
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Vertragsnummer:
An:
Kündigungsabteilung – Techem
Kettenhofweg 125
60325 Frankfurt am Main
Betreff: Vertragskündigung – Benachrichtigung per zertifizierter E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag Nummer bezüglich des Dienstes Techem. Diese Benachrichtigung stellt eine feste, klare und eindeutige Absicht dar, den Vertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder gemäß der anwendbaren vertraglichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ich bitte Sie, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um:
– alle Abrechnungen ab dem wirksamen Kündigungsdatum einzustellen;
– den ordnungsgemäßen Eingang dieser Anfrage schriftlich zu bestätigen;
– und gegebenenfalls die Schlussabrechnung oder Saldenbestätigung zu übermitteln.
Diese Kündigung wird Ihnen per zertifizierter E-Mail zugesandt. Der Versand, die Zeitstempelung und die Integrität des Inhalts sind festgestellt, wodurch es einen gleichwertigen Nachweis darstellt, der den Anforderungen an elektronische Beweise entspricht. Sie verfügen daher über alle notwendigen Elemente, um diese Kündigung ordnungsgemäß zu bearbeiten, in Übereinstimmung mit den geltenden Grundsätzen der schriftlichen Benachrichtigung und der Vertragsfreiheit.
Gemäß BGB § 355 (Widerrufsrecht) und den Datenschutzbestimmungen bitte ich Sie außerdem:
– alle meine personenbezogenen Daten zu löschen, die nicht für Ihre gesetzlichen oder buchhalterischen Verpflichtungen erforderlich sind;
– alle zugehörigen persönlichen Konten zu schließen;
– und mir die wirksame Löschung der Daten gemäß den geltenden Rechten zum Schutz der Privatsphäre zu bestätigen.
Ich behalte eine vollständige Kopie dieser Benachrichtigung sowie den Versandnachweis.
Mit freundlichen Grüßen,
14/01/2026
So beenden Sie Ihre Zusammenarbeit mit Techem effektiv
Über Techem
Techem ist ein führender Serviceanbieter für Energieabrechnungen und Immobiliendienstleistungen in Deutschland mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet und hat sich seitdem zu einem der größten Anbieter für Energiemessung, Heizkostenabrechnung und Smart-Home-Lösungen entwickelt. Mit über 70 Jahren Erfahrung betreut Techem mehr als 12 Millionen Wohnungen in Europa und beschäftigt rund 4.000 Mitarbeiter.
Die Kernkompetenzen von Techem umfassen die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten, die Installation und Wartung von Messgeräten sowie digitale Energiemanagement-Lösungen. Das Unternehmen richtet sich primär an Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Immobiliengesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften. Für Mieter ist Techem oft indirekt präsent, da Vermieter oder Hausverwaltungen die Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Techem bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen an, darunter die Installation von Heizkostenverteilern, Wärmezählern, Wasserzählern und Rauchwarnmeldern. Zusätzlich erstellt das Unternehmen detaillierte Betriebskostenabrechnungen und bietet Energieberatung sowie Lösungen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden an. In den letzten Jahren hat Techem sein Portfolio um digitale Services erweitert, die eine fernauslesbare Erfassung von Verbrauchsdaten ermöglichen.
Die Zusammenarbeit mit Techem basiert in der Regel auf langfristigen Verträgen, die je nach Leistungsumfang unterschiedlich ausgestaltet sein können. Während einige Verträge nur die jährliche Ablesung und Abrechnung umfassen, beinhalten umfassendere Vereinbarungen auch die Installation, Wartung und den Austausch von Messgeräten über mehrere Jahre hinweg.
Geschäftsmodell und Vertragspartner
Das Geschäftsmodell von Techem unterscheidet sich von klassischen Verbraucherverträgen, da die direkten Vertragspartner in den meisten Fällen nicht die Endnutzer, sondern Immobilieneigentümer oder Hausverwaltungen sind. Diese beauftragen Techem mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Mieter haben daher oft keinen direkten Vertrag mit Techem, sondern erhalten die Abrechnungen über ihre Vermieter.
