Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – SCHUFA
Postfach 103441
50474 Köln
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes SCHUFA. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihr SCHUFA-Abonnement erfolgreich
Über SCHUFA
Die SCHUFA Holding AG ist Deutschlands führende Wirtschaftsauskunftei und spielt eine zentrale Rolle im deutschen Kreditwesen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1927 sammelt und verwaltet die SCHUFA Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Der Name SCHUFA steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und verweist auf die ursprüngliche Zielsetzung, Kreditgeber vor Zahlungsausfällen zu schützen.
Die SCHUFA speichert Daten von über 68 Millionen Privatpersonen und rund 6 Millionen Unternehmen in Deutschland. Diese Daten umfassen Informationen zu Bankkonten, Kreditkarten, Ratenkrediten, Leasingverträgen, Handyverträgen und anderen Geschäftsbeziehungen. Auf Basis dieser Informationen berechnet die SCHUFA den sogenannten SCHUFA-Score, der die Kreditwürdigkeit einer Person widerspiegelt. Dieser Score beeinflusst maßgeblich, ob Verbraucher Kredite erhalten, Wohnungen anmieten oder Verträge abschließen können.
Die SCHUFA arbeitet mit über 10.000 Vertragspartnern zusammen, darunter Banken, Sparkassen, Versandhändler, Telekommunikationsunternehmen und Energieversorger. Diese Partner melden der SCHUFA sowohl positive als auch negative Informationen über ihre Kunden. Während positive Einträge wie pünktliche Zahlungen die Bonität verbessern, können negative Einträge wie Mahnbescheide, Insolvenzen oder gekündigte Kredite den Score erheblich verschlechtern.
Verbraucher haben nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA anzufordern. Diese sogenannte Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO gibt Auskunft darüber, welche Daten gespeichert sind und woher diese stammen. Viele Verbraucher nutzen jedoch auch kostenpflichtige SCHUFA-Produkte, um regelmäßig ihre Bonität zu überwachen oder um SCHUFA-Auskünfte für Vermieter zu erhalten.
Abonnementpläne und Preise
Die SCHUFA bietet verschiedene Produkte und Dienstleistungen an, die sich in Umfang und Preis unterscheiden. Während einige Angebote einmalig abgerufen werden können, handelt es sich bei anderen um Abonnements mit monatlichen oder jährlichen Gebühren. Die Kenntnis der verschiedenen Produkte ist wichtig, um zu verstehen, welche Verträge möglicherweise gekündigt werden müssen.
Kostenlose Datenkopie
Jeder Verbraucher hat das gesetzliche Recht auf eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Diese enthält alle bei der SCHUFA gespeicherten personenbezogenen Daten und kann einmal jährlich kostenfrei angefordert werden. Die Datenkopie ist kein Abonnement und muss daher nicht gekündigt werden. Sie wird einmalig zugestellt und enthält keine Score-Werte in verbraucherfreundlicher Aufbereitung.
SCHUFA-BonitätsAuskunft
Die SCHUFA-BonitätsAuskunft ist ein einmaliges Produkt, das speziell für Vermieter konzipiert wurde. Sie kostet 29,95 Euro und besteht aus zwei Teilen: einem Zertifikat für den Vermieter, das die Bonität bestätigt, und einem ausführlichen Teil für den Verbraucher selbst mit detaillierten Informationen. Da es sich um eine einmalige Auskunft handelt, entfällt eine Kündigung.
meineSCHUFA kompakt
Das Abonnement "meineSCHUFA kompakt" kostet 3,95 Euro pro Monat und bietet Online-Zugang zu den eigenen SCHUFA-Daten. Nutzer können ihre gespeicherten Informationen jederzeit einsehen und werden über Änderungen informiert. Dieses Abonnement verlängert sich automatisch und muss aktiv gekündigt werden, wenn man den Service nicht mehr nutzen möchte.
meineSCHUFA plus
Für 4,95 Euro monatlich bietet "meineSCHUFA plus" erweiterte Funktionen wie einen detaillierten SCHUFA-Score mit Erklärungen, regelmäßige Updates und die Möglichkeit, SCHUFA-Auskünfte für Vermieter zu generieren. Auch dieses Abonnement verlängert sich automatisch und erfordert eine schriftliche Kündigung zur Beendigung.
