Annulleringstjeneste nr. 1 i Germany
Kontraktnummer:
Til opmærksomheden af:
Annulleringsafdeling – SoVD
72 Unter den Linden
10117 Berlin
Emne: Kontraktannullering – Certificeret e-mailmeddelelse
Kære hr. eller fru,
Jeg meddeler dig hermed min beslutning om at opsige kontrakt nummer vedrørende SoVD-tjenesten. Denne meddelelse udgør en fast, klar og utvetydig hensigt om at annullere kontrakten, gældende på den tidligst mulige dato eller i overensstemmelse med den gældende kontraktlige opsigelsesperiode.
Jeg anmoder venligst om at du træffer alle nødvendige foranstaltninger til at:
– ophøre al fakturering fra annulleringens ikrafttrædelsesdato;
– bekræfte skriftligt den korrekte modtagelse af denne anmodning;
– og, hvis relevant, sende mig slutopgørelsen eller saldobekræftelsen.
Denne annullering sendes til dig via certificeret e-mail. Afsendelsen, tidsstemplingen og indholdets integritet er etableret, hvilket gør det til ækvivalent bevis, der opfylder kravene til elektronisk bevis. Du har derfor alle de nødvendige elementer til at behandle denne annullering korrekt, i overensstemmelse med de gældende principper vedrørende skriftlig meddelelse og kontraktfrihed.
I overensstemmelse med forbrugerbeskyttelsesloven fra 2015 og databeskyttelsesbestemmelserne anmoder jeg også om at du:
– sletter alle mine personlige data, der ikke er nødvendige for dine juridiske eller regnskabsmæssige forpligtelser;
– lukker eventuelle tilknyttede personlige konti;
– og bekræfter for mig den effektive sletning af data i overensstemmelse med gældende rettigheder vedrørende beskyttelse af privatlivets fred.
Jeg beholder en fuldstændig kopi af denne meddelelse samt bevis for afsendelse.
Med venlig hilsen,
11/01/2026
Erfahren Sie, wie Sie Ihre SoVD-Mitgliedschaft beenden
Über SoVD
Der Sozialverband Deutschland e.V., kurz SoVD, ist einer der größten deutschen Sozialverbände mit über 600.000 Mitgliedern bundesweit. Gegründet wurde der Verband bereits im Jahr 1917 und blickt damit auf eine über hundertjährige Geschichte zurück. Der SoVD versteht sich als Interessenvertretung für Menschen, die soziale Unterstützung benötigen, und setzt sich für soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Rentnern, Pflegebedürftigen und sozial Benachteiligten ein.
Die Hauptverwaltung des SoVD befindet sich in Berlin unter der Adresse Unter den Linden 72, 10117 Berlin. Von dort aus koordiniert der Verband seine bundesweiten Aktivitäten und die Arbeit der zahlreichen Landes- und Kreisverbände. Der SoVD bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratung und Unterstützung in sozialrechtlichen Angelegenheiten, vertritt sie gegenüber Behörden und Versicherungen und hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Als Mitglied des SoVD profitieren Sie von professioneller Rechtsberatung in allen Fragen des Sozialrechts, einschließlich Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Der Verband übernimmt auch die Vertretung vor Sozialgerichten und unterstützt bei Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide von Sozialleistungsträgern. Darüber hinaus bietet der SoVD seinen Mitgliedern verschiedene Zusatzleistungen wie Rechtsschutzversicherungen, Freizeitangebote und Vergünstigungen bei Partnerunternehmen.
Die Mitgliedschaft im SoVD ist freiwillig und an die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags gebunden. Viele Menschen entscheiden sich für eine Mitgliedschaft, wenn sie konkrete sozialrechtliche Probleme haben oder präventiv abgesichert sein möchten. Doch es gibt auch Situationen, in denen Mitglieder ihre Mitgliedschaft beenden möchten – sei es aus finanziellen Gründen, weil die benötigte Unterstützung erfolgreich abgeschlossen wurde oder weil sie zu einem anderen Sozialverband wechseln möchten.
