
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Marburger Bund
Schlossberg 1
35037 Marburg
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Marburger Bund. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft im Marburger Bund
Über Marburger Bund
Der Marburger Bund ist Deutschlands größte Ärztevereinigung und gleichzeitig eine einflussreiche Gewerkschaft, die die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen von angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzten vertritt. Gegründet im Jahr 1947, blickt die Organisation auf eine lange Tradition zurück und zählt heute über 125.000 Mitglieder aus allen medizinischen Fachrichtungen und Karrierestufen – von Assistenzärzten in Weiterbildung bis hin zu Chefärzten.
Mit seiner Zentrale am Schlossberg 1 in Marburg und zahlreichen Landesverbänden in ganz Deutschland bietet der Marburger Bund seinen Mitgliedern umfassende Dienstleistungen. Dazu gehören Tarifverhandlungen, Rechtsberatung, Versicherungsleistungen und berufspolitische Vertretung auf Bundes- und Landesebene. Die Organisation hat maßgeblich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Klinikärzten beigetragen und setzt sich kontinuierlich für faire Vergütung, angemessene Arbeitszeiten und bessere Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen ein.
Als professionelle Standesorganisation verhandelt der Marburger Bund Tarifverträge für kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken und andere Einrichtungen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, und viele Ärzte schätzen besonders die juristische Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen, die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und den Zugang zu speziellen Versicherungsprodukten. Dennoch gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder eine Kündigung in Erwägung ziehen – sei es aufgrund beruflicher Veränderungen, finanzieller Überlegungen oder dem Wechsel zu anderen Berufsverbänden.
Mitgliedschaftsoptionen und Beitragsstruktur
Verschiedene Mitgliedschaftskategorien
Der Marburger Bund bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsformen an, die auf die verschiedenen Karrierestufen und Beschäftigungsverhältnisse von Ärzten zugeschnitten sind. Die Beitragsstruktur richtet sich dabei nach dem beruflichen Status und dem Einkommen der Mitglieder. Vollmitglieder sind angestellte oder verbeamtete Ärzte, die in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen. Daneben gibt es Sonderkategorien für Ärzte in Elternzeit, Rentner oder arbeitslose Mediziner.
Für Ärzte in Weiterbildung gelten ermäßigte Beitragssätze, die deutlich unter den regulären Mitgliedsbeiträgen liegen. Dies soll jungen Medizinern den Einstieg in die Gewerkschaftsarbeit erleichtern und ihnen bereits während der Facharztausbildung Zugang zu den Leistungen des Verbandes ermöglichen. Oberärzte und Chefärzte zahlen entsprechend ihrer höheren Einkommensklassen gestaffelte Beiträge.
Aktuelle Beitragsübersicht
| Mitgliedskategorie | Monatlicher Beitrag | Jährlicher Beitrag |
|---|---|---|
| Ärzte in Weiterbildung | ca. 25-35 Euro | ca. 300-420 Euro |
| Fachärzte (angestellt) | ca. 45-65 Euro | ca. 540-780 Euro |
| Oberärzte | ca. 70-90 Euro | ca. 840-1.080 Euro |
| Chefärzte | ca. 95-120 Euro | ca. 1.140-1.440 Euro |
| Rentner/Elternzeit | ermäßigt oder beitragsfrei | variabel |
Die genauen Beitragshöhen können je nach Landesverband leicht variieren, da diese teilweise eigene Beitragsordnungen haben. Die Mitgliedsbeiträge werden in der Regel monatlich oder jährlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Ein wichtiger Vorteil: Die Gewerkschaftsbeiträge sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar, was die tatsächliche finanzielle Belastung für die Mitglieder reduziert.
Leistungen der Mitgliedschaft
Im Gegenzug für die Mitgliedsbeiträge erhalten Ärzte Zugang zu einem umfangreichen Leistungspaket. Dazu gehört eine kostenlose arbeitsrechtliche Beratung durch spezialisierte Fachanwälte, die bei Vertragsprüfungen, Kündigungsschutzverfahren oder Konflikten mit Arbeitgebern unterstützen. Besonders wertvoll ist die Rechtsschutzversicherung, die in der Mitgliedschaft enthalten ist und bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen greift.
