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Haus und Grund
Charlottenstraße 57
10117 Berlin Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – Haus und Grund
Charlottenstraße 57
10117 Berlin

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Haus und Grund. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
Haus und Grund
Charlottenstraße 57
10117 Berlin , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei Haus und Grund

Über Haus und Grund

Haus und Grund ist der größte Eigentümerverband Deutschlands und vertritt die Interessen von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern seit über 100 Jahren. Der Bundesverband der Haus- & Grundbesitzervereine Deutschlands e.V. hat seinen Sitz in Berlin und koordiniert ein bundesweites Netzwerk von über 900 lokalen Vereinen mit insgesamt etwa einer Million Mitgliedern. Die Organisation bietet ihren Mitgliedern umfassende Beratung zu allen Fragen rund um Immobilienbesitz, Vermietung, Steuern und rechtlichen Angelegenheiten.

Die Mitgliedschaft bei Haus und Grund erfolgt in der Regel über einen der regionalen Ortsvereine, die eigenständig organisiert sind und ihre eigenen Beitragsstrukturen sowie Leistungspakete anbieten. Der Bundesverband selbst koordiniert die politische Interessenvertretung auf nationaler Ebene und stellt den lokalen Vereinen Informationsmaterialien, Rechtsberatung und Schulungen zur Verfügung. Mitglieder profitieren von persönlicher Rechtsberatung, Musterdokumenten für Mietverträge, Informationsveranstaltungen und einer Vielzahl von Serviceleistungen speziell für Immobilieneigentümer.

Der Verband setzt sich politisch für die Belange von Eigentümern ein und nimmt Einfluss auf gesetzgeberische Prozesse, die das Immobilieneigentum betreffen. Dazu gehören Themen wie Mietrecht, Grundsteuer, energetische Sanierung und Baurecht. Haus und Grund publiziert regelmäßig Fachzeitschriften, organisiert Seminare und bietet seinen Mitgliedern Zugang zu einem Netzwerk von Experten aus den Bereichen Recht, Steuern und Immobilienverwaltung.

Leistungen und Serviceangebote

Das Leistungsspektrum von Haus und Grund umfasst verschiedene Bereiche, die speziell auf die Bedürfnisse von Immobilieneigentümern zugeschnitten sind. Dazu gehört die telefonische und persönliche Rechtsberatung durch qualifizierte Juristen, die Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen sowie Beratung bei Mietstreitigkeiten. Viele Ortsvereine bieten auch Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen, Modernisierungsmaßnahmen und steuerlichen Fragen an.

Mitglieder erhalten Zugang zu umfangreichen Musterdokumenten, darunter rechtssichere Mietverträge, Kündigungsschreiben, Mieterhöhungsschreiben und weitere Formulare, die im Vermietungsalltag benötigt werden. Zusätzlich bieten viele Ortsvereine Versicherungsleistungen oder vermitteln günstige Konditionen bei Partnern für Gebäudeversicherungen, Rechtsschutzversicherungen und andere relevante Versicherungsprodukte.

Organisationsstruktur und regionale Unterschiede

Ein wichtiger Aspekt bei der Mitgliedschaft ist die dezentrale Struktur von Haus und Grund. Während der Bundesverband die übergeordnete Organisation darstellt, erfolgt die eigentliche Mitgliedschaft und Betreuung durch die lokalen Ortsvereine. Diese sind rechtlich selbständig und können ihre Beiträge, Kündigungsfristen und Leistungen eigenständig festlegen. Das bedeutet, dass sich die Konditionen je nach Region erheblich unterscheiden können und auch Kündigungen direkt beim zuständigen Ortsverein eingereicht werden müssen.

Mitgliedschaftsmodelle und Kosten

Die Beitragsstruktur bei Haus und Grund variiert erheblich je nach regionalem Ortsverein und den gewählten Leistungspaketen. Da die einzelnen Vereine autonom agieren, gibt es keine einheitliche Preisgestaltung auf Bundesebene. Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich häufig an der Anzahl der Wohneinheiten, die ein Eigentümer besitzt, oder werden als Pauschalbeträge erhoben.

