der Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Es empfiehlt sich, eine Begründung für die Kündigung anzugeben, auch wenn dies rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Eine sachliche Begründung kann helfen, das Verhältnis zum Vermieter nicht unnötig zu belasten und gegebenenfalls Verhandlungen über eine vorzeitige Vertragsbeendigung zu erleichtern. Wichtig ist auch die Bitte um Bestätigung des Kündigungseingangs und um Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe.

KündigungseingangKündigungsfristVertragsende
Bis 3. Januar3 Monate31. März
Bis 3. Februar3 Monate30. April
Bis 3. März3 Monate31. Mai

Wie man Gewofag per Post kündigt

Warum der Postweg die sicherste Methode ist

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist ein rechtlich bedeutsamer Vorgang, der erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen haben kann. Aus diesem Grund ist es von größter Wichtigkeit, dass die Kündigung nachweisbar beim Vermieter ankommt und die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Der Postweg per Einschreiben ist die zuverlässigste Methode, um diese Anforderungen zu erfüllen. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen erfüllt ein per Post versandtes Schreiben das gesetzliche Schriftformerfordernis.

Ein Einschreiben mit Rückschein bietet den höchsten Grad an Rechtssicherheit. Der Absender erhält einen Nachweis über den Versand und später einen unterschriebenen Rückschein, der bestätigt, dass das Schreiben zugestellt wurde. Dies ist besonders wichtig, wenn später Unklarheiten über den Zeitpunkt des Kündigungseingangs entstehen sollten. Gerichte akzeptieren den Rückschein als Beweis für den Zugang der Kündigung. Selbst ein einfaches Einschreiben ohne Rückschein ist besser als ein normaler Brief, da zumindest der Versand dokumentiert wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die postalische Kündigung

Der erste Schritt besteht darin, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu verfassen. Verwenden Sie einen Computer oder schreiben Sie in klarer, leserlicher Handschrift. Das Schreiben sollte auf weißem Papier im Format DIN A4 erstellt werden. Oben links platzieren Sie Ihre vollständige Anschrift mit Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Darunter folgt die Empfängeradresse der GEWOFAG. Achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Die korrekte Anschrift für Kündigungsschreiben lautet:

  • GEWOFAG AG, Agnesstraße 1, 80797 München

Nach der Adresse fügen Sie das aktuelle Datum ein und formulieren eine präzise Betreffzeile, etwa "Kündigung des Mietverhältnisses für die Wohnung in der [Ihre Adresse]". Im Haupttext erklären Sie unmissverständlich, dass Sie das Mietverhältnis kündigen möchten. Nennen Sie den gewünschten Beendigungstermin oder formulieren Sie "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs und um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Übergabetermins. Erwähnen Sie auch, dass Sie die Wohnung besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben werden.

Versand und Dokumentation

Nachdem Sie das Kündigungsschreiben verfasst und von allen Mietern unterschreiben lassen haben, sollten Sie mindestens eine Kopie für Ihre Unterlagen anfertigen. Bewahren Sie diese Kopie zusammen mit allen weiteren Dokumenten zum Mietverhältnis sorgfältig auf. Legen Sie das Original in einen ausreichend großen Briefumschlag und beschriften Sie diesen mit der Empfängeradresse und Ihrer Absenderadresse. Verwenden Sie einen stabilen Umschlag, um sicherzustellen, dass das Schreiben unbeschädigt ankommt.

Gehen Sie mit dem verschlossenen Umschlag zu einer Postfiliale und versenden Sie ihn als Einschreiben mit Rückschein. Die Mitarbeiter der Post werden Ihnen eine Quittung ausstellen, die die Sendungsnummer enthält. Bewahren Sie diese Quittung unbedingt auf. Nach einigen Tagen erhalten Sie den unterschriebenen Rückschein zurück, der bestätigt, dass Ihr Kündigungsschreiben bei der GEWOFAG angekommen ist. Heften Sie diesen Rückschein zu Ihren Unterlagen. Mit diesen Dokumenten haben Sie einen lückenlosen Nachweis über die ordnungsgemäße Kündigung.

Moderne Alternativen mit digitaler Nachverfolgung

In der heutigen digitalen Zeit gibt es innovative Dienste, die den traditionellen Postversand mit modernen Technologien verbinden. Plattformen wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der komfortablen digitalen Dokumentation. Sie müssen nicht zur Post gehen, sondern können den gesamten Vorgang von zu Hause aus erledigen. Der Brief wird professionell gedruckt, kuvertiert und als Einschreiben versendet.