Weitere Leistungen umfassen die Vertretung in Tarifverhandlungen, Zugang zu vergünstigten Versicherungsprodukten wie Berufshaftpflicht- und Krankentagegeldversicherungen sowie regelmäßige Informationen über berufspolitische Entwicklungen. Die Fachzeitschrift "Deutsches Ärzteblatt" und weitere Publikationen werden den Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zudem bietet der Verband Fortbildungsveranstaltungen und Networking-Möglichkeiten an.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Satzungsrechtliche Kündigungsfristen
Die Kündigung einer Mitgliedschaft beim Marburger Bund unterliegt klaren satzungsrechtlichen Regelungen, die in der Bundessatzung sowie in den Satzungen der jeweiligen Landesverbände festgelegt sind. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim Verband eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet.
Diese Regelung entspricht den üblichen Standards bei Vereins- und Gewerkschaftsmitgliedschaften in Deutschland und dient der Planungssicherheit für beide Seiten. Mitglieder sollten beachten, dass die Kündigungsfrist strikt eingehalten werden muss – eine verspätete Kündigung führt automatisch zur Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr. Bei einer Kündigung, die beispielsweise am 5. Oktober eingeht, würde die Mitgliedschaft erst zum 31. Dezember des Folgejahres enden.
Besondere Kündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es bestimmte Situationen, in denen Sonderkündigungsrechte greifen können. Bei einer Beitragserhöhung steht Mitgliedern in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Erhöhung ausgeübt werden kann. Auch bei grundlegenden Satzungsänderungen, die die Rechte der Mitglieder wesentlich beeinträchtigen, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Ein weiterer wichtiger Fall ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als angestellter Arzt. Wer seine Tätigkeit im Krankenhaus aufgibt und beispielsweise in eine Niederlassung wechselt oder aus dem Beruf ausscheidet, kann unter Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Dies sollte jedoch im Einzelfall mit dem zuständigen Landesverband geklärt werden, da die Regelungen hier variieren können.
Wichtige Fristen im Überblick
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Zum 31. Dezember |
| Eingang bis spätestens | - | 30. September |
| Sonderkündigung bei Beitragserhöhung | 4 Wochen | Nach Bekanntgabe |
| Außerordentliche Kündigung | Sofort | Bei wichtigem Grund |
Rechtliche Aspekte nach deutschem Vereinsrecht
Die Mitgliedschaft im Marburger Bund basiert auf dem deutschen Vereinsrecht gemäß §§ 38 ff. BGB. Als eingetragener Verein muss der Marburger Bund die gesetzlichen Vorgaben zur Mitgliederverwaltung und zu Kündigungsmodalitäten einhalten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass Vereinsmitglieder grundsätzlich das Recht haben, ihre Mitgliedschaft zu kündigen, sofern die Satzung keine unverhältnismäßigen Einschränkungen vorsieht.
Nach § 39 BGB kann die Austrittserklärung nur für den Schluss eines Geschäftsjahres erfolgen, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Jahren nicht überschritten werden darf. Die vom Marburger Bund festgelegte Frist von drei Monaten liegt deutlich unter dieser gesetzlichen Obergrenze und ist daher rechtlich unbedenklich. Wichtig ist, dass die Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung erst wirksam wird, wenn sie dem Verband tatsächlich zugeht – nicht bereits mit dem Absenden.
Wie man Marburger Bund per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Bei der Kündigung einer Gewerkschaftsmitgliedschaft ist die schriftliche Kündigung per Post der zuverlässigste und rechtssicherste Weg. Anders als bei telefonischen Kündigungen oder E-Mails bietet ein postalisch versandtes Kündigungsschreiben einen nachvollziehbaren Nachweis über den Zugang beim Empfänger. Besonders beim Versand per Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender eine rechtsgültige Bestätigung, dass das Schreiben den Verband erreicht hat und wann genau dies geschehen ist.
Diese Nachweisbarkeit ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Da die Drei-Monats-Frist beim Marburger Bund strikt beachtet werden muss, kann ein fehlender Zugangsnachweis im Streitfall problematisch werden. Mit einem Einschreiben sind Mitglieder auf der sicheren Seite und können im Zweifelsfall belegen, dass die Kündigung rechtzeitig abgeschickt und zugestellt wurde.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Professionalität und Verbindlichkeit, die mit einem formellen Schreiben einhergeht. E-Mails können in Spam-Ordnern landen oder übersehen werden, während ein offizielles Schreiben in der Regel ordnungsgemäß bearbeitet wird. Zudem erfüllt die Schriftform die satzungsrechtlichen Anforderungen des Marburger Bundes, die eine schriftliche Kündigungserklärung vorschreiben.
