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So beenden Sie Ihr Mandat bei Thamm und Partner
Über Thamm und Partner
Thamm & Partner Rechtsanwälte PartG mbB ist eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin, die sich auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert hat. Die Kanzlei befindet sich am prestigeträchtigen Kurfürstendamm 21 in Berlin-Charlottenburg und bietet umfassende juristische Beratung und Vertretung für Privatpersonen sowie Unternehmen an. Als professioneller Dienstleister im Rechtsbereich arbeitet Thamm & Partner mit Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Angelegenheiten zusammen, wobei die Zusammenarbeit oft durch Mandatsverträge geregelt wird.
Die Kanzlei versteht sich als Partner ihrer Mandanten und legt großen Wert auf persönliche Betreuung und fachliche Kompetenz. Wie bei allen Anwaltskanzleien können Mandanten jedoch aus verschiedenen Gründen die Notwendigkeit sehen, das Mandat zu beenden oder die Zusammenarbeit zu kündigen. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, von persönlichen Umständen bis hin zu strategischen Entscheidungen bezüglich der rechtlichen Vertretung.
Die rechtliche Beziehung zwischen Anwalt und Mandant unterliegt in Deutschland besonderen gesetzlichen Regelungen, die sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als auch in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verankert sind. Diese Regelungen schützen beide Parteien und gewährleisten eine professionelle Abwicklung von Mandatsverhältnissen, einschließlich deren Beendigung.
Dienstleistungen und Mandatsverhältnisse
Typische Rechtsgebiete und Beratungsfelder
Rechtsanwaltskanzleien wie Thamm & Partner bieten üblicherweise Dienstleistungen in verschiedenen Rechtsgebieten an. Die Zusammenarbeit kann projektbezogen für einzelne Rechtsfälle erfolgen oder als dauerhafte Beratungsbeziehung gestaltet sein. Zu den häufigen Mandatsarten gehören die Vertretung in Zivilrechtsstreitigkeiten, Beratung im Vertragsrecht, Unterstützung bei Immobilienangelegenheiten sowie Beistand in arbeitsrechtlichen Fragen.
Bei der Beauftragung einer Anwaltskanzlei wird in der Regel ein Mandatsvertrag geschlossen, der die Grundlage der Zusammenarbeit bildet. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten, definiert den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und legt die Vergütungsmodalitäten fest. Die Vergütung erfolgt dabei häufig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder durch individuelle Honorarvereinbarungen.
Kostenstrukturen in der Rechtsberatung
Die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen können je nach Art des Mandats erheblich variieren. Während einige Fälle nach gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden, können komplexere Mandate individuelle Stundensätze oder Pauschalvergütungen erfordern. Diese Kostenstruktur ist für viele Mandanten ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung, ob sie die Zusammenarbeit fortsetzen oder beenden möchten.
| Abrechnungsart | Beschreibung | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Gesetzliche Gebühren (RVG) | Nach festgelegten Gebührentabellen | Gerichtsverfahren, Standardmandate |
| Stundensatz | Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand | Beratungsmandate, komplexe Fälle |
| Pauschalhonorar | Festpreis für definierte Leistungen | Vertragsgestaltung, Routineangelegenheiten |
| Erfolgshonorar | Zusätzliche Vergütung bei Erfolg | Bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten |
Kündigungsbedingungen und rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Regelungen zur Mandatsbeendigung
Das Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag oder Dienstvertrag im Sinne der §§ 675, 611 BGB einzuordnen. Ein besonderes Merkmal dieser Vertragsbeziehung ist das jederzeitige Kündigungsrecht des Mandanten gemäß § 627 BGB. Diese Vorschrift gewährt dem Mandanten das Recht, das Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen, was die besondere Vertrauensstellung in der Anwalt-Mandanten-Beziehung widerspiegelt.
Auch der Rechtsanwalt hat grundsätzlich das Recht zur Kündigung, allerdings nur aus wichtigem Grund und unter Beachtung bestimmter Schutzvorschriften zugunsten des Mandanten. Diese Asymmetrie in den Kündigungsrechten dient dem Schutz des Mandanten, der sich in einer besonders schutzbedürftigen Position befindet, wenn er rechtliche Unterstützung benötigt.