Solche Dienste bieten oft zusätzliche Features wie Vorlagen, die sicherstellen, dass alle rechtlich relevanten Informationen enthalten sind. Die digitale Nachverfolgung ermöglicht es, jederzeit den Status der Sendung zu überprüfen. Nach erfolgter Zustellung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung, die rechtlich gleichwertig mit dem traditionellen Rückschein ist. Dies kann besonders praktisch sein, wenn Sie mehrere Dokumente versenden müssen oder wenn Sie zeitlich eingeschränkt sind. Die professionelle Formatierung und der zuverlässige Versand geben zusätzliche Sicherheit, dass Ihre Kündigung korrekt beim Empfänger ankommt.

Wichtige Aspekte nach der Kündigung

Wohnungsübergabe und Protokoll

Nach Eingang der Kündigung wird die GEWOFAG sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Wohnungsübergabe zu vereinbaren. Dieser Termin sollte idealerweise am letzten Tag des Mietverhältnisses oder kurz davor stattfinden. Bei der Übergabe wird ein Protokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird. Dieses Protokoll ist wichtig für die Frage, ob und in welcher Höhe Renovierungskosten von der Kaution einbehalten werden. Bereiten Sie sich gründlich auf diesen Termin vor, indem Sie die Wohnung besenrein übergeben und alle Schlüssel bereithalten.

Besenrein bedeutet, dass die Wohnung leer geräumt, gefegt und von grobem Schmutz befreit sein muss. Alle persönlichen Gegenstände müssen entfernt sein. Kleinere Gebrauchsspuren sind normal und müssen nicht beseitigt werden. Größere Schäden sollten Sie jedoch nach Möglichkeit beheben oder zumindest im Protokoll ansprechen. Vergleichen Sie den aktuellen Zustand mit dem Übergabeprotokoll vom Einzug. Fotografieren Sie die Wohnung vor der Übergabe als zusätzliche Dokumentation. Nehmen Sie sich Zeit für die Übergabe und lesen Sie das Protokoll sorgfältig durch, bevor Sie es unterschreiben.

Kautionsrückzahlung

Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abschluss der Nebenkostenabrechnung für das letzte Mietjahr. Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, die Kaution zurückzuzahlen, kann aber einen angemessenen Betrag für noch ausstehende Betriebskosten einbehalten. Dies ist gesetzlich zulässig, da die endgültige Abrechnung der Nebenkosten oft erst einige Monate nach dem Auszug vorliegt. Die GEWOFAG wird Ihnen die Kaution abzüglich eventueller berechtigter Forderungen auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.

Berechtigte Einbehalte können Renovierungskosten für Schäden sein, die über die normale Abnutzung hinausgehen, ausstehende Mietzahlungen oder Nebenkostennachzahlungen. Sie haben das Recht, eine detaillierte Aufstellung aller Abzüge zu verlangen. Wenn Sie mit den Abzügen nicht einverstanden sind, sollten Sie dies schriftlich reklamieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. In vielen Fällen lassen sich Unstimmigkeiten durch Gespräche klären. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kaution, zum Übergabeprotokoll und zur Nebenkostenabrechnung mindestens drei Jahre auf.

Erfahrungen und praktische Tipps von Mietern

Häufige Kündigungsgründe

Mieter entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, ihr Mietverhältnis mit der GEWOFAG zu beenden. Ein häufiger Grund ist ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt oder Region. München ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort mit vielen Karrieremöglichkeiten, aber auch die Mobilität der Arbeitnehmer ist hoch. Wenn ein neuer Job in einer anderen Stadt angetreten wird, ist eine Kündigung unvermeidlich. Auch private Veränderungen wie Familienzuwachs, Trennung oder der Wunsch nach einer größeren oder kleineren Wohnung führen zu Kündigungen.

Ein weiterer Grund kann der Erwerb von Wohneigentum sein. Viele Mieter sparen über Jahre auf eine eigene Immobilie und kündigen ihre Mietwohnung, sobald sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben. Manchmal spielen auch Unzufriedenheit mit der Wohnsituation eine Rolle, etwa wenn Nachbarschaftskonflikte nicht gelöst werden können oder wenn die Wohnung nicht mehr den persönlichen Bedürfnissen entspricht. Die GEWOFAG als kommunaler Vermieter hat in der Regel ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern, dennoch können individuelle Umstände eine Kündigung notwendig machen.

