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IG BAU
Adalbertstraße 7
60435 Frankfurt am Main Germany






Vertragsnummer:

An:
Kündigungsabteilung – IG BAU
Adalbertstraße 7
60435 Frankfurt am Main

Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes IG BAU. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.

Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:

– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.

Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.

Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:

– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.

Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.

Mit freundlichen Grüßen,


14/01/2026

zum Behalten966649193710
Empfänger
IG BAU
Adalbertstraße 7
60435 Frankfurt am Main , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei IG BAU

Über IG BAU

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, kurz IG BAU, ist eine der bedeutendsten Gewerkschaften in Deutschland und vertritt die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Branchen Baugewerbe, Baustoffindustrie, Agrarwirtschaft sowie im Gebäudereiniger- und Umweltdienstleistungssektor. Mit rund 250.000 Mitgliedern gehört sie zu den mittelgroßen Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und setzt sich seit Jahrzehnten für faire Arbeitsbedingungen, angemessene Löhne und soziale Absicherung ihrer Mitglieder ein.

Die IG BAU wurde 1996 durch die Fusion der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft, der IG Bau-Steine-Erden und der Gewerkschaft Holz und Kunststoff gegründet. Ihr Hauptsitz befindet sich in Frankfurt am Main, von wo aus die strategische Ausrichtung und die bundesweite Koordination erfolgen. Darüber hinaus verfügt die Gewerkschaft über ein dichtes Netz regionaler und lokaler Geschäftsstellen, die den Mitgliedern vor Ort mit Beratung und Unterstützung zur Seite stehen.

Leistungen und Aufgaben der IG BAU

Als Gewerkschaft übernimmt die IG BAU vielfältige Aufgaben im Interesse ihrer Mitglieder. Dazu gehört in erster Linie die Tarifpolitik: Die Organisation führt Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden und einzelnen Unternehmen, um Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und weitere Arbeitsbedingungen zu regeln. Besonders in der Baubranche, die durch saisonale Schwankungen und körperlich anstrengende Tätigkeiten geprägt ist, spielen diese Verhandlungen eine zentrale Rolle.

Neben der Tarifpolitik bietet die IG BAU ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst die Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz, Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen und die Vertretung vor Arbeitsgerichten. Viele Mitglieder schätzen diesen Service besonders, da rechtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern komplex und kostspielig sein können.

Darüber hinaus engagiert sich die IG BAU in der politischen Interessenvertretung auf Bundes- und Europaebene, organisiert Weiterbildungsangebote für ihre Mitglieder und bietet verschiedene Zusatzleistungen wie Streikgeld, Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen an.

Organisationsstruktur und regionale Präsenz

Die IG BAU ist bundesweit in Bezirke und Regionen gegliedert, wobei jede Region eigene Geschäftsstellen unterhält. Diese dezentrale Struktur ermöglicht es der Gewerkschaft, nah an den Mitgliedern zu sein und auf regionale Besonderheiten einzugehen. Für Kündigungen und andere administrative Vorgänge ist es wichtig zu wissen, dass die Zentrale in Frankfurt am Main für allgemeine Korrespondenz zuständig ist, während spezifische Anliegen oft über die jeweilige Regionalgeschäftsstelle abgewickelt werden können.

Mitgliedschaftsmodelle und Beitragsstruktur

Die Mitgliedschaft in der IG BAU basiert auf einem Beitragssystem, das sich am Bruttoeinkommen der Mitglieder orientiert. Dieses Solidarprinzip stellt sicher, dass die finanzielle Belastung für jedes Mitglied tragbar bleibt und gleichzeitig die Gewerkschaft über ausreichende Mittel verfügt, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.

Beitragsberechnung und Staffelung

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Für Vollzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Einkommen bedeutet dies einen Beitrag zwischen 20 und 50 Euro monatlich. Die genaue Höhe variiert je nach individuellem Verdienst. Für bestimmte Personengruppen gelten reduzierte Beitragssätze oder Sonderregelungen.