Abonnementpläne und Preise
Die Mitgliedschaft im SoVD basiert auf einem Beitragssystem, das sich nach verschiedenen Faktoren richtet. Im Gegensatz zu kommerziellen Abonnements handelt es sich beim SoVD um einen gemeinnützigen Verein, bei dem die Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung der Verbandsarbeit und der Beratungsleistungen verwendet werden.
Beitragsstruktur des SoVD
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beim SoVD variiert je nach Landesverband und individueller Situation. Generell orientiert sich der Beitrag am Einkommen des Mitglieds, wobei soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Beiträge werden in der Regel monatlich, vierteljährlich oder jährlich erhoben.
| Mitgliedstyp | Monatlicher Beitrag | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | ca. 6-8 Euro | Vollständige Sozialrechtsberatung |
| Familienmitgliedschaft | ca. 8-12 Euro | Beratung für alle Familienmitglieder |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | ca. 3-5 Euro | Für Geringverdiener und Studenten |
Leistungen der Mitgliedschaft
Für den Mitgliedsbeitrag erhalten SoVD-Mitglieder ein umfassendes Leistungspaket. Dazu gehört die kostenlose Beratung in allen sozialrechtlichen Fragen durch qualifizierte Sozialberater. Der Verband übernimmt die Prüfung von Bescheiden, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und unterstützt bei Widersprüchen gegen Entscheidungen von Sozialleistungsträgern. Bei Bedarf vertritt der SoVD seine Mitglieder auch vor Sozialgerichten, wobei die Kosten für die Vertretung in der Regel durch die Mitgliedschaft abgedeckt sind.
Zusätzlich zur rechtlichen Unterstützung erhalten Mitglieder die Verbandszeitung, Zugang zu Veranstaltungen und Informationsveranstaltungen sowie verschiedene Vergünstigungen bei Partnerunternehmen. Einige Landesverbände bieten auch Freizeitaktivitäten und Reisen speziell für Mitglieder an.
Zahlungsmodalitäten
Die Beitragszahlung erfolgt üblicherweise per Lastschrifteinzug vom angegebenen Bankkonto. Mitglieder können in der Regel zwischen monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Zahlungsweise wählen. Bei jährlicher Zahlung gewähren manche Landesverbände einen kleinen Rabatt. Die Beiträge sind steuerlich als Mitgliedsbeitrag zu einem gemeinnützigen Verein absetzbar, soweit sie den Rahmen der steuerlichen Regelungen nicht überschreiten.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung einer Mitgliedschaft im SoVD unterliegt bestimmten Bedingungen und Fristen, die in der Satzung des Verbandes festgelegt sind. Diese Regelungen dienen sowohl dem Schutz der Mitglieder als auch der Planungssicherheit des Verbandes.
Rechtliche Grundlagen der Kündigung
Als eingetragener Verein unterliegt der SoVD dem deutschen Vereinsrecht. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit angelegt, kann aber von beiden Seiten unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Das Kündigungsrecht ist ein fundamentales Recht jedes Vereinsmitglieds und kann durch die Vereinssatzung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.
Kündigungsfristen beim SoVD
Die ordentliche Kündigungsfrist beim SoVD beträgt in der Regel drei Monate zum Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim Verband eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Diese Regelung findet sich in den meisten Landesverbänden des SoVD, wobei es regionale Unterschiede geben kann.
| Kündigungsart | Frist | Wirksamkeit |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahresende | Zum 31. Dezember |
| Außerordentliche Kündigung | Ohne Frist bei wichtigem Grund | Sofort |
| Kündigung bei Beitragserhöhung | 1 Monat nach Mitteilung | Zum nächstmöglichen Termin |
Gründe für eine außerordentliche Kündigung
In bestimmten Ausnahmefällen ist auch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn sich die persönlichen Umstände des Mitglieds so gravierend ändern, dass die Fortsetzung der Mitgliedschaft unzumutbar wird. Dies kann bei erheblichen finanziellen Notlagen, schwerer Krankheit oder Umzug ins Ausland der Fall sein.