meineSCHUFA premium
Das Premium-Paket kostet 6,95 Euro pro Monat und umfasst zusätzlich einen Identitätsschutz-Service, der Nutzer bei verdächtigen Aktivitäten warnt. Dieses Abonnement richtet sich an Verbraucher, die ihre Daten besonders intensiv überwachen möchten. Die Kündigungsbedingungen entsprechen denen der anderen Abonnements.
| Produkt | Preis | Art | Kündigung erforderlich |
|---|---|---|---|
| Kostenlose Datenkopie | 0,00 € | Einmalig | Nein |
| SCHUFA-BonitätsAuskunft | 29,95 € | Einmalig | Nein |
| meineSCHUFA kompakt | 3,95 €/Monat | Abonnement | Ja |
| meineSCHUFA plus | 4,95 €/Monat | Abonnement | Ja |
| meineSCHUFA premium | 6,95 €/Monat | Abonnement | Ja |
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung eines SCHUFA-Abonnements unterliegt spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHUFA als auch im deutschen Vertragsrecht verankert sind. Verbraucher sollten diese Bedingungen genau kennen, um ihre Rechte wahrzunehmen und ungewollte Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
Kündigungsfristen
Die SCHUFA-Abonnements haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Vertragsende bei der SCHUFA eingehen muss. Wer beispielsweise zum 31. März kündigen möchte, muss die Kündigung bis spätestens 3. März absenden.
Bei einer verspäteten Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Monat, und die entsprechenden Gebühren werden weiterhin abgebucht. Daher ist es wichtig, die Kündigungsfrist genau einzuhalten und die Kündigung rechtzeitig zu versenden.
Schriftformerfordernis
Die SCHUFA verlangt für Kündigungen die Schriftform. Das bedeutet, dass eine Kündigung per Brief mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen muss. E-Mails, Faxe oder telefonische Kündigungen werden nicht akzeptiert. Diese Anforderung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Dauerschuldverhältnisse und dient der Rechtssicherheit beider Vertragsparteien.
Die Schriftform schützt Verbraucher vor vorschnellen Entscheidungen und stellt sicher, dass eine Kündigung eindeutig dokumentiert ist. Gleichzeitig ermöglicht sie es der SCHUFA, die Identität des Kündigenden zweifelsfrei festzustellen und Missbrauch zu verhindern.
Notwendige Angaben im Kündigungsschreiben
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, damit die SCHUFA die Kündigung korrekt zuordnen und bearbeiten kann. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Vollständiger Name des Vertragsnehmers
- Geburtsdatum
- Aktuelle Adresse
- Kundennummer oder Vertragsnummer (falls vorhanden)
- Bezeichnung des zu kündigenden Produkts
- Gewünschtes Kündigungsdatum oder Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
- Datum und eigenhändige Unterschrift
Die Angabe der Kundennummer beschleunigt die Bearbeitung erheblich, ist aber nicht zwingend erforderlich. Wichtiger ist die eindeutige Identifikation durch Name, Geburtsdatum und Adresse. Die eigenhändige Unterschrift ist unverzichtbar, da ohne sie die Schriftform nicht gewahrt ist.
Rechtliche Grundlagen
Die Kündigungsbedingungen der SCHUFA basieren auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere den Paragrafen zu Dauerschuldverhältnissen. Nach § 309 Nr. 9 BGB sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren unzulässig. Da SCHUFA-Abonnements monatlich kündbar sind, liegen die Bedingungen deutlich unter dieser Grenze und sind verbraucherfreundlich gestaltet.
Zusätzlich gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verbrauchern das Recht auf Löschung ihrer Daten einräumt. Allerdings ist zu beachten, dass die SCHUFA bestimmte Daten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und berechtigter Interessen auch nach einer Kündigung speichern darf. Eine Kündigung des Abonnements bedeutet daher nicht automatisch die vollständige Löschung aller Daten.