Für Eigentümer und Verwalter bietet Techem verschiedene Vertragsmodelle an, die sich in Laufzeit, Leistungsumfang und Kündigungsfristen unterscheiden. Die Vertragslaufzeiten können zwischen einem Jahr und zehn Jahren variieren, wobei längere Vertragsbindungen oft mit günstigeren Konditionen verbunden sind. Diese langfristigen Bindungen sind ein wesentlicher Grund, warum die Kündigung von Techem-Verträgen sorgfältig geplant werden sollte.
Warum Kunden Techem kündigen möchten
Es gibt verschiedene Gründe, warum Vertragspartner eine Kündigung ihres Techem-Vertrages in Erwägung ziehen. Häufig genannt werden Unzufriedenheit mit der Servicequalität, fehlerhafte Abrechnungen oder intransparente Kostenstrukturen. Einige Kunden bemängeln lange Reaktionszeiten bei Anfragen oder Problemen mit den installierten Messgeräten.
Ein weiterer Grund für Kündigungswünsche sind die vergleichsweise hohen Kosten, die bei der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Hausverwaltungen und Eigentümer suchen daher nach günstigeren Alternativen oder möchten zu regionalen Anbietern wechseln, die möglicherweise einen persönlicheren Service bieten. Auch technologische Entwicklungen spielen eine Rolle: Einige Immobilieneigentümer möchten auf modernere digitale Lösungen umsteigen oder eigene Smart-Home-Systeme integrieren.
Darüber hinaus kann der Verkauf einer Immobilie, die Auflösung einer Hausverwaltung oder eine grundlegende Umstrukturierung der Immobilienverwaltung eine Kündigung erforderlich machen. In manchen Fällen entscheiden sich Eigentümer auch für eine Selbstverwaltung oder die Beauftragung eines anderen Dienstleisters im Rahmen einer Ausschreibung.
Abonnementpläne und Preise
Techem bietet keine standardisierten Abonnementpläne wie bei klassischen Verbraucherdiensten an, sondern erstellt individuelle Angebote basierend auf der Größe des Objekts, der Anzahl der Wohneinheiten und dem gewünschten Leistungsumfang. Die Preisgestaltung ist daher komplex und variiert erheblich zwischen verschiedenen Projekten.
Leistungspakete und Kostenstruktur
Die Kosten für Techem-Dienstleistungen setzen sich typischerweise aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören Grundgebühren für die Bereitstellung und Verwaltung des Services, Kosten für die Installation und Wartung von Messgeräten, Ablesegebühren sowie Gebühren für die Erstellung der Heizkostenabrechnung. Je nach Vertragsmodell können diese Kosten pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten können die jährlichen Kosten für die Heizkostenabrechnung inklusive Geräte zwischen 2.000 und 5.000 Euro liegen. Pro Wohneinheit ergeben sich damit Kosten zwischen 100 und 250 Euro jährlich, die über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten können bei größeren Objekten oder umfangreicheren Servicepaketen deutlich höher ausfallen.
| Leistungsbereich | Typische Kostenkomponenten | Ungefährer Preis pro Wohneinheit/Jahr |
|---|---|---|
| Heizkostenabrechnung Basis | Ablesung, Abrechnung, Messgeräte | 80-150 Euro |
| Heizkostenabrechnung Plus | Funk-Ablesung, digitale Services | 120-200 Euro |
| Warmwasserabrechnung | Wasserzähler, Ablesung, Abrechnung | 30-60 Euro |
| Rauchwarnmelder-Service | Installation, Wartung, Dokumentation | 25-45 Euro |
| Komplettpaket | Alle Leistungen kombiniert | 150-300 Euro |
Vertragslaufzeiten und Bindungsfristen
Die Vertragslaufzeiten bei Techem variieren je nach gewähltem Servicepaket und Verhandlungsergebnis. Üblich sind Erstlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren, wobei längere Laufzeiten häufig mit Preisnachlässen verbunden sind. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich die Verträge in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.
