Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Rheuma-Liga NRW
Am Alten Posthof 6
40213 Düsseldorf
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Rheuma-Liga NRW. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Rheuma-Liga NRW
Über Rheuma-Liga NRW
Die Rheuma-Liga Nordrhein-Westfalen e.V. ist die größte Selbsthilfeorganisation im Gesundheitsbereich in NRW und unterstützt Menschen mit rheumatischen Erkrankungen seit Jahrzehnten. Mit Sitz in Düsseldorf am Alten Posthof 6 bietet der gemeinnützige Verein umfassende Beratung, Information und praktische Hilfe für Betroffene und ihre Angehörigen. Die Organisation ist Teil des bundesweiten Netzwerks der Deutschen Rheuma-Liga und vertritt die Interessen von Menschen mit entzündlich-rheumatischen, degenerativen oder stoffwechselbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Als eingetragener Verein finanziert sich die Rheuma-Liga NRW hauptsächlich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und öffentliche Zuwendungen. Die Mitgliedschaft ermöglicht den Zugang zu einem breiten Spektrum an Dienstleistungen, darunter Funktionstraining, Patientenschulungen, Rechtsberatung und regelmäßige Informationsmaterialien. Mit über 100 Arbeitsgemeinschaften in ganz Nordrhein-Westfalen ist die Organisation flächendeckend präsent und bietet wohnortnahe Unterstützung.
Leistungen und Angebote der Rheuma-Liga NRW
Die Rheuma-Liga NRW stellt ihren Mitgliedern vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dazu gehören Bewegungsangebote wie Funktionstraining und Wassergymnastik, die speziell auf die Bedürfnisse rheumakranker Menschen zugeschnitten sind. Diese Kurse werden von qualifizierten Übungsleitern durchgeführt und können ärztlich verordnet werden, wobei die Krankenkassen die Kosten in der Regel übernehmen.
Darüber hinaus organisiert der Verein regelmäßige Informationsveranstaltungen, Vorträge von Fachärzten und Patientenschulungen zu verschiedenen Aspekten des Lebens mit Rheuma. Die Mitglieder erhalten außerdem kostenlos die Zeitschrift "mobil" sowie weitere Informationsmaterialien. Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist auch die sozialrechtliche Beratung, die Mitgliedern bei Fragen zu Schwerbehindertenausweis, Rehabilitation oder Rentenanträgen hilft.
Organisationsstruktur und Mitgliedschaft
Als gemeinnütziger Verein unterliegt die Rheuma-Liga NRW den gesetzlichen Bestimmungen des Vereinsrechts. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann grundsätzlich jederzeit unter Beachtung der satzungsgemäßen Kündigungsfristen beendet werden. Der Verein ist demokratisch organisiert, mit einer Mitgliederversammlung als höchstem Organ und einem gewählten Vorstand, der die Geschäfte führt.
Mitgliedschaftsmodelle und Beiträge
Die Rheuma-Liga NRW bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an, die sich an unterschiedliche Personengruppen richten. Die Beitragsstruktur ist sozial gestaffelt und berücksichtigt die oft eingeschränkte finanzielle Situation vieler Betroffener.
| Mitgliedschaftstyp | Jahresbeitrag | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | ca. 40-50 Euro | Voller Zugang zu allen Angeboten |
| Familienmitgliedschaft | ca. 60-70 Euro | Für Ehepartner und Kinder |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | ca. 20-30 Euro | Für Bezieher von Sozialleistungen |
| Fördermitgliedschaft | Individuell | Für Unterstützer ohne Leistungsanspruch |
Die genauen Beitragshöhen können je nach Beschlusslage der Mitgliederversammlung variieren. Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel jährlich im Voraus fällig und kann per Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden. Für Neumitglieder gilt der Beitrag ab dem Monat des Beitritts anteilig.
Zusätzliche Kosten und Gebühren
Neben dem regulären Mitgliedsbeitrag können für bestimmte Angebote zusätzliche Kosten anfallen. Funktionstraining wird zwar von den Krankenkassen finanziert, jedoch kann bei fehlender ärztlicher Verordnung eine Eigenleistung erforderlich sein. Reha-Maßnahmen, mehrtägige Seminare oder spezielle Schulungen können ebenfalls mit Teilnahmegebühren verbunden sein, wobei Mitglieder in der Regel vergünstigte Konditionen erhalten.
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Die Kündigung einer Mitgliedschaft bei der Rheuma-Liga NRW unterliegt den Bestimmungen der Vereinssatzung sowie den allgemeinen Regelungen des deutschen Vereinsrechts. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann die Mitgliedschaft in einem Verein grundsätzlich ordentlich gekündigt werden, sofern die Satzung dies nicht ausschließt oder einschränkt.