MitgliedergruppeBeitragssatzBeispielbetrag
Vollzeitbeschäftigte1% des Bruttoeinkommens30-50 Euro/Monat
Teilzeitbeschäftigte1% des Bruttoeinkommens15-30 Euro/Monat
AuszubildendeReduzierter Satz5-10 Euro/Monat
ArbeitsloseSolidarbeitrag3-5 Euro/Monat
RentnerReduzierter Satz5-15 Euro/Monat

Leistungsumfang der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der IG BAU beinhaltet verschiedene Leistungen, die den Beitrag rechtfertigen sollen. Dazu gehören kostenloser Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Streikgeld bei gewerkschaftlich organisierten Arbeitskämpfen, Beratung zu tariflichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie Zugang zu Weiterbildungsangeboten. Viele Mitglieder profitieren zudem von Rabatten bei Partnerunternehmen und vergünstigten Versicherungsangeboten.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft unterliegt in Deutschland dem Vereinsrecht und wird durch die Satzung der jeweiligen Organisation geregelt. Bei der IG BAU sind die Kündigungsmodalitäten in der Satzung festgelegt, die für alle Mitglieder verbindlich ist. Es ist wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen, um eine wirksame Kündigung vorzunehmen und ungewollte Beitragszahlungen zu vermeiden.

Kündigungsfrist und Stichtage

Gemäß der Satzung der IG BAU kann die Mitgliedschaft grundsätzlich zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei drei Monate. Das bedeutet konkret: Wer zum 31. März austreten möchte, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres einreichen. Für einen Austritt zum 30. Juni ist der Stichtag der 31. März, für den 30. September der 30. Juni und für den 31. Dezember der 30. September.

Gewünschtes AustrittsendeKündigungsfristSpätester Kündigungstermin
31. März3 Monate31. Dezember (Vorjahr)
30. Juni3 Monate31. März
30. September3 Monate30. Juni
31. Dezember3 Monate30. September

Sonderkündigungsrechte

Neben der ordentlichen Kündigung existieren auch Sonderkündigungsrechte, die eine vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft ermöglichen. Diese greifen beispielsweise bei Beitragserhöhungen, die nicht durch eine Einkommenssteigerung des Mitglieds begründet sind. In solchen Fällen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Erhöhung. Auch bei grundlegenden Satzungsänderungen, die die Rechte der Mitglieder wesentlich beeinträchtigen, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen.

Formale Anforderungen an die Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG BAU muss schriftlich erfolgen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail werden in der Regel nicht akzeptiert. Die Schriftform dient dem Schutz beider Seiten und stellt sicher, dass die Willenserklärung eindeutig dokumentiert ist.

Die Kündigung sollte folgende Informationen enthalten: vollständiger Name und Anschrift des Mitglieds, Mitgliedsnummer (falls bekannt), eindeutige Kündigungserklärung, gewünschtes Austrittsdatum und eigenhändige Unterschrift. Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen hilfreich sein, etwa wenn ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht wird.

Wichtige rechtliche Aspekte

Nach deutschem Vereinsrecht gilt eine Kündigung als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Bei postalischer Zusendung ist dies der Zeitpunkt, zu dem der Brief in den Briefkasten der Gewerkschaft eingeworfen wird. Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich daher die Versendung per Einschreiben mit Rückschein. So lässt sich später zweifelsfrei nachweisen, dass und wann die Kündigung zugegangen ist.

Es ist zu beachten, dass die Kündigung erst mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam wird. Bis dahin bleiben alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft bestehen, insbesondere die Beitragspflicht. Eine vorzeitige Einstellung der Beitragszahlungen kann zu Zahlungsrückständen führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie man die IG BAU per Post kündigt

Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um eine Mitgliedschaft bei der IG BAU zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet der Postweg klare rechtliche Vorteile und entspricht den formalen Anforderungen der Gewerkschaftssatzung.