Besonders bei Verträgen, die auch die Bereitstellung von Messgeräten umfassen, sind längere Mindestvertragslaufzeiten üblich, da Techem die Investitionskosten für die Hardware über die Vertragsdauer amortisieren möchte. Diese Verträge können Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren haben, was die vorzeitige Kündigung erschwert oder mit Ausgleichszahlungen verbunden sein kann.
Kündigungsbedingungen
Die Kündigung eines Techem-Vertrages unterliegt spezifischen Bedingungen, die im jeweiligen Vertrag festgelegt sind. Diese Bedingungen können je nach Vertragsart, Abschlussdatum und individuellen Vereinbarungen variieren. Es ist daher unerlässlich, die eigenen Vertragsunterlagen sorgfältig zu prüfen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Kündigungsfristen und Stichtage
Die Kündigungsfrist bei Techem-Verträgen beträgt in den meisten Fällen drei Monate zum Ende des Vertragsjahres oder der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode beim Unternehmen eingegangen sein muss. Bei einem Vertrag, der am 31. Dezember endet, müsste die Kündigung demnach bis spätestens 30. September bei Techem vorliegen.
Einige Verträge sehen abweichende Kündigungsfristen vor, die zwischen einem und sechs Monaten liegen können. Besonders bei langfristigen Verträgen mit umfangreichen Leistungspaketen sind längere Kündigungsfristen von sechs Monaten nicht unüblich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist nicht erst mit dem Versand, sondern mit dem Zugang der Kündigung bei Techem zu laufen beginnt.
| Vertragstyp | Typische Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Einjahresvertrag | 3 Monate | Zum Vertragsende |
| Mehrjahresvertrag (Standard) | 3-6 Monate | Zum Ende der Laufzeit |
| Langfristvertrag mit Hardware | 6 Monate | Zum Ende der Mindestlaufzeit |
| Automatische Verlängerung | 3 Monate | Zum Ende des Verlängerungsjahres |
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen in Deutschland unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Bei Techem-Verträgen handelt es sich in der Regel um Dienstverträge oder Werkverträge, für die die allgemeinen Kündigungsvorschriften gelten. Eine ordentliche Kündigung ist zum vereinbarten Termin unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Darüber hinaus besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages bis zum vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann. Dies kann beispielsweise bei erheblichen Vertragsverletzungen durch Techem, wiederholten Fehlern in der Abrechnung oder anhaltenden Servicemängeln der Fall sein.
Bei der außerordentlichen Kündigung ist jedoch Vorsicht geboten, da Techem dieser widersprechen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen kann. Im Streitfall müsste vor Gericht nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag. Eine vorherige Abmahnung und Fristsetzung zur Mängelbehebung ist in den meisten Fällen erforderlich, bevor eine außerordentliche Kündigung rechtlich wirksam ist.
Besonderheiten bei verschiedenen Vertragskonstellationen
Bei Techem-Verträgen gibt es verschiedene Konstellationen, die unterschiedliche Kündigungsmodalitäten mit sich bringen. Wenn eine Hausverwaltung im Namen mehrerer Eigentümer einen Vertrag abgeschlossen hat, ist zu klären, wer kündigungsberechtigt ist. In der Regel kann nur die Hausverwaltung als Vertragspartner die Kündigung aussprechen, sofern sie dazu von der Eigentümergemeinschaft beauftragt wurde.