Typische Beitragsmodelle

MitgliedschaftstypBeschreibungTypische Kosten (jährlich)
EinzelmitgliedschaftFür Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie60-120 Euro
Vermietende EigentümerFür Eigentümer mit vermieteten Wohneinheiten80-200 Euro
MehrfacheigentümerGestaffelt nach Anzahl der Wohneinheiten150-500 Euro
GewerbemitgliedschaftFür Unternehmen und professionelle VermieterAuf Anfrage

Die genauen Kosten müssen beim jeweiligen Ortsverein erfragt werden, da diese regional stark variieren können. Einige Vereine bieten ermäßigte Beiträge für Rentner, junge Eigentümer oder bei mehrjähriger Vorauszahlung an. Zusätzlich zu den Grundbeiträgen können für bestimmte Zusatzleistungen wie ausführliche Rechtsberatung, die Erstellung komplexer Verträge oder die Teilnahme an Spezialveranstaltungen weitere Kosten anfallen.

Inkludierte Leistungen nach Mitgliedschaftsart

Die Basismitgliedschaft umfasst in der Regel telefonische Erstberatung, Zugang zu Musterdokumenten und die regelmäßige Zusendung der Mitgliederzeitschrift. Erweiterte Mitgliedschaften können unbegrenzte persönliche Beratungstermine, Vertragsprüfungen, Unterstützung bei Gerichtsverfahren und vergünstigte oder kostenlose Rechtsschutzversicherungen beinhalten. Manche Ortsvereine bieten auch Paketlösungen an, die speziell auf die Bedürfnisse von Vermietern mit mehreren Objekten zugeschnitten sind.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Fristen

Die Kündigung einer Mitgliedschaft bei Haus und Grund unterliegt den Regelungen des jeweiligen Ortsvereins, bei dem die Mitgliedschaft besteht. Da es sich um eingetragene Vereine handelt, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die spezifischen Satzungen der einzelnen Vereine. Es ist daher unerlässlich, die Kündigungsbedingungen des eigenen Ortsvereins zu kennen, da diese von den allgemeinen Informationen abweichen können.

Übliche Kündigungsfristen

KündigungsartKündigungsfristKündigungstermin
Ordentliche Kündigung3 Monate zum JahresendeEingang bis 30. September
Alternative Regelung6 Wochen zum QuartalsendeJe nach Satzung
Außerordentliche KündigungFristlos bei wichtigem GrundSofort wirksam

Die meisten Haus und Grund Ortsvereine haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres festgelegt. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September beim zuständigen Ortsverein eingegangen sein muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Einige Vereine haben abweichende Regelungen, beispielsweise eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals oder andere individuelle Stichtage.

Wichtige rechtliche Aspekte

Nach deutschem Vereinsrecht ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail werden von den meisten Ortsvereinen nicht akzeptiert, da sie keine rechtssichere Dokumentation bieten. Die Kündigung muss eindeutig formuliert sein und sollte die Mitgliedsnummer sowie persönliche Daten enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung zu ermöglichen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Beitragserhöhungen, die nicht rechtzeitig kommuniziert wurden, oder bei gravierenden Leistungsmängeln, kann die Mitgliedschaft unter Umständen auch fristlos gekündigt werden. In solchen Fällen sollte der wichtige Grund in der Kündigung detailliert dargelegt und gegebenenfalls mit Nachweisen belegt werden.

Sonderkündigungsrechte

Einige Satzungen sehen Sonderkündigungsrechte vor, beispielsweise bei Verkauf der Immobilie, Umzug in eine andere Region oder bei Tod des Mitglieds. In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft häufig vorzeitig beendet werden, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Es empfiehlt sich, entsprechende Nachweise wie Kaufverträge oder Ummeldebescheinigungen der Kündigung beizufügen.

Wie man Haus und Grund per Post kündigt

Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die rechtssicherste Methode, um eine Mitgliedschaft bei Haus und Grund zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet der postalische Weg einen nachweisbaren Zustellnachweis, der im Streitfall vor Gericht als Beweis dient. Gerade bei Vereinsmitgliedschaften, die an bestimmte Fristen gebunden sind, ist es essentiell, den Zugang der Kündigung dokumentieren zu können.