Erforderliche Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich gültig zu sein. An erster Stelle steht die eindeutige Identifikation des Kündigenden durch vollständigen Namen, Geburtsdatum und die Mitgliedsnummer. Diese Informationen ermöglichen es dem Marburger Bund, die Kündigung der richtigen Person und Mitgliedschaft zuzuordnen. Die Mitgliedsnummer findet sich auf allen Schreiben des Verbandes sowie auf dem Mitgliedsausweis.
Wesentlich ist die unmissverständliche Kündigungserklärung selbst. Es sollte klar formuliert werden, dass die Mitgliedschaft gekündigt wird, idealerweise mit Angabe des gewünschten Beendigungstermins. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Marburger Bund fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Auch die aktuelle Anschrift sollte angegeben werden, damit eine Kündigungsbestätigung zugestellt werden kann.
Das Datum und die eigenhändige Unterschrift sind unverzichtbare Bestandteile. Ohne Unterschrift ist das Kündigungsschreiben nicht wirksam, da es sich bei der Kündigung um eine rechtsverbindliche Willenserklärung handelt. Bei verheirateten Personen sollte darauf geachtet werden, dass die Unterschrift mit dem im Verband registrierten Namen übereinstimmt. Zusätzlich kann um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden, um Sicherheit über die erfolgreiche Bearbeitung zu haben.
Die richtige Versandadresse
Kündigungsschreiben an den Marburger Bund sollten an die zentrale Geschäftsstelle gerichtet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
- Marburger Bund, Schlossberg 1, 35037 Marburg
Diese Adresse ist die Hauptgeschäftsstelle des Bundesverbandes und für die Bearbeitung von Mitgliedschaftsangelegenheiten zuständig. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung zusätzlich an den zuständigen Landesverband zu senden, insbesondere wenn die Mitgliedschaft über einen Landesverband läuft. Die Adressen der Landesverbände finden sich auf der offiziellen Website des Marburger Bundes.
Versandoptionen und Nachweisführung
Für den Versand des Kündigungsschreibens stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich in Bezug auf Sicherheit und Nachweisbarkeit unterscheiden. Der einfache Briefversand ist die kostengünstigste Variante, bietet jedoch keinen Nachweis über den Zugang beim Empfänger. Im Falle einer späteren Auseinandersetzung über den Zeitpunkt des Zugangs steht man ohne Beweismittel da.
Das Einschreiben Einwurf ist eine mittlere Lösung, bei der der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Der Absender erhält eine Bestätigung über die Zustellung, allerdings ohne Unterschrift des Empfängers. Diese Option bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und ausreichende Sicherheit für die meisten Kündigungsfälle.
Die sicherste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein. Hier muss ein Empfangsberechtigter die Zustellung persönlich quittieren, und der Absender erhält den unterschriebenen Rückschein als Nachweis zurück. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist oder wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Die Kosten liegen zwar höher als bei anderen Versandarten, aber die Rechtssicherheit rechtfertigt diese Investition.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet sich die Nutzung von digitalen Dienstleistern wie Postclic an. Solche Services ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und direkt als nachverfolgten Brief versenden zu lassen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens.
Postclic übernimmt dabei den Druck, das Kuvertieren und den Versand des Kündigungsschreibens als Einschreiben. Nutzer erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung, der rechtlich gleichwertig mit einem herkömmlichen Einschreiben ist. Dies ist besonders praktisch für vielbeschäftigte Ärzte, die wenig Zeit für administrative Aufgaben haben. Die Kosten sind transparent und liegen in einem moderaten Bereich.
Ein weiterer Vorteil solcher Dienste ist die Vermeidung von Formfehlern. Die Plattform führt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind. Zudem wird das Schreiben automatisch an die korrekte Adresse gesendet, was Verwechslungen ausschließt. Für Menschen, die Wert auf Effizienz und Dokumentation legen, ist dies eine zeitgemäße Alternative zum traditionellen Postweg.
Nach dem Versand: Was ist zu beachten
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte man die Bestätigung des Marburger Bundes abwarten. In der Regel versendet der Verband innerhalb von zwei bis vier Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung, in der das Datum der Beendigung der Mitgliedschaft genannt wird. Falls diese Bestätigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums eintrifft, ist es ratsam, telefonisch oder schriftlich nachzuhaken.
