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Opgemaakt te Paris, op 14/01/2026
NABU Mitgliedschaft kündigen | Postclic
NABU
Charitéplatz 4
10117 Berlin Germany
NABU@NABU.de
Betreft: Opzegging contract NABU

Geachte heer, mevrouw,

Hierbij deel ik u mijn beslissing mee om het contract met betrekking tot de dienst NABU te beëindigen.
Deze kennisgeving vormt een vastberaden, duidelijke en ondubbelzinnige wil om het contract op te zeggen, met ingang van de eerstvolgende vervaldatum of conform de toepasselijke contractuele termijn.

Ik verzoek u alle nodige maatregelen te nemen om:
– alle facturering stop te zetten vanaf de effectieve opzeggingsdatum;
– mij schriftelijk te bevestigen dat dit verzoek goed is ontvangen;
– en, indien van toepassing, mij de eindafrekening of bevestiging van saldo te sturen.

Deze opzegging wordt u toegestuurd via gecertificeerde e-mail. Het verzenden, de tijdstempel en de integriteit van de inhoud zijn vastgesteld, wat het een bewijskrachtig geschrift maakt dat voldoet aan de vereisten van elektronisch bewijs. U beschikt daarom over alle nodige elementen om deze opzegging regelmatig te verwerken, conform de toepasselijke beginselen inzake schriftelijke kennisgeving en contractvrijheid.

Conform de regels met betrekking tot de bescherming van persoonsgegevens, verzoek ik u ook:
– alle mijn gegevens te verwijderen die niet nodig zijn voor uw wettelijke of boekhoudkundige verplichtingen;
– alle bijbehorende persoonlijke ruimtes te sluiten;
– en mij de effectieve verwijdering van gegevens te bevestigen volgens de toepasselijke rechten inzake bescherming van de persoonlijke levenssfeer.

Ik bewaar een volledige kopie van deze kennisgeving evenals het bewijs van verzending.

te bewaren966649193710
Ontvanger
NABU
Charitéplatz 4
10117 Berlin , Germany
NABU@NABU.de
REF/2025GRHS4

So beenden Sie Ihre NABU-Mitgliedschaft effektiv

Über NABU

Der NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V. ist mit über 940.000 Mitgliedern und Förderern Deutschlands mitgliederstärkster Umweltverband. Seit seiner Gründung im Jahr 1899 setzt sich die Organisation für den Schutz von Natur und Umwelt ein. Der Hauptsitz befindet sich in Berlin, ergänzt durch 16 Landesverbände und rund 2.000 lokale Gruppen bundesweit. Die Arbeit des NABU umfasst praktischen Naturschutz, Umweltbildung, politische Lobbyarbeit sowie zahlreiche Projekte zum Erhalt bedrohter Lebensräume und Arten.

Als gemeinnütziger Verein finanziert sich der NABU hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Fördermittel. Mitglieder erhalten regelmäßig das Verbandsmagazin "Naturschutz heute", können an Exkursionen und Veranstaltungen teilnehmen und unterstützen aktiv die vielfältigen Naturschutzprojekte. Die Organisation engagiert sich unter anderem für den Vogelschutz, den Erhalt von Wäldern und Mooren, den Kampf gegen Plastikmüll sowie für nachhaltige Landwirtschaft.

Trotz der wichtigen Arbeit des NABU gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Manche Menschen ändern ihre persönlichen Prioritäten, andere bevorzugen lokale Naturschutzinitiativen oder möchten aus finanziellen Gründen ihre monatlichen Ausgaben reduzieren. Einige Mitglieder fühlen sich möglicherweise nicht ausreichend in die Verbandsarbeit eingebunden oder möchten ihre Unterstützung auf andere Umweltorganisationen konzentrieren. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, den Kündigungsprozess korrekt durchzuführen, um rechtliche Klarheit zu schaffen und ungewollte Beitragsabbuchungen zu vermeiden.

Mitgliedschaftsmodelle und Beiträge

Standardmitgliedschaft

Der NABU bietet verschiedene Mitgliedschaftsmodelle an, die sich an unterschiedliche Lebenssituationen und finanzielle Möglichkeiten anpassen. Die Standardmitgliedschaft richtet sich an Erwachsene und beinhaltet das vierteljährlich erscheinende Mitgliedermagazin, Einladungen zu Veranstaltungen sowie die Möglichkeit, an Naturschutzaktionen teilzunehmen. Mitglieder können zudem von Rabatten bei Partnerunternehmen profitieren und erhalten Zugang zu exklusiven Online-Inhalten.