Kündigungsfristen und Formerfordernisse
Für die Kündigung eines Mandatsverhältnisses gelten in Deutschland keine gesetzlichen Mindestfristen. Der Mandant kann das Mandat mit sofortiger Wirkung beenden. Allerdings empfiehlt es sich aus praktischen und rechtlichen Gründen, die Kündigung schriftlich zu erklären und dem Rechtsanwalt eine angemessene Zeit zur Übergabe der Akten und zur Abrechnung seiner Tätigkeit einzuräumen.
Die Schriftform ist zwar gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein bietet die größte Rechtssicherheit, da sie den Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger nachweisbar dokumentiert. Dies ist besonders wichtig, wenn noch laufende Verfahren betroffen sind oder wenn es um die Abrechnung offener Honorarforderungen geht.
Wichtige Kündigungsaspekte im Überblick
| Aspekt | Regelung | Hinweise |
|---|---|---|
| Kündigungsrecht | Jederzeit möglich (§ 627 BGB) | Keine Begründung erforderlich |
| Kündigungsfrist | Keine gesetzliche Frist | Sofortige Wirkung möglich |
| Form | Keine Formvorschrift | Schriftform empfohlen |
| Vergütungsanspruch | Bis zur Kündigung | Anteilige Abrechnung |
Häufige Gründe für eine Mandatsbeendigung
Mandanten entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Beendigung eines Anwaltsmandats. Ein häufiger Grund ist der Verlust des Vertrauens in die anwaltliche Vertretung, etwa wenn der Mandant mit der Kommunikation oder der Arbeitsweise des Anwalts unzufrieden ist. Auch unterschiedliche Auffassungen über die rechtliche Strategie können zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Wenn die Kosten der Rechtsvertretung den erwarteten Nutzen übersteigen oder wenn sich die wirtschaftliche Situation des Mandanten verändert hat, kann dies eine Kündigung motivieren. Manchmal entscheiden sich Mandanten auch für einen Anwaltswechsel, weil sie eine Spezialisierung benötigen, die ihre bisherige Kanzlei nicht bietet.
In einigen Fällen erledigt sich das Mandat auch durch Erreichung des Ziels oder durch außergerichtliche Einigung, sodass keine weitere anwaltliche Vertretung mehr erforderlich ist. Auch persönliche Umstände wie ein Umzug in eine andere Stadt können einen Anwaltswechsel nahelegen.
Wie man Thamm und Partner per Post kündigt
Warum die postalische Kündigung die sicherste Methode ist
Die Kündigung eines Mandatsverhältnisses per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode. Diese Form der Zustellung bietet einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass die Kündigungserklärung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Der Rückschein dokumentiert das Datum der Zustellung und die Identität der Person, die das Schreiben entgegengenommen hat.
Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen, deren Zugang schwer nachweisbar ist, schafft das Einschreiben mit Rückschein eine klare Beweislage. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Mandatsbeendigung oder über noch offene Honorarforderungen kommen sollte. Gerichte erkennen den Rückschein als vollwertigen Zugangsnachweis an.
Darüber hinaus entspricht die schriftliche Kündigung per Post der Professionalität, die in der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant angemessen ist. Sie ermöglicht eine klare, eindeutige Kommunikation ohne Missverständnisse und gibt beiden Seiten die Möglichkeit, die Beendigung des Mandats ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die korrekte Adresse für Kündigungsschreiben
Für die Kündigung des Mandatsverhältnisses mit Thamm & Partner sollte das Kündigungsschreiben an die offizielle Geschäftsadresse der Kanzlei gerichtet werden:
- Thamm & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin
Diese Adresse ist die offizielle Geschäftsadresse der Kanzlei und eignet sich für alle schriftlichen Mitteilungen, einschließlich Kündigungsschreiben. Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um sicherzustellen, dass das Schreiben den richtigen Empfänger erreicht und nicht aufgrund fehlerhafter Adressierung zurückgesendet wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur postalischen Kündigung
Der erste Schritt bei der Kündigung eines Mandats besteht darin, ein formelles Kündigungsschreiben zu verfassen. Dieses sollte Ihre vollständigen Kontaktdaten enthalten, einschließlich Name, Adresse und gegebenenfalls Ihrer Mandantennummer oder Aktenzeichen. Eine klare Betreffzeile wie "Kündigung des Mandatsverhältnisses" macht den Zweck des Schreibens sofort deutlich.