Wichtig ist auch die Überprüfung der Bankverbindung. Mitglieder sollten sicherstellen, dass nach dem Kündigungstermin keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls dennoch eine Abbuchung erfolgt, sollte man umgehend Kontakt mit dem Verband aufnehmen und gegebenenfalls die Lastschrift zurückbuchen lassen. Der Nachweis über die rechtzeitige Kündigung – etwa der Rückschein des Einschreibens – ist in solchen Fällen das entscheidende Beweismittel.
Alle Unterlagen zur Kündigung sollten sorgfältig aufbewahrt werden, mindestens bis zur schriftlichen Bestätigung und idealerweise darüber hinaus. Dazu gehören Kopien des Kündigungsschreibens, Versandbelege, Rückscheine und die Kündigungsbestätigung des Verbandes. Diese Dokumentation ist nicht nur für eventuelle Rückfragen wichtig, sondern kann auch steuerlich relevant sein, da Gewerkschaftsbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Häufige Gründe für eine Kündigung
Die Entscheidung, die Mitgliedschaft im Marburger Bund zu beenden, kann verschiedene Ursachen haben. Ein häufiger Grund ist der berufliche Wechsel von einer angestellten Tätigkeit im Krankenhaus in die Niederlassung als niedergelassener Arzt. Da der Marburger Bund primär die Interessen angestellter Ärzte vertritt, sehen viele niedergelassene Mediziner keinen unmittelbaren Nutzen mehr in der Mitgliedschaft und wechseln zu anderen Standesorganisationen wie den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Besonders junge Ärzte in Weiterbildung, die mit hohen Studienkosten und vergleichsweise niedrigen Einstiegsgehältern konfrontiert sind, prüfen ihre laufenden Ausgaben kritisch. Wenn die Leistungen des Verbandes nicht oder nur selten in Anspruch genommen werden, erscheint der monatliche Beitrag manchen als nicht gerechtfertigt. Auch die Doppelmitgliedschaft in mehreren Berufsverbänden kann zur Kündigung einer der Mitgliedschaften führen.
Ein weiterer Aspekt sind unterschiedliche Auffassungen zur gewerkschaftlichen Arbeit. Während viele Mitglieder die Tarifverhandlungen und Streikaktionen des Marburger Bundes unterstützen, gibt es auch Ärzte, die diese Form der Interessenvertretung ablehnen oder sich nicht ausreichend repräsentiert fühlen. Persönliche Unzufriedenheit mit bestimmten Positionen des Verbandes oder das Gefühl, dass die eigenen berufspolitischen Anliegen nicht genügend Berücksichtigung finden, können ebenfalls Kündigungsgründe sein.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten ehemaligen Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess. Wenn die Kündigungsfrist eingehalten und das Schreiben korrekt formuliert wird, erfolgt die Bearbeitung in der Regel problemlos. Die Geschäftsstelle des Marburger Bundes gilt als professionell organisiert, und Kündigungsbestätigungen werden zuverlässig versendet. Dennoch gibt es vereinzelt Berichte über verzögerte Bearbeitungen oder fehlende Rückmeldungen.
Einige ehemalige Mitglieder empfehlen, bei der Kündigung explizit um eine schriftliche Bestätigung zu bitten und eine Kontakt-E-Mail-Adresse anzugeben. Dies beschleunigt die Kommunikation und ermöglicht eine schnellere Klärung bei Rückfragen. Auch das Führen einer Kopie des Kündigungsschreibens wird durchweg empfohlen, da dies bei eventuellen Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt hilfreich ist.
Kritisch angemerkt wird gelegentlich, dass der Marburger Bund keine Online-Kündigungsoption anbietet. In Zeiten der Digitalisierung wünschen sich viele Mitglieder eine einfachere, elektronische Möglichkeit zur Beendigung der Mitgliedschaft. Die Notwendigkeit, ein physisches Schreiben zu versenden, wird von einigen als umständlich empfunden. Dennoch überwiegt die Anerkennung dafür, dass der Verband klare Regelungen hat und diese auch einhält.