Die Beitragsstruktur ist gestaffelt und berücksichtigt unterschiedliche Einkommenssituationen. Der NABU legt Wert darauf, dass Naturschutz für alle zugänglich ist, weshalb ermäßigte Beiträge für bestimmte Personengruppen angeboten werden. Die Mitgliedschaft wird in der Regel jährlich abgerechnet, wobei verschiedene Zahlungsmodalitäten zur Verfügung stehen.

Beitragsübersicht

MitgliedschaftstypJahresbeitragLeistungen
Einzelmitgliedschaftab 48 EuroMagazin, Veranstaltungen, Mitbestimmung
Familienmitgliedschaftab 55 EuroAlle Leistungen für die ganze Familie
Ermäßigte Mitgliedschaftab 24 EuroFür Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose
Jugendmitgliedschaftab 18 EuroBis 27 Jahre, spezielle Jugendangebote
Kindermitgliedschaftab 18 EuroBis 13 Jahre, Kindermagazin "Naturdetektive"

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Neben der regulären Mitgliedschaft können Unterstützer auch Fördermitglied werden und einen höheren Beitrag leisten. Diese zusätzlichen Mittel fließen direkt in konkrete Naturschutzprojekte. Fördermitglieder erhalten besondere Anerkennungen und detaillierte Informationen über die Verwendung ihrer Beiträge. Auch Patenschaften für spezifische Projekte wie den Schutz bestimmter Tierarten oder Biotope sind möglich.

Der NABU akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, darunter Lastschriftverfahren, Überweisung und in einigen Fällen auch Daueraufträge. Die meisten Mitglieder nutzen das SEPA-Lastschriftmandat, das eine automatische jährliche Abbuchung ermöglicht. Diese Zahlungsweise ist praktisch, erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit bei einer beabsichtigten Kündigung, da das Lastschriftmandat separat widerrufen werden sollte.

Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Mitgliedschaft im NABU unterliegt als Vereinsmitgliedschaft dem deutschen Vereinsrecht, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Nach § 39 BGB kann eine Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen trifft. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß gesetzlicher Regelung mindestens drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres, es sei denn, die Vereinssatzung sieht kürzere Fristen vor.

Der NABU hat in seiner Satzung spezifische Kündigungsregelungen festgelegt. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft ordentlich zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in der Regel drei Monate, was bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim NABU eingegangen sein muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Eine Kündigung, die nach diesem Stichtag eingeht, wird erst zum Ende des Folgejahres wirksam.

Kündigungsfristen im Überblick

KündigungseingangWirksamkeit der KündigungLetzte Beitragszahlung
Bis 30. September 202431. Dezember 2024Jahresbeitrag 2024
1. Oktober bis 31. Dezember 202431. Dezember 2025Jahresbeitrag 2025
1. Januar bis 30. September 202531. Dezember 2025Jahresbeitrag 2025

Besondere Kündigungsrechte

In bestimmten Ausnahmefällen kann ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar macht. Solche Gründe können schwerwiegende persönliche oder finanzielle Umstände sein. Eine außerordentliche Kündigung muss jedoch gut begründet werden und ist nicht automatisch möglich. In der Praxis wird eine außerordentliche Kündigung nur in seltenen Fällen anerkannt.

Für Neumitglieder besteht unter Umständen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB, wenn die Mitgliedschaft im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurde. Dieses Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss und ermöglicht eine fristlose Beendigung der Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die regulären Kündigungsbestimmungen.

Widerruf von Lastschriftmandaten

Unabhängig von der Kündigung der Mitgliedschaft sollten Mitglieder, die per Lastschrift zahlen, ihr SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. Dies geschieht am besten gleichzeitig mit der Kündigungserklärung. Der Widerruf verhindert, dass nach Beendigung der Mitgliedschaft versehentlich weitere Beiträge abgebucht werden. Es empfiehlt sich, sowohl den NABU als auch die eigene Bank über den Widerruf zu informieren. Bei der Bank kann ein Widerspruch gegen künftige Lastschriften eingelegt werden, was zusätzliche Sicherheit bietet.

Wie man NABU per Post kündigt

Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist

Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, gilt als rechtssicherste Methode zur Beendigung einer Vereinsmitgliedschaft. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet der postalische Weg einen nachweisbaren Beleg über den Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da im Streitfall der Absender beweisen kann, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.