Im Haupttext des Schreibens sollten Sie unmissverständlich erklären, dass Sie das Mandatsverhältnis kündigen. Geben Sie an, ob die Kündigung sofort wirksam werden soll oder zu einem bestimmten Datum. Auch wenn keine Begründung erforderlich ist, kann eine kurze, sachliche Erläuterung in manchen Fällen sinnvoll sein, ist aber nicht verpflichtend.
Fordern Sie in Ihrem Schreiben die Herausgabe aller Akten und Unterlagen an, die Ihre Angelegenheit betreffen. Nach § 675 BGB in Verbindung mit § 667 BGB ist der Rechtsanwalt verpflichtet, dem Mandanten alle Unterlagen herauszugeben. Bitten Sie außerdem um eine abschließende Honorarabrechnung, damit offene finanzielle Fragen zeitnah geklärt werden können.
Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben handschriftlich und fertigen Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie an. Versenden Sie das Original per Einschreiben mit Rückschein an die oben genannte Adresse. Bewahren Sie den Rückschein nach Erhalt sorgfältig auf, da er als Nachweis für den Zugang der Kündigung dient.
Moderne Alternativen: Digitale Unterstützung beim Postversand
Für Mandanten, die den Prozess der postalischen Kündigung vereinfachen möchten, bieten digitale Dienste wie Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als nachverfolgten Brief versenden zu lassen, ohne selbst zur Post gehen zu müssen. Der Service übernimmt dabei die professionelle Formatierung, den Druck und den Versand des Schreibens als Einschreiben.
Ein wesentlicher Vorteil solcher Dienste ist die digitale Nachverfolgung. Sie erhalten eine Bestätigung über den Versand und können den Status Ihres Schreibens online verfolgen. Der digitale Zustellnachweis hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie ein traditioneller Rückschein und kann bei Bedarf als Beweis vorgelegt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Fehlern bei der Adressierung oder beim Versand.
Besonders hilfreich ist diese Lösung für Personen, die beruflich stark eingespannt sind oder keinen einfachen Zugang zu einer Postfiliale haben. Die professionelle Formatierung stellt zudem sicher, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Elemente enthält und einen seriösen Eindruck macht.
Nach der Kündigung: Was Sie beachten sollten
Herausgabe der Mandantenakten
Nach Beendigung des Mandats haben Sie als Mandant einen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe aller Akten und Unterlagen, die Ihre Angelegenheit betreffen. Dies umfasst sowohl Originaldokumente, die Sie dem Anwalt übergeben haben, als auch Kopien von Schriftsätzen, Korrespondenz und anderen im Rahmen des Mandats erstellten Dokumenten. Der Rechtsanwalt ist gemäß § 675 BGB in Verbindung mit § 667 BGB zur Herausgabe verpflichtet.
Allerdings kann der Anwalt ein Zurückbehaltungsrecht an den Akten geltend machen, wenn noch offene Honorarforderungen bestehen. Dieses Zurückbehaltungsrecht ist in § 273 BGB geregelt und berechtigt den Anwalt, die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern, bis seine berechtigten Forderungen beglichen sind. Von diesem Recht ausgenommen sind jedoch Originaldokumente, die für die Wahrnehmung von Fristen oder die Fortsetzung eines Verfahrens unbedingt erforderlich sind.
Es empfiehlt sich, bei der Kündigung bereits eine vollständige Liste der herauszugebenden Unterlagen anzufertigen und diese im Kündigungsschreiben zu benennen. Dies erleichtert die Übergabe und verhindert spätere Unklarheiten darüber, welche Dokumente noch beim Anwalt verblieben sind.