Praktische Tipps für eine reibungslose Kündigung
Um den Kündigungsprozess so einfach und sicher wie möglich zu gestalten, sollten einige bewährte Praktiken beachtet werden. Erstens: Kündigen Sie frühzeitig. Warten Sie nicht bis kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist, sondern versenden Sie Ihr Schreiben mit ausreichend zeitlichem Puffer. Idealerweise sollte die Kündigung spätestens Mitte September beim Verband eingehen, um sicherzustellen, dass eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung die Frist nicht gefährden.
Zweitens: Überprüfen Sie Ihre Mitgliedsdaten vor dem Versand. Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitgliedsnummer korrekt ist und Ihre aktuelle Adresse angegeben wird. Fehlerhafte Angaben können die Bearbeitung verzögern oder im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Kündigung nicht zugeordnet werden kann. Ein kurzer Anruf bei der Geschäftsstelle zur Bestätigung der Mitgliedsnummer kann hier Sicherheit schaffen.
Drittens: Bewahren Sie alle Nachweise auf. Neben dem Rückschein des Einschreibens sollten Sie auch eine Kopie des Kündigungsschreibens und später die Kündigungsbestätigung des Verbandes archivieren. Diese Unterlagen können nicht nur bei Streitigkeiten wichtig sein, sondern auch für die Steuererklärung relevant werden, da Sie nachweisen müssen, bis wann Sie Mitgliedsbeiträge gezahlt haben.
Alternativen zur vollständigen Kündigung
Bevor man die Mitgliedschaft vollständig beendet, lohnt es sich, über mögliche Alternativen nachzudenken. Der Marburger Bund bietet verschiedene Formen der reduzierten Mitgliedschaft an, die mit niedrigeren Beiträgen verbunden sind. Wer beispielsweise in Elternzeit geht oder vorübergehend nicht im ärztlichen Dienst tätig ist, kann unter Umständen in eine beitragsfreie oder beitragsreduzierte Mitgliedschaft wechseln.
Auch ein Ruhendstellen der Mitgliedschaft kann in bestimmten Situationen möglich sein. Dies ist besonders relevant für Ärzte, die vorübergehend ins Ausland gehen oder eine berufliche Auszeit nehmen. Durch das Ruhendstellen bleiben die Mitgliedsrechte grundsätzlich erhalten, während keine oder nur reduzierte Beiträge anfallen. Nach Wiederaufnahme der Tätigkeit kann die volle Mitgliedschaft ohne erneute Aufnahmeprüfung reaktiviert werden.
Für Ärzte, die mit bestimmten Aspekten der Verbandsarbeit unzufrieden sind, kann auch ein Gespräch mit dem zuständigen Landesverband hilfreich sein. Manchmal lassen sich Probleme durch direkte Kommunikation klären, und eine Kündigung wird überflüssig. Der Marburger Bund ist grundsätzlich an der Zufriedenheit seiner Mitglieder interessiert und zeigt sich in vielen Fällen gesprächsbereit, wenn es um individuelle Anliegen geht.
Nach der Kündigung: Was nun?
Nach erfolgreicher Beendigung der Mitgliedschaft stellt sich für viele die Frage nach alternativen Formen der beruflichen Interessenvertretung. Für angestellte Ärzte gibt es neben dem Marburger Bund weitere Gewerkschaften und Berufsverbände, die ähnliche Leistungen anbieten. Der Hartmannbund beispielsweise vertritt sowohl angestellte als auch niedergelassene Ärzte und bietet ebenfalls Rechtsberatung und Versicherungsleistungen an.
Niedergelassene Ärzte sind automatisch Mitglied in ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, die für die Vertretung gegenüber den Krankenkassen zuständig ist. Zusätzlich gibt es fachspezifische Berufsverbände, die sich auf bestimmte medizinische Fachrichtungen spezialisiert haben und entsprechende Fortbildungen und Netzwerkmöglichkeiten bieten. Eine Mitgliedschaft in solchen Fachgesellschaften kann die berufliche Entwicklung fördern und den fachlichen Austausch erleichtern.
Wichtig ist auch die Überprüfung des Versicherungsschutzes nach der Kündigung. Viele Mitglieder des Marburger Bundes nutzen die über den Verband angebotenen Versicherungsprodukte wie Berufshaftpflicht oder Rechtsschutzversicherung. Nach der Kündigung der Mitgliedschaft sollte geklärt werden, ob diese Versicherungen weiterhin bestehen oder ob alternative Versicherungslösungen notwendig sind. Ein lückenloser Versicherungsschutz ist gerade im medizinischen Bereich von existenzieller Bedeutung.