Bei einem Eigentümerwechsel geht der Techem-Vertrag grundsätzlich auf den neuen Eigentümer über, sofern der Vertrag mit der Immobilie verbunden ist. Der neue Eigentümer tritt dann in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein und kann diesen unter den bestehenden Bedingungen kündigen. Es empfiehlt sich, bereits vor dem Immobilienkauf die bestehenden Verträge zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsmöglichkeit im Kaufvertrag zu vereinbaren.
Mieter haben in der Regel kein direktes Kündigungsrecht gegenüber Techem, da sie nicht Vertragspartei sind. Wenn Mieter mit den Abrechnungen oder dem Service unzufrieden sind, müssen sie sich an ihren Vermieter wenden, der dann gegebenenfalls eine Kündigung gegenüber Techem aussprechen kann.
Wie man Techem per Post kündigt
Die Kündigung per Post ist die rechtlich sicherste und zuverlässigste Methode, um einen Vertrag mit Techem zu beenden. Im Gegensatz zu elektronischen Kommunikationswegen bietet die postalische Kündigung einen rechtsgültigen Nachweis über den Versand und idealerweise auch über den Zugang beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der Kündigung kommt.
Warum die postalische Kündigung am zuverlässigsten ist
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erhalten Sie einen dokumentierten Beweis darüber, dass Ihre Kündigung tatsächlich versendet wurde. Zweitens können Sie bei einem Einschreiben mit Rückschein nachweisen, dass das Schreiben bei Techem angekommen ist und wann genau dies geschehen ist. Dies ist im Streitfall vor Gericht von entscheidender Bedeutung.
E-Mails können verloren gehen, in Spam-Ordnern landen oder vom Empfänger bestritten werden. Telefonische Kündigungen sind rechtlich oft nicht ausreichend und lassen sich schwer nachweisen. Die Deutsche Post bietet mit ihren Einschreibediensten eine rechtssichere Lösung, die von Gerichten anerkannt wird. Bei wichtigen Verträgen wie denen mit Techem sollte daher immer der postalische Weg gewählt werden.
Ein weiterer Vorteil der schriftlichen Kündigung per Post ist die Möglichkeit, alle relevanten Informationen vollständig und korrekt zu übermitteln. Sie können Ihre Kundennummer, Vertragsnummer und alle weiteren erforderlichen Daten klar strukturiert angeben und haben Zeit, das Schreiben sorgfältig zu formulieren und zu prüfen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt bei der Kündigung ist die sorgfältige Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Suchen Sie die Vertragsnummer, das Datum des Vertragsbeginns und die vereinbarte Kündigungsfrist heraus. Berechnen Sie genau, bis wann Ihre Kündigung bei Techem eingegangen sein muss, um die Frist einzuhalten. Berücksichtigen Sie dabei auch Wochenenden und Feiertage.
Erstellen Sie anschließend ein formelles Kündigungsschreiben. Dieses sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten, die Adresse von Techem, das aktuelle Datum, eine eindeutige Betreffzeile mit dem Wort "Kündigung", Ihre Vertragsnummer und Kundennummer, eine klare Kündigungserklärung mit dem gewünschten Beendigungsdatum sowie die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Unterschreiben Sie das Schreiben handschriftlich.
Verwenden Sie für das Kündigungsschreiben weißes Papier im DIN-A4-Format und einen professionellen Ton. Vermeiden Sie emotionale Formulierungen oder ausführliche Begründungen, warum Sie kündigen möchten. Eine einfache Erklärung wie "Hiermit kündige ich den bestehenden Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist ausreichend und rechtlich wirksam.
Die korrekte Empfängeradresse
Ihre Kündigung muss an die korrekte Adresse von Techem gesendet werden, damit sie rechtswirksam ist. Die offizielle Adresse für vertragliche Mitteilungen einschließlich Kündigungen lautet:
- Techem GmbH, Kettenhofweg 125, 60325 Frankfurt am Main
Achten Sie darauf, diese Adresse vollständig und korrekt auf dem Umschlag anzugeben. Überprüfen Sie die Schreibweise mehrfach, um Zustellfehler zu vermeiden. In Ihren Vertragsunterlagen kann auch eine spezifische Abteilung oder ein Postfach angegeben sein – verwenden Sie in diesem Fall die dort angegebene Adresse.