Warum der Postweg die beste Wahl ist

Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erhalten Sie einen offiziellen Nachweis über das Datum der Aufgabe und den Zeitpunkt der Zustellung. Zweitens wird die Kündigung durch die Unterschrift des Empfängers bestätigt, was jegliche Zweifel über den Erhalt ausschließt. Drittens entspricht diese Methode den formalen Anforderungen, die in den meisten Vereinssatzungen festgeschrieben sind.

E-Mail-Kündigungen werden von vielen Ortsvereinen nicht akzeptiert, da sie keine qualifizierte elektronische Signatur enthalten und die Identität des Absenders nicht zweifelsfrei feststeht. Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht bindend und werden in der Regel nicht als gültige Kündigungserklärung anerkannt. Online-Formulare stehen bei den meisten Haus und Grund Ortsvereinen nicht zur Verfügung, da die Vereine traditionell organisiert sind und auf schriftliche Kommunikation setzen.

Vorbereitung der Kündigung

Bevor Sie Ihre Kündigung verfassen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammentragen. Prüfen Sie zunächst Ihre Mitgliedsunterlagen, um die genaue Bezeichnung Ihres Ortsvereins, Ihre Mitgliedsnummer und die zuständige Adresse zu ermitteln. Kontrollieren Sie in Ihrer Satzung oder den Beitrittsunterlagen die geltenden Kündigungsfristen und berechnen Sie, bis wann Ihre Kündigung spätestens beim Verein eingehen muss.

Notieren Sie sich das Datum Ihres Beitritts und prüfen Sie, ob bereits Beiträge für zukünftige Zeiträume gezahlt wurden. In einigen Fällen können bereits gezahlte Beiträge anteilig zurückerstattet werden, wenn die Mitgliedschaft vorzeitig endet. Halten Sie auch Kopien aller relevanten Dokumente bereit, die Sie Ihrer Kündigung beifügen möchten.

Inhalt des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen persönlichen Daten inklusive Adresse, die Mitgliedsnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung mit dem gewünschten Beendigungstermin, die Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und Ihr Datum sowie Ihre handschriftliche Unterschrift. Die Formulierung sollte klar und unmissverständlich sein, ohne ausschweifende Begründungen.

Es ist nicht zwingend erforderlich, einen Kündigungsgrund anzugeben, es sei denn, Sie berufen sich auf ein Sonderkündigungsrecht oder eine außerordentliche Kündigung. In diesen Fällen sollten Sie den Grund präzise benennen und gegebenenfalls mit Dokumenten belegen. Halten Sie den Text sachlich und professionell, auch wenn Sie mit dem Service unzufrieden waren.

Versand und Dokumentation

Versenden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein über die Deutsche Post. Diese Versandart kostet zusätzliche Gebühren, bietet aber die höchste Rechtssicherheit. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg sowie später den Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind im Streitfall Ihre Nachweise dafür, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde.

Erstellen Sie vor dem Versand eine Kopie oder ein Foto Ihres Kündigungsschreibens für Ihre eigenen Unterlagen. Notieren Sie sich das Datum der Aufgabe und die Sendungsnummer, um die Zustellung online verfolgen zu können. Falls Sie nach zwei Wochen keine Kündigungsbestätigung erhalten haben, sollten Sie beim Ortsverein nachfragen und auf Ihre Kündigung hinweisen.

Zuständige Adresse für die Kündigung

Die Kündigung muss an den jeweiligen Ortsverein gerichtet werden, bei dem Sie Mitglied sind, nicht an die Bundesgeschäftsstelle. Die Kontaktdaten Ihres Ortsvereins finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte, in den Beitrittsunterlagen oder auf der Website des Bundesverbandes unter der Rubrik "Ortsvereine finden". Falls Sie sich über die zuständige Adresse unsicher sind, können Sie sich an die Bundesgeschäftsstelle wenden:

  • Bundesverband der Haus- & Grundbesitzervereine Deutschlands e.V., Charlottenstraße 57, 10117 Berlin

Beachten Sie jedoch, dass die Bundesgeschäftsstelle Kündigungen in der Regel nicht bearbeitet, sondern diese an den zuständigen Ortsverein weiterleitet, was zu Verzögerungen führen kann. Es ist daher immer vorzuziehen, direkt an den lokalen Verein zu schreiben.