Kündigungsfristen gemäß Satzung
Die Rheuma-Liga NRW sieht in ihrer Satzung typischerweise eine Kündigungsfrist vor, die beachtet werden muss. Üblicherweise beträgt diese Frist drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres, welches in der Regel dem Kalenderjahr entspricht. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet.
| Kündigungseingang | Mitgliedschaftsende | Beitragspflicht |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember | Laufendes Jahr vollständig |
| Nach 30. September | 31. Dezember Folgejahr | Laufendes und folgendes Jahr |
Es ist wichtig zu beachten, dass bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig zurückerstattet werden. Die Beitragspflicht besteht für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Mitgliedschaft noch besteht.
Außerordentliche Kündigung
In besonderen Ausnahmefällen kann auch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich sein. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine unzumutbare Fortsetzung der Mitgliedschaft darstellen, etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Verein. Auch bei Wegzug aus Nordrhein-Westfalen oder bei erheblichen gesundheitlichen oder finanziellen Veränderungen kann eine vorzeitige Beendigung in Betracht kommen, wobei dies im Einzelfall mit dem Verein zu klären ist.
Rechtliche Besonderheiten bei Vereinsmitgliedschaften
Nach deutschem Vereinsrecht erlischt die Mitgliedschaft automatisch bei Tod des Mitglieds, bei Ausschluss durch den Verein oder bei Auflösung des Vereins selbst. Zudem kann die Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung durch den Verein beendet werden. In solchen Fällen ist keine separate Kündigungserklärung erforderlich.
Wie man die Mitgliedschaft bei Rheuma-Liga NRW per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode, um eine Vereinsmitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu mündlichen Kündigungen oder E-Mails bietet die schriftliche Kündigung per Post einen eindeutigen Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Eine Kündigung per Brief, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, dokumentiert zweifelsfrei, dass die Kündigungserklärung beim Verein eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, da die Kündigungsfrist nur gewahrt wird, wenn die Kündigung rechtzeitig beim Empfänger eingeht. Bei Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Zugangs dient der Rückschein als gerichtsfestes Beweismittel.
E-Mails können technisch verloren gehen, im Spam-Ordner landen oder vom Empfänger als nicht zugegangen bestritten werden. Telefonische Kündigungen sind rechtlich meist unwirksam, da Vereinssatzungen in der Regel die Schriftform vorschreiben. Die postalische Kündigung erfüllt alle formalen Anforderungen und bietet maximale Rechtssicherheit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten: Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum), die Mitgliedsnummer falls vorhanden, eine eindeutige Kündigungserklärung mit gewünschtem Beendigungszeitpunkt sowie Datum und Unterschrift. Formulieren Sie klar und unmissverständlich, dass Sie die Mitgliedschaft kündigen möchten. Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber aus Höflichkeit angegeben werden.
Korrekte Adressierung
Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsstelle gerichtet werden:
- Rheuma-Liga Nordrhein-Westfalen e.V., Am Alten Posthof 6, 40213 Düsseldorf
Achten Sie auf eine korrekte und vollständige Adressierung des Briefumschlags. Verwenden Sie einen gut lesbaren Ausdruck oder schreiben Sie die Adresse deutlich mit der Hand. Eine fehlerhafte Zustellung kann zu Verzögerungen führen und die Kündigungsfrist gefährden.
Versand als Einschreiben
Versenden Sie Ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein bei der Deutschen Post. Diese Versandart kostet zwar einige Euro zusätzlich, bietet aber den wichtigen Vorteil eines rechtssicheren Zustellnachweises. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und an Sie zurückgeschickt. Bewahren Sie diesen Beleg unbedingt auf, idealerweise zusammen mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens.
Zeitplanung beachten
Berücksichtigen Sie bei der Versendung die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig eingeht, sollten Sie diese nicht erst am letzten möglichen Tag absenden. Planen Sie einige Tage Puffer ein, um Verzögerungen bei der Postzustellung zu vermeiden. Ein Versand bis spätestens Mitte September ist empfehlenswert, wenn Sie zum Jahresende kündigen möchten.
Digitale Unterstützung beim Kündigungsprozess
Moderne Online-Dienste wie Postclic können den Kündigungsprozess erheblich vereinfachen. Solche Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als echten Brief mit Sendungsverfolgung zu versenden. Dies spart den Gang zur Post und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Der digitale Versandnachweis bietet dabei die gleiche Rechtssicherheit wie ein traditionelles Einschreiben, ist aber komfortabler in der Handhabung und jederzeit online abrufbar.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie eine Kündigungsbestätigung vom Verein erhalten. Falls diese nicht innerhalb von zwei bis drei Wochen eintrifft, empfiehlt es sich, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Prüfen Sie auch, ob eventuell erteilte Lastschriftmandate widerrufen werden müssen, um unberechtigte Abbuchungen zu vermeiden. Sollten nach dem offiziellen Mitgliedschaftsende noch Beiträge abgebucht werden, können Sie diese unter Vorlage Ihres Kündigungsnachweises zurückfordern.