Das deutsche Recht stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Eine Kündigung muss dem Empfänger zugehen, wobei der Zugang im Zweifel vom Kündigenden nachzuweisen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert nicht nur das Absendedatum, sondern auch den Empfang durch den Adressaten. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als gerichtsfester Beweis und schützt vor späteren Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt.

Telefonische Kündigungen sind rechtlich problematisch, da sie keinen dokumentierbaren Nachweis bieten. Auch E-Mail-Kündigungen können Schwierigkeiten bereiten, wenn der Empfang bestritten wird oder technische Probleme auftreten. Obwohl viele Organisationen mittlerweile Online-Kündigungen akzeptieren, bleibt die postalische Form mit Einschreiben die verlässlichste Option, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und spätere Komplikationen zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung

Vorbereitung des Kündigungsschreibens

Ein wirksames Kündigungsschreiben sollte bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Es muss schriftlich verfasst sein und eine eindeutige Kündigungserklärung enthalten. Das Schreiben sollte die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds umfassen, einschließlich Name, Adresse und Mitgliedsnummer, sofern bekannt. Eine klare Formulierung wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im NABU ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist ausreichend und rechtlich eindeutig.

Es ist nicht zwingend erforderlich, Gründe für die Kündigung anzugeben. Eine Begründung kann in manchen Fällen hilfreich sein, ist aber rechtlich nicht notwendig. Das Kündigungsschreiben sollte das aktuelle Datum tragen und handschriftlich unterschrieben werden. Eine digitale Unterschrift oder eine nicht unterschriebene Kündigung kann unter Umständen als unwirksam angesehen werden. Für die eigenen Unterlagen sollte eine Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden.

Wichtige Inhalte des Kündigungsschreibens

  • Vollständiger Name und Adresse des Kündigenden
  • Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
  • Eindeutige Kündigungserklärung
  • Gewünschter Kündigungstermin oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats (falls zutreffend)
  • Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • Aktuelles Datum
  • Handschriftliche Unterschrift

Versand als Einschreiben

Der Versand sollte als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post zusätzlich zum Porto etwa 4,85 Euro, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Bei der Postfiliale wird das Schreiben registriert, und der Absender erhält eine Sendungsnummer zur Nachverfolgung. Der Empfänger muss den Erhalt mit seiner Unterschrift bestätigen, und der Rückschein wird dem Absender zugestellt. Dieser Rückschein sollte zusammen mit der Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden.

Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf gewählt werden, das etwas günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert, aber keine Unterschrift eingeholt. Diese Variante ist kostengünstiger, bietet aber einen etwas geringeren Nachweis als das Einschreiben mit Rückschein. Für Kündigungen mit wichtigen Fristen empfiehlt sich dennoch die Variante mit Rückschein.

Korrekte Adresse für die Kündigung

Die Kündigungserklärung muss an die zentrale Geschäftsstelle des NABU gesendet werden. Die korrekte Adresse lautet:

  • NABU - Naturschutzbund Deutschland e.V., Charitéplatz 4, 10117 Berlin

Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um Zustellprobleme zu vermeiden. Bei einer falschen oder unvollständigen Adresse kann sich die Zustellung verzögern, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Kündigungsfrist verpasst wird. Daher sollte die Adresse vor dem Versand sorgfältig überprüft werden.

Digitale Unterstützung durch Postclic

Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ist ein digitaler Dienst, der das Erstellen und Versenden von rechtssicheren Kündigungsschreiben per Einschreiben übernimmt. Nutzer können online ihre Kündigungsdaten eingeben, und Postclic kümmert sich um die professionelle Formatierung, den Druck und den Versand als Einschreiben mit Rückschein.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Zeitersparnis durch den Wegfall des Gangs zur Post, automatische Verwendung der korrekten Adresse, professionelle Formatierung des Kündigungsschreibens und digitaler Nachweis über den Versand. Postclic stellt einen digitalen Sendungsnachweis bereit, der jederzeit abrufbar ist. Dies ist besonders praktisch für Menschen, die wenig Zeit haben oder sich unsicher bei der Formulierung von Kündigungsschreiben fühlen.

Der Service kostet eine geringe Gebühr, die jedoch die Kosten für Porto, Papier, Druck und den Gang zur Post berücksichtigt. Für viele Nutzer ist dies eine lohnende Investition, da sie sich sicher sein können, dass die Kündigung formal korrekt und fristgerecht versendet wird. Postclic übernimmt dabei keine Rechtsberatung, bietet aber eine zuverlässige technische Abwicklung des Kündigungsprozesses.