Digitale Unterstützung beim Versand

Für Mitglieder, die den Aufwand des postalischen Versands minimieren möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen. Der Service übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben, während Sie einen digitalen Zustellnachweis erhalten.

Dies spart nicht nur Zeit, sondern gewährleistet auch eine professionelle Formatierung und korrekte Adressierung. Der digitale Nachweis ist rechtlich gleichwertig mit dem klassischen Rückschein und kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden. Besonders für Personen, die mehrere Mitgliedschaften kündigen oder beruflich stark eingebunden sind, stellt dies eine zeitsparende Alternative dar, ohne auf die Rechtssicherheit des Postwegs verzichten zu müssen.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit Haus und Grund fallen unterschiedlich aus und hängen stark vom jeweiligen Ortsverein ab. Viele Eigentümer schätzen die kompetente Rechtsberatung und die umfangreichen Informationsmaterialien, die ihnen im Vermietungsalltag helfen. Besonders positiv werden häufig die persönlichen Beratungsgespräche und die Möglichkeit hervorgehoben, komplexe rechtliche Fragen mit Experten zu klären.

Häufige Gründe für eine Kündigung

Trotz der vielfältigen Leistungen entscheiden sich manche Mitglieder für eine Kündigung. Ein häufiger Grund ist die Veränderung der persönlichen Situation, etwa der Verkauf der Immobilie oder die Aufgabe der Vermietertätigkeit. In solchen Fällen benötigen die Eigentümer die spezifischen Leistungen nicht mehr und möchten die laufenden Kosten einsparen.

Ein weiterer Kündigungsgrund kann die Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis sein. Einige Mitglieder empfinden die Beiträge als zu hoch im Vergleich zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Dies gilt besonders für Eigentümer, die nur gelegentlich Beratung benötigen und die meisten Serviceangebote nicht nutzen. Alternative Beratungsangebote oder spezialisierte Rechtsanwälte können in Einzelfällen kostengünstiger sein.

Manche Kündigungen erfolgen auch aufgrund von Unzufriedenheit mit der Qualität der Beratung oder der Erreichbarkeit des Ortsvereins. Da die Vereine ehrenamtlich organisiert sind und mit unterschiedlichen Ressourcen ausgestattet sind, kann die Servicequalität variieren. Lange Wartezeiten für Beratungstermine oder unzureichende Antworten auf komplexe Fragen führen manchmal zur Entscheidung, die Mitgliedschaft zu beenden.

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die meisten Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess, sofern die formalen Anforderungen beachtet werden. Ortsvereine bestätigen Kündigungen in der Regel zeitnah und stellen eine schriftliche Bestätigung aus. Probleme entstehen hauptsächlich dann, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten werden oder die Kündigung an die falsche Adresse gesendet wird.

Einige Mitglieder berichten von Nachfragen seitens des Vereins zu den Kündigungsgründen oder von Angeboten, die Mitgliedschaft zu günstigeren Konditionen fortzusetzen. Diese Rückhalteaktionen sind legitim, und Mitglieder sind nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Die Kündigung bleibt auch dann wirksam, wenn man auf solche Angebote nicht reagiert.

Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung

Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Vorgehensweisen beachten. Kündigen Sie rechtzeitig, idealerweise einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist, um eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung zu berücksichtigen. Überprüfen Sie vor dem Versand noch einmal alle Angaben auf Richtigkeit, insbesondere die Adresse und Ihre Mitgliedsnummer.

Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben explizit eine schriftliche Bestätigung an und geben Sie an, bis wann Sie diese erwarten. Falls die Bestätigung ausbleibt, setzen Sie sich aktiv mit dem Ortsverein in Verbindung und verweisen auf Ihr Kündigungsschreiben. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens ein Jahr lang auf, um bei eventuellen Unstimmigkeiten über fortlaufende Beitragsforderungen reagieren zu können.