Praktische Ratschläge für einen reibungslosen Ablauf

Erfahrene Mieter empfehlen, die Kündigung frühzeitig zu planen und nicht bis zur letzten Minute zu warten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Kündigungsfristen und berechnen Sie genau, wann Ihre Kündigung spätestens eingehen muss, um den gewünschten Auszugstermin zu erreichen. Bedenken Sie, dass die Postlaufzeit einige Tage betragen kann. Es ist besser, die Kündigung einige Tage zu früh zu versenden als zu spät. Nutzen Sie die Dreimonatsfrist, um in Ruhe eine neue Wohnung zu suchen und den Umzug zu organisieren.

Kommunizieren Sie offen mit der GEWOFAG und halten Sie den Kontakt während der gesamten Kündigungsphase aufrecht. Wenn Sie Fragen haben oder besondere Wünsche bezüglich des Übergabetermins, sprechen Sie diese frühzeitig an. Die meisten Probleme lassen sich durch rechtzeitige und sachliche Kommunikation vermeiden. Dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig und bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf. Dies gibt Ihnen Sicherheit und hilft, eventuelle Missverständnisse schnell zu klären. Eine gute Vorbereitung und professionelles Vorgehen machen die Kündigung zu einem unkomplizierten Prozess.

Umgang mit Problemen und Verzögerungen

Trotz sorgfältiger Planung kann es gelegentlich zu Problemen kommen. Wenn Sie keine Bestätigung des Kündigungseingangs erhalten, sollten Sie nach etwa zwei Wochen telefonisch nachfragen. Notieren Sie sich den Namen des Gesprächspartners und das Datum des Anrufs. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Brief verloren geht. Wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein verwendet haben, können Sie anhand der Sendungsnummer bei der Post nachverfolgen, ob das Schreiben zugestellt wurde. Diese Informationen sind hilfreich, wenn Sie den Zugang der Kündigung nachweisen müssen.

Bei Uneinigkeit über den Zustand der Wohnung oder die Höhe der Kautionsrückzahlung ist es ratsam, zunächst das Gespräch mit der GEWOFAG zu suchen. Oft lassen sich Differenzen durch sachliche Argumentation und gegebenenfalls durch Kompromisse beilegen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, können Mieter sich an den örtlichen Mieterverein wenden oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Die meisten Mietstreitigkeiten werden außergerichtlich gelöst, aber es ist wichtig, seine Rechte zu kennen und diese notfalls auch durchzusetzen. Eine gute Dokumentation aller Vorgänge ist dabei die beste Grundlage.

FAQ

Die GEWOFAG bietet eine Vielzahl von Wohnungskategorien an, die sich in Größe, Ausstattung und Mietpreis unterscheiden. Dazu gehören sowohl Sozialwohnungen, die speziell für Familien, Senioren und Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen gedacht sind, als auch frei finanzierte Wohnungen. Die Mietpreise variieren je nach Lage und Ausstattung der Wohnung, sodass Interessierte die Möglichkeit haben, eine passende Wohnung zu fairen Konditionen zu finden.

Um Ihre Wohnung bei der GEWOFAG zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben aufsetzen und dieses per Post als Einschreiben an die GEWOFAG AG senden. Dies stellt sicher, dass Ihre Kündigung rechtlich wirksam ist und Sie einen Nachweis über den Versand haben. Bitte beachten Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Neben der Vermietung kümmert sich die GEWOFAG auch um die Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung ihrer Immobilien. Das Unternehmen investiert kontinuierlich in die Qualität der Wohnungen und sorgt dafür, dass diese den Bedürfnissen der Mieter entsprechen. Zudem werden Mieterangelegenheiten wie Vertragsangelegenheiten und Kündigungsbearbeitung zentral am Hauptsitz in der Agnesstraße 1 in München gesteuert.

Die GEWOFAG hat sich zum Ziel gesetzt, insbesondere Familien, Senioren und Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu unterstützen. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Sozialwohnungen zu fairen Mietpreisen sowie durch spezielle Programme und Beratungsangebote, die den Mietern helfen, geeigneten Wohnraum zu finden und sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.

Der Hauptsitz der GEWOFAG AG befindet sich in der Agnesstraße 1 im Münchner Stadtteil Maxvorstadt. Dort werden alle wesentlichen Geschäftsprozesse, einschließlich der Mieterverwaltung und Vertragsangelegenheiten, gesteuert. Mieter können die GEWOFAG direkt vor Ort besuchen oder ihre Anliegen per Post an die angegebene Adresse senden.