
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Reservistenverband
Wallstraße 54
10117 Berlin
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Reservistenverband. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So brechen Sie Ihre Mitgliedschaft im Reservistenverband ab
Über Reservistenverband
Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., kurz Reservistenverband, ist die größte und bedeutendste Interessenvertretung ehemaliger und aktiver Reservisten der Bundeswehr in Deutschland. Mit einer Geschichte, die bis in die Nachkriegszeit zurückreicht, hat sich der Verband zu einer wichtigen Organisation entwickelt, die die Verbindung zwischen Zivilgesellschaft und Streitkräften aufrechterhält. Der Hauptsitz des Verbandes befindet sich in Berlin, und die Organisation verfügt über eine bundesweite Struktur mit Landesverbänden und lokalen Kreisverbänden, die flächendeckend in ganz Deutschland vertreten sind.
Als eingetragener Verein verfolgt der Reservistenverband mehrere zentrale Ziele. Dazu gehören die Förderung der Wehrbereitschaft, die Unterstützung der Bundeswehr in ihrer gesellschaftlichen Verankerung, die Interessenvertretung der Reservisten gegenüber Politik und Öffentlichkeit sowie die Pflege der Kameradschaft unter ehemaligen und aktiven Soldaten. Der Verband organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen für seine Mitglieder und engagiert sich in der sicherheitspolitischen Bildungsarbeit.
Die Mitgliedschaft im Reservistenverband steht grundsätzlich allen Personen offen, die in der Bundeswehr gedient haben oder noch dienen. Auch Zivilpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen als fördernde Mitglieder aufgenommen werden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern verschiedene Leistungen an, darunter rechtliche Beratung in militärischen Angelegenheiten, Versicherungsleistungen, Informationsmaterialien und Zugang zu einem bundesweiten Netzwerk von Gleichgesinnten. Darüber hinaus vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder auf politischer Ebene und setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reservisten ein.
Die Organisation des Verbandes folgt demokratischen Prinzipien mit gewählten Gremien auf allen Ebenen. Der Bundesvorstand wird von der Bundesversammlung gewählt und leitet die Geschicke des Verbandes. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, wobei der Verband als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. Dies ermöglicht Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre Beiträge steuerlich geltend zu machen.
Mitgliedschaftsmodelle und Beitragsstruktur
Der Reservistenverband bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensumstände seiner Mitglieder zugeschnitten sind. Die Beitragsstruktur ist gestaffelt und berücksichtigt sowohl die Art der Mitgliedschaft als auch persönliche Faktoren wie Alter und berufliche Situation.
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft steht allen Personen offen, die Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet haben oder noch leisten. Diese Mitgliedsform gewährt alle Rechte und Pflichten innerhalb des Verbandes, einschließlich des aktiven und passiven Wahlrechts. Ordentliche Mitglieder können an allen Veranstaltungen teilnehmen, erhalten regelmäßig die Verbandszeitung und haben Zugang zu allen Serviceleistungen des Verbandes.
Fördernde Mitgliedschaft
Für Personen, die nicht in der Bundeswehr gedient haben, aber die Ziele des Verbandes unterstützen möchten, besteht die Möglichkeit einer fördernden Mitgliedschaft. Fördermitglieder tragen zur Finanzierung der Verbandsaktivitäten bei und können an vielen Veranstaltungen teilnehmen, besitzen jedoch kein Stimmrecht in den Versammlungen.
Beitragsübersicht
| Mitgliedschaftstyp | Jahresbeitrag | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ordentliche Mitgliedschaft | ca. 40-60 Euro | Volle Mitgliedsrechte, Wahlrecht |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | ca. 20-30 Euro | Für Schüler, Studenten, Auszubildende |
| Fördernde Mitgliedschaft | individuell | Ohne Stimmrecht |
| Ehrenmitgliedschaft | beitragsfrei | Besondere Verdienste erforderlich |
Die genauen Beitragshöhen können je nach Landesverband leicht variieren, da diese eine gewisse Autonomie in der Beitragsgestaltung besitzen. In der Regel werden die Beiträge jährlich im Voraus fällig und können per Überweisung oder Lastschriftverfahren entrichtet werden. Einige Landesverbände bieten auch die Möglichkeit einer monatlichen oder quartalsweisen Zahlungsweise an.