Was nach der Kündigung zu beachten ist

Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie überprüfen, ob der Beitragseinzug tatsächlich eingestellt wurde. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden Monaten und widersprechen Sie umgehend, falls weiterhin Beiträge abgebucht werden. In solchen Fällen können Sie sich auf Ihre dokumentierte Kündigung berufen und die Rückerstattung zu Unrecht eingezogener Beträge fordern.

Bedenken Sie, dass mit der Beendigung der Mitgliedschaft auch alle damit verbundenen Leistungen entfallen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Rechtsberatung, Zugang zu Musterdokumenten oder andere Serviceleistungen des Vereins. Falls Sie weiterhin Unterstützung bei Vermieterfragen benötigen, sollten Sie sich rechtzeitig nach Alternativen umsehen, etwa spezialisierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Beratungsstellen.

Manche Ortsvereine bieten auch passive Mitgliedschaften oder reduzierte Beiträge für ehemalige Mitglieder an, die nur gelegentlich Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Ortsverein nach solchen Optionen, falls Sie die Verbindung nicht vollständig beenden möchten.

Alternativen zur Mitgliedschaft

Für Immobilieneigentümer, die ihre Mitgliedschaft bei Haus und Grund beenden, gibt es verschiedene Alternativen zur rechtlichen und steuerlichen Beratung. Spezialisierte Fachanwälte für Mietrecht können bei konkreten Rechtsfragen kompetente Unterstützung bieten, wobei die Kosten je nach Aufwand variieren. Steuerberater helfen bei der Optimierung der steuerlichen Situation und der korrekten Abrechnung von Mieteinnahmen.

Online-Plattformen und digitale Services bieten mittlerweile ebenfalls umfangreiche Informationen und Musterdokumente für Vermieter an. Diese sind oft kostengünstiger als eine Vereinsmitgliedschaft, bieten aber in der Regel keine persönliche Beratung. Für Eigentümer, die nur gelegentlich Unterstützung benötigen, können solche Angebote eine sinnvolle Alternative darstellen.

Auch andere Eigentümerverbände oder regionale Vermietervereine können Alternativen sein, die möglicherweise besser auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ein Vergleich der Leistungen und Kosten verschiedener Organisationen kann helfen, die passende Unterstützung für die eigene Situation zu finden.

FAQ

Die Mitgliedschaft bei Haus und Grund bietet zahlreiche Vorteile für Immobilieneigentümer, darunter persönliche Rechtsberatung durch qualifizierte Juristen, Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung von Mietverträgen sowie Zugang zu Musterdokumenten. Darüber hinaus profitieren Mitglieder von Informationsveranstaltungen, Seminaren und einem Netzwerk von Experten aus den Bereichen Recht, Steuern und Immobilienverwaltung. Dies hilft Eigentümern, rechtliche und steuerliche Herausforderungen besser zu meistern.

Die Mitgliedsbeiträge bei Haus und Grund variieren je nach regionalem Ortsverein, da jeder Verein seine eigenen Beitragsstrukturen festlegt. In der Regel sind die Beiträge jedoch moderat und bieten ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen Beratungs- und Serviceleistungen, die den Mitgliedern zur Verfügung stehen.

Um Ihre Mitgliedschaft bei Haus und Grund zu kündigen, müssen Sie ein Kündigungsschreiben per Post (Einschreiben) an Ihren regionalen Ortsverein senden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen wie Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und das Kündigungsdatum angeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Haus und Grund behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Themen, die für Immobilieneigentümer von Bedeutung sind. Dazu gehören Mietrecht, Grundsteuer, energetische Sanierung und Baurecht. Der Verband setzt sich aktiv für die Interessen seiner Mitglieder ein und nimmt Einfluss auf gesetzgeberische Prozesse, um die Rechte der Eigentümer zu schützen.

Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen von Haus und Grund erfolgt in der Regel über Ihren regionalen Ortsverein. Informationen zu kommenden Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen werden oft auf den Websites der Ortsvereine veröffentlicht oder können direkt beim Verein erfragt werden. Diese Veranstaltungen bieten eine wertvolle Gelegenheit, sich über aktuelle Themen und rechtliche Änderungen zu informieren und sich mit anderen Immobilieneigentümern auszutauschen.