Cancellation service N°1 in Germany
Contract number:
To the attention of:
Cancellation Department – Steuerring
Bismarckstraße 1
10625 Berlin
Subject: Contract Cancellation – Certified Email Notification
Dear Sir or Madam,
I hereby notify you of my decision to terminate contract number relating to the Steuerring service. This notification constitutes a firm, clear and unequivocal intention to cancel the contract, effective at the earliest possible date or in accordance with the applicable contractual notice period.
I kindly request that you take all necessary measures to:
– cease all billing from the effective date of cancellation;
– confirm in writing the proper receipt of this request;
– and, where applicable, send me the final statement or balance confirmation.
This cancellation is sent to you by certified email. The sending, timestamping and integrity of the content are established, making it equivalent proof meeting the requirements of electronic evidence. You therefore have all the necessary elements to process this cancellation properly, in accordance with the applicable principles regarding written notification and contractual freedom.
In accordance with the Consumer Rights Act 2015 and data protection regulations, I also request that you:
– delete all my personal data not necessary for your legal or accounting obligations;
– close any associated personal account;
– and confirm to me the effective deletion of data in accordance with applicable rights regarding privacy protection.
I retain a complete copy of this notification as well as proof of sending.
Yours sincerely,
11/01/2026
So beenden Sie Ihre Mitgliedschaft bei Steuerring
Über Steuerring
Steuerring ist eine der etablierten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland, der seit Jahrzehnten Arbeitnehmer und Rentner bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung unterstützt. Mit bundesweit vertretenen Beratungsstellen bietet der Verein seinen Mitgliedern professionelle Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Die Organisation hat sich auf die Beratung von Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären spezialisiert und darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keine Selbstständigen oder Gewerbetreibenden beraten.
Die Mitgliedschaft bei Steuerring beinhaltet typischerweise die vollständige Erstellung der Einkommensteuererklärung durch qualifizierte Berater, die Überprüfung von Steuerbescheiden, Einspruchsverfahren sowie die Vertretung vor dem Finanzamt. Viele Mitglieder schätzen den persönlichen Kontakt zu ihrem Berater in den lokalen Beratungsstellen, wo sie ihre steuerlichen Unterlagen abgeben und Fragen klären können. Die Beratungsqualität und der Service variieren jedoch je nach Beratungsstelle und dem zuständigen Berater.
Der Hauptsitz von Steuerring befindet sich in Berlin, und die Organisation ist als eingetragener Verein organisiert. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen der Mitglieder und werden jährlich fällig. Trotz der grundsätzlich positiven Dienstleistung entscheiden sich einige Mitglieder für eine Kündigung, sei es aus finanziellen Gründen, aufgrund eines Wechsels zu einem anderen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, oder weil sie ihre Steuererklärung künftig selbst mit digitalen Tools erstellen möchten.
Abonnementpläne und Preise
Mitgliedsbeiträge nach Einkommen
Die Beitragsstruktur bei Steuerring orientiert sich am Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres. Dieses Modell ist bei Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland üblich und entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt auch der Jahresbeitrag aus. Diese gestaffelte Preisgestaltung soll sicherstellen, dass die Beratung für alle Einkommensgruppen erschwinglich bleibt.
| Gesamtbetrag der Einkünfte | Ungefährer Jahresbeitrag |
|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 60-80 Euro |
| 10.001 bis 20.000 Euro | 100-140 Euro |
| 20.001 bis 30.000 Euro | 150-200 Euro |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 210-270 Euro |
| Über 40.000 Euro | 280-400 Euro |
Leistungsumfang der Mitgliedschaft
Im Mitgliedsbeitrag sind verschiedene Leistungen enthalten, die über die reine Erstellung der Steuererklärung hinausgehen. Dazu gehört die ganzjährige steuerliche Beratung innerhalb des erlaubten Beratungsrahmens, die Prüfung von Steuerbescheiden auf mögliche Fehler, die Einlegung von Einsprüchen beim Finanzamt sowie die Vertretung in Einspruchsverfahren. Auch die Beantragung von Fristverlängerungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt übernimmt der Verein für seine Mitglieder.
Zusätzlich bieten viele Beratungsstellen kostenlose Erstgespräche für Neumitglieder an und helfen bei der Einschätzung, ob sich eine Mitgliedschaft lohnt. Manche Standorte organisieren auch Informationsveranstaltungen zu aktuellen steuerlichen Themen. Die Beratung erfolgt in der Regel persönlich in der Beratungsstelle, wobei einige Vereine mittlerweile auch digitale Beratungsoptionen anbieten.
Zusatzkosten und Gebühren
Grundsätzlich sind im Jahresbeitrag die wichtigsten Leistungen abgedeckt. Allerdings können in bestimmten Fällen Zusatzkosten entstehen, beispielsweise bei besonders umfangreichen Verfahren vor dem Finanzgericht oder wenn spezielle Gutachten erforderlich werden. Auch die nachträgliche Erstellung von Steuererklärungen für mehrere zurückliegende Jahre kann mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Diese Zusatzkosten sollten jedoch vorab transparent kommuniziert werden.
Kündigungsbedingungen
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein wie Steuerring unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der Satzung des jeweiligen Vereins. Da es sich um eine Vereinsmitgliedschaft handelt, gelten spezielle Regelungen, die sich von herkömmlichen Dienstleistungsverträgen unterscheiden. Die Kündigungsmodalitäten sind in der Vereinssatzung festgelegt und müssen den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen.
Nach deutschem Vereinsrecht kann eine Mitgliedschaft grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Fristen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Textform per E-Mail in den meisten Fällen nicht ausreichend ist. Eine eigenhändige Unterschrift auf einem postalisch versendeten Kündigungsschreiben gilt als rechtssicherer Weg. Dies entspricht der gängigen Rechtspraxis bei Vereinsmitgliedschaften in Deutschland.
Kündigungsfristen bei Steuerring
Die Kündigungsfrist bei Lohnsteuerhilfevereinen beträgt üblicherweise drei Monate zum Ende des Geschäftsjahres. Bei Steuerring endet das Geschäftsjahr in der Regel am 31. Dezember, sodass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres eingehen muss, um zum Jahresende wirksam zu werden. Wer diese Frist versäumt, bleibt automatisch für ein weiteres Jahr Mitglied und ist zur Zahlung des Jahresbeitrags verpflichtet.
| Kündigungseingang | Wirksamkeit der Kündigung | Beitragspflicht |
|---|---|---|
| Bis 30. September | 31. Dezember desselben Jahres | Nur für laufendes Jahr |
| Nach 30. September | 31. Dezember des Folgejahres | Auch für Folgejahr |
Außerordentliche Kündigung
In besonderen Fällen ist auch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise vorliegen, wenn die Beratungsqualität erheblich mangelhaft ist, der zuständige Berater wiederholt nicht erreichbar ist oder grobe Fehler bei der Steuererklärung gemacht wurden, die zu finanziellen Nachteilen führen. Auch bei einem Umzug in eine Region ohne erreichbare Beratungsstelle oder bei schwerwiegenden persönlichen Veränderungen kann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
Eine außerordentliche Kündigung muss jedoch gut begründet werden und sollte die konkreten Umstände detailliert darlegen. Es empfiehlt sich, vorher das Gespräch mit der Vereinsleitung zu suchen und zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, sollte die außerordentliche Kündigung schriftlich mit ausführlicher Begründung und entsprechenden Nachweisen erfolgen.
Wichtige Hinweise zur Kündigung
Bei der Kündigung sollten Mitglieder beachten, dass bereits begonnene Steuerberatungen in der Regel noch abgeschlossen werden. Wenn die Kündigung zum 31. Dezember wirksam wird, aber die Steuererklärung für das entsprechende Jahr noch nicht erstellt wurde, kann der Verein die Erstellung noch übernehmen oder ablehnen. Dies sollte im Kündigungsschreiben geklärt werden. Manche Mitglieder vereinbaren, dass die Steuererklärung für das laufende Jahr noch erstellt wird, bevor die Mitgliedschaft endet.
Wichtig ist auch, dass offene Beitragsforderungen vor Beendigung der Mitgliedschaft beglichen werden müssen. Der Verein kann die Bearbeitung der letzten Steuererklärung verweigern, wenn noch Beiträge ausstehen. Zudem sollten alle persönlichen Unterlagen rechtzeitig aus der Beratungsstelle abgeholt werden, da der Verein nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht zur dauerhaften Aufbewahrung verpflichtet ist.
Wie man Steuerring per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post gilt in Deutschland als rechtssicherste Methode, um eine Vereinsmitgliedschaft zu beenden. Im Gegensatz zu E-Mails oder anderen digitalen Kommunikationswegen bietet ein postalisch versendetes Kündigungsschreiben den Vorteil, dass es mit eigenhändiger Unterschrift versehen werden kann, was rechtlich von großer Bedeutung ist. Viele Vereinssatzungen schreiben die Schriftform explizit vor, und Gerichte erkennen die einfache E-Mail oft nicht als ausreichend an.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nachweisbarkeit. Während E-Mails im Spam-Ordner landen oder technische Probleme auftreten können, bietet die postalische Zustellung mit Einschreiben einen rechtssicheren Zugangsnachweis. Dieser ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen Beleg darüber, dass das Schreiben zugestellt wurde und wann dies erfolgte.
Zudem entspricht die postalische Kündigung der traditionellen Geschäftspraxis in Deutschland und wird von Vereinen und Organisationen problemlos akzeptiert. Es gibt keine Diskussionen über die Gültigkeit der Kündigung, und der formale Charakter unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Entscheidung. Gerade bei Vereinsmitgliedschaften, die oft über Jahre bestehen, ist dieser formale Weg angemessen und vermeidet spätere Missverständnisse.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Vorbereitung des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten, um eine eindeutige Identifikation zu ermöglichen. Dazu gehören der vollständige Name, die Anschrift, die Mitgliedsnummer (falls bekannt) sowie das Datum. In der Betreffzeile sollte klar "Kündigung der Mitgliedschaft" stehen. Der Text selbst kann kurz und präzise formuliert werden und muss lediglich die eindeutige Kündigungserklärung sowie den gewünschten Beendigungszeitpunkt enthalten.
Es ist wichtig, höflich aber bestimmt zu formulieren. Eine Begründung ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch hinzugefügt werden. Falls noch eine Steuererklärung für das laufende Jahr gewünscht wird, sollte dies explizit erwähnt werden. Auch die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung ist sinnvoll, um Klarheit über die Beendigung der Mitgliedschaft zu haben.
Die richtige Adresse für die Kündigung
Kündigungsschreiben sollten gemäß deutschem Gesellschaftsrecht an die im Impressum angegebene Geschäftsadresse gesendet werden. Für Steuerring lautet die offizielle Adresse:
- Steuerring GmbH, Bismarckstraße 1, 10625 Berlin
Es ist wichtig, diese Adresse korrekt zu verwenden und nicht an lokale Beratungsstellen zu senden, da nur die Zentrale rechtlich befugt ist, Kündigungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Eine Kündigung an eine lokale Beratungsstelle könnte zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall als nicht zugegangen gelten, was die Kündigungsfrist gefährden würde.
Versand als Einschreiben
Der Versand sollte unbedingt als Einschreiben erfolgen, idealerweise mit Rückschein. Bei der Deutschen Post kostet ein Einschreiben Einwurf etwa 2,50 Euro zusätzlich zum normalen Porto, ein Einschreiben mit Rückschein etwa 4,85 Euro. Der Rückschein bietet den Vorteil, dass man eine Unterschrift als Zustellnachweis erhält, was bei späteren Streitigkeiten über den Zugang der Kündigung hilfreich sein kann.
Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf gewählt werden, bei dem die Post die Einlieferung in den Briefkasten dokumentiert. Dies ist kostengünstiger und für die meisten Kündigungen ausreichend. Wichtig ist, den Einlieferungsbeleg der Post gut aufzubewahren, da dieser als Nachweis für den Versand und den Versandzeitpunkt dient. Dieser Beleg kann bei Unklarheiten über die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend sein.
Digitale Unterstützung beim Versand
Für Mitglieder, die den Prozess vereinfachen möchten, bieten digitale Dienste wie Postclic eine praktische Alternative zum traditionellen Postweg. Diese Plattformen ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und direkt als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, da kein Gang zur Post erforderlich ist, und in der professionellen Formatierung des Schreibens.
Postclic und ähnliche Dienste übernehmen den Druck, die Kuvertierung und den Versand des Kündigungsschreibens und bieten einen digitalen Nachweis über die Zustellung. Dies kombiniert die Rechtssicherheit eines postalischen Schreibens mit dem Komfort digitaler Prozesse. Besonders für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder knappem Zeitbudget kann dies eine hilfreiche Option sein, ohne auf die Vorteile der postalischen Kündigung verzichten zu müssen.
Nach der Kündigung
Nach dem Versand der Kündigung sollte man auf eine schriftliche Bestätigung warten. Diese sollte innerhalb von zwei bis drei Wochen eintreffen. Falls keine Bestätigung kommt, ist es ratsam, telefonisch oder schriftlich nachzufragen. Die Kündigungsbestätigung sollte das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung sowie Informationen zu eventuell noch offenen Verpflichtungen enthalten.
Wichtig ist auch, alle Unterlagen zur Kündigung aufzubewahren: das Kündigungsschreiben in Kopie, den Einlieferungsbeleg der Post, den Rückschein (falls vorhanden) und die Kündigungsbestätigung des Vereins. Diese Dokumente sind wichtig, falls es später zu Unklarheiten kommt, etwa wenn fälschlicherweise noch Beiträge für das Folgejahr eingezogen werden.
Kundenbewertungen und Tipps
Häufige Kündigungsgründe
Die Gründe für eine Kündigung bei Steuerring sind vielfältig. Viele Mitglieder entscheiden sich für einen Wechsel, weil sie mit der Qualität der Beratung an ihrer lokalen Beratungsstelle unzufrieden sind. Häufig genannte Kritikpunkte sind lange Wartezeiten auf Termine, schwer erreichbare Berater oder das Gefühl, nicht ausreichend individuell betreut zu werden. Gerade in größeren Beratungsstellen kann es vorkommen, dass die persönliche Betreuung zu kurz kommt.
Ein weiterer häufiger Grund ist der Kostenfaktor. Mit dem Aufkommen zahlreicher digitaler Steuerprogramme und Apps entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, ihre Steuererklärung selbst zu erstellen. Diese Tools sind oft günstiger als die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein und bieten mittlerweile eine intuitive Benutzerführung. Besonders jüngere Menschen mit einfachen Steuerfällen sehen oft keinen Mehrwert mehr in der klassischen Beratung.
Auch berufliche Veränderungen führen zur Kündigung. Wer sich selbstständig macht oder ein Gewerbe anmeldet, darf nicht mehr von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden und muss zu einem Steuerberater wechseln. Ebenso entscheiden sich manche Mitglieder nach einem Umzug für einen anderen Verein, wenn die nächste Beratungsstelle von Steuerring zu weit entfernt ist oder wenn sie mit einem anderen Verein bessere Erfahrungen gemacht haben.
Erfahrungen mit dem Kündigungsprozess
Die meisten Mitglieder berichten, dass der Kündigungsprozess bei Steuerring unkompliziert verläuft, sofern die Kündigungsfrist eingehalten wird. Nach Eingang des Kündigungsschreibens erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Bestätigung. Probleme entstehen hauptsächlich dann, wenn die Kündigung zu spät versendet wird oder an eine falsche Adresse geht.
Einige ehemalige Mitglieder berichten von Nachfragen seitens des Vereins, warum sie kündigen möchten. Dies geschieht meist in Form eines freundlichen Anrufs oder Schreibens, in dem nach den Gründen gefragt und möglicherweise Lösungen angeboten werden. Diese Kontaktaufnahme ist nicht verpflichtend zu beantworten, kann aber hilfreich sein, wenn es um lösbare Probleme geht, etwa einen Wechsel zu einer anderen Beratungsstelle.
Tipps für eine reibungslose Kündigung
Frühzeitige Planung
Der wichtigste Tipp ist, die Kündigung rechtzeitig zu planen. Wer zum Jahresende austreten möchte, sollte die Kündigung bereits im August oder Anfang September vorbereiten und versenden. Dies gibt ausreichend Puffer, falls das Schreiben auf dem Postweg verloren geht oder nachgebessert werden muss. Eine Last-Minute-Kündigung Ende September birgt das Risiko, die Frist zu verpassen und ein weiteres Jahr gebunden zu sein.
Vollständige Unterlagen
Vor der Kündigung sollten alle persönlichen Unterlagen aus der Beratungsstelle abgeholt werden. Dazu gehören Kopien alter Steuerbescheide, Belege und andere Dokumente, die der Verein für die Mitglieder aufbewahrt hat. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Verein nicht verpflichtet, diese Unterlagen weiterhin aufzubewahren, und es kann schwierig werden, sie später noch zu erhalten.
Offene Beiträge klären
Vor der Kündigung sollte sichergestellt werden, dass alle Beiträge bezahlt sind. Offene Forderungen können dazu führen, dass die Bearbeitung der letzten Steuererklärung verweigert wird oder dass es zu Mahnverfahren kommt. Ein kurzer Anruf bei der Geschäftsstelle kann Klarheit über den aktuellen Kontostand schaffen und böse Überraschungen vermeiden.
Alternative Steuerberatung organisieren
Wer nach der Kündigung nicht auf professionelle Hilfe verzichten möchte, sollte rechtzeitig Alternativen organisieren. Das kann die Anmeldung bei einem anderen Lohnsteuerhilfeverein sein, die Beauftragung eines Steuerberaters oder die Anschaffung einer Steuersoftware. Wichtig ist, dass die neue Lösung rechtzeitig vor der nächsten Steuererklärung steht, um keine Fristen zu verpassen.
Rechtliche Absicherung
Bei Unsicherheiten über die Wirksamkeit der Kündigung oder bei Streitigkeiten mit dem Verein kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Viele Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vereinsmitgliedschaften ab. Alternativ bieten Verbraucherzentralen oft kostenlose oder kostengünstige Erstberatungen an, bei denen die rechtliche Situation geklärt werden kann.
Wichtig ist, alle Dokumente rund um die Kündigung mindestens drei Jahre aufzubewahren. Dies entspricht der allgemeinen Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen und schützt vor späteren Nachforderungen oder Unklarheiten. In dieser Zeit sollten auch die Kontoauszüge aufbewahrt werden, die zeigen, dass keine weiteren Beiträge nach dem Kündigungszeitpunkt abgebucht wurden.