Cancellation service N°1 in Germany
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – Rheuma-Liga Niedersachsen
Kurt-Schumacher-Straße 7
30159 Hannover
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Rheuma-Liga Niedersachsen service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
11/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Rheuma-Liga Niedersachsen
Über Rheuma-Liga Niedersachsen
Die Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. ist eine Selbsthilfeorganisation, die sich seit Jahrzehnten für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen einsetzt. Mit Sitz in Hannover in der Kurt-Schumacher-Straße 7 bietet der Verein umfassende Unterstützung, Beratung und Informationen für Betroffene und deren Angehörige. Als gemeinnütziger Verein ist die Rheuma-Liga Niedersachsen Teil des bundesweiten Netzwerks der Deutschen Rheuma-Liga und vertritt die Interessen von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen, Arthrose, Fibromyalgie und anderen rheumatischen Beschwerden.
Die Organisation bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Leistungen an, darunter Funktionstraining, Wassergymnastik, Beratungsgespräche, Informationsveranstaltungen und sozialrechtliche Unterstützung. Über das gesamte Bundesland Niedersachsen verteilt existieren verschiedene Arbeitsgemeinschaften und Ortsgruppen, die lokale Treffen und Aktivitäten organisieren. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu einem breiten Netzwerk von Gleichgesinnten und Fachleuten, die sich mit den Herausforderungen des Lebens mit rheumatischen Erkrankungen auskennen.
Trotz der wertvollen Arbeit der Rheuma-Liga gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Manche Menschen erleben eine deutliche Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation und benötigen die angebotenen Leistungen nicht mehr. Andere ziehen in ein anderes Bundesland um und wechseln zum dortigen Landesverband. Finanzielle Gründe, veränderte Lebensumstände oder die Unzufriedenheit mit bestimmten Angeboten können ebenfalls zu einer Kündigungsentscheidung führen.
Mitgliedschaft und Beitragsstruktur
Mitgliedsbeiträge der Rheuma-Liga Niedersachsen
Die Rheuma-Liga Niedersachsen finanziert sich hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse von Krankenkassen für bestimmte Angebote. Die Beitragsstruktur ist sozial gestaffelt und berücksichtigt die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder. Der reguläre Jahresbeitrag liegt bei etwa 60 Euro, wobei ermäßigte Beiträge für Menschen mit geringem Einkommen, Rentner oder Personen in besonderen Lebenslagen verfügbar sind.
| Mitgliedschaftstyp | Jahresbeitrag | Leistungen |
|---|---|---|
| Reguläre Mitgliedschaft | ca. 60 Euro | Vollständiger Zugang zu allen Angeboten |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | ca. 30-40 Euro | Vollständiger Zugang mit Nachweis |
| Fördermitgliedschaft | Individuell | Unterstützung ohne aktive Teilnahme |
Leistungen der Mitgliedschaft
Mitglieder der Rheuma-Liga Niedersachsen profitieren von einem umfangreichen Leistungskatalog. Dazu gehören regelmäßige Funktionstrainingsgruppen, die von qualifizierten Übungsleitern geleitet werden und speziell auf die Bedürfnisse rheumakranker Menschen zugeschnitten sind. Das Warmwasser-Funktionstraining ist besonders beliebt, da die Bewegung im warmen Wasser die Gelenke schont und gleichzeitig die Muskulatur stärkt.
Weitere Leistungen umfassen kostenlose oder vergünstigte Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Zugang zu Fachvorträgen von Ärzten und Therapeuten, sowie die Mitgliederzeitschrift mit aktuellen Informationen zu Therapiemöglichkeiten und rechtlichen Neuerungen. Die sozialrechtliche Beratung hilft bei Fragen zu Schwerbehindertenausweis, Rehabilitation oder Rentenanträgen. Viele Mitglieder schätzen besonders den Austausch mit anderen Betroffenen in den Selbsthilfegruppen.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Regelungen zur Vereinsmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in einem eingetragenen Verein wie der Rheuma-Liga Niedersachsen e.V. unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der Vereinssatzung. Nach § 39 BGB kann eine Mitgliedschaft grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen trifft. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, wobei die Schriftform per Brief die rechtssicherste Variante darstellt.
Das deutsche Vereinsrecht schützt sowohl die Rechte des Vereins als auch die der Mitglieder. Eine ordentliche Kündigung kann nicht verwehrt werden, allerdings müssen die in der Satzung festgelegten Fristen und Formalitäten eingehalten werden. Bei der Rheuma-Liga Niedersachsen ist es wichtig zu beachten, dass die Mitgliedschaft nicht automatisch endet, sondern eine aktive Kündigungserklärung erforderlich ist.