Zusätzliche Leistungen und Kosten
Neben dem Grundbeitrag können für bestimmte Veranstaltungen, Lehrgänge oder Reisen zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden jedoch separat ausgewiesen und sind nicht Teil der regulären Mitgliedschaft. Der Verband bemüht sich, die Teilnahmegebühren für solche Aktivitäten möglichst niedrig zu halten und bietet oft Zuschüsse für Mitglieder an.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Mitgliedschaft im Reservistenverband unterliegt als Vereinsmitgliedschaft den allgemeinen Bestimmungen des deutschen Vereinsrechts sowie den spezifischen Regelungen in der Satzung des Verbandes. Das Verständnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist essentiell für eine ordnungsgemäße Beendigung der Mitgliedschaft.
Satzungsrechtliche Bestimmungen
Gemäß der Satzung des Reservistenverbandes kann die Mitgliedschaft grundsätzlich durch schriftliche Kündigung beendet werden. Die Kündigung muss gegenüber dem zuständigen Landesverband oder direkt gegenüber dem Bundesverband erklärt werden. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist in der Regel nicht ausreichend, da die Schriftform gemäß § 126 BGB eingehalten werden muss.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Da das Geschäftsjahr des Reservistenverbandes in der Regel dem Kalenderjahr entspricht, bedeutet dies, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen muss, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden. Eine spätere Kündigung führt dazu, dass die Mitgliedschaft erst zum Ende des folgenden Jahres endet.
| Kündigungseingang | Wirksamkeit der Kündigung | Beitragspflicht |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember desselben Jahres | Bis Jahresende |
| Nach 30. September | 31. Dezember des Folgejahres | Bis Ende Folgejahr |
| Außerordentliche Kündigung | Sofort bei wichtigem Grund | Anteilig bis Kündigungsdatum |
Außerordentliche Kündigung
In besonderen Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB könnte beispielsweise eine schwerwiegende Verletzung der Mitgliedsrechte, eine unzumutbare Beitragserhöhung oder persönliche Umstände sein, die eine Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar machen. Die Darlegung und Begründung des wichtigen Grundes sollte in der Kündigung detailliert erfolgen.
Beitragspflicht nach Kündigung
Bis zum wirksamen Austritt aus dem Verband besteht die volle Beitragspflicht. Bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum nach dem Austrittsdatum werden in der Regel nicht erstattet, es sei denn, es liegt eine außerordentliche Kündigung vor. Dies entspricht der üblichen Praxis in deutschen Vereinen und ist rechtlich zulässig.
Besondere Beendigungsgründe
Neben der Kündigung kann die Mitgliedschaft auch durch andere Umstände enden, etwa durch Tod des Mitglieds, Ausschluss aus dem Verband wegen schwerwiegender Pflichtverletzungen oder durch Auflösung des Verbandes selbst. Ein Ausschluss bedarf jedoch eines ordnungsgemäßen Verfahrens mit Anhörung des betroffenen Mitglieds.
Wie man Reservistenverband per Post kündigt
Die schriftliche Kündigung per Post ist der zuverlässigste und rechtlich sicherste Weg, um die Mitgliedschaft im Reservistenverband zu beenden. Diese Methode bietet den größten Nachweiswert und entspricht den formalen Anforderungen des deutschen Vereinsrechts.
Warum die postalische Kündigung die beste Wahl ist
Im deutschen Rechtsverkehr gilt die Schriftform als besonders beweiskräftig. Eine per Post versandte Kündigung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des § 126 BGB und bietet im Streitfall den besten Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationsmitteln besteht bei der postalischen Kündigung keine Unsicherheit über die Wirksamkeit der Kündigungserklärung.
Besonders wichtig ist der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart dokumentiert nicht nur die Aufgabe des Schreibens, sondern auch den Zeitpunkt des Zugangs beim Empfänger. Der Rückschein dient als unwiderlegbarer Beweis, dass die Kündigung den Verband erreicht hat. Dies ist besonders relevant bei der Einhaltung von Kündigungsfristen, da es im Streitfall auf den Zugangszeitpunkt ankommt.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben sollte folgende Informationen enthalten: vollständiger Name und Anschrift des Mitglieds, Mitgliedsnummer falls bekannt, eindeutige Kündigungserklärung mit gewünschtem Beendigungszeitpunkt, Datum und eigenhändige Unterschrift. Die Unterschrift ist zwingend erforderlich, da sonst die Schriftform nicht gewahrt ist.
Es empfiehlt sich, im Kündigungsschreiben ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung des Austritts zu bitten. Dies schafft zusätzliche Sicherheit und ermöglicht eine zeitnahe Klärung eventueller Missverständnisse. Zudem sollte man angeben, ob noch offene Beiträge bestehen und wie diese beglichen werden sollen.