Nach dem Versand

Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollten Mitglieder auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung warten. Der NABU sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen den Erhalt der Kündigung bestätigen und das Datum des Mitgliedschaftsendes mitteilen. Falls keine Bestätigung eingeht, empfiehlt es sich, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als Nachweis, dass die Kündigung zugegangen ist.

Es ist ratsam, die Kontoauszüge nach dem Kündigungstermin zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte dies dennoch geschehen, kann der Betrag innerhalb von acht Wochen bei der eigenen Bank zurückgebucht werden, sofern kein gültiges Lastschriftmandat mehr besteht. In solchen Fällen sollte umgehend Kontakt mit dem NABU aufgenommen werden, um die Situation zu klären.

Kundenbewertungen und praktische Tipps

Erfahrungen von Mitgliedern

Die Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess beim NABU sind überwiegend positiv. Viele ehemalige Mitglieder berichten, dass ihre Kündigungen unkompliziert bearbeitet wurden und sie zeitnah eine Bestätigung erhielten. Der NABU als seriöser Verein hält sich in der Regel an die gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben. Dennoch gibt es vereinzelt Berichte über verzögerte Bearbeitungen oder Missverständnisse bezüglich der Kündigungsfristen.

Einige Mitglieder empfehlen, die Kündigung möglichst früh im Jahr zu versenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Wer beispielsweise bereits im Juni oder Juli kündigt, muss sich keine Sorgen über die Einhaltung der Septemberfrist machen. Andere betonen die Wichtigkeit des Einschreibens, nachdem sie ohne Nachweis Schwierigkeiten hatten, den Zugang ihrer Kündigung zu belegen.

Häufige Fehler bei der Kündigung

Ein häufiger Fehler ist die Versäumung der Kündigungsfrist. Mitglieder, die erst im Oktober oder November kündigen, müssen ein weiteres Jahr Mitgliedsbeiträge zahlen. Dies führt oft zu Frustration, ist aber rechtlich korrekt, wenn die Satzung eine entsprechende Frist vorsieht. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Kündigungsfristen zu informieren und diese einzuhalten.

Ein weiterer Fehler ist das Vergessen des Widerrufs des Lastschriftmandats. Selbst nach einer wirksamen Kündigung kann es vorkommen, dass aufgrund eines noch aktiven Mandats Beiträge abgebucht werden. Zwar können diese zurückgefordert werden, aber der Aufwand lässt sich durch einen gleichzeitigen Widerruf vermeiden. Es empfiehlt sich, den Widerruf explizit im Kündigungsschreiben zu erwähnen und zusätzlich die eigene Bank zu informieren.

Manche Mitglieder versenden ihre Kündigung als einfachen Brief ohne Einschreiben, um Porto zu sparen. Dies kann problematisch werden, wenn der Brief verloren geht oder der Zugang bestritten wird. Die zusätzlichen Kosten für ein Einschreiben sind eine sinnvolle Investition in die Rechtssicherheit. Im Streitfall kann der Nachweis des Zugangs entscheidend sein, und ohne Einschreiben trägt der Kündigende die Beweislast.

Tipps für eine reibungslose Kündigung

  • Kündigungsfrist beachten: Spätestens bis 30. September für eine Kündigung zum Jahresende
  • Einschreiben mit Rückschein verwenden für rechtssicheren Nachweis
  • Alle persönlichen Daten und Mitgliedsnummer angeben
  • Handschriftliche Unterschrift nicht vergessen
  • SEPA-Lastschriftmandat im gleichen Schreiben widerrufen
  • Kopie des Kündigungsschreibens und Rückschein aufbewahren
  • Um schriftliche Kündigungsbestätigung bitten
  • Kontoauszüge nach Kündigungstermin kontrollieren
  • Bei Unklarheiten rechtzeitig beim NABU nachfragen

Alternativen zur vollständigen Kündigung

Bevor Mitglieder ihre Mitgliedschaft vollständig beenden, sollten sie mögliche Alternativen in Betracht ziehen. Der NABU bietet in manchen Fällen die Möglichkeit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen oder auf einen ermäßigten Beitrag zu wechseln. Dies kann sinnvoll sein, wenn finanzielle Engpässe nur vorübergehend sind oder wenn das grundsätzliche Interesse am Naturschutz weiterhin besteht.