Widerruf bei Online-Abschluss
Wurde das SCHUFA-Abonnement online abgeschlossen, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss ebenfalls schriftlich erfolgen und sollte an dieselbe Adresse wie eine Kündigung gesendet werden. Bei einem Widerruf werden bereits gezahlte Gebühren erstattet, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Kündigungsfrist | 4 Wochen zum Monatsende |
| Form | Schriftlich mit Unterschrift |
| Widerrufsfrist | 14 Tage bei Online-Abschluss |
| Mindestlaufzeit | 1 Monat |
| Verlängerung | Automatisch um 1 Monat |
Wie man SCHUFA per Post kündigt
Die postalische Kündigung ist der zuverlässigste und rechtssicherste Weg, ein SCHUFA-Abonnement zu beenden. Im Gegensatz zu digitalen Kommunikationswegen bietet die Kündigung per Brief klare Nachweismöglichkeiten und entspricht den formalen Anforderungen der SCHUFA. In diesem Abschnitt wird detailliert erklärt, wie eine postalische Kündigung korrekt durchgeführt wird.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post hat mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationswegen. Erstens erfüllt sie zweifelsfrei das Schriftformerfordernis, da das Kündigungsschreiben mit eigenhändiger Unterschrift versehen wird. Zweitens ermöglicht der Versand per Einschreiben mit Rückschein einen rechtssicheren Nachweis, dass die Kündigung tatsächlich bei der SCHUFA eingegangen ist. Dieser Nachweis ist besonders wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommt.
Im Gegensatz dazu bieten E-Mails keine Gewähr, dass sie tatsächlich gelesen werden oder nicht im Spam-Ordner landen. Telefonische Kündigungen werden von der SCHUFA nicht akzeptiert und haben keine rechtliche Bindungswirkung. Online-Formulare, sofern verfügbar, können technische Probleme aufweisen oder keine ausreichende Bestätigung liefern. Die postalische Kündigung ist daher die einzige Methode, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entspricht als auch vollständige Sicherheit bietet.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Dokumentation. Verbraucher sollten eine Kopie des Kündigungsschreibens für ihre Unterlagen aufbewahren. Zusammen mit dem Einschreiben-Beleg entsteht so eine lückenlose Dokumentation des gesamten Kündigungsvorgangs, die im Streitfall vor Gericht verwendet werden kann.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Schritt 1: Kündigungsschreiben verfassen
Das Kündigungsschreiben sollte klar strukturiert und auf das Wesentliche beschränkt sein. Es muss alle erforderlichen Angaben enthalten und unmissverständlich den Kündigungswunsch ausdrücken. Das Schreiben sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht erforderlich, kann aber angegeben werden, wenn gewünscht.
Das Kündigungsschreiben sollte auf weißem Papier im Format DIN A4 gedruckt oder handschriftlich verfasst werden. Wichtig ist, dass die eigenhändige Unterschrift nicht vergessen wird, da das Schreiben sonst ungültig ist. Die Unterschrift sollte mit der übereinstimmen, die auch bei Vertragsabschluss verwendet wurde.
Schritt 2: Korrekte Adresse verwenden
Die Kündigung muss an die speziell für Kündigungen und Datenlöschanfragen vorgesehene Adresse gesendet werden:
- SCHUFA Holding AG, Postfach 103441, 50474 Köln
Diese Postfachadresse ist die offizielle Anlaufstelle für alle Kündigungen und Anfragen zur Datenverarbeitung. Es ist wichtig, genau diese Adresse zu verwenden und nicht die Hauptverwaltung oder andere Adressen, da dies zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen kann. Die Verwendung der korrekten Adresse stellt sicher, dass das Kündigungsschreiben direkt an die zuständige Abteilung gelangt.
Schritt 3: Versand per Einschreiben
Der Versand sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post zusätzliche Gebühren, bietet aber den entscheidenden Vorteil eines rechtssicheren Zustellnachweises. Der Rückschein wird von der SCHUFA unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt, wodurch der Zugang der Kündigung eindeutig belegt ist.
Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf verwendet werden, das etwas günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf des Briefes in den Briefkasten dokumentiert, aber keine Unterschrift des Empfängers eingeholt. Für die meisten Kündigungen ist diese Variante ausreichend, da sie ebenfalls einen Nachweis über den Zugang liefert.
Schritt 4: Bestätigung abwarten
Nach dem Versand sollte die Kündigungsbestätigung der SCHUFA abgewartet werden. Diese erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Eingang des Kündigungsschreibens. Die Bestätigung enthält Informationen über das genaue Vertragsende und sollte sorgfältig geprüft werden. Falls keine Bestätigung eintrifft, sollte bei der SCHUFA nachgefragt werden, wobei der Einschreiben-Beleg als Nachweis dient.