Gründe für eine Kündigung und Erfahrungen von Mitgliedern
Die Entscheidung, eine Mitgliedschaft bei der Rheuma-Liga NRW zu beenden, kann verschiedene Ursachen haben. Häufig spielen veränderte Lebensumstände eine Rolle, etwa ein Umzug in ein anderes Bundesland, wo die Mitgliedschaft im dortigen Landesverband sinnvoller ist. Auch eine verbesserte Gesundheitssituation, bei der die Angebote nicht mehr in dem Maße benötigt werden, kann ein Kündigungsgrund sein.
Häufige Kündigungsmotive
Finanzielle Gründe werden ebenfalls oft genannt, insbesondere wenn sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert hat oder andere Prioritäten gesetzt werden müssen. Manche Mitglieder stellen fest, dass sie die angebotenen Leistungen nicht in ausreichendem Maße nutzen, etwa weil die Arbeitsgemeinschaften zu weit entfernt sind oder die Termine nicht mit dem eigenen Zeitplan vereinbar sind. In solchen Fällen erscheint die Fortsetzung der Mitgliedschaft nicht mehr gerechtfertigt.
Gelegentlich kommt es auch vor, dass Mitglieder mit bestimmten Aspekten der Vereinsarbeit unzufrieden sind. Dies kann die Organisation von Veranstaltungen betreffen, die Qualität der Beratung oder die Kommunikation seitens des Vereins. Auch Veränderungen in der persönlichen Gesundheitsversorgung, etwa der Wechsel zu anderen Therapieformen oder Selbsthilfegruppen, können eine Rolle spielen.
Positive Aspekte aus Mitgliedersicht
Trotz möglicher Kündigungsgründe schätzen viele Mitglieder die Arbeit der Rheuma-Liga NRW sehr. Besonders hervorgehoben wird oft die kompetente Beratung in sozialrechtlichen Fragen, die gerade bei der Navigation durch das komplexe System von Sozialleistungen und Rentenansprüchen sehr hilfreich ist. Das Funktionstraining wird als qualitativ hochwertig und auf die spezifischen Bedürfnisse von Rheuma-Patienten zugeschnitten gelobt.
Die Gemeinschaft mit anderen Betroffenen wird als wertvoll empfunden, da der Austausch mit Menschen in ähnlichen Situationen Verständnis und emotionale Unterstützung bietet. Viele Mitglieder betonen, dass sie durch die Rheuma-Liga wichtige Informationen über neue Therapiemöglichkeiten und Forschungsergebnisse erhalten haben, die ihre Lebensqualität verbessert haben.
Kritikpunkte und Verbesserungswünsche
Kritisch angemerkt wird manchmal, dass die Digitalisierung der Angebote noch ausbaufähig ist. Jüngere Mitglieder wünschen sich mehr Online-Formate für Beratung und Austausch. Auch die regionale Verfügbarkeit von Angeboten wird unterschiedlich bewertet – während in Ballungsräumen ein dichtes Netz an Arbeitsgemeinschaften besteht, sind diese in ländlichen Gebieten teilweise schwerer erreichbar.
Die Kommunikation könnte nach Ansicht einiger Mitglieder transparenter sein, insbesondere was die Verwendung der Mitgliedsbeiträge und die strategische Ausrichtung des Vereins betrifft. Manche wünschen sich mehr Mitsprachemöglichkeiten und eine stärkere Einbindung der Basis in Entscheidungsprozesse.
Tipps für eine reibungslose Mitgliedschaft
Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft fortsetzen möchten, aber mit bestimmten Aspekten unzufrieden sind, empfiehlt es sich, das direkte Gespräch mit den Verantwortlichen zu suchen. Die Geschäftsstelle in Düsseldorf ist in der Regel offen für Anregungen und Kritik. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich in Ihrer lokalen Arbeitsgemeinschaft zu engagieren und die Angebote aktiv mitzugestalten.
Informieren Sie sich regelmäßig über das Angebot, da ständig neue Programme und Veranstaltungen hinzukommen. Die Zeitschrift "mobil" und die Website bieten aktuelle Informationen. Wenn Sie feststellen, dass bestimmte Leistungen für Sie nicht relevant sind, können Sie gezielt nach Alternativen fragen – oft gibt es spezialisierte Angebote, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind.
Für den Fall, dass Sie dennoch kündigen möchten, tun Sie dies rechtzeitig und unter Einhaltung aller Formalitäten. Eine professionelle Abwicklung der Kündigung per Einschreiben sichert Ihre Rechte und vermeidet spätere Missverständnisse. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und kontrollieren Sie nach dem Mitgliedschaftsende, ob tatsächlich keine weiteren Beiträge abgebucht werden.