Warum die postalische Kündigung die beste Wahl ist

Der wichtigste Vorteil der postalischen Kündigung liegt in der Rechtssicherheit. Da die Satzung der IG BAU die Schriftform vorschreibt, erfüllt ein per Post versandter Brief diese Anforderung zweifelsfrei. E-Mails oder andere elektronische Kommunikationsformen können zwar praktisch erscheinen, genügen aber oft nicht den formalen Anforderungen und können im Streitfall als unwirksam angesehen werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Nachweisbarkeit. Insbesondere bei Versand per Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang der Kündigung. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Im Zweifelsfall kann so belegt werden, dass die Kündigung rechtzeitig abgesendet und zugestellt wurde.

Die postalische Kündigung schafft zudem Klarheit und Verbindlichkeit. Ein formeller Brief signalisiert Ernst und Entschlossenheit und lässt weniger Raum für Missverständnisse als informellere Kommunikationswege. Darüber hinaus entspricht diese Form der Kündigung der langjährigen Praxis im deutschen Vereins- und Arbeitsrecht und wird von allen Beteiligten als Standard akzeptiert.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Der erste Schritt besteht darin, das Kündigungsschreiben sorgfältig vorzubereiten. Verwenden Sie ein weißes DIN-A4-Blatt und formulieren Sie Ihr Anliegen klar und präzise. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten oben links, gefolgt von der Adresse der IG BAU. Fügen Sie das aktuelle Datum hinzu und wählen Sie eine eindeutige Betreffzeile wie "Kündigung der Mitgliedschaft".

Im Hauptteil des Schreibens erklären Sie unmissverständlich, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Geben Sie Ihre Mitgliedsnummer an, falls diese bekannt ist, und nennen Sie das gewünschte Austrittsdatum unter Beachtung der Kündigungsfrist. Formulieren Sie höflich, aber bestimmt, und vermeiden Sie unnötige Ausschweifungen. Eine Begründung ist nicht erforderlich, es sei denn, Sie berufen sich auf ein Sonderkündigungsrecht.

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Austrittsdatums. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, bei ausbleibender Reaktion nachzuhaken. Beenden Sie das Schreiben mit einer höflichen Grußformel und Ihrer handschriftlichen Unterschrift. Eine digitale Unterschrift oder ein maschinell erzeugtes Faksimile reichen nicht aus.

Die korrekte Adresse für die Kündigung

Für die Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG BAU sollte das Schreiben an die Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main gerichtet werden. Dies ist die zentrale Anlaufstelle für administrative Vorgänge und gewährleistet eine ordnungsgemäße Bearbeitung. Die korrekte Adresse lautet:

  • IG Bauen, Adalbertstraße 7, 60435 Frankfurt am Main, Germany

Alternativ können Sie die Kündigung auch an Ihre zuständige Regionalgeschäftsstelle senden, sofern Sie diese kennen. Die Hauptgeschäftsstelle leitet Kündigungen bei Bedarf intern weiter, sodass eine Zusendung dorthin in jedem Fall sicher ist. Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um Zustellprobleme zu vermeiden.

Versandoptionen und Nachweisführung

Für den Versand des Kündigungsschreibens stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Die einfachste Variante ist der normale Briefversand, der jedoch den Nachteil hat, dass kein Zustellnachweis erbracht werden kann. Sicherer ist der Versand als Einschreiben, wobei zwischen verschiedenen Varianten unterschieden werden kann.

Das Einschreiben Einwurf dokumentiert den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers, ist aber weniger beweiskräftig als das Einschreiben mit Rückschein. Letzteres bietet die höchste Rechtssicherheit, da der Empfänger den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigt und der Absender eine entsprechende Quittung erhält. Diese kann im Streitfall als Beweis vorgelegt werden.

Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, einschließlich einer Kopie des Kündigungsschreibens, des Versandbelegs und gegebenenfalls des Rückscheins. Diese Dokumente sind wichtig, falls es später zu Unklarheiten über den Zeitpunkt oder die Wirksamkeit der Kündigung kommt. Eine digitale Sicherung durch Scannen oder Fotografieren ist zusätzlich empfehlenswert.