Mitglieder, die mit bestimmten Aspekten der Verbandsarbeit unzufrieden sind, können auch einen direkten Dialog mit dem NABU suchen. Viele Anliegen lassen sich durch Gespräche klären, und konstruktives Feedback hilft dem Verband, seine Arbeit zu verbessern. Eine Kündigung sollte daher nicht voreilig erfolgen, sondern nach sorgfältiger Abwägung aller Optionen.

Nach der Kündigung

Nach erfolgreicher Kündigung endet die Mitgliedschaft zum vereinbarten Termin. Ehemalige Mitglieder erhalten keine weiteren Mitgliedermagazine und können nicht mehr an exklusiven Veranstaltungen teilnehmen. Es ist jedoch jederzeit möglich, dem NABU erneut beizutreten, falls sich die persönlichen Umstände ändern. Der Verband freut sich über jedes neue oder wiederkehrende Mitglied.

Wer weiterhin den Naturschutz unterstützen möchte, ohne Mitglied zu sein, kann auch einmalige Spenden tätigen oder sich ehrenamtlich in lokalen Naturschutzgruppen engagieren. Der NABU bietet verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, die nicht zwingend eine Mitgliedschaft erfordern. Auch Projektpatenschaften oder die Teilnahme an einzelnen Aktionen sind ohne Mitgliedschaft möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung einer NABU-Mitgliedschaft ein überschaubarer Prozess ist, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet die größte Rechtssicherheit und sollte bevorzugt werden. Mit der richtigen Vorbereitung, der Einhaltung der Fristen und einer klaren Kommunikation lässt sich die Mitgliedschaft problemlos beenden. Dienste wie Postclic können den Prozess zusätzlich vereinfachen und für zusätzliche Sicherheit sorgen.

FAQ

Die Standardmitgliedschaft beim NABU richtet sich an Erwachsene und bietet zahlreiche Vorteile. Mitglieder erhalten vierteljährlich das Verbandsmagazin 'Naturschutz heute', das über aktuelle Projekte und Themen im Naturschutz informiert. Zudem haben Mitglieder die Möglichkeit, an Exkursionen und Veranstaltungen teilzunehmen, die oft exklusive Einblicke in die Naturschutzarbeit bieten. Darüber hinaus unterstützen Mitglieder aktiv die vielfältigen Naturschutzprojekte des NABU, was einen direkten Beitrag zum Erhalt der Natur leistet.

Die Mitgliedsbeiträge beim NABU variieren je nach Mitgliedschaftsmodell. Die Standardmitgliedschaft für Erwachsene beträgt in der Regel einen jährlichen Beitrag, der durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Es gibt auch ermäßigte Beiträge für Schüler, Studenten und Rentner. Diese flexiblen Modelle ermöglichen es, dass jeder, unabhängig von seiner finanziellen Situation, Mitglied werden und den Naturschutz unterstützen kann.

Um Ihre Mitgliedschaft beim NABU zu kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun. Der Kündigungsbrief sollte per Einschreiben an die Geschäftsstelle des NABU gesendet werden. Achten Sie darauf, Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Kontaktdaten anzugeben, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Es ist wichtig, die Kündigung rechtzeitig vor dem nächsten Beitragszyklus zu senden, um ungewollte Abbuchungen zu vermeiden.

Der NABU engagiert sich intensiv im Bereich Vogelschutz durch verschiedene Projekte, die darauf abzielen, bedrohte Vogelarten zu schützen und ihre Lebensräume zu erhalten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einrichtung von Brutstätten, die Pflege von Feuchtgebieten und die Durchführung von Vogelzählungen, um den Bestand zu überwachen. Der NABU bietet auch Informationsveranstaltungen an, um das Bewusstsein für den Vogelschutz in der Bevölkerung zu stärken.

Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv im NABU zu engagieren. Mitglieder können sich in lokalen Gruppen einbringen, an Exkursionen und Veranstaltungen teilnehmen oder selbst Projekte initiieren. Der NABU bietet auch Schulungen und Workshops an, um das Wissen über Naturschutz zu vertiefen. Darüber hinaus können Mitglieder durch ehrenamtliche Tätigkeiten, wie die Pflege von Lebensräumen oder die Durchführung von Informationsveranstaltungen, direkt zur Erhaltung der Natur beitragen.