Eine außerordentliche Kündigung ist auch möglich, wenn der Verband seine satzungsmäßigen Pflichten erheblich verletzt oder wenn die Beiträge unangemessen erhöht werden. In solchen Fällen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund konkret benennen. Der Verband kann die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung prüfen und gegebenenfalls widersprechen.
Besondere Kündigungsrechte
Bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge steht den Mitgliedern in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung ausgeübt werden, üblicherweise innerhalb eines Monats. Die Kündigung wird dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Beiträge wirksam.
Wie man SoVD per Post kündigt
Die schriftliche Kündigung per Post ist der sicherste und rechtlich empfehlenswerteste Weg, um eine Mitgliedschaft beim SoVD zu beenden. Im Gegensatz zu mündlichen Kündigungen oder E-Mails bietet die postalische Kündigung den höchsten Grad an Rechtssicherheit und Nachweisbarkeit.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist aus mehreren Gründen die bevorzugte Methode. Erstens erfüllt sie die Schriftformerfordernis, die in der Satzung des SoVD verankert ist. Zweitens erhalten Sie durch das Einschreiben einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Verband. Dies ist besonders wichtig, um die Einhaltung der Kündigungsfrist zu belegen.
Der Rückschein dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben zugestellt wurde, sondern auch wann genau dies geschehen ist. Im Streitfall können Sie damit beweisen, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim SoVD eingegangen ist. E-Mails oder Online-Formulare bieten diese Rechtssicherheit nicht in gleichem Maße, da technische Probleme auftreten können und der Zugang schwerer nachweisbar ist.
Vorbereitung der Kündigung
Bevor Sie Ihre Kündigung verfassen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammentragen. Dazu gehören Ihre vollständige Mitgliedsnummer, Ihre aktuelle Adresse und gegebenenfalls Ihre Bankverbindung, falls noch Beiträge abgebucht werden. Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Kündigungsfrist einhalten können und ob möglicherweise noch offene Beiträge zu begleichen sind.
Es empfiehlt sich, zunächst in Ihren Unterlagen nach dem letzten Schreiben des SoVD zu suchen, um die korrekte Adresse und Ihre Mitgliedsnummer zu verifizieren. Wenn Sie Mitglied in einem lokalen Kreisverband sind, sollten Sie klären, ob die Kündigung an die Hauptverwaltung oder an Ihren lokalen Verband zu richten ist. In den meisten Fällen ist die zentrale Adresse zuständig.
Inhalt des Kündigungsschreibens
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten. An erster Stelle steht eine eindeutige Kündigungserklärung, die keinen Zweifel daran lässt, dass Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten. Verwenden Sie klare Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Sozialverband Deutschland e.V." und vermeiden Sie vage Ausdrücke.
Geben Sie den gewünschten Kündigungstermin an, beispielsweise "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder konkret "zum 31. Dezember 2024". Fügen Sie Ihre Mitgliedsnummer, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse hinzu, damit der Verband Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungszeitpunkts.
Formale Anforderungen
Das Kündigungsschreiben sollte auf einem sauberen DIN-A4-Blatt verfasst sein und Ihre vollständige Absenderadresse im Kopf enthalten. Datieren Sie das Schreiben mit dem aktuellen Datum und unterschreiben Sie es handschriftlich. Eine digitale Unterschrift oder ein getippter Name genügt nicht, um die Schriftform zu wahren. Bei einer Familienmitgliedschaft sollten alle betroffenen Mitglieder das Schreiben unterzeichnen.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Für die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft im SoVD verwenden Sie folgende Adresse:
- Sozialverband Deutschland e.V., Unter den Linden 72, 10117 Berlin
Diese Hauptverwaltung ist für die Bearbeitung von Kündigungen zuständig. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich Ihren örtlichen Kreisverband zu informieren, insbesondere wenn Sie dort regelmäßig Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben. Die Kündigung selbst sollte jedoch immer an die Hauptverwaltung gerichtet werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Versand als Einschreiben mit Rückschein
Bringen Sie Ihr Kündigungsschreiben zur Post und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar etwas mehr als ein normaler Brief, bietet aber die notwendige Rechtssicherheit. Der Rückschein wird Ihnen nach Zustellung des Briefes zurückgeschickt und dient als Beweis für den Zugang der Kündigung.
Bewahren Sie sowohl den Einlieferungsbeleg der Post als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihre Beweismittel dafür, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Im Idealfall scannen Sie diese Unterlagen zusätzlich ein und speichern sie digital, um sie bei Bedarf schnell zur Hand zu haben.
Alternative: Nutzung von Postclic
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder eine besonders komfortable Lösung suchen, bietet sich die Nutzung von Diensten wie Postclic an. Postclic ermöglicht es Ihnen, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung des Schreibens.
Über Postclic erhalten Sie einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung Ihres Kündigungsschreibens. Dies ist besonders praktisch, wenn Sie keine Zeit haben, zur Post zu gehen, oder wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle formalen Anforderungen korrekt erfüllt sind. Der Service übernimmt die Erstellung, den Druck und den Versand des Briefes, während Sie den gesamten Prozess online verfolgen können.
Nach der Kündigung
Nach dem Versand Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom SoVD erhalten. Diese Bestätigung sollte den Beendigungszeitpunkt der Mitgliedschaft klar benennen. Falls Sie nach vier Wochen noch keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie beim Verband nachfragen.
Prüfen Sie auch Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass nach dem Kündigungstermin keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Sollte dies doch der Fall sein, können Sie die Lastschrift bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen und den Verband auf die erfolgte Kündigung hinweisen. Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens drei Jahre lang auf.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer SoVD-Mitgliedschaft. Ein häufiger Grund ist die erfolgreiche Abwicklung eines konkreten Anliegens, für das die Mitgliedschaft ursprünglich abgeschlossen wurde. Wenn beispielsweise ein Rentenantrag erfolgreich durchgesetzt oder ein Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid gewonnen wurde, sehen manche Mitglieder keinen weiteren Bedarf für die Mitgliedschaft.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Obwohl die Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu anderen Rechtsschutzversicherungen moderat sind, kann in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten jeder Betrag relevant werden. Manche Mitglieder entscheiden sich auch für einen Wechsel zu einem anderen Sozialverband oder haben alternative Beratungsmöglichkeiten gefunden.
Ein weiterer Kündigungsgrund kann Unzufriedenheit mit den erbrachten Leistungen sein. Dies ist jedoch eher selten, da der SoVD allgemein für seine kompetente Beratung bekannt ist. Manchmal führen auch Umzüge oder Veränderungen in der Lebenssituation dazu, dass die Mitgliedschaft nicht mehr als notwendig erachtet wird.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten ehemaligen Mitglieder berichten von einem unkomplizierten Kündigungsprozess beim SoVD. Der Verband respektiert in der Regel die Kündigungswünsche seiner Mitglieder und versucht nicht, diese durch aggressive Rückwerbemaßnahmen umzustimmen. Die Kündigungsbestätigungen werden üblicherweise zeitnah versendet, und die Beitragsabbuchungen werden nach dem Kündigungstermin eingestellt.
Vereinzelt wird berichtet, dass lokale Kreisverbände auf Kündigungen mit einem persönlichen Anschreiben reagieren, in dem nach den Gründen gefragt wird. Dies dient meist der internen Qualitätssicherung und ist nicht als Versuch zu verstehen, die Kündigung zu verhindern. Eine Antwort auf solche Anfragen ist nicht verpflichtend, kann aber hilfreich sein, wenn Sie konstruktive Kritik äußern möchten.
Wichtige Tipps für eine reibungslose Kündigung
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung problemlos bearbeitet wird, sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Kündigen Sie rechtzeitig und planen Sie einen Puffer ein, um die Kündigungsfrist sicher einzuhalten. Wenn die Frist am 30. September endet, versenden Sie Ihre Kündigung idealerweise bereits Anfang September.
Halten Sie Ihre Kündigung sachlich und höflich. Auch wenn Sie möglicherweise unzufrieden sind, führen emotionale Ausführungen nicht zu einer schnelleren Bearbeitung. Eine kurze, präzise Kündigungserklärung ist vollkommen ausreichend. Sie sind nicht verpflichtet, Kündigungsgründe anzugeben, auch wenn der Verband danach fragen sollte.
Dokumentieren Sie jeden Schritt des Kündigungsprozesses. Fertigen Sie Kopien Ihres Kündigungsschreibens an, bevor Sie es versenden, und bewahren Sie alle Belege auf. Notieren Sie sich auch das Datum des Versands und das voraussichtliche Datum der Zustellung. Diese Informationen sind hilfreich, wenn Sie beim Verband nachfragen müssen.
Umgang mit offenen Beiträgen
Klären Sie vor der Kündigung, ob noch offene Beiträge bestehen. Wenn Sie beispielsweise einen Jahresbeitrag im Voraus bezahlt haben und vorzeitig kündigen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. Die Satzung des SoVD regelt, unter welchen Umständen bereits gezahlte Beiträge erstattet werden.
Umgekehrt sollten Sie sicherstellen, dass alle fälligen Beiträge bis zum Kündigungstermin beglichen sind. Offene Forderungen können die Bearbeitung Ihrer Kündigung verzögern und im schlimmsten Fall zu Mahnverfahren führen. Wenn Sie unsicher sind, ob alle Beiträge bezahlt sind, fragen Sie beim Verband nach einer aktuellen Beitragsübersicht.
Was nach der Kündigung zu beachten ist
Nach erfolgreicher Kündigung endet Ihr Anspruch auf die Beratungsleistungen des SoVD. Wenn Sie noch laufende Verfahren haben, sollten Sie dies vor der Kündigung berücksichtigen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, mit der Kündigung zu warten, bis ein Verfahren abgeschlossen ist, um weiterhin die Unterstützung des Verbandes zu haben.
Informieren Sie sich über alternative Beratungsmöglichkeiten, falls Sie auch nach der Kündigung sozialrechtliche Unterstützung benötigen könnten. Es gibt verschiedene andere Sozialverbände, kommunale Beratungsstellen und spezialisierte Rechtsanwälte, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Manche dieser Alternativen sind kostenfrei, andere arbeiten auf Honorarbasis.
Bedenken Sie auch, dass eine erneute Mitgliedschaft im SoVD jederzeit möglich ist. Wenn sich Ihre Situation ändert und Sie wieder Unterstützung benötigen, können Sie einen neuen Aufnahmeantrag stellen. Der Verband führt in der Regel keine "Blacklist" ehemaliger Mitglieder, und eine frühere Kündigung steht einer Wiederaufnahme nicht im Wege.
Besondere Hinweise für langjährige Mitglieder
Wenn Sie bereits seit vielen Jahren Mitglied im SoVD sind, sollten Sie vor einer Kündigung besonders sorgfältig abwägen. Langjährige Mitglieder haben oft ein gewachsenes Vertrauensverhältnis zu ihren Beratern aufgebaut und kennen die Abläufe im Verband. Dieses Wissen und diese Kontakte können bei zukünftigen sozialrechtlichen Fragen wertvoll sein.
Manche Landesverbände bieten für langjährige Mitglieder auch besondere Konditionen oder Ehrungen an. Informieren Sie sich, ob Sie durch eine Kündigung möglicherweise auf solche Vorteile verzichten würden. Andererseits sollte die Dauer der Mitgliedschaft kein Grund sein, eine nicht mehr benötigte oder gewünschte Mitgliedschaft fortzusetzen.