Moderne Lösungen für die postalische Kündigung

Wer den Gang zur Post scheut oder keine Zeit für die manuelle Erstellung und Versendung eines Kündigungsschreibens hat, kann auf moderne Dienstleister wie Postclic zurückgreifen. Solche Services ermöglichen es, Kündigungen bequem online zu erstellen und automatisch per Post versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens.

Postclic und ähnliche Dienste kümmern sich um den kompletten Versandprozess, einschließlich Druck, Kuvertierung und postalischer Zustellung. Dabei wird in der Regel ein nachverfolgbarer Versandweg gewählt, sodass Sie jederzeit den Status Ihrer Sendung einsehen können. Ein digitaler Nachweis über den Versand wird automatisch erstellt und kann bei Bedarf abgerufen werden.

Diese Lösung kombiniert die rechtlichen Vorteile der postalischen Kündigung mit dem Komfort digitaler Prozesse. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder wenig Zeit kann dies eine praktische Alternative sein. Die Kosten für solche Services sind überschaubar und werden oft durch die Zeitersparnis und die Vermeidung von Fehlern aufgewogen.

Gründe für die Kündigung und häufige Szenarien

Die Entscheidung, eine Gewerkschaftsmitgliedschaft zu beenden, kann verschiedene Ursachen haben. Das Verständnis der häufigsten Kündigungsgründe hilft dabei, die eigene Situation besser einzuordnen und die Kündigung entsprechend zu gestalten.

Berufliche Veränderungen

Einer der häufigsten Gründe für die Kündigung einer IG BAU-Mitgliedschaft sind berufliche Veränderungen. Wer die Baubranche verlässt und in einen anderen Sektor wechselt, sieht oft keinen Nutzen mehr in der Mitgliedschaft. Auch ein Wechsel in die Selbstständigkeit führt häufig dazu, dass die Gewerkschaftsmitgliedschaft als nicht mehr relevant empfunden wird, da Selbstständige nicht von Tarifverträgen profitieren und keinen Kündigungsschutz im klassischen Sinne benötigen.

Der Eintritt in den Ruhestand ist ein weiterer typischer Anlass für eine Kündigung. Zwar bietet die IG BAU auch für Rentner eine Mitgliedschaft zu reduzierten Beiträgen an, doch viele ehemalige Beschäftigte entscheiden sich dennoch für einen Austritt, da die Leistungen der Gewerkschaft für sie nicht mehr von unmittelbarer Bedeutung sind.

Finanzielle Überlegungen

Die Beitragshöhe spielt bei vielen Kündigungsentscheidungen eine Rolle. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei persönlichen finanziellen Engpässen wird der monatliche Gewerkschaftsbeitrag als verzichtbare Ausgabe betrachtet. Auch wenn der Beitrag prozentual zum Einkommen berechnet wird und damit grundsätzlich an die finanzielle Leistungsfähigkeit angepasst ist, kann er dennoch als Belastung empfunden werden.

Manche Mitglieder stellen im Laufe der Zeit fest, dass sie die angebotenen Leistungen kaum oder gar nicht in Anspruch nehmen. Wer beispielsweise nie rechtliche Unterstützung benötigt hat und auch an Tarifverhandlungen nicht direkt beteiligt ist, hinterfragt möglicherweise das Preis-Leistungs-Verhältnis der Mitgliedschaft.

Unzufriedenheit mit der Gewerkschaftsarbeit

Nicht alle Mitglieder sind mit der Arbeit ihrer Gewerkschaft zufrieden. Kritikpunkte können sich auf die Tarifpolitik beziehen, wenn Mitglieder der Meinung sind, dass die ausgehandelten Ergebnisse nicht ihren Erwartungen entsprechen. Auch die politische Ausrichtung der Gewerkschaft oder einzelne Entscheidungen können zu Unzufriedenheit führen.