Kündigungsfristen bei der Rheuma-Liga Niedersachsen
Die Rheuma-Liga Niedersachsen hat in ihrer Satzung festgelegt, dass die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden kann. Das bedeutet konkret, dass die Kündigung spätestens am 30. September beim Verein eingegangen sein muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Bei einer späteren Kündigung verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
| Kündigungseingang | Mitgliedschaft endet | Status |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember (gleiches Jahr) | Fristgerecht |
| 1. Oktober bis 31. Dezember | 31. Dezember (Folgejahr) | Verlängerung um ein Jahr |
| Nach 31. Dezember | 31. Dezember (übernächstes Jahr) | Verlängerung um zwei Jahre |
Besondere Kündigungsrechte
Neben der ordentlichen Kündigung existieren auch außerordentliche Kündigungsgründe, die eine fristlose Beendigung der Mitgliedschaft ermöglichen können. Dazu gehören beispielsweise schwerwiegende Verstöße des Vereins gegen seine Pflichten oder unzumutbare Umstände für das Mitglied. Ein Umzug in ein anderes Bundesland kann ebenfalls einen wichtigen Grund darstellen, wobei in diesem Fall oft ein Wechsel zum dortigen Landesverband möglich ist.
Bei finanziellen Notlagen können Mitglieder zunächst einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen, bevor sie die Mitgliedschaft kündigen. Die Rheuma-Liga zeigt sich in solchen Fällen meist kulant und findet gemeinsam mit dem Mitglied eine Lösung. Dennoch bleibt das Recht zur Kündigung bestehen, auch wenn keine besonderen Gründe vorliegen.
Wie man Rheuma-Liga Niedersachsen per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Brief ist die rechtssicherste Methode, um eine Vereinsmitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet ein postalisch versendetes Kündigungsschreiben einen nachweisbaren Beleg über den Zugang beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt oder das Ob der Kündigung kommen sollte.
Die Schriftform per Post erfüllt alle rechtlichen Anforderungen des BGB und der Vereinssatzung. Ein handschriftlich unterschriebenes Kündigungsschreiben kann im Streitfall als Beweismittel dienen und dokumentiert eindeutig den Willen des Mitglieds, die Mitgliedschaft zu beenden. Zudem zeigt die postalische Kündigung eine gewisse Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit, die bei anderen Kommunikationsformen fehlen kann.
Versand per Einschreiben mit Rückschein
Für eine Kündigung bei der Rheuma-Liga Niedersachsen wird dringend empfohlen, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Der Absender erhält einen Nachweis darüber, dass der Brief zugestellt wurde und wann genau dies geschehen ist. Der Rückschein dokumentiert zudem, wer den Brief in Empfang genommen hat.
Dies ist besonders wichtig bei der Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende. Wenn die Kündigung beispielsweise Ende September versendet wird, muss sichergestellt sein, dass sie auch tatsächlich vor dem 1. Oktober beim Verein eingegangen ist. Mit einem Einschreiben-Rückschein lässt sich dies zweifelsfrei belegen. Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein liegen bei etwa 4,85 Euro und sind eine sinnvolle Investition für die Rechtssicherheit.
Die korrekte Empfängeradresse
Kündigungsschreiben müssen an die offizielle Geschäftsstelle der Rheuma-Liga Niedersachsen gesendet werden. Die korrekte Adresse lautet:
- Rheuma-Liga Niedersachsen e.V., Kurt-Schumacher-Straße 7, 30159 Hannover
Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden. Kündigungen, die an lokale Arbeitsgemeinschaften oder Ortsgruppen gesendet werden, könnten nicht rechtzeitig an die Hauptgeschäftsstelle weitergeleitet werden und die Kündigungsfrist gefährden. Daher sollte immer direkt an die Zentrale in Hannover geschrieben werden.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um rechtlich bindend zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds (Name, Vorname, Adresse), die Mitgliedsnummer falls vorhanden, sowie eine eindeutige Kündigungserklärung. Es sollte klar formuliert werden, dass die Mitgliedschaft gekündigt wird, idealerweise unter Angabe des gewünschten Beendigungszeitpunkts.
Der Kündigungstext sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein. Eine Begründung für die Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber aus Höflichkeit erwähnt werden. Wichtig ist die handschriftliche Unterschrift, da nur so die Schriftform gewahrt wird. Das Datum des Schreibens sollte ebenfalls nicht fehlen. Viele Menschen bewahren eine Kopie des Kündigungsschreibens zusammen mit dem Einschreiben-Beleg für ihre Unterlagen auf.