Schritt 5: Abbuchungen überprüfen
Nach dem Kündigungsdatum sollten die Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Falls dennoch Beträge abgebucht werden, sollte umgehend Kontakt mit der SCHUFA aufgenommen und die Rückerstattung verlangt werden. Bei ungerechtfertigten Abbuchungen kann auch eine Lastschriftrückgabe über die Bank erfolgen.
Postclic als praktische Alternative
Für Verbraucher, die den Aufwand einer postalischen Kündigung scheuen, bietet der Online-Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic übernimmt den gesamten Versandprozess und stellt sicher, dass die Kündigung korrekt formatiert, adressiert und als Einschreiben verschickt wird. Der Service bietet mehrere Vorteile:
Erstens spart Postclic Zeit, da Verbraucher nicht selbst zur Post gehen müssen. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, während der tatsächliche Versand professionell und nachverfolgbar durchgeführt wird. Zweitens bietet Postclic einen digitalen Nachweis über den Versand, der jederzeit abrufbar ist. Dies ist besonders praktisch, da keine physischen Belege aufbewahrt werden müssen.
Drittens sorgt Postclic für eine professionelle Formatierung des Kündigungsschreibens. Der Service stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind und die formalen Anforderungen erfüllt werden. Dies minimiert das Risiko, dass die Kündigung aufgrund formaler Mängel zurückgewiesen wird. Viertens bietet Postclic Transparenz über den Zustellstatus, sodass Nutzer jederzeit nachverfolgen können, wo sich ihr Kündigungsschreiben befindet.
Postclic eignet sich besonders für Personen, die wenig Zeit haben, unsicher bei der Formulierung von Kündigungsschreiben sind oder einfach eine bequeme digitale Lösung bevorzugen. Der Service kombiniert die Rechtssicherheit der postalischen Kündigung mit dem Komfort digitaler Prozesse.
Häufige Fehler vermeiden
Bei der postalischen Kündigung können verschiedene Fehler auftreten, die zu Verzögerungen oder zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der eigenhändigen Unterschrift. Ohne Unterschrift ist das Kündigungsschreiben ungültig, und die SCHUFA wird die Kündigung nicht bearbeiten. Ebenso problematisch ist die Verwendung einer falschen Adresse, die dazu führt, dass das Schreiben die zuständige Abteilung nicht erreicht.
Ein weiterer Fehler ist die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Verbraucher sollten genau berechnen, wann die Kündigung spätestens bei der SCHUFA eingehen muss, und ausreichend Zeit für den Postweg einplanen. Auch unvollständige Angaben im Kündigungsschreiben können zu Problemen führen, da die SCHUFA den Vertrag möglicherweise nicht eindeutig zuordnen kann.
Schließlich sollten Verbraucher nicht auf eine Bestätigung verzichten. Ohne Kündigungsbestätigung besteht keine Gewissheit, dass die Kündigung tatsächlich bearbeitet wurde. Falls keine Bestätigung eintrifft, ist es wichtig, proaktiv nachzufragen und den Einschreiben-Beleg als Nachweis bereitzuhalten.
Kundenbewertungen und Tipps
Gründe für die Kündigung
Viele Verbraucher entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung ihres SCHUFA-Abonnements. Ein häufiger Grund sind die laufenden Kosten. Während die monatlichen Gebühren zwischen 3,95 und 6,95 Euro zunächst gering erscheinen, summieren sie sich über das Jahr auf 47,40 bis 83,40 Euro. Viele Nutzer stellen fest, dass sie die Funktionen des Abonnements seltener nutzen als ursprünglich gedacht und die Kosten daher nicht gerechtfertigt sind.
Ein weiterer Grund ist die kostenlose Alternative. Da jeder Verbraucher einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie anfordern kann, reicht dies vielen aus, um ihre SCHUFA-Daten zu überprüfen. Wer nicht regelmäßig seinen Score überwachen muss, kann auf ein kostenpflichtiges Abonnement verzichten und bei Bedarf die kostenlose Auskunft nutzen.
Einige Verbraucher kündigen auch aus Datenschutzgründen. Sie möchten ihre Daten nicht mehr als nötig bei der SCHUFA gespeichert wissen oder sind mit der Datenverarbeitung unzufrieden. Andere wiederum haben das Abonnement nur temporär benötigt, beispielsweise für eine Wohnungssuche, und kündigen es nach erfolgreichem Abschluss wieder.