Manche Mitglieder fühlen sich von ihrer Gewerkschaft nicht ausreichend vertreten oder haben das Gefühl, dass ihre spezifischen Anliegen nicht gehört werden. Dies kann insbesondere in kleineren Berufsgruppen innerhalb des breiten Spektrums der IG BAU der Fall sein, wenn der Fokus stark auf den Kernbranchen Bau und Baustoffindustrie liegt.

Persönliche und organisatorische Gründe

Manchmal spielen auch ganz praktische Überlegungen eine Rolle. Ein Umzug in eine Region, in der die IG BAU weniger präsent ist oder keine Geschäftsstelle unterhält, kann die Mitgliedschaft weniger attraktiv machen. Auch die Mitgliedschaft in mehreren Organisationen kann zu der Entscheidung führen, eine davon zu beenden, um Überschneidungen zu vermeiden und Kosten zu reduzieren.

Erfahrungsberichte und praktische Hinweise

Die Erfahrungen von Mitgliedern, die ihre IG BAU-Mitgliedschaft gekündigt haben, können wertvolle Einblicke in den Prozess geben und helfen, häufige Fehler zu vermeiden.

Typische Herausforderungen beim Kündigungsprozess

Eine der häufigsten Herausforderungen ist die Einhaltung der Kündigungsfrist. Viele Mitglieder unterschätzen die dreimonatige Frist und die quartalsweise Kündigungsmöglichkeit. Wer beispielsweise im Januar kündigen möchte, stellt oft fest, dass die Mitgliedschaft erst zum 30. Juni endet, sofern die Kündigung rechtzeitig bis zum 31. März eingereicht wurde. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich.

Ein weiteres Problem ist die unvollständige oder fehlerhafte Angabe von Daten im Kündigungsschreiben. Fehlende Mitgliedsnummern, unleserliche Unterschriften oder ungenaue Adressangaben können die Bearbeitung verzögern oder im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Es lohnt sich, das Schreiben vor dem Versand noch einmal gründlich zu überprüfen.

Umgang mit Rückfragen und Rückwerbeversuchen

Nach Eingang der Kündigung ist es nicht unüblich, dass die Gewerkschaft Kontakt zum Mitglied aufnimmt. Dies kann in Form eines Anrufes, eines Briefes oder einer E-Mail geschehen. Ziel ist es oft, die Gründe für die Kündigung zu erfahren und möglicherweise Lösungen anzubieten, die das Mitglied zum Bleiben bewegen könnten.

Solche Rückwerbeversuche sind legitim und sollten nicht als Belästigung verstanden werden. Sie bieten die Gelegenheit, eventuelle Missverständnisse zu klären oder auf Probleme hinzuweisen. Wer jedoch fest entschlossen ist, die Mitgliedschaft zu beenden, sollte höflich, aber bestimmt bei seiner Entscheidung bleiben. Eine bereits wirksam erklärte Kündigung kann nicht einseitig von der Gewerkschaft widerrufen werden.

Bestätigung der Kündigung und Abschluss

Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung von der IG BAU erhalten. Diese sollte das Austrittsdatum und gegebenenfalls Informationen über die letzte Beitragszahlung enthalten. Prüfen Sie diese Bestätigung sorgfältig und gleichen Sie die Angaben mit Ihrem eigenen Kündigungsschreiben ab.

Falls Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Versand Ihrer Kündigung keine Reaktion erhalten, sollten Sie aktiv nachfragen. Kontaktieren Sie die Gewerkschaft telefonisch oder schriftlich und erkundigen Sie sich nach dem Stand Ihrer Kündigung. Halten Sie dabei Ihre Versandnachweise bereit, um belegen zu können, dass die Kündigung fristgerecht abgeschickt wurde.

Was nach der Kündigung zu beachten ist

Nach dem Austritt aus der IG BAU enden alle Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Rechtsschutz, Streikgeld oder andere Leistungen der Gewerkschaft. Gleichzeitig entfällt die Beitragspflicht. Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den folgenden Monaten, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden.