Die korrekte Adresse für die Kündigung
Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsstelle des Verbandes gerichtet werden. Die korrekte Adresse lautet:
- Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V., Wallstraße 54, 10117 Berlin
Es ist wichtig, diese Adresse exakt zu verwenden und nicht an lokale Kreisverbände oder andere Nebenstellen zu senden, da dies zu Verzögerungen führen und die Einhaltung der Kündigungsfrist gefährden könnte.
Der Versandprozess Schritt für Schritt
Zunächst sollte das Kündigungsschreiben sorgfältig formuliert und ausgedruckt werden. Nach der eigenhändigen Unterschrift wird das Dokument in einen Umschlag gelegt, der mit der oben genannten Adresse versehen wird. Der Absender sollte ebenfalls vollständig auf dem Umschlag vermerkt sein. Anschließend begibt man sich zu einer Postfiliale und versendet das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein.
Die Mitarbeiter der Post händigen einen Einlieferungsbeleg aus, der sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Nach einigen Tagen erhält man den unterschriebenen Rückschein zurück, der den Zugang beim Empfänger dokumentiert. Beide Dokumente sollten mindestens bis zum endgültigen Austritt aus dem Verband aufbewahrt werden.
Zeitplanung und Fristen beachten
Bei der Planung der Kündigung muss ausreichend Zeit für den Postweg einkalkuliert werden. Obwohl die Post in Deutschland in der Regel zuverlässig arbeitet, sollte man mindestens eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist den Brief versenden. Bei einer Kündigung zum Jahresende bedeutet dies, dass das Schreiben spätestens Ende September aufgegeben werden sollte.
Digitale Unterstützung durch Postclic
Für Personen, die den Aufwand des persönlichen Gangs zur Post scheuen oder sicherstellen möchten, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind, bietet der Service Postclic eine praktische Alternative. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als rechtsgültiges Einschreiben versenden zu lassen. Der Service übernimmt die professionelle Formatierung des Schreibens, sorgt für den korrekten Versand und stellt einen digitalen Nachweis über den gesamten Prozess bereit.
Die Vorteile dieser Lösung liegen in der Zeitersparnis, der Vermeidung von Formfehlern und der lückenlosen Dokumentation des Kündigungsvorgangs. Besonders für Personen, die beruflich stark eingebunden sind oder keinen einfachen Zugang zu einer Postfiliale haben, stellt dies eine komfortable Option dar. Der digitale Nachweis ist rechtlich gleichwertig mit dem klassischen Rückschein und kann bei Bedarf jederzeit abgerufen werden.
Nach der Kündigung
Nach dem Versand der Kündigung sollte man innerhalb von zwei bis drei Wochen eine Eingangsbestätigung vom Verband erhalten. Falls diese ausbleibt, empfiehlt sich eine telefonische Nachfrage unter Bezugnahme auf das Einschreiben. Sollte der Verband bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben, dient der Rückschein als Beweis.
In den letzten Wochen der Mitgliedschaft sollte man prüfen, ob alle Beiträge beglichen sind und ob eventuell ausgeliehene Materialien oder Ausweise zurückgegeben werden müssen. Eine saubere Abwicklung verhindert spätere Unstimmigkeiten und ermöglicht einen reibungslosen Austritt.
Kundenerfahrungen und praktische Hinweise
Häufige Gründe für eine Kündigung
Die Entscheidung, die Mitgliedschaft im Reservistenverband zu beenden, kann verschiedene Ursachen haben. Viele ehemalige Mitglieder berichten, dass sich ihre Lebensumstände verändert haben und sie nicht mehr die Zeit finden, an Verbandsaktivitäten teilzunehmen. Berufliche Verpflichtungen, familiäre Veränderungen oder ein Umzug in eine Region ohne aktiven Kreisverband sind häufig genannte Gründe.
Andere Mitglieder geben an, dass sich ihre persönlichen Interessen im Laufe der Zeit verlagert haben und die Themen des Verbandes nicht mehr ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen. Manche empfinden auch die Beitragszahlungen als nicht mehr gerechtfertigt, wenn sie die Angebote des Verbandes nicht nutzen können oder wollen.
Finanzielle Gründe spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder bei Veränderungen der persönlichen finanziellen Situation. Obwohl die Beiträge im Vergleich zu vielen anderen Vereinen moderat sind, kann auch dieser Betrag in bestimmten Lebenslagen eine Belastung darstellen.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten ehemaligen Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess. Der Verband reagiert in der Regel zeitnah auf Kündigungsschreiben und bestätigt den Austritt schriftlich. Probleme entstehen hauptsächlich dann, wenn die formalen Anforderungen nicht beachtet werden oder die Kündigungsfristen nicht eingehalten sind.