Unzufriedenheit mit dem Service oder der Datenqualität ist ebenfalls ein Kündigungsgrund. Manche Nutzer berichten von fehlerhaften Einträgen, die nur schwer korrigiert werden können, oder von einem Kundenservice, der nicht ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen entscheiden sich Verbraucher oft für die Kündigung und nutzen stattdessen die gesetzlichen Auskunftsrechte.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die Erfahrungen von Verbrauchern mit dem Kündigungsprozess bei der SCHUFA sind gemischt. Viele berichten, dass die Kündigung problemlos funktioniert, sofern alle formalen Anforderungen erfüllt werden. Die Kündigungsbestätigung trifft in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen ein, und die Abbuchungen werden pünktlich eingestellt.
Einige Nutzer berichten jedoch von Schwierigkeiten. Ein häufiges Problem ist, dass Kündigungen ohne Einschreiben angeblich nicht angekommen sind. In solchen Fällen ist es schwierig, den Zugang nachzuweisen, und es kann zu Streitigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommen. Daher wird dringend empfohlen, immer per Einschreiben zu kündigen.
Andere Verbraucher berichten von verzögerten Bearbeitungen oder fehlenden Bestätigungen. In diesen Fällen ist es wichtig, hartnäckig zu bleiben und regelmäßig nachzufragen. Der Einschreiben-Beleg dient dabei als wichtiger Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht versandt wurde.
Positiv hervorgehoben wird von vielen Nutzern, dass die SCHUFA nach einer Kündigung keine Versuche unternimmt, Kunden zum Bleiben zu bewegen. Es gibt keine aggressiven Rückgewinnungsversuche oder Sonderangebote, was den Kündigungsprozess angenehm unkompliziert macht.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Basierend auf den Erfahrungen vieler Verbraucher lassen sich einige praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung ableiten. Erstens sollte die Kündigung immer rechtzeitig erfolgen. Es empfiehlt sich, mindestens fünf Wochen vor dem gewünschten Kündigungsdatum zu kündigen, um Verzögerungen durch den Postweg einzukalkulieren. Wer zum Monatsende kündigen möchte, sollte die Kündigung spätestens Anfang des Vormonats absenden.
Zweitens ist die Verwendung eines Einschreibens unverzichtbar. Die zusätzlichen Kosten von etwa 2,50 bis 4,50 Euro sind gut investiert, da sie im Streitfall einen rechtssicheren Nachweis liefern. Der Einschreiben-Beleg sollte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Drittens sollte die Kündigungsbestätigung aktiv eingefordert werden, falls sie nicht innerhalb von drei Wochen eintrifft. Ein kurzes Nachfassschreiben oder ein Anruf beim Kundenservice kann Klarheit schaffen. Dabei sollte die Einschreiben-Nummer als Referenz angegeben werden.
Viertens empfiehlt es sich, nach der Kündigung die Kontoauszüge für mindestens drei Monate zu kontrollieren. So kann sichergestellt werden, dass tatsächlich keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Bei ungerechtfertigten Abbuchungen sollte sofort reagiert und gegebenenfalls eine Lastschriftrückgabe veranlasst werden.
Fünftens sollten Verbraucher bedenken, dass eine Kündigung des Abonnements nicht automatisch zur Löschung aller SCHUFA-Daten führt. Wer eine vollständige Datenlöschung wünscht, muss dies separat beantragen. Allerdings ist die SCHUFA aufgrund gesetzlicher Vorgaben und berechtigter Interessen berechtigt, bestimmte Daten weiterhin zu speichern. Eine vollständige Löschung ist daher nur in Ausnahmefällen möglich.
Alternative Möglichkeiten zur Bonitätsüberwachung
Nach der Kündigung eines SCHUFA-Abonnements stehen Verbrauchern verschiedene Alternativen zur Verfügung, um ihre Bonität zu überwachen. Die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit ist die jährliche kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Diese reicht für viele Verbraucher aus, um ihre Daten zu kontrollieren und eventuelle Fehler zu entdecken.
Darüber hinaus gibt es andere Auskunfteien wie Creditreform Boniversum, infoscore Consumer Data oder CRIF Bürgel, die ebenfalls Bonitätsinformationen speichern. Auch bei diesen Auskunfteien haben Verbraucher Anspr