Falls Sie per Lastschriftverfahren gezahlt haben, sollten Sie erwägen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Dies ist zwar nach wirksamer Kündigung nicht zwingend erforderlich, gibt aber zusätzliche Sicherheit. Bei unberechtigten Abbuchungen können Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen.

Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens drei Jahre lang auf. Dies umfasst das Kündigungsschreiben, Versandnachweise, die Kündigungsbestätigung und relevante Kontoauszüge. So sind Sie für eventuelle spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten gewappnet.

Tipps für einen reibungslosen Ablauf

Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Erstens: Planen Sie ausreichend Zeit ein. Berücksichtigen Sie die Kündigungsfrist und rechnen Sie zusätzliche Tage für den Postweg ein. Eine zu späte Kündigung kann bedeuten, dass Sie ein weiteres Quartal Mitglied bleiben müssen.

Zweitens: Kommunizieren Sie klar und präzise. Vermeiden Sie mehrdeutige Formulierungen oder vage Andeutungen. Eine Kündigung sollte unmissverständlich sein und keinen Raum für Interpretationen lassen. Formulierungen wie "Ich möchte eventuell austreten" oder "Ich überlege, meine Mitgliedschaft zu beenden" sind ungeeignet.

Drittens: Dokumentieren Sie jeden Schritt. Machen Sie Kopien aller Unterlagen, notieren Sie sich Telefonate mit Datum und Gesprächspartner und bewahren Sie alle Belege auf. Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz bei Unstimmigkeiten.

Viertens: Bleiben Sie sachlich und höflich. Auch wenn Sie mit der Gewerkschaft unzufrieden sein sollten, ist ein respektvoller Umgangston angebracht. Dies erleichtert die Kommunikation und kann bei eventuellen Rückfragen hilfreich sein. Persönliche Angriffe oder emotionale Vorwürfe haben in einem Kündigungsschreiben nichts zu suchen.

Alternative Optionen vor der Kündigung

Bevor Sie sich endgültig für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob nicht auch andere Optionen in Frage kommen. Die IG BAU bietet beispielsweise die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, wenn Sie vorübergehen

FAQ

Die IG BAU führt Tarifverhandlungen mit Arbeitgeberverbänden und Unternehmen, um faire Löhne, angemessene Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für ihre Mitglieder zu sichern. Diese Verhandlungen sind besonders wichtig in der Baubranche, wo saisonale Schwankungen und körperlich anstrengende Tätigkeiten häufig vorkommen. Mitglieder profitieren von den Ergebnissen dieser Verhandlungen, die zu besseren Arbeitsbedingungen und einer höheren sozialen Absicherung führen.

Die Mitgliedsbeiträge der IG BAU sind einkommensabhängig und richten sich nach dem Bruttoeinkommen der Mitglieder. Die genauen Beitragssätze können auf der offiziellen Website der IG BAU eingesehen werden. Die Mitgliedschaft bietet jedoch zahlreiche Vorteile, wie z.B. Rechtsschutz und Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen, die die Kosten rechtfertigen.

Um Ihre Mitgliedschaft bei der IG BAU zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun und die Kündigung per Einschreiben an die IG BAU senden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen, wie Ihre Mitgliedsnummer und persönliche Daten, in das Kündigungsschreiben aufnehmen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.

Die IG BAU bietet umfassenden Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehört die Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz, Unterstützung bei Kündigungsschutzklagen sowie die Vertretung vor Arbeitsgerichten. Mitglieder können sich auf die Expertise der Gewerkschaft verlassen, um ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Auseinandersetzungen erfolgreich zu bewältigen.

Die IG BAU verfügt über ein dichtes Netz regionaler und lokaler Geschäftsstellen, die den Mitgliedern vor Ort Unterstützung bieten. Um Kontakt aufzunehmen, können Sie die offizielle Website der IG BAU besuchen, wo Sie die Kontaktdaten der nächstgelegenen Geschäftsstelle finden. Dort erhalten Sie persönliche Beratung und Unterstützung zu Ihren Anliegen.