Abrechnung und offene Honorarforderungen
Mit der Beendigung des Mandats endet auch der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts für zukünftige Tätigkeiten. Allerdings hat der Anwalt Anspruch auf Vergütung für alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Dies ergibt sich aus § 628 BGB, der bei Kündigung eines Dienstverhältnisses eine anteilige Vergütung vorsieht.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, nach Beendigung des Mandats eine Schlussrechnung zu erstellen, die alle erbrachten Leistungen detailliert aufführt. Diese Rechnung sollte nachvollziehbar darstellen, welche Tätigkeiten durchgeführt wurden und wie sich die Gebühren berechnen. Mandanten haben das Recht, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls eine Überprüfung durch das zuständige Gericht zu beantragen, wenn sie die Höhe der Forderung für unangemessen halten.
Bei bereits geleisteten Vorschüssen oder Anzahlungen muss der Anwalt nach Abrechnung seiner tatsächlichen Leistungen den überschüssigen Betrag zurückerstatten. Umgekehrt sind Sie als Mandant verpflichtet, eine berechtigte Restforderung zu begleichen, auch wenn das Mandatsverhältnis bereits beendet ist.
Übergang zu einem neuen Rechtsanwalt
Wenn Sie nach der Kündigung einen neuen Rechtsanwalt beauftragen möchten, sollten Sie dies zeitnah tun, insbesondere wenn laufende Fristen zu beachten sind. Der neue Anwalt benötigt alle relevanten Unterlagen, um sich in den Fall einarbeiten zu können. Daher ist die vollständige Herausgabe der Akten durch den bisherigen Anwalt von großer Bedeutung.
Informieren Sie Ihren neuen Anwalt über die Beendigung des vorherigen Mandats und übergeben Sie ihm alle erhaltenen Unterlagen. In gerichtlichen Verfahren muss zudem ein Anwaltswechsel dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten mitgeteilt werden. Ihr neuer Anwalt wird dies in der Regel für Sie übernehmen und die erforderlichen Anzeigen vornehmen.
Kundenbewertungen und praktische Tipps
Erfahrungen mit Mandatsbeendigungen
Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses ist ein normaler Vorgang im Rechtsverkehr und sollte professionell und sachlich abgewickelt werden. Erfahrungen zeigen, dass eine klare, schriftliche Kommunikation die meisten Probleme vermeidet. Mandanten, die ihre Kündigung per Einschreiben versandt haben, berichten in der Regel von einer reibungslosen Abwicklung, da alle Beteiligten Klarheit über den Zeitpunkt und die Tatsache der Mandatsbeendigung haben.
Probleme entstehen häufig dann, wenn die Kündigung nicht eindeutig formuliert ist oder wenn wichtige Aspekte wie die Aktenherausgabe oder die Abrechnung nicht angesprochen werden. Auch unklare Kommunikationswege können zu Missverständnissen führen. Daher ist die schriftliche Form mit nachweisbarem Zugang die bevorzugte Methode.
Praktische Ratschläge für eine erfolgreiche Mandatsbeendigung
Planen Sie die Kündigung sorgfältig und überlegen Sie im Vorfeld, ob Sie bereits einen neuen Anwalt haben oder ob Sie die Angelegenheit selbst weiterverfolgen möchten. Bei laufenden Gerichtsverfahren ist besondere Vorsicht geboten, da Sie sicherstellen müssen, dass keine wichtigen Fristen versäumt werden. Informieren Sie sich über anstehende Termine und stellen Sie sicher, dass entweder Ihr bisheriger Anwalt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt tätig bleibt oder dass ein neuer Anwalt rechtzeitig übernimmt.
Dokumentieren Sie alle Schritte der Mandatsbeendigung sorgfältig. Fertigen Sie Kopien aller Schreiben an und bewahren Sie Nachweise über den Versand und Zugang auf. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Meinungsverschiedenheiten über die Abrechnung oder die Herausgabe von Unterlagen kommen sollte.
