IGBCE Mitgliedschaft kündigen | Postclic
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France

Service de résiliation N°1 en Germany

Lettre de résiliation rédigée par un avocat spécialisé
Expéditeur
Fait à Paris, le 14/01/2026
IGBCE Mitgliedschaft kündigen | Postclic
IGBCE
Frohmestraße 15-17
30453 Hannover Germany
Objet : Résiliation du contrat IGBCE

Madame, Monsieur,

Je vous notifie par la présente ma décision de mettre fin au contrat relatif au service IGBCE.
Cette notification constitue une volonté ferme, claire et non équivoque de résilier le contrat, à effet à la première échéance possible ou conformément au délai contractuel applicable.

Je vous prie de prendre toute mesure utile pour :
– cesser toute facturation à compter de la date effective de résiliation ;
– me confirmer par écrit la bonne prise en compte de la présente demande ;
– et, le cas échéant, me transmettre le décompte final ou la confirmation de solde.

La présente résiliation vous est adressée par e-courrier certifié. L’envoi, l’horodatage et l’intégrité du contenu sont établis, ce qui en fait un écrit probant répondant aux exigences de la preuve électronique. Vous disposez donc de tous les éléments nécessaires pour procéder au traitement régulier de cette résiliation, conformément aux principes applicables en matière de notification écrite et de liberté contractuelle.

Conformément aux règles relatives à la protection des données personnelles, je vous demande également :
– de supprimer l’ensemble de mes données non nécessaires à vos obligations légales ou comptables ;
– de clôturer tout espace personnel associé ;
– et de me confirmer l’effacement effectif des données selon les droits applicables en matière de protection de la vie privée.

Je conserve une copie intégrale de cette notification ainsi que la preuve d’envoi.

à conserver966649193710
Destinataire
IGBCE
Frohmestraße 15-17
30453 Hannover , Germany
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei IGBCE effektiv

Über IGBCE

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) ist eine der größten Einzelgewerkschaften in Deutschland und vertritt die Interessen von rund 580.000 Mitgliedern. Sie ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und zuständig für Arbeitnehmer in den Branchen Bergbau, Chemie, Energie, Glas, Keramik, Kunststoffe, Papier und Leder. Die Gewerkschaft hat ihren Hauptsitz in Hannover und verfügt über ein flächendeckendes Netz von Bezirken und Ortsvereinen in ganz Deutschland.

Die IGBCE entstand 1997 durch die Fusion der IG Bergbau und Energie (IGBE), der IG Chemie-Papier-Keramik (IG CPK) und der Gewerkschaft Leder. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in Tarifverhandlungen, die Beratung ihrer Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen, die politische Interessenvertretung sowie die Unterstützung bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Die Gewerkschaft setzt sich für faire Löhne, sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen ein.

Als Mitglied der IGBCE profitiert man von umfangreichen Leistungen wie kostenlosem Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Streikgeld bei tariflichen Arbeitskämpfen, Bildungsangeboten und verschiedenen Vergünstigungen. Die Organisation ist demokratisch strukturiert, wobei Mitglieder auf verschiedenen Ebenen Mitspracherechte haben. Trotz dieser Vorteile entscheiden sich manche Mitglieder aus persönlichen, beruflichen oder finanziellen Gründen für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft.

Mitgliedschaftsstrukturen und Beiträge

Beitragsberechnung bei der IGBCE

Die Mitgliedsbeiträge der IGBCE orientieren sich am Bruttoeinkommen des Mitglieds und betragen in der Regel ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Diese prozentuale Regelung sorgt für eine sozial gerechte Beitragsgestaltung, bei der Gutverdiener mehr und Geringverdiener weniger zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 2,50 Euro monatlich für Mitglieder ohne oder mit sehr geringem Einkommen.

Für verschiedene Personengruppen gelten unterschiedliche Beitragsregelungen. Auszubildende zahlen einen reduzierten Beitrag, der sich nach der Ausbildungsvergütung richtet. Studierende, Schüler, Arbeitslose und Rentner können ebenfalls von ermäßigten Beiträgen profitieren. Die genaue Höhe wird individuell berechnet und richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation.

Übersicht der Beitragsstrukturen

MitgliedergruppeBeitragssatzBesonderheiten
Vollzeitbeschäftigte1% des BruttoeinkommensRegulärer Beitragssatz
Auszubildende1% der AusbildungsvergütungMindestens 2,50 Euro
Studierende/Schüler2,50 Euro monatlichPauschalbeitra g
Arbeitslose2,50 Euro monatlichErmäßigter Beitrag
Rentner0,7% der BruttorenteReduzierter Prozentsatz

Leistungen und Vorteile

Die Mitgliedschaft in der IGBCE beinhaltet zahlreiche Leistungen, die den Beitrag rechtfertigen sollen. Dazu gehört insbesondere der kostenlose Rechtsschutz in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, der normalerweise mehrere tausend Euro wert sein kann. Mitglieder erhalten professionelle Beratung bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen sowie Vertretung vor Arbeitsgerichten.