Versandoptionen und Nachweismöglichkeiten
Für den Versand Ihrer Kündigung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich in Kosten und Nachweisbarkeit unterscheiden. Die sicherste Variante ist das Einschreiben mit Rückschein. Hierbei erhalten Sie nicht nur eine Bestätigung über die Aufgabe des Briefes, sondern auch einen unterschriebenen Rückschein, der den Zugang bei Techem dokumentiert. Diese Option kostet etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto.
Eine günstigere Alternative ist das einfache Einschreiben, bei dem Sie eine Sendungsnummer erhalten und online verfolgen können, wann der Brief zugestellt wurde. Diese Option kostet etwa 2,50 Euro zusätzlich. Allerdings erhalten Sie keinen unterschriebenen Rückschein als physischen Beweis. Das Einschreiben Eigenhändig ist eine weitere Option, bei der der Brief nur persönlich an den Empfänger oder einen bevollmächtigten Vertreter übergeben wird.
Vom Versand als normaler Brief ist dringend abzuraten, da Sie in diesem Fall keinerlei Nachweis über den Versand oder Zugang haben. Sollte Techem bestreiten, die Kündigung erhalten zu haben, stehen Sie ohne Beweis da und haben möglicherweise die Kündigungsfrist versäumt.
Moderne Lösungen für den Briefversand
In der heutigen digitalen Zeit gibt es moderne Dienste, die den Prozess der postalischen Kündigung vereinfachen, ohne auf die rechtliche Sicherheit zu verzichten. Plattformen wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und automatisch als nachverfolgbares Einschreiben versenden zu lassen. Dies bietet mehrere Vorteile: Sie sparen den Gang zur Post, erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung, und das Schreiben wird professionell formatiert.
Solche Dienste sind besonders praktisch für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität. Die Kosten sind vergleichbar mit dem direkten Versand per Einschreiben bei der Post, oft sogar günstiger, da die Dienstleister Rahmenverträge mit der Deutschen Post haben. Der gesamte Prozess kann bequem von zu Hause aus erledigt werden, und Sie behalten durch digitale Tracking-Funktionen jederzeit den Überblick über den Status Ihrer Kündigung.
Nach dem Versand: Dokumentation und Nachverfolgung
Nachdem Sie Ihre Kündigung versendet haben, ist es wichtig, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Erstellen Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Rückschein sicher auf. Diese Dokumente sind Ihre Beweise, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Verfolgen Sie die Sendung online über die Sendungsnummer, die Sie von der Post erhalten haben. So können Sie genau sehen, wann Ihre Kündigung bei Techem angekommen ist. Notieren Sie sich dieses Datum, da es für die Berechnung der Kündigungsfrist relevant ist. In der Regel wird der Zugang am Tag der Zustellung angenommen, sofern es sich um einen Werktag während der üblichen Geschäftszeiten handelt.
Wenn Sie nach zwei bis drei Wochen keine Kündigungsbestätigung von Techem erhalten haben, sollten Sie aktiv nachfragen. Kontaktieren Sie den Kundenservice schriftlich und weisen Sie auf Ihre Kündigung hin. Fügen Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens und des Einlieferungsbelegs bei. Dies stellt sicher, dass Ihre Kündigung nicht übersehen wurde und gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Kundenbewertungen und Tipps
Die Erfahrungen von Kunden mit Techem und insbesondere mit dem Kündigungsprozess sind gemischt. Während einige Kunden von einer reibungslosen Abwicklung berichten, beklagen andere Schwierigkeiten bei der Vertragsbeendigung. Diese Rückmeldungen bieten wertvolle Einblicke für alle, die eine Kündigung planen.