Bleiben Sie in der Kommunikation sachlich und professionell, auch wenn Sie mit der bisherigen Vertretung unzufrieden waren. Eine respektvolle Kommunikation erleichtert die Abwicklung und verhindert unnötige Konflikte. Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise noch auf die Zusammenarbeit des bisherigen Anwalts angewiesen sind, etwa bei der Übergabe von Akten oder der Klärung offener Fragen.
Vermeidung häufiger Fehler
Ein häufiger Fehler bei der Mandatsbeendigung ist die unzureichende Dokumentation. Versenden Sie Kündigungsschreiben niemals als einfachen Brief ohne Sendungsnachweis, da Sie dann im Streitfall nicht beweisen können, dass und wann die Kündigung zugegangen ist. Das Einschreiben mit Rückschein mag etwas teurer sein, bietet aber die notwendige Rechtssicherheit.
Vermeiden Sie es auch, die Kündigung nur mündlich oder telefonisch auszusprechen. Selbst wenn Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrem Anwalt führen, sollten Sie die Kündigung anschließend schriftlich bestätigen. Mündliche Erklärungen können später unterschiedlich interpretiert werden und führen häufig zu Missverständnissen über den genauen Zeitpunkt der Mandatsbeendigung.
Achten Sie darauf, dass Ihr Kündigungsschreiben alle wesentlichen Informationen enthält: Ihre vollständigen Kontaktdaten, die Bezeichnung des Mandats oder das Aktenzeichen, eine eindeutige Kündigungserklärung und Ihre Forderungen bezüglich Aktenherausgabe und Abrechnung. Vage Formulierungen können zu Unklarheiten führen und die Abwicklung verzögern.
Rechtliche Unterstützung bei Problemen
Sollte es nach der Kündigung zu Problemen kommen, etwa weil der Anwalt die Akten nicht herausgibt oder eine überhöhte Rechnung stellt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Zunächst sollten Sie versuchen, die Angelegenheit im direkten Gespräch zu klären. Oft lassen sich Missverständnisse durch offene Kommunikation ausräumen.
Wenn dies nicht zum Erfolg führt, können Sie sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Diese bietet häufig Schlichtungsverfahren an, die helfen können, Streitigkeiten zwischen Anwälten und Mandanten außergerichtlich beizulegen. Die Rechtsanwaltskammer kann auch bei Fragen zur Angemessenheit von Honorarforderungen beraten.
In schwerwiegenden Fällen, etwa bei Pflichtverletzungen des Anwalts, können Sie auch rechtliche Schritte erwägen. Dies sollte jedoch gut überlegt sein und gegebenenfalls mit einem anderen Anwalt besprochen werden. Dokumentieren Sie in jedem Fall alle Vorgänge sorgfältig, da diese Unterlagen im Streitfall als Beweismittel dienen können.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Die Kündigung eines Mandatsverhältnisses mit Thamm & Partner oder jeder anderen Rechtsanwaltskanzlei ist rechtlich jederzeit möglich und erfordert keine Begründung. Die schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an die offizielle Geschäftsadresse ist die sicherste und empfehlenswerteste Methode. Sie gewährleistet einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
Achten Sie darauf, in Ihrem Kündigungsschreiben alle wichtigen Punkte anzusprechen: die eindeutige Kündigungserklärung, die Forderung nach Aktenherausgabe und die Bitte um eine Schlussabrechnung. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und dokumentieren Sie jeden Schritt des Prozesses. Bei Nutzung digitaler Dienste wie Postclic können Sie den gesamten Vorgang vereinfachen und dennoch die rechtliche Sicherheit eines nachverfolgten Briefversands genießen.
Die professionelle und sachliche Abwicklung einer Mandatsbeendigung liegt im Interesse beider Seiten und trägt dazu bei, dass eventuelle zukünftige Interaktionen oder rechtliche Klärungen reibungslos verlaufen können. Mit der richtigen Vorbereitung und der Beachtung der genannten Hinweise steht einer erfolgreichen Beendigung des Mandatsverhältnisses nichts im Wege.