Einige Mitglieder berichten, dass sie nach der Kündigung noch einmal kontaktiert wurden, um die Gründe für den Austritt zu erfahren oder um über alternative Mitgliedschaftsmodelle zu informieren. Dies geschieht in der Regel in Form eines höflichen Schreibens und wird von den meisten als angemessen empfunden. Ein aggressives Zurückhalten von Mitgliedern ist nicht üblich.
Tipps für einen reibungslosen Austritt
Um den Kündigungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, sollten einige praktische Hinweise beachtet werden. Erstens ist es ratsam, die eigenen Unterlagen vollständig zu prüfen und alle relevanten Informationen wie die Mitgliedsnummer bereitzuhalten. Dies beschleunigt die Bearbeitung der Kündigung erheblich.
Zweitens sollte man den Zahlungsverkehr im Auge behalten. Falls Beiträge per Lastschrift eingezogen werden, empfiehlt es sich, die Bank über die Kündigung zu informieren und gegebenenfalls das Lastschriftmandat zu widerrufen. Dies sollte jedoch erst nach Klärung aller offenen Beitragsforderungen geschehen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Drittens ist eine klare und höfliche Formulierung im Kündigungsschreiben vorteilhaft. Auch wenn persönliche Gründe zur Kündigung führen, sollte der Ton sachlich und respektvoll bleiben. Dies erleichtert die Bearbeitung und hinterlässt einen positiven Eindruck, falls man später doch wieder beitreten möchte.
Besonderheiten bei verschiedenen Mitgliedschaftsformen
Ordentliche Mitglieder sollten beachten, dass mit dem Austritt auch alle Rechte und Privilegien enden, einschließlich des Zugangs zu Versicherungsleistungen oder Rechtsberatung. Es empfiehlt sich, wichtige Angelegenheiten vor dem Austritt abzuschließen.
Fördermitglieder haben in der Regel einen einfacheren Austrittsprozess, da weniger Verflechtungen mit der Verbandsstruktur bestehen. Dennoch gelten auch hier die regulären Kündigungsfristen und Formvorschriften.
Alternativen zur vollständigen Kündigung
Bevor man die Mitgliedschaft vollständig beendet, lohnt es sich, über Alternativen nachzudenken. Einige Landesverbände bieten die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft an, bei der reduzierte Beiträge gezahlt werden und man weiterhin lose mit dem Verband verbunden bleibt. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Gründe für die Kündigung vorübergehender Natur sind.
Auch ein Wechsel zu einer fördernden Mitgliedschaft kann eine Option sein, wenn man die Ziele des Verbandes weiterhin unterstützen möchte, aber nicht mehr aktiv teilnehmen kann oder will. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an veränderte Lebensumstände.
Wiedereintritt nach Kündigung
Ein späterer Wiedereintritt in den Verband ist grundsätzlich jederzeit möglich. Ehemalige Mitglieder werden in der Regel willkommen geheißen, und der Aufnahmeprozess ist unkompliziert. Es gibt keine Wartefristen oder Sperrzeiten für ehemalige Mitglieder. Allerdings beginnt die Mitgliedschaft neu, und frühere Rechte oder Positionen werden nicht automatisch wieder übertragen.
Datenschutz nach dem Austritt
Nach der Beendigung der Mitgliedschaft ist der Verband verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zu behandeln. Daten, die für die Mitgliederverwaltung erforderlich waren, werden in der Regel nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Mitglieder haben das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen und deren Löschung zu beantragen, soweit keine rechtlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Umgang mit Verbandsausweisen und Materialien
Mitgliedsausweise und eventuell ausgeliehene Materialien sollten nach dem Austritt zurückgegeben werden. Manche Landesverbände fordern dies explizit, andere handhaben es pragmatischer. Es empfiehlt sich, im Kündigungsschreiben nachzufragen, ob Materialien zurückzusenden sind, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.
Die Mitgliedschaft im Reservistenverband bietet vielen Menschen einen wertvollen Rahmen für Kameradschaft und gesellschaftliches Engagement. Wenn jedoch persönliche Umstände oder veränderte Prioritäten einen Austritt nahelegen, ist dies ein legitimer Schritt, der respektiert wird. Eine ordnungsgemäße schriftliche Kündigung per Einschreiben stellt sicher, dass der Prozess rechtssicher und nachvollziehbar abläuft. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis der formalen Anforderungen lässt sich die Mitgliedschaft problemlos beenden, sodass beide Seiten einen sauberen Abschluss finden.