Moderne Alternativen für den Briefversand
In der heutigen digitalen Zeit muss niemand mehr persönlich zur Post gehen, um ein Einschreiben zu versenden. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben bequem online zu erstellen und als nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und dem digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung. Die Plattform übernimmt die professionelle Formatierung, den Druck und den Versand per Einschreiben.
Solche Services sind besonders praktisch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder für diejenigen, die keine Zeit für den Gang zur Postfiliale haben. Der digitale Nachweis kann jederzeit abgerufen werden und ist genauso rechtssicher wie ein traditionelles Einschreiben. Die Kosten sind vergleichbar mit dem klassischen Postversand, bieten aber zusätzlichen Komfort und Sicherheit durch die elektronische Dokumentation des gesamten Prozesses.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Erfahrungen mit der Kündigung
Die meisten Mitglieder berichten von einer unkomplizierten Abwicklung ihrer Kündigung bei der Rheuma-Liga Niedersachsen. Der Verein reagiert in der Regel zügig auf Kündigungsschreiben und bestätigt den Erhalt sowie das Beendigungsdatum der Mitgliedschaft. Einige Mitglieder erwähnen, dass sie nach der Kündigung ein freundliches Schreiben erhielten, in dem nach den Gründen gefragt wurde und die Möglichkeit einer erneuten Mitgliedschaft in der Zukunft offengehalten wurde.
Gelegentlich kommt es vor, dass Mitglieder trotz fristgerechter Kündigung noch eine Beitragsrechnung für das Folgejahr erhalten. In solchen Fällen ist es wichtig, den Einschreiben-Beleg vorzulegen und auf die erfolgte Kündigung hinzuweisen. Die Geschäftsstelle korrigiert solche Fehler üblicherweise umgehend. Dies unterstreicht noch einmal die Bedeutung des Versands per Einschreiben mit Rückschein.
Häufige Fehler vermeiden
Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Viele Mitglieder vergessen, dass die Kündigung drei Monate vor Jahresende beim Verein eingegangen sein muss. Eine Kündigung im Oktober oder November führt daher nicht zur Beendigung zum Jahresende, sondern erst zum Ende des Folgejahres. Es empfiehlt sich, die Kündigung bereits im August oder Anfang September zu versenden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ein weiterer Fehler ist die Verwendung einer falschen oder unvollständigen Adresse. Kündigungen, die an alte Adressen oder lokale Gruppen gesendet werden, erreichen möglicherweise nicht rechtzeitig die Hauptgeschäftsstelle. Auch das Fehlen der Unterschrift kann die Wirksamkeit der Kündigung gefährden. Eine E-Mail-Kündigung wird zwar oft akzeptiert, bietet aber nicht die gleiche Rechtssicherheit wie ein unterschriebener Brief.
Nach der Kündigung
Nach erfolgreicher Kündigung sollten Mitglieder eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Verein erhalten. Falls diese nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen eintrifft, ist es ratsam, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Die Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes ausweisen und idealerweise auch erwähnen, dass keine weiteren Beitragszahlungen erforderlich sind.
Bestehende Lastschriftmandate sollten nach der Kündigung widerrufen werden, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Falls dennoch eine Abbuchung erfolgt, kann diese innerhalb von acht Wochen bei der Bank zurückgefordert werden. Ehemalige Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, erneut der Rheuma-Liga beizutreten, falls sich ihre Lebensumstände ändern oder sie die Angebote des Vereins wieder nutzen möchten.
Alternativen zur Kündigung
Bevor eine endgültige Kündigungsentscheidung getroffen wird, sollten Mitglieder prüfen, ob es Alternativen gibt. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden. Die Rheuma-Liga Niedersachsen zeigt sich hier oft entgegenkommend und möchte verhindern, dass Mitglieder aus wirtschaftlichen Gründen ausscheiden müssen. Eine vorübergehende Reduzierung des Beitrags kann eine sinnvolle Lösung sein.
Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht zwangsläufig kündigen, sondern kann in den dortigen Landesverband wechseln. Die Geschäftsstelle in Hannover hilft bei der Vermittlung und stellt die notwendigen Kontakte her. Auch eine ruhende Mitgliedschaft ist manchmal möglich, bei der für einen begrenzten Zeitraum keine Beiträge gezahlt werden müssen, die Mitgliedschaft aber formal bestehen bleibt. Diese Optionen sollten vor einer endgültigen Kündigung in Betracht gezogen werden.