Weitere Vorteile umfassen Streikgeld bei tariflichen Auseinandersetzungen, kostenlose Weiterbildungsangebote, Seminare und Schulungen sowie Vergünstigungen bei verschiedenen Kooperationspartnern. Die Gewerkschaft bietet zudem Unterstützung bei Betriebsratswahlen, Informationen zu Tarifverträgen und eine starke Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern und Politik.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Kündigung

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft wie der IGBCE unterliegt in Deutschland dem Vereinsrecht und ist grundsätzlich freiwillig. Das bedeutet, dass jedes Mitglied das Recht hat, seine Mitgliedschaft zu kündigen. Die konkreten Kündigungsbedingungen sind in der Satzung der IGBCE geregelt, die für alle Mitglieder verbindlich ist. Diese Satzung legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen eine Kündigung möglich ist.

Nach der Satzung der IGBCE kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das bedeutet, dass eine Kündigung zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember wirksam wird, sofern sie mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag beim zuständigen Bezirk oder bei der Bundesverwaltung eingegangen ist. Diese Regelung ist wichtig zu beachten, da eine zu spät eingereichte Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.

Kündigungsfristen im Überblick

Kündigungseingang bisAustritt wirksam zumBeitragszahlung bis
31. Dezember31. März (Folgejahr)März
31. März30. JuniJuni
30. Juni30. SeptemberSeptember
30. September31. DezemberDezember

Gründe für eine Kündigung

Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer IGBCE-Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist der Wechsel in eine andere Branche, die nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich der IGBCE gehört. In solchen Fällen ist möglicherweise eine andere Gewerkschaft zuständig, sodass ein Wechsel sinnvoll erscheint. Auch der Eintritt in die Rente oder die Selbstständigkeit führt oft dazu, dass Mitglieder die Gewerkschaftsmitgliedschaft nicht mehr als notwendig erachten.

Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere wenn sich die persönliche wirtschaftliche Situation verschlechtert hat. Manche Mitglieder sind auch mit den Leistungen oder der politischen Ausrichtung der Gewerkschaft unzufrieden. Unabhängig vom Kündigungsgrund ist es wichtig, die formalen Anforderungen einzuhalten, damit die Kündigung rechtswirksam wird und keine weiteren Beiträge abgebucht werden.

Besondere Kündigungssituationen

In bestimmten Fällen kann eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Frist möglich sein. Dies betrifft beispielsweise Situationen, in denen ein wichtiger Grund vorliegt, wie etwa eine erhebliche Beitragserhöhung oder grundlegende Satzungsänderungen. Auch bei dauerhafter Arbeitslosigkeit ohne Einkommen oder schwerer Krankheit können Sonderregelungen greifen. In solchen Fällen sollte die besondere Situation im Kündigungsschreiben ausführlich dargelegt werden.

Wie man IGBCE per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Die Kündigung per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode zur Beendigung einer IGBCE-Mitgliedschaft. Im Gegensatz zu mündlichen Kündigungen oder informellen Mitteilungen bietet ein schriftliches Kündigungsschreiben einen eindeutigen Nachweis über den Kündigungswillen und den Zeitpunkt der Absendung. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung kommen sollte.

Das Einschreiben mit Rückschein bietet den höchsten Grad an Rechtssicherheit, da es nicht nur den Versand, sondern auch den Zugang beim Empfänger dokumentiert. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als Beweis dafür, dass die Kündigung tatsächlich bei der IGBCE eingegangen ist. Dies ist entscheidend für die Berechnung der Kündigungsfrist und verhindert Missverständnisse darüber, wann die Kündigung wirksam wird.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Der erste Schritt zur Kündigung ist die Erstellung eines formgerechten Kündigungsschreibens. Dieses sollte in deutscher Sprache verfasst sein und alle wesentlichen Informationen enthalten. Wichtig ist eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung, die keinen Zweifel am Willen des Mitglieds lässt, die Mitgliedschaft zu beenden. Das Schreiben sollte maschinell erstellt oder in gut lesbarer Handschrift verfasst werden.

Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Adresse des Mitglieds, Mitgliedsnummer falls bekannt, eine eindeutige Kündigungserklärung mit dem gewünschten Austrittstermin, Datum und eigenhändige Unterschrift. Es empfiehlt sich, um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Diese Bestätigung dient als zusätzlicher Nachweis und gibt Sicherheit darüber, dass die Kündigung ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Die richtige Adresse für die Kündigung

Die Kündigung sollte idealerweise an den zuständigen Bezirk gerichtet werden, in dem das Mitglied organisiert ist. Falls der zuständige Bezirk nicht bekannt ist oder Unsicherheit besteht, kann die Kündigung auch an die Bundesverwaltung geschickt werden, die das Schreiben dann an die richtige Stelle weiterleitet. Die Adresse der Bundesverwaltung lautet:

  • IGBCE Bundesverwaltung, Frohmestraße 15-17, 30453 Hannover

Es ist ratsam, vor der Kündigung auf der offiziellen Website der IGBCE zu prüfen, ob für die eigene Region ein spezifischer Bezirk zuständig ist. Die regionalen Geschäftsstellen sind oft näher am Mitglied und können Anliegen schneller bearbeiten. Die Kontaktdaten der einzelnen Bezirke finden sich auf der offiziellen Website unter der Rubrik "Bezirke" oder "Kontakt".

Versand als Einschreiben mit Rückschein

Nach der Erstellung des Kündigungsschreibens sollte dieses als Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Dies kann bei jeder Postfiliale erfolgen. Der Absender erhält eine Sendungsnummer, mit der die Zustellung online verfolgt werden kann. Nach Zustellung wird der Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers an den Absender zurückgeschickt. Dieser Rückschein sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da er als Beweis für den Zugang der Kündigung dient.

Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein betragen aktuell etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Diese Investition ist jedoch sinnvoll, da sie im Streitfall erhebliche rechtliche Vorteile bietet. Ohne Nachweis des Zugangs könnte die IGBCE behaupten, die Kündigung nie erhalten zu haben, was zu weiteren Beitragsforderungen führen könnte.

Moderne Alternativen mit digitalem Nachweis

Für Mitglieder, die Zeit sparen möchten oder keine Möglichkeit haben, eine Postfiliale aufzusuchen, bieten Online-Dienste wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Dienste ermöglichen es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, da kein Gang zur Post nötig ist, und in der professionellen Formatierung des Schreibens.

Postclic und ähnliche Dienste bieten zudem einen digitalen Nachweis über den Versand, der rechtlich anerkannt ist. Das Kündigungsschreiben wird professionell gedruckt, kuvertiert und als Einschreiben versendet. Der gesamte Prozess lässt sich bequem von zu Hause aus über Computer oder Smartphone erledigen. Dies ist besonders praktisch für Berufstätige oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Nach der Kündigung: wichtige Schritte

Nach dem Versand der Kündigung sollte man den Eingang überwachen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält man automatisch eine Bestätigung. Falls innerhalb von zwei Wochen keine Reaktion erfolgt, empfiehlt es sich, bei der IGBCE nachzufragen, ob die Kündigung eingegangen ist. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen.

Wichtig ist auch die Überprüfung der Beitragsabbuchungen. Nach Wirksamwerden der Kündigung sollten keine weiteren Beiträge vom Konto abgebucht werden. Falls dies doch geschieht, sollte man umgehend Kontakt mit der IGBCE aufnehmen und auf die erfolgte Kündigung hinweisen. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als Beweis. Zu viel gezahlte Beiträge müssen von der Gewerkschaft zurückerstattet werden.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess

Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess bei der IGBCE sind überwiegend positiv. Die meisten berichten, dass ihre Kündigung problemlos akzeptiert und zeitnah bestätigt wurde. Die Gewerkschaft versucht in der Regel nicht, Mitglieder gegen ihren Willen zu halten oder den Kündigungsprozess unnötig zu erschweren. Dies entspricht dem demokratischen Selbstverständnis der Organisation und dem Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft.

Einige Mitglieder berichten, dass sie nach Eingang der Kündigung von ihrem Bezirk kontaktiert wurden, um die Gründe für den Austritt zu erfahren. Dies geschieht meist in Form eines freundlichen Gesprächs oder Anschreibens und dient der Qualitätssicherung. Niemand ist verpflichtet, auf solche Anfragen zu reagieren oder Gründe anzugeben. Die Kündigung bleibt auch ohne Angabe von Gründen wirksam.

Häufige Probleme und wie man sie vermeidet

Das häufigste Problem bei Kündigungen ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Viele Mitglieder sind sich nicht bewusst, dass die Kündigung drei Monate vor Quartalsende eingehen muss. Wer beispielsweise im März kündigt, ist erst zum 30. September austrittsberechtigt und muss bis dahin weiter Beiträge zahlen. Eine rechtzeitige Planung ist daher wichtig, um unnötige Beitragszahlungen zu vermeiden.

Ein weiteres Problem entsteht, wenn die Kündigung an die falsche Adresse geschickt wird oder wichtige Angaben wie die Mitgliedsnummer fehlen. Dies kann die Bearbeitung verzögern. Um solche Probleme zu vermeiden, sollte man alle erforderlichen Informationen im Kündigungsschreiben angeben und die korrekte Adresse verwenden. Bei Unsicherheiten kann man vorab telefonisch bei der IGBCE nachfragen.

Tipps für eine reibungslose Kündigung

Um die Kündigung so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollte man einige bewährte Praktiken befolgen. Erstens: Kündigen Sie rechtzeitig unter Berücksichtigung der Dreimonatsfrist. Zweitens: Verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein für den rechtssicheren Nachweis. Drittens: Formulieren Sie die Kündigung klar und eindeutig ohne lange Begründungen. Viertens: Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, einschließlich Kopie des Kündigungsschreibens und Rückschein.

Es empfiehlt sich auch, vor der Kündigung eventuelle offene Fragen mit der IGBCE zu klären, etwa bezüglich laufender Rechtsschutzfälle. Diese werden nach der Kündigung möglicherweise nicht mehr betreut. Wer unsicher ist, ob eine Kündigung die richtige Entscheidung ist, kann auch eine Beitragsreduzierung oder das Ruhen der Mitgliedschaft in Betracht ziehen. Diese Optionen sollten mit dem zuständigen Bezirk besprochen werden.

Alternative Optionen zur Kündigung

Bevor man die Mitgliedschaft endgültig kündigt, sollte man prüfen, ob nicht alternative Lösungen in Frage kommen. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann oft eine Beitragsreduzierung vereinbart werden. Die IGBCE zeigt sich in solchen Fällen meist kulant und bietet individuelle Lösungen an. Auch ein vorübergehendes Ruhen der Mitgliedschaft kann eine Option sein, wenn man später wieder Mitglied werden möchte.

Wer mit bestimmten Aspekten der Gewerkschaftsarbeit unzufrieden ist, kann dies auch direkt ansprechen, bevor er kündigt. Die IGBCE verfügt über demokratische Strukturen, in denen Mitglieder ihre Meinung einbringen und Veränderungen anstoßen können. Oft lassen sich Probleme durch Gespräche lösen, ohne dass eine Kündigung notwendig wird. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch immer beim Mitglied selbst.

Nach der Kündigung: was zu beachten ist

Nach erfolgter Kündigung und Ablauf der Mitgliedschaft endet auch der Versicherungsschutz durch die Gewerkschaft. Dies betrifft insbesondere den Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wer weiterhin abgesichert sein möchte, sollte rechtzeitig eine alternative Rechtsschutzversicherung abschließen. Auch andere Vorteile wie Vergünstigungen bei Kooperationspartnern entfallen mit dem Ende der Mitgliedschaft.

Ehemalige Mitglieder können jederzeit wieder in die IGBCE eintreten, falls sich ihre Situation ändert oder sie die Vorteile der Mitgliedschaft wieder in Anspruch nehmen möchten. Der Wiedereintritt erfolgt durch einen formlosen Antrag beim zuständigen Bezirk. Die Gewerkschaft behandelt Neumitglieder und Wiedereintreter gleich, es gibt keine Nachteile durch eine frühere Kündigung. Dies unterstreicht den freiwilligen Charakter der Mitgliedschaft und das demokratische Selbstverständnis der Organisation.

FAQ

Die Mitgliedschaft bei der IGBCE bietet zahlreiche Vorteile, darunter kostenlosen Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, Streikgeld bei tariflichen Arbeitskämpfen, Zugang zu Bildungsangeboten und verschiedene Vergünstigungen. Zudem profitieren Mitglieder von einer starken Vertretung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen und erhalten Unterstützung bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz.

Die Mitgliedsbeiträge der IGBCE orientieren sich am Bruttoeinkommen des Mitglieds und betragen in der Regel ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Diese sozial gerechte Regelung sorgt dafür, dass Gutverdiener mehr und Geringverdiener weniger zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei etwa 2,50 Euro monatlich für Mitglieder mit geringem Einkommen.

Um Ihre Mitgliedschaft bei der IGBCE zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich per Post tun. Es ist wichtig, die Kündigung als eingeschriebene Sendung zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung per E-Mail oder andere digitale Mittel nicht akzeptiert wird.

Die IGBCE vertritt die Interessen von Arbeitnehmern in mehreren Branchen, darunter Bergbau, Chemie, Energie, Glas, Keramik, Kunststoffe, Papier und Leder. Diese breite Abdeckung ermöglicht es der Gewerkschaft, spezifische Interessen und Bedürfnisse der verschiedenen Branchen zu vertreten und zu fördern.

Mitglieder der IGBCE können Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen erhalten, indem sie sich an ihre zuständigen Bezirke oder Ortsvereine wenden. Dort stehen Fachleute bereit, um individuelle Beratungen anzubieten und bei Problemen am Arbeitsplatz zu helfen. Die IGBCE setzt sich aktiv für die Rechte ihrer Mitglieder ein und bietet umfassende Informationen und Unterstützung.