Häufige Erfahrungen bei der Kündigung
Viele Kunden berichten, dass die Kündigung selbst in der Regel akzeptiert wird, wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind und die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Probleme entstehen jedoch oft bei der Abwicklung nach der Kündigung. Einige Kunden bemängeln, dass Techem auch nach der Kündigung weiterhin Rechnungen stellt oder dass die Abholung der Messgeräte verzögert wird.
Ein weiterer häufig genannter Punkt ist die Kommunikation mit dem Kundenservice. Kunden berichten von langen Wartezeiten am Telefon und verzögerten Antworten auf schriftliche Anfragen. Dies kann besonders frustrierend sein, wenn es um wichtige Fragen zur Kündigung oder zur finalen Abrechnung geht. Einige Kunden empfehlen daher, alle Kommunikation schriftlich zu führen und Fristen zu setzen.
Positiv wird hingegen häufig die Vollständigkeit der Kündigungsbestätigung erwähnt. Techem sendet in der Regel eine schriftliche Bestätigung mit allen relevanten Informationen zum Vertragsende, zur finalen Abrechnung und zur Abholung der Geräte. Diese Bestätigung sollte sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind.
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Kündigung
Basierend auf Kundenerfahrungen und rechtlichen Empfehlungen gibt es mehrere Tipps, die den Kündigungsprozess erleichtern können. Erstens sollten Sie Ihre Kündigung so früh wie möglich versenden, idealerweise vier bis fünf Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin. Dies gibt Ihnen einen Puffer, falls es zu Verzögerungen oder Problemen kommt.
Zweitens ist es ratsam, bereits in der Kündigung um eine detaillierte Aufstellung der finalen Kosten zu bitten. Fragen Sie explizit nach, ob noch Restkosten für Geräte, ausstehende Abrechnungen oder andere Posten anfallen. Dies verhindert unangenehme Überraschungen nach Vertragsende und ermöglicht es Ihnen, eventuelle Fehler frühzeitig zu erkennen und zu reklamieren.
Drittens sollten Sie die Abholung der Messgeräte aktiv koordinieren. Warten Sie nicht darauf, dass Techem von sich aus einen Termin vorschlägt, sondern nehmen Sie proaktiv Kontakt auf und vereinbaren Sie einen konkreten Termin. Dokumentieren Sie die Abholung mit Fotos der Geräte und lassen Sie sich die Abholung schriftlich bestätigen. So haben Sie einen Nachweis, dass Sie Ihrer Rückgabepflicht nachgekommen sind.
Umgang mit Problemen nach der Kündigung
Sollte Techem Ihre Kündigung nicht anerkennen oder behaupten, sie nicht erhalten zu haben, ist Ihr Einschreiben-Nachweis von entscheidender Bedeutung. Senden Sie Techem umgehend eine Kopie des Kündigungsschreibens zusammen mit dem Einlieferungsbeleg oder Rückschein und bestehen Sie auf der Anerkennung der Kündigung. Setzen Sie eine angemessene Frist, beispielsweise zwei Wochen, für eine Stellungnahme.
Wenn Techem nach Vertragsende weiterhin Rechnungen stellt, widersprechen Sie diesen schriftlich unter Verweis auf die bereits erfolgte Kündigung. Fügen Sie erneut Kopien der relevanten Dokumente bei. Zahlen Sie umstrittene Rechnungen zunächst nicht, sondern warten Sie auf eine Klärung. Allerdings sollten Sie unstrittige Restforderungen, wie die finale Abrechnung für den Zeitraum bis zum Vertragsende, fristgerecht begleichen.
Bei anhaltenden Problemen oder wenn Techem auf Zahlung besteht, obwohl Sie den Vertrag korrekt gekündigt haben, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Verbraucherzentralen bieten oft eine erste kostenlose Beratung an. Auch spezialisierte Rechtsanwälte für Mietrecht oder Vertragsrecht können weiterhelfen. In vielen Fällen reicht bereits ein anwaltliches Schreiben, um eine Klärung herbeizuführen.
Alternative Lösungen und Verhandlungen
Bevor Sie kündigen, kann es sich lohnen, zunächst das Gespräch mit Techem zu suchen. Wenn Ihr Hauptgrund für die Kündigung die Kosten sind, könnte eine Verhandlung über günstigere Konditionen eine Alternative sein. Techem ist möglicherweise bereit, den Vertrag anzupassen oder einen Preisnachlass zu gewähren, um einen langjährigen Kunden zu halten.
Auch bei Serviceproblemen kann eine Eskalation innerhalb des Unternehmens helfen. Wenden Sie sich an höhere Managementebenen oder die Beschwerdeabteilung und schildern Sie Ihre Probleme detailliert. Oft lassen sich Missverständnisse klären oder Verbesserungen erreichen, ohne dass eine Kündigung notwendig wird. Dies ist besonders relevant, wenn Sie sich noch in einer längeren Vertragsbindung befinden und eine vorzeitige Kündigung schwierig wäre.
Vorbereitung auf den Wechsel zu einem anderen Anbieter
Wenn Sie Techem kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollten Sie diesen Wechsel sorgfältig planen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach Alternativen und holen Sie mehrere Angebote ein. Vergleichen Sie nicht nur die Preise, sondern auch den Leistungsumfang, die Vertragsbedingungen und die Kundenbewertungen der verschiedenen Anbieter.
Stellen Sie sicher, dass der neue Anbieter alle gesetzlich erforderlichen Leistungen erbringen kann, insbesondere die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung. Klären Sie auch, ob der neue Anbieter die bestehenden Messgeräte übernehmen kann oder ob neue installiert werden müssen. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen und sollte in Ihre Entscheidung einfließen.
Koordinieren Sie den Wechsel so, dass keine Lücke in der Abrechnung entsteht. Der neue Vertrag sollte nahtlos an das Ende des Techem-Vertrages anschließen. Informieren Sie auch Ihre Mieter rechtzeitig über den Anbieterwechsel, damit sie wissen, dass künftige Abrechnungen von einem anderen Unternehmen kommen werden.
Langfristige Überlegungen und Alternativen
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Kündigung sollten auch langfristige Aspekte berücksichtigt werden. Techem bietet als etablierter Anbieter eine gewisse Sicherheit und Kontinuität. Kleinere oder neuere Anbieter mögen günstiger sein, haben aber möglicherweise nicht die gleiche Erfahrung oder finanzielle Stabilität. Ein Anbieterinsolvenz während der Vertragslaufzeit kann zu erheblichen Problemen führen.
Prüfen Sie auch, ob eine Eigenablesung oder die Nutzung digitaler Selbstablesungssysteme für Ihre Immobilie in Frage kommt. Moderne Smart-Home-Technologien ermöglichen zunehmend die automatische Erfassung von Verbrauchsdaten, was langfristig Kosten sparen kann. Allerdings erfordern solche Systeme eine Anfangsinvestition und technisches Know-how.
Für kleinere Immobilien mit wenigen Wohneinheiten kann auch eine vereinfachte Abrechnung ohne externen Dienstleister eine Option sein, sofern dies mit den Mietern vereinbart wird und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Lassen Sie sich hierzu von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Kündigung eines Techem-Vertrages gut vorbereitet und sorgfältig durchgeführt werden sollte. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet die größte Rechtssicherheit und sollte immer bevorzugt werden. Mit den richtigen Informationen, einer gründlichen Vorbereitung und der Einhaltung aller formalen Anforderungen steht einer erfolgreichen Vertragsbeendigung nichts im Wege. Moderne Dienste wie Postclic können den Prozess zusätzlich vereinfachen und bieten digitale Nachweismöglichkeiten, die im Streitfall